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Studieninteressierte Doppelter Abiturjahrgang 2011 Fragen und Antworten

Abi 2011: Fragen und Antworten

Stehen für den doppelten Abiturjahrgang genügend Studienplätze zur Verfügung?

Bayernweit werden rund 38.000 neue Studienanfängerplätze geschaffen. Darüber hinaus werden im Rahmen des Hochschulpakts 2020 die Studienanfängerkapazitäten bis 2010 deutlich erhöht, so dass im Vergleich zu 2005 über 90.000 zusätzliche Studienanfänger an den deutschen Hochschulen aufgenommen werden können. Zudem werden in einigen Ländern, u.a. in den neuen Ländern, die Studierendenzahlen sinken. Die Studienplatzkapazitäten bleiben jedoch bis 2013 erhalten, so dass zum einen mit einem sinkenden Zustrom von Studienanfängerinnen und -anfängern aus anderen Bundesländern nach Bayern zu rechnen ist. Zum anderen steht bayerischen Abiturientinnen und Abiturienten dadurch ein zusätzliches Angebot zur Verfügung. Insgesamt sind also ausreichend Studienplätze vorhanden. Doch natürlich kann es keine Garantie für einen Studienplatz in der gewünschten Fachrichtung am gewünschten Studienort geben.

Wird an der Uni Passau nun in allen Fächern ein NC (Numerus Clausus) eingeführt?

Nein, es gibt auch weiterhin zulassungsfreie Studiengänge, in denen nicht nach der Abiturnote ausgewählt wird. Eine Übersicht, welche Studiengänge zulassungsfrei und welche zulassungsbeschränkt sind, finden Sie unter Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterStudienangebot.

Ich bin Absolvent im letzten G 9-Jahrgang und möchte im Sommersemester 2011 in einem zulassungsbeschränkten Studiengang mit dem Studium beginnen. Wie bewerbe ich mich, denn ich habe ja noch gar kein Abiturzeugnis?

Schülerinnen und Schüler des letzten G 9-Jahrgangs erhalten am 23.12.2010 ein Zwischenzeugnis. Für die zulassungsbeschränkten Studiengänge bewerben Sie sich bis zum 15.01.2011 mit diesem Zwischenzeugnis für das Auswahlverfahren. Bis 19. April muss die Abiturbescheinigung mit der endgültigen Abiturnote nachgereicht werden. Die Abiturbescheinigung mit der endgültigen Note wird Ihnen auf Antrag von Ihrer Schule am 15.04.2011 ausgestellt.

Wie läuft das Auswahlverfahren in den zulassungsbeschränkten Studiengängen genau ab? Wann weiß ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?

Anhand der Bewerbungen bis 15.01.2011 in den zulassungsbeschränkten Fächern errechnet die Universität den wahrscheinlichen Numerus Clausus. Bewerber, die aufgrund Ihrer bisherigen Note sicher mit einem Studienplatz rechnen können, erhalten bereits im Februar eine Zwischennachricht. Eine mögliche Verschlechterung der Endnote wird dabei einkalkuliert.

Die Studienplätze werden anhand einer Notenrangliste der Bewerber vergeben. Solange die endgültigen Noten der letzten G 9- Absolventen jedoch nicht feststehen, kann es noch Schwankungen in der Rangliste geben. Für die Bewerber bedeutet dies, dass die endgültigen Zulassungsbescheide erst nach dem 20. April versandt werden können, wenn die endgültigen Noten feststehen. Auch wer keine Zwischennachricht erhält, hat dann je nach endgültiger Note noch eine Chance auf einen Studienplatz. Informationen zum aktuellen Stand der Bewerbungsverfahren

Ich bin Absolvent im letzten G 9-Jahrgang und möchte im Sommersemester 2011 in einem zulassungsfreien Studiengang mit dem Studium beginnen. Was muss ich tun, um mir meinen Studienplatz zu sichern?

In den zulassungsfreien Studiengängen ist eine Bewerbung nicht erforderlich, da keine Auswahl nach Note erfolgt. Sie können sich vom 07.03.2011 bis 29.04.2011 mit dem Zwischenzeugnis bzw. der Abiturbescheinigung vorläufig einschreiben. Diese vorläufige Einschreibung ist an die Bedingung geknüpft, dass Sie das Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie bis spätestens 13.05.2011 nachreichen.  Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterWeitere Informationen zur Einschreibung und Link zur Online-Einschreibung

Wie schreibe ich mich für das Überbrückungsangebot in Jura ein?

Interessenten des letzten G 9-Jahrgangs können sich für das Überbrückungsangebot im Studiengang Rechtswissenschaft  nach dem gleichen Verfahren wie für die zulassungsfreien Studiengänge einschreiben.

Als G 9-Absolvent habe ich nur wenig Zeit zwischen Abitur und Vorlesungsbeginn um ein Praktikum zu absolvieren. Kann ich zum Sommersemester 2011 auch in Studiengängen beginnen, die ein Praktikum vor Studienbeginn fordern?

Für das Lehramtsstudium kann das erforderliche Orientierungspraktikum auch noch im ersten Semester abgelegt werden, daher ist ein Studienbeginn auch für G 9-Absolventen möglich. In manchen Studiengängen wird ein Praktikum vor Studienbeginn empfohlen, das Praktikum ist jedoch für Bewerbung/Einschreibung nicht verpflichtend.  Ein Studienbeginn ist also auch in diesen Fächern möglich.

Ich habe schon 2010 Abitur gemacht, darf ich mich trotzdem für die besonderen Angebote zum Sommersemester 2011 bewerben?

Ja, die Angebote im Sommersemester 2011 sind nicht auf die G 9-Absolventen des Jahrgangs 2011 beschränkt, auch als Altabiturient können Sie diese nutzen. Neu: Dies gilt auch für das Überbrückungsangebot in Rechtswissenschaft.

Bekomme ich im Hörsaal überhaupt noch einen Platz?

Ja, die Universität Passau wird Engpässe bei den Raumkapazitäten durch Anmietung von zusätzlichen Räumen auffangen. In den 90er Jahren gab es zeitweise schon einmal über 9.000 Studierende bei weniger Räumen als derzeit - die steigenden Anfängerzahlen sollten daher räumlich zu bewältigen sein. 

Ich habe gehört, die Studienanfänger im Sommersemester 2011 werden von den Studienbeiträgen befreit. Stimmt das?

Nein, das stimmt nur teilweise. Für Überbrückungsangebote (also in Passau für das Überbrückungsangebot im Studiengang Rechtswissenschaft) fallen tatsächlich keine Studienbeiträge an. Ist jedoch ein regulärer Studienbeginn möglich, fallen für das Studium ganz normal Studienbeiträge an. Hinweise zu den Befreiungsmöglichkeiten finden Sie auf unseren Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterInternetseiten zum Thema Studienbeiträge

Meine Abi-Feier ist in der ersten Mai-Woche, muss ich die Feier ausfallen lassen, wenn ich gleich am 2. Mai mit dem Studium beginne?

Auch wenn Sie gleich im Sommersemester mit dem Studium starten, können Sie an Ihrer Abiturfeier teilnehmen. Falls Sie Veranstaltungen mit Anwesenheitspflicht (z.B. Seminare, Sprachkurse) versäumen, entschuldigen Sie sich bitte vorab beim jeweiligen Dozenten. Aufgrund der besonderen Situation des letzten G 9-Jahrgangs gilt die Teilnahme an der Abschlussfeier Ihrer Schule ausnahmsweise als Entschuldigungsgrund. Bei Veranstaltungen ohne Anwesenheitspflicht ist eine Entschuldigung nicht erforderlich. Unabhängig hiervon empfiehlt es sich jedoch bei allen versäumten Veranstaltungen, den durchgenommenen Lehrstoff selbständig nachzuarbeiten. 

Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterVeranstaltungskalender

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