Nominiert werden können in- oder ausländische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die in dem Fachgebiet herausragende Leistungen erbracht haben.
Die Zugehörigkeit zur vorschlagenden Institution stellt kein Kriterium für die Vergabe des Preises dar. An Mitglieder der Bayerischen Akademie der Wissenschaften kann der Preis nicht verliehen werden.
Vorschlagsberechtigt ist die Universitätsleitung.
Interessierte an einer Nominierung wenden sich bitte umgehend – spätestens jedoch bis Montag, den 09.04.2018 – an ihr Dekanat oder die Abteilung Forschungsförderung, Referat Nationale Forschungsprogramme .
Weiterführende Informationen zum Schelling-Preis finden Sie hier .
Deadline: 15.05.2018 | Rückmeldefrist uni-intern: 09.04.2018