Auswahlverfahren
Örtliches Auswahlverfahren
Das örtliche Auswahlverfahren ist die Methode, nach der die Universität Passau die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergibt. In grundständigen Studiengängen (Bachelor oder Staatsexamen) werden derzeit dazu aber keine Auswahlgespräche, -tests oder Ähnliches durchgeführt.
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren an der Universität Passau verläuft in verschiedenen Schritten:
- erster Schritt: Studienplätze werden an bevorzugte Bewerberinnen und Bewerber vergeben
- zweiter Schritt: "Sonderquoten" werden gebildet
Die verbliebenen Studienplätze werden zu 25% nach Abiturnote, zu 65% nach dem ergänzenden Hochschulauswahlverfahren, das sich hauptsächlich aus der Abiturnote zusammensetzt, und zu 10% nach Wartezeit vergeben.
Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn oder während eines Dienstes für den beantragten Studiengang an der Universität Passau zugelassen worden sind, oder wenn zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studiengang keine Zulassungszahlen festgesetzt waren, erhalten vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt eine Zulassung. Dieser Anspruch auf bevorzugte Zulassung gilt jedoch längstens bis zum zweiten Bewerbungstermin, der auf das Dienstende folgt. Ist der Dienst noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 30. April oder bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Oktober beendet sein wird.
Als "Dienst" in diesem Sinne gilt:
- ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein Europäischer Freiwilligendienst, ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst, ein Bundesfreiwilligendienst oder die Förderprogramme "Weltwärts" und "Kulturweit" von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer,
- ein mindestens einjähriger Dienst als Entwicklungshelfer,
- eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden folgende Sonderquoten gebildet:
- 2 v.H. für Fälle außergewöhnlicher Härte,
- 5 v.H. für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen
- 4 v.H. für die Fälle, in denen die Qualifikation für den gewählten Studiengang in einem anderen, noch nicht abgeschlossenen Studiengang an einer Hochschule erworben wurde - "besondere Hochschulzugangsberechtigung"
- 4 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschlossen haben (Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium),
- 5 v.H. für qualifizierte Berufstätige gem. Art. 45 des Bay. Hochschulgesetzes
- 1 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören.
Die Hochschulen haben in dieser Quote die Möglichkeit, zusätzlich zur Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung weitere Kriterien zugrunde zu legen.
Die Universität Passau hat sich im Rahmen der 65%igen Quote im ergänzenden Hochschulauswahlverfahren für folgende Kriterien entschieden:
In folgenden Studiengängen werden die Studienplätze nach Abiturnote vergeben:
- Digital Transformation in Business and Society
- Journalistik und Strategische Kommunikation (B.A.)
- Legal Tech
In folgenden Studiengängen wird innerhalb der 65%igen Quote neben der Durchschnittsnote als weiteres Auswahlkriterium eine mindestens einjährige Berufsausbildung und/oder Vollzeitberufstätigkeit zugrunde gelegt, welche zu einer Verbesserung der Durchschnittsnote um 0,2 führt:
- International Cultural and Business Studies/Kulturwirtschaft (B.A.)
- Medien und Kommunikation (B.A.)
Die Wartezeit wird automatisch ab dem Zeitpunkt Ihres Abiturs bis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung in Halbjahren berechnet. Die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunst-, Musikhochschule) immatrikuliert waren, werden nicht als Wartezeit gezählt. Wartesemester führen auch nicht zu einer Verbesserung der Abiturnote um 0,1 pro Semster. Es gibt ebenfalls keine "Warteliste", auf die Sie gelangen, wenn Sie im Auswahl- und Nachrückverfahren keinen Studienplatz bekommen haben.
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die NC-Werte nach Durchführung des Hauptverfahrens in den zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengängen. Falls nicht alle Studienplätze belegt werden, sind Nachrückverfahren erforderlich. Diese Nachrückverfahren werden so lange durchgeführt, bis der letzte freie Studienplatz vergeben ist, spätestens bis vier Wochen nach Vorlesungsbeginn. Sobald das Verfahren beendet ist, ergeht an alle Bewerberinnen und Bewerber, die keinen Studienplatz erhalten haben, eine Email-Mitteilung und im Bewerber-Portal ein endgültiger Bescheid, der die Ablehnungsgründe enthält.
Studiengang | NC-Hauptverfahren | NC-Nachrückverfahren |
---|---|---|
Bachelor Digital Transformation in Business and Society | Alle Bewerber zugelassen | |
Bachelor Kulturwirtschaft/International Cultural and Business Studies | Alle Bewerber zugelassen | |
Bachelor Medien und Kommunikation | 2,9 | Zulassungsverfahren beendet |
Bachelor Journalistik und Strategische Kommunikation | 2,4 | Zulassungsverfahren beendet |
Bachelor Legal Tec | Alle Bewerber zugelassen | |