Welche Beiträge zahle ich pro Semester?
Für das Studium an der Universität Passau fallen derzeit folgende Beiträge pro Semester an:
- Studentenwerksbeitrag 42,00 €
- Studienbeitrag 485,00 €
Semesterbeiträge gesamt: 527,00 €
Die Semesterbeiträge werden bei der
Immatrikulation (Einschreibung) beziehungsweise bei der
Rückmeldung fällig.
Bei der Finanzierung hilft Ihnen bei Bedarf ein
Studienbeitragsdarlehen.
Wichtig beim Berufseinstieg: Die Kosten für ein Erststudium - also z.B. die Studienbeiträge - können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs können diese als vorab entstandene Werbungskosten gelten und damit das zu versteuernde Einkommen mindern. Zu diesem Zweck sollten Sie schon jetzt Belege für Ihre Ausgaben sammeln und regelmäßig eine Steuererklärung abgeben, in der Sie diese Kosten als Verlustvortrag eintragen.
Weitere Informationen
Was ist der Studentenwerksbeitrag?
Der Studentenwerksbeitrag fällt für alle Studierenden in Deutschland an und wird an das Studentenwerk zur Finanzierung von Angeboten wie z.B. der Mensa, der Krabbelstube etc. abgeführt.
Der Studentenwerksbeitrag beträgt 42 € pro Semester und muss grundsätzlich von allen Studierenden bei der Einschreibung oder Rückmeldung bezahlt werden.
Die Universität Passau führt den Studentenwerksbeitrag vollständig an das
Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz ab. Als "Sozialbeitrag" dient er z.B. zur Finanzierung der Mensa, der Krabbelstube, sozialer Beratungsstellen sowie kultureller Einrichtungen und Angebote. Der Studentenwerksbeitrag wird (in unterschiedlicher Höhe) an allen deutschen Hochschulen erhoben.
Eine
Rückerstattung ist möglich, wenn die Exmatrikulation noch vor Semesterbeginn erfolgt (Fristen: Sommersemester 31.03./Wintersemester 30.09.).
Wo finde ich Informationen zu den Studienbeiträgen (Studiengebühren)?
Passauer Studierende müssen - wie alle bayerischen Studierenden - Studienbeiträge (meist Studiengebühren genannt) zahlen. Es ist Aufgabe und Anspruch der Universität Passau, diese Studienbeiträge für die Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen.
Wir wollen den Umgang mit Studienbeiträgen transparent gestalten, damit jeder einzelne Studierende sich selbst ein Bild über deren Verwendung machen kann.
Umfassende Information hierzu haben wir unter
Studienbeiträge für Sie bereit gestellt.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Befreiung von den Studienbeiträgen beantragen?
In einigen Fällen haben Studierende die Möglichkeit sich von den Studienbeiträgen befreien zu lassen. Einen Überblick über alle Ausnahmen und Bedingungen zur Antragstellung finden Sie auf unserer
Beitragsbefreiungsseite.