Bewerbung Master Russian and East Central European Studies (M.A.)
Bewerbungsfrist
Die Bewerbung ist nur für das Wintersemester möglich.
Bewerbungsverfahren
Zunächst müssen Sie sich zu den festgesetzten Fristen im Bewerbungsportal der Universität Passau bewerben.
Drucken Sie das Antragsformular aus und senden Sie dieses unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen fristgerecht (es zählt der Eingang bei der Universität – nicht der Poststempel) an die Universität Passau. Sobald Ihre Unterlagen an der Universität Passau geprüft werden, erscheint im Bewerbungsportal der Antragsfachstatus „in Bearbeitung“. Wenn Ihre Angaben korrekt und die benötigten Unterlagen vollständig sind, wird der Antragsfachstatus auf „gültig“ gesetzt und Sie nehmen am Eignungsverfahren teil. Nachdem Ihnen ein Zulassungsangebot unterbreitet wurde, können Sie dieses annehmen, indem Sie die Online-Immatrikulation fristgerecht vornehmen. Die Immatrikulationsfristen werden im Zulassungsbescheid ausgewiesen.
Nachweis der Qualifikation
Folgende Unterlagen müssen Sie zum Nachweis der Qualifikation bei der Bewerbung einreichen:
- Nachweis über einen ersten, überdurchschnittlichen Studienabschluss (Bachelor, Magister, Diplom, Staatsexamen) an einer Hochschule des In- oder Auslands auf der Grundlage eines mindestens dreijährigen Studiums in einem kultur- oder gesellschaftswissenschaftlichen Fach oder einen gleichwertigen Abschluss. Sie müssen das Studium mit mindestens der Gesamtnote "gut" (2,5) abgeschlossen oder zu der besten Hälfte im jeweiligen Prüfungstermin gehört haben.
- tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über adäquate Kenntnisse der englischen oder deutschen und einer slavischen Sprache. Wenn Ihre Muttersprache bzw. Ausbildungssprache nicht Englisch oder eine slavische Sprache ist, muss der Nachweis über die Absolvierung eines anerkannten Sprachtests auf der Niveaustufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder ein Äquivalent erbracht werden.
- Sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung das Hochschulzeugnis noch nicht vorliegen, muss eine Bescheinigung des Prüfungssekretariats über die bisher erbrachten Leistungen eingereicht werden. Der Hochschulabschluss muss mindestens zum Ende der zehnten Vorlesungswoche nach Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden.
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Leistungen des Bachelorstudiums einschließlich der Abgabe der Bachelorarbeit bis Vorlesungsbeginn erbracht sein müssen.