FAQ: Werbung auf dem Campus
Nachdem Sie die Werbeerlaubnis beim Eventmanagement eingeholt haben, können Sie Flyer in bestimmten Bereichen verteilen, Aushänge und Banner anbringen, Werbung durch das Uni-Radio Campus Crew schalten lassen und Ihre Veranstaltung im Veranstaltungskalender eintragen.
Außerdem kann Fremdwerbung bei der Agentur Campus Direkt, die für die Werbung des Studentenwerks zuständig ist, angefragt werden (z.B. für Werbung in der Mensa). Ansprechpartnerin ist Eva Kolb (eva.kolb@campusdirekt.de).
Nur Veranstaltungen an der Universität dürfen auf dem Campus beworben werden. Hierbei darf keine aktive Werbung für Veranstaltungen von Lokalen, Diskotheken oder ähnlichem gemacht werden, außer die universitäre Veranstaltung findet in einer Lokalität außerhalb des Campus statt (z.B. beim Poetry Slam oder dem Semesterkonzert des Studierendenorchesters).
Fremdwerbung ist lediglich in Absprache mit dem Studentenwerk bzw. Campus Direkt und nur innerhalb der Mensa bzw. Räume des Studentenwerks gestattet.
Das Verteilen von Flyern ist in Maßen erlaubt, nachdem die PDF-Vorlage rechtzeitig vor dem Druck durch Ulrike Holzapfel, Referat Eventmanagement (eventmanagement@uni-passau.de) freigegeben wird. Nach Genehmigung durch das Referat Eventmanagement dürfen Flyer auf dem Mensa-Vorplatz oder unter der Eisenbahnbrücke ausgehändigt und außerdem innerhalb der Gebäude an den vorgesehenen Aufstellern ausgelegt werden. Innerhalb der Hörsäle oder Seminarräume sowie an deren Ein- und Ausgängen ist das Verteilen von Flyern nicht gestattet.
Die Nutzung von Bannerplätzen und den Aushangflächen im Übergang zwischen Nikolakloster und Philosophicum (Durchlauferhitzer) kann unter Vorlage des Bannerentwurfs schriftlich beim Referat Eventmanagement (eventmanagement@uni-passau.de) angefragt werden. Genehmigt werden diese Plätze lediglich für uniinterne Veranstaltungen. Zudem können nach Genehmigung Aushänge an den entsprechenden Anschlagflächen aufgehängt werden. Diese werden in regelmäßigen Abständen gereinigt.
Das Anbringen von Aufklebern ist nicht gestattet und wird als Sachbeschädigung gewertet.
Nein, Werbung und werbeähnliche Aktivitäten für kommerzielle Zwecke sind auf dem Universitätsgelände nicht erlaubt. Dies umfasst aktive Werbung in Form von werbeträchtigem Informationsmaterial, wie beispielsweise Plakate, Banner, Sticker, Rollups, Aktionsstände, Give Aways oder Spiele. Sämtliche Aktivitäten zum Mitglieder- oder Kundengewinn sowie der Verkauf von Leistungen sind untersagt.
Fremdwerbung Externer kann für zum Studentenwerk gehörende Räume (z.B. Mensa) bei der zuständigen Agentur Campus Direkt angefragt werden.
Betroffen sind insbesondere Finanzdienstleistungen, Banken, Versicherungen, Krankenkassen, Druck- und Kopierdienste, Informationstechnologie und Bürobedarf, Druckerzeugnisse, Reiseverkehr und Gastronomie. Das Werbeverbot gilt außerdem für Veranstaltungen, die nicht von der Universität und ihren Organen verantwortet werden, soweit für die Veranstaltung Ressourcen z. B. Flächen bzw. Räumlichkeiten) bereitgestellt werden. Dies bezieht sich vor allem auf Veranstaltungen von studentischen Gruppen.
Sowohl für Hochschulgruppen als auch für Krankenkassen sind Ausnahmen vom Werbeverbot möglich. Diese werden in den folgenden zwei Fragen näher erläutert. Ausnahmen gelten außerdem für Veranstaltungen mit universitätsumspannenden Hintergrund (z.B. Campus-Messe), da in solchen Fällen die Werbung von Firmen oder Krankenkassen zweckdienlich sein kann. Die veranstaltende Universitätseinrichtung (z.B. Zentrum für Karriere und Kompetenzen) schließt hierzu mit den Firmen bzw. Krankenkassen gesonderte Verträge.
Eine weitere Ausnahme besteht in der Werbung durch Inserate in Programmheften, Informationsschriften und Magazinen mit akademischem Inhalt oder Bezug. Dort dürfen Werbeanzeigen geschaltet werden. Dies gilt allerdings nicht für Flyer, Flugblätter oder ähnliches. Jeder Fall von Programmwerbung ist mit dem Referat Eventmanagement (eventmanagement@uni-passau.de) abzustimmen.
Das oben genannte Werbeverbot gilt auch für Veranstaltungen von universitären Hochschulgruppen. Ausnahmen sind allerdings im Fall der Information, aber nicht der Werbung oder Akquise, und nur bei der Beteiligung an universitären Veranstaltungen möglich. Die Raumvergabe für derartige Veranstaltungen durch Hochschulgruppen muss vom Referat Eventmanagement (eventmanagement@uni-passau.de) genehmigt werden und ist zum Teil kostenpflichtig.
Krankenkassen dürfen thematisch passende Informationsbroschüren verteilen, insofern sie auf Einladung oder in Eigeninitiative ihrem gesetzlichen Informationsauftrag nachkommen. Dabei sollte die Stückzahl der Broschüren die Anzahl der Veranstaltungsteilnehmenden nicht überschreiten. Überzählige Broschüren sind nach der Veranstaltung von der Krankenkasse wieder mitzunehmen bzw. zu entsorgen.
Öffentlichkeitswirksame Berichte über die Beteiligung der Krankenkasse an der Veranstaltung sind nicht gestattet.
Wenn Sie Fragen zur Werbung auf dem Campus haben oder Ihre geplante Werbeaktion genehmigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an Ulrike Holzapfel, Referat Eventmanagement (Tel. +49 851 509 1440, eventmanagement@uni-passau.de).
Nein, es ist unzulässig, auf dem Campus Sammlungen für gemeinnützige, mildtätige, kirchliche oder auch wissenschaftliche Zwecke zu veranstalten.
Vom Werbeverbot Betroffene können durch sogenanntes "unechtes" Sponsoring als Unterstützerinnen oder Unterstützer auftreten. Bei "unechtem" Sponsoring darf die Gegenleistung der Universität nur in der Nennung des Namens des Fördernden (ggf. auch mit dezentem Logo) bestehen.
Ob es sich bei einer Förderung um das zulässige "unechte" Sponsoring handelt, wird von Elfriede Kronawitter, Referat Wirtschaftliche Betätigungen ermittelt (elfriede.kronawitter@uni-passau.de). Diese steht auch für Fragen im Bereich Sponsoring zur Verfügung.
- Aus Sicherheitsgründen hat die Universität Passau die Auflage erhalten, keine A1-Aufsteller mehrtägig in Fluren aufzustellen. Daher wurden in den verschiedenen Gebäuden Plakatrahmen angebracht, die als Informationsträger dienen können.
- Folgende Plakatrahmen stehen zur Verfügung (Stand: November 2019):
- Audimax (4 Stück à DIN A 1)
- Informatik (4 Stück à DIN A 3)
- IT-Zentrum (4 Stück à DIN A 1)
- Juridicum (4 Stück à DIN A 1)
- Nikolakloster (3 Stück à DIN A 1)
- Philosophicum (2 Stück à DIN A 1)
- Wirtschaftswissenschaften (4 Stück à DIN A 1)
- Hinweise zum Plakatieren:
- Das Plakat muss mindestens fünf Werktage im Voraus per E-Mail dem Eventmanagement, Ulrike Holzapfel, zur Freigabe/ Information vorgelegt werden. Bitte beachten Sie dabei im Vorhinein die allgemeinen Werberegelungen der Universität Passau.
- Plakate, die nicht genehmigt wurden oder sich über die genehmigte Zeit hinaus in den Plakatrahmen befinden, werden umgehend seitens der Offizianten entfernt.
- Es können in einem Gebäude zeitgleich alle Plakatrahmen verfügbar sein. In diesem Fall ist die Aufhängung der Plakate allerdings auf nur ein Gebäude beschränkt.