Dem Universitätsrat müssen laut dem Bayerischen Hochschulgesetz zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis angehören. Severine Fiegler, Senior Manager der Infineon Technologies AG München, Dr. Karl Huber, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes und den Oberlandesgerichtes München a. D., Walter Keilbart, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer für Niederbayern, sowie Prof. Dr. Peter Steinbach, Emeritus der Universität Mannheim und vormals Professor für Historische und theoretische Grundlagen der Politik (1982-1992) in Passau, bilden zukünftig zusammen mit Jan Aits, Geschäftsführer der Innowerk IT GmbH in Passau, Dr. Roland Feucht, OStD i. K. am Maristengymnasium Fürstenzell, Wilhelm Rehm, Vorstandsmitglied der ZF Friedrichshafen AG, Simone Tucci-Diekmann, Geschäftsführerin der Verlagsgruppe Passau, und Prof. Dr. Anja Tuschke von der Ludwig-Maximilians-Universität München diesen Kreis der externen Mitglieder. Die Amtszeit der externen Mitglieder beträgt vier Jahre, eine weitere Amtszeit von bis zu vier Jahren ist möglich. Externe Mitglieder werden von Universitätsleitung und Ministerium gemeinsam vorgeschlagen, vom Senat bestätigt und vom Bayerischen Wissenschaftsminister bestellt.
Neben ihnen gehören die zehn gewählten Mitglieder des Senats der Universität dem Gremium an. Den Vorsitz stellt stets ein externes Mitglied, die Stellvertretung hat stets der oder die Vorsitzende des Senats. Senatsvorsitzender ist derzeit Prof. Dr. Rüdiger Harnisch.
Der Universitätsrat beschließt die Grundordnung der Universität und deren Änderung. Zu den Aufgaben des Gremiums gehören außerdem beispielsweise die Wahl des Präsidenten oder der Präsidentin, die Wahl der Vizepräsidentinnen und -präsidenten, Beschlüsse zur Entwicklung der Universität oder zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.