Bewerbung Master Bildungs- und Erziehungsprozesse (M.A.)
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2021 wird ab 15. November 2020 freigeschaltet.
Bewerbungsschluss: 15. Januar 2021
Bewerbungsverfahren
Zunächst müssen Sie sich zu den festgesetzten Fristen im Bewerbungsportal der Universität Passau bewerben.
Drucken Sie das Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht (es zählt der Eingang bei der Universität - nicht der Poststempel) an die Universität Passau. Sobald Ihre Unterlagen an der Universität Passau geprüft werden, erscheint im Bewerbungsportal der Antragsfachstatus „in Bearbeitung“. Wenn Ihre Angaben korrekt und die benötigten Unterlagen vollständig sind, wird der Antragsfachstatus auf „gültig“ gesetzt und Sie nehmen am Eignungsverfahren teil. Nachdem Ihnen ein Zulassungsangebot unterbreitet wurde, können Sie dieses annehmen, indem Sie die Online-Immatrikulation fristgerecht vornehmen. Die Immatrikulationsfristen werden im Zulassungsbescheid ausgewiesen.
Unterlagen zum Nachweis der Qualifikation
Folgende Unterlagen müssen Sie zum Nachweis der Qualifikation bei der Bewerbung einreichen:
- Hochschulabschlusszeugnis aus einem Studiengang mit mindestens 15 ECTS-LP aus dem bildungswissenschaftlichen Bereich (insbesondere Erziehungswissenschaft/Pädagogik und Psychologie) mit mindestens der Gesamtnote 2,5 oder eine Bescheinigung über einen Rankingplatz unter den 50 v.H. besten Absolventen oder Absolventinnen Ihres Abschlussjahrgangs in amtlich beglaubigter Kopie
- tabellarischer Lebenslauf
- Internationale Bewerber und Bewerberinnen müssen vor Aufnahme des Studiums Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C 1 des Gemeinsamen Referenzrahmens für Sprachen oder ein Äquivalent nachweisen
Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung das Hochschulabschlusszeugnis noch nicht vorliegen, muss eine Bescheinigung des Prüfungssekretariats über die bisher erbrachten Leistungen eingereicht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Leistungen des Bachelorstudiums einschließlich der Abgabe der Bachelorarbeit bis Vorlesungsbeginn (12.04.2021) erbracht sein müssen.