Studierende einer bayerischen staatlichen Hochschule haben elternunabhängig, ohne Sicherheiten, ohne Bonitätsprüfung und unabhängig vom Studienfach die Möglichkeit, die Studienbeiträge in der Höhe von z.Zt. 485,00 € pro Semester durch Darlehen zu finanzieren.
FAQ
Wer ist überhaupt berechtigt, ein Darlehen zu erhalten? In welcher Höhe können Sie ein Darlehen beantragen und wie lange wird es ausgezahlt? Auf diese und alle anderen Fragen zum Thema "Studienbeitragsdarlehen" erhalten Sie Antwort auf den Internetseiten zum Bayrischen Studienbeitragsdarlehen.
In vier Schritten zum Bayerischen Studienbeitragsdarlehen
- Beantragen Sie das Darlehen online bei der KfWFörderbank.
Drucken Sie das Antragsformular und das Vertragsangebot aus. Das Vertragsangebot unterschreiben Sie bitte noch nicht. - Bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch eine Versicherung an Eides statt.
- Geben Sie
- das Antragsformular,
- das noch nicht unterschriebene Vertragsangebot
- und die eidesstattliche Versicherung
bei Ihrer Hochschule ab.
Sie benötigen außerdem Ihren Personalausweis (bzw. Ihren Reisepass in Verbindung mit der gültigen Meldebestätigung). - Sobald über Ihren Antrag positiv entschieden wurde,
erhalten Sie eine Darlehenszusage der KfW-Förderbank.
Den Link zur KfW-Förderbank und ein Formular für die eidesstattliche Versicherung finden Sie unter www.studieren-in-bayern.de/darlehen.aspx
Bei positiver Antragsentscheidung übermittelt die KfW Ihnen eine Darlehenszusage und überweist den Studienbeitrag in Höhe von 485,00 € zu folgenden Fristen
- bei der erstmaligen Einschreibung für das Wintersemester bis zum 15.12. und für das Sommersemester bis zum 15.06.,
- bei der Rückmeldung für das Wintersemester bis zum 01.10. und für das Sommersemester bis zum 01.04.
direkt an die Universität.
Bitte beachten Sie: Wird der Antrag auf das Bayerische Studienbeitragsdarlehen nicht innerhalb der Einschreibe- bzw. Rückmeldefrist gestellt, müssen Sie vorerst den Studienbeitrag entrichten, um eingeschrieben bzw. rückgemeldet zu werden. Wird der Antrag später gestellt, erhalten Sie den Studienbeitrag in Höhe von 485,00 € zurück, sobald der Antrag von der KfW genehmigt ist.
Ausführliche Informationen zur Darlehensauszahlung
Rückzahlung des Darlehens
Die Rückzahlung beginnt grundsätzlich erst nach Beendigung des Studiums und ist sozialverträglich ausgestaltet. Wenn Sie eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten, BAföG-Empfänger sind oder andere Kriterien erfüllen, wird dies bei der Rückzahlung berücksichtigt.
Weitere Informationen zu den sozialverträglichen Rückzahlungsmodalitäten
Formulare
Weitere Informationen