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Spätestens durch das geflügelte Wort von Privatheit als dem "right to be let alone" (Warren/Brandeis 1890: 193) ist Privatheit Gegenstand internationaler Forschung. Forciert durch neue Kommunikationsmedien, Medienformate und Technologien lassen sich gerade in den letzten Jahren neue Definitionen und Konzeptionen des 'Privaten' ausmachen bzw. Verwerfungen und Kollisionen zwischen dem als privat Erachteten und dem davon abgegrenzten Bereich des Nicht-Privaten beobachten.
Im Sinne einer "great dichotomy" (Bobbio 1989: 1) wurde Privatheit bisher immer als Komplementärbegriff zum Nicht-Privaten, welches zumeist das Öffentliche ist, ex negativo konzipiert. Sie ist somit ein abgeleitetes, sekundäres, relationales Phänomen, das einen seiner möglichen Gegenbegriffe als primäre Gegebenheit voraussetzt und zunächst durch die Absenz bestimmter Merkmale des oppositionellen Phänomens charakterisiert ist.
Die Grenzziehungen zwischen den beiden komplementären Bereichen sind indes nicht natürlich, sondern vielmehr kultur-, epochen-, schicht- und gruppenspezifisch, wie es auch die jeweilige Beziehung des Privaten zum Nicht-Privaten ist (vgl. Rössler 2001: 15, 25). Sie ist überdies immer auch mit Werturteilen verknüpft, d.h. normativ (vgl. Bobbio 1989: 2, 9).