Passauer Studierende müssen - wie alle bayerischen Studierenden - Studienbeiträge (meist Studiengebühren genannt) zahlen. Es ist Aufgabe und Anspruch der Universität Passau, diese Studienbeiträge für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.
Unser Ziel ist es, den Umgang mit Studienbeiträgen transparent zu gestalten, um so jedem einzelnen Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild über deren Verwendung zu machen.
Einnahmen | Plan 2011 |
Reste aus 2010 | 36.433 € |
Studienbeiträge 2011 | 5.960.000 € |
Rückstellung für Beitragsrückzahlung (Bestenquote) | -220.000 € |
Abführungen an den Sicherungsfonds | -123.600 € |
Kosten der Beitragserhebung | -90.000 € |
Zinserträge | 7.000 € |
Verwendbares Aufkommen | 5.569.833 € |
Individuelle Befreiungsmöglichkeiten
In einigen Fällen müssen für ein Studium keine Studienbeiträge entrichtet werden. Das Studierendensekretariat informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen man sich von der Beitragspflicht befreien lassen kann und wann man auch ohne Antrag keinen Beitrag zahlen muss.
Informationen zur Beitragsbefreiung
Studienbeitragsdarlehen
Studierende einer bayerischen staatlichen Hochschule haben elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom Studienfach die Möglichkeit, die Studienbeiträge durch Darlehen zu finanzieren.
Informationen zu den Darlehen
Befreiungsstatistik
Die wichtigsten Ausnahmen und Befreiungsgründe werden der Universität vom Bayerischen Hochschulgesetz vorgegeben. Sie kann aber auch bis 10 % der Studierenden für "besondere Leistungen" von der Beitragspflicht befreien.
An dieser Stelle soll nur eine Zusammenfassung gezeigt werden, weshalb nicht alle Befreiungsgründe aufgenommen wurden.
Zur umfassenden Statistik
Befreiungsgründe | SS 09/10 | WS 09/10 | SS 2010 | WS 10/11 |
Durch Hochschulgesetz vorgegeben, insbesondere ... | 2011 | 2641 | 2615 | 2.714 |
Kinderreiches Elternhaus | 1.121 | 1.242 | 1.174 | 1.300 |
Beitragspflichtige Geschwister | - | 389 | 503 | 600 |
durch die Universität eingeführt, insbesondere ... | 455 | 475 | 272 | 297 |
StipendiatInnen | 422 | 430 | 237 | 236 |
5 % Bestenquote | 3 | 22 | 2 | 29 |
Studierendenvertreter | 16 | 12 | 14 | 10 |
Gesamt | 2.466 | 3.116 | 2.887 | 3.011 |
Studierende (ohne Beurlaubte) | 8.009 | 8.671 | 8.392 | 9.036 |
Prozentsatz der befreiten Studierenden | 30,8 % | 35,9 % | 34,4 % | 33,3 % |
Dafür zuständige Gremien bereiten die Entscheidung der Universitätsleitung über die Verwendung der Mittel vor. In die Entscheidungen sind stets auch
Studierendenvertreter eingebunden: Auf zentraler Ebene sind dies die Mitglieder des Sprecher- und Sprecherinnenrats, auf Fakultätsebene nehmen Fachschaftsvertreter diese Aufgabe wahr.
Alle Gremien in ihrer aktuellen Besetzung