Die Ergebnisse der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung sowie die Formblätter „Ge-fährdungsbeurteilung werdende Mütter Universität Passau“ finden Sie unter http://www.uni-passau.de/bereiche/beschaeftigte/personal-von-a-bis-z/ im Abschnitt „Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz“.
Der Gesetzgeber hat mit der sogenannten anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung noch einen zweiten Schutzmechanismus etabliert. Er greift, nachdem eine Beschäftigte oder Studentin die Universität über ihre Schwangerschaft oder ihr Stillen informiert hat. Die in der anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung ermittelten Schutzmaßnahmen setzt die Universität dann um. Sie gestaltet z.B. die Arbeitsbedingungen um, mit dem Ziel, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden werden.
Damit die Universität Passau an dieser Stelle ihrer Verantwortung zum Schutz von Schwangeren und Stillenden nachkommen kann, bitte ich schwangere bzw. stillende Beschäftigte, ihre Schwangerschaft bzw. das Stillen eines Kindes der Personalabteilung zu melden. Schwangere bzw. stillende Studentinnen wenden sich bitte an das Referat Gleichstellung.
Bei einer schwangeren oder stillenden Beschäftigten fordert das jeweils zuständige Referat
der Personalabteilung die Vorgesetzte bzw. den Vorgesetzten auf, die dritte Seite (anlassbezogene
Gefährdungsbeurteilung) des Formblatts „Gefährdungsbeurteilung werdende Mütter Universität
Passau“ auszufüllen und zu unterschreiben; die ersten beiden Seiten sind bereits ausgefüllt
(anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung). Die Beschäftigte erhält eine Kopie und
bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie Kenntnis genommen und eine Kopie erhalten hat. Die
Vorgesetzten senden das vollständig ausgefüllte Formblatt zurück an die Personalabteilung.
Dort wird es zum Personalakt genommen.
Bei einer schwangeren oder stillenden Studentin fordert das Referat Gleichstellung die Dekanin
oder den Dekan auf, die dritte Seite des Formblatts auszufüllen, zu unterschreiben (auch die
Studentin bestätigt mit ihrer Unterschrift, dass sie Kenntnis genommen und eine Kopie erhalten
hat) und das Formblatt an das Referat Gleichstellung weiterzuleiten.
Vorgesetzte sowie Dekaninnen und Dekane können sich insbesondere von der Fachkraft für
Arbeitssicherheit, aber auch vom Betriebsarzt beraten lassen.
Beschäftigte wenden sich bei Fragen bitte an ihr Personalreferat (Referat VIII/1 - Wissenschaftliches
Personal auf Lebenszeit, Lektoren; Referat VIII/2 - Wissenschaftliches Personal auf
Zeit, Lehrbeauftragte; Referat VIII/3 - Wissenschaftsunterstützendes Personal; Referat VIII/4 -
Studentische Hilfskräfte, Dienstreisen). Studierende wenden sich bei Fragen bitte an das Referat
Gleichstellung (Telefon: 0851 509-1023 und -1026; E-Mail: familienservice@uni-passau.de).
gez.
Dr. Achim Dilling
Kanzler der Universität Passau