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Studierende Service & Beratung Studierendensekretariat Semester- und Studienbeiträge Studiengebühren Befreiung

Wie kann ich mich von den Studienbeiträgen befreien lassen?

In einigen Fällen müssen für ein Studium keine Studienbeiträge entrichtet werden: Auf dieser Seite informieren wir Sie über Ausnahmen von der Beitragspflicht und darüber unter welchen Bedingungen sich Studierende auf Antrag von den Studienbeiträgen befreien lassen können.

Wichtiger Hinweis

Bitte denken Sie daran, Ihren Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterBefreiungsantrag möglichst frühzeitig zu stellen! Wenn Sie Ihren Antrag auf Befreiung bis Anfang Juli (für das Wintersemester) bzw. Anfang Januar (für das Sommersemester) stellen, brauchen Sie zur Rückmeldung nur den Studentenwerksbeitrag von 42 € pro Semester zu zahlen. Geht Ihr Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt ein - Antragsannahmeschluß ist der 31.10. zum Wintersemester bzw. der 30.4. zum Sommersemester -, müssen Sie, um sich zurückmelden zu können, zunächst den vollständigen Gesamtbeitrag zahlen. Bei Anerkennung Ihres Befreiungsantrags werden Ihnen die Studienbeiträge später zurückerstattet.

Ausnahmen von der Beitragspflicht

In folgenden Fällen greift eine automatische Befreiung:

Bei einem Doppelstudium fallen die Studienbeiträge nur einmal, nicht für beide Studiengänge an.

Sie finden die genauen Bestimmungen in Art. 71, Absatz 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes sowie in der Studienbeitragssatzung in § 3.

Befreiung auf Antrag

Außerdem können Sie sich auf Antrag in bestimmten Fällen von der Zahlung der Studienbeiträge befreien lassen:

 

Soziale Kriterien

 

Besondere Leistungen

Besondere Regelungen für ausländische Studierende:

Wie stelle ich einen Befreiungsantrag?

Einen Startet das Herunterladen der DateiBefreiungsantrag können Sie jeweils bis:
- 31.10. zum Wintersemester
- 30.04. zum Sommersemester

beim Öffnet einen internen Link im aktuellen FensterStudierendensekretariat einreichen.

Wenn Sie sich aufgrund der Bestenregelung (siehe oben) befreien lassen möchten, ist der Befreiungsantrag spätestens innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Studiums einzureichen.

Bereits bezahlte Studienbeiträge können rückerstattet werden: Startet das Herunterladen der DateiAntrag auf Rückerstattung

Haben Sie weitere Fragen zu den Befreiungsmöglichkeiten?

 

Ihre Ansprechpartner

 

 

Detlef Houben

Leiter des Studierendensekretariats/ Ausländische Studierende

Franz Zellner

Studienbeiträge und Studienbeitragsdarlehen

 

Zimmer 007

Tel. 0851/509-1130 

E-Mail: detlef.houbenuni-passau.de 

Zimmer 003

Tel. 0851/509-1132  

E-Mail: franz.zellneruni-passau.de 

 


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