Förderung der Internationalisierung
Mit dem Stipendium zur "Förderung der Internationalisierung" werden Auslandsaufenthalte deutscher und internationaler Vollstudierender der Universität Passau zu Studienzwecken unterstüzt.
Doktoranden/-innen:
Doktoranden und Doktorandinnen (national, international) können über das Programm nicht gefördert werden.
Praktika:
Bewerbungen für Ihr Auslandspraktikum richten Sie bitte ausschließlich an Zukunft: Karriere und Kompetenzen (beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Bewerbungsfristen).
Art und Umfang der Förderung
Der Universität Passau stehen Mittel des Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Förderung der Internationalisiserung zur Verfügung. Aus diesen Mitteln können Ihnen Reisekostenzuschüsse bewilligt werden. Einen Reisekostenzuschuss können sowohl deutsche Studierende als auch internationale Studierende für Ihren Auslandsaufenthalt beantragen.
Gefördert werden nur die tatsächlich anfallenden Reisekosten (Hin- und Rückflug, Transfer):
- bis zu 500 Euro innerhalb Europas
- bis zu 1.000 Euro außerhalb Europas
Eine mögliche Zusage kann aktuell nicht vor April gegeben werden!
Bewerbungsfristen
- 1. April
- 1. Oktober
Wichtig: Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihres Auslandaufenthaltes!
Bewerbungsunterlagen
- Online-Bewerbungsformular
Bitte beachten Sie, dass wir nur vollständige Online-Bewerbungsunterlagen berücksichtigen.
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
inhaltliche und zeitliche Darstellung des Vorhabens mit Kostenaufstellung:
Es genügt, wenn eine kurze Beschreibung, maximal eine DIN-A4-Seite lang, vorgelegt wird; idealerweise mit Flugrechnung und ggf. E-Tickets.akademisches Gutachten eines Hochschulprofessors oder einer -professorin der Universität Passau:
Der Professor oder die Professorin soll hierbei auf das Vorhaben, den Leistungsstand und die Förderwürdigkeit des Studierenden eingehen. Das Gutachten muss entweder direkt vom Studierenden im Online-Bewerbungsformular hochgeladen werden oder es muss eine Erklärung hochgeladen werden, die bestätigt, dass der Hochschulprofessor/ die -professorin das Gutachten direkt ins Akademische Auslandsamt sendet.aktueller Auszug aus Campus-Portal (Notenübersicht, Zwischenprüfungszeugnis, BA-Abschlusszeugnis, Fremdsprachennachweis)
Einladung bzw. Zusage der ausländischen Zieleinrichtung (Schreiben, E-Mail, etc.)
Nach der Reise sind folgende Unterlagen einzureichen
- Flugrechnung (falls noch nicht geschehen)
- Tickets im Original
Falls diese nicht mehr vorhanden sind, muss eine Erklärung des Studierenden geschrieben werden, in der bestätigt wird, dass die Tickets nicht bei einer anderen Institution zur Förderung des Vorhabens eingereicht worden sind. Diese Erklärung muss eigenhändig vom Studierenden unterschrieben werden!
- Bei Auslandssemestern muss die Immatrikulationsbescheinigung der auswärtigen Universität eingereicht werden.
Anzurechnendes Einkommen
Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellenden und deren Unterhaltspflichtigen werden in angemessenem Umfang berücksichtigt. Anrechnungsfrei bleiben folgende jährliche Bruttoeinkommen:
- für Antragstellende 15.000 Euro
- zusätzlich für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind 8.000 Euro
Weitere Regelungen
Für Sprachkurse im Ausland sowie für von ausländischen Hochschulen erhobene Studiengebühren dürfen keine Zuschüsse bewilligt werden.
Die Stipendienmittel werden vorrangig für fortgeschrittene Studierende (frühstens ab dem 3. Semester bei Vorlage entsprechender Leistungsnachweise) und für jüngere Hochschulabsolventinnen und -absolventen eingesetzt.