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Studierende Service & Beratung Studierendensekretariat Semester- und Studienbeiträge Studiengebühren Verwendung der Studiengebühren

Studienbeiträge (Studiengebühren)

Passauer Studierende müssen - wie alle bayerischen Studierenden - Studienbeiträge (meist Studiengebühren genannt) zahlen. Es ist Aufgabe und Anspruch der Universität Passau, diese Studienbeiträge für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.

Unser Ziel ist es, den Umgang mit Studienbeiträgen transparent zu gestalten, um so jedem einzelnen Studierenden die Möglichkeit zu geben, sich selbst ein Bild über deren Verwendung zu machen.

Geplante Verwendung der Studienbeiträge 2011

Die Universitätsleitung und die Fakultäten erstellen für ihre jeweiligen Bereich jährlich Verwendungspläne auf. Dort wird festgelegt, welchen Stellen wieviel Geld aus Studienbeiträgen zufließen soll. Jede einzelne Verwendung wird in einer eigenen Unterseite erläutert, die über die Überblicksaufstellung verlinkt sind.

Department für Katholische Theologie

79.300 €

Fakultätsübergreifend

2.656.700 €

für die Bibliothek

6.300 €

Sprachenzentrum

793.900 €

zur freien Verfügung

73.000 €

Bibliothek

537.500 €

Juristische Fakultät

758.800 €

Schlüsselqualifikationen

450.000 €

für die Bibliothek

192.100 €

Studierendenservice

Studienoptimierung

374.200 €

für das Sprachenzentrum

29.000 €

IT-Dienstleistungen

242.200 €

zur freien Verfügung

537.700 €

Folgekosten der Verwendung

110.700 €

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

839.500 €

Sportzentrum

62.000 €

für die Bibliothek

92.700 €

Hochschuldidaktik

40.000 €

für das Sprachenzentrum

28.600 €

Freiwillige Exkursionen

21.000 €

zur freien Verfügung

718.200 €

Anmietungen

20.200 €

Philosophische Fakultät

1.598.000 €

Studentische Projekte

5.000 €

für die Bibliothek

144.200 €

für das Sprachenzentrum

78.700 €

zur freien Verfügung

1.273.500 €

für Exkursionszuschüsse

101.600 € 

Fakultät für Informatik und Mathematik

248.800 €

für die Bibliothek

38.800 €

für das Sprachenzentrum

700 €

zur freien Verfügung

209.300 €

5.570.000 €


Jährliche Einnahmen

Einnahmen

Plan 2011

Reste aus 2010

36.433 €

Studienbeiträge 2011

5.960.000 €

Rückstellung für Beitragsrückzahlung (Bestenquote)

-220.000 €

Abführungen an den Sicherungsfonds

-123.600 €

Kosten der Beitragserhebung

-90.000 €

Zinserträge

7.000 €

Verwendbares Aufkommen

5.569.833 €


Beitragsbefreiung und Studienbeitragsdarlehen

Individuelle Befreiungsmöglichkeiten

In einigen Fällen müssen für ein Studium keine Studienbeiträge entrichtet werden. Das Studierendensekretariat informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen man sich von der Beitragspflicht befreien lassen kann und wann man auch ohne Antrag keinen Beitrag zahlen muss.

Informationen zur Beitragsbefreiung

Studienbeitragsdarlehen

Studierende einer bayerischen staatlichen Hochschule haben elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom Studienfach die Möglichkeit, die Studienbeiträge durch Darlehen zu finanzieren.

Informationen zu den Darlehen

Befreiungsstatistik

Die wichtigsten Ausnahmen und Befreiungsgründe werden der Universität vom Bayerischen Hochschulgesetz vorgegeben. Sie kann aber auch bis 10 % der Studierenden für "besondere Leistungen" von der Beitragspflicht befreien.

An dieser Stelle soll nur eine Zusammenfassung gezeigt werden, weshalb nicht alle Befreiungsgründe aufgenommen wurden.

 Zur umfassenden Statistik

Befreiungsgründe

SS 09/10

WS 09/10

SS 2010

WS 10/11

Durch Hochschulgesetz vorgegeben, insbesondere ...

2011

2641

2615

2.714

Kinderreiches Elternhaus

1.121

1.242

1.174

1.300

Beitragspflichtige Geschwister

-

389

503

600

durch die Universität eingeführt, insbesondere ...

455

475

272

297

StipendiatInnen

422

430

237

236

5 % Bestenquote

3

22

2

29

Studierendenvertreter

16

12

14

10

Gesamt

2.466

3.116

2.887

3.011

Studierende (ohne Beurlaubte)

8.009

8.671

8.392

9.036

Prozentsatz der befreiten Studierenden

30,8 %

35,9 %

34,4 %

33,3 %


Entscheidungsprozesse

Dafür zuständige Gremien bereiten die Entscheidung der Universitätsleitung über die Verwendung der Mittel vor. In die Entscheidungen sind stets auch Studierendenvertreter eingebunden: Auf zentraler Ebene sind dies die Mitglieder des Sprecher- und Sprecherinnenrats, auf Fakultätsebene nehmen Fachschaftsvertreter diese Aufgabe wahr.

 Alle Gremien in ihrer aktuellen Besetzung


Rechtsgrundlagen

Rechtliche Grundlage für die Erhebung der Studienbeiträge ist Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterArt. 71 des Bayerischen Hochschulgesetzes.

Die Höhe, Erhebung und Verwendung der Beiträge an der Universität Passau ist darüber hinaus in der Studienbeitragssatzung geregelt.


Presse & Links

Die ungeliebten Studiengebühren. FAZ, 28. März 2011

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterGebührenkompass: Universität Passau bundesweit auf Platz 6
Pressemitteilung der Universität Passau, 25. Juni 2010..

Startet das Herunterladen der DateiÜbersicht zu den nachträglich verplanten Restmitteln aus Studiengebühren an den bayerischen Hochschulen und Universitäten zu Ende des Hochschulsemesters 2008/2009. Bayerischer Landtag, Drucksache 16/3170 (4. Februar 2010).

Studiengebühren: Wenn die Eltern nicht zahlen können, jobben die Studierenden dafür. Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerks, 23. April 2010.

mehr...

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/Hochschule.aspx

Studienqualitätsmonitor: www.his.de/pdf/pub_fh/fh-200801.pdf

Uni-Rankings: http://www.unicheck.de/ranking/58/facts.html

Gebührenkompass: www.gebuehrenkompass.de


Ansprechpartner

 

...für Fragen zu den Studienbeiträgen und zur Befreiung
...für Fragen zur allgemeinen Studienbeitragsplanung und -verwendung
...für Fragen zur Interessenvertretung der Studierenden

 

 

Detlef Houben

Leiter des Studierendensekretariats / Ausländische Studierende

Franz Zellner

Studienbeiträge und Studienbeitragsdarlehen

 

Ernst Spateneder

Referent der Universitätsleitung

Der SprecherInnenrat

http://www.students.uni-passau.de/asta.html

Zimmer 007

Tel. 0851/509-1130 

E-Mail: detlef.houbenuni-passau.de 

Zimmer 003

Tel. 0851/509-1132  

E-Mail: zellneruni-passau.de 

Tel. 0851/509-1018  

E-Mail: ernst.spatenederuni-passau.de 

 Nikolakloster 
Zimmer 226

Tel. 0851-509 1970
E-Mail:  SprecherInnenratuni-passau.de


Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVeranstaltungskalender

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