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Änderungen bei Bewerbung und Zulassung für Master-Studiengänge

Bei zahlreichen Master-Studiengängen sind derzeit die Studien- und Prüfungsordnungen in Überarbeitung. Die Änderungen betreffen teilweise auch die Bedingungen für Bewerbung und Zulassung. Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand der Änderungen für das Bewerbungsverfahren zum WS 2011/12.

Bereits geänderte Bewerbungsverfahren

Bei den folgenden Studiengängen wurde die für die Zulassung erforderliche Note im Erststudium angepasst und der schriftliche Eignungstest entfällt (Links führen zu den Studien- und Prüfungsordnungen):

Die ausführlichen Regelungen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den jeweils verlinkten neuen Studien- und Prüfungsordungen (siehe insebesondere jeweils § 3). Für die genannten Studiengänge wird nun ein vereinfachtes Bewerbungsverfahren durchgeführt: Bewerbung und Einschreibung erfolgen in einem Schritt, die erforderlichen Qualifikationsnachweise werden direkt bei der Einschreibung geprüft. Weitere Informationen zum vereinfachten Verfahren finden Sie unter www.uni-passau.de/2291.html.

Beim Master Business Administration gilt ein neues Eignungsverfahren, das auf einem Punktesystem basiert. Das detaillierte Verfahren finden Sie in der neuen Studien- und Prüfungsordnung (§ 3 und Anlage II). Der Studiengang fällt damit aus dem bisher vereinfachten Verfahren, eine Bewerbung ist erforderlich. Zum WS 2011/12 ist die Bewerbung ausnahmsweise bis 30.08.2011 möglich. Weitere Informationen zur Bewerbung

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