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Doppelstudium

Die Immatrikulation in zwei oder mehreren zulassungsbeschränkten Studiengängen ist nur zulässig, wenn ein besonderes berufliches, wissenschaftliches oder künstlerisches Interesse am gleichzeitigen Studium in den zulassungsbeschränkten Studiengängen besteht (Art. 42 BayHSchG).

Die Antragstellung ist nur zu Rückmelde- oder Einschreibterminen möglich, d.h. keine Änderung Ihres Studiums während der Vorlesungszeiten! Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Startet das Herunterladen der DateiAntrag auf Doppelstudium an die Studentenkanzlei.

Achten Sie bitte darauf, dass Sie einen Nachweis für das berufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Interesse vorlegen müssen.

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Webmaster   geändert: 11.04.2012