Logo der Universität Passau Bild aus dem Unileben Bild aus dem Unileben Bild aus dem Unileben Bild aus dem Unileben Bild aus dem Unileben

Hier werden Karrieren gemacht!

Universität Passau Leitung und Organisation Organe und Vertretungen Gleichstellungs- beauftragte Kinderbetreuung

Kinderbetreuung an der Universität und in der Stadt Passau: Krabbelstube & Co.

 

Für die Universität Passau ist die bessere Vereinbarkeit von Beruf bzw. Studium und Familie ein bedeutendes Ziel.

Gesetzliche Grundlagen für die Umsetzung dieses Zieles sind:

Art. 2 Abs. 1 BayGlG: ... Ziel der Förderung ist insbesondere ... auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken.
Art. 2 Abs. 3 Satz 2 BayHSchG: Sie [die Hochschulen] berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern und unterstützten die Einrichtung von Kinderbetreuungsstätten für die Kinder von Mitgliedern der Hochschule.
Art. 17 Abs. 1 BayHSchG: Mitglieder der Hochschule sind die an der Hochschule ... hauptberuflich Tätigen ... die sonstigen an der Hochschule tätigen Beamten und Beamtinnen, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Studierenden.

Die folgenden Links bieten Ihnen einen aktuellen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote an der Universität und in der Stadt Passau. Sie können sich darüber informieren welche Angebote für welche Altersgruppe und zu welchen Bedingungen angeboten werden.

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterKinderbetreuung an der Universität Passau: Krabbelstube 

Öffnet einen externen Link in einem neuen FensterKinderbetreuung im Stadtbereich Passau

Hier finden Sie Angebote zu:
Kinderhorte
Kinderkrippen
Kindergärten
Tagespflege
Babysitterkurs
Kinderstube
Ferienkindergarten/-hort; Ferienangebote
Betreuung an Schulen
Sondereinrichtungen

Kinderbetreuung im Landkreis Passau:
Bitte fragen Sie die Angebote in Ihrer Wohngemeinde nach.

Sollte eine zufrieden stellende Betreuung am Wohnort nicht gewährleistet sein, gibt es im Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz außerdem eine Gastkinderregelung:
Art. 23 Abs. 4 BayKiBiG: Die Aufenthaltsgemeinde kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern einen Betreuungsplatz außerhalb der Gemeinde fördern, wenn zwingende persönliche Gründe, die insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit betreffen, die Wahl des Betreuungsplatzes rechtfertigen.

Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte oder an die Personalabteilung (Herrn Wenninger Tel. 0851/509-1330) wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVeranstaltungskalender

englische Version english
 
Webmaster   geändert: 11.04.2012