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Hier werden Karrieren gemacht! |
Informationen zu ERASMUS für Passauer Studierende
"Hochschulstudierende (an Universitäten oder nichtuniversitären Hochschuleinrichtungen) können im Rahmen von zwischen den Hochschulen abgeschlossenen Vereinbarungen eine bestimmte Zeit (3 bis 12 Monate) in einem anderen Teilnehmerland studieren. In der Regel erhalten sie über ihre Heimatuniversität einen Zuschuss zu den Mobilitätskosten, die mit dem Studium in einem anderen Land verbunden sind. Dieser Zuschuss hängt von verschiedenen Bedingungen ab, die von Land zu Land unterschiedlich sind.
Vor der Abreise muss die volle akademische Anerkennung des Auslandsstudienaufenthaltes gewährleistet sein. Diese erfolgt im Allgemeinen mit Hilfe eines ECTS-Studienabkommens (Learning Agreement), das mittlerweile in über 1000 Einrichtungen europaweit Anwendung findet.
Das Programm steht allen Hochschulstudierenden (einschließlich der Promotionsstudenten) in den teilnehmenden Ländern offen, vorausgesetzt sie sind bereits ein Jahr an einer Hochschuleinrichtung eingeschrieben."
(aus den
Informationen der EU zu ERASMUS)
Informationen über die einzelnen Vereinbarungen der Universität Passau finden Sie über die Liste der Partneruniversitäten. Bitte beachten Sie, dass in der Regel nur Universitäten und Studierende aus europäischen Ländern teilnehmen können.
Informationen für ausländische Studierende: