Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuelle Situation und neue Entwicklungen an der Universität Passau.
Haben Sie Fragen?
Wie bisher werden wir in allen Fragen zur aktuellen Situation außerdem per E-Mail (Betreff: „Coronavirus“) für Sie da sein. Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Studium und Lehre, insbesondere auch Prüfungen, finden Sie bereits in unseren FAQs.
Zutrittsregeln
- Zutrittsregeln für Studierende und Beschäftigte: Die Zutrittsregeln für Beschäftigte und Studierende werden aufgehoben, die Kontrollen durch den Sicherheitsdienst finden ab dem 4. April nicht länger statt. Damit endet auch die arbeitstägliche Testpflicht für Universitätsangehörige, die nicht geimpft oder genesen sind. Die Universität wird ihr Testangebot auf dem Campus (Teststation der Malteser im Gebäude ZMK) aber weiterhin aufrechterhalten. Ebenso werden weiterhin Selbsttests für Beschäftigte gestellt, die bei der Beschaffung durch die jeweiligen Führungskräfte angefordert werden können. Außerhalb der Öffnungszeiten der Campus-Teststation können Sie eines der zahlreichen Testangebote im Stadtgebiet nutzen. Eine Übersicht finden Sie auf den Webseiten der Stadt Passau. Wir legen weiterhin auch allen bereits geimpften und genesenen Mitgliedern der Universität ans Herz, sich regelmäßig selbst zu testen oder testen zu lassen. Wir alle können Übertragende des Virus sein und auf diese Weise mehr Sicherheit für uns selbst und unser Miteinander auf dem Campus schaffen.
- Zutrittsregeln für Gäste: Auch für externe Besucherinnen und Besucher gibt es nun keine Zugangsbeschränkungen mehr. Damit endet die Pflicht zur Vorlage und Kontrolle entsprechender Impf-, Genesenen- oder Testnachweise. Wenn Sie Veranstaltungen mit externen Gästen planen, beachten Sie bitte, dass Kaffeepausen oder Empfängen nicht mehr nur ausschließlich im Außenbereich stattfinden müssen. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit dem Eventmanagement auf unter eventmanagement@uni-passau.de. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von Veranstaltungen mit Partycharakter in den Innenbereichen vorerst weiterhin Abstand nehmen.
- Zutrittsregeln für die Universitätsbibliothek: Für das Betreten der Lesesäle entfällt ab dem 4. April 2022 ebenfalls die Kontrolle der 3G-Regel. Für den Zeitraum bis 25. April werden die bisherigen Reglungen wie folgt beibehalten: In den Lesesälen können wie bisher die für eine Nutzung vorgesehenen und gekennzeichneten Arbeitsplätze belegt werden. Das Tragen einer FFP2-Maske am Arbeitsplatz wird wie bisher dringend empfohlen.
- Zutrittsregeln für die Hochschulgastronomie: Aktuelle Informationen hierzu finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
Neue Maskenregelung ab 13. Mai
Die Universitätsleitung hat nach den Erfahrungen der ersten Semesterwochen und der eingehenden Bewertung der aktuellen Gesamtsituation beschlossen, die aktuell geltende Maskenpflicht ab dem 13. Mai durch eine Maskenempfehlung abzulösen. In den Innen- und Begegnungsbereichen der Universität ist das Tragen einer Maske für Universitätsangehörige, Besucherinnen und Besucher somit ab dem 13. Mai 2022 nicht mehr verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen aber weiterhin, in den Innen- und Begegnungsbereichen eine FFP-2-Maske oder medizinische Maske zu tragen. Ob im Büro, im Hörsaal oder in der Teeküche: Bitte achten Sie weiterhin eigenverantwortlich und solidarisch darauf, sich und andere zu schützen!
Allgemeine Regelungen in Bayern
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bayerischen Gesundheitsministeriums sowie in den Basishygieneempfehlungen der bayerischen Hochschulen für das Sommersemester 2022.
Testangebot der Stadt Passau
Die Stadt Passau hat auf ihrer Website einen Überblick über die verschiedenen Teststationen zusammengestellt:
Aktuelle Entwicklungen der Lage am Campus
- Corona-Empfehlungen auf dem Campus // Aktueller Stand
- Teststation // Kosten und Kostenbefreiung
Corona-Empfehlungen auf dem Campus // Aktueller Stand
Wie Sie zurzeit fast täglich den Medien entnehmen können, stellt sich die Bundesregierung auf (weiter) steigende Infektionszahlen im Herbst ein. Ob und welche Maßnahmen damit einhergehen werden, ist derzeit noch nicht entschieden. In Bayern gilt verpflichtend vorerst bis 20. August eine Maskenpflicht im Öffentlichen Nahverkehr sowie in Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen oder behandeln, beispielsweise in ärztlichen Praxen oder in Krankenhäusern.
Wir behalten die Situation im Blick und werden Sie rechtzeitig über Änderungen, die die Universität Passau betreffen, informieren. Gleichzeitig möchten wir Sie angesichts der hohen Infektionsrate dazu ermutigen, die inzwischen bekannten und bewährten Alltags-Maßnahmen zum Infektionsschutz im Miteinander auf dem Campus weiterhin anzuwenden – zu Ihrer eigenen Sicherheit und aus Rücksichtnahme auf die Menschen in Ihrem Umfeld. Ob Sie
- eine medizinische oder FFP2-Maske aufsetzen, wenn Sie an einer dicht besetzten Veranstaltung im Innenbereich teilnehmen,
- wo es möglich ist, auf einen Mindestabstand vom 1,5 Metern zu anderen Personen achten,
- das Händewaschen und das Desinfizieren der Hände an den aufgestellten Spendern als Gewohnheit beibehalten,
- oder unabhängig von Ihrem Impfstatus regelmäßig einen Test machen:
Sie leisten jedes Mal einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir dieses Semester gemeinsam so sicher wie nur möglich gestalten können! Danke für Ihre Mitwirkung!
Teststation // Kosten und Kostenbefreiung
Die Teststation der Malteser auf dem Campus im Gebäude ZMK bleibt vorerst weiter geöffnet. Zu unserem Bedauern hat unsere letzte Information zu den Kosten für Verwirrung gesorgt.
Das stimmt: Bei Veranstaltungen in Innenräumen, nach Risikokontakten, wenn die Corona-Warn-App eine rote Warnung anzeigt oder einfach aus Rücksicht, um vulnerable Gruppen zu schützen, ist es sinnvoll, sich testen zu lassen. Sie tragen dadurch dazu bei, dass Infektionsketten unterbrochen werden können. Die Universität empfiehlt daher allen ihren Mitgliedern, sich weiterhin eigenständig, soweit es möglich ist, regelmäßig testen zu lassen.
Aber: Wer einen solchen Test braucht, muss sich auch an unserer Teststation mit drei Euro beteiligen – die Teilnahme an einer Veranstaltung im Innenraum befreit Sie also (anders, als wir ursprünglich mitgeteilt hatten) nicht von den Kosten.
Weiterhin gilt: Besonders vulnerable Personen(-gruppen) haben davon unbenommen Anspruch auf kostenlose Bürgertests. Die Ausnahmekriterien finden Sie bei der Anmeldung zum Testtermin gelistet. Sollten Sie unter eine der dort genannten Gruppen fallen, steht Ihnen selbstverständlich die Kostenbefreiung weiterhin zu und wird vom Personal vor Ort berücksichtigt.
Teststation im ZMK: Neue Testverordnung greift ab 4. Juli
Ab Montag (4. Juli) greift die neue Testverordnung auch für das Testzentrum der Malteser an der Universität (Gebäude ZMK, Innstr. 33a). Die Schnelltests kosten dann drei Euro. Für bestimmte (Risiko-)Gruppen bzw. Kontaktpersonen bleiben die Schnelltests kostenfrei. Ebenso gilt die "Teilnahme an einer Veranstaltung im Innenraum" als Kriterium für die Kostenbefreiung. Wir empfehlen Studierenden, Dozierenden sowie Gästen, die sich vor dem Besuch von Präsenzveranstaltungen auf dem Campus testen lassen wollen, diese Option. Sie können die Voraussetzungen für eine Kostenbefreiung bereits bei der Online-Anmeldung sehen und bei Bedarf ankreuzen. Das Zentrum bleibt weiterhin montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Teststation im ZMK am 2. Juni geschlossen
Die Teststation der Malteser im ZMK muss am 2. Juni wegen Personalausfalls kurzfristig geschlossen bleiben – nach heutigem Stand nur für diesen einen Tag. Wenn Sie am 2. Juni einen Schnelltest benötigen, können Sie auf das Schnelltestzentrum Donaulände (10 bis 11 Uhr und 14 bis 18 Uhr) bzw. das Klinikum Passau (13:30 bis 17 Uhr) ausweichen.
Veranstaltungen im Innenbereich // Aktueller Stand
Wie Sie bereits am 11. Mai an dieser Stelle lesen konnten, können Sie für Ihre Veranstaltungen nun auch wieder Kaffeepausen und/oder Empfänge im Innenbereich planen. Ebenso sind kulturelle Veranstaltungen (Theater, Kino, Kleinkunst, Konzerte u. ä.) mit den bekannten zeitlichen Beschränkungen wieder durchführbar. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit dem Eventmanagement auf unter eventmanagement@uni-passau.de. Bitte beachten Sie, dass wir von Veranstaltungen mit Partycharakter weiterhin Abstand nehmen. Die bereits an dieser Stelle bekanntgemachte Maskenempfehlung für die Innenbereiche bleibt ebenfalls bestehen.
Neue Maskenregelung ab 13. Mai
Die Universitätsleitung hat nach den Erfahrungen der ersten Semesterwochen und der eingehenden Bewertung der aktuellen Gesamtsituation beschlossen, die aktuell geltende Maskenpflicht ab dem 13. Mai durch eine Maskenempfehlung abzulösen. In den Innen- und Begegnungsbereichen der Universität ist das Tragen einer Maske für Universitätsangehörige, Besucherinnen und Besucher somit ab dem 13. Mai 2022 nicht mehr verpflichtend. Wir empfehlen Ihnen aber weiterhin, in den Innen- und Begegnungsbereichen eine FFP-2-Maske oder medizinische Maske zu tragen. Ob im Büro, im Hörsaal oder in der Teeküche: Bitte achten Sie weiterhin eigenverantwortlich und solidarisch darauf, sich und andere zu schützen!
Wie bisher auch werden wir die Gesamtsituation weiter mit der gebotenen Vorsicht und Aufmerksamkeit beobachten. Über aktuelle Entwicklungen und gegebenenfalls Änderungen der Regelungen informieren wir Sie weiterhin auf dieser Seite.
Diese Änderung könnte auch Ihre Planung von Kaffeepausen oder Empfängen betreffen. Diese sind nicht mehr nur ausschließlich im Außenbereich notwendig. Nehmen Sie dazu gerne Kontakt mit dem Eventmanagement auf unter eventmanagement@uni-passau.de. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir von Veranstaltungen mit Partycharakter in den Innenbereichen vorerst weiterhin Abstand nehmen.
Das nächste Update erscheint am 18. Mai 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Maskenregelung // Aktueller Stand
- Teststation: Aktuelle Öffnungszeiten
Maskenregelung // Aktueller Stand
Aufgrund zahlreicher Rückfragen erinnern wir noch einmal an die aktuelle Maskenregelung, die Sie mit dem Update vom 6. April erhalten haben: Auf Basis des Hausrechts gilt bis auf weiteres eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen und auf den Begegnungsflächen. Dieses Vorgehen entspricht auf dem Aufruf des Bayerischen Wissenschaftsministers, der sich in einer Pressemitteilung für das Tragen von Masken in Lehrveranstaltungen ausgesprochen hat. Die Maskenpflicht kann dann entfallen, wenn auf Sitz- oder Stehplätzen ein Abstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann. Wir bitten alle Dozierenden, diese Regelung in ihren Lehrveranstaltungen weiterhin zu kommunizieren und umzusetzen.
Teststation: Aktuelle Öffnungszeiten
Da die Zahl der Terminanfragen infolge der gelockerten Regelungen etwas zurückgegangen ist, hat die Teststation auf dem Campus (Gebäude ZMK, Innstr. 33a) zurzeit Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. An Wochenenden und Feiertagen bleibt die Teststation geschlossen. Sollten Sie nachmittags und/oder am Wochenende Testbedarf haben, können Sie auf die Teststation Klinikum Passau in der Sechzehnerstrasse (täglich 13:30 – 17:00 Uhr geöffnet) oder auf das Schnelltestzentrum Donaulände Passau (täglich 13:30 – 17:00 Uhr geöffnet) ausweichen. Hinweise zur Anmeldung und Terminvereinbarung finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Passau.
Das nächste Update erscheint am 4. Mai 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Semesterbegrüßung des Präsidenten
Semesterbegrüßung des Präsidenten
Kalendarisch hat das Sommersemester 2022 bereits begonnen, mit den Orientierungswochen und dem anschließenden Beginn der Vorlesungszeit (25. April) kehrt auch das Campusleben zurück – in diesem Semester wieder mit deutlich mehr Präsenz, als dies in den vergangenen Semestern möglich war. Zugleich steht dieses Semester unter dem erschütternden Eindruck des Krieges, der uns alle tief betroffen macht. Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch fasst in seiner Semesterbegrüßung an die Universitätsfamilie zusammen, wie die Universität dieses Semester gestaltet, was Sie beachten und wie Sie sich einbringen können.
Das nächste Update erscheint am 20. April 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Teststation: Öffnungszeiten während der Osterferien
Während der Schulferien – ab heute bis einschließlich 24. April – hat die Teststation auf dem Campus (Gebäude ZMK) Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Sonntags und an den Feiertagen bleibt die Teststation in dieser Zeit geschlossen.
Sollten Sie nachmittags und/oder am Wochenende Testbedarf haben, können Sie auf die Teststation Klinikum Passau in der Sechzehnerstrasse (täglich 13:30 – 17:00 Uhr geöffnet) oder auf das Schnelltestzentrum Donaulände Passau (täglich 13:30 – 17:00 Uhr geöffnet) ausweichen.
Hinweise zur Anmeldung und Terminvereinbarung finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Passau.
- Maskenregelung // Aktueller Stand
- Prüfungen // 3G-Regel entfällt
- Studentenwerk // Regelungen für Mensa und Cafeterien
Maskenregelung // Aktueller Stand
Die Universitätsleitung hat im Lauf der vergangenen Woche in Abstimmung mit den anderen bayerischen Universitäten und unter Berücksichtigung der inzwischen veröffentlichten 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter über die Handhabung der Maskenregelung auf dem Campus beraten. Auf Basis des Hausrechts gilt ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen und auf den Begegnungsflächen. Diese Maskenpflicht kann entfallen, wenn auf Sitz- oder Stehplätzen ein Abstand von 1,5 m zuverlässig eingehalten werden kann.
Prüfungen // 3G-Regel entfällt
Für die universitären Prüfungen gilt ab sofort, dass keine Prüfung von 3G-Nachweisen am Eingang zur Prüfung mehr erfolgen muss. Zudem werden Prüflinge von der Maskenpflicht am Schreibplatz ausgenommen. Wir sprechen jedoch die dringende Empfehlung aus, dass Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu ihrer eigenen Sicherheit und aus Rücksicht auf ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen in ihrer Prüfung weiterhin auch am Platz eine FFP2-Maske tragen.
Studentenwerk // Regelungen für Mensa und Cafeterien
Seit 4. April gelten auch in den Cafeterien und in der Mensa neue Regelungen und Empfehlungen. Was Sie beim Betreten der Hochschulgastronomie nun beachten müssen, lesen Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Corona-Regelungen // Aktueller Stand
Corona-Regeln // Aktueller Stand
Die Übergangsregelung der Bayerischen Staatsregierung im Hinblick auf das Bundesinfektionsschutzgesetz endet zum 2. April. Ab Sonntag greifen daher mehrere Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die sich auf die Universität wie folgt auswirken:
- Zutrittsregeln für Studierende und Beschäftigte: Die Zutrittsregeln für Beschäftigte und Studierende werden aufgehoben, die Kontrollen durch den Sicherheitsdienst finden ab dem 4. April nicht länger statt. Damit endet auch die arbeitstägliche Testpflicht für Universitätsangehörige, die nicht geimpft oder genesen sind. Die Universität wird ihr Testangebot auf dem Campus (Teststation der Malteser im Gebäude ZMK) aber weiterhin aufrechterhalten. Ebenso werden weiterhin Selbsttests für Beschäftigte gestellt, die bei der Beschaffung durch die jeweiligen Führungskräfte angefordert werden können. Außerhalb der Öffnungszeiten der Campus-Teststation können Sie eines der zahlreichen Testangebote im Stadtgebiet nutzen. Eine Übersicht finden Sie auf den Webseiten der Stadt Passau. Wir legen weiterhin auch allen bereits geimpften und genesenen Mitgliedern der Universität ans Herz, sich regelmäßig selbst zu testen oder testen zu lassen. Wir alle können Übertragende des Virus sein und auf diese Weise mehr Sicherheit für uns selbst und unser Miteinander auf dem Campus schaffen.
- Zutrittsregeln für Gäste: Auch für externe Besucherinnen und Besucher gibt es nun keine Zugangsbeschränkungen mehr. Damit endet die Pflicht zur Vorlage und Kontrolle entsprechender Impf-, Genesenen- oder Testnachweise. Wenn Sie Veranstaltungen mit externen Gästen planen, beachten Sie bitte auch die Hinweise zur Maskenpflicht und zum Thema Veranstaltungen.
- Maskenpflicht: Wir begrüßen es sehr, dass die nun kommende Phase der Lockerungen Aussicht auf ein Sommersemester mit mehr „Normalität“ gibt, als in den vergangenen Semestern möglich war. Zugleich sehen wir uns angesichts des weiterhin sehr dynamischen Infektionsgeschehens in und um Passau weiter in der Pflicht, die Lage mit größter Aufmerksamkeit und Sorgfalt zu beobachten und zu begleiten. Die Universität wird daher – in Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums sowie der Bayerischen Staatsregierung – ihre derzeitige Praxis des Maskengebots fortsetzen, indem sie dringend empfiehlt, auf dem Campus in allen Innenräumen und Verkehrswegen weiterhin ausschließlich FFP2-Masken zu tragen. Wir empfehlen dringend, die Masken auch dann zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
- Universitätsbibliothek: Für das Betreten der Lesesäle entfällt ab dem 4. April 2022 ebenfalls die Kontrolle der 3G-Regel. Für den Zeitraum bis 25. April werden die bisherigen Reglungen wie folgt beibehalten: In den Lesesälen können wie bisher die für eine Nutzung vorgesehenen und gekennzeichneten Arbeitsplätze belegt werden. Das Tragen einer FFP2-Maske am Arbeitsplatz wird wie bisher dringend empfohlen. Die bisherige verpflichtende Verwendung eines FFP2-Mund-Nasen-Schutzes auf allen Verkehrswegen und -flächen in den Bibliotheksgebäuden wird beibehalten. Über die weitere Entwicklung informieren wir Sie rechtzeitig an dieser Stelle.
- Homeoffice: Die aktuell praktizierte staatliche Regelung zum Homeoffice läuft für eine Übergangsphase noch weiter, sodass sich ab Montag für Sie noch nichts ändert. Die Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit der Universität wird voraussichtlich zum 6. Juni 2022 in Kraft treten. Wir werden Sie in den kommenden Wochen an dieser Stelle weiter dazu informieren.
- Prüfungen: Die noch laufenden Präsenzprüfungen der aktuellen Prüfungsphase werden nach den bisherigen Regelungen weitergeführt. Über neue Entwicklungen informieren wir Sie gegebenenfalls an dieser Stelle.
- Veranstaltungen: Vor dem Hintergrund der weiterhin geltenden Abstands- und Maskengebote in den Innenräumen der Universität können weiterhin keine Empfänge, Kaffeepausen o. ä. in den Gebäuden stattfinden. Bitte planen Sie daher bei der Organisation der Examensfeiern, Kaffeepausen bei Tagungen u. ä. ein, dass in Innenräumen kein Ausschank bzw. Catering als Stehempfang möglich ist. Sie können diese z. B. im Außenbereich planen. Dazu fragen Sie den Bereich bitte über das Raumantragsformular für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen zur Reservierung an. Ein Außenbereich kann nur mit einer entsprechenden Reservierung genutzt werden. Dies bedeutet auch: Bei Schlechtwetter können wir leider keine Alternative in einem Gebäude anbieten. In der Regel kann bis drei Werktage vor einer Veranstaltung entschieden werden, ob der Empfang draußen durchgeführt werden kann oder nicht. Für Rückfragen und zur Beratung steht Ihnen das Eventmanagement zur Verfügung.
Die campusweite Beschilderung sowie die Corona-FAQs auf unseren Webseiten werden wir so schnell wie möglich den aktuellen Regelungen anpassen. Dies kann erfahrungsgemäß ein paar Tage dauern – für Ihr Verständnis sind wir dankbar!
Das nächste Update erscheint am 6. April 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Corona-Regeln // Aktueller Stand
- Informationen für Ihre Veranstaltungsplanung
Corona-Regeln // Aktueller Stand
Die bayerische Staatsregierung macht wegen hoher Infektionszahlen von der geplanten Übergangsregelung des Bundes Gebrauch und hat am gestrigen Dienstag einen Teil der aktuell gültigen Beschränkungen bis 2. April verlängert. Die Universität orientiert sich an diesem Vorgehen, sodass die derzeit gültigen Zutrittsregeln auf dem Campus sowie deren stichprobenartige Kontrollen bis auf Weiteres bestehen bleiben. Ebenso wird die Maskenpflicht in Innenräumen beibehalten. Den jeweils aktuellen Stand der Regelungen auf dem Campus finden Sie in unseren FAQs. Wir halten Sie für die weitere Entwicklung an dieser Stelle auf dem Laufenden.
Informationen für Ihre Veranstaltungsplanung
Im Rahmen der weiterhin geltenden Abstands- und Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden können weiterhin keine Empfänge, Kaffeepausen o. ä. in den Gebäuden stattfinden. Wir erwarten, dass diese Regelungen auch ins Sommersemester hinein noch fortgesetzt werden. Bitte planen Sie daher bei der Organisation von Veranstaltungen mit ein, dass in Innenräumen kein Ausschank bzw. Catering als Stehempfang möglich ist. Sie können diese z. B. im Außenbereich planen. Dazu fragen Sie den Bereich bitte über den Raumantrag für Events und Nicht-Lehrveranstaltungen zur Reservierung an. Ein Außenbereich kann nur mit einer entsprechenden Reservierung genutzt werden. Dies bedeutet auch: Bei Schlechtwetter können wir leider keine Alternative in einem Gebäude anbieten. In der Regel kann bis drei Werktage vor einer Veranstaltung entschieden werden, ob der Empfang draußen durchgeführt werden kann oder nicht.
Für Rückfragen und zur Beratung steht Ihnen das Eventmanagement zur Verfügung.
Das nächste Update erscheint am 23. März 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Corona
- Studentenwerk // Aktuelle Regelungen für Mensen und Cafeterien
Ukraine
- Ukraine: Was hilft gegen Fake News?
- Ukraine: Angebote und Maßnahmen der Universität
Aus Wissenschaft und Verwaltung
- ZIM // Wartungsarbeiten am Campusportal
Studentenwerk // Aktuelle Regelungen für Mensen und Cafeterien
Das Studentenwerk hat die Regelungen für Mensen und Cafeterien den derzeitigen Lockerungen in der Gastronomie angepasst. Einzelheiten finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
Ukraine: Was hilft gegen Fake News?
Zurzeit sorgen immer wieder Falschnachrichten rund um die Auswirkungen des Ukraine-Krieges für Aufregung, insbesondere auch im Hinblick auf die Situation russischer und/oder ukrainischer Studierender. Wir haben bei Prof. Dr. Ralf Hohlfeld nachgefragt, wie wir intelligent und mündig mit Fehlinformationen und Fake News in Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg umgehen können. Seine Antwort sowie weitere Einschätzungen aus der Passauer Forschung lesen Sie im Digitalen Forschungsmagazin.
Ukraine: Angebote und Maßnahmen der Universität
Zurzeit erreichen uns täglich Fragen zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Universität – und zahlreiche Ideen und Angebote, wie Betroffenen Hilfe zuteilwerden kann. Wir danken Ihnen sehr für Ihr Engagement und Ihre Hilfsbereitschaft! In den kommenden Tagen und Wochen werden wir Sie auf diesem Wege über Maßnahmen und Angebote der Universität informieren – und natürlich auch darüber, wie Sie sich beteiligen können.
ZIM // Wartungsarbeiten am Campusportal
Am 10.03.2022 wird das Campusportal auf Grund von geplanten Wartungsarbeiten von 16 Uhr bis voraussichtlich 20 Uhr nicht zur Verfügung stehen. Für Studierende gilt es zu beachten, dass in dem genannten Zeitraum unter anderem keine Bescheinigungen ausgedruckt werden können und keine Änderungen der Kontaktdaten über das Campusportal möglich sein werden. Das Team des ZIM ist bemüht, die Arbeiten zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren. Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Das nächste reguläre Update erscheint am 16. März 2022 um 18 Uhr. Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns.
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erweiterung der Corona-Satzung der Universität ist in Kraft getreten
Aus der Universität:
- ZKK-Angebot in der O-Woche
- Bewerbungsphase für den ‚Honours Degree in Entrepreneurship‘ läuft
- ZIM // Betriebsunterbrechung aufgrund Wartungsarbeiten am 01.03.2022
- Studentenwerk erhöht die Preise
- Der Passau-Krimi ist zurück // Der Campus im TV im März und April
Erweiterung der Corona-Satzung der Universität ist in Kraft getreten
Im Update vom 26. Januar 2022 hatten wir Sie bereits über den Senatsbeschluss zum „freien Prüfungsversuch“ informiert. Diese Regelung ist nun zum 10. Februar 2022 in Kraft getreten.
Prüfungen, die im Wintersemester 2021/2022 angetreten werden, werden somit in folgenden Fällen nicht gewertet (freier Prüfungsversuch):
- Bei Abbruch der Prüfung
- Bei Nichtbestehen der Prüfung
- Bei Nichtantritt der Prüfung.
Ausgenommen sind bestandene Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten sowie der Fall einer Bewertung mit „nicht bestanden“ beziehungsweise „ungenügend“ aufgrund einer Täuschungshandlung, das Vorliegen eines Plagiats sowie Staatsexamen (Lehramt) und die juristische Universitätsprüfung (JUP).
Hinweis: Falls Sie an der Prüfung teilgenommen haben, wird zunächst das Prüfungsergebnis in HISQIS verbucht. Sollten Sie die Prüfung nicht bestanden haben, wird vor Beginn der Anmeldephase des Sommersemesters diese Leistung als freier Prüfungsversuch gewertet. Zudem werden bereits verbuchte Nichtantritte (NAN=5,0) ebenfalls mit einem „KNA“ (nicht zählender Versuch aufgrund Corona) überschrieben.
ZKK-Angebot in der O-Woche
Das Zentrum für Karriere und Kompetenzen hat für Sie diesmal in der Orientierungswoche (19. bis 22. April 2022) ein besonders umfangreiches Veranstaltungsangebot zusammengestellt. Nutzen Sie die vorlesungsfreie Zeit, um an Kompetenz-Seminaren und IT-Kursen teilzunehmen. Bitte melden Sie sich für das O-Wochen-Programm vom 15. Februar bis 27. Februar auf Stud.IP zum Losverfahren an (danach Restplatzvergabe und Wartelisten). Programm und weitere Informationen auf den Webseiten des ZKK.
Bewerbungsphase für den ‚Honours Degree in Entrepreneurship‘ läuft
Können Sie sich vorstellen, ein eigenes Unternehmen zu gründen? Träumen Sie davon, Lösungen mit großen gesellschaftlichen, ökologischen und/oder wirtschaftlichen Auswirkungen zu entwickeln? Dann bewerben Sie sich jetzt bis 20.03.2022 für den ‚Honours Degree‘ in Entrepreneurship!
Der ‚Honours Degree‘ in Entrepreneurship bietet Studierenden aller Fakultäten die einzigartige Möglichkeit, Ihre Geschäftsidee zu verwirklichen. In sechs Incubations unterstützen Sie Lehrstühle aller Fakultäten und erfahrene PraktikerInnen bei der Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie bei der Erstellung erster Prototypen.
Weitere Informationen zum ‚Honours Degree‘ in Entrepreneurship sowie zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf unserer Webseite.
ZIM // Betriebsunterbrechung aufgrund Wartungsarbeiten am 01.03.2022
Um wachsende Anforderungen erfüllen zu können, wird die Dateiserver-Infrastruktur am 01.03.2022 von 6:30 bis 7:30 Uhr auf neue Server umgezogen. In diesem Zeitraum kann es zu Betriebsunterbrechungen kommen. Wir sind bemüht, die Arbeiten zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren.
Im Zuge der Wartungsarbeiten kann es im genannten Zeitraum auch zu kurzfristigen Störungen in der Citrix-Infrastruktur kommen. Falls Sie im Citrix-Desktop Probleme feststellen, die auch nach Ende des Wartungszeitraums bestehen bleiben, melden Sie sich bitte von der Sitzung ab (z.B. über den roten „Abmelde-Button“ am Desktop) und nach einer kurzen Wartezeit wieder an.
Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten zur Verfügung.“
Studentenwerk erhöht die Preise
Seit 21. Februar 2022 gelten in den Mensen und Cafeterien des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz neue Preise. Betroffen sind die gastronomischen Einrichtungen an den Hochschulen und Universitäten in Deggendorf, Landshut, Passau, Pfarrkirchen, Regensburg und Straubing. Gründe für die moderaten Preissteigerungen sind die in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kosten für Personal und Wareneinsatz. Die Übersicht über die Preiserhöhungen finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
Der Passau-Krimi ist zurück // Der Campus im TV im März und April
Nach dem erfolgreichen Start der neuen Reihe aus Passau für den „Donnerstags-Krimi im Ersten“ wird die Serie um Frederike und Mia Bader, um Zankl, Mohn und die Familie Hertel mit zwei weiteren Folgen fortgesetzt: Am 31.03.22 und 07.04.22 ist jeweils um 20:15 Uhr nicht nur die Stadt Passau in der ARD zu sehen, sondern einmal mehr die Universität. Wie schon in Teil 1 und 2 wurden Teile der Serie auf und im Umfeld des Campus gedreht. Unser besonderer Dank geht an die Kolleginnen und Kollegen der Liegenschaften, des Eventmanagements und des Departments für Katholische Theologie, die die durch die Pandemie zusätzlich erschwerten Dreharbeiten mitten im laufenden Semester mitgetragen haben!
Das nächste Update erscheint am 9. März 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Corona-Lage // Neue Anpassung der Zutrittsregeln
- Ausblick // Präsenzlehre im Sommersemester 2022
- Wichtige Hinweise für die zentral organisierten Präsenzprüfungen
Aus der Universität:
- Familienservice // Krippen- und Kitaplätze ab September 2022
- Studentenwerk // Öffnungszeiten von Mensa und Cafeterien
- ZIM // Wartungsarbeiten am Campusportal am 17. Februar
Corona-Lage // Neue Anpassung der Zutrittsregeln
Die Entwicklung der vergangenen Tage deutet darauf hin, dass die Omikron-Welle ihren Höhepunkt erreicht und möglicherweise bereits überschritten hat. Insgesamt gibt es Anlass zu Zuversicht, dass sich die Corona-Lage in den nächsten Wochen weiter entspannen wird. Dies sieht auch die Bayerische Staatsregierung so: Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) wurde gestern mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen in mehreren Punkten angepasst, die sich auf die Universität wie folgt auswirken:
- Einrichtungen des Bildungsbereichs, also auch die Hochschulen, sind künftig wieder unter den Bedingungen von 3G zugänglich.
- Ebenso gilt für den Zugang zu den Bibliotheken, für die sportliche Betätigung einschließlich der praktischen Sportausbildung, sowie für die eigene aktive Mitwirkung in Laien-Ensembles (Musik, Schauspiel) wieder 3G als Zutrittsregel.
Diese Regelungen treten bereits morgen, 17. Februar 2022, in Kraft. Aufgrund der Kurzfristigkeit wird die Anpassung der Beschilderung auf dem Campus ein paar Tage dauern – lassen Sie sich dadurch nicht verwirren!
Ausblick // Präsenzlehre im Sommersemester 2022
Das kommende Sommersemester soll wieder ganz im Zeichen der Präsenzlehre stehen: Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat im Hinblick auf das Sommersemester 2022 die Präsenzlehre wieder zum Regelfall erhoben. Zugleich können Online-Veranstaltungen weiterhin eine angemessene Rolle in der Gestaltung eines flexiblen, praktikablen und interessensgerechten Lehrangebots spielen. Die Universitätsleitung berät derzeit ausgehend von den Vorgaben des Ministeriums über die konkrete Rahmensetzung für das kommende Sommersemesters an der Universität Passau. Insbesondere im Hinblick auf Studium und Lehre wird das Gespräch mit den Beteiligten gesucht. Wir werden Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung informiert halten.
Wichtige Hinweise für die zentral organisierten Präsenzprüfungen
Im Vorfeld der bevorstehenden Präsenzprüfungen möchten wir Sie noch einmal über die aktuell geltenden Regelungen informieren:
Es gilt weiterhin die Zugangsregelung 3G! Die Kontrolle erfolgt in der Regel vor Betreten des Gebäudes. Bitte halten Sie Ihre Nachweise bereit:
- Vollständige Impfung: Impfausweis oder das digitale Covid-Zertifikat der EU auf Ihrem Smartphone
oder - Genesenenstatus: positiver PCR-Test vor mindestens 28 Tagen und maximal 90 Tagen
oder - Negativer Testnachweis: PCR-Test/POC-PCR-Test vor höchstens 48 Stunden, tagesaktueller Antigen-Schnelltest (24 Stunden)
UND - Personalausweis / amtliches Ausweisdokument oder Campus-Card mit Lichtbild
Ihre Sitzplatznummer finden Sie unter auf den Webseiten des Prüfungssekretariats.
Informieren Sie sich unbedingt vorab und suchen Sie nach Einlass in den Prüfungsraum Ihren Sitzplatz auf. Wir wollen mit dieser Maßnahme „Ansammlungen“ und damit Infektionen vermeiden und bitten Sie, sich und alle Beteiligten zu schützen. Bitte seien Sie etwa 45 Minuten vor Prüfungsbeginn am Prüfungsort.
Am zugewiesenen Arbeitsplatz muss in universitären Prüfungen während der Bearbeitungszeit mindestens eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Die Universität empfiehlt eine FFP2-Maske. Sie dürfen die Maske während der Prüfung wechseln, wenn diese in einer längeren Prüfung durchfeuchten sollte.
Bitte entnehmen Sie die Details zu diesen Regelungen, den Prüfungsabläufen sowie den Vorgaben für kunst-, musik- und sportpraktische Prüfungen den Webseiten des Prüfungssekretariats sowie der Checkliste zur Durchführung von Prüfungen in Präsenzform.
Familienservice // Krippen- und Kitaplätze ab September 2022
Erfreulicherweise können wir zum Beginn des neuen Kita-Jahres im September 2022 einzelne Krippen- und Kindergartenplätze für Kinder von Beschäftigten und Studierenden der Universität Passau anbieten. Entsprechende Bedarfe bitten wir per E-Mail zu melden an familienservice@uni-passau.de, Betreff: Kita-Platz September 2022. Ansprechperson ist Marie-Helene Wünsch. Bitte beachten Sie für Ihre Bedarfsmeldung die Informationen im Newsletter des Familienservice, damit Sie alle erforderlichen Daten angeben. Im Newsletter finden Sie außerdem weitere aktuelle Themen für Eltern und Familien auf dem Campus.
Familienservice // Krippen- und Kitaplätze ab September 2022
Während der vorlesungsfreien Zeit bleiben die Mensa und die Cafeterien größtenteils geöffnet. Die angepassten Öffnungszeiten finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
ZIM // Wartungsarbeiten am Campusportal am 17. Februar
Am 17. Februar wird das Campusportal auf Grund von geplanten Wartungsarbeiten von 17 Uhr bis voraussichtlich 20 Uhr nicht zur Verfügung stehen. Für Studierende gilt es zu beachten, dass in dem genannten Zeitraum unter anderem keine Bescheinigungen ausgedruckt werden können und keine Änderungen der Kontaktdaten über das Campusportal möglich sein werden. Das Team des ZIM ist bemüht, die Arbeiten zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren. Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Das nächste Update erscheint am 23. Februar 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Teststation im ZMK am 11. Februar kurzfristig geschlossen
Die Teststation auf dem Campus (Gebäude ZMK, Innstr. 33a) muss am heutigen Freitag kurzfristig geschlossen bleiben. Nach Auskunft der Malteser nimmt die Station am Montag, 14. Februar, ihren Betrieb wieder auf. Ausweichmöglichkeiten am heutigen Freitag bieten u. a. die Malteser-Teststation an der Donaulände und das Schnelltestzentrum in der Sechzehnerstraße (nähe Klinikum).
Aus der Universität:
- Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger
- Exposé-Förderung für Promotionsinteressierte – Bewerbung bis 28.02.2022
- Korrektur: Geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober
- Aktuelle Information der Raumvergabe
Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger
Aufgrund drastisch steigender Heizkosten, hat die Bundesregierung für den Sommer einen Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte angekündigt. Nicht bei den Eltern wohnende Studierende, die im Zeitraum von 1. Oktober 2021 bis 31. März 2022 mindestens einen Monat BAföG erhalten haben, sollen auf Antrag einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 115 Euro erhalten, sofern sie nicht in einem Haushalt leben, der bereits über den Bezug von Wohngeld berücksichtigt wurde.
Wichtig: Die für die Bewilligung zuständige Stelle für Bayern wurde noch nicht bestimmt. Zudem befindet sich der Beschluss noch im Gesetzgebungsverfahren und ist damit noch nicht endgültig. Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz bittet daher, von Nachfragen beim Amt für Ausbildungsförderung abzusehen. Über das weitere Vorgehen zur Bewilligung des Zuschusses informiert das Studentenwerk sobald weitere Informationen vorliegen. Für weitere Informationen hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung FAQs zur geplanten Förderung veröffentlicht.
Exposé-Förderung für Promotionsinteressierte – Bewerbung bis 28.02.2022
Die Universität Passau hat 2021 mit der Exposé-Förderung ein Förderprogramm eingeführt, um besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen beim Übergang in die Promotion zu unterstützen und finanziell abzusichern. Die Förderung soll dazu dienen, Ihnen innerhalb von zunächst sechs Monaten die Gelegenheit zu geben, erste Schritte Ihrer Promotion zu planen und eine weiterführende Finanzierung für Ihre Promotion vorzubereiten. Dafür erhalten Sie in dieser Zeit eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Passau im Umfang von 80 Stunden pro Monat.
Die Bewerbung auf eine Exposé-Förderung könnte für Sie infrage kommen, wenn:
- Sie eine Promotion an der Universität Passau planen und idealerweise bereits in Kontakt mit einer potenziellen Betreuungsperson stehen
- Sie kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums stehen oder es vor Kurzem abgeschlossen haben
- Sie noch nach einer Überbrückungsfinanzierung suchen, um Ihr Promotionsprojekt auszuarbeiten und eine Promotionsfinanzierung (Promotionsstipendium oder Drittmittelstelle) einzuwerben
Interesse? Informieren Sie sich beim Graduiertenzentrum über die Voraussetzungen und das Bewerbungsverfahren und bewerben Sie sich bis spätestens 28.02.2022!
Korrektur: Geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober
Vergangene Woche haben wir über die geplante Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober 2022 informiert. Leider hat die begleitende Darstellung im Update für Missverständnisse gesorgt. Richtig ist: Die geplante Erhöhung des Mindestlohns ab Oktober 2022 auf 12,00 Euro wirkt sich unmittelbar auf die Vergütung der Studentischen Hilfskräfte aus, d.h. diese erhöht sich ebenfalls auf 12,00 Euro. Die genannten 15,40 Euro betreffen die Gesamtkosten, die der Universität als Arbeitgeberin dann ca. entstehen werden. Bitte beachten Sie, dass die Regelung in Planung ist, die Verabschiedung durch den Gesetzgeber aber noch aussteht.
Aktuelle Information der Raumvergabe
Die Einführung eines standardisierten Raumantragsformulars für die Vergabe von Veranstaltungsräumen für Lehrveranstaltungen hat sich nach den ersten Monaten der Nutzung positiv bewährt. Die Raumvergabe durch das ZIM wird daher ab sofort vollständig auf Raumvergabe per Raumantrag umgestellt. Bitte beachten Sie, dass eine abschließende Raumbuchung am Telefon damit nicht mehr möglich ist!
Die Raumanträge werden vom Raumvergabe-Team nach Eingangsreihenfolge bearbeitet. Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab, Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung sobald Ihr Raumantrag bearbeitet wurde. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, können Sie vor Antragstellung in Stud.IP nach freien Räumen suchen bzw. den Belegungsplan Ihres Wunschraumes einsehen. Nutzen Sie hierzu die Anleitung des ZIM. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich bei den in Stud.IP angezeigten Belegungen jeweils um eine Momentaufnahme handelt und freie Räume durch ggf. bereits eingegangene Raumanträge noch belegt werden können.
Das nächste Update erscheint am 16. Februar 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Prüfungen // Übergreifende Regelungen
- Prüfungen // Aktueller Stand der Zutrittsregelung
- Prüfungen // Hinweise zum Impf- bzw. Genesenen-Status
Aus der Universität:
- Das DiTech hat eine neue Leiterin
- Studentische Hilfskräfte: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober
- Postgraduate Open Days am 3. und 4. Februar 2022
Prüfungen // Übergreifende Regelungen
Die Universität Passau hat ihre aktuellen Regelungen speziell für Prüfungen angepasst und veröffentlicht. Bitte beachten Sie hier insbesondere die übergreifenden Regelungen, die gleichermaßen für alle universitären Präsenzprüfungen bis zum Vorlesungsbeginn des Sommersemesters (22. April 2022) gelten:
- Für den Zutritt zu Prüfungen in Präsenz gilt 3G (siehe Abschnitt „Aktueller Stand der Zutrittsregelung“).
- Am zugewiesenen Arbeitsplatz muss in universitären Prüfungen während der Bearbeitungszeit mindestens eine medizinische Gesichtsmaske getragen werden. Die Universität empfiehlt eine FFP2-Maske. Sie dürfen die Maske während der Prüfung wechseln, wenn diese in einer längeren Prüfung durchfeuchten sollte.
- Die Sicherheit aller Beteiligten bleibt unser wichtigstes Anliegen in der Durchführung von Präsenzprüfungen. Die Universität behält daher die bisherige Praxis bei, mindestens 1,5 Meter Abstand zwischen den Arbeitsplätzen zu halten.
Bitte entnehmen Sie die Details zu diesen Regelungen, den Prüfungsabläufen sowie den Vorgaben für kunst-, musik- und sportpraktische Prüfungen den Webseiten des Prüfungssekretariats.
Prüfungen // Aktueller Stand der Zutrittsregelung
Wie wir am 26. Januar bereits mitgeteilt haben, gilt seit dem 27. Januar für Prüfungen wieder 3G als Zutrittsregel. Prüflinge, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen somit keinen PCR-Testnachweis mehr erbringen, es genügt ein negativer Antigen-Schnelltest.
Neu ist: Auch für die Erste Staatsprüfung Lehramt zum Termin Frühjahr 2022 gilt nun die 3G-Regel, ebenso für die Staatsexamina Jura. Die Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus sowie der Justiz haben ihre Vorgaben entsprechend angepasst.
Neu ist auch: Für den 3G-Nachweis werden Smartphones zugelassen. Prüflinge werden gebeten, im Sinne einer zügigen und kontaktarmen Kontrolle ihre Nachweise möglichst in digitaler Form bereitzuhalten. Nach der Nachweiskontrolle müssen die Geräte ausgeschaltet und in einer verschlossenen Tasche im Prüfungsraum neben oder unter dem Arbeitsplatz abgelegt werden. Jeder unerlaubte Zugriff während der Prüfung wird als Unterschleif gewertet.
Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf den Webseiten des Prüfungssekretariats.
Prüfungen // Hinweise zum Impf- bzw. Genesenen-Status
Derzeit ist der Genesenen-Nachweis nur noch 90 Tage gültig. Einige von Ihnen machen daher die Erfahrung, dass ihr Nachweis kurz vor der Prüfungsphase plötzlich nicht mehr gültig ist.
Als vollständig geimpft gilt wiederum, wer zweimal geimpft ist. Die zweite Impfung darf dabei nicht älter als neun Monate sein. Wenn Sie nur die erste Impfung erhalten haben, ist Ihre Impfung nicht vollständig.
Wenn Sie im Ausland geimpft wurden, ist Ihre Impfung nur gültig, wenn es sich um in der EU zugelassene Impfstoffe handelt. Welche dies sind, finden Sie auf der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts.
Für nicht vollständig Geimpfte und Personen mit abgelaufenem Genesenen-Nachweis gilt, dass Sie bei der Zutrittsregel wie ungeimpfte Personen eingestuft werden und daher einen negativen Testnachweis vorzeigen müssen. Wer die Booster-Impfung hat, ist hier nicht angesprochen – für diese wurde (bisher) kein Ablaufdatum festgelegt.
Das DiTech hat eine neue Leiterin
Dr. Ing. Monica Ciolacu hat im Oktober 2021 die Leitung des Transferforums Didaktik und Technik (DiTech) übernommen. Sie tritt die Nachfolge von Dr. Tamara Rachbauer (Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik) und Fritz Pflugbeil (ZIM) an. Frau Dr. Ciolacu widmet sich thematisch innovativen Lehr-/Lernformaten, Education 4.0, Digitalisierung von Lehre und Lernen in (Post-)Corona-Zeiten, kollaborativen Lehr-/Lern-Szenarien und Künstlicher Intelligenz. Sie ist zudem als wissenschaftliche Mitarbeiterin von Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen am Lehrstuhl für Grundschulpädagogik und -didaktik und am ZIM der Universität Passau tätig.
Das DiTech berät Professorinnen und Professoren, wissenschaftliche Beschäftigte und eScouts der Universität Passau. Das DiTech-Office erarbeitet Strategien für eine erfolgreiche Hochschuldidaktik im Zeitalter der Digitalisierung. Ziel ist es, nachhaltige und traditionelle Lehre mit den Vorteilen digitaler Bildung, Künstlicher Intelligenz und Agilen Methoden in Einklang zu bringen.
Studentische Hilfskräfte: Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober
Die Anhebung des Mindestlohns durch die Bundesregierung zum 1. Oktober 2022 wird sich auch auf die Vergütung der Studentischen Hilfskräfte auswirken, die dann auf ca. 15,40 Euro erhöht wird.
Postgraduate Open Days am 3. und 4. Februar 2022
Herzliche Einladung zur virtuellen Master- und Promotionsmesse #pod2022 der Universität Passau! An beiden Veranstaltungstagen erwartet Sie von 9 bis 16 Uhr ein vielfältiges digitales Programm, an dem Sie bequem von zuhause aus teilnehmen können. Informieren Sie sich zeitlich unabhängig in Videos und an virtuellen Infoständen über unsere Masterstudiengänge sowie zu den Themen Bewerbung/Einschreibung, Auslandsstudium, Promotion, Gründungsförderung und Nachhaltigkeit an der Uni Passau. Verschaffen Sie sich schon vorab einen Überblick über unsere virtuelle Messe und merken Sie sich am besten schon den Live-Chat vor, an dem Sie teilnehmen möchten. Die Anmeldung und der Zugang zu den Postgraduate Open Days sind online möglich.
Das nächste Update erscheint am 9. Februar 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Neuregelung der PCR-Testpflicht steht bevor
- UB // Ausweitung der Lesesaalplätze in der Prüfungsphase
- UB // Ausleihe und Rückgabe für ungeimpfte bzw. nicht genesene Personen
- Prüfungen // Maskenpflicht für die Erste Staatsprüfung Lehramt
- Prüfungen: Ergänzende Informationen zur Freiversuchsregelung
- Mehr Sicherheitspersonal auf dem Campus
Aus der Universität:
- Bayerischer Umweltpreis // Jetzt Vorschläge einreichen!
- Postgraduate Open Days am 3. und 4. Februar 2022
Neuregelung der PCR-Testpflicht steht bevor
Der Bayerische Ministerrat hat gestern neue Beschlüsse im Hinblick auf die Testpflichten gefasst, die bereits zum 27. Januar wirksam werden. Wichtig für die Universität sind folgende Entscheidungen:
- Für Prüfungen gilt ab dem 27.1. 3G als Zutrittsregel. Prüflinge, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen somit keinen PCR-Testnachweis mehr erbringen, es genügt ein negativer Antigen-Schnelltest. Bitte beachten Sie: Für die Erste Staatsprüfung Lehramt zum Termin Frühjahr 2022 gilt derzeit weiterhin die 3G-Plus-Regel. Wir informieren Sie umgehend, falls sich hier noch Änderungen ergeben.
- Soweit bislang in der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist (z.B. bei 2G für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können), genügt künftig ebenfalls ein negativer Antigentest. Studierende, die davon betroffen sind, können demnach ab morgen mit einem negativen Antigen-Schnelltest am Präsenzunterricht teilnehmen.
Sobald uns genauere Informationen vorliegen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
UB // Ausweitung der Lesesaalplätze in der Prüfungsphase
Ab Donnerstag, den 27. Januar, bis vorerst Freitag, den 4. März 2022, wird in den fünf Lesesälen der Universitätsbibliothek aufgrund der hohen Nachfrage die Anzahl an Einzelarbeitsplätzen von aktuell 406 auf 657 erhöht. Es werden in jedem Lesesaal zwei Bereiche angeboten:
- Ein Bereich, in dem die bisherige Distanzregelung von 1,5 Meter beibehalten und das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen wird und
- Ein zweiter Bereich, in dem die Distanzregelung aufgehoben ist, um dort wieder alle Plätze zur Nutzung freizugeben. In diesem Bereich ist gemäß der 15. BayIfSMV (§2) am Platz verpflichtend eine FFP2-Maske zu tragen.
UB // Ausleihe und Rückgabe für ungeimpfte bzw. nicht genesene Personen
Ab Donnerstag, den 27. Januar 2022, ist es ungeimpften bzw. nicht genesenen Nutzerinnen und Nutzern wieder gestattet, die Gebäude der Universitätsbibliothek kurzzeitig zu betreten, um an den Ausleihtheken bestellte Medien abzuholen und zurückzugeben. Der Zugang zu den Lesesaalbereichen und damit auch zu den Freihandbeständen ist weiterhin nur mit 2G-Nachweis möglich. Diese Regelung folgt einer entsprechenden Vorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Details hierzu finden Sie auf den Webseiten der Universitätsbibliothek.
Prüfungen // Maskenpflicht für die Erste Staatsprüfung Lehramt
Für die Erste Staatsprüfung zum Termin Frühjahr 2022 gilt: Am zugewiesenen Arbeitsplatz muss während der Bearbeitungszeit eine medizinische Gesichtsmaske (oder eine FFP2-Maske) getragen werden. Für den Zutritt gilt die 3G-Plus-Regel. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Bayerischen Kultusministeriums.
Prüfungen: Ergänzende Informationen zur Freiversuchsregelung
Vergangene Woche hatten wir Sie über den Senatsbeschluss zum „freien Prüfungsversuch“ informiert. Demnach werden grundsätzlich Prüfungen, die im WS 2021/2022 angetreten werden, im Falle des Nichtbestehens nicht gewertet. Aufgrund zahlreicher Nachfragen hier noch einmal im Überblick, was Sie beachten müssen:
- Prüfungen gelten als nicht abgelegt, wenn Kandidaten bzw. Kandidatinnen nicht erscheinen oder die Prüfung abbrechen. In beiden Fällen greift die Freiversuchsregelung, ein triftiger Grund muss jeweils nicht nachgewiesen werden.
- Die Regelung gilt nicht, wenn Sie aufgrund einer Täuschungshandlung oder eines Plagiats nicht bestehen.
- Die Regelung gilt nicht für bestandene Prüfungen und nicht für Abschlussarbeiten.
- Achtung NEU: Die Regelung gilt nicht für die juristische Universitätsprüfung.
Bitte beachten Sie außerdem, dass diese Regelung im Moment noch unter Vorbehalt gilt, da die Erteilung des Einvernehmens durch das Bayerische Kultusministerium und das Bayerische Wissenschaftsministerium noch erfolgen muss.
Mehr Sicherheitspersonal auf dem Campus
Seit dieser Woche kann die Universität das Sicherheitspersonal, das für die Zutrittskontrollen auf dem Campus zuständig ist, wieder verstärken. Sie erkennen die Sicherheitsteams an der schwarzen Dienstkleidung mit dem Schriftzug des Dreiflüsse-Sicherheitsdienstes. Die Streifen sind in zwei Schichten unterwegs und decken insgesamt den Zeitraum von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr ab.
Bayerischer Umweltpreis // Jetzt Vorschläge einreichen!
Im Namen des Beauftragten für Nachhaltigkeit, Prof. Dr. Werner Gamerith, weisen wir darauf hin, dass für den mit 30.000 Euro dotierten Bayerischen Umweltpreis der Bayerischen Landesstiftung ab sofort Vorschläge eingereicht werden können. Sie können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen vorschlagen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Schreiben.
Postgraduate Open Days am 3. und 4. Februar 2022
Wir laden Sie herzlich zur virtuellen Master- und Promotionsmesse #pod2022 der Universität Passau am 3. Und 4. Februar ein! An beiden Veranstaltungstagen erwartet Sie von 9 bis 16 Uhr ein vielfältiges digitales Programm, an dem Sie bequem von zuhause aus teilnehmen können.
Informieren Sie sich zeitlich unabhängig in Videos und an virtuellen Infoständen über unsere Masterstudiengänge sowie zu den Themen Bewerbung/Einschreibung, Auslandsstudium, Promotion, Gründungsförderung und Nachhaltigkeit an der Uni Passau.
Verschaffen Sie sich schon vorab ab 31. Januar 2022 einen Überblick über unsere virtuelle Messe und merken Sie sich am besten schon den Live-Chat vor, an dem Sie teilnehmen möchten!
Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf den Webseiten der Postgraduate Open Days.
Das nächste Update erscheint am 2. Februar 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Prüfungen in Präsenz: Aktuelle Regelungen
- Senat beschließt Freiversuchsregelung für das Wintersemester 2021/2022
Aus der Universität:
- Ende der Rücktrittsfrist am 21. Januar 2022
- Virtueller Science Slam am 27. Januar 2022 um 19:00 Uhr
- Studentenwerk // Neue Wohnanlage in Passau ist online zu sehen
Prüfungen in Präsenz: Aktuelle Regelungen
Im Vorfeld der bevorstehenden Prüfungsphase hilft Ihnen vielleicht eine erneute Zusammenstellung der aktuell geltenden Regelungen für Präsenzprüfungen. Diese Vorgaben haben sich seit der letzten Bekanntgabe in der Rundmail vom 1. Dezember 2021 nicht verändert.
Für Präsenzprüfungen gilt die Zugangsregel 3G-Plus: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Präsenzprüfungen müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Testnachweis vorweisen können. Ebenfalls zulässig sind PoC-PCR-Tests oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik. Der jeweilige Testnachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Die Kontrolle der Nachweise findet vor Betreten des Prüfungsraumes statt.
Am Schreibplatz besteht für die Kandidatinnen und Kandidaten keine Maskenpflicht, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt ist.
Das Schutz- und Hygienekonzept der Universität wird an diese neuen Vorgaben entsprechend angepasst. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn das Konzept veröffentlich wurde und/oder sich noch Änderungen ergeben.
Zurzeit kann es bei PCR-Tests im Einzelfall zu längeren Wartezeiten kommen. Soweit im Einzelfall die Kandidatinnen und Kandidaten ihren PCR-Testnachweis trotz entsprechender Planung nicht rechtzeitig zum Prüfungstag erlangen können, kann die Zulassung zur Prüfung ausnahmsweise auf der Basis eines tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltests erfolgen. Der Kandidat oder die Kandidatin muss jedoch verpflichtend zusätzlich zum Schnelltest durch einen entsprechenden Anmeldenachweis belegen können, dass er oder sie sich rechtzeitig um einen PCR-Test bemüht hat.
Uns ist bewusst, dass diese Vorgaben für alle Beteiligten mit großer organisatorischer Anstrengung und für einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit hohen Kosten verbunden sind. Für die Prüferinnen und Prüfer besteht weiterhin die Möglichkeit, auf Präsenzprüfungen zu verzichten und auf rechtssichere alternative Prüfungsformate zurückzugreifen.
Senat beschließt Freiversuchsregelung für das Wintersemester 2021/2022
Der Senat hat in einer Sondersitzung am 12. Januar auf Antrag der studentischen Senatorin und des studentischen Senators beschlossen, dass grundsätzlich Prüfungen, die im WS 2021/2022 angetreten werden, im Falle des Nichtbestehens nicht gewertet werden („freier Prüfungsversuch“).
Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt nicht für Abschlussarbeiten und nicht für bestandene Prüfungsleistungen sowie im Fall einer Bewertung mit „nicht bestanden“ beziehungsweise „ungenügend“ aufgrund einer Täuschungshandlung oder bei Vorliegen eines Plagiats. Zudem gelten Prüfungen, zu denen Kandidaten bzw. Kandidatinnen ohne Nachweis eines triftigen Grundes nicht erschienen sind, oder Prüfungen, die Kandidaten bzw. Kandidatinnen ohne Nachweis eines triftigen Grundes abgebrochen haben, als nicht abgelegt. Diese neue Regelung gilt im Moment noch unter Vorbehalt, da die Erteilung des Einvernehmens durch das Bayerische Kultusministerium und das Bayerische Wissenschaftsministerium noch erfolgen muss.
Ende der Rücktrittsfrist am 21. Januar 2022
Die Rücktrittsfrist für die Prüfungen im Wintersemester 2021/2022 endet am Freitag, den 21. Januar 2022. Bitte beachten Sie, dass Abmeldungen nach dem 21. Januar 2022 nicht mehr möglich sind.
Virtueller Science Slam am 27. Januar 2022 um 19:00 Uhr
Humorvoll, anschaulich und wissenschaftlich auf den Punkt gebracht: So präsentieren unsere Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler ihre Forschungsthemen beim Science Slam. Dabei gewinnen Sie spannende Einblicke in die Forschungswelt, können den praktischen Bezug zu Ihrem Alltag kennenlernen – und mitwirken, indem Sie am Ende die Gewinnerinnen und Gewinner bestimmen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme via Zoom. Bitte melden Sie sich auf der Webseite des Graduiertenzentrums bis zum 21. Januar 2022 an. Sie bekommen den Zoom-Link rechtzeitig vor der Veranstaltung zugesendet.
Studentenwerk // Neue Wohnanlage in Passau ist online zu sehen
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz errichtet eine neue Wohnanlage in der Leonhard-Paminger-Straße in Passau. Durch Überbauung des Parkplatzes vor der bereits vorhandenen Wohnanlage sollen zusätzliche Wohnplätze entstehen. Ein Preisgericht hat im November 2021 über die besten Beiträge im zugehörigen Architekturwettbewerb entschieden. Da die Arbeiten aufgrund der Corona-Pandemie nicht vor Ort ausgestellt werden können, zeigt das Studentenwerk diese nun in einer Online-Ausstellung. Sie können diese auf den Webseiten des Studentenwerks besichtigen.
Das nächste Update erscheint am 26. Januar 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Ende der Online-Phase am 17. Januar
- Aufruf des Wissenschaftsministers
Aus der Universität:
- Stipendium für Studentinnen der MINT-Fächer
- Stadtrundgang „Jüdisches Leben in Passau“
- Aktuelle Information der Raumvergabe
Willkommen zurück an der Universität – hoffentlich nach einer erholsamen, besinnlichen Weihnachtszeit und einem schönen Jahresausklang. Für Ihren Start ins neue Jahr wünschen wir Ihnen alles Gute und vor allen Dingen Gesundheit!
Ende der Online-Phase am 17. Januar
Der Jahresbeginn und damit die Fortsetzung des Wintersemesters stehen weiterhin unter dem Eindruck der Pandemie und die aktuelle Omikron-Welle bestätigt uns darin, dass es sinnvoll war, durch eine Online-Phase einen „Sicherheitsraum“ um die Feiertage herum zu schaffen. Zugleich freut es uns, dass die derzeitige Gesamtsituation es erlaubt, ab dem 17. Januar wie geplant in den „normalen“ Lehrbetrieb zurückzukehren – dies natürlich unter den bereits bekannten Schutzvorkehrungen.
Das bedeutet konkret: Wir werden wie geplant den Präsenzlehrbetrieb für das Wintersemester 2021/22 wieder aufnehmen. Bitte beachten Sie mögliche ergänzende Hinweise Ihrer Lehrenden, in welcher Form sie die einzelnen Lehrveranstaltungen weiterführen werden. Um das Lehren und gemeinsame Lernen für alle Beteiligten so sicher wie möglich weiterführen zu können, steht Ihnen nach wie vor die Teststation auf dem Campus zur Verfügung. Machen Sie gerne auch als Geimpfte und Genesene Gebrauch von dem kostenlosen Testangebot.
Nach wie vor müssen wir mit laufenden Änderungen der Rechtslage rechnen, die auch unser Arbeiten und unser Miteinander an der Universität betreffen. Wir werden Sie alle wie bisher wöchentlich hier auf der Webseite informieren, wie es weitergeht. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Welche Regel gilt wo?
Die im alten Jahr getroffenen Regelungen gelten derzeit weiter:
- 2G-Regel für Studierende und externe Besucherinnen und Besucher: Es dürfen sich nur Personen in geschlossenen Räumen der Universität aufhalten, die geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich haben.
- Die 2G-Regel gilt auch für die Bibliothek, für die Hochschulgastronomie, für kunst-, musik- und laborpraktische Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen der sportpraktischen Lehre.
- Für Veranstaltungen des allgemeinen Hochschulsports (= Freizeitsport) müssen Sie ab sofort einen 2G-Plus-Nachweis erbringen, d.h. Sie müssen am Drehkreuz im Sportzentrum zusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Testnachweis vorzeigen.
- Für die Teilnahme an Prüfungen gilt die 3G-Plus-Regel, d.h. Prüflinge müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können. Soweit im Einzelfall die Kandidatinnen und Kandidaten keinen PCR-Testnachweis erlangen können, kann die Zulassung zur Prüfung ausnahmsweise auf der Basis eines tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltests erfolgen. Der Kandidat oder die Kandidatin muss jedoch verpflichtend zusätzlich zum Schnelltest durch einen entsprechenden Anmeldenachweis belegen können, dass er oder sie sich rechtzeitig um einen PCR-Test bemüht hat.
- Eine Ausnahmeregelung besteht für die Kandidatinnen und Kandidaten des Prüfungstermins Herbst 2021 im Staatsexamen Lehramt: Hier gibt es keine Zugangsbeschränkungen.
- Für Beschäftigte gilt die 3G-Regel für Tätigkeiten in Präsenz. Wo immer es möglich ist, sollen Beschäftigte weiterhin vorrangig im Homeoffice arbeiten.
Und die Maskenpflicht?
Auch hier bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass in Gebäuden und geschlossenen Räumen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (Maskenpflicht) gilt. Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz aller anderen bitten wir Sie, Abstand zu halten und soziale Kontakte auf ein notwendiges Mindestmaß zu reduzieren. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind nicht gestattet. Wir empfehlen dringend, die Maske auch dann zu tragen, wenn der Mindestabstand eingehalten wird.
Dozierende sind berechtigt, die Einhaltung der Maskenpflicht in ihrer Lehrveranstaltung durchzusetzen. Wenn Studierende das Tragen einer Maske verweigern, dürfen Dozierende das Hausrecht ausüben und die jeweilige Person aus der Veranstaltung verweisen.
Aufruf des Wissenschaftsministers
Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat die Studierenden der Bayerischen Hochschulen dazu aufgerufen, sich eine Booster-Impfung gegen COVID-19 verabreichen zu lassen: „Wir wissen noch nicht viel über die Gefahr der neuen Virusvariante Omikron, sie scheint jedoch hochansteckend zu sein. Fakt ist: Die Booster-Impfung ist ein Schlüssel, um auch diese Variante in Schach zu halten“, so der Minister in einer Mitteilung des Ministeriums. „Ich appelliere deshalb an unsere Studentinnen und Studenten: Lassen Sie sich boostern! Helfen Sie mit, dass wir gut durch den Winter kommen und schützen Sie sich selbst und Ihre Mitmenschen.“ Die ausführliche Mitteilung finden Sie auf der Webseite des Ministeriums.
Stipendium für Studentinnen der MINT-Fächer
Die Universität vergibt im Sommersemester 2022 zum dritten Mal Stipendien an Studentinnen in MINT-Fächern. Bis zum 31. Januar 2022 können Bachelor-, Master- und Lehramtsstudentinnen aus MINT-Fächern mit weniger als 40 Prozent Frauenanteil sich dafür bewerben. Pro Semester werden zwei Studentinnen mit jeweils 861 Euro pro Monat für ein Jahr unterstützt. Details finden Sie auf der Webseite des Referats Diversity und Gleichstellung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Stadtrundgang „Jüdisches Leben in Passau“
Am 27. Januar 2022, dem Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, laden Sie das Universitätsarchiv und das Referat Diversity und Gleichstellung sehr herzlich zum Stadtrundgang Jüdisches Leben in Passau ein. Während des Rundgangs erfahren Sie vom Universitätsarchivar und Historiker Mario Puhane mehr über die Geschichte und Lebensweise von Jüdinnen und Juden in Passau und besuchen die wichtigsten jüdisch geprägten Orte und Plätze mit Bezug zu jüdischen Bürgerinnen und Bürgern in der Stadt. Die Tour beginnt um 14 Uhr in der Ilzstadt an der Bushaltestelle neben der Kirche St. Salvator an der Mündung der Ferdinand-Wagner-Straße (Nähe Parkdeck Ilzbrücke/Bschütt) und endet gegen 17 Uhr auf dem Campus der Universität. Anmelden können Sie sich via Stud.IP Nr. 69004. Die Teilnahme ist kostenlos.
Aktuelle Information der Raumvergabe
Die Veröffentlichung der Raumplanung für regelmäßige Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2022 als Zeiten/Räume in den Stud.IP-Veranstaltungen erfolgt am 3. Februar 2022. Die daran anschließenden Nacharbeiten und Planungen für unregelmäßige Lehrveranstaltungen verschieben sich entsprechend. Den exakten Terminplan finden Sie auf der Webseite der Raumvergabe.
Das nächste Update erscheint am 19. Januar 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Neue Corona-Beschlüsse
- Testpflicht bei Prüfungen: Aktueller Stand
- Campus-Teststation schließt über die Feiertage
Neue Corona-Beschlüsse
Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird – sowie einzelne Änderungen, die auch die Universität betreffen:
- Für Beschäftigte der Universität gilt ab sofort wieder die 3G-Regel, d. h. Sie müssen vollständig geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie die Universität betreten, und sind verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Als Testnachweise werden nun auch wieder Antigen-Schnelltests sowie Selbsttests unter Aufsicht akzeptiert. Diese Regelung gilt gleichermaßen für alle Beschäftigten, die in Präsenz arbeiten.
Die Universität ist weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der Zutrittsregeln zu kontrollieren und dokumentieren und kommt dieser Pflicht durch regelmäßige, engmaschige und stichprobenartige Kontrollen durch Sicherheitspersonal nach. Seit Einführung der 3G-Überprüfung im September 2021 wurden vom Sicherheitsdienst auf dem Campusgelände mehr als 11.000 Einzelüberprüfungen vorgenommen, in den Lesesälen der Universitätsbibliothek mehr als 155.000. Mehr als 99 Prozent der Überprüften halten die Nachweisregelungen ein. Vielen Dank für Ihre Mitwirkung!
- Für die Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport gilt weiterhin die 2G-Plus-Regel (geimpft oder genesen sowie zusätzlich getestet). Neu ist, dass für Menschen, die vor mindestens 15 Tagen eine Auffrischungsimpfung bekommen haben, diese Testpflicht nun entfällt. Die 2G-Plus-Regel wird direkt am Drehkreuz im Eingangsbereich des Sportzentrums überprüft.
Testpflicht bei Prüfungen: Aktueller Stand
Die aktuellen Kabinettsbeschlüsse haben bislang keine Änderungen an den Regelungen für Prüfungen zur Folge. Für Prüflinge gilt nach aktuellem Stand weiter die 3G-Plus-Regel (geimpft, genesen oder PCR-Test). Soweit im Einzelfall die Kandidatinnen und Kandidaten keinen PCR-Testnachweis erlangen können, kann die Zulassung zur Prüfung ausnahmsweise auf der Basis eines tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltests erfolgen. Der Kandidat oder die Kandidatin muss jedoch verpflichtend zusätzlich zum Schnelltest durch einen entsprechenden Anmeldenachweis belegen können, dass er oder sie sich rechtzeitig um einen PCR-Test bemüht hat.
Campus-Teststation schließt über die Feiertage
Die Teststation im Zentrum für Medien und Kommunikation bleibt vom 23.12.2021 bis einschließlich 02.01.2022 geschlossen. Die Teststation öffnet wieder am 03.01.2022 zu den gewohnten Zeiten.
Frohe Weihnachten!
Auch das Corona-Update-Team der Kommunikationsabteilung und des ZIM legt über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel eine Pause ein. Das nächste reguläre Update erscheint am 12. Januar um 18 Uhr. Sollten sich zwischenzeitlich dringende Entwicklungen ergeben, werden wir Sie über ein Sonder-Update informieren.
Unsere „Corona-Hotline“ unter kommunikation@uni-passau.de ist noch bis zum 20.12.2021 und dann wieder ab dem 10.01.2022 per E-Mail erreichbar.
Ein frohes Fest, alles Gute für das neue Jahr
und vor allen Dingen Gesundheit
wünschen Ihnen:
Katrina Jordan, Tamara Christof, Tatjana Hecht, Andrew Rink und Birgit Schwenger
Das nächste reguläre Update erscheint am 12. Januar 2022 um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
Beginn der Online-Phase – Videobotschaft des Präsidenten
Ab dem heutigen Montag begibt sich die Universität in eine „Online-Phase“, d. h. für die Zeit bis zum 17. Januar 2022 werden die Lehrveranstaltungen und auch sonstige Veranstaltungen, Feiern und Sitzungen nach Möglichkeit in virtueller Form durchgeführt. Alle (studentischen) Beschäftigten werden gebeten, wenn möglich während dieser Phase im Homeoffice zu arbeiten. Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch erläutert in seiner heutigen Videobotschaft die Beweggründe für diese Entscheidung und gibt einen Ausblick auf den Start ins neue Jahr..
Das nächste reguläre Update erscheint am 15. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Corona-Eilgesetz wird erneut verlängert
- Erneute Impfaktion am 17.12.2021
- Staatsexamen Lehramt: Aktuelle Informationen zum Termin Frühjahr 2022
Aus Universität und Stadt:
- Ende der Anmeldefrist zu den Klausuren am 12.12.2021
- Studentenwerk // Betriebsurlaub zum Jahreswechsel
Corona-Eilgesetz wird erneut verlängert
Die angesichts der COVID-19-Pandemie zunächst für das Sommersemester 2020 getroffenen Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit und zu Prüfungen im Bayerischen Hochschulgesetz werden erneut verlängert. Ebenso wie in den drei vergangenen Semestern gelten sie auch im Wintersemester 2021/2022. Das betonte Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute Abend nach dem Beschluss des Bayerischen Landtags zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes durch das sog. Corona-Eilgesetz in München. „Unsere Studentinnen und Studenten sollen sich weiterhin keine Sorgen um BAföG-Bezug oder Fachsemester-gebundene Regeltermine und Fristen machen müssen“, so Sibler. Die ausführliche Mitteilung finden Sie auf der Webseite des Wissenschaftsministeriums. Wir informieren Sie über die weitere Entwicklung.
Erneute Impfaktion am 17.12.2021
Die Universität Passau und die Stadt Passau bieten am 17. Dezember erneut eine gemeinsame Impfaktion für Impfungen für (Promotions-)Studierende und Beschäftigte an. Diese Aktion steht allen Beschäftigten und allen Studierenden, die in Passau immatrikuliert sind, offen, unabhängig vom Wohnsitz oder der Nationalität. Es sind sowohl Erst- als auch Zweit- und Auffrischungsimpfungen möglich. Verimpft werden die Impfstoffe Biontech/Pfizer und Moderna.
Die Impfaktion findet von 9.00 bis 13.00 Uhr auf dem Campus der Universität Passau im IT-Zentrum, Raum 002, (Innstraße 43) statt.
Bitte tragen Sie sich bis zum 14. Dezember, 8:00 Uhr, unter der Veranstaltungsnummer 999999-1712 in Stud.IP ein, um an der Impfaktion teilnehmen zu können.
Bitte nehmen Sie am Impftag folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis bzw. der Reisepass
- Das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnesebogen inkl. Einwilligungserklärung
- Impfausweis, falls vorhanden
Wir informieren alle angemeldeten Personen rechtzeitig, falls zusätzliche Schritte zu berücksichtigen sind und freuen uns, wenn Sie zahlreich von dem Angebot Gebrauch machen!
Sie haben Ihre Impfung im Ausland erhalten? Bitte beachten Sie, dass nicht alle Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind. Welche Impfstoffe in Deutschland anerkannt sind, finden Sie auf der Informationsseite des Paul-Ehrlich-Instituts. Sollten Sie mit einem anderen Impfstoff geimpft sein und sich in Deutschland erneut impfen lassen wollen, ist die Impfaktion nicht das Richtige für Sie. Vereinbaren Sie stattdessen bitte einen Termin mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin um zu klären, welchen Impfstoff Sie sich geben lassen sollten.
Staatsexamen Lehramt: Aktuelle Informationen zum Termin Frühjahr 2022
Um den besonderen Umständen einer Ablegung der Ersten Staatsprüfung auch zum Termin Frühjahr 2022 Rechnung zu tragen, erhalten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dieses Prüfungstermins einen Freiversuch bzw. eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit. Die konkrete Regelung sowie weitere Sonderregelungen für diesen Termin finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Aktualisierung vom 6.12.2021).
Ende der Anmeldefrist zu den Klausuren am 12.12.2021
Die Anmeldefrist für die Prüfungen im Wintersemester 2021/2022 endet am 12.12.2021. Verspätete Anmeldungen nach dem 12.12.2021 sind nicht mehr möglich. Ein Rücktritt ist noch bis einschließlich 21.01.2022 möglich. Alle weiteren Informationen finden Sie bei den semesterbezogenen Informationen des Prüfungssekretariats.
Studentenwerk // Betriebsurlaub zum Jahreswechsel
Parallel zur Universität gehen auch die Einrichtungen des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz in die Weihnachtspause. Die Hochschulgastronomie, die Ämter für Ausbildungsförderung, die Kulturräume und die Beratungseinrichtungen sind daher im Zeitraum vom 24.12.2021 bis zum 06.01.2022 geschlossen. Im neuen Jahr öffnet die Mensa am Freitag, den 07.01.2022, wieder.
Das nächste reguläre Update erscheint am 15. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Ausweitung der 2G-Regel // 2G Plus im allgemeinen Hochschulsport
- 3G Plus für Prüfungen in Präsenz // Ausnahme: Lehramts-Examina
- 2G-Regel in der Universitätsbibliothek
- Bibliothek // Verlängerte Lesesaalausleihe im Dezember und Januar
- Teststation auf dem Campus wird weitergeführt
Aus Universität und Stadt:
- Frauen-Mentoring-Programm mentUP+ // Jetzt bewerben!
- Studierenden-Tiefgarage // Bauarbeiten
Ausweitung der 2G-Regel // 2G Plus im allgemeinen Hochschulsport
Seit dem letzten Update hat die Universität von staatlicher Seite weitere Regelungen erhalten, die sich auf die im Hinblick auf den Zutritt zu geschlossenen Räumen an der Universität wie folgt auswirken:
- An der Universität gilt derzeit die „2G-Regel“ für Studierende und externe Besucherinnen und Besucher: Es dürfen sich nur Personen in geschlossenen Räumen aufhalten, die geimpft oder genesen sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich haben. Die Universität ist zur Überprüfung der Impf- und Genesenen-Nachweise verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung durch regelmäßige, stichprobenartige Überprüfungen durch den Sicherheitsdienst nach. Die 2G-Regel gilt auch für die Bibliothek, für die Hochschulgastronomie, für kunst-, musik- und laborpraktische Veranstaltungen sowie für Veranstaltungen der sportpraktischen Lehre.
- Für Veranstaltungen des allgemeinen Hochschulsports (= Freizeitsport) müssen Sie ab sofort einen 2G-Plus-Nachweis erbringen, d.h. Sie müssen am Drehkreuz im Sportzentrumzusätzlich zum Impf- oder Genesenen-Nachweis einen negativen Testnachweis vorzeigen.
- Für die Teilnahme an Prüfungen gilt ab sofort die 3G-Plus-Regel, d. h. Prüflinge müssen vollständig geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Test vorweisen können. Mehr dazu lesen Sie im folgenden Abschnitt.
3G Plus für Prüfungen in Präsenz // Ausnahme: Lehramts-Examina
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Präsenzprüfungen müssen geimpft oder genesen sein oder einen negativen PCR-Testnachweis vorweisen können. Ebenfalls zulässig sind PoC-PCR-Tests oder ein Test mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik. Der jeweilige Testnachweis darf nicht älter als 48 Stunden sein. Für die praktische Durchführung von Präsenzprüfungen bedeutet dies:
- Die Nachweise sind vor Betreten des Prüfungsraumes bei allen Prüflingen zu kontrollieren. Eine stichprobenartige Kontrolle ist nicht ausreichend. Eine zusätzliche Dokumentation der Nachweise ist nicht erforderlich.
- Aus Erfahrungswerten ist davon auszugehen, dass für ca. 150 Kontrollen ein Zeitbedarf von einer Stunde erforderlich ist.
- Am Schreibplatz besteht für die Kandidatinnen und Kandidaten keine Maskenpflicht, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt ist.
Diese Vorgaben sind ab sofort anzuwenden. Das Schutz- und Hygienekonzept der Universität wird an diese neuen Vorgaben entsprechend angepasst. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn sich im Hinblick auf die Prüfungen weitere Änderungen ergeben.
Ausnahme: mündliche/praktische Lehramts-Examensprüfungen
Die Prüfungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen des Prüfungstermins Herbst 2021 finden planmäßig statt. Abweichend von der o. g. Regelung gilt für diese Prüfungen keine Zugangsbeschränkung, d. h. die Kandidatinnen und Kandidaten mit noch einzelnen ausstehenden mündlichen (bzw. praktischen) Einzelprüfungen des laufenden Prüfungstermins Herbst 2021 müssen keine Impf-, Genesenen- oder Testnachweise vorlegen. Bitte beachten Sie, dass auch in diesen Prüfungen die Vorschriften der Schutz- und Hygienekonzepte der Universität Passau gelten. Am Schreibplatz besteht für die Kandidatinnen und Kandidaten keine Maskenpflicht, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt ist. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kultusministeriums.
2G-Regel in der Universitätsbibliothek
Für das Betreten der Bibliotheksräume gilt nun ebenfalls die 2G-Regel. Die Regelung betrifft auch den Thekenbereich vor den eigentlichen Lesesälen. Bitte zeigen Sie beim Eintreten dem Thekenpersonal einen entsprechenden Nachweis vor.
Für Universitätsbeschäftigte besteht weiterhin Zugang gemäß 3G (bitte Dienstausweis vorzeigen). Studentische Hilfskräfte im dienstlichen Auftrag können sich über die Kopie des Arbeitsvertrages oder eine Ausleih-Vollmacht des Lehrstuhls ausweisen.
Nutzerinnen und Nutzern, die aufgrund der 2G-Regel die Universitätsbibliothek nun nicht mehr aufsuchen können, empfehlen wir, sich über Dritte Medien auszuleihen (formlose Vollmacht und Bibliotheksausweis mitgeben) oder zurückzugeben zu lassen. Zudem ist eine Rückgabe per Post möglich. Es gibt weiterhin den Scanservice für Medien aus dem Bestand der Universitätsbibliothek. Nutzerinnen und Nutzer, die pandemiebedingt nicht vor Ort sind, können sich hierüber Scans von Aufsätzen oder kleine Teile von Büchern per PDF zuschicken lassen. Verwiesen sei ebenso auf das umfangreiche E-Medienangebot der Universitätsbibliothek (E-Books, E-Journals und Datenbanken). Beachten Sie bitte eine vorherige Anmeldung über den externen Zugang.
Für Fragen hierzu, können Sie sich gerne über ubinfo@uni-passau.de, die telefonische Auskunft unter 0851/509-1630 oder per Kontaktformular an die Universitätsbibliothek wenden.
Bibliothek // Verlängerte Lesesaalausleihe im Dezember und Januar
Aktuell sind Lesesaalbücher für Studierende und Externe für zwei Wochen entleihbar. Über den Jahreswechsel ermöglicht die Universitätsbibliothek diesen Gruppen eine verlängerte Ausleihe des Lesesaalbestandes. Aufgrund der Online-Lehrphase gilt diese bereits vom 6. Dezember 2021 bis zum 17. Januar 2022. Ausleihe und Rückgabe sind im neuen Jahr ab dem 3. Januar möglich. Bitte beachten Sie die rechtzeitige Rückgabe oder Verlängerung von Magazin- und Fernleihmedien.
Im Rahmen der universitären Betriebsruhe ist die Universitätsbibliothek vom 23. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 geschlossen. Die Lesesäle schließen am Mittwoch, den 22. Dezember, bereits um 13 Uhr. Vom 3. bis zum 7. Januar sind die Lesesäle zu verkürzten Zeiten geöffnet. Beachten Sie die detaillierten Angaben zu den Öffnungszeiten.
Teststation auf dem Campus wird weitergeführt
Die Schnellteststation der Malteser im Gebäude Innstraße 33a (Zentrum für Medien und Kommunikation), die zunächst als Teststation für Studierende eingerichtet wurde, wird ab 1. Dezember 2021 als öffentliches Testzentrum weitergeführt, das nun allen testwilligen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. Die COVID-19-Antigen-Schnellteststation ist von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet. Bitte beachten Sie, dass die Testung ab sofort nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Campus-Teststation können Sie eines der zahlreichen Testangebote im Stadtgebiet nutzen. Eine Übersicht finden Sie auf den Webseiten der Stadt Passau.
Frauen-Mentoring-Programm mentUP+ // Jetzt bewerben!
mentUP+ ist das Frauen-Mentoring-Programm der Universität Passau. Es richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und den weiblichen Führungskräftenachwuchs aller Fakultäten. Angesprochen sind Masterstudentinnen, Studentinnen kurz vor dem Staatsexamen, Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen und Habilitandinnen. Das Programm unterstützt bei der strategischen Laufbahnplanung, vermittelt karriererelevantes Wissen und bereitet auf künftige Führungs- und Managementaufgaben vor. Im Mai 2022 startet der nächste Jahrgang. Interessierte können sich bis zum 14 Januar 2022 bewerben. Weitere Informationen zum Programm und zur Online-Bewerbung finden Sie auf der Programm-Webseite.
Studierenden-Tiefgarage // Bauarbeiten
Wegen einer Baumaßnahme der Stadt Passau vom 6.12. bis 8.12.2021 ist es notwendig, dass der Gehweg und Teile der Innstraße einschließlich der Abbiegespur zur Studierendengarage (Innstr. 27/29) zeitweise gesperrt werden. Die Garagenzufahrt ist möglich, jedoch ist die Zufahrt etwas eingeengt. Der Gehweg wird durch die Stadt Passau umgeleitet. Beide Einschränkungen sollten am 8.12. um ca. 16:00 Uhr beendet sein.
Das nächste reguläre Update erscheint am 8. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Pandemie: Aktuelle Situation an der Universität
- Corona-FAQs // In eigener Sache
- Informationen zum Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich (Jetzt aber wirklich!)
- Veranstaltungen // Raumreservierungen
Pandemie: Aktuelle Situation an der Universität
Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der Pandemiesituation hat der Bayerische Landtag gestern neue bzw. verschärfte Maßnahmen beschlossen, die auch die Hochschulen betreffen. Im Zuge dessen wurde am 23. November 2021 die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Auf deren Grundlage wird es auch wieder eine Überarbeitung des Rahmenkonzepts für die Hochschulen geben, die aber noch nicht abgeschlossen ist.
Das ist neu:
- Ab sofort ist in allen Bereichen des Campus die 2G-Regel verbindlich einzuhalten. Davon ausgenommen sind Beschäftigte der Universität (für diese gilt die 3G-Regel). Das heißt: Sie können Lehrveranstaltungen in Präsenz, die Bibliotheken und die Mensa derzeit nur noch aufsuchen, wenn Sie geimpft oder genesen sind. Dozierende sind angehalten und berechtigt, die Einhaltung der 2G-Regel in ihren Lehrveranstaltungen einzufordern und zu kontrollieren. Ihre Dozierenden werden Sie informieren, welche Alternativen es ggf. zum Präsenzunterricht für Sie gibt.
- Für Veranstaltungen der sportpraktischen Lehre müssen Sie derzeit einen 3G-Nachweis erbringen, wobei eine zusätzliche Testung dringend empfohlen wird. Für den allgemeinen Hochschulsport gilt vorerst 2G, Ihre Nachweise werden jeweils am Drehkreuz kontrolliert. Wir informieren Sie, falls sich in diesem Bereich noch Änderungen ergeben.
- Für studentische Beschäftigte, die auf dem Campus ihrer Arbeit nachgehen, gilt die 3G-Regel. Ihre Vorgesetzten sind gehalten, Ihre Nachweise einzufordern und zu kontrollieren und werden Sie informieren, in welcher Weise die Überprüfung Ihrer Nachweise jeweils erfolgt.
Das gilt weiterhin:
- Es bleibt dabei, dass die Universität für die Zeit von 13. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 eine Phase der Online-Lehre durchführen wird. Während dieser Online-Phase bitten wir, die Lehre nach Möglichkeit und auch sonstige Veranstaltungen, Feiern und Sitzungen in virtueller Form vorzunehmen. Wir bitten alle (studentischen) Beschäftigten, wenn möglich während dieser Phase im Homeoffice zu arbeiten.
- Bitte tragen Sie auf dem Campus in allen Gebäuden und geschlossenen Räumen ausschließlich FFP2-Masken. Wir empfehlen dringend, die Masken auch dann zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- Wir legen weiterhin auch allen bereits geimpften und genesenen Mitgliedern der Universität ans Herz, sich regelmäßig selbst zu testen oder testen zu lassen. Wir alle können Übertragende des Virus sein und auf diese Weise mehr Sicherheit für uns selbst und unser Umfeld schaffen.
Corona-FAQs // In eigener Sache
Seit der letzten Aktualisierung unserer Corona-FAQs sind die politischen Entscheidungen in hoher Dichte gefallen. Mit diesem Tempo können wir leider nicht mithalten. Bitte geben Sie uns daher ein paar Tage Zeit, die Veränderungen in den FAQs abzubilden. Es gilt: Wenn die Information der FAQs von der Information im aktuellen Update abweicht, dann gilt die Info aus dem Update. Danke für Ihr Verständnis!
Informationen zum Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich
In der vergangenen Woche hatten wir die Informationen hierzu nicht rechtzeitig vorliegen, sodass Sie eine leere Überschrift vorfanden – das tut uns leid! Dafür können wir Studierenden mit Wohnsitz in Österreich heute bestätigen: Wenn Sie zu Studienzwecken auf den Campus kommen wollen, dürfen Sie die Grenze mit Ihrem Immatrikulationsnachweis und Ihrer CampusCard passieren. Bitte denken Sie außerdem daran, zusätzlich immer einen amtlichen Lichtbildausweis bei sich zu haben.
Veranstaltungen // Raumreservierungen
Wir erinnern noch einmal daran, dass die Raumreservierung für die wöchentlichen Treffen von Fachschaften und Hochschulgruppen in der Zeit zwischen dem 13.12.2021 und 17.01.2022 ruht, die Räume sind damit nicht reserviert. Sollten außerhalb der Weihnachtsferien jedoch Termine der wöchentlichen Sitzungen in Präsenz geplant sein, so bitten wir um rechtzeitige Information an eventmanagement@uni-passau.de.
Das nächste reguläre Update erscheint am 1. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
„Lassen Sie uns diese schwierige Phase gemeinsam meistern. Gegenseitige Achtsamkeit und Rücksichtnahme ist das Gebot der Stunde. Ich danke Ihnen allen für ihre konstruktive Mitwirkung!“ (Ulrich Bartosch)
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Pandemie: Aktuelle Entscheidungen der Universitätsleitung
- Informationen zum Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich
- Veranstaltungen // (Weihnachts-) Feiern und Raumreservierungen
- Universitätsverwaltung // Aktuell längere Bearbeitungszeiten
- Studentenwerk // 2G in der Hochschulgastronomie
Aus Universität und Stadt:
- Universitätsbibliothek // Systemwartung am Passauer Suchportal
- Erhebungsbeauftragte für Zensus gesucht
Pandemie: Aktuelle Entscheidungen der Universitätsleitung
Angesichts der besorgniserregenden Entwicklung der Pandemiesituation und im Einklang mit den jüngsten politischen Vorgaben hat die Universitätsleitung für den weiteren Verlauf des Wintersemesters Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aller Universitätsangehörigen ergriffen. Die wichtigsten Schritte in Kürze:
- Die 3G-Regel ist für alle Mitglieder der Universität verbindlich einzuhalten. Vorgesetzte sowie Dozierende sind angehalten und berechtigt, die Einhaltung in ihren Zuständigkeitsbereichen bzw. ihren Lehrveranstaltungen einzufordern und zu kontrollieren.
- Nicht geimpfte bzw. genesene Universitätsmitglieder sind zu regelmäßigen Testungen verpflichtet. Alle Geimpften und Genesenen werden gebeten, sich ebenfalls regelmäßig testen zu lassen, da auch sie Übertragende des Virus sein können.
- Ab sofort besteht die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken durchgängig in allen Gebäuden und geschlossenen Räumen. Wir empfehlen dringend, die Masken auch dann zu tragen, wenn ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden kann.
- Alle Dozentinnen und Dozenten werden gebeten, wo immer es möglich ist, für die Zeit von 13. Dezember 2021 bis 17. Januar 2022 die Präsenzlehre durch Online-Lehre vollständig zu ersetzen. Während dieser Online-Phase bitten wir, auch sonstige Veranstaltungen, Feiern und Sitzungen in virtueller Form vorzunehmen. Wir bitten alle Beschäftigten, wenn möglich während dieser Phase im Homeoffice zu arbeiten.
Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten dem Schreiben des Präsidenten.
Veranstaltungen // (Weihnachts-) Feiern und Raumreservierungen
Die Weihnachtsfeier der Verwaltung und der Zentralen Einrichtungen findet aufgrund der o. g. Entwicklungen auch in diesem Jahr nicht in Präsenz, sondern als virtuelle Veranstaltung statt. In diesem Zusammenhang bitten wir auch zu beachten, dass dieses Jahr kein Glühweinausschank, keine Weihnachtsfeiern oder geselliges Zusammensein an der Universität stattfinden können. Dies ist mit den im Moment geltenden Auflagen zum Infektionsschutz im Innen- und Außenbereich sowie den strengen Auflagen im Hinblick auf Catering nicht vereinbar.
Wir bitten die Fachschaften und die Hochschulgruppen zu beachten, dass die Raumreservierung für die wöchentlichen Treffen in der Zeit zwischen dem 13.12.2021 und dem 17.1.2022 ruht, die Räume sind damit nicht reserviert. Sollten außerhalb der Weihnachtsferien jedoch Termine der wöchentlichen Sitzungen in Präsenz geplant sein, so bitten wir um rechtzeitige Information an eventmanagement@uni-passau.de. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Universitätsverwaltung // Aktuell längere Bearbeitungszeiten
Die hohe Inzidenz in der Region und die klassische Erkältungswelle gehen auch an den Einrichtungen der Universität nicht spurlos vorüber: So sind die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen derzeit von krankheits- und quarantänebedingten Ausfällen stark betroffen. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass es in manchen Bereichen aktuell zu längeren Warte- und Bearbeitungszeiten kommen kann.
Studentenwerk // 2G in der Hochschulgastronomie
Gemäß der Änderung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16.11.2021 findet in der Mensa und in den Cafeterien des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz ab sofort die 2G-Regel Anwendung. Bitte denken Sie beim Besuch der Mensa bzw. der Cafeterien deshalb an Ihren Lichtbildausweis und 2G-Nachweis (Nachweis über eine Corona-Impfung bzw. Genesung). Es ist kein Verzehr vor Ort ohne 2 G-Nachweis möglich. Eine Mitnahme der Speisen ist auch ohne 2G-Nachweis möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass Sie beim Betreten der Mensen und Cafeterien eine FFP2-Maske tragen müssen. Die FFP2-Maske können Sie am Sitzplatz abnehmen.
Universitätsbibliothek // Systemwartung am Passauer Suchportal
Vom 20. bis 22. November werden dringende Systemarbeiten am Passauer Suchportal durchgeführt. Zwar ist die Recherche in diesem Zeitraum durchgehend möglich, auch die Signaturen werden angezeigt, jedoch fehlt die Exemplaranzeige. Es stehen leider in diesem Zeitraum auch keine Kontofunktionen (Bestellen, Verlängern, Vormerken, Zugriff auf persönliche Merklisten) zur Verfügung und Ausleihen sind nicht möglich. Die Rückgabe entliehener Bücher ist innerhalb der Öffnungszeiten aber in allen Lesesälen möglich. Die E-Books, E-Journals und Datenbanken sind durchgehend erreichbar.
Erhebungsbeauftragte für Zensus gesucht
Im Jahr 2022 findet in Deutschland wieder ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Da eine große Anzahl an Erhebungsbeauftragten erforderlich ist, bitten wir um Ihre Unterstützung.
Für die Durchführung des Zensus 2022 sucht die Erhebungsstelle Landkreis Dingolfing-Landau zahlreiche Erhebungsbeauftragte (m/w/d). Diese sollen im Zeitraum von Mitte Mai bis Juli 2022 die ausgewählten Haushalte befragen. Die Erhebungsbeauftragten werden vorab entsprechend geschult und erhalten für diese ehrenamtliche Tätigkeit (steuerfrei) eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 800 Euro. Vom Landesamt für Statistik werden an die Erhebungsbeauftragten folgende Anforderungen gestellt:
- Wohnsitz in Deutschland
- Zuverlässigkeit & Verschwiegenheit
- Volljährigkeit
- Gute Deutschkenntnisse und ggf. Fremdsprachenkenntnisse
- Gute Ortskenntnisse
- Erreichbarkeit über Festnetzanschluss oder Mobiltelefon
Sie können sich bei Interesse über das Bewerbungsportal bewerben. Nähere Informationen finden Sie unter www.zensus2022.de.
Das nächste reguläre Update erscheint am 24. November um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- 3G-Regel für studentische Beschäftigte
- Maskenpflicht
Aus Universität und Stadt:
- Anmeldefristen für die Prüfungen am Ende des Wintersemesters 2021/2022
3G-Regel für studentische Beschäftigte
Die Entwicklung der Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass in Bayern seit dieser Woche die „Krankenhausampel“ auf Rot steht und somit verschärfte Maßnahmen zu beachten sind. Die Regelungen sind in § 17 BayIfSMV aufgeführt. Neben den bereits bekannten und umgesetzten Maßnahmen erhalten ab sofort alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob „Kunden“, Kolleginnen und Kollegen oder sonstige Personen), nur dann Zugang zu den Dienstgebäuden der Universität Passau, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind („3G-Regelung“). Sie werden in Kürze von Ihren jeweiligen Vorgesetzten über die Einzelheiten informiert.
Maskenpflicht
Wir erinnern an dieser Stelle auch noch einmal daran, dass die Maskenregelung in Bayern wieder verschärft wurde. Auf dem Campus müssen Sie daher überall dort, wo Masken zu tragen sind, wieder FFP2-Masken tragen.
Anmeldefristen für die Prüfungen am Ende des Wintersemesters 2021/2022
Vom 15.11.2021 bis 12.12.2021 laufen die Anmeldefristen für Prüfungen am Ende des Wintersemesters 2021/2022. Weitere Informationen erhalten Sie in den semesterbezogenen Informationen des Zentralen Prüfungssekretariats.
Das nächste reguläre Update erscheint am 17. November um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Wie erleben Sie dieses Semester? Aktuelle Erhebung der Universität
- Corona-Regelungen: Aktuelle Situation
- Mensa und Cafeten: So verhalten Sie sich richtig
Aus Universität und Stadt:
- Online-Karrieretag: Jetzt für Einzelgespräche und Workshops bewerben
- ZIM // Update ILIAS 6: Wartungsarbeiten
Wie erleben Sie dieses Semester? Aktuelle Erhebung der Universität
Die Covid-19–Pandemie hat die drei zurückliegenden Semester an der Universität Passau in vielfältiger Art und Weise geprägt und das studentische Leben auf dem Campus vor große Herausforderungen gestellt. Unter anderem bedingt durch den Impffortschritt in der Gesamtbevölkerung, ist ab dem Wintersemester 2021/2022 unter Einhaltung bestimmter Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen wieder eine verstärkte Präsenz an der Universität möglich.
Der Universitätsleitung ist es ein Anliegen zu erfahren, wie Sie als Studierende der Universität Passau die aktuelle Situation wahrnehmen und die gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsvorkehrungen, welche momentan das Campusleben prägen, bewerten. Die im Rahmen der Befragung erhobenen Daten sollen unter anderem zur Planungssicherheit des laufenden Wintersemesters beitragen.
Link zur Teilnahme (Umfrage in deutscher Sprache)
Die Teilnahme an der Befragung ist bis einschließlich 5. November 2021 möglich und ist anonym sowie auf freiwilliger Basis. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 3 Minuten. Es werden keinerlei personenbezogene Daten gespeichert. Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme!
Corona-Regelungen: Aktuelle Situation
Die Stadt Passau hat gestern Abend eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die bis zum 24. November 2021 gelten soll. Diese Verfügung hat für das Miteinander auf dem Campus zur Folge, dass dort, wo Masken getragen werden müssen, ab sofort wieder FFP2-Masken zu tragen sind. Sollten sich infolge der bayernweit stark ansteigenden Inzidenzwerte weitere zusätzliche Regelungen ergeben, die das Campusleben betreffen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren.
Mensa und Cafeten: So verhalten Sie sich richtig
Wir freuen uns, dass wir im Wintersemester 2021/2022 wieder zahlreicher in unserer Mensa und den Cafeterien zusammenkommen können. Wir weisen aber darauf hin, dass weiterhin die geltenden Corona- und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind – insbesondere das Tragen einer Maske bis zum Sitzplatz und die Einhaltung des Mindestabstands. Was Sie sonst beachten müssen, finden Sie kompakt zusammengefasst auf der Webseite des Studentenwerks.
Online-Karrieretag: Jetzt für Einzelgespräche und Workshops bewerben
Am 22. November 2021 von 11 bis 16 Uhr findet mit dem zweiten Online-Karrieretag das zwanzigjährige Jubiläum der Karrieremesse Campus meets Company statt – dieses Mal unter dem Motto „Perfekt vernetzt in deine Zukunft“. 60 Unternehmen und Institutionen sowie Service- und Beratungsstellen finden am Online-Karrieretag ihren Weg virtuell nach Passau und bieten in jeweils eigenen Zoom-Räumen die Gelegenheit, bereits jetzt berufliche Möglichkeiten und Chancen auszuloten sowie Kontakt zu potenziellen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zu knüpfen.
Für die Teilnahme am Online-Karrieretag ist eine Anmeldung in Stud.IP (Nr. 65301) nötig. Sie können sich außerdem bis zum 11 November, 12 Uhr, bei 30 Unternehmen und Institutionen auf vorterminierte Einzelgespräche sowie auf sieben teilnahmebeschränkte Workshops bewerben.
Am Veranstaltungstag erhalten Sie über Stud.IP den Link zur Check-In-Oberfläche und können von dort aus zu den Zoom-Räumen navigieren. Weitere Informationen, auch zum Rahmenprogramm sowie der begleitenden Verlosung, finden Sie auf der Webseite der Campusmesse.
ZIM // Update ILIAS 6: Wartungsarbeiten
Am 18. November 2021 wird ILIAS auf Grund der geplanten Wartungsarbeiten von ILIAS 5 auf ILIAS 6 von 8:00 Uhr bis voraussichtlich 14:00 Uhr nicht zur Verfügung stehen. Wir sind bemüht, die Arbeiten zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren. Für weitere Informationen rund um ILIAS besuchen Sie gerne das Hilfe-Portal. Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Das nächste reguläre Update erscheint am 10. November um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
In Forschung und Lehre ist die Universität Passau weltweit vernetzt. Beschäftigte und Studierende stehen mit nationalen und internationalen Partnern im Austausch, auch der Campus unserer Universität ist international geprägt. Die Universitätsleitung wünscht und unterstützt diese internationale Vernetzung ausdrücklich. Zugleich erfordert die momentane Situation unsere besondere Achtsamkeit. Die Universität Passau steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und hat eine Arbeitsgruppe einberufen, um im Ernstfall rechtzeitig und in geeigneter Weise reagieren zu können.
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus bitten wir alle Mitglieder der Universität:
- Bitte waschen Sie sich im Alltag regelmäßig die Hände. Die wichtigste und wirkungsvollste Maßnahme ist das regelmäßige, gründliche Händewaschen.
- Bitte gehen Sie nicht sofort in die Arztpraxis. Wenn Sie unter Symptomen leiden, melden Sie sich bitte zunächst telefonisch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bzw. im Krankenhaus. Dort wird man Ihnen sagen, wo Sie sich testen lassen können, ohne andere Menschen anzustecken. Was Sie außerdem selbst dafür tun können, dass die Infektionswelle eingedämmt werden kann, fasst die NZZ in einem Video zusammen.
- Bitte seien Sie besonders achtsam bei Reisen nach und aus Risikogebieten. Wer aus betroffenen Regionen kürzlich zurückgereist bzw. eingereist ist oder im Kontakt mit Reisenden stand, sollte aufmerksam bleiben und im Fall von Krankheitssymptomen umgehend eine Ärztin oder einen Arzt telefonisch kontaktieren. Wichtig dabei ist, dass Sie bereits am Telefon angeben, in welchem Land Sie sich aufgehalten haben.
- Bitte fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind. Gesicherte tagesaktuelle Informationen zur Lage in Deutschland sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen halten das Robert-Koch-Institut sowie das Bundesministerium für Gesundheit bereit. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat eine Telefon-Hotline eingerichtet unter Tel. 09131/6808-5101.
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Sie selbst oder Personen in Ihrem Umfeld erkrankt sein könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an eine Ärztin oder einen Arzt. In akuten medizinischen Notfällen wählen Sie bitte weiterhin den Notruf 112.
Über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen an der Universität informieren wir Sie bis auf weiteres regelmäßig auf dieser Webseite. Wenn Sie Fragen zur Arbeitsgruppe haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail mit dem Betreff "Coronavirus" an kommunikation@uni-passau.de.