Mitarbeit bei der Anwendung des Fünf-Stufenplans gemäß der Dienstvereinbarung,
Beratung
der Hochschulleitung und Personalabteilung sowie des Personalrats in
allen Fragen bei Suchtprävention und der Hilfe bei
Abhängigkeitserkrankungen,
Beratung der Bediensteten in Einzelgesprächen oder durch Informationsveranstaltungen,
Teilnahme an Schulungsmaßnahmen,
Kooperation mit psychosozialen Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtkranke