Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge im 1. Fachsemester
Online-Bewerbung
Für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung ist eine Online-Bewerbung erforderlich. Eine Bewerbung ist eingegangen, wenn der Antrag online abgeschickt wurde.
In Sonderfällen (je nach den von Ihnen gemachten Angaben bei der Bewerbung - z.B. Zweitstudium) ist der Antrag in Papierform einzureichen:
In folgenden Fällen müssen Sie den Zulassungsantrag unterschrieben und zusammen mit den geforderten Unterlagen an das Studierendensekretariat schicken:
- Sie sind zum Zeitpunkt der Bewerbung noch minderjährig (Unterschrift eines Erziehungsberechtigen erforderlich)
- Sie stellen einen Antrag auf Nachteilsausgleich
- Sie stellen einen Härtefallantrag
- Sie haben bereits ein Studium in Deutschland abgeschlossen, sind also Zweitstudienbewerber
- Sie beantragen die bevorzugte Zulassung
- Sie sind Mitglied in einem A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes
- Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands oder in einem ausländischen Bildungssystem erworben
- Sie haben bei der Bewerbung eine der folgenden Hochschulzugangsberechtigungen angegeben, was eine Vorabprüfung erforderlich macht:
- Beruflich Qualifizierte (fgHR)
- Beruflich Qualifizierte (aHR)
- Sonstige Studienberechtigung (aHR)
- Sonstige Studienberechtigung (fgHR)
- Studienkolleg (aHR)
- Studienkolleg (fgHR)
- Fachhochschulreife (FHR) egal welche Schulart oder Prüfung
Bei Bewerbungen, die bereits papierlos wirksam sind, werden die von Ihnen eingegebenen Daten erst im Falle einer Zulassung bei der Einschreibung geprüft. Eine Einschreibung kann jedoch nicht erfolgen, wenn die Zulassung aufgrund falsch angegebener Bewerbungsdaten erfolgt ist, oder die erforderliche Studienberechtigung nicht vorliegt.
Eine Bewerbung für zwei oder mehr zulassungsbeschränkte Studiengänge (z. B. "Journalistik u. Strategische Kommunikation" und "Digital Transformation in Business and Society") zum selben Semester ist nicht möglich.
Bewerbungsfristen
- Beginn der Bewerbungsfrist für den Studienbeginn im Wintersemester 2022/23: 01.05.2022
- Ende der Bewerbungsfrist für den Studienbeginn im Wintersemester 2022/23: 15.07.2022
Bitte beachten Sie, dass das Bewerbungsportal für zulassungsbeschränkte Studiengänge ausschließlich während diesen Bewerbungsfristen geöffnet ist.
Bewerbungsschluss zum Wintersemester
Studiengang | Bewerbungsschluss |
---|---|
Journalistik und Strategische Kommunikation | 15. Juli 2022 |
Digital Transformation in Business and Society | 15. Juli 2022 |
Wie muss ich mich bewerben?
Bitte besuchen Sie das Bewerbungsportal der Universität während der Bewerbungsfrist. Dort müssen Sie sich zuerst registrieren und dann eine Bewerbung abschicken.
Bitte folgen Sie bei allen Studiengängen Schritt für Schritt den Anweisungen im Bewerbungsportal.
Nützliche Informationen
- Mehr Hintergrundinformationen zur Zulassungsbeschränkung finden Sie auf der Seite Vergabeverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
- Wenn Sie wissen möchten, welcher Notendurchschnitt in den vorangegangenen Semestern für eine Zulassung erforderlich war, können Sie sich auf der Seite NC-Übersicht informieren.
- Die FAQs zum Bewerbungsverfahren erklären Ihnen, das verschiedene Bewerbungsstatuse im System bedeuten.