Prof. Dr. Christoph Althammer übernimmt zum 1. April den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht. Die Arbeits- und Forschungsschwerpunkte von Christoph Althammer liegen neben dem Bürgerlichen Recht und dem Internationalen Privatrecht vor allem im Deutschen, Europäischen und Internationalen Zivilprozessrecht sowie dem Familienverfahrensrecht. Er wirkt unter anderem am renommierten Großkommentar von Stein/Jonas zur Zivilprozessordnung mit. Ein besonderes Forschungsinteresse von Prof. Althammer gilt der Europäischen Prozessrechtsvergleichung und Fragen der gütlichen Streitbeilegung. Lehrveranstaltungen bietet er in den Bereichen Bürgerliches Recht und im Zivilprozessrecht an.
Professor Althammer studierte Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg. Nach seiner Promotion zum Thema „Die Maklerklausel im notariellen Grundstücksvertrag“ habilitierte er sich dort 2009 mit der Schrift „Streitgegenstand und Interesse“. In dieser beschäftigt er sich mit einem Kernbegriff des Deutschen Zivilprozessrechts und entwickelt ein auch auf europäischer Ebene taugliches und exportierbares Modell. Für diese Arbeit erhielt er den Habilitationspreis des Vereins der Freunde der Universität Regensburg e. V.
Bereits im Jahre 2007 war er für seine Vorlesungstätigkeit an der Universität Regensburg mit dem Preis für gute Lehre des Freistaates Bayern 2006 ausgezeichnet worden. Den Studierenden will er vor allem Orientierungswissen vermitteln. „Je weiter man in das System eindringt, desto mehr macht sich bemerkbar, dass der Jurist zusätzlich vor allem eine allgemeine Problemlösungskompetenz braucht - unabhängig von seiner Vertrautheit mit bestimmten Spezialproblemen“, so Althammer.
Vor seinem Antritt in Passau wirkte der gebürtige Oberpfälzer seit Sommer 2008 als Vertreter und seit 2010 als Inhaber eines Lehrstuhls an der Universität Konstanz.
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