Besondere Hochschulzugangsberechtigung
Aufgrund der Qualifikationsverordnung vom 22. Nov. 2007, zuletzt geändert am 13.04.2011, wird die fachgebundene Hochschulreife u. a. nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes Zeugnis über die bestandene Vorprüfung in einem Fachhochschulstudiengang für einen eng verwandten Studiengang an einer Universität oder Kunsthochschule. Gleiches gilt für den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von Leistungspunkten (ECTS), die in einem grundständigen Studiengang nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnungen innerhalb der ersten zwei Fachsemester erreicht werden sollen, meistens sind das 60 ECTS Punkte.
Bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen sind maximal vier Prozent der Studienplätze für Bewerberinnen und Bewerber mit "besonderer Hochschulzugangsberechtigung" vorgesehen. Sind mehr Bewerber als Plätze vorhanden, erfolgt die Auswahl über die Note der Hochschulzugangsberechtigung = Note des Vordiploms oder Durchschnittsnote der erworbenen Leistungen der zwei Semester. Diese Note müssen Sie sich vom Prüfungsamt Ihres Studienganges errechnen lassen. Liegt keine Note vor, werden Sie mit Note 4.0 gereiht.