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Hier werden Karrieren gemacht! |
Mit der Einführung des ECTS-Systems (European Credit Transfer System) wurde eine Vergleichbarkeit der Studienleistungen aller Studierenden des Europäischen Hochschulraumes geschaffen. Dadurch wurde das Verfahren zur Anerkennung der Studienleistungen, die Sie an einer ausländischen Hochschule erworben haben und die Sie sich für Ihr Passauer Studium anrechnen lassen möchten, vereinfacht.
Dennoch müssen Sie vor dem Auslandsstudium mit dem für Ihr Fach zuständigen Fachbeauftragten oder mit dem für Ihren Studiengang
zuständigen Sachbearbeiter im Prüfungssekretariat klären, unter welchen Voraussetzungen Kurse, die Sie an einer Partneruniversität absolvieren wollen, angerechnet werden können.
Mit Hilfe des Learning Agreements wird die Gleichwertigkeit des Studiums und der Prüfungsleistungen, die an der Partneruniversität erbracht werden, nachgewiesen. Dazu suchen Sie sich am besten im Internet im Kursangebot Ihrer Partneruniversität die Fächer aus, in denen Sie einen Leistungsnachweis erwerben möchten. Mit den diesen Informationen gehen Sie zum zuständigen Professor, der das entsprechende Fach unterrichtet (Fachbeauftragter), und informieren sich über Anerkennungsmöglichkeiten.
Informationen zum Learning Agreement für...
Studierende der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Studierende der Juristischen Fakultät
Studierende der Philosophischen Fakultät, der Fakultät für Informatik und Mathematik und dem Department für Katholische Theologie
Bachelor-Studierende müssen bedenken, dass es Schwierigkeiten mit der Notenumrechnung geben kann. Daher fragen Sie bitte unbedingt bei dem jeweiligen Fachstudienberater nach, welche Unterlagen für eine Notenumrechnung vorgelegt werden müssen. Generell gilt:
Business Administration and Economics:
Alle Auskünfte sind ohne Gewähr. Verbindliche Auskunft erhalten Sie je nach Studiengang bei den Fachstudienberatern, den zuständigen Dozenten, dem Prüfungssekretariat oder dem Dekanat der Juristischen Fakultät!