Logo der Universität Passau Bild aus dem Unileben Bild aus dem Unileben Bild aus dem Unileben Bild aus dem Unileben Bild aus dem Unileben

Hier werden Karrieren gemacht!

Studierende Service & Beratung Studierendensekretariat Studienberechtigung Sprachkenntnisse

Erforderliche Sprachkenntnisse

Die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache werden von ausländischen und staatenlosen Studienbewerbern nachgewiesen durch

Weitere Informationen zu den Deutschkenntnissen

Internationale Studieninteressierte, die noch keine der geforderten Prüfungen abgelegt haben, sollten sich trotzdem um einen Studienplatz bewerben, wenn sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen können. Sie werden dann unter der Auflage zugelassen, dass die DSH-2-Prüfung oder TestDaF Niveau TDN 4 in einem bestimmten Zeitraum erworben werden muss.

Die DSH-Prüfung kann auch am Sprachenzentrum der Universität Passau erworben werden. Um zur DSH an der Universität Passau zugelassen zu werden, müssen bei der Bewerbung um einen Studienplatz Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Diese Kenntnisse sollen dem Zertifikat C1 (Zentrale Mittelstufenprüfung) des Goethe-Instituts entsprechen.

Informationen zur DSH
Wie und wo kann ich die DSH-Prüfung ablegen?
Bitte beachten Sie, dass die DSH-Prüfung an der Universität Passau nur von Studierenden, die an der Universität Passau immatrikuliert bzw. zum Studium zugelassen sind, abgelegt werden kann!

Informationen zum TestDaF

Wir haben für Sie eine Informationsseite eingerichtet, auf der wir Sie über alle Möglichkeiten, Deutsch an der Universität Passau zu lernen, informieren.

Regelungen für Masterstudiengänge laut den Studien- und Prüfungsordnungen

Einige Studien- und Prüfungsordnungen (StuPo) präzisieren, mit welcher Sprachprüfung die Deutschkenntnisse vor Studienbeginn nachgewiesen werden sollen. Es gilt jedoch immer auch: DSH-2 und TDN 4x4 oder ein Äquivalent werden als gleichwertig anerkannt.

Als Äquivalente gelten laut DSH-Prüfungsordnung u. a.:
  1. "Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II“ (DSD II);
  2. Zeugnis über die bestandene „Zentrale Oberstufenprüfung“ (ZOP) des Goethe-Instituts;
  3. „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ oder „Großes Deutsches Sprachdiplom“ (Goethe-Institut).

Bitte lesen Sie hierzu auch § 1, Abs. 4 der Ordnung für die DSH-Prüfung!
 

Ansprechpartner für alle Fragen rund um die erforderlichen Sprachkenntnisse:

Studierendensekretariat

Spezielle Fragen zur DSH-Prüfung:

Herr Dieter Müller
Teamkoordinator Deutsch als Fremdsprache
Sprachenzentrum Universität Passau
Tel. 0049 (0)851 509-1718
dieter.muelleruni-passau.de

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVeranstaltungskalender

englische Version english
 
Webmaster   26.04.2012