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Hier werden Karrieren gemacht!

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Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Damit auch qualifizierte Berufstätige in Bayern studieren können, sind die Zugangsmöglichkeiten erheblich erweitert worden. Wer über eine der folgenden Qualifikationen verfügt sowie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert hat, erwirbt den allgemeinen Hochschulzugang:

Erlangung des fachgebundenen Hochschulzugangs

Beruflich Qualifizierte müssen zunächst folgende Voraussetzungen vorweisen:

Sind diese Bedingungen erfüllt, können Sie sich für ein Beratungsgespräch anmelden, über das Sie zum Probestudium von zwei bzw. im Fall der Rechtswissenschaft von vier Semstern zugelassen werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Probestudiums erreichen Sie den fachgebundenen Hochschulzugang. Einzelheiten zum Probestudium entnehmen Sie bitte der Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterSatzung über die Zulassung zum Studium in zulassungsbeschränkten Studiengängen und den Hochschulzugang für besonders qualifizierte Berufstätige.

Anmeldefristen für das Beratungsgespräch

Wenn Sie ein zulassungsbeschränktes Studium zum Wintersemester aufnehmen wollen, muss die Anmeldung zum Beratungsgespräch bis spätestens 31. Mai erfolgen. Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie die Anmeldung bis Ende Juli vornehmen.

Für ein Beratungsgespräch zu den Studiengängen, die zum Sommersemester anfangen, können Sie sich in den zulassungsbeschränkten Studiengängen bis zum 30. November anmelden, bei den zulassungsfreien Studiengängen ist der Anmeldeschluss Ende Februar.

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung das folgende Formular: Startet das Herunterladen der DateiAnmeldung zum Beratungsgespräch.

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