Die Juristische Fakultät der Universität Passau und die Faculty of Law der Capital University in Columbus (Ohio) kooperieren ab sofort noch enger. So können Passauer Studierende künftig die Prüfungen im Rahmen des Schwerpunktbereiches „Ausländisches Recht“ auch in den USA ablegen – und damit einen Teil der Prüfungsleistungen für das Erste Juristische Examen. Am Mittwoch, 22. Juni, wird an der Universität Passau ein entsprechender Kooperationsvertrag zwischen der Capital University und der Universität Passau unterzeichnet. Zur Vertragsunterzeichnung, die am Mittwoch, 22. Juni, um 11.30 Uhr im Rektorats-Besprechungsraum (Raum 307, Verwaltungsgebäude, Innstraße 41) stattfindet, sind Journalisten herzlich eingeladen.
Mit der seit Oktober 2003 in Kraft getretenen neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) hat der Freistaat Bayern einen Teil der Ersten Juristischen Prüfung – des „Examens“ – den Universitäten übertragen. Diese „Juristische Universitätsprüfung“ erfolgt über den Stoff der hierzu von den bayerischen Universitäten eingerichteten Schwerpunktbereiche. Die bayerischen Universitäten können die Studienprogramme innerhalb der von ihnen definierten Schwerpunktbereiche jeweils eigenverantwortlich gestalten. Dadurch haben die Universitäten die Möglichkeit, sich ein eigenes Profil zu schaffen; den Studierenden bietet sich die Chance, sich neben dem von allen zu absolvierenden Pflichtstoff auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren.
Die Juristische Fakultät der Universität Passau hat acht Schwerpunktbereiche geschaffen. Auf Grund ihres besonderen internationalen Profils war es naheliegend, neben dem Schwerpunktbereich „Internationale Dimensionen des Rechts“ einen weiteren Schwerpunktbereich dem Themengebiet „Ausländisches Recht“ zu widmen – die Fakultät will damit ihren bundesweit guten Ruf insbesondere auch die Internationalisierung betreffend weiter ausbauen. Innerhalb dieses Schwerpunktbereichs wird das Recht des Landes der jeweiligen Partneruniversität im Rahmen eines einjährigen Studienaufenthaltes gelehrt und geprüft. Die Besonderheit in Passau: Die an der ausländischen Partneruniversität abgelegten Prüfungen werden auf das bayerische Abschlussexamen angerechnet. Um sicherzustellen, dass die Studieninhalte und Prüfungsanforderungen der Partneruniversitäten den Standards der bayerischen Universitätsprüfung genügen, ist es jeweils nötig, diese durch bilaterale Verträge mit den Partneruniversitäten verbindlich zu regeln. Die Kooperation mit der Capital University Law School in Columbus/Ohio ist bereits die fünfte ihrer Art. Analoge Kooperationen mit der Karls-Universität Prag, der Westböhmischen Universität Pilsen (Tschechien), der Staatlichen Universität St. Petersburg (Russland) und der Universidad de Castilla-La Mancha in Toledo (Spanien) bestehen bereits. Mit der Capital University eine solche Kooperation abzuschließen, war naheliegend: Schon im 4. Jahr organisiert Professor Dr. Klaus Schurig, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung gemeinsam mit der Capital University in Passau eine juristische „summer school“, an der Studenten aus ganz Amerika teilnehmen.
Künftig können also Passauer Studenten im Rahmen eines einjährigen Auslandsaufenthaltes an der Capital University vertiefte Kenntnisse des US-amerikanischen Rechtes erwerben und hierüber unmittelbar in den USA Prüfungen ablegen, deren Ergebnis als bayerische Juristische Universitätsprüfung anerkannt wird. Auf die – in den USA sehr hohen – Studiengebühren verzichtet die Partneruniversität.
Der Vertrag wird auf Passauer Seite unterzeichnet durch den Dekan der Juristischen Fakultät, Professor Dr. Bernhard Haffke und den Koordinator der deutsch-amerikanischen Programme, Professor Dr. Klaus Schurig. Für die amerikanische Seite unterzeichnet der Direktor des Institute for International Legal Education der Capital University Law School, Prof. Robert J. Wade.