Lernmaterialien
Lernmaterialien wie z. B. Skripten, die primär keine die Lehre unterstützende, sondern die Lehre ergänzende bzw. ersetzende Funktion haben, dürfen aufgrund haushaltsrechtlicher Bestimmungen nur entgeltlich abgegeben werden. Zu erstatten sind wenigstens die Selbstkosten für die technische Erzeugniserstellung.
Preisgestaltung
Selbstkostenpreise Skripten bei
1. Erstellung über die Kopierzentrale (Kopierzentrum Passau GmbH)
- von der Kopierzentrale (Kopierzentrum Passau GmbH) abgerechneter Kopierauftrag
- Gemeinkostenzuschlag 2 Cent/Seite
- Zuschlag wegen Beteiligung von zusätzlich für die Erzeugniserstellung eingestellten Personals wie z. B. studentische Hilfskräfte (11,57 €/Std.)
- besondere Sachkosten (z. B. EDV-Bedarf) nach tatsächlichem Anfall
2. Erstellung über Campusdrucker
- pro Seite schwarz/weiß 0,043 €
- pro Seite farbig 0,127 €
- Gemeinkostenzuschlag 2 Cent/Seite
- Zuschlag wegen Beteiligung von zusätzlich für die Erzeugniserstellung eingestellten Personals wie z. B. studentische Hilfskräfte (11,57 €/Std.)
- besondere Sachkosten (z. B. EDV-Bedarf) nach tatsächlichem Anfall
3. Erstellung über einrichtungseigene Drucker (Lehrstuhldrucker)
- Berechnungen der Verwaltung bzw. des Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement haben ergeben, dass diese Variante extrem unwirtschaftlich ist, weshalb hiervon Abstand zu nehmen ist.
Selbstkostenpreise bei anderen Datenträgern (z. B. CD's)
- vom Auftraggeber berechneter Bruttobetrag
- Gemeinkostenzuschlag 30 % auf berechneten Bruttobetrag
- Zuschlag wegen Beteiligung von zusätzlich für die Erzeugniserstellung eingestellten Personals wie z. B. studentische Hilfskräfte (11,57 €/Std.)
- besondere Sachkosten (z. B. EDV-Bedarf) nach tatsächlichem Anfall
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ist es zulässig, Skripten mit einem Umfang von bis zu 5 Seiten ohne Entgelt abzugeben.
Finanztechnische Abwicklung und Buchhaltung
Kosten und Einnahmen werden im Haushalt der Universität auf einer Kostenstelle gebucht und überwacht, über die der Leiter/die Leiterin der ausgebenden Organisationseinheit verfügt.
Die von den Studierenden erhobenen Entgelte werden in voller Höhe der entsprechenden Kostenstelle gutgeschrieben. Bitte beachten Sie aber, dass zur Kostenabdeckung für die Inanspruchnahme der Universitätsinfrastruktur 12 % der Einnahmen „abgeführt“ werden müssen. Die entsprechende Belastung erfolgt automatisch durch das Referat VII/2.
Sie können die Buchungen jederzeit online über QISFSV einsehen.
Barverkauf
In der Regel werden Lernmaterialien anlässlich von Vorlesungen etc. bar verkauft. Gelder dürfen Sie außerhalb der Zahlstelle jedoch nur mit gesonderter Ermächtigung annehmen. Sie können die erforderliche Ermächtigung unter Schilderung des Sachverhalts beim Referat VII/2 beantragen. Die Annahmeermächtigung enthält in jedem Fall die Bestimmung, wann Sie die Gelder bei der Zahlstelle abgeben oder auf das Universitätskonto der Zahlstelle bei der Sparkasse Passau einzahlen müssen.
Verfahren Sie jedoch mit den Einnahmen anders, führt das zu einer sogenannten „schwarzen Kasse“, was negative dienst- bzw. arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben kann.
Es ist grundsätzlich unzulässig, wenn Sie aus Einnahmen Barausgaben leisten bevor Sie diese an die Zahlstelle abgegeben bzw. auf das Universitätskonto eingezahlt haben. In diesem Fall würden Sie die Beschaffungszuständigkeiten umgehen.
Vertragliche Bindungen
Die Universität hat sich wegen des Druck- bzw. Kopierbetriebs vertraglich an die Kopierzentrum Passau GmbH gebunden. Druck- bzw. Kopieraufträge im Zusammenhang mit Lernmaterialien dürfen deshalb grundsätzlich nur an die Kopierzentrale der Kopierzentrum Passau GmbH erteilt werden.
Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen kann das Referat VII/5.1 eine Ausnahme genehmigen.
Die vertragliche Bindung beinhaltet auch ein Werbeverbot für andere Druck- bzw. Kopieranbieter, weshalb solche Werbung weder in Skripten noch in anderen Universitätsschriften geschaltet werden darf.