Die Bestellung und Bezahlung wird wieder über das Landesamt für Finanzen, Dienststelle Landshut, abgewickelt: Das Landesamt für Finanzen schreibt hierzu Folgendes: "Nach Mitteilung der Verkehrsbetriebsgesellschaft Passau mbH (VBP) beträgt der Kaufpreis für Job-Tickets mtl. 33,00 Euro (= 396 Euro jährlich) bei einer Mindestabnahme von 50 Stück in der Zeit vom 01.08.2018 bis 31.07.2019.“
Im Übrigen gelten die in im Merkblatt der VBP genannten Bedingungen (Übertragbarkeit auf jede beliebige Person, Mitnahme von Kindern bzw. eines Erwachsenenzu bestimmten Zeiten).
Hinweis für Beschäftigte, die durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand oder durch den Bezug einer Rente aus dem aktiven Dienst ausscheiden: Beginnt der Ruhestand oder die Rente nach dem 01.08. eines Jahres, so kann das Job-Ticket bis zum 31.07. des folgenden Jahres benutzt werden, wenngleich der Job-Ticketinhaber nicht mehr beschäftigt ist. In diesem Fall wird der Fahrpreis in einer Summe von den Bezügen einbehalten. Beginnt der Ruhestand oder die Rente am 01.08. eines Jahres, so kann ein Job-Ticket nicht mehr verwendet werden.
Die Bestellung erfolgt mit dem Einwilligungsformular zur Einbehaltung von den Bezügen. Wir bitten, die Bestellung vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 30. April 2019 ausschließlich an das Referat VIII/3 im Hause zu senden. Die Bestellungen gehen gesammelt an das LfF Landshut. Nach dem o. a. Zeitpunkt hier eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei längerfristigem oder endgültigem Wegfall der Bezüge ist der bestehende Restbetrag in einer Summe zurückzuzahlen (vgl. Seite 1 der beiliegenden Erklärung). Dies gilt auch dann, wenn der Ausscheidende das Job-Ticket an einen anderen Beschäftigten des Freistaats Bayern weitergibt. Ein Ausgleich hat zwischen diesen Personen und nicht über den Freistaat Bayern zu erfolgen. Über die Bestellung der nächsten Jahreskarten ab August 2020 erhalten Sie von uns rechtzeitig Nachricht.