Die Bewerbung für das Sommersemester 2012 ist bis 15.01.2012 möglich.
Im Sommersemester 2012 finden örtliche Auswahlverfahren in folgenden Studiengängen statt:
Bachelor-Studiengänge:
European Studies (B.A.)
European Studies Major (B.A.)
Medien und Kommunkation (B.A.)
Staatsexamen:
Didaktik Grundschule (Lehramt Grundschule)
Zuständig für die Bewerbung zum Studium und die damit verbundenen Angelegenheiten und Fragen ist das
Studierendensekretariat, Tel. 0851/509-1127,1128, E-Mail:
studierendensekretariat
uni-passau.de.
Bewerbungsunterlagen
Ende der Bewerbungsfrist ist der 15.01.2012, dies gilt auch für Altabiturienten.
Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen (postalischer Eingang Ihrer Bewerbung an der Universität Passau - Datum des Poststempels ist nicht ausreichend!). Verspätet eingegangene oder unvollständige Bewerbungen können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Hier können Sie sich
online für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben.
Wichtige Hinweise
Füllen Sie bitte die Online-Maske für den gewünschten Studiengang aus und senden Sie das im Anschluss zum Ausdruck bereitgestellte Formular unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen an
Universität Passau
Studierendensekretariat
Innstr. 41
94032 Passau
Bewerbung für Ausländer (auch EU-Ausländer) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Die Bewerbung für Ausländer (auch EU-Ausländer) mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung erfolgt über UNI-ASSIST. Weitere Informationen erhalten Sie unter
http://www.uni-passau.de/549.html
Master-Studiengänge
Die Bewerbungen für Master-Studiengänge sind unter
http://www.uni-passau.de/2291.html möglich.
Informationen zum örtlichen Auswahlverfahren
Die Hauptquoten im örtlichen Auswahlverfahren werden durch Art. 5 Abs. 4 Satz 1 Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz (BayHZG) wie folgt festgesetzt:
- zu 25 v.H. nach der Durschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abiturzeugnis)
- zu 65 v.H. nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens und
- zu 10 v.H. nach der Dauer der Zeit zwischen dem Erwerb der Qualifikation für den gewählten Studiengang (Wartezeit)
zu Nr. 2:
Im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren wählt die Hochschule nach Art. 5 Abs. 5 BayHZG die Bewerberinnen und Bewerber aus, die nach Eignung und Motivation die besten Aussichten auf einen erfolgreichen Abschluss des Studiums bieten. Dabei kann sie bei ihrer Auswahl neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung einen oder mehrere der folgenden Maßstäbe zugrunde legen:
- die Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die fachspezifische Eignung besonderen Aufschluss geben,
- das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests
- die Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit, besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten sowie außerschulische Leistungen und Qualifikationen, die über die Eignung für den Studiengang, für den die Zulassung beantragt wird, besonderen Aufschluss geben,
- das Ergebnis eines Auswahlgesprächs, das Aufschluss über die Motivation der Bewerberin oder des Bewerbers und über die Identifikation mit dem gewählten Studium und dem angestrebten Beruf gibt.
Die Universität Passau hat sich im Rahmen der 65%igen Quote im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren für folgende Kriterien entschieden:
In folgenden Studiengängen werden die Studienplätze nach Abiturnote vergeben:
- Business and Administration (B.Sc.)
- Wirtschaftsinformatik (Business Computing) (B.Sc.)
- Lehramt an Grundschulen
- Unterrichtsfach Sport (Lehramt)
In folgenden Studiengängen wird innerhalb der 65%igen Quote neben der Durchschnittsnote als weiteres Auswahlkriterium eine mindestens einjährige Beurfsausbildung und/oder Vollzeitberufstätigkeit zu Grunde gelegt, welche zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,2 führt:
- Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies (B.A.)
- European Studies (B.A.)
- European Studies Major (B.A.)
- Medien und Kommunikation (B.A.)
- Governance and Public Policy - Staatswissenschaften (B.A.)
Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung des zuletzt zugelassenen Bewerbers bildet den Numerus Clausus (NC). Der NC wird erst nach Ablauf des örtlichen Auswahlverfahrens festgestellt und ändert sich in jedem Semester.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass telefonische Anfragen zu den durchgeführten Verfahren nicht beantwortet werden können!