Sehr geehrte Damen und Herren,
im August 2014 haben wir Sie über die Einführung der CampusCard informiert (Schreiben von August). Das nichtwissenschaftliche Personal nutzt die CampusCard bereits seit 1. November 2014 für die Zeiterfassung. Ab Frühjahr 2015 benötigen auch Sie die CampusCard zwingend für folgende Funktionen:
- Bibliotheksausweis: ab letzter März-Woche
- Die weiteren Funktionen werden sukzessive ab April auf die CampusCard aufgeschaltet:
- Bargeldlose Zahlung bei Einrichtungen des Studentenwerks (Mensa, Cafeterien, Lebensmittelautomaten)
- Bargeldlose Zahlung von Dienstleistungen des Kopierzentrums (Drucken, Kopieren, Scannen)
- Nutzung des Sportzentrums
- Zufahrt Tiefgarage im Gebäude der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, Innstraße 27
- Nutzung der Schließfächer
Hinweis: Sind Sie zugleich beschäftigt und studierend (insbesondere promovierend), können Sie zwischen der CampusCard für Beschäftigte und dem Studierendenausweis wählen. Sie können sich jedoch nur für eine Karte entscheiden.
Entscheiden Sie sich für eine CampusCard für Beschäftigte, erhalten Sie als ...
- Promovierende auf Antrag in der Universitätsbibliothek einen grünen UB-Ausweis
- Studierende auf Antrag im Studierendensekretariat pro Semester einen Papierausweis, der als Busticket Gültigkeit hat.
Entscheiden Sie sich für einen Studierendenausweis, erhalten Sie als...
- Promovierende auf Antrag in der Universitätsbibliothek einen grünen UB-Ausweis
Sollten Sie sich nach der Ausgabe des gewählten Kartentyps für eine andere Karte entscheiden, ist dies kostenpflichtig.
Ablauf:
Die Beantragung der CampusCard erfolgt über das Kartenportal in StudIP. Dieses ist ab 15. Januar 2015 frei geschaltet. Die zeitliche Planung:
- 15.01. bis 20.02.2015: Beantragung der CampusCard im Kartenportal in Stud.IP
- 23.02. bis 28.02.2015: Druck der CampusCard
- 02.03. bis 20.03.2015: Ausgabe der CampusCard im Personalbüro
Wir informieren Sie rechtzeitig, wann Sie Ihre CampusCard im Personalbüro persönlich gegen Unterschrift abholen können. Eine dritte Person kann die CampusCard abholen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorlegt und sich ausweist.
Für die CampusCard benötigen Sie ein Bild. Dieses sollte Passfoto-Format haben, soweit Sie nicht Ihr bereits in StudIP vorhandenes Bild bei der Stellung des Antrags verwenden. Das Bild können Sie dem Sekretariat der Personalabteilung auf fünf Wegen zur Verfügung stellen. Sie können
- das Bild, das Sie in StudIP hinterlegt haben, bei der Stellung des Antrags in StudIP verwenden,
- auch ein anderes aktuelles Bild mit der Stellung des Antrags in StudIP hochladen,
- dem Sekretariat der Personalabteilung ein Bild als jpg-Datei unter dienstausweis@uni-passau.de zusenden,
- dem Sekretariat der Personalabteilung das Bild per Hauspost zusenden bzw. das Bild vorbeibringen. In diesem Fall bitte unbedingt Name und Adresse auf der Rückseite anbringen!
- im Sekretariat der Personalabteilung ein Bild anfertigen lassen. Vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin (Tel. -1301, -1321).
Stellen Sie uns kein Foto bis 20. Februar 2015 zur Verfügung, drucken wir die CampusCard ohne Foto. Beachten Sie bitte: In der Universitätsbibliothek können Sie Medien nur noch gegen Vorlage eines Ausweises mit Bild ausleihen. Auch im Sportzentrum ist bei der Nutzung bestimmter Angebote ein Ausweis mit Bild erforderlich.
Für Fragen stehen Ihnen gerne Frau Allinger, Tel. -1321 und Frau Sokollek, Tel -1301 zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Klaus Hammer-Behringer
Leiter der Personalabteilung