UNI-PORTAL FÜR
Während des Auslandsstudiums

Einzureichende Unterlagen
Sobald Sie Ihr Auslandsstudium angetreten haben, sollen Sie spätestens 7 Wochen nach der Ankunft Ihr Learning Agreement im Zielland unterschreiben und an einen Fakultätsvertreter schicken lassen. Das Akademische Auslandsamt der Universität Passau unterschreibt dann das fertige Dokument. Ergeben sich Änderungen bezüglich der belegten Kurse, müssen diese im Learning Agreement eingetragen werden.
Einige Tage vor dem Ende Ihres Auslandsaufenthaltes muss Ihre Aufenthaltsbestätigung vom International Office an der Partneruniversität unterschrieben werden. Diese ist dann nach der Ankunft am Akademischen Auslandsamt der Universität Passau als Originaldokument abzugeben.
Verlängerung/ Abbruch eines Auslandsstudiums
Falls Sie Ihren Auslandsaufenthalt um ein weiteres Semester verlängern oder aus bestimmten Gründen frühzeitig beenden wollen, sollten Sie Kontakt mit dem Akademischen Auslandsamt aufnehmen (Frau Almut Bareiß), um weitere Schritte zu besprechen. Für die Verlängerung Ihres Auslandsstudiums um ein weiteres Semester muss ein formloser Antrag spätestens 6 Wochen vorm offiziellen Ende Ihres Auslandssemesters gestellt werden.
Aktuelles
Kontakt

Raum VW 109Innstr. 41
Tel.: +49 851 509-1167Fax: +49 851 509-1164 Almut.Bareiss

Mo., Mi., Fr. jeweils 8.30-12.00 Uhr