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Im November 2009 hat die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) den Nationalen Kodex für das Ausländerstudium an deutschen Hochschulen verabschiedet. Der Kodex hat das Ziel, die Qualität der Betreuung ausländischer Studierender zu sichern bzw. weiter zu verbessern. Er formuliert Standards für Qualität im Ausländerstudium an deutschen Hochschulen und legt damit erstmals gemeinsame Mindeststandards für die Bereiche Information und Werbung, Zulassung, Betreuung und Nachbetreuung fest, auf deren Einhaltung sich internationale Studienbewerber verlassen können.
Leitender Gedanke ist es dabei, den internationalen Studierenden, wo immer möglich, dieselben Rechte einzuräumen wie deutschen und ihnen gleichgestellten EU-Studierenden und ihnen darüber hinaus diejenigen Hilfen anzubieten, die sie als ausländische Gäste besonders benötigen.
Bei allen Fragen und Problemen, die die Rechte der ausländischen Studierenden sowohl innerhalb der Universität Passau als auch gegenüber den Behörden betreffen, steht als
Ombudsperson Frau Prof. Dr. Ursula Reutner als Ansprechparterin zur Verfügung.
Mit dem Beitritt zum Nationalen Kodex erklärt die Universität Passau ihre Bereitschaft, eine angemessene Betreuung für ausländische Studierende sicher zu stellen und deren nachhaltigen Studienerfolg zu fördern. Der Beitritt der Universität Passau ist im
Hochschulkompass der HRK dokumentiert.