1:Passau International .
2:Internationale Studierende.
3:Deutsche Studierende .
4:Erasmus.
5:Partnerhochschulen.
6:Internationale Gruppen.
7:Kontakt.
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Hier werden Karrieren gemacht! |


Machen Sie es wie die über 2 Millionen Studierende vor Ihnen und seien Sie Gast an einer europäischen Partnerhochschule!
Wenn Sie bereits mindestens ein Jahr in Deutschland studieren, können Sie im Rahmen von zwischen der Universität Passau und Partneruniversitäten abgeschlossenen Vereinbarungen eine bestimmte Zeit (3 bis 12 Monate) in einem ERASMUS-Teilnehmerland (alle 27 Mitgliedstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei, Kroatien und die Schweiz) studieren. Das Programm "SMS" (Auslandsstudium für Studierende) ist eine von vielen Mobilitätsmaßnahmen, die durch die Europäische Kommission gefördert werden.
Offizielle Informationen der Europäischen Kommission
Die Universität Passau hat für die Laufzeit des LLP (2007-2013) bei der EU-Kommission die
ERASMUS-Universitätscharta (EUC) beantragt und erhalten. Die EUC stellt die Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am LLP dar und besagt, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am ERASMUS-Programm erfüllt. Ein Bestandteil der Antragstellung für die EUC war das
ERASMUS Policy Statement (EPS) der Universität Passau.
Studierende müssen Staatsangehörige eines der ERASMUS-Teilnahmeländer sein um am Programm teilnehmen zu können. Studierende aus Nicht-EU-Ländern können am ERASMUS-Programm teilnehmen, sofern sie regulär an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und ihr gesamtes Studium dort absolvieren.
Vor der Abreise muss die akademische Anerkennung des Auslandsstudienaufenthaltes gewährleistet sein. Diese erfolgt mit Hilfe eines
ECTS-Studienabkommens (Learning Agreement).
Informationen über die einzelnen Vereinbarungen der Universität Passau finden Sie über die
Liste der europäischen Partneruniversitäten (beachten Sie bitte, dass Russland und die Ukraine nicht am ERASMUS-Programm teilnehmen).
Sie können sich an bis zu drei Partneruniversitäten gleichzeitig bewerben.
In der Regel erhalten Sie über die Universität Passau einen Zuschuss zu den Mobilitätskosten, die mit dem Studium in einem ERASMUS-Land verbunden sind. Dieser Zuschuss hängt von verschiedenen Bedingungen ab, die von Land zu Land unterschiedlich sind. Außerdem müssen Sie an der Gasthochschule keine Studiengebühren zahlen.
Die Höhe des Mobilitätszuschusses ist abhängig von der Gesamtfördersumme, die der Universität Passau zugewiesen wird. Eine mögliche Förderung durch die ERASMUS-Mobilitätszulage wird bei einer Bewerbung automatisch durch das Akademische Auslandsamt geprüft, eine gesonderte Beantragung durch die Studierenden ist nicht notwendig. Momentan erhalten Studierende etwa 100 € pro Aufenthaltsmonat im Ausland.
weitere Möglichkeiten zur Finanzierung des Auslandsaufenthaltes
Behinderte können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für die ERASMUS-Mobilitätslinien Studium und Praktika.
ERASMUS-Code der Universität Passau: D PASSAU01
Der Institutional Coordinator und die Departmental Coordinators (Programmbeauftragte) sind für die Koordination des ERASMUS-Programms an der Universität Passau zuständig.
ist der jeweilige Programmbeauftragte, in der Regel ein Professor oder Mitarbeiter des jeweiligen Lehrstuhls, der für die Betreuung der Studierenden der jeweiligen Partneruniversität zuständig ist. Ihren Programmbeauftragten finden Sie auf der jeweiligen Informationsseite der Partneruniversität, zu erreichen über die
Liste mit den Partnerhochschulen. (Hier bitte das Kreuz bei der gewünschten Fakultät anklicken.) Leider gibt es derzeit nicht für alle Partnerhochschulen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einen Programmbeauftragten.
ist Barbara Zacharias, Leiterin des Akademischen Auslandsamtes. Sie ist für die Abwicklung des ERASMUS-Programmes an der Universität Passau zuständig.