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Die allgemeine Fremdsprachenausbildung weist, wie die Bezeichnung „allgemein” sagt, keine fachspezifische Spezialisierung auf. Sie umfasst in der Regel vier Semster (Grundstufe 1 und Grundstufe 2) und richtet sich an Anfänger und an Studierende mit geringen Vorkenntnissen aller Fachrichtungen.
Ab der FFA Aufbaustufe beginnt eine allmähliche Fokussierung auf juristische, kulturwissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Themen. In Englisch wird daher ab der FFA Aufbaustufe konsequent in diese drei Fachrichtungen getrennt. In den anderen Sprachen erfolgt dies erst ab der FFA Hauptstufe.
Der Begriff „Modul” bezeichnet, allgemein gesagt, eine Ausbildungseinheit. Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden:
a) Regelfall: Im Sprachenzentrum besteht ein Modul aus den Kursen zweier Semester (WS und SS). Erst nach vollständigem Ablegen eines Moduls werden entsprechende Leistungspunkte gut geschrieben.
b) In einzelnen Studiengängen können Module auch mehr als zwei Semester umfassen. Hier geben die jeweils geltenden Prüfungsordnungen Auskunft.
Wenn Sie bereits ausreichende sprachliche und landeskundliche Vorkenntnisse besitzen, können Sie einzelne Module überspringen. Das Sprachenzentrum führt dazu jeweils vor Semesterbeginn Einstufungstests durch.
Wenn Sie bereits extern ein Sprachzeugnis oder –zertifikat erworben haben, wenden Sie sich zur Einstufung bitte an die zuständigen Fachlektoren.
Bitte beachten Sie aber, dass für Teilmodule oder vollständige Module, die durch eine Anerkennung oder einen Einstufungstest übersprungen werden, keine Leistungspunkte angerechnet werden.
FFA für Wirtschaftswissenschaftler
Soweit keine sicheren Kenntnisse in der gewählten Fremdsprache vorhanden sind, ist der Besuch der Lehrveranstaltungen der Grundstufe 1 (2 Semester) und der Grundstufe 2 (2 Semester) obligatorisch. Die erfolgreiche Teilnahme an den Grundkursen wird nur nach Besuch beider Semester bestätigt.