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Hier werden Karrieren gemacht!

Studieninteressierte Bewerbung örtliche Auswahlverfahren

Bewerbung im örtlichen Auswahlverfahren

Die Bewerbung für das Sommersemester 2012 ist bis 15.01.2012 möglich.

Im Sommersemester 2012 finden örtliche Auswahlverfahren in folgenden Studiengängen statt:

Bachelor-Studiengänge:

European Studies (B.A.)
European Studies Major (B.A.)
Medien und Kommunkation (B.A.)

Staatsexamen:

Didaktik Grundschule (Lehramt Grundschule)


Zuständig für die Bewerbung zum Studium und die damit verbundenen Angelegenheiten und Fragen ist das Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterStudierendensekretariat, Tel. 0851/509-1127,1128, E-Mail: Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-Mailstudierendensekretariatuni-passau.de.

Bewerbungsunterlagen

Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.01.2012, dies gilt auch für Altabiturienten.
Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Passau - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!). Verspätet eingegangene oder unvollständige Bewerbungen können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

Hier können Sie sich Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensteronline für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.

Wichtige Hinweise

Füllen Sie bitte die Online-Maske für den gewünschten Studiengang aus und senden Sie das im Anschluss zum Ausdruck bereitgestellte Formular unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an

Universität Passau
Studierendensekretariat
Innstr. 41
94032 Passau

Bewerbung für Ausländer (auch EU-Ausländer) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung

Die Bewerbung für Ausländer (auch EU-Ausländer) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung erfolgt über UNI-ASSIST. Weitere Informationen erhalten Sie unter Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterhttp://www.uni-passau.de/549.html

Master-Studiengänge

Die Bewerbungen für Master-Studiengänge sind unter Öffnet einen internen Link im aktuellen Fensterhttp://www.uni-passau.de/2291.html möglich.

 

Informationen zum örtlichen Auswahlverfahren

Die Hauptquoten im örtlichen Auswahlverfahren werden durch Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) wie folgt festgesetzt:

  1. zu 25 v.H. nach der Durschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)
  2. zu 65 v.H. nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens und
  3. zu 10 v.H. nach der Dauer der Zeit zwischen dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang (Wartezeit)

zu Nr. 2:
Im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren wählt die Hochschule nach Art. 5 Abs. 5 BayHZG die Bewerberinnen und Bewerber aus, die nach Eignung und Motivation die besten Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss des Studiums bieten. Dabei kann sie bei ihrer Auswahl neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung einen oder mehrere der folgenden Maßstäbe zugrunde legen:

Die Universität Passau hat sich im Rahmen der 65%igen Quote im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren für folgende Kriterien entschieden:

In folgenden Studiengängen werden die Studienplätze nach Abiturnote vergeben:

In folgenden Studiengängen wird innerhalb der 65%igen Quote neben der Durchschnittsnote als weiteres Auswahlkriterium eine mindestens einjährige Beurfsausbildung und/oder Vollzeitberufstätigkeit zu Grunde gelegt, welche zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,2 führt:

Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung des zuletzt zugelassenen Bewerbers bildet den Numerus Clausus (NC). Der NC wird erst nach Ablauf des örtlichen Auswahlverfahrens festgestellt und ändert sich in jedem Semester.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Anfragen zu den durchgeführten Verfahren nicht beantwortet werden können!

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVeranstaltungskalender

englische Version english
 
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