Vergabeverfahren
Örtliches Vergabeverfahren
Das örtliche Vergabeverfahren ist die Methode, nach der die Universität Passau die Studienplätze in zulassungsbeschränkten Studiengängen vergibt. In grundständigen Studiengängen (Bachelor oder Staatsexamen) werden derzeit dazu aber keine Auswahlgespräche, -tests oder Ähnliches durchgeführt.
Zulassungsverfahren
Das Zulassungsverfahren an der Universität Passau verläuft in verschiedenen Schritten:
- erster Schritt: Studienplätze werden an bevorzugte Bewerberinnen und Bewerber vergeben
- zweiter Schritt: "Sonderquoten" werden gebildet
Die verbliebenen Studienplätze werden zu 25% nach Abiturnote, zu 65% nach dem ergänzenden Hochschulauswahlverfahren, das sich hauptsächlich aus der Abiturnote zusammensetzt, und zu 10% nach Wartezeit vergeben.
Bewerberinnen und Bewerber, die zu Beginn oder während eines Dienstes für den beantragten Studiengang an der Universität Passau zugelassen worden sind, oder wenn zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studiengang keine Zulassungszahlen festgesetzt waren, erhalten vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern bevorzugt eine Zulassung. Dieser Anspruch auf bevorzugte Zulassung gilt jedoch längstens bis zum zweiten Bewerbungstermin, der auf das Dienstende folgt. Ist der Dienst noch nicht beendet, ist durch Bescheinigung glaubhaft zu machen, dass der Dienst bei einer Bewerbung für das Sommersemester bis zum 30. April oder bei einer Bewerbung für das Wintersemester bis zum 31. Oktober beendet sein wird.
Als "Dienst" in diesem Sinne gilt:
- ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren,
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß § 14 b Zivildienstgesetz (ZDG),
- ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr, ein Europäischer Freiwilligendienst, ein Internationaler Jugendfreiwilligendienst, ein Bundesfreiwilligendienst oder die Förderprogramme "Weltwärts" und "Kulturweit" von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer,
- ein mindestens einjähriger Dienst als Entwicklungshelfer*in,
- eine Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.
Von den zur Verfügung stehenden Studienplätzen werden folgende Sonderquoten gebildet:
- 2 v.H. für Fälle außergewöhnlicher Härte,
- 5 v.H. für die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen
- 4 v.H. für die Fälle, in denen die Qualifikation für den gewählten Studiengang in einem anderen, noch nicht abgeschlossenen Studiengang an einer Hochschule erworben wurde - "besondere Hochschulzugangsberechtigung"
- 4 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits ein Studium in einem anderen Studiengang im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschlossen haben (Bewerberinnen und Bewerber für ein Zweitstudium),
- 5 v.H. für die Zulassung zum Probestudium von qualifizierten Berufstätigen gem. Art. 45 des Bay. Hochschulgesetzes
- 1 v.H. für Bewerberinnen und Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören.
Die Hochschulen haben in dieser Quote die Möglichkeit, zusätzlich zur Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung weitere Kriterien zugrunde zu legen.
Die Universität Passau hat für die derzeit zulassungsbeschränkten Studiengänge keine weiteren Kriterien festgelegt. Die Studienplätze werden nach Abiturnote vergeben.
Die Wartezeit wird automatisch ab dem Zeitpunkt Ihres Abiturs bis zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung in Halbjahren berechnet. Die Semester, die Sie an einer deutschen Hochschule (Universität, Fachhochschule, Kunst-, Musikhochschule) immatrikuliert waren, werden nicht als Wartezeit gezählt. Wartesemester führen in der Quote Wartezeit zu einer Verbesserung der Abiturnote um 0,1 pro Wartesemester, höchstens jedoch um 1.0 (entspricht 10 Wartesemester).
Stand der örtlichen Vergabeverfahren (Bachelor)
Über den aktuellen Stand der örtlichen Vergabeverfahren in den zulassungsbeschränkten, grundständigen Studiengängen (Bachelor) informieren wir Sie an dieser Stelle, sobald wir für den jeweiligen Studiengang das Vergabeverfahren gestartet haben.