Berufsbild
Ein typisches Berufsfeld ist die Tätigkeit in einer internationalen Rechtsanwaltskanzlei im Heimatland. Hier werden die Absolventen und Absolventinnen im Rahmen der Rechtsberatung für ausländische Mandate in Bezug auf das deutsche Recht entweder selber Rechtsauskunft geben können oder über eine Korrespondenzkanzlei Rechtsauskunft einholen und diese den ausländischen Mandanten in einer solchen Weise vermitteln können, die sie verstehen. Ein Beispiel wäre das Anliegen einer ausländischen Firma, die Waren oder Dienstleistungen in Deutschland vertreiben möchte. Ebenso werden deutsche Mandate, die einen Bezug zur Heimatrechtsordnung der Absolventinnen und Absolventen haben, betreut; etwa, ein deutsches Unternehmen, das im Ausland eine Zweigniederlassung eröffnen möchte: Hier muss auf Deutsch Rechtsauskunft zur möglichen Gesellschaftsform, dem Steuerrecht, dem Arbeitsrecht etc. erteilt werden können.
Neben der Vorbereitung auf die berufliche Praxis bereitet das Studium auch auf eine mögliche Promotion vor, sei es in Passau, an einer anderen deutschen juristischen Fakultät oder einer ausländischen juristischen Fakultät, vor. Da die Absolventinnen und Absolventen nunmehr mit zwei Rechtsordnungen vertraut sein werden, sind sie zu rechtsvergleichenden Forschungen geradezu prädestiniert. Mit dem Erstellen einer überdurchschnittlichen Masterarbeit haben sie zudem ihre Fähigkeit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit auf einem hohen Niveau unter Beweis gestellt.
Studieninhalte
Der Studiengang setzt sich aus drei Modulen zusammen:
1. Grundkursmodul
2. Modul Wissenschaftliches Arbeiten
3. Wahlmodul
1. Grundkursmodul: Teilgebiete im Rahmen des Grundkursmoduls sind der Grundkurs Privatrecht und der Grundkurs Staatsrecht (jeweils einschließlich einer Übung). Sie wählen einen der beiden Grundkurse. Diese erstrecken sich jeweils über zwei Semester (Grundkurs I und II).
2. Modul Wissenschaftliches Arbeiten: Das Modul Wissenschaftliches Arbeiten findet im Wintersemester statt und besteht aus einem Seminar für Masterstudierende, im Rahmen dessen Sie eine schriftliche Seminararbeit anfertigen und ein Referat halten.
3. Wahlmodul: Sie können aus fünf Teilgebieten wählen: Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht, Internationale Bezüge des deutschen Rechts sowie Grundlagen des Rechts. Aus diesen Teilgebieten belegen Sie zwei Veranstaltungen im Wintersemester und eine Veranstaltung im Sommersemester. Anstelle der beiden Veranstaltungen im Wintersemester kann der Grundkurs Privatrecht I oder Staatsrecht I gewählt werden, der nicht als Grundkursmodul (Nr. 1) gewählt wird.
Wie erhalte ich einen Studienplatz?
Sie verfügen über einen überdurchschnittlichen juristischen Abschluss, gehören zu den 25 % der besten Absolventen Ihres Jahrgangs gehören und weisen gute Deutschkenntnisse durch die Deutsche Sprachprüfung für die Hochschulzulassung Niveaustufe 2 (DSH 2) nach.
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden. Sie müssen sich bis zum 15. Juli mit dem ausgefüllten Zulassungsantrag schriftlich beim Studierendensekretariat der Universität Passau bewerben.
Bei Fragen zu Qualifikation und Bewerbung wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat (studierendensekretariat uni-passau.de).
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