UNI-PORTAL FÜR
Prüfungsinformationen zum Bachelor Governance and Public Policy - Staatswissenschaften (B.A. SW)
Hier finden Sie allgemeine Informationen (beispielsweise zu Praktika, Abschlussarbeiten und Zeugnissen) und Formulare (beispielsweise zu Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung usw.).
Hier finden Sie semesterbezogene Informationen, wie beispielsweise Anmelde- und Prüfungstermine, Hilfsmittel oder Informationen zur Einsichtnahme.
Prüfungsanmeldung und Anmeldefristen, Prüfungstermine
Die Anmeldefrist und die Prüfungstermine im Basismodul "Öffentliches Recht" für Staatsrecht 1 und Staatsrecht II finden Sie auf der Seite des Dekanates der Juristischen Fakultät.
Prüfungsrecht
- Studien- und Prüfungsordnung
- Liste der Prüfungsnummern Version 20102
- Liste der Prüfungsnummern Version 20182
Zweite Wiederholung von Modulen:
Ab sofort stehen auch Studierenden, die nach der Prüfungsordnung in der Version 2010 studieren, zwei Wiederholungsversuche für alle Module zur Verfügung. Bisher war dies nur für ein einziges Modul möglich. Dies regelt eine Übergangsbestimmung (§12) in der Fachstudien- und Prüfungsordnung (Version 2018).
Anträge und Formulare
- Streichung von zwei Basismodulen für die Berechnung der Gesamtnote
- Ausstellung eines Zeugnisses
Haben Sie Leistungen an einer Hochschule im Ausland erbracht und im Studium an der Universität Passau anerkennen lassen? Dann ist zwingend zum Zeugnisantrag das Formblatt zur Erfassung von Auslandsaufenthalten einzureichen!
Hinweise zu Zusatzangaben
Für die Organisation von Prüfungen benötigen einige Lehrstühle zusätzliche Angaben von Studierenden. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten der jeweiligen Lehrstühle über weitere Anmeldebedingungen.
Beachten Sie bitte, dass Prüfungen der Juristischen Fakultät vorgezogene Anmelde- und Prüfungstermine haben können. Informieren Sie sich gegebenenfalls bei den Prüfenden.
Zur Wiederholung von nichtbestandenen Prüfungen: Nach § 16 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Governance and Public Policy - Staatswissenschaften muss jede nichbestandene Prüfungsleistung innerhalb von 6 Monaten wiederholt werden. Die Wiederholungsfrist verlängert sich um weitere 6 Monate, wenn die zuwiederholende Veranstaltung nicht im Folgesemester angeboten wird.
Statistiken
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Sommersemester 2010
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Wintersemester 2010/2011
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Sommersemester 2011
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Wintersemester 2011/2012
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Sommersemester 2012
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Wintersemester 2012/2013
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Sommersemester 2013
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Wintersemester 2013/2014
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Sommersemester 2014
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Wintersemester 2014/2015
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Sommersemester 2015
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Wintersemester 2015/2016
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Sommersemester 2016
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Wintersemester 2016/2017
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Sommersemester 2017
- Statistik über die Zeugnisgesamtnoten (BA GOV) im Wintersemester 2017/2018
Weitere Informationen
Sprachleistungen, die über die geforderten ECTS-Punkte hinaus im Kompetenzmodul E zusätzlich abgelegt werden, können spätestens mit dem Antrag auf Zeugnis als Zusatzleistung gekennzeichnet werden. In Ihrem Bachelorstudium können Sie die besseren, zusammenhängenden Prüfungsleistungen einer Sprache auswählen, es erfolgt keine automatische Auswahl durch das System. Sollten Sie für Bewerbungszwecke eine frühzeitige Abwahl Ihrer zusätzlichen Sprachleistungen benötigen, übermitteln Sie uns dazu einen formlosen, schriftlichen Antrag.
Kontaktdaten
Monika Steudl
Raum VW 204
Innstr. 41
Tel.: +49 851 509-1197
Fax: +49 851 509-1145
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Mittwoch nachmittags: 13:00 - 15:30 Uhr (nach Vereinbarung)
Freitag: geschlossen, telefonisch erreichbar von 09:00 - 12:00 Uhr
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