Bei den Fellowships handelt es sich um eine individuelle, personen- und zweckgebundene Anschubfinanzierung für das geplante Vorhaben. Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben ist ausgeschlossen.
Von den Hochschulen wird erwartet, dass diese im Fall einer Förderung die Fellows aktiv unterstützen (zum Beispiel durch Freistellung für die Teilnahme an den Fellowtreffen und den Lehr-/Lernkonferenzen). Das Fellowship soll auch dazu beitragen, eine dauerhafte fächernahe und/oder fächerübergreifende Diskussion über curriculare Entwicklungen und innovative Lehre an der Hochschule anzuregen. Das Fellowship umfasst neben der finanziellen Förderung ein zweitägiges Fellow-Treffen pro Semester, das dem gegenseitigen Austausch und der persönlichen Weiterentwicklung der Lehrexpertise dienen soll, sowie eine öffentliche Lehr-/Lern-Konferenz pro Jahr, bei der die Lehrvorhaben vorgestellt werden.
Mehrere Anträge aus einer Hochschule sind zulässig.
Fördermittelvolumen für die Ausschreibungsrunde 2018: 300.000 EUR
Förderquote: ca. 10 Prozent
Förderbeginn: 2019
Förderzeitraum: individuell nach Arbeitsprogramm
Auswahlkriterien: Beitrag der geplanten Lehrinnovation zur Weiterentwicklung der Lehre im jeweiligen Studienfach, angestrebte Verstetigung, Transferpotenzial
Förderkategorien
- Junior-Fellowships für Promovierende, Post-Docs, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dotierung: je 15.000 EUR
- Senior-Fellowships für Juniorprofessorinnen und -professoren, habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Professorinnen und Professoren, Dotierung: je 25.000 EUR
- Tandem-Fellowships für Lehrende, die mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Feld der Hochschuldidaktik, der Lehr-/Lernforschung oder aus einem anderen Studienfach oder von einer anderen Hochschule (auch im Ausland) kooperieren; kein Tandem im Sinne der Ausschreibung sind Kooperationen von Hochschullehrenden, die im selben Studiengang tätig sind (beispielsweise von Fachwissenschaftlerinnen und Fachdidaktikern im Rahmen der Lehrerausbildung), Dotierung: je 30.000 EUR (das Tandem teilt sich die Fördersumme)
Workshop
Für interessierte Antragstellerinnen und Antragsteller bietet der Stifterverband im Vorfeld der Antragstellung einen Informationsworkshop am 7. Mai 2018 in Essen an. Anmeldungen zum Workshop sind bis zum 6. April 2018 möglich.
Uni-internes Verfahren
Da Verstetigungsaussagen getroffen und etwaige Unterstützungsleistungen der Universität im Vorfeld der Antragstellung abzustimmen sind, wenden sich Interessierte bitte bis spätestens zum 25. April 2018 an die Abteilung Forschungsförderung, Referat Nationale Forschungsprogramme .
Bewerbungsschluss: Freitag, 13. Juli 2018
Uni-interne Rückmeldefrist: Montag, 25. April 2018
Quelle/weitere Informationen
zur Ausschreibung und den Fördermodalitäten finden Sie hier
zum Informationsworkshop sowie das Anmeldeformular finden Sie hier
zu den im vergangenen Jahr geförderten Fellowships finden Sie hier
Kontakt beim Stifterverband:
Frau Dominique Ostrop
Stifterverband
Bereich Programm und Förderung
T 0201 8401-162
d.ostrop(at)stifterverband.de