Härtefälle
Die Studienplätze der Härtequote werden auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für die es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den genannten Studiengang keine Zulassung erhielten. Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.
Antragstellung:
Wenn Sie einen Härtefallantrag stellen wollen, müssen Sie dies bei der Studienplatzbewerbung (Online-Bewerbung) im Zulassungsantrag angeben. Fügen Sie Ihrer Bewerbung eine schriftliche Begründung und entsprechende Nachweise bei. Ihr „Härtefall“ muss durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein, dass eine außen stehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Bescheinigungen müssen im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden.
Strenger Maßstab:
Wird jemand im Härtefallwege zum Studium zugelassen, hat dies zur Folge, dass eine andere Person, die im Gegensatz zu ihrem Konkurrenten die Auswahlgrenzen zwar erreicht, wegen der begrenzten Zahl von Studienplätzen aber nicht zugelassen werden kann. Deshalb muss bei der Prüfung eines Härtefallantrages ein besonders strenger Maßstab angelegt werden. Eine sofortige Zulassung ist nur zu rechtfertigen, wenn eine Verzögerung des Studienbeginns im gewünschten Fach unzumutbar wäre. Notwendig ist daher der Nachweis einer besonders schwerwiegenden persönlichen Ausnahmesituation. Diese Ausnahmesituation kann sich nur auf gegenwärtige bzw. künftige Umstände beziehen. Eine solche Situation wäre beispielsweise eine Erkrankung mit der Tendenz zur Verschlimmerung, die es bei einem verzögerten Studienbeginn nicht mehr ermöglichen würde, das Studium zu Ende zu führen. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie von dem Betroffenen auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Eine Schwerbehinderung (nach dem Schwerbehindertengesetz) allein rechtfertigt zum Beispiel in der Regel keine sofortige Zulassung im Rahmen der Härtefallregelung.
Sinngemäß werden die Zulassungsregelungen der Stiftung für Hochschulzulassung für Härtefallanträge angewandt. Im Service-Download "Nützliches" von hochschulstart.de finden Sie hilfreiche Infomationen zum Härtefallantrag.