Eva Maria Schlattl
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Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten wurde auf der Grundlage des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG) geschaffen. Die Gleichstellungsbeauftragte überwacht und fördert die Umsetzung des Gesetzes.
Die Ziele des Gesetzes sind:
- Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst
- Erhöhung der Anteile der Frauen in Bereichen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer
- die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern
- eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien