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Hier werden Karrieren gemacht! |
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst stellt der Universität Passau aus dem Nachlass des Konsuls Oskar-Karl-Forster Stipendienmittel zur Verfügung. Aus diesem Fonds können Studierende eine einmalige Beihilfe 
erhalten. Für andere Verwendungszwecke darf im Hinblick auf die Ausbildungsförderung nach dem BAföG keine Beihilfe geleistet werden.
Die Beihilfe wird nur bedürftigen Studierenden (z. B. BAföG-Empfängern) gewährt, die mindestens im zweiten Semester an der Universität Passau studieren. Den Antrag erhalten Sie im Studierendensekretariat, Zi. 007. Der Förderungsumfang beträgt 200,00 €. Weitere Auskünfte insbesondere zum Kriterium der Bedürftigkeit erteilt
Alma Sagmeister
Innstraße 41, Zi. 007
94032 Passau
Telefon: 0851/509-1135
E-Mail:
alma.sagmeister
uni-passau.de
Gefördert werden
Die Stipendienmittel werden vorrangig für fortgeschrittene Studierende (frühestens ab dem 3. Semester bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise) und für jüngere Hochschulabsolventen eingesetzt.
Art und Umfang der Förderung:
Anzurechnendes Einkommen:
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bewerbers und seiner Unterhaltspflichtigen werden in angemessenem Umfang berücksichtigt.
Die Antragsvordrucke (Antrag auf einen
Reisekostenzuschuss, Antrag auf ein Stipendium für
ausländische Studierende) sind im Stipendienreferat erhältlich. Dort werden auch weitere Auskünfte erteilt.