Häufige Fragen - FAQ
Fortbildungen und Fortbildungsantrag
Inhouse-Seminare sind Seminare, die von der Universität Passau organisiert werden, die am Campus oder online durchgeführt werden und bei denen nur Beschäftigte der Universität Passau teilnehmen (keine Externen). Im Folgenden bezieht sich der Begriff "Inhouse-Seminar" auf Seminare, die das Referat I/1 hauptsächlich für das wissenschaftsunterstützende Personal organisiert.
Die Kosten für ein Inhouse-Seminar werden wie folgt aufgeteilt: Gesamtkosten / angemeldete Personen = Kosten pro Person. Meist kann von 250€ pro Person pro Seminartag ausgegangen werden.
Grundsätzlich werden bei Seminaren des Referats I/1 Personalentwicklung die Kosten der Fortbildungsveranstaltungen auf die Teilnehmenden umgelegt, ähnlich wie das der Fall bei externen Seminaren wäre. Eine Ausnahme stellen Seminare zu Themen, die für die Universität Passau als strategisch wichtig gelten und/oder für einen bestimmten Teilnehmendenkreis verpflichtend sind, dar, die meist vom Referat I/1 Personalentwicklung übernommen werden.
Die Anmeldefrist entnehmen Sie bitte der Information über das Schulungsprogramm (meistens über die Beschäftigtenmail) und/oder der jeweiligen Stud.IP Veranstaltung.
Eine Abmeldung von Seminaren ist bis 5 Wochen vor dem ersten Seminartermin kostenfrei möglich. Da wir an Stornofristen der externen Anbieter*innen gebunden sind, werden bei späteren Absagen die Kosten für die Fortbildung trotzdem umgelegt.
Ihre direkte Führungskraft ist Ihre wichtigste Ansprechperson in Sachen Fort- und Weiterbildung. Deshalb sollten Sie Bedarfe bei Ihrer direkten Führungskraft ansprechen und sich gemeinsam über mögliche Angebote austauschen. Das Referat I/1 Personalentwicklung unterstützt Sie bei Bedarf bei der Suche nach geeigneten Fortbildungsveranstaltungen.
Wenn Sie möchten, dass Ihre persönliche Personalakte erweitert wird, reichen Sie das Teilnahmezertifikat bitte bei Abteilung VIII Personal ein. Es besteht keine Verpflichtung, die Teilnahmezertifikate von internen und externen Veranstaltungen einzureichen.
Wenn Sie eine externe Fortbildung besuchen möchten, füllen Sie bitte zuerst den Fortbildungsantrag aus. Nach vollständiger Bearbeitung durch die Referate I/1, VII/1 und VIII/3 (in manchen Fällen VIII/1 oder VIII/2) wird der Fortbildungsantrag von Referat I/1 endgültig bewilligt oder abgelehnt. Sobald Sie den bearbeiteten Fortbildungsantrag wieder erhalten haben und die Fortbildung genehmigt wurde, können Sie sich selbst für die externe Fortbildung anmelden. Ziel des Prozesses ist die Schaffung von Transparenz rund um besuchte Fortbildungen.
Im Zuge der Budgetierung für das Jahr 2019 wurde Abteilungen und zentralen Einrichtungen ein Fortbildungsbudget zugewiesen. Sind Sie Mitglied einer Abteilung oder zentralen Einrichtung und soll Ihre externe Fortbildung aus dem Fortbildungsbudget bezahlt werden, füllen Sie bitte den Fortbildungsantrag aus. Wurde dieser vollständig bearbeitet und Ihre Fortbildung genehmigt, können Sie sich für die externe Fortbildung anmelden.
Die Zuordnung einer Veranstaltung zu Dienstreisen oder Fortbildungsreisen erfolgt im Referat VIII/4 Übergreifender Personalservice. Bei Fragen zur Einordnung Ihrer geplanten Reise wenden Sie sich bitte an das Referat VIII/4.
Fragen von Führungskräften
Das Referat I/1 Personalentwicklung hat im Jahr 2019 erste Seminare speziell für Führungskräfte im wissenschaftsunterstützenden Bereich organisiert. Auch im Jahr 2020 sind Seminare für Sie als Führungskraft geplant. Zusätzlich zu Inhouse-Seminaren gibt es weiterhin monatliche Kurzvorträge, zu denen Sie eine Ihnen direkt zugeordnete Person mitnehmen können. Ziel der Universität Passau ist der kontinuierliche Ausbau der Führungskräfteentwicklung. Die Termine zu Seminaren und Kurzvorträgen finden Sie unter Interne Angebote.
Das Referat I/1 Personalentwicklung hat eine Checkliste für den Arbeitsbeginn von neuen Beschäftigten erarbeitet. Das Dokument zeigt Führungskräften, wie der Arbeitsbeginn vorbereitet werden kann. Außerdem zeigt das Dokument, wie der erste Arbeitstag und die ersten Arbeitswochen gestaltet werden können. Da gerade der Arbeitsbeginn sowohl für Ihre neuen Beschäftigten als auch für Sie eine wichtige Zeit darstellt, nehmen Sie sich bitte ausreichend Zeit für die Einarbeitung.
Thema Jahresgespräche
Jahresgespräche sind die Gelegenheit, losgelöst von aktuellen Sacherfordernissen und Alltagsdruck ein eingehendes Gespräch zu führen und so die Kommunikation zu intensivieren und das gegenseitige Vertrauen zu stärken. Näheres erfahren Sie im Leitfaden zu Jahresgesprächen.
Jahresgespräche führen grundsätzlich alle Beschäftigten einer Arbeitseinheit und die zuständige unmittelbare Führungskraft. Beim Jahresgespräch handelt es sich um ein Gespräch unter vier Augen.
Jahresgespräche sollen immer bis Ende eines Kalenderjahres durchgeführt werden. Dies soll Ihnen die Planung und Steuerung Ihres Bereichs unter anderem im Hinblick auf die Budgetverhandlungen für das Folgejahr erleichtern.
Im Sommer 2019 fanden insgesamt fünf Seminare zu Führungskommunikation mit Schwerpunkt Jahresgespräche statt. Im Jahr 2020 wird es einen weiteren Termin dieses Seminars geben für alle Führungskräfte, die im Jahr 2019 nicht teilnehmen konnten oder ihre Führungsposition erst nach den Seminaren übernommen haben. Sobald der Seminartermin feststeht, finden Sie alle weiteren Informationen unter Interne Angebote.