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Studierende mit der Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, eines Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein), der Schweiz, der USA, Australiens, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas, Israels oder Japans benötigen kein Visum, aber nach der Einreise eine Aufenthaltsgenehmigung.
Sonstige Studierende:
Alle anderen ausländischen Studierenden benötigen zur Einreise ein Studentenvisum. Es ist zu empfehlen, sich rechtzeitig mit der zuständigen deutschen Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsulat) in Verbindung zu setzen.
Bevor ein Einreisevisum zu Studienzwecken ausgestellt wird, muss die deutsche Ausländerbehörde überprüfen, ob alle Anforderungen erfüllt sind. Wenn der deutschen Vertretung alle relevanten Dokumente und der Nachweis über die finanziellen Mittel vorgelegt werden, kann die deutsche Auslandsvertretung der Ausländerbehörde mitteilen, dass - falls die Ausländerbehörde sich nicht bis zu einem bestimmten Termin zu dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung äußert - der Sichtvermerk erteilt wird. Dieses Schweigefristverfahren dauert etwa sechs Wochen. Falls die deutsche Vertretung nicht genügend Informationen erhält, muss sie die Zustimmung der Passauer Ausländerbehörde abwarten. Dieses Zustimmungsverfahren kann länger dauern.
Wichtige Neuerung bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis: ab dem 01.09.2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt. Weitere
Informationen finden Sie hier.
Bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten benötigen alle ausländischen Studierenden eine Aufenthaltsgenehmigung, die persönlich beim Ausländeramt beantragt werden muß. Studierende mit einer Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der EU können sich auch beim Bürgerbüro der Stadt Passau melden.
Tel. +49 851/396-431 |
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Studierende aus EU-Ländern:
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, erhalten Sie eine kostenlose Aufenthaltsbescheinigung.
Studierende aus Nicht-EU-Ländern:
Wenn Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstates besitzen, benötigen Sie eine Aufenthaltserlaubnis. Bei dem regulären Antrag werden Gebühren von derzeit € 30,00 erhoben.
Folgende Dokumente müssen vorgelegt werden:
Weitere Informationen erhalten Sie in einem
ausführlichen Merkblatt der Ausländerbehörde Passau zur Aufenthaltsgenehmigung.
Während der Orientierungswochen sind die Tutoren beim Ausfüllen der Formulare behilflich.