Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Auf dieser Seite informieren wir Sie jeweils mittwochs um 18 Uhr über die aktuelle Situation und neue Entwicklungen an der Universität Passau.
Haben Sie Fragen?
Wie bisher werden wir in allen Fragen zur aktuellen Situation außerdem per E-Mail (Betreff: „Coronavirus“) für Sie da sein. Viele Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Studium und Lehre, insbesondere auch Prüfungen, finden Sie bereits in unseren FAQs.
Schutz- und Hygienekonzept
Auf dem gesamten Campus sowie in den Gebäuden der Universität Passau müssen Sie den Mindestabstand von 1,5 m einhalten, wo immer dies möglich ist. Es besteht außerdem Maskenpflicht, insbesondere in Verkehrs- und Begegnungsbereichen. Das Tragen einer FFP2-Maske wird empfohlen. Ausführlich über die geltenden Richtlinien informieren wir im Schutz - und Hygeniekonzept der Universität Passau.
Ansprache des Präsidenten zum Abschluss des Wintersemesters 2020/21
Beim Anzeigen des Videos wird Ihre IP-Adresse an einen externen Server (Vimeo.com) gesendet.
Aktuelle Entwicklungen der Lage am Campus
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Zentrale Präsenzprüfungen // Informationen zu Sitzplänen
- Studentenwerk // Kostenlose FFP2-Masken für bedürftige Studierende
- Ausblick: Ansprache des Bundespräsidenten an die Studierenden
Weitere Themen:
- Internationaler Frauentag am 8. März // Angebote der Universität
Zentrale Präsenzprüfungen // Informationen zu Sitzplänen
Bitte beachten Sie nochmals folgende Bedingung für die Teilnahme an zentralen Präsenzprüfungen: Auf den Webseiten des Prüfungssekretariats ist veröffentlicht, in welchem Prüfungsraum Ihre Prüfung stattfindet und welcher Sitzplatz Ihnen zugewiesen wurde.
Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Prüfung, wo Ihr Sitzplatz ist. Sollten Sie Ihren Platz auf den Sitzplänen nicht finden, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihre zuständige Sachbearbeitung im Prüfungssekretariat. Ohne Sitzplatz dürfen Sie an der Prüfung nicht teilnehmen.
Achten Sie am Prüfungstag bitte insbesondere auf dem Weg zum Campus und in den Prüfungsräumen jederzeit auf ausreichend Abstand. Bitte halten Sie die Regeln ein! Sie schützen damit sich selbst, Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, die Aufsichten und alle Personen, die an der Organisation beteiligt sind.
Studentenwerk // Kostenlose FFP2-Masken für bedürftige Studierende
Studierende der Hochschulen und Universitäten in Regensburg, Passau, Landshut, Deggendorf, Pfarrkirchen und Straubing, die sich derzeit in einer finanziellen Notlage befinden, können über die Sozialberatung sechs kostenlose FFP2 Masken erhalten. Bitte schicken Sie hierfür eine E-Mail an sozialberatung@stwno.de und erklären Sie in der E-Mail Ihre Bedürftigkeit (z.B. Jobverlust durch die Coronakrise, Wegfall elterlicher Unterstützung etc.). Zudem müssen in der E-Mail eine Postanschrift und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung angegeben werden.
Ausblick: Ansprache des Bundespräsidenten an die Studierenden am 12. April
Am 12. April 2021 wird sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Videoansprache an die Studierenden an deutschen Hochschulen wenden, um ihnen für ihren pragmatischen Umgang mit den teils enormen Belastungen, die sich aus der Pandemie für das Hochschulstudium ergeben, zu danken und ihnen für die kommende Zeit Mut zuzusprechen. Der Bundespräsident wird die Rede am Montag, dem 12. April 2021, um 11:00 Uhr halten. Auf der Webseite des Bundespräsidenten wird ab Redebeginn der Livestream und anschließend der Videomitschnitt zu finden sein.
Internationaler Frauentag am 8. März // Angebote der Universität
Am 08. März 2021 findet der Internationale Frauentag statt. Ab sofort stehen auf der Website zum Weltfrauentag verschiedene digitale Aktivitäten rund um den Aktionstag zur Verfügung. Unter anderem finden Sie dort einen Videobeitrag der Autorin und Feministin Gemma Lienas und eine Fotocollage der „FIM-Frauen“. Das MINT-Frauennetzwerk lädt zudem alle Interessierten am 08. März von 16 bis 18 Uhr zu einer digitalen Podiumsdiskussion ein.
Das nächste Update erscheint am 10. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Freiversuchsregelungen // Informationen für Studierende zur Verbuchung in HISQIS
- Präsenzprüfungen // Identitätsnachweise
- Zugangsdaten zu Online-Prüfungen
- Studentenwerk // Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage wird verlängert
Weitere Themen:
- Studentenwerk // Psychologische Beratung für Studierende ausgeweitet
- Offene Fragerunde mit der Universitätsleitung
Freiversuchsregelungen // Informationen für Studierende zur Verbuchung in HISQIS
Mit dem Update vom 03.02.2021 hat die Kommunikationsabteilung über die Erweiterung/Verlängerung der Corona-Satzung berichtet:
- Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Wintersemester werden nicht gewertet.
- Die Freiversuchsregelungen gelten nicht für Staatsexamina (Lehramt) und gleichgestellte universitäre Abschlussprüfungen (JUP), Abschlussarbeiten sowie für Leistungen, die aufgrund eines Plagiats nicht bestanden wurden.
Im Prüfungssystem HISQIS werden diese Prüfungsleistungen mit dem Vermerk „KNA“ (nicht gezählter Prüfungsversuch wegen Corona) verbucht. Sie finden diese Leistungen unter der Bescheinigung „Angemeldete Prüfungen und Atteste ohne Modulzuordnung“.
Nicht bestandene Prüfungen werden zunächst mit der jeweiligen Note (4,3/4,7/5,0) bzw. mit den juristischen Punkten (0/2/3) verbucht. Das Zentrale Prüfungssekretariat wird rechtzeitig vor Ende des Anmeldezeitraums für den zweiten Prüfungstermins FIM (21.03.2021) bzw. vor Beginn der Anmeldefristen im Sommersemester 2021 diese Noten/Punkte mit dem Vermerk „KNA“ überschreiben.
Präsenzprüfungen // Identitätsnachweise
Seit dieser Woche laufen die zentral organisierten Prüfungen.
Bitte beachten Sie: Nehmen Sie zur Legitimation ihre gültige CampusCard mit Lichtbild (orange mit Validierung 31.03.2021) in die Prüfung mit. Studierende mit grauer CampusCard, mit Ersatzkarte oder Karte ohne Lichtbild müssen weitere Nachweise wie Personalausweis und/oder Studienbescheinigung vorlegen. Da Handys am Arbeitsplatz nicht erlaubt sind, ist die Vorlage einer auf dem Handy gespeicherten Campuscard nicht möglich.
Zugangsdaten zu Online-Prüfungen
Viele von Ihnen werden in diesem Semester an Online-Prüfungen mit der neuen Software Klaus Online teilnehmen. Die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer werden Ihnen dazu den Zugangslink und ein individuelles Zugangskennwort per E-Mail an Ihre studentische Adresse senden. Bitte beachten Sie:
- Diese Zugangsdaten werden an Ihre studentische E-Mail-Adresse gesendet.
- Dieses Postfach ist nicht identisch mit dem Postfach in Stud.IP.
- Nachrichten an Ihre studentische E-Mail-Adresse werden nicht an Stud.IP weitergeleitet.
- Wenn Sie keine Weiterleitung an Ihre private E-Mail-Adresse eingerichtet haben, müssen Sie das Postfach Ihrer studentischen E-Mail-Adresse abrufen, um an der Online-Prüfung teilnehmen zu können.
- Die einfachste Methode, Ihr studentisches Postfach abzurufen, ist über die Webseite: https://email.uni-passau.de.
Für Rückfragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an den ZIM-Support wenden.
Studentenwerk // Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage wird verlängert
Die im Juni 2020 erstmals vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführte und zuletzt bis einschließlich März verlängerte Überbrückungshilfe wird nun auf das gesamte Sommersemester 2021 ausgeweitet. Wenn Sie sich also ab April in einer pandemiebedingten Notlage befinden, können Sie bis Ende des Sommersemesters 2021 weitere Anträge auf Überbrückungshilfe stellen. Mehr Informationen zur Verlängerung finden Sie auf der Website des Studentenwerks.
Studentenwerk // Psychologische Beratung für Studierende ausgeweitet
Wie das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz mitteilt, wird seit Mitte Januar eine psychologische Beratung für die Studierenden der Universitäten und Hochschulen in Regensburg, Passau, Deggendorf (einschließlich der Studierenden in Pfarrkirchen und Cham), Landshut und Straubing angeboten. Das Team der psychologischen Beratung ist an die Sozialberatung des Studentenwerks angebunden und arbeitet aktuell von Regensburg aus. Die erste psychologische Beraterin ist bereits im Einsatz . Ab April 2021 wird eine weitere psychologische Beraterin das Team verstärken.
„Frag die Unileitung“: Offene Fragerunde für alle Studierenden
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vizepräsidentin Prof. Dr. Bettina Noltenius und Kanzler Dr. Achim Dilling informieren in einer Zoom-Veranstaltung alle Studierenden über die aktuellen Corona-Maßnahmen und über das aktuelle Geschehen an der Universität und beantworten Ihre Fragen. Alle Studierenden der Universität sind herzlich dazu eingeladen:
- 9. März, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr, Veranstaltungsnummer 69999C in Stud.IP, dort wird auch der Zoom-Link hinterlegt.
Ebenso wird es in den kommenden Wochen je eine Fragerunde für die Beschäftigten der Universität sowie für die Mitglieder des akademischen Mittelbaus geben.
Das nächste Update erscheint am 3. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Schreiben des Präsidenten zum Prüfungsauftakt
- Prüfungen // Wichtiger Hinweis zu den Sitzplänen
Aus der Universität:
- Offene Fragerunde mit der Universitätsleitung
Schreiben des Präsidenten zum Prüfungsauftakt
Zum Auftakt der Prüfungsphase hat sich Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch mit einem Schreiben an die Studierenden gewandt.
Studentenwerk // KfW-Studienkredit für Studierende aus Nicht-EU-Ländern endet bald
Bitte beachten Sie nochmals folgende Teilnahmebedingung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zentraler Präsenzprüfungen: Auf den Webseiten des Prüfungssekretariats ist veröffentlicht, in welchem Prüfungsraum Ihre Prüfung stattfindet und welcher Sitzplatz Ihnen zugewiesen wurde. Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Prüfung, wo Ihr Sitzplatz ist. Sollten Sie Ihren Platz auf den Sitzplänen nicht finden, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihre zuständige Sachbearbeitung im Prüfungssekretariat. Ohne Sitzplatz dürfen Sie an der Prüfung nicht teilnehmen.
„Frag die Unileitung“: Offene Fragerunde für alle Studierenden
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vizepräsidentin Prof. Dr. Bettina Noltenius und Kanzler Dr. Achim Dilling informieren in einer Zoomveranstaltung alle Studierenden über die aktuellen Corona-Maßnahmen und über das aktuelle Geschehen an der Universität und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Alle Studierenden der Universität sind herzlich dazu eingeladen:
- 9. März, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr, Veranstaltungsnummer 69999C in Stud.IP, dort wird auch der Zoom-Link hinterlegt).
Ebenso wird es in den kommenden Wochen je eine Fragerunde für die Beschäftigten der Universität sowie für die Mitglieder des akademischen Mittelbaus geben.
Das nächste Update erscheint am 24. Februar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Präsenzprüfungen // Informationen zum Infektionsschutz und Sitzpläne
- Studentenwerk // KfW-Studienkredit für Studierende aus Nicht-EU-Ländern endet bald
Aus der Universität:
- „Universität heute“ // Neue Vorträge mit Diskussion im Februar
Präsenzprüfungen // Informationen zum Infektionsschutz und Sitzpläne
Die Universitätsleitung hat die aktuellen Richtlinien zum Vollzug der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für schriftliche und mündliche Präsenzprüfungen freigegeben. Die Richtlinien sind ab sofort online einsehbar. Ebenso hat das Prüfungssekretariat die Sitzpläne für die bevorstehenden zentralen Präsenzprüfungen online veröffentlicht und die FAQ rund um die Präsenzprüfungen noch einmal aktualisiert.
Unsere Bitten an Sie:
Bitte schauen Sie rechtzeitig vor der Prüfung nach, welcher Sitzplatz Ihnen zugewiesen wurde und suchen Sie Ihren Sitzplatz zügig auf. Bitte informieren Sie sich vorab auch schon über die Infektionsschutzmaßnahmen bei Präsenzprüfungen – und vergessen Sie nicht, Ihre aktuelle Telefonnummer in Stud.IP im Reiter „Profil“ unter „Kontaktverfolgung“ zu hinterlegen.
Achten Sie am Prüfungstag bitte insbesondere auf dem Weg zum Campus und in den Prüfungsräumen jederzeit auf ausreichend Abstand. Die Maßnahmen sorgen dafür, dass Sie alle sicher an den Prüfungen teilnehmen können.
Bitte halten Sie die Regeln ein! Sie schützen damit sich selbst, Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, die Aufsichten und alle Personen, die an der Organisation beteiligt sind.
Studentenwerk // KfW-Studienkredit für Studierende aus Nicht-EU-Ländern endet bald
Noch zum 15. Februar können ausländische Studierende/Geflüchtete aus Nicht-EU-Ländern den zinslosen KfW-Studienkredit für den Finanzierungsbeginn 01.03.2021 abschließen. Danach endet dieses coronabedingte Programm und der KfW-Studienkredit steht nur noch Studierenden aus Deutschland und der EU zur Verfügung. Interessierte können sich direkt an die Sozialberatung für ihre Hochschule wenden.
„Universität heute“ // Neue Vorträge mit Diskussion im Februar
Was kann eine Universität allgemein sein, was sollte sie sein? Wie wandelt sich ihr Auftrag vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Anforderungen – und welchen spezifischen Weg will die Universität Passau einschlagen? Die Universitätsleitung hat eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Die Idee der Universität – heute (in Passau)“ angestoßen, in der sie diese und weitere Fragen öffentlich diskutieren und beantworten will.
Am Freitag, 12. Februar, von 18 Uhr bis 19:30 Uhr werden der Umweltwissenschaftler und Politiker Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker und die Soziologin Prof. Dr. Anna Henkel die Reihe fortsetzen.
Am Mittwoch, 24. Februar, von 14 Uhr bis 15:30 Uhr sind der Informatiker Prof. Dipl.-Ing. Dr. Horst Bischof und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jörg Fedtke zu Gast.
Die Vortragsreihe steht allen Interessierten offen.
Die Veranstaltung findet virtuell via Zoom statt. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme online an. Die Vorträge werden jeweils für Dokumentationszwecke aufgezeichnet. In der Aufzeichnung sind jeweils nur die Referentin oder der Referent sichtbar und hörbar, das Publikum wird nicht aufgezeichnet. Die Mitschnitte werden nicht veröffentlicht.
Das nächste Update erscheint am 17. Februar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erweiterung der Corona-Satzung: Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Wintersemester werden nicht gewertet
- NEUE Informationen zum Grenzübertritt für österreichische Studierende
Aus der Universität:
- Wissenschaftsminister Sibler im Dialog zur Hochschulreform
- Veranstaltungsprogramm des Graduiertenzentrums für Promotionsinteressierte
Erweiterung der Corona-Satzung beschlossen: Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Wintersemester werden nicht gewertet
Der Senat hat über den Vorschlag der Universitätsleitung beraten, die Corona-Satzung der Universität Passau zu erweitern und so für Studierende aufgrund der Corona-Sondersituation entstandene Nachteile abzumildern. Der Senat hat der Satzungsänderung zugestimmt. Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 werden demnach nicht gewertet.
Nach Erteilung des Einvernehmens des Kultus- und des Justizministeriums erfolgt die Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung. Dieses Verfahren beansprucht erfahrungsgemäß etwas Zeit. Wir informieren in den Updates, sobald dieses erteilt ist. Danach tritt die neue Regelung in Kraft. Bitte beachten Sie auch, dass die Staatsprüfungen in der Verantwortung der zuständigen Ministerien liegen und daher die Corona-Satzung der Universität Passau auf Staatsprüfungen keine Anwendung finden kann.
Sobald die Änderungssatzung in Kraft ist, bedeutet dies konkret für Sie: Bei
- Nichtantritt (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung),
- Prüfungsabbruch oder
- Nichtbestehen
zählt die Prüfungsanmeldung bzw. der Prüfungsversuch automatisch nicht.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt nicht für Staatsexamina und angemeldete Abschlussarbeiten. Bitte beachten Sie: Die Freiversuchsregelung greift außerdem nicht für bestandene Prüfungen bzw. Abschlussarbeiten und auch nicht, wenn Sie aufgrund einer Täuschungshandlung oder eines Plagiats nicht bestanden haben.
NEUE Informationen zum Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich
Wir haben seit dem letzten Update neue Informationen zum Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich erhalten: Hier erlaubt der gesetzliche Rahmen die Einreise ohne negativen Testbescheid, wenn Sie sich für weniger als 24 Stunden für Ausbildungszwecke (Prüfungsteilnahme, Bibliotheksbesuch) auf der deutschen Seite aufhalten. Demnach genügen bei der Grenzkontrolle folgende Dokumente:
- Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und die
- „Pendlerbescheinigung“ des Prüfungssekretariats bzw. elektronische Buchungsbestätigung der Bibliothek (ausgedruckt oder auf dem Smartphone) sowie die
- Immatrikulationsbescheinigung aus dem aktuellen Wintersemester
Bitte beachten Sie, dass die „24-Stunden-Regel“ nur Anwendung finden kann, solange
- Sie nur zu einzelnen Terminen für die genannten triftigen Ausbildungsgründe einreisen und nicht täglich – ansonsten gelten Sie als „Grenzpendler“ bzw. „Grenzgänger“ und sind testpflichtig.
- Sie keine Krankheitssymptome, insbesondere Fieber und Atemwegssymptome haben.
- Österreich nicht als Hochrisikogebiet eingestuft wird (derzeit nicht der Fall).
Wissenschaftsminister Sibler im Dialog zur Hochschulreform
Wissenschaftsminister Bernd Sibler startet in dieser Woche ein großes Informationsangebot zur anstehenden Hochschulreform in Bayern. In Livestreams wendet er sich an die gesamte Hochschulfamilie und erläutert den aktuellen Stand bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs. Dabei geht er auf wesentliche geplante Neuerungen ein, erläutert die Hintergründe der Reform und skizziert die Vision, die hinter der Reform steht. Im Chat gibt es zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die der Minister live in Auswahl beantworten wird.
Folgende Termine werden angeboten:
- Freitag, 5. Februar, 16 Uhr
- Mittwoch, 10. Februar, 18 Uhr
- Montag, 15. Februar, 10 Uhr
Der Livestream wird jeweils im youtube-Kanal des Bayerischen Wissenschaftsministeriums übertragen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Wissenschaftsministeriums.
Veranstaltungsprogramm des Graduiertenzentrums für Promotionsinteressierte, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler: Es gibt noch Plätze!
Vor dem Semesterwechsel bietet das Graduiertenzentrum noch eine Reihe von Veranstaltungen an, in denen noch Restplätze frei sind. Zu folgenden Kursen können Sie sich noch anmelden:
- Kurz-Workshop: Die Karriere – eine Folge von Zufall und Planung am 04.02. (16:00 – 18:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: Nr. 71055
- Infoveranstaltung: Einen DFG-Antrag entwickeln – häufige Fragen und Stolperfallen am 10.02. (16:00 – 18:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: 71040 (Angebot der Abteilung Forschungsförderung)
- Schreibwerkstatt: Das Exposé für die Promotion am 12.02. (09:00 – 15:00 Uhr) und 19.02. (09:00 – 14:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: Nr. 71052
- Infoveranstaltung: Einen DFG-Finanzplan entwickeln – häufige Fragen und Stolperfallen am 24.02. (16:00 – 18:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: 71041 (Angebot der Abteilung Forschungsförderung)
- Workshop: Kompetenzen als Ressourcen im Karrieremanagement ab 26.02. fünf Mal jeweils freitags (09:00 – 11:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: 71054B
- Workshop: Individuelle Karriereperspektiven entwickeln ab 25.03. (09:00 – 12:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: 71056
Das nächste Update erscheint am 10. Februar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Zentral organisierte Prüfungen // Das müssen Sie beachten
- Informationen zum Grenzübertritt für österreichische Studierende
Aus der Universität:
- Frauen-Mentoring-Programm mentUP+ // Noch bis 31.01. bewerben
Zentral organisierte Präsenzprüfungen // Das müssen Sie beachten
Die Prüfungspläne der zentral organisierten Prüfungen sind am heutigen Mittwoch veröffentlicht worden und online abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Pläne vorläufigen Charakter haben und sich bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin noch ändern können. Wir empfehlen Ihnen daher, die Pläne regelmäßig im Blick zu behalten. Die Sitzpläne werden voraussichtlich am 8. Februar online veröffentlicht.
Wie am 25. Januar bereits an dieser Stelle bekanntgegeben wurde, hat die Universitätsleitung eine Maskenpflicht für alle universitären Prüfungen beschlossen. Das bedeutet, dass Sie in allen Präsenzklausuren auch während der Bearbeitungszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Diese Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 18. März 2021. Für nach dem 18.03. stattfindende universitäre Prüfungen müssen die Maskenpflicht und die Zeitverlängerung im Hinblick auf die Infektionslage neu bewertet werden. Sowohl für die Staatsexamensprüfungen als auch für die universitären Prüfungen gilt: Das Tragen einer FFP-2-Maske ist nicht verpflichtend, aber ausdrücklich gewünscht. Sollten Sie am Prüfungstag keine FFP-2-Maske zur Verfügung haben, dürfen Sie auch mit einfachen OP-Masken oder anderen Alltagsmasken an der Prüfung teilnehmen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Handys und Taschen in den Prüfungen wie bisher nicht erlaubt sind. Ihre Jacken dürfen Sie in den Prüfungsraum mitnehmen.
Bitte vergessen Sie nicht, eine aktuelle Telefonnummer in Stud.IP zu hinterlegen im Reiter „Profil“ unter „Kontaktverfolgung“. Bitte aktualisieren Sie dabei auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Campusportal im Reiter „Benutzer-Informationen“ unter „Meine Kontaktdaten bearbeiten“ im Bereich „Studium-Korrespondenz“ – die künftige Korrespondenzadresse bearbeiten und auswählen (=Häkchen setzen). Die Daten werden nur für den Fall genutzt, dass das Gesundheitsamt im Nachgang eines Präsenztermins eine Kontaktpersonennachverfolgung anordnet.
Die Universität Passau legt höchsten Wert darauf, dass Studierende und Beschäftigte sich in den Präsenzprüfungen sicher fühlen und bestmöglich schützen können. Dazu setzen wir konsequent auf ein sorgfältig geprüftes Hygienekonzept, das sich bereits im Sommersemester bewährt hat und stetig weiterentwickelt wird. Dabei setzen wir die Standards teilweise sogar höher an, als vorgeschrieben ist: So unterschreiten wir beispielsweise deutlich die zulässige Anzahl an Sitzplätzen, um Ihnen so viel Abstand wie möglich zu geben. Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, indem Sie die Maßnahmen vor Ort befolgen und aufeinander Rücksicht nehmen. Vielen Dank!
Alle Informationen zu den zentral organisierten Präsenzprüfungen finden Sie auf der Übersichtsseite des Prüfungssekretariats. Zu dezentral organisierten Prüfungen informieren die Prüferinnen und Prüfer über Stud.IP oder die Lehrstuhlseiten.
Informationen zum Grenzübertritt für österreichische Studierende
Studierende mit Wohnsitz in Österreich, die für Präsenzprüfungen oder einen Termin in der Bibliothek in den nächsten Wochen über die Landesgrenze nach Passau pendeln, müssen nach Rücksprache mit der Bundespolizei folgende Dokumente vorweisen können:
- „Pendlerbescheinigung“ des Prüfungssekretariats bzw. elektronische Buchungsbestätigung der Bibliothek (ausgedruckt oder auf dem Smartphone)
- Immatrikulationsbescheinigung aus dem aktuellen Wintersemester
- Nachweis über einen negativen Covid-19-Test
Bitte beachten Sie, dass diese Nachweise nur in Kombination ausreichend sind.
Frauen-Mentoring-Programm mentUP+ // Noch bis 31.01. bewerben
mentUP+ ist das Frauen-Mentoring-Programm der Universität Passau. Es richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und den weiblichen Führungskräftenachwuchs aller Fakultäten. Angesprochen sind Masterstudentinnen, Studentinnen kurz vor dem Staatsexamen, Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen und Habilitandinnen. Das Programm unterstützt bei der strategischen Laufbahnplanung, vermittelt karriererelevantes Wissen und bereitet auf künftige Führungs- und Managementaufgaben vor. Im Mai 2021 startet der nächste Durchgang. Bewerbungsfrist ist der 31.01.2021. Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Programm und zur Bewerbung finden Sie online.
Das nächste Update erscheint am 3. Februar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Universitätsbibliothek // Ausleihe über „click&collect“ ab 28. Januar
Universitätsbibliothek // Ausleihe über „click&collect“ ab 28. Januar
Die Universitätsbibliothek Passau bietet ab Donnerstag, 28. Januar, eine kontaktlose Aus- und Rückgabe aller Medien in der Zentralbibliothek an. Voraussetzung ist eine entsprechende Terminbuchung. Medien aus dem lokalen Bestand können ab dem 27. Januar über ein Online-Formular bestellt werden, Fernleihmedien über eine E-Mail an ubinfo@uni-passau.de. Die Bestellfunktion im Passauer Suchportal ist vorerst noch deaktiviert.
Die terminierte Ausleihe richtet sich an Studierende, Promovierende ohne universitäre Anschrift und Nutzerinnen und Nutzer aus Stadt und Region. Wissenschaftliche Beschäftigte mit universitärer Anschrift werden gebeten, für ihre Ausleihen und Rückgaben vorerst weiterhin den Lieferdienst im Haus zu nutzen. Im Rahmen einer urheberrechtlichen Sonderregelung mit der VG Wort sendet die Universitätsbibliothek Fernleihaufsätze direkt per Mail zu. Dieser Service besteht vorerst bis zum 31. März 2021.
Studierende können entliehene Medien auch zurückgeben – jedoch ausschließlich in der Zentralbibliothek. Bitte beachten Sie, dass Sie auch für die Rückgabe entliehener Bücher einen Termin buchen müssen. Die Rückgabe kann auch während eines gebuchten Ausleihtermins erfolgen.
Studierende, die Medien zurückgeben möchten, jedoch nicht vor Ort sind, können diese per Post einsenden. Die Rückgabefrist für bereits entliehene Medien wurde bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen FFP2-Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, wenn Sie zur Abholung oder Rückgabe in die Bibliothek kommen.
Das nächste reguläre Update erscheint am 27. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Prüfungsplan erscheint am 27. Januar // Maskenpflicht im Staatsexamen Lehramt und in universitären Prüfungen
- Ministerium stellt Corona-Eilgesetz für das Wintersemester in Aussicht
- Universität strebt Erweiterung der Corona-Satzung um Freiversuchsregelung an
Prüfungsplan erscheint am 27. Januar // Maskenpflicht im Staatsexamen Lehramt und in universitären Prüfungen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine Maskenpflicht (einfache Mund-Nasen-Bedeckung) für die Staatsexamensprüfungen im Lehramt angeordnet. Das bedeutet, dass während der gesamten Prüfungsdauer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das Kultusministerium gewährt daher eine Verlängerung der Prüfungszeit (5 Minuten je Stunde Prüfungszeit). Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Kultusministeriums.
Aufgrund dieser Vorgaben müssen die Prüfungspläne der Universität insgesamt noch einmal angepasst werden. Wir können die Pläne daher nicht wie angekündigt am 25. Januar online stellen, sondern erst am 27. Januar. Sie finden die Pläne dann auf den Webseiten des Prüfungssekretariats. Vielen Dank für Ihre Geduld!
Die Universitätsleitung hat analog eine Maskenpflicht für alle universitären Prüfungen beschlossen. Das bedeutet, dass Sie in allen Präsenzklausuren eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Die Prüfungsdauer der universitären Prüfungen wird nicht verlängert.
Diese Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 18. März 2021. Für nach dem 18.03. stattfindende universitäre Prüfungen müssen die Maskenpflicht und die Zeitverlängerung im Hinblick auf die Infektionslage neu bewertet werden.
Sowohl für die Staatsexamensprüfungen als auch für die universitären Prüfungen gilt: Das Tragen einer FFP-2-Maske ist nicht verpflichtend, aber ausdrücklich gewünscht. Sollten Sie am Prüfungstag keine FFP-2-Maske zur Verfügung haben, dürfen Sie auch mit einfachen OP-Masken oder anderen Alltagsmasken an der Prüfung teilnehmen.
Ministerium stellt Corona-Eilgesetz für das Wintersemester in Aussicht
Bereits im November hatte Wissenschaftsminister Bernd Sibler eine Verlängerung der Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz in Aussicht gestellt, die für das digitale Corona-Sommersemester 2020 eingeführt worden waren („Corona-Eilgesetz“). Nun hat das Ministerium die Verabschiedung des Gesetzentwurfs für das laufende Wintersemester in Aussicht gestellt.
Herzstück der Regelungen vom Sommersemester 2020 war zum einen, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Zum anderen wurde durch eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.
Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass diese Regelung auch für dieses Wintersemester kommen wird. Wir benachrichtigen Sie an dieser Stelle, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Universität prüft Erweiterung der Corona-Satzung um Freiversuchsregelung
Der Senat der Universität wird sich zeitnah mit der Erweiterung der Corona-Satzung um eine Freiversuchsregelung beschäftigen. Wir informieren Sie über die weitere Entwicklung ebenfalls hier in den Updates.
Das nächste reguläre Update erscheint am 27. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Präsenzklausuren sollen weitgehend auf Online-Formate umgestellt werden
- Sommersemester 2021 startet mit Online-Lehre
- Präsenzprüfungen: Bitte aktuelle Kontaktdaten in Stud.IP hinterlegen
- Universitätsbibliothek // Kontaktlose Ausleihe bald wieder möglich
- Studentenwerk // Mensa und Cafeteria bleiben geöffnet
Neues aus der Universität:
- Vortragsreihe „Universität heute“ ab 27. Januar
Präsenzklausuren sollen weitgehend auf Online-Formate umgestellt werden
Die Universitätsleitung appelliert vor dem Hintergrund des weiterhin besorgniserregenden Infektionsgeschehens sowie der bundesweiten Verlängerung des strengen Corona-Lockdowns nochmals dringend an alle Prüferinnen und Prüfer, bereits geplante Präsenzklausuren weitestmöglich durch digitale Alternativen zu ersetzen. Ziel ist es, so wenig Präsenzprüfungen wie möglich abzuhalten. Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden direkt von ihren Prüferinnen und Prüfern benachrichtigt, falls ihre Präsenzklausur auf ein Online-Format umgestellt wird.
Mehr dazu auch in der Videobotschaft von Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch.
Sommersemester 2021 startet mit Online-Lehre
Die erweiterte Universitätsleitung hat am heutigen Mittwoch beschlossen, dass die Lehrveranstaltungen der Universität Passau im kommenden Sommersemester zunächst ausschließlich online angeboten werden. Sollte sich die Infektionslage im Verlauf des Sommersemesters entspannen, kann die Online-Lehre nach Möglichkeit durch Lehrangebote in Präsenz begleitet werden. Inhaltlich und technisch will die Universitätsleitung die Voraussetzungen für neue interaktive hybride Formate schaffen, die es den Studierenden erlauben, je nach ihrer individuellen Situation flexibel zwischen Online- und Präsenzteilnahme zu wählen.
Mehr dazu sehen Sie ebenfalls in der Videobotschaft von Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch.
Vorlesungsbeginn im Sommersemester 2021 ist derzeit am 12. April. Sollte dieser Termin infolge des Pandemiegeschehens seitens der zuständigen Ministerien geändert werden, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Präsenzprüfungen: Bitte aktuelle Kontaktdaten in Stud.IP hinterlegen
Ab Ende Januar starten die Prüfungen im Wintersemester. Falls Sie Präsenzprüfungen an der Universität Passau besuchen:
- Bitte denken Sie daran, eine aktuelle Telefonnummer in Stud.IP zu hinterlegen im Reiter „Profil“ unter „Kontaktverfolgung“. Die dort hinterlegten Daten sind nicht für Dozierende oder andere Studierende sichtbar. Die Daten werden nur für den Fall genutzt, dass das Gesundheitsamt im Nachgang eines Präsenztermins eine Kontaktpersonennachverfolgung anordnet.
- Bitte aktualisieren Sie dabei auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Campusportal im Reiter „Benutzer-Informationen“ unter „Meine Kontaktdaten bearbeiten“ im Bereich „Studium-Korrespondenz“ – die künftige Korrespondenzadresse bearbeiten und auswählen (=Häkchen setzen).
Die Universität Passau legt höchsten Wert darauf, Studierende und Beschäftigte bei Präsenzprüfungen bestmöglich zu schützen und achtet auf die konsequente Umsetzung des Hygienekonzepts. Das Hygienekonzept hat sich bereits im Sommersemester bewährt: Sollte sich im Nachgang einer Präsenzprüfung herausstellen, dass eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer infiziert war, so ist die Infektionsgefahr für andere Prüfungsteilnehmende sehr gering, wenn das Hygienekonzept konsequent eingehalten wurde. Je nach konkreter Situation kann das Gesundheitsamt dennoch eine Benachrichtigung von Kontaktpersonen anordnen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Damit Sie im Fall des Falles schnell und direkt informiert werden können, ist es unerlässlich, dass Sie eine aktuelle Telefonnummer in Stud.IP hinterlegen und ggf. im Campusportal aktualisieren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Universitätsbibliothek // Kontaktlose Ausleihe bald wieder möglich
Der Ministerrat des Freistaates Bayern hat am heutigen Mittwoch beschlossen, dass Click and Collect in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken gestattet wird. Ausgehend von der Entscheidung des Ministerrates wird mit der Zustimmung des Landtages Mitte der nächsten Woche gerechnet. Sobald dann die neue Hygienemaßnahmenschutzverordnung vorliegt, kann auch die Universitätsbibliothek unter Einhaltung der gängigen Schutz- und Hygienemaßnahmen die kontaktlose Ausleihe wieder anbieten. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Wir informieren Sie umgehend an dieser Stelle, sobald die Ausleihe wieder starten kann.
Studentenwerk // Mensa und Cafeteria bleiben geöffnet
Sie können auch während des verlängerten Lockdowns weiterhin in der Mensa und die Cafeteria im Mensagebäude (Innstr. 29) Speisen abholen. Ebenso bleibt der Lieferdienst der Mensa bestehen. Nähere Informationen, auch zu den aktuellen Öffnungszeiten, erhalten Sie auf den Webseiten des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
Vortragsreihe „Universität heute“ ab 27. Januar // Gemeinsame Diskussion über die Zukunft der Universität Passau
Was kann eine Universität allgemein sein, was sollte sie sein? Wie wandelt sich ihr Auftrag vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Anforderungen – und welchen spezifischen Weg will die Universität Passau einschlagen? „Mit Blick auf die gegenwärtigen Veränderungen – die Corona-Pandemie, die Digitalisierung der Gesellschaft, die Akademisierung der Ausbildung, die wachsende und gleichzeitig kontroverser werdender Rolle von Wissenschaft und nicht zuletzt aufgrund der Debatte um die Hochschulrechtsreform in Bayern ist das Gespräch darüber jetzt angebracht“, betont Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch.
Die Universitätsleitung ist zum einen in einen internen Beratungsprozess mit allen Akteuren der Universität eingetreten, der durch ein dreiköpfiges Beratungsteam von außen unterstützt wird: Die Molekularbiologin und Altpräsidentin der Universität Göttingen Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, den Informatiker und Vizerektor der Technischen Universität Graz, Prof. Dr. Horst Bischof, und den Politikwissenschaftler Prof. Dr. Herfried Münkler, Emeritus der Humboldt-Universität zu Berlin. Zum anderen hat die Universität zusätzlich eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Die Idee der Universität – heute (in Passau)“ angestoßen, in der sie diese und weitere Fragen öffentlich diskutieren und beantworten will.
Den Auftakt macht am Mittwoch, 27. Januar 2021, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr Prof. Dr. Herfried Münkler. Insbesondere Angehörige und Studierende der Universität Passau laden wir sehr herzlich ein, sich an der Diskussion zu beteiligen. Die Veranstaltung findet virtuell via Zoom statt. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme online an.
„Wenn man große und schwierige Dinge vor sich hat, ist es ratsam, zur rechten Zeit die richtige Hilfe an seine Seite zu bitten. Die Universität Passau will sich in den nächsten fünfeinhalb Jahren deutlicher als forschungsstarke Universität etablieren. Hier sind wichtige Schritte der inneren Reorganisation und der äußeren Vernetzung unverzichtbar. Es ist uns gelungen für diese Aufgaben erfahrene und ausgewiesene Expertinnen und Experten für eine passgenaue Beratung zu gewinnen“, so Präsident Bartosch.
„Hierbei war uns wichtig, dass im Beratungsteam die Vielfalt der Universität Passau gespiegelt wird und wir durch erstklassige Erfahrung im Feld der Wissenschaftsförderung und –entwicklung verstärkt werden. Die Universitätsleitung geht einen interaktiven Weg der Beteiligung relevanter Akteure und Gremien innerhalb der Universität am Beratungsprozess. In einer ersten zweitägigen Runde kam es zu unterschiedlichsten Begegnungen und intensiven Austausch. Das externe Beratungsteam ergänzt und unterstützt deshalb alle vorhandenen Organisationsformen interner Expertise der Universität Passau und nicht zuletzt auch des Universitätsrates. Dieser Prozess ist zunächst für zwei Jahre angelegt. Die Beraterinnen und Berater erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.“
Das nächste Update erscheint am 27. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Auswirkungen der Bibliotheksschließung auf Abgabefristen (Wiederholung vom 16.12.2020)
- Studentenwerk schließt Kulturprobenräume
- 15-Kilometer-Regel // aktuelle Übersicht
Auswirkungen der Bibliotheksschließung auf Abgabefristen (Wiederholung vom 16.12.2020)
Aufgrund zahlreicher Anfragen wiederholen wir hier noch einmal die Information vom 16.12.2020: Seit diesem Tag sind die Bibliotheken und Lesesäle geschlossen. Die Prüfungsausschüsse der Fakultät für Informatik und Mathematik und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät haben beschlossen, dass die Bearbeitungsfristen für Haus- Seminar-, Projekt- oder Abschlussarbeiten (und alle anderen vergleichbaren Studienleistungen) pauschal weiterlaufen. Es erfolgt keine allgemeine Aussetzung oder Hemmung. Bei den Abschlussarbeiten wurde die Zeit der Betriebsschließung (28.12.2020 – 05.01.2021) bei der Festsetzung von Bearbeitungsfristen bereits berücksichtigt. Im begründeten Einzelfall sind in Abstimmung mit den Betreuerinnen und Betreuern Anträge bei den jeweils zuständigen Prüfungsausschüssen auf Verlängerung bzw. Aussetzung zu stellen. Dabei ist eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Bibliotheksschließung zu begründen.
Bei der Philosophischen Fakultät bleiben die Bearbeitungszeiten für die Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) weiterhin gehemmt.
Für Studierende der Juristischen Fakultät bestehen Sonderregelungen. Diese entnehmen Sie bitte der Webseite des Studiendekans.
Studentenwerk schließt Kulturprobenräume bis voraussichtlich 31. Januar 2021
Aufgrund der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 11. Januar 2021 und den damit einhergehenden Ausgangsbeschränkungen müssen die Kulturräume des Studentenwerks leider bis vorerst 31. Januar 2021 schließen.
Ausgenommen von der Regelung sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlagen. Diese dürfen weiterhin als Einzelperson den Probenraum in ihrer Wohnanlage zu den gebuchten Zeiten nutzen.
Die wichtigsten Antworten zu Fragen rund um das Thema Kulturförderung in Zeiten der Coronakrise finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
15-Kilometer-Regel // aktuelle Übersicht
Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Dafür maßgeblich ist der jeweilige Zahlenstand der Sieben-Tage-Inzidenz des Robert Koch-Instituts (RKI). Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern touristische Tagesausflüge in ihre Region verbieten.
Eine zuverlässige tagesaktuelle Quelle für Übersichten, wo in Bayern derzeit die 15-Kilometerregel gilt und/oder Ausflügler derzeit nicht einreisen dürfen, bietet die Internetseite des Bayerischen Katastrophenschutzes, die täglich bis spätestens 11 Uhr morgens aktualisiert wird.
Das nächste Update erscheint am 20. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Informationen aus der Universität:
- Universitätsbibliothek // Ausblick Services für WissenschaftlerInnen
- Sportzentrum // Ausblick Praxisveranstaltungen
- Studentenwerk // Betrieb der Mensen und Cafeterien
Universitätsbibliothek // Ausblick Services für WissenschaftlerInnen
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bleiben die Lesesäle der Universitätsbibliothek weiterhin geschlossen. Die Ausleihfristen sind bis zum 31. Januar verlängert, Mahnungen werden bis dahin ausgesetzt. Ab Montag, 11. Januar, bietet die UB den Scan- und Lieferservice für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in gewohnter Weise wieder an. Sobald die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung weitere Dienstleistungen wie die Bücherausgabe vor Ort oder den Scanservice für Studierende wieder möglich machen, informiert die Universitätsbibliothek hierüber auf ihrer Website. Ebenso informieren wir Sie an dieser Stelle über weitere Entwicklungen.
Sportzentrum // Ausblick Praxisveranstaltungen
Vor dem Hintergrund der weiter sehr dynamischen Infektionslage haben sich die sportwissenschaftlichen Einrichtungen bayernweit darauf verständigt, die sportpraktische Lehre noch bis Ende Januar auszusetzen. Das Sportzentrum der Universität Passau bereitet sich derzeit darauf vor, die ausgesetzten praktischen Veranstaltungen im Zeitraum vom 1. bis einschließlich 19. Februar anzubieten. Praxisprüfungen im Bereich Sport werden terminlich nach hinten verschoben. Die davon betroffenen Studierenden werden über die Einzelheiten direkt benachrichtigt. Auch hier werden wir Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Studentenwerk // Betrieb der Mensen und Cafeterien
Ab Montag, 11. Januar, hat die Mensa von 11:00 – 14:00 Uhr wieder geöffnet. Die Cafeteria im Mensagebäude öffnet wieder von 9:30 – 14:30 Uhr. An beiden Einrichtungen wird es ausschließlich einen To-Go-Service geben, ein Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Das nächste reguläre Update erscheint am 13. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Videobotschaft des Präsidenten zu Weihnachten // Online-Lehre bleibt Regelfall
- Auswirkungen der Bibliotheksschließung auf Abgabefristen
- Prüfungstermine zentral organisierter Präsenzprüfungen
- Frohe Weihnachten und Zeitplan nächstes Update
Videobotschaft des Präsidenten zu Weihnachten // Online-Lehre bleibt Regelfall
Mit einer Videobotschaft wünscht Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch allen Universitätsmitgliedern frohe Weihnachten und gibt einen Ausblick auf den weiteren Ablauf des Wintersemesters. Bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 bleibt die Online-Lehre der Regelfall an der Universität Passau. Ausnahmen gelten wie bisher für Präsenzprüfungen sowie praktische Lehrveranstaltungen, die besondere Räume der Hochschule erfordern.
Sollte das Infektionsgeschehen im Januar oder Februar 2021 darüber hinaus einzelne Präsenzveranstaltungen ermöglichen, können diese durchgeführt werden unter Einhaltung der geltenden Richtlinien, in Absprache zwischen Dozierenden und Studierenden und wenn sichergestellt ist, dass nicht präsente Studierende nicht benachteiligt werden (z. B. indem alle nicht präsenten Studierenden online zugeschaltet werden o.ä.).
Auswirkungen der Bibliotheksschließung auf Abgabefristen
Seit 16.12.2020 sind die Bibliotheken und Lesesäle geschlossen.
Die Prüfungsausschüsse der Fakultät für Informatik und Mathematik und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät haben beschlossen, dass die Bearbeitungsfristen für Haus- Seminar-, Projekt- oder Abschlussarbeiten (und alle anderen vergleichbaren Studienleistungen) pauschal weiterlaufen.
Es erfolgt keine allgemeine Aussetzung oder Hemmung. Bei den Abschlussarbeiten wurde die Zeit der Betriebsschließung (28.12.2020 – 05.01.2021) bei der Festsetzung von Bearbeitungsfristen bereits berücksichtigt.
Im begründeten Einzelfall sind in Abstimmung mit den Betreuerinnen und Betreuern Anträge bei den jeweils zuständigen Prüfungsausschüssen auf Verlängerung bzw. Aussetzung zu stellen. Dabei ist eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Bibliotheksschließung zu begründen.
Bei der Philosophischen Fakultät bleiben die Bearbeitungszeiten für die Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) weiterhin gehemmt.
Für Studierende der Juristischen Fakultät bestehen Sonderregelungen. Diese entnehmen Sie bitte der Webseite des Studiendekans.
Prüfungstermine zentral organisierter Präsenzprüfungen
Die Prüfungstage der zentral organisierten Prüfungen sind seit 14.12.2020 auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats unter semesterbezogene Informationen im Reiter „Prüfungstermine“ veröffentlicht. Genaue Zeiten und Räume folgen am 25.01.2021.
Über Prüfungstermine und Prüfungsformate der dezentral organisierten Prüfungen informieren Sie sich bitte über die Lehrstuhlseiten und/oder Stud.IP.
Frohe Weihnachten und Zeitplan nächstes Update
Das Corona-Update-Team aus der Kommunikationsabteilung und dem ZIM wünscht Ihnen bereits heute frohe Weihnachtstage mit Ihren Lieben und alles Gute für das neue Jahr, vor allen Dingen aber Gesundheit!
Das nächste reguläre Update erscheint am 13. Januar um 18 Uhr. Sollten sich zwischenzeitlich dringende Entwicklungen ergeben, werden wir Sie über ein Sonderupdate informieren.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“). Während des Betriebsurlaubs der Universität von Heilig Abend bis 6. Januar sind auch wir im Weihnachtsurlaub. Bis zum 23.12. und dann wieder ab 7. Januar sind wir gerne für Sie da!
Der Ministerrat hat beschlossen, dass ab Mittwoch, 16.12.2020 weitere wesentliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten. Für die Universität bedeutet dies:
- Ab Mittwoch, den 16.12.2020, werden bayernweit wissenschaftliche Bibliotheken geschlossen. Daher werden alle 5 Lesesäle der Universitätsbibliothek ab morgen geschlossen. Lesesaalbesuche mit vorheriger Reservierung sind nur noch am heutigen Tage möglich. Folgende Ersatzdienste bietet die Universitätsbibliothek an: bis Freitag, den 18.12.20 einen Scanservice für alle Nutzergruppen und einen Lieferdienst für wissenschaftliche Beschäftigte (Bestellung bis 17.12.2020, letzter Versand am 18.12.2020): Kontakt über Fachteams. Weiterhin wird eine Postzusendung für Examenskandidaten bis zum 18.12.2020 angeboten (Details hierzu werden noch auf der Webseite der Universitätsbibliothek bekanntgegeben). Ausleihe und Rückgabe im Rahmen von Kurzzeitnutzung ist nur noch heute möglich. Mahnungen werden vorerst ausgesetzt.
Über Fristverlängerungen für Abschlussarbeiten (Bachelor/Master) aufgrund der erneuten Bibliotheksschließung entscheiden die Fakultäten. Wir informieren dazu nochmals gesondert.
- Die digitale Lehre ist aktuell bereits Regelfall an der Universität Passau. Nach Rücksprache mit dem Wissenschaftsministerium sind Präsenzprüfungen sowie praktische Lehrveranstaltungen, die besondere Räume der Hochschule erfordern, weiterhin grundsätzlich zulässig (z.B. sportpraktische Veranstaltungen). Aufgrund der aktuellen Situation hat sich das Sportzentrum der Universität Passau jedoch entschieden, alle sportpraktischen Lehrveranstaltungen vom 16. Dezember bis 10. Januar durch digitale Formate zu ersetzen.
- Da die Beschäftigten des Freistaats angehalten sind, ab 16. Dezember soweit wie möglich im Homeoffice zu arbeiten, sind die Servicestellen der Universität Passau ab morgen fast ausschließlich digital erreichbar. Durch das verstärkte Homeoffice können Anträge, die per Post oder durch Einwerfen in die Hausbriefkästen eingereicht werden, nicht immer zeitnah abgearbeitet werden. Ausnahme: Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterstudiengänge) und Anträge für die Anmeldung zum Staatsexamen Lehramt für den Herbst 2021 können weiterhin per Post/Einwurf (Staatsexamen nur per Einschreiben!) eingereicht werden. Eine zeitnahe Bearbeitung ist gesichert.
- Die Mensa und die Cafeterien schließen ebenfalls ab 16.12.2020. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Studentenwerks.
Das nächste reguläre Update erscheint am 16. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Bayernweit weitere Maßnahmen ab 9. Dezember
- Präsenzprüfungen: Bitte aktuelle Kontaktdaten in Stud.IP hinterlegen
- Sonderregelungen zum Staatsexamen Lehramt Frühjahr 2021
Informationen aus der Universität:
- Preise der Universität Passau 2020
Bayernweit weitere Maßnahmen ab 9. Dezember
Der Ministerrat hat für Bayern weitere Maßnahmen beschlossen, die heute in Kraft treten. Insbesondere werden die Erleichterungen des „kleinen Grenzverkehrs“ gestrichen. Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht für Personen, die aus beruflichen Gründen oder für Zwecke des Studiums einreisen, bleiben bestehen. In Hotspots, wozu auch Passau zählt, gilt zudem ab heute eine erweiterte Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Weitere Informationen zu den bayernweiten Maßnahmen entnehmen Sie bitte den FAQ des Innenministeriums.
Präsenzprüfungen: Bitte aktuelle Kontaktdaten in Stud.IP hinterlegen
Aktuell läuft die Anmeldung für die Prüfungen zum Ende des Wintersemesters. Falls Sie Präsenzprüfungen oder andere Präsenzveranstaltungen an der Universität Passau besuchen: Bitte denken Sie daran, eine aktuelle Telefonnummer in Stud.IP zu hinterlegen im Reiter „Profil“ unter „Kontaktverfolgung“. Die dort hinterlegten Daten sind nicht für Dozierende oder andere Studierende sichtbar. Die Daten werden nur für den Fall genutzt, dass das Gesundheitsamt im Nachgang eines Präsenztermins eine Kontaktpersonennachverfolgung anordnet.
Die Universität Passau legt höchsten Wert darauf, Studierende und Beschäftigte bei Präsenzprüfungen bestmöglich zu schützen und achtet auf die konsequente Umsetzung des Hygienekonzepts.
Das Hygienekonzept hat sich bereits im Sommersemester bewährt: Sollte sich im Nachgang einer Präsenzprüfung herausstellen, dass eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer infiziert war, so ist die Infektionsgefahr für andere Prüfungsteilnehmende sehr gering, wenn das Hygienekonzept konsequent eingehalten wurde. Je nach konkreter Situation kann das Gesundheitsamt dennoch eine Benachrichtigung von Kontaktpersonen anordnen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Damit Sie im Fall des Falles schnell und direkt informiert werden können, ist es unerlässlich, dass Sie eine aktuelle Telefonnummer in Stud.IP hinterlegen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Sonderregelungen zum Staatsexamen Lehramt Frühjahr 2021
Um den besonderen Umständen einer Ablegung der Ersten Staatsprüfung im Frühjahr 2021 Rechnung zu tragen, erhalten alle Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer dieses Prüfungstermins einen Freiversuch bzw. eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit. Außerdem wird das Wintersemester 2020/2021 in Bezug auf die Regelung zur Meldefrist nach § 31 Abs. 2 ff. LPO I nicht als Semester gewertet. Die konkreten Regelungen und weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Staatsministeriums.
Preise der Universität Passau 2020
Auch in diesem Jahr kann die Universität Passau wieder auf herausragende Leistungen in ihren Reihen verweisen, die eine Auszeichnung wahrlich verdienen. In den unterschiedlichen Preisbegründungen drückt sich die Vielfalt unserer Universität aus. Der jährliche Dies academicus ist eigentlich unser Schaufenster, um uns und allen Freunden und Förderern in feierlicher Form zu vergegenwärtigen, was uns als Universität ausmacht. In diesem Jahr musste dieser traditionelle Rahmen für die Preisverleihung entfallen. Es ist uns aber eine besondere Herausforderung und Freude, alle Geehrten trotzdem ins verdiente Licht zu rücken. Auf der Webseite finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Preise sowie die Broschüre mit den ausführlichen Würdigungen der diesjährigen Preisträgerinnen und Preisträger. Zudem veröffentlichen wir kleine Videoporträts: Den Auftakt der Reihe bildet Dr. Patrizia Perras, die für ihre Dissertation den Kulturpreis Bayern erhalten hat.
Das nächste Update erscheint am 16. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung // Universitätsbibliothek bleibt geöffnet
- Jetzt anmelden für erneute Ablegung von im Sommersemester nicht gewerteten Prüfungsversuchen
- Einreisequarantäneverordnung aktualisiert
Informationen aus der Universität:
- Praktikumsberichte ab sofort in ILIAS
- Finanzielle Förderung studentischer Gruppen und Initiativen
Neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung // Universitätsbibliothek bleibt geöffnet
Am 1. Dezember ist die Neunte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BayIfSMV) in Kraft getreten. Für die Universität Passau ergeben sich daraus keine Änderungen der bisherigen Verfahrensweisen. Da von der allgemeinen Schließung von Bibliotheken und Archiven wissenschaftliche Bibliotheken ausgenommen sind (siehe § 22), kann die Universitätsbibliothek weiter im bisherigen Umfang geöffnet bleiben. Da das Hygienekonzept eine strikte Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m an den Lernarbeitsplätzen der Bibliothek gewährleistet, ist dort ein verpflichtendes Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin nicht gefordert. In den Verkehrswegen der Universitätsbibliothek besteht diese Pflicht nach wie vor.
Jetzt anmelden für erneute Ablegung von im Sommersemester nicht gewerteten Prüfungsversuchen
Am 27. Juli hatten wir Sie über die Erweiterung der Corona-Satzung informiert: Alle im Sommersemester 2020 nicht angetretenen bzw. nicht bestandenen Prüfungen wurden nicht gewertet. Vor Beginn der Anmeldefrist für die Prüfungen im WS 20/21 hat das Prüfungssekretariat die noch offenen Anmeldungen aus dem Sommersemester und die nicht bestandenen Leistungen daher mit „KNA“ (= nicht gezählter Versuch wegen Corona) in HISQIS verbucht. Sie können sich nun für die - erneute - Ablegung anmelden. Sollten Sie für die Abgabe Ihrer Prüfungsleistung eine Fristverlängerung erhalten haben, wird das Ergebnis der Bewertung nachträglich in Ihr HISQIS-Konto unter der alten Anmeldung eingetragen. Die Prüfer*innen übermitteln dafür die Note an die zuständigen Sachbearbeiter*innen im Prüfungssekretariat.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte auch die Hinweise zur Prüfungsanmeldung im Urlaubssemester in den FAQs unter „Fragen zum Thema Prüfungen“.
Einreisequarantäneverordnung aktualisiert
Die aktualisierte Einreisequarantäneverordnung (EQV) ist nun abrufbar. Die Regelungen zur wöchentlichen Testpflicht für Berufs- und Studienpendler*innen wurden gestrichen. Bitte beachten Sie, dass der so genannte „kleine Grenzverkehr“ ohne Quarantänepflicht nur noch mit triftigem Grund möglich ist. Triftige Gründe sind laut EQV „berufliche, dienstliche, geschäftliche, schulische, medizinische oder familiär bedingte Gründe sowie Besorgungen des täglichen Bedarfs, nicht aber sportliche oder touristische Zwecke“.
Sie wohnen in Oberösterreich und benötigen einen Nachweis, dass Sie für Zwecke des Studiums nach Passau kommen müssen? In Kürze steht in Stud.IP eine entsprechende Bescheinigung zum Download bereit, die in Verbindung mit Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung gültig ist.
Praktikumsberichte ab sofort in ILIAS
Das Zentrum für Karriere und Kompetenzen stellt in ILIAS ab sofort eine Vielzahl an Praktikumsberichten von Passauer Studierenden zur Verfügung, die als Inspiration und Entscheidungshilfe für das eigene Praktikum im In- oder Ausland dienen können. Es werden laufend neue Berichte hinzukommen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie außerdem auf der neuen Webseite zu den Praktikumsberichten. Dort befinden sich auch einige zusätzliche Erfahrungsberichte von Studierenden, deren Auslandspraktikum über Erasmus+ gefördert wurde.
Finanzielle Förderung studentischer Gruppen und Initiativen
Studierende und studentische Gruppen können zur Umsetzung ihrer Projekte eine Zuschuss-Förderung der Universität in Höhe von bis zu 2.500 € erhalten. Weitere Informationen zu Förderbedingungen und Antragstellung finden Sie auf der Webseite.
Auch innovative digitale Formate werden gerne unterstützt, um das Campus-Leben in diesem Wintersemester zu bereichern.
Das nächste Update erscheint am 9. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Ausgangsbeschränkungen in Passau // Neue Regelungen im „kleinen Grenzverkehr“ erwartet
Stadt Passau: Ausgangsbeschränkungen bis 4. Dezember // Neue Regelungen im „kleinen Grenzverkehr“ erwartet
Vor dem Hintergrund des weiter sehr hohen Inzidenzwertes in der Stadt Passau hat Oberbürgermeister Jürgen Dupper am heutigen Freitag eine neue Allgemeinverfügung bekanntgemacht. Im Zeitraum vom 28. November (00:00 Uhr) bis 4. Dezember (24:00 Uhr) gelten im Stadtgebiet zusätzlich zu den bayernweiten Regelungen u. a. folgende Maßnahmen:
- Strengere Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen der Wohnung ist nur aus triftigem Grund erlaubt, hierzu zählen etwa berufliche Gründe, Arztbesuche oder Besorgungen. In diesem Zusammenhang soll es während der kommenden Woche verstärkte polizeiliche Kontrollen geben.
- Strengere Maskenpflicht: Bei ausnahmslos allen Versammlungen - bei Demonstrationen ebenso wie bei Vereinsversammlungen oder bei der der Arbeit - soll eine Maskenpflicht gelten. Im öffentlichen Raum darf der Mund-Nase-Schutz auch zum Essen, Trinken oder Rauchen nicht mehr abgenommen werden. Der Konsum von Alkohol auf öffentlichen Plätzen ist rund um die Uhr verboten.
- Voraussichtlich strengere Auflagen im „kleinen Grenzverkehr“: Im Hinblick auf die neue Einreise-Quarantäneverordnung in Bayern sei eine Verschärfung der Regelungen für den „kleinen Grenzverkehr“ und Tagesausflüge nach Oberösterreich zu erwarten, so der Oberbürgermeister.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Passau können Sie online nachlesen.
Die neue Einreise-Quarantäneverordnung liegt derzeit noch nicht vor. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald uns mehr bekannt ist.
Das nächste reguläre Update erscheint am 2. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Corona-bedingte Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz sollen auch im Wintersemester fortgelten // aktuell keine Freiversuchsregelung geplant
- Anmeldefristen für die Prüfungen am Ende des Wintersemesters 2020/2021
- BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage startet wieder
- Wöchentliche Testpflicht für Grenzpendler*innen vorläufig außer Vollzug
Informationen aus der Universität:
- Diversity: Einladung zur Vortragsreihe UniVersity
- Festival Contre Le Racisme Passau vom 1.-14.12.2020
Aus Stadt und Region:
- Klinikum sucht Studentische/Wissenschaftliche Hilfskräfte mit IT-Kenntnissen
- Offene Stellen an niederbayerischen Grund- und Mittelschulen
Corona-bedingte Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz sollen auch im Wintersemester fortgelten // aktuell keine Freiversuchsregelung geplant
Laut Wissenschaftsminister Bernd Sibler soll es eine Verlängerung der Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz geben, die das Wissenschaftsministerium für das digitale Corona-Sommersemester 2020 eingeführt hatte. Eine entsprechende Gesetzesvorlage werde sein Ministerium in Kürze in den Landtag einbringen, gab Sibler bekannt.
Herzstück der Regelungen vom Sommersemester 2020 war zum einen, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Zum anderen wurde durch eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Wissenschaftsministeriums.
Bitte beachten Sie, dass für das Wintersemester aktuell keine Freiversuchsregelungen geplant sind.
Anmeldefristen für die Prüfungen am Ende des Wintersemesters 2020/2021
Vom 01.12.2020 bis 11.01.2021 laufen die Anmeldefristen für Prüfungen. Beachten Sie dazu bitte die Informationen des Zentralen Prüfungssekretariats. Sie müssen bis spätestens 11.01.2021 von Prüfungen zurücktreten, um keinen Versuch zu verlieren.
Sollten sich aufgrund des Pandemiegeschehens vor oder während der Prüfungsphase Änderungen bei Anmelde- oder Prüfungsmodalitäten ergeben, werden Sie rechtzeitig informiert.
BMBF-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage startet wieder
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Die Überbrückungshilfe kann ab 20. November 2020 ausschließlichonline beantragtwerden. Für jeden Monat muss ein eigener Antrag gestellt werden.
Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Internetseite des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz. Fragen zur Überbrückungshilfe richten Sie bitte an Telefon 0800 26 23 003, E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de.
Wöchentliche Testpflicht für Grenzpendler*innen vorläufig außer Vollzug
Die aktuelle Einreisequarantäneverordnung (EQV) sieht eine wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vor (siehe § 4, Absatz 1). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat am 24.11. diese Regelung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BayVGH. Die Reaktion der Bayerischen Staatsregierung bleibt abzuwarten: Da die EQV in der aktuellen Fassung nur bis 30.11.2020 gültig ist, ist damit zu rechnen, dass in Kürze eine Aktualisierung bzw. neue Regelungen erfolgen werden.
Diversity: Einladung zur Vortragsreihe UniVersity
Die Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen, die Frauenbeauftragte Prof. Dr. Andrea Sieber und das Referat Diversity und Gleichstellung laden Sie sehr herzlich zur Vortragsreihe „UniVersity“ ein. Mit der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ im Sommer 2020 hat sich die Universität Passau verpflichtet, eine Organisationskultur (weiter) zu entwickeln, die von gegenseitiger Anerkennung, Wertschätzung und Teilhabe aller Mitglieder der Hochschule geprägt ist. Die Vortragsreihe „UniVersity“ bildet einen Baustein dieser Entwicklung, indem sie grundsätzliche Fragen zu Diversität und Gesellschaft beleuchtet und zugleich zu einem breiten Diskurs über die Universität hinaus einlädt. Die Vorträge finden jeweils dienstags von 16 bis 18 Uhr virtuell statt und stehen allen Interessierten offen (Anmeldung über Stud.IP oder E-Mail an diversity@uni-passau.de). Die Vortragsreihe beginnt am 1. Dezember 2020 mit einem Vortrag zum Thema „Wie aus Vielfalt Diversity wurde – eine vielleicht provokative Einführung“
Festival Contre Le Racisme Passau vom 1. bis 14.12.2020
Der AStA veranstaltet wieder das Festival contre le Racisme vom 1. bis 14. Dezember. Aufgrund der aktuellen Covid-19 Situation in Passau findet das diesjährige Festival online statt. Weitere Informationen erhalten Sie im Veranstaltungskalender der Universität.
Klinikum sucht Studentische/Wissenschaftliche Hilfskräfte mit IT-Kenntnissen
Das Klinikum Passau sucht Hilfskräfte mit IT-Kenntnissen (gerne Studierende im Bereich Informatik und Mathematik) im Umfang von 10-15 Stunden pro Woche. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum gewünschten Profil finden Sie in den Meldungen für Studierende.
Offene Stellen an niederbayerischen Grund- und Mittelschulen
Die Regierung von Niederbayern stellt auch im laufenden Schuljahr 2020/2021 in vielen Landkreisen Lehrkräfte auf der Basis eines befristeten Arbeitsvertrags ein. Ab sofort können sich auch Studierende aller Schularten bewerben, die entweder:
- Ein EWS-Examen (besser als 3,5) oder
- das erste Staatsexamen (besser als 3,5)
an einer bayerischen Universität abgelegt haben. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Regierung von Niederbayern.
Das nächste Update erscheint am 2. Dezember um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Universitätsbibliothek: Gebührenerhebungen Tagesschließfächer und Fernleihkopien
- Einrichtung analoger Semesterapparate wieder möglich
Informationen aus der Universität:
- Online-Lehrveranstaltungen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb)
- Campuskarte und Semesterticket // Validieren nicht vergessen
- Mensa führt ab 1. Dezember Mehrwegsystem ein – jetzt registrieren!
Universitätsbibliothek: Gebührenerhebungen Tagesschließfächer und Fernleihkopien
Ab sofort wird bei einer längeren Überziehung der elektronischen Tagesschließfächer wieder eine Gebühr von 10 EUR erhoben. Die Zahlung kann am Ausleihschalter der Zentralbibliothek erfolgen. Von einer Erhebung der Schutzgebühr für Fernleihkopien wird hingegen weiterhin abgesehen.
Einrichtung analoger Semesterapparate wieder möglich // Information für Lehrende
Die Universitätsbibliothek informiert, dass die Einrichtung analoger Semesterapparate ab dem Wintersemester 2020/21 wieder möglich ist. Die Dozierenden werden gebeten, sich in gewohnter Weise an die zuständigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den jeweiligen Fachteams zu wenden.
Online-Lehrveranstaltungen der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) // Information für Studierende
Im Wintersemester 2020/21 bietet Ihnen die Virtuelle Hochschule Bayern (vhb) mehr als 580 Online-Lehrveranstaltungen. Sie können damit Ihr Studium zeitlich und örtlich flexibel ergänzen. Die Online-Kurse in aktuell 15 verschiedenen Fächergruppen stehen Ihnen entgeltfrei zur Verfügung, das Kursprogramm finden Sie auf den Webseiten der Virtuellen Hochschule Bayern. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben unseres Präsidenten Prof. Dr. Ulrich Bartosch sowie des Präsidenten der vhb Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert.
Campuskarte und Semesterticket // Validieren nicht vergessen
Aufgrund von Rückfragen erinnern wir sicherheitshalber daran, dass seit 15. Oktober zur kostenfreien Nutzung der Stadtbusse wieder eine gültige CampusCard erforderlich ist. Erstsemester der Universität Passau haben bei der Einschreibung eine bereits validierte Campuskarte für das Wintersemester 2020/2021 erhalten. Höhere Semester müssen jedoch ihre Campuskarten an den vier auf dem Campus verteilten Stellen/Automaten validieren, wenn sie die CampusCard als Semesterticket nutzen möchten.
Mensa führt ab 1. Dezember Mehrwegsystem ein – jetzt registrieren!
Das Studentenwerk Niederbayern Oberpfalz führt ab 1. Dezember 2020 ein nachhaltiges und pfandfreies Mehrwegsystem des Anbieters Relevo ein. So können täglich rund 1.000 bis 1.500 Einwegverpackungen für die Mensa-to-go (Abholung von Speisen in der Mensa) vermieden werden. Bitte beachten Sie: Ab 1. Dezember wird es keine Möglichkeit mehr geben, Speisen in Einwegverpackungen mitzunehmen. Wenn Sie das Mehrwegsystem nutzen möchten, ist eine Registrierung erforderlich. Sollten Sie nicht am Mehrwegsystem teilnehmen wollen, können Sie alternativ Speisen im eigenen Mehrweggeschirr abholen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Homepage des Studentenwerks.
Das nächste Update erscheint am 25. November um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Neue EQV: Präzisierung kleiner Grenzverkehr/Testpflicht für Grenzpendler*innen
Neue EQV: Präzisierung kleiner Grenzverkehr/Testpflicht für Grenzpendler*innen
Mit dem Update vom 11. November hatten wir Sie über die aktualisierte Einreisequarantäneverordnung und die neue Möglichkeit von Aufenthalten bis zu 24 Stunden ohne Quarantäne und Testpflicht im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs informiert. Aufgrund von Rückfragen und nach Klärung der Rechtslage möchten wir diese Information präzisieren: Grenzgänger*innen fallen nicht unter den kleinen Grenzverkehr und unterliegen weiterhin der wöchentlichen der Testpflicht. Konkret bedeutet dies, Aufenthalte z. B. zum Einkaufen, für Arztbesuche etc. sind ohne Quarantäne- bzw. Testpflicht bis zu 24 Stunden möglich. Wenn Sie jedoch in einem Risikogebiet Ihren Wohnsitz haben und sich zwingend notwendig zum Zweck Ihrer Berufsausübung oder Ihres Studiums in den Freistaat Bayern begeben und regelmäßig, mindestens einmal wöchentlich, an Ihren Wohnsitz zurückkehren, müssen Sie sich weiterhin unaufgefordert regelmäßig testen lassen.
Das nächste reguläre Update erscheint am 18. November um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Einsichtnahme in die Klausuren aus dem Sommersemester 2020
- Neue Infektionsschutzverordnung // Hygienekonzept aktualisiert
- Neue EQV // Kleiner Grenzverkehr wieder möglich
Informationen aus der Universität:
- Hochschulwahl: Wiederholungswahl am 8. Dezember // Wahlhelfer gesucht
Einsichtnahme in die Klausuren aus dem Sommersemester 2020 // Information für Studierende
Für die Einsichtnahme in Ihre Klausuren aus dem Sommersemester 2020 wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Lehrstühle. Für einen Teil der zentral organisierten Prüfungen übernimmt das Prüfungssekretariat die Einsichtnahme. Aufgrund der pandemischen Entwicklung kann die Einsichtnahme nicht in gewohnter Weise in Präsenz durchgeführt. Wenn Sie sich für die Einsichtnahme angemeldet haben, erhalten Sie daher einen Scan Ihrer Klausuren. Die betroffenen Studierenden wurden bereits per Mail informiert.
Neue Infektionsschutzverordnung // Hygienekonzept aktualisiert
Basierend auf der Achten Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) hat die Universität Passau ihr Schutz- und Hygienekonzept aktualisiert. Wesentliche Änderungen der BayIfSMV sind, dass die abgestuften Maßnahmen je nach Ampelphase durch durchgehende Kontaktbeschränkungen ersetzt wurden: Treffen im öffentlichen Raum wie auch im privaten Rahmen sind nur noch mit Personen aus maximal 2 Hausständen erlaubt. Dabei darf die Gesamtzahl von 10 Personen nicht überschritten werden. Tagungen, Kongresse, Messen und vergleichbare Veranstaltungen sind untersagt.
Neue EQV // Kleiner Grenzverkehr wieder möglich
Am 9. November ist eine neue Fassung der Einreisequarantäneverordnung in Kraft getreten. Damit ist der so genannte „kleine Grenzverkehr“ an der deutsch-österreichischen Grenze nun offiziell geregelt, das heißt Aufenthalte bis zu 24 Stunden sind ohne Quarantäne- bzw. Testpflicht möglich.
Hochschulwahl: Wiederholungswahl am 8. Dezember // Wahlhelfer gesucht
Die im Sommersemester 2020 stattgefundene Wahl der Vertreter und Vertreterinnen der Gruppe der Studierenden in den Senat, in den Fakultätsrat der Juristischen Fakultät, in den Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät sowie für die Wahl der weiteren Vertreter und Vertreterinnen der Studierenden in das Studierendenparlament der Universität Passau wurde nach einer Wahlanfechtung durch den Wahlausschuss am 23.09.2020 für ungültig erklärt und eine Wiederholungswahl angeordnet.
Die Wiederholungswahl findet am Dienstag, den 8. Dezember 2020, statt. Alle weiteren Informationen, insbesondere zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, entnehmen Sie bitte der Webseite des Wahlamts.
Zur Betreuung des Wahllokals am 08. Dezember und zur Auszählung am 09. Dezember werden noch Wahlhelfer gesucht. Wenn Sie als Wahlhelfer unterstützen können, tragen Sie sich bitte in Stud.IP unter der Veranstaltungsnummer 909090 ein. Für Rückfragen steht Susann Herfurth als Ansprechpartnerin zur Verfügung (Tel. -1103, susann.herfurth@uni-passau.de).
Das nächste Update erscheint am 18. November um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Informationen aus der Universität:
- DiTech unterstützt auch im Wintersemester zu Online-Lehre und digitalem Prüfen
- Performance-Engpässe in Stud.UP
- Öffnungszeiten der Tiefgarage
- Schulfreier Buß- und Bettag am 18.11. // Kein Familientag
DiTech unterstützt auch im Wintersemester zu Online-Lehre und digitalem Prüfen
Das Transferforum Didaktik-Technik (DiTech) unterstützt Sie auch im Wintersemester in allen Fragen rund um Online-Lehre und digitales Prüfen. Weitere Informationen zum Team und den geplanten Unterstützungsangeboten entnehmen Sie bitte der aktuellen Meldung auf der Webseite.
Mehr erfahren Sie zudem in den nächsten Tagen und Wochen auf der Webseite sowie auf der Unterseite speziell für Studierende. Auf der Webseite können Sie auch den DiTech-Newsletter abonnieren, der Sie regelmäßig über die entsprechenden Angebote und Anmeldungsmöglichkeiten informiert. Außerdem können Sie wieder sämtliche Anfragen und Anregungen per E-Mail an online-lehre@uni-passau.de stellen.
Performance-Engpässe in Stud.IP
Aufgrund der Aktivitäten, die vor allem zum Semesterstart in Stud.IP durchgeführt werden, wie zum Beispiel die Erstellung der Stundenpläne zur selben Zeit, kommt es aktuell gelegentlich zu Performance-Engpässen in Stud.IP. Das bekommen Dozierende und Studierende gleichermaßen zu spüren, die in derselben Zeit versuchen, sich über Stud.IP zu ihren Online-Veranstaltungen anzumelden. Erfahrungsgemäß löst sich diese Problematik in den nächsten Tagen wieder auf. Das ZIM arbeitet permanent an der Performanceoptimierung und ist bestrebt die Problematik zu lösen.
Zur Entzerrung der Situation empfehlen wir bei der Erstellung Ihrer Stundenpläne auch auf Randzeiten auszuweichen (vor 8 Uhr und nach 16 Uhr). Für die Teilnahme Ihrer Veranstaltung bitten wir Sie, Ihren Posteingang zu beachten, ob Sie bereits einen ZOOM-Link von Ihrem Dozierenden erhalten haben und alternativ darüber an der Veranstaltung teilzunehmen.
Öffnungszeiten der Tiefgarage
Die Parkgarage für Studierende in der Innstr. 27/29 bleibt weiterhin so geöffnet wie in der vorlesungsfreien Zeit, d.h. es sind weiterhin grundsätzlich alle Studierenden der Universität Passau berechtigt, während der Gebäudeöffnungszeiten in der Tiefgarage zu parken. Bis einschließlich 12. Februar 2021 gelten folgende Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.: 06:30 Uhr – 22:30 Uhr
Sa. – So.: 08:30 Uhr – 18:30 Uhr
Vom 23. Dezember 2020 bis 06. Januar 2021 (Hl. Drei Könige) ist die Tiefgarage geschlossen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Parkberechtigung nachweisen müssen, indem Sie einen gültigen Parkschein für das jeweilige Semester an gut sichtbarer Stelle im Auto (z. B. innen an der Windschutzscheibe) anbringen. Diesen Parkschein können Sie online über das Campusportal herunterladen.
Schulfreier Buß- und Bettag am 18.11. // Kein Familientag
Am Buß- und Bettag findet kein Schulunterricht statt. Leider kann in diesem Jahr Pandemie-bedingt der inzwischen traditionelle Familientag mit Betreuungsangeboten für Kinder von Studierenden und Beschäftigten nicht stattfinden. Wir bedauern diese Entwicklung sehr und bitten Sie gleichzeitig um Ihr Verständnis. Beschäftigte können jedoch an diesem Tag die großzügigen Homeoffice-Möglichkeiten aufgrund der Corona-Sondersituation nutzen. Für das Jahr 2021 hoffen wir, dass wieder bunte Familientage mit spannenden Workshops an unserer Universität stattfinden können!
Das nächste Update erscheint am 11. November um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Allgemeiner Hochschulsport findet nur virtuell statt
- Mensa und Cafeteria im Mensagebäude bleiben geöffnet // Cafeteria im Nikolakloster schließt
Allgemeiner Hochschulsport findet nur virtuell statt
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der COVID-19 Pandemie und den Beschlüssen von Bundesregierung, Landesregierung und der Stadt Passau, kann das bereits geplante Programm des Allgemeinen Hochschulsports nicht wie geplant am 2. November 2020 starten. Wir müssen leider das Hochschulsportprogramm mit seinen Präsenzveranstaltungen einschließlich Besuch des Fitnessstudios bis auf Weiteres aussetzen. Nicht betroffen sind die sportpraktischen Lehrveranstaltungen, die sich einer digitalen Durchführung entziehen. Diese können unter strengen Hygienemaßnahmen weiterhin wie geplant stattfinden.
Da gerade in der Pandemie der Freizeitsport als Ausgleich eine wichtige Rolle spielt, bietet das Sportzentrum als Ersatz für den Allgemeinen Hochschulsport verschiedene Kurse in digitaler Form für die Universitätsmitglieder an. Um möglichst vielen Studierenden und Beschäftigten die Teilnahme zu ermöglichen, sind die Kurse ausnahmsweise kostenfrei. Weitere Informationen und Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Sportzentrums.
Mensa und Cafeteria im Mensagebäude bleiben geöffnet // Cafeteria im Nikolakloster schließt
Die Mensa bleibt unter Einhaltung der Hygienerichtlinien geöffnet mit den folgenden Services: Mensa-to-go und Mensa Lieferdienst. Vor dem Hintergrund der neuen Verordnungen ist der Verzehr vor Ort (book-a-mensa) voraussichtlich ab nächster Woche nicht mehr möglich. Die Cafeteria im Mensagebäude bleibt ebenfalls geöffnet, jedoch schließt die Cafeteria im Nikolakloster. Über aktuelle Änderungen informiert das Studentenwerk auf seiner Webseite.
Das nächste reguläre Update erscheint am 4. November um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Botschaft der Universitätsleitung für Studierende
- Bearbeitungsfristen für Abschlussarbeiten (Bachelor/Master) der WiWi-Fakultät laufen wieder ab 9.11.
- Corona-Update der Juristischen Fakultät
- Neue Informationen für Grenzpendler*innen aus Oberösterreich // kleiner Grenzverkehr soll wieder möglich sein
Informationen aus der Universität:
- Europa-Vortrag am 13. November // Verschiebung ins Sommersemester
- Aktualisierte Übersicht Amtszeiten
Botschaft der Universitätsleitung für Studierende
In einer Videobotschaft heißen Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch und Vizepräsidentin Prof. Dr. Bettina Noltenius alle Studierenden und insbesondere auch die Erstsemesterstudierenden an der Universität Passau willkommen und informieren zu den aktuellen Entwicklungen.
Wichtige Hinweise zur Teilnahme an Präsenzveranstaltungen im Wintersemester 2020/21
Am 2. November ist Vorlesungsbeginn. Die Veranstaltungen finden im Regelfall online statt, doch gibt es in bestimmten Ausnahmefällen Präsenzveranstaltungen auf dem Campus. Damit wir alle gesund durch dieses Semester kommen, finden Sie in den FAQ unter „Fragen zum Wintersemester“ wichtige Informationen zum Ablauf von Präsenzveranstaltungen. Falls Sie Präsenzveranstaltungen besuchen, lesen Sie diese bitte genau durch und bereiten sich dementsprechend auf Ihren Besuch am Campus vor.
Bearbeitungsfristen für Abschlussarbeiten (Bachelor/Master) der WiWi-Fakultät laufen wieder ab 9.11.
Teilweise ruhen noch die Bearbeitungsfristen für Bachelor- und Masterarbeiten. Zwischenzeitlich sind die Bibliotheken wieder geöffnet. Seit der letzten Fassung der Corona-Satzung der Universität Passau kann das zuständige Prüfungsorgan über die Verlängerung beziehungsweise über eine Hemmung von Abgabefristen aufgrund von Einschränkungen der Corona-Pandemie pauschal oder im Einzelfall entscheiden. Der Prüfungsausschuss der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät hat nun die Entscheidung getroffen, dass die Bearbeitungsfristen der Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) ab dem 9.11.2020 wieder laufen werden. Alle betroffenen Studierenden werden vom Prüfungssekretariat über ihre neue Abgabefrist (= ursprüngliches Abgabedatum + die Zahl der Tage zwischen Bibliotheksschließung bzw. Anmeldung der Arbeit und dem 9.11.2020) individuell informiert.
Soweit andere Prüfungsausschüsse ebenfalls Entscheidungen treffen, ab wann Fristen wieder laufen, werden wir Sie ebenfalls an dieser Stelle informieren.
Corona-Update der Juristischen Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät hat neue Informationen u. a. zur Lehre im Wintersemester der sowie zu Prüfungsangelegenheiten bereitgestellt. Sie finden diese auf der Webseite des Studiendekans.
Neue Informationen für Grenzpendler*innen aus Oberösterreich // kleiner Grenzverkehr soll wieder möglich sein
Oberösterreich gilt seit 24.10.2020 als Risikogebiet. Die Einreise aus Oberösterreich nach Passau ist für Beschäftigte und Studierende der Universität zum Besuch der Hochschule grundsätzlich möglich, allerdings ergeben sich durch die Änderung der Einreisequarantäneverordnung (EQV) neue Auflagen: So müssen Grenzpendler*innen ab sofort binnen sieben Tagen nach der ersten, auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche, in der sie nach Bayern einreisen, einen Corona-Test vorlegen. Für Passau ist dieser per E-Mail an pendler@passau.de zu senden. Details zu den Anforderungen entnehmen Sie bitte §3 der aktuellen EQV.
Diese neue Regelung sorgt in einer Grenzstadt wie Passau für erhebliche Beeinträchtigungen für Beschäftigte wie Studierende der Universität. Die Universität hat daher sofort nach Bekanntwerden Kontakt mit der Stadt und dem Wissenschaftsministerium aufgenommen, um sich für die Belange der Universitätsmitglieder einzusetzen. Es zeichnen sich nun Lösungen ab: Die Stadt Passau hat bereits die Testkapazitäten in den städtischen Testzentren für Grenzpendler*innen erheblich ausgeweitet.
Die Medien berichten zudem, dass gestern die Entscheidung gefallen sei, die EQV in Kürze nochmals zu aktualisieren, um den so genannten „Kleinen Grenzverkehr“ wieder möglich zu machen. So seien Kurzzeitaufenthalte unter 24h ohne Quarantänepflicht ab sofort wieder möglich. Für regelmäßige Grenzpendler*innen bleibe jedoch die wöchentliche Testpflicht bestehen. Hier sei signalisiert worden, dass der Freistaat in diesen Fällen die Testkosten auch für österreichische Bürger*innen übernehme. Eine offizielle Bestätigung dieser Medieninformationen steht aktuell jedoch noch aus. Wir informieren Sie, sobald diese vorliegt.
Aktuell erhalten wir viele Anfragen zu Pendlerbescheinigungen: Beschäftigte haben bereits im Frühjahr eine Pendlerbescheinigung als Nachweis ihrer Tätigkeit an der Universität erhalten, die weiterhin gültig ist. Sollten Sie eine neue Bescheinigung brauchen, wenden Sie sich als Beschäftigte bitte an das Personalbüro. Für Studierende gibt es keine speziellen Pendlerbescheinigungen. Als Nachweis, dass Sie aktuell an der Universität Passau studieren, nutzen Sie bitte Ihre Immatrikulationsbescheinigung.
Europa-Vortrag am 13. November // Verschiebung ins Sommersemesters
Der für den 13. November angekündigte Europa-Vortrag muss aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens für diesen Termin leider abgesagt werden und wird ins Sommersemester verschoben.
Aktualisierte Übersicht Amtszeiten Universitätsleitung und Organe der Universität Passau
Viele Ämter wechseln jeweils zu Beginn des Wintersemesters im Oktober. Bitte beachten Sie daher die aktualisierte Übersicht der Amtszeiten. Sie möchten bei jedem Wechsel informiert sein? Dann abonnieren Sie gerne unseren Newsletter „Termine und Personen“, der Sie während der Vorlesungszeit wöchentlich über personelle Veränderungen sowie Termine an der Universität auf dem Laufenden hält.
Das nächste Update erscheint am 4. November um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Wintersemester beginnt mit Online-Lehre // Brief des Präsidenten
Wintersemester beginnt mit Online-Lehre // Brief des Präsidenten
Das Robert-Koch-Institut meldete am Wochenende, dass die 7-Tagesinzidenz für die Stadt Passau den Wert 100 überschritten hat. Damit wechselt die Corona-Ampel auf Dunkelrot. Aufgrund der sich weiter verschärfenden Infektionslage hat die Leitung um Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch beschlossen, dass die Lehrveranstaltungen der Universität Passau im aktuellen Wintersemester mit wenigen Ausnahmen zunächst online angeboten werden. In einem Brief informiert der Präsident über die Einzelheiten.
Das nächste reguläre Update erscheint am 28. Oktober um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Corona-Ampel auf Rot // Auswirkungen auf die Universität
- Freiwillige Meldung von Covid-19 Verdachts- oder Erkrankungsfällen bei Studierenden
- Öffnung der Cafeteria im Nikolakloster
Corona-Ampel auf Rot // Auswirkungen auf die Universität
Das Robert-Koch-Institut meldet heute, dass die 7-Tagesinzidenz für die Stadt Passau den Wert 50 überschritten hat, damit wechselt die Corona-Ampel auf Rot. Die Regelungen für die Universität, die bereits bei Gelb getroffen wurden, bleiben bestehen. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht auf dem gesamten Campus auch in den Außenbereichen. Neu ist, dass die Sitzbereiche in den Foyers der Universitätsgebäude bei Rot nicht mehr genutzt werden dürfen. Bitte beachten Sie, dass sich im öffentlichen Raum nur noch max. 5 Personen oder 2 Hausstände treffen dürfen – die gilt auch für die öffentlichen Bereiche auf dem Campus (z. B. Innwiese). Für Präsenzlehrveranstaltungen an bayerischen Hochschulen gilt weiterhin eine Grenze von 200 Personen. Die tatsächlichen Raumkapazitäten unter Wahrung des Hygiene-Abstands sind jedoch geringer: So dürfen aktuell z. B. maximal 121 Personen in den größten Hörsaal (Audimax).
Freiwillige Meldung von Covid-19 Verdachts- oder Erkrankungsfällen bei Studierenden
Sie haben die Bibliothek genutzt oder Präsenzveranstaltungen der Universität Passau besucht und wurden positiv getestet oder haben den begründeten Verdacht, an COVID-19 erkrankt zu sein? Bitte melden Sie uns Ihre Erkrankung trotz amtlicher Meldekette, da je nach Infektionsgeschehen die Meldung der Gesundheitsämter an die Universität zeitverzögert sein kann. Die Universität Passau hat daher eine zentrale Anlaufstelle zur Meldung beim Studierendensekretariat eingerichtet.
Erkrankte Beschäftigte wenden sich bitte wie bisher an die Personalabteilung und informieren ihre Vorgesetzten. Sollten Ihnen Studierende eine Erkrankung melden, weisen Sie diese bitte auf die zentrale Anlaufstelle hin.
Öffnung der Cafeteria im Nikolakloster
Das Studentenwerk hat neben der bereits offenen Cafeteria im Mensagebäude auch die Cafeteria im Nikolakloster wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr. Mögliche Änderungen der Öffnungszeiten werden auf der Internetseite des Studentenwerks veröffentlicht. Beachten Sie, dass beim Betreten der Cafeteria die Abstandsregelungen und gängigen Hygienehinweise gelten. Die Cafeteria ist nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung zu betreten.
Das nächste Update erscheint am 28. Oktober um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung // Auswirkungen auf die Universität
- Entscheidung zum Präsenzbetrieb an der Universität Passau
Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung // Auswirkungen auf die Universität
Durch die kurzfristige Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten seit Samstag bayernweit neue Regelungen bei örtlich erhöhter Infektionsgefahr. Dies trifft für Passau zu. Für die Universität Passau bedeutet dies Folgendes:
- Maskenpflicht auf allen Verkehrsflächen in Gebäuden und bei Präsenzveranstaltungen: Bei Präsenzveranstaltungen (z. B. Lehrveranstaltungen) an der Universität muss die Maske auch am Sitzplatz getragen werden. Die Maskenpflicht gilt nach Auskunft des Wissenschaftsministeriums auch für Dozierende. Am Arbeitsplatz kann die Maske abgenommen werden, wenn Sie allein im Büro arbeiten. Arbeiten Sie mit mehreren Personen im Büro, darf die Maske nur abgenommen werden, wenn der Abstand von mindestens 1,5 m jederzeit sicher eingehalten werden kann.
- Die Maskenpflicht gilt auch im gesamten Außenbereich des Campus: Die Universität Passau weitet die Maskenpflicht auf das gesamte Campusgelände im Außenbereich aus, das heißt auch auf den Teil, der bisher nicht von den Regelungen der Stadt Passau erfasst ist.
Entscheidung zum Präsenzbetrieb an der Universität Passau
Die Universitätsleitung steht in intensivem Kontakt mit Expertinnen und Experten aus der Region und stimmt ihre Entscheidungen eng ab. Vor dem Hintergrund der steigenden Infektionszahlen fragen sich vielleicht einige von Ihnen, ob Präsenzveranstaltungen weiterhin möglich sein werden. Soweit wir uns alle konsequent an die strengen Vorsichtsmaßnahmen (Abstand, regelmäßiges Lüften, Mund-Nasen-Bedeckung, Kontakterfassung und Nutzung der Corona-App etc.) halten, steht aus heutiger Sicht einem überschaubaren Präsenzbetrieb in kleineren Veranstaltungen grundsätzlich nichts entgegen. Es bleibt daher weiterhin bei der Entscheidung der Universitätsleitung, im Wintersemester so viel Präsenz wie unter den jeweiligen Umständen möglich ist, anzubieten.
Dennoch: Wir müssen uns bei weiter ansteigenden Zahlen darauf einstellen, dass Veranstaltungen ggf. kurzfristig in ein Online-Format wechseln müssen.
Für Dozierende gilt weiterhin: Bitte bieten Sie, soweit möglich, zu Präsenzveranstaltungen eine alternative Form der Teilnahme (z. B. durch Online-Bereitstellung der Unterlagen, durch Aufzeichnung etc.) an, um z. B. Studierenden, die Risikogruppen angehören, die Teilhabe zu ermöglichen.
Die großen Herausforderungen für die Gesundheitsbehörden entstehen aktuell nicht durch den Präsenzbetrieb von Schulen und Hochschulen sowie im Bürobereich am Arbeitsplatz, wo Abstände und Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Die größten Ansteckungsrisiken bergen enge Kontakte und Feiern mit zahlreichen Personen gerade auch im privaten Bereich, wo Abstand und Hygieneregeln kaum bedacht werden. Umso wichtiger ist es für jede und jeden von uns, verantwortungsvoll zu handeln und konsequent die Anzahl enger Kontakte zu reduzieren. Nur so können wir das aktuell stark ansteigende Infektionsgeschehen bremsen und weitere verschärfte Einschnitte und Regelungen vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Das nächste reguläre Update erscheint am 21. Oktober um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das Infektionsgeschehen nimmt einen besorgniserregenden Verlauf. Die Universitätsleitung ist seit Beginn der Corona-Pandemie mit Expertinnen und Experten im Gespräch und nutzt deren Sachverstand für ihre Entscheidungen. Auch jetzt ist sie mit ihnen in ständiger Beratung. Am Montag folgen weitere Informationen zum Umgang der Universität mit der gegenwärtigen Situation.
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Aktuelle Hinweise bei Einreise aus dem Ausland
- Weitere Lesesaalöffnungen ab 26. Oktober 2020
Informationen aus der Universität:
- Neue Geschäftsverteilung der Universitätsleitung
- Update EU-Ministertreffen und Projektausstellung von 29.-31. Oktober
- Vorankündigung: Passauer Suchportal löst InfoGuide und Primo ab
Aktuelle Hinweise bei Einreise aus dem Ausland
Das Akademische Auslandsamt hat Hinweise auf Deutsch und Englisch zusammengestellt, was Sie bei der Ein- bzw. Rückreise aus dem Ausland nach Passau aufgrund der Corona-Situation beachten müssen. In den kommenden Tagen sind größere Änderungen bei den Regelungen zu erwarten. Das Auslandsamt wird die Informationen entsprechend aktualisieren und in den FAQ bereitstellen.
Weitere Lesesaalöffnungen ab 26. Oktober 2020
Ab dem 26. Oktober 2020 werden alle fünf Lesesäle der Universitätsbibliothek wieder geöffnet. Die Lesesäle Nikolakloster, Wirtschaftswissenschaften und Informatik/Mathematik sind von Montag bis Freitag von 8 bis 17:30 Uhr für die Nutzerinnen und Nutzer zugänglich. Um auch in den späteren Abendstunden und am Wochenende eine Bibliotheksnutzung zu ermöglichen, werden die Zentralbibliothek und der Lesesaal Juridicum von Montag bis Freitag von 8 bis 22:30 Uhr und die Zentralbibliothek zusätzlich am Wochenende von 9 bis 18:30 Uhr geöffnet. Informationen zu den Buchungsslots und dem Zugang zum Buchungssystem werden rechtzeitig auf der Webseite der Universitätsbibliothek bereitgestellt.
Neue Geschäftsverteilung der Universitätsleitung
Wie im Juli mitgeteilt, hat Prof. Dr. Solomon zum 31.07.2020 sein Amt als Vizepräsident für Internationales niedergelegt. Für die verbleibende Amtszeit bis 31.03.2023 wurde Prof. Dr. Bettina Noltenius in das Vizepräsidentenamt bestellt. Die Universitätsleitung hat in ihrer Sitzung am 14. Oktober eine neue Geschäftsverteilung beschlossen: Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen übernimmt das Ressort Internationales und Diversity. Prof. Dr. Bettina Noltenius ist nun Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Ethik. Die gesamte Geschäftsverteilung entnehmen Sie bitte der Webseite.
Update EU-Ministertreffen und Projektausstellung von 29.-31. Oktober
In einem aktuellen Forschungsprojekt beschäftigen sich Wissenschaftler*innen der Universität Passau mit der Frage, wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz zu einer besseren Mobilität im non-urbanen Raum beitragen können. Wie bereits angekündigt, sollten erste Ergebnisse aus diesem Projekt am 29. Oktober den europäischen Verkehrsminister*innen an der Universität präsentiert werden.
Gestern wurde nun bekannt, dass das in Passau geplante EU-Verkehrsministertreffen Corona-bedingt nicht in Präsenz stattfinden kann. Das in der Innsteg-Aula geplante Programm inkl. Ausstellung findet jedoch unter Beachtung aller Hygieneregeln statt und wird live in alle 27 EU-Hauptstädte gestreamt. Über die Möglichkeiten, das Event sowie die begleitende Ausstellung als Universitätsmitglied mitzuverfolgen, werden wir Sie an dieser Stelle informieren, sobald die Details der neuen Rahmenbedingungen stehen.
Vorankündigung: Passauer Suchportal löst InfoGuide und Primo ab
Am 19. Oktober 2020 wird das "Passauer Suchportal" online gehen und damit InfoGuide und Primo ablösen. Im neuen Portal erfolgt die Suche nicht nur im Bestand der Universitätsbibliothek und der Staatlichen Bibliothek, sondern simultan auch im Bayerischen Verbundkatalog und in einer umfangreichen lizenzierten Aufsatzdatenbank. Die Trefferlisten werden zukünftig unter den drei Reitern "Katalog der UB Passau", "Verbundkatalog Bayern/Berlin-Brandenburg" und "Aufsätze & mehr" angezeigt. Die Bibliothekskonten, persönliche Sucheinstellungen und Merklisten aller Benutzer werden übernommen, so dass ein reibungsloser Umstieg gewährleistet ist.
Der Zugang wird nächsten Montag zusammen mit begleitenden Informationen auf der Webseite der Universitätsbibliothek veröffentlicht.
Das nächste Update erscheint am 21. Oktober um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Bearbeitungsfristen für Abschlussarbeiten (Bachelor/Master) der FIM laufen wieder ab 15.10.
- Neuerungen beim BAföG // Antrag trotz Corona noch im Oktober stellen
Bearbeitungsfristen für Abschlussarbeiten (Bachelor/Master) der FIM laufen wieder ab 15.10.
Aktuell ruhen noch immer universitätsweit die Bearbeitungsfristen für Bachelor- und Masterarbeiten. Zwischenzeitlich sind die Bibliotheken wieder geöffnet, auch wenn es teilweise noch Einschränkungen gibt.
Seit der letzten Fassung der Corona-Satzung der Universität Passau kann das zuständige Prüfungsorgan über die Verlängerung beziehungsweise über eine Hemmung von Abgabefristen aufgrund von Einschränkungen der Corona-Pandemie pauschal oder im Einzelfall entscheiden.
Der Prüfungsausschuss der Fakultät für Informatik und Mathematik hat als erster Prüfungsausschuss die Entscheidung getroffen, dass die Bearbeitungsfristen der Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) ab dem 15.10.2020 wieder laufen werden. Alle betroffenen Studierenden werden vom Prüfungssekretariat über ihre neue Abgabefrist (= ursprüngliches Abgabedatum + die Zahl der Tage zwischen Bibliotheksschließung bzw. Anmeldung der Arbeit und dem 15.10.2020) individuell informiert.
Soweit andere Prüfungsausschüsse ebenfalls Entscheidungen treffen, ab wann Fristen wieder laufen, werden wir Sie ebenfalls an diese Stelle informieren.
Neuerungen im BAföG zum Wintersemester 2020/2021
Dank der BAföG-Novelle aus dem Jahr 2019 gibt es ab dem Wintersemester 2020/2021 mehr Geld für mehr Studierende: Unter anderem steigen der BAföG-Höchstsatz und die Elternfreibeträge. Das Studentenwerk stellt auf seiner Instagram-Seite die wichtigsten Neuerungen vor. Auch wenn sich die Vorlesungszeit aufgrund der Corona-Pandemie verschiebt, ist es wichtig, noch im Oktober einen BAföG-Antrag zu stellen, um eine lückenlose Förderung zu erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Studentenwerks.
Das nächste Update erscheint am 14. Oktober um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Videobotschaft des Präsidenten zum Beginn des Wintersemesters
- Stand Lehrveranstaltungs-/Raumplanung im Wintersemester
Informationen aus der Universität:
- Jetzt zum TOEFL ITP® im Sprachenzentrum der Universität Passau anmelden
Videobotschaft des Präsidenten zum Beginn des Wintersemesters
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch richtet sich in einer Videobotschaft zum Beginn des Wintersemesters an alle Mitglieder der Universität Passau. Das Video ist aktuell nur auf Deutsch abrufbar, wird aber in den nächsten Tagen zusätzlich mit englischen Untertiteln bereitgestellt.
Stand Lehrveranstaltungs-/Raumplanung im Wintersemester
Die Raumplanungen für regelmäßige Lehrveranstaltungen im WS 2020/21 sind seit gestern Nachmittag auf Stud.IP verfügbar. Insgesamt werden im Wintersemester 547 Präsenzveranstaltungen an 695 regelmäßigen Veranstaltungsterminen angeboten (Stand 24.09.2020). Allen Veranstaltungen, die in Präsenz durchgeführt werden sollen, konnte ein ausreichend großer Raum zur Verfügung gestellt werden. Im nächsten Schritt werden Räume für Veranstaltungen des Zentrums für Karriere und Kompetenzen (ZKK) und ggf. Sprachkurse gebucht. Zuletzt werden Präsenzlehrveranstaltungen mit Einzel- oder Blockterminen eingebucht.
Jetzt zum TOEFL ITP® im Sprachenzentrum der Universität Passau anmelden // Information für Studierende
Das Sprachenzentrum bietet wieder die Möglichkeit, den TOEFL ITP® abzulegen. Der Test Of English as a Foreign Language, TOEFL®, setzt weltweit Standards in der Sprachstandsmessung für akademisches Englisch. Der nächste Testtermin ist am 15.10.2020. Die Anmeldung ist online bis 2.10. möglich. Weitere Informationen zum Test sowie zu den Kosten erhalten Sie auf der Webseite des Sprachenzentrums.
Das nächste Update erscheint am 7. Oktober um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Neues zu Campuskarte und Semesterticket
- Studentenwerk erweitert bargeldlose Zahlung in der Mensa
Informationen aus der Universität:
- Europa-Vortrag am 13.11. // Neue Uhrzeit
- EU-Ministertreffen und Projektausstellung von 29.-31. Oktober
Campuskarte und Semesterticket // So geht es ab 15. Oktober weiter
Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus konnten viele von Ihnen während des Sommersemesters 2020 Ihre Campuskarten nicht validieren. Daher hatten wir mit dem Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz eine Übergangsregelung getroffen, nach der Campuskarten mit Gültigkeit für das Wintersemester 2019/2020 auch im Sommersemester 2020 als Semesterticket genutzt werden konnten. Diese Übergangsregelung endet am 14. Oktober 2020.
Ab 15. Oktober 2020 gelten nur noch Studierendenausweise mit dem Aufdruck für das Wintersemester 2020/2021 als gültige Fahrausweise in den Stadtbussen. Zudem müssen Sie wie bisher einen amtlichen Lichtbildausweis bei sich haben.
Erstsemester der Universität Passau erhalten bei der Einschreibung eine bereits validierte Campuskarte mit Gültigkeit für das Wintersemester 2020/2021. Höhere Semester müssen ihre Campuskarten bis zum 15. Oktober 2020 an den vier auf dem Campus verteilten Stellen/Automaten validieren, wenn sie die Karte weiter als Fahrausweis nutzen wollen. Alle wichtigen Schritte haben wir in einem FAQ für Sie zusammengestellt.
Studentenwerk // Neue bargeldlose Zahlungsmethoden in der Mensa
Nachdem in den Mensen und Cafeterien in Regensburg die Einführung neuer Zahlungsmethoden (EC-/Kreditkarte und per Smartphone) erfolgreich erprobt wurde, ist es ab sofort auch in Passau, Landshut und Deggendorf möglich, an den Kassen bargeldlos zu zahlen. Das heißt: Es ist nicht länger nötig, für den Bezahlvorgang die MensaCard aufzuladen. Sie müssen diese aber zusätzlich auf das Lesegerät an der Kasse halten, um sich als Studierende oder Bedienstete auszuweisen.
Wichtig: Für die Bezahlung an den Waren-, Eis-, oder Kaffeeautomaten zur Selbstbedienung benötigen Sie weiterhin Guthaben auf Ihrer MensaCard.
Wie das Studentenwerk mitteilt, werden im September 2020 nach und nach die Aufwerter und Kassen in den Cafeterien und Mensen auf bargeldloses Zahlen umgestellt. Es ist möglich, dass die beschriebenen Bezahlmethoden noch nicht an allen Aufwertern und Kassen implementiert sind.
Alle Informationen zum bargeldlosen Zahlen finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
Europa-Vortrag am 13.11. // Neue Uhrzeit
Aufgrund der Corona-Pandemie muss der diesjährige Dies academicus entfallen. Jahrestag und Semesterbeginn sollen trotz der Umstände nicht einfach verstreichen. Wie wir an dieser Stelle bereits bekannt gemacht haben, findet daher am 13. November ein Europa-Vortrag von Prof. Dr. Hans Joas statt – allerdings nun um 19 Uhr (bisher: 18 Uhr). Zusammen mit zugeschalteten Alumni aus aller Welt wird es anschließend darum gehen, was Europa für die Universität Passau bedeutet, und wo der Weg künftig hinführen wird. Die Veranstaltung wird live online erlebbar sein. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor und lassen Sie uns über unser Onlineformular wissen, ob Sie Interesse an einer Teilnahme vor Ort oder online haben, sodass wir die Veranstaltung besser planen können.
EU-Ministertreffen und Projektausstellung von 29.-31. Oktober
In einem aktuellen Forschungsprojekt beschäftigen sich Wissenschaftler*innen der Universität Passau mit der Frage, wie Digitalisierung und Künstliche Intelligenz zu einer besseren Mobilität im non-urbanen Raum beitragen können. Erste Ergebnisse aus diesem Projekt werden am 29. Oktober den europäischen Verkehrsminister*innen präsentiert, die anlässlich des EU-Ministerrats nach Passau kommen. Die gesamte Veranstaltung wird live in das Audimax übertragen: In HS 9 und HS 10 wird ein deutsch- sowie ein englischsprachiger Live-Stream angeboten. Per Chat besteht zudem die Möglichkeit, sich mit Fragen direkt an die anwesenden Minister*innen zu wenden.
Die begleitende Ausstellung findet vom 29. bis 31. Oktober in der Innsteg-Aula statt und kann nach vorheriger Anmeldung besichtigt werden. Die Anmeldung wird voraussichtlich ab Mitte Oktober freigeschaltet sein.
Das nächste Update erscheint am 30. September um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Starker Infektionsanstieg in Passau: Stadt erlässt Allgemeinverfügung
Starker Infektionsanstieg in Passau: Stadt erlässt Allgemeinverfügung
Im Stadtgebiet Passau wurde in den vergangenen Tagen ein besonders starker Anstieg der Corona-Neuinfektionen verzeichnet. Damit ist die Stadt Passau als zuständige Kreisverwaltungsbehörde gefordert, ein konkretes Maßnahmenkonzept zur Eindämmung des Infektionsgeschehens festzulegen. Oberbürgermeister Jürgen Dupper hat am Donnerstagnachmittag diese Infektionsschutzmaßnahmen per Allgemeinverfügung erlassen. Sie finden diese in der offiziellen Mitteilung der Stadt Passau. Die Maßnahmen gelten in dieser Form vorerst für eine Woche für das gesamte Stadtgebiet und damit auch für die Universität Passau. Für Ihren Aufenthalt auf dem Campus bedeutet dies im Unterschied zu bisherigen Regelung:
- Bitte tragen Sie ausnahmslos in allen Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz.
- Bitte beachten Sie die maximal erlaubte Gruppengröße von 5 Personen.
Wir informieren Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Online-Lehre // eScouts-Qualifizierung startet im Oktober
- Studentenwerk // Freie Wohnheimzimmer
- Studentenwerk // Die Mensa macht Sommerpause
Online-Lehre // eScouts-Qualifizierung startet im Oktober
Nach der erfolgreichen Einführung und Durchführung der eScouts-Qualifizierung durch das Transferforum Di-Tech im Sommersemester 2020, startet im Oktober eine neue Runde des Programms, das studentische Hilfskräfte optimal für die Unterstützung digitaler Lehrangebote schult. Am Ende des Programms sind Sie
- kompetent in der Vorbereitung und Gestaltung der Lernplattformen StudIP und ILIAS, sowie in der Zoom-Nutzung
- versiert in Medien-Technik (auch: Medienproduktion, z.B. Vorlesungsaufzeichnung)
- geschult in der digitalen Begleitung von Veranstaltungen
- eingebunden in eine Beratungs- und Supportstruktur (eScouts Community) für kurze Wege und schnelle Lösungen bei technischen Problemen
Es handelt sich um eine mehrstufige Weiterbildung im Umfang von 10-15 Stunden Arbeitsaufwand. Die Studentischen Hilfskräfte erhalten ein Teilnahmezertifikat. Pro Lehrstuhl können bis zu zwei Personen an dem Programm teilnehmen. Sollten Sie als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft Interesse an der Qualifizierung haben wenden Sie sich gerne an Ihren Lehrstuhl.
Studentenwerk // Freie Zimmer zum Wintersemester 2020
Das Studentenwerk Niederbayern Oberpfalz hat informiert, dass in den Wohnanlagen in Regensburg und Passau zum Wintersemester 2020 noch preiswerte Zimmer frei sind. Einzelheiten hierzu finden Sie direkt auf den Webseiten des Studentenwerks.
Studentenwerk // Die Mensa macht Sommerpause
Zur Erinnerung: Die Mensa macht vom 14. bis 25. September 2020 Sommerpause. Gekocht wird wieder ab dem 28. September. Während der Schließung der Mensa bleibt die Cafeteria im Mensagebäude Montag – Freitag jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr geöffnet.
Das nächste Update erscheint am 23. August um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erweiterte Corona-Satzung in Kraft
- Informationen und Empfehlungen zur Einreise
Informationen aus der Universität:
- Sirenenprobealarm am 10.09.
Erweitere Corona-Satzung in Kraft
Die am 22. Juli vom Senat beschlossene Erweiterung der Corona-Satzung der Universität Passau hat nun auch das Einvernehmen sowohl des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus als auch des Staatsministeriums der Justiz erhalten. Damit kann die erweiterte Satzung in Kraft treten. Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Sommersemester 2020 werden demnach nicht gewertet.
Konkret bedeutet dies für Studierende: Bei
- Nichtantritt (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung),
- Prüfungsabbruch oder
- Nichtbestehen
zählen die Prüfungsanmeldung bzw. der Prüfungsversuch automatisch nicht. Bereits verbuchte, nicht bestandene oder nicht angetretene Leistungen werden vom Prüfungssekretariat automatisch vor Beginn der nächsten Anmeldephase als „Freiversuch“ verbucht.
Diese Regelung gilt nicht für Staatsexamina (Lehramt und Rechtswissenschaft) sowie die Jur. Universitätsprüfung und angemeldete Abschlussarbeiten. Die universitären Modulleistungen in den Lehramtsstudiengängen und die Leistungen im Rahmen der Juristischen Zwischenprüfung sind hingegen von der Änderungssatzung umfasst, d.h. auch hier zählen nicht bestandene oder nicht angetretene Versuche des Sommersemesters 2020 nicht.
Universitäre Studienhöchst- und Prüfungsfristen, die am Ende des Sommersemesters 2020 ablaufen, werden bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 automatisch verlängert. Dies gilt nicht für die Bearbeitungsfristen von Haus-, Seminar-, Projekt- und Abschlussarbeiten. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ unter „Fragen zum Thema Prüfungen“.
Informationen und Empfehlungen zur Einreise
Die Abteilung Internationales und Studierendenservice der Universität Passau hat für Personen, die zum Wintersemester aus dem Ausland einreisen, die wichtigsten Empfehlungen als „Schritt-für-Schritt-Anleitung“ in deutscher und englischer Sprache zusammengestellt. Der Guide wird entsprechend der weiteren Entwicklungen laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. Über neue Versionen informieren wir Sie an dieser Stelle.
Sirenenprobealarm am 10.09.
Am morgigen Donnerstag, 10.09., findet um 11.00 Uhr findet ein landesweiter Sirenenprobealarm statt. Der Probealarm dient dazu, die Funktionsfähigkeit des Sirenensystems zu überprüfen und die Bevölkerung auf die Bedeutung der Sirenensignale hinzuweisen. Der auf- und abschwellende Heulton dauert eine Minute und soll die Bevölkerung bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit dazu veranlassen, die Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Sie müssen nicht tätig werden, wenn Sie den Alarm hören, dieser dient morgen tatsächlich nur zur Probe. Bitte beachten Sie hierzu auch das Informationsblatt der Stadt Passau.
Das nächste Update erscheint am 16. August um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Studentenwerk // Aktualisierte FAQ zum BAföG
- Lehramtsstudierende und Absolvent*innen anderer Studiengänge als Team-Lehrkräfte gesucht
- Bitte bleiben Sie vorsichtig!
Studentenwerk // Aktualisierte FAQ zum BAföG
Das Bayerische Ministerium für Wissenschaft und Kunst reagiert weiter auf coronabedingte Änderungen auf das Studium auch für den BAföG-Vollzug. Damit Sie den Überblick behalten, hat das Studentenwerk Niederbayern-Oberpfalz seine BAföG-FAQ „Keine Nachteile beim BAFöG wegen der Corona-Krise“ diese Woche noch einmal aktualisiert. Alle Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks.
Lehramtsstudierende und Absolvent*innen anderer Studiengänge als Team-Lehrkräfte gesucht
Corona-bedingt brauchen die bayerischen Schulen Unterstützung für das neue Schuljahr 2020/21, um einen Regelbetrieb sicherzustellen. Als „Team-Lehrkraft“ können sich daher ab sofort
- Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium aller Schularten, die zum Schuljahr 2020/21 kein Einstellungsangebot für den staatlichen Schuldienst erhalten
- Personen mit einem anderen abgeschlossenen Hochschulstudium (z. B. Bachelor, Master, andere Staatsexamina)
- Lehramtsstudierende höherer Fachsemester
bewerben. Die Verträge werden zwar befristet, in der Regel aber für das gesamte Schuljahr 2020/21 geschlossen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums.
Bitte bleiben Sie vorsichtig!
In den letzten Tagen haben wir leider beobachten müssen, dass mit den Corona-Regeln wieder sorgloser umgegangen wird – nicht nur auf unserem Gelände, sondern vor allem auch im privaten Umfeld. Es ist uns wichtig, dass Sie gesund bleiben. Bitte passen Sie deshalb auch außerhalb des Universitätscampus gut auf sich auf und nehmen Sie Rücksicht auf die Verhaltensregeln, die uns alle schützen:
- Auch wenn es schwerfällt: Verzichten Sie auf Treffen, Feste und Veranstaltungen, wenn Sie bereits grippeähnliche Symptome haben.
- Wenn Sie sich unwohl fühlen: Gehen Sie nach Vorankündigung zu einem Arzt/einer Ärztin oder nutzen Sie das neue Covid-19-Testzentrum in Passau, lassen Sie einen Corona-Test machen und gehen Sie bis zum Vorliegen des Testergebnisses nicht unter die Leute.
- Die wichtigste Regel in Zeiten von Corona lautet weiterhin: „Abstand halten“. Damit schützen Sie sich selbst und die Menschen in Ihrem Umfeld, die Ihnen wichtig sind.
- Bitte appellieren Sie auch an andere, die Infektionsschutzbestimmungen weiterhin einzuhalten – damit wir uns im Wintersemester alle gesund wiedersehen. Vielen Dank!
Das nächste Update erscheint am 9. September um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Überbrückungshilfe der Bundesregierung bis September verlängert
- Schließzeiten der Mensa und verkürzte Öffnungszeiten der Cafeteria ab 31.8.
- Lehramtsstudierende und Absolvent*innen anderer Studiengänge als Team-Lehrkräfte gesucht
Informationen aus der Universität:
- Nachgefragt: Kanzler Dr. Achim Dilling zur räumlichen Entwicklung der Universität
- Freistaat erwirbt Ehret-Grundstück für Erweiterung der Universität
- Dies academicus entfällt // Europa-Vortrag am 13.11.
- Neuer Lizenz-Code für den Bilderdienst Colourbox
Überbrückungshilfe der Bundesregierung bis September verlängert // Information für Studierende
Studierende in pandemiebedingten Notlagen können den Zuschuss der Bundesregierung auch für September beim Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz beantragen. Die Beantragung erfolgt ausschließlich online. Für jeden Monat in pandemiebedingter Notlage muss ein eigener Antrag im entsprechenden Monat gestellt werden. Der September-Antrag wird damit ab 1. September 2020 zur Verfügung stehen. Bis dahin haben Sie noch wenige Tage, einen Antrag für August zu stellen. Alle Informationen zur Überbrückungshilfe gibt es auf der Webseite des Studentenwerks.
Schließzeiten der Mensa und verkürzte Öffnungszeiten der Cafeteria ab 31.8.
Das Studentenwerk informiert, dass die Mensa vom 14. bis 25. September 2020 geschlossen ist. Während der Schließung der Mensa bleibt die Cafeteria im Mensagebäude geöffnet. Bitte beachten Sie die verkürzten Öffnungszeiten der Cafeteria ab 31. August: Montag – Freitag jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr.
Lehramtstudierende und Absolvent*innen anderer Studiengänge als Team-Lehrkräfte gesucht
Corona-bedingt brauchen die bayerischen Schulen Unterstützung für das neue Schuljahr 2020/21, um einen Regelbetrieb sicherzustellen.
Als so genannte Team-Lehrkraft können sich daher ab sofort
- Personen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium aller Schularten, die zum Schuljahr 2020/21 kein Einstellungsangebot für den staatlichen Schuldienst erhalten
- Personen mit einem anderen abgeschlossenen Hochschulstudium (z. B. Bachelor, Master, andere Staatsexamina)
- Lehramtsstudierende höherer Fachsemester
bewerben. Die Verträge werden zwar befristet, in der Regel aber für das gesamte Schuljahr 2020/21 geschlossen. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums.
Nachgefragt: Kanzler Dr. Achim Dilling zur räumlichen Entwicklung der Universität
Ob Büros, Hörsäle, Gruppenarbeitsplätze oder Seminarräume: Das Thema Raumkapazität begleitet die Universität Passau permanent. Aktuell kommt Schwung in die weitere räumliche Entwicklung: Die Planungen zum Universitätsneubau am Spitzberg werden konkreter und neue Erweiterungsmöglichkeiten auf dem Campus und in der Stadtmitte sind in Sicht. Wir haben bei Kanzler Dr. Achim Dilling nachgefragt zum aktuellen Stand. Das komplette Gespräch lesen Sie online. Sie konnten die Ausstellung zum Architekturwettbewerb für den Neubau am Spitzberg nicht besuchen? Wir waren für Sie vor Ort und haben eine Bildergalerie mit Ansichten der ausgezeichneten Entwürfe zusammengestellt.
Freistaat erwirbt Ehret-Grundstück für Erweiterung der Universität
Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat gestern bekanntgegeben, dass der Freistaat das sogenannte Ehret-Grundstück in der Innstraße 45 für den räumlichen Ausbau der Universität Passau erworben hat. Um das Grundstück, das inselartig zwischen dem IT-Zentrum, dem Verwaltungsgebäude, der Fakultät für Informatik und Mathematik, der Juristischen Fakultät und dem Sportzentrum liegt, wurde jahrzehntelang verhandelt. Gestern unterzeichnete die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) den Kaufvertrag. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Ministeriums.
Dies academicus entfällt // Europa-Vortrag am 13.11.
Aufgrund der Corona-Pandemie muss der diesjährige Dies academicus entfallen. Jahrestag und Semesterbeginn sollen trotz der Umstände nicht einfach verstreichen. Am 13. November ab 18 Uhr findet ein Europa-Vortrag von Prof. Dr. Hans Joas statt. Zusammen mit zugeschalteten Alumni aus aller Welt wird es anschließend darum gehen, was Europa für die Universität Passau bedeutet, und wo der Weg künftig hinführen wird. Aufgrund der Hygienemaßnahmen werden nur wenige Gäste vor Ort im Audimax teilnehmen können, und auch der bei ähnlichen Gelegenheiten übliche Empfang im Foyer muss entfallen. Die Veranstaltung wird jedoch live und exklusiv für alle Universitätsmitglieder sowie geladene Gäste online erlebbar sein. Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor und lassen Sie uns über unser Onlineformular wissen, ob Sie Interesse an einer Teilnahme vor Ort oder online haben, sodass wir die Veranstaltung besser planen können.
Neuer Lizenz-Code für den Bilderdienst Colourbox
Die Universität Passau hat den Bilderdienst Colourbox lizenziert. Studierende und Beschäftigte haben dadurch Zugriff auf über 26 Millionen Bilder, Illustrationen und Videos. Einmal jährlich, jeweils zum 1. September, ist ein neuer Lizenz-Code erforderlich. Den neuen Lizenz-Code sowie weitere Informationen zur Nutzung von Colourbox finden Sie in Stud.IP unter „Ankündigungen“.
Das nächste Update erscheint am 2. September um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21 final beschlossen
- Wissenschaftsministerium aktualisiert FAQ: Automatische Verlängerung von Fristen
- Lehramt: Studienbegleitendes Fachdidaktisches Praktikum (SFP) im Wintersemester 2020/21
Vorlesungszeit im Wintersemester final beschlossen
Die Vorlesungen beginnen an der Universität Passau im Wintersemester 2020/21 am 2. November 2020 und enden am 12. Februar 2021.
Die Universitätsleitung hat beschlossen, von der Option Gebrauch zu machen, die Vorlesungszeit um bis zu zwei Wochen zu verkürzen (siehe § 3 Satz 2 der Verordnung über die Vorlesungszeit an den Universitäten in Bayern in der Fassung vom 8. Juli 2020). Die Vorlesungen enden damit an der Universität Passau am 12. Februar statt am 26. Februar 2021.
Wissenschaftsministerium aktualisiert FAQ: Automatische Verlängerung von Fristen
In Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prüfungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen gilt das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester (Art. 99 Abs. 1 BayHSchG). Das Wissenschaftsministerium hat die FAQ auf seiner Webseite entsprechend aktualisiert zu den Themen BAföG und Prüfungen sowie zur Frage, ob das Sommersemester als Fachsemester zählt und welche Auswirkungen dies auf die Regelstudienzeit hat.
Was bedeutet das für Sie konkret?
- Sie haben die Höchststudiendauer nach Ihrer Prüfungsordnung bereits erreicht und einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen bekommen?
Sie erhalten demnächst einen neuen Bescheid mit neuen Fristen/Terminen vom Prüfungssekretariat. - Sie erreichen die Höchststudiendauer zum Ende des Sommersemesters 2020?
Am Ende des Sommersemesters 2020 wird die Überprüfung der Höchststudiendauer ausgesetzt. Diese wird erst nach Ende des Wintersemesters 2020/2021 fortgesetzt und das Sommersemester 2020 wird dabei nicht gezählt. Abgelegte und bestandene Prüfungen aus dem Sommersemester 2020 werden dabei berücksichtigt. - Sie erreichen nach dem Sommersemester 2020 eine bestimmte Anzahl an ECTS nicht, die Sie für die Fortsetzung Ihres Studiums benötigen?
Auch hier zählt das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester. - Sie sind im Sommersemester 2020 regulär in einem Studiengang eingeschrieben, haben aber noch (lange) nicht die Höchststudiendauer oder eine andere Frist erreicht?
Auch bei Ihnen wird das Sommersemester 2020 nicht gezählt und bei der Überprüfung der Höchststudiendauer nicht mitgerechnet. - Sie sind im Sommersemester beurlaubt und haben die Höchststudiendauer noch nicht erreicht?
Das Sommersemester 2020 hat auf Ihren Studienverlauf keinen Einfluss. Für Sie gelten die in den Prüfungsordnungen festgelegten Fristen. - Sie studieren in einem Lehramtsstudiengang?
Das Bayerische Kultusministerium hat unter https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/1-staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html bekannt gegeben, dass in Bezug auf die Regelung zur Meldefrist nach § 31 Abs. 2 ff. LPO I das Sommersemester 2020 nicht als Semester gewertet wird. - Sie studieren an der Universität Passau im Studiengang Rechtswissenschaft?
Die automatische Verlängerung bei Erreichen von Prüfungsfristen oder der Höchststudiendauer gilt auch für die Juristische Zwischenprüfung und die Juristische Universitätsprüfung.
Gesonderte Anträge und Nachweise benötigen Sie nicht. Diese Fristen werden ggf. automatisch verlängert.
Die o.g. automatischen Verlängerungen gelten nicht für Bearbeitungsfristen von Haus-, Seminar-, Projekt- und Abschlussarbeiten.
Lehramt: Studienbegleitendes Fachdidaktisches Praktikum (SFP) im Wintersemester 2020/21
Das Studienbegleitende Fachdidaktische Praktikum wird im Wintersemester für alle Schularten und Fächer während der Vorlesungszeit stattfinden. Das heißt: Die Praktikumszeit beginnt in der ersten Vorlesungswoche ab dem 2. November 2020 und endet am 12. Februar 2021. Da in der ersten Vorlesungswoche Schulferien sind, ist der erste Praktikumstag an den Schulen Mittwoch, der 11. November 2020. Die Begleitveranstaltungen zu den Praktika starten bereits in der ersten Vorlesungswoche.
Das nächste Update erscheint am 26. August um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Keine Prüfungsteilnahme bei Krankheitssymptomen bzw. Corona-Verdacht
- Lehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im WiSe 20/21 überwiegend online
- Zwischenbilanz Innwiese: Bitte Regeln weiter einhalten
Informationen aus der Universität:
- Universität unterzeichnet „Charta der Vielfalt“ und ehrt beste Beiträge des Kreativwettbewerbs „Celebrate Diversity“
Keine Prüfungsteilnahme bei Krankheitssymptomen bzw. Corona-Verdacht
Vor dem Hintergrund der laufenden Prüfungen weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Sie keinesfalls an einer Präsenzprüfung teilnehmen dürfen, wenn Sie (auch nur leichte) Krankheitssymptome haben – seien es unspezifische Allgemeinsymptome oder speziell Krankheitssymptome der Atemwege. Das Aufsichtspersonal der Prüfungen achtet in diesem Fall auf die Einhaltung des Betretungsverbots. Sollten Sie oben genannte Krankheitssymptome allergiebedingt haben, empfehlen wir, eine ärztliche Bescheinigung mitzuführen. Daraus sollte auch hervorgehen, dass kein Anhalt für eine infektiöse Erkrankung vorliegt.
Ein Betretungsverbot der Universitätsgebäude gilt ebenso, wenn Sie wissentlich innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatten, auch wenn Sie keine Krankheitssymptome haben. Wir bitten Sie dringend, unverzüglich das Gesundheitsamt zu kontaktieren und das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei einem engen Kontakt (= höheres Infektionsrisiko) ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne an. Diese wird auch durch einen negativen Test nicht aufgehoben, das bedeutet, Sie dürfen auch bei einem negativen Test während der Dauer der Quarantäne nicht an einer Präsenzprüfung teilnehmen. Ebenfalls eine Quarantänepflicht besteht, wenn Sie sich in den vergangenen 14 Tagen in einem internationalen Risikogebiet (vgl. hierzu die jeweils aktuelle Aufstellung des RKI) aufgehalten haben. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Quarantänepflicht unter Umständen sogar straf- und zivilrechtlich geahndet werden können.
Sollte das Gesundheitsamt entscheiden, dass keine Auflagen zur Kontaktbeschränkung erforderlich sind, ist eine Teilnahme an Präsenzprüfungen unter Einhaltung aller Hygienerichtlinien zwar grundsätzlich möglich. Wir bitten Sie dennoch, verantwortungsbewusst zu handeln und einen freiwilligen Test durchzuführen. Selbstverständlich ist es auch jederzeit möglich noch von der Prüfung zurückzutreten bzw. nicht zu erscheinen, ohne dass Sie nachteilige Konsequenzen befürchten müssen.
Lehre an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät im WiSe 20/21 überwiegend online
Der Fakultätsvorstand der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät informiert auf der Fakultätswebseite Studierende und Studienanfängerinnen und –anfänger zum geplanten Ablauf des Wintersemesters.
Zwischenbilanz Innwiese: Bitte Regeln weiter einhalten
Seit 1. Juli ist die Innwiese für die allgemeine Nutzung wieder freigegeben, soweit die üblichen Regeln im öffentlichen Raum eingehalten werden. In den ersten Wochen hat dies sehr gut funktioniert. Wir danken allen Universitätsmitgliedern für ihr vorbildliches Verhalten. In den letzten Tagen haben wir leider beobachten müssen, dass mit den Regeln sorgloser umgegangen wird.
Bitte schützen Sie sich und andere und halten sich an die Regeln:
- Gruppen bis max. 10 Personen
- 1,5 m Abstand zu anderen
- Feiern und Grillen sowie Ballspiele und Sport sind verboten.
Bitte appellieren Sie auch an andere Gruppen, die Infektionsschutzbestimmungen einzuhalten – damit alle die Grünflächen sicher nutzen können. Vielen Dank!
Universität unterzeichnet „Charta der Vielfalt“ und ehrt beste Beiträge des Kreativwettbewerbs „Celebrate Diversity“
Festlich, bunt und herzlich war die Atmosphäre anlässlich der Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ durch Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch sowie der anschließenden Preisverleihung durch Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen. Mit dem Beitritt zur Charta setzt die Universität ein klares Statement für Vielfalt und Wertschätzung einzutreten. Der erste Preis des Kreativwettbewerbs „Celebrate Diversity“ ging als Publikumspreis an Student Sandro Santalucia für eine Bleistiftzeichnung. Die wissenschaftliche Mitarbeiterin Carolina Goberna Caride erhielt den zweiten Preis für ein Gemälde, und mit dem Gedicht „Uns“ erreichte Studentin Mira Reichenbach den 3. Platz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, die ausgezeichneten Beiträge des Kreativwettbewerbs sind ebenfalls online einsehbar.
Das nächste Update erscheint am 19. August um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Kurzzeitnutzungen in der Universitätsbibliothek ausgeweitet
- Teilöffnung des Lesesaals Nikolakloster ab 10. August
- Teilöffnung des Sportzentrums ab 10. August geplant
Informationen aus der Universität:
- Neues Campusmagazin erschienen
Kurzzeitnutzungen in der Universitätsbibliothek ausgeweitet
Aufgrund der Erfahrungswerte in Bezug auf die sehr gute Akzeptanz der Hygienerichtlinien bei der Benutzung der teilgeöffneten Lesesäle der Universitätsbibliothek kann von Montag bis Freitag die anmeldefreie Kurzzeitnutzung in der Zentralbibliothek nunmehr deutlich erweitert werden. In der Kurzzeitnutzung kann im Bestand recherchiert, ausgeliehen, kopiert und gescannt werden, ein Arbeitsplatz steht dafür nicht zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie dazu auf der Webseite der Universitätsbibliothek.
Es wird darauf hingewiesen, dass der bisherige Scan- und Lieferservice für die wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen für den Bestand der teilgeöffneten Lesesäle damit entfällt.
Teilöffnung des Lesesaals Nikolakloster ab 10. August
Ab 10. August wird auch der Lesesaal Nikolakloster von Montag bis Freitag, jeweils 8-13 Uhr, teilgeöffnet. Die zur Verfügung stehenden 79 Lernarbeitsplätzen können via Stud.IP in drei zeitversetzten vierstündigen Schichten gebucht werden. Zudem werden zehn Kurzzeitnutzerinnen und -nutzer ohne vorherige Reservierung zugelassen. Details und der Zugang zum Buchungssystem werden gegen Ende dieser Woche auf der Webseite der Universitätsbibliothek zur Verfügung gestellt.
Teilöffnung des Sportzentrums ab 10. August geplant
Nachdem unter strengen Hygieneauflagen bereits erfolgreich sportpraktische Lehrveranstaltungen durchgeführt werden konnten, plant das Sportzentrum nun eine Teilöffnung für den allgemeinen Hochschulsport ab dem 10. August. Als erster Schritt wird das Fitnessstudio wieder nutzbar sein und es werden Ruderkurse für Fortgeschrittene angeboten. Alle weiteren Informationen zu den Nutzungsbedingungen und Hygieneauflagen werden in den kommenden Tagen auf der Webseite des Sportzentrums bekanntgegeben.
Neues Campusmagazin erschienen
Die neue Ausgabe des Universitätsmagazins mit dem Titel „Geschlossene Gesellschaft“ ist ab sofort an den Auslagestellen am Campus verfügbar. Das Magazin ist zudem digital als PDF zum Download und zum Durchblättern auf der Webseite abrufbar.
Das nächste Update erscheint am 12. August um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Rechtliche Rahmenbedingungen zum Ablauf des Wintersemesters // Bekanntgaben der Staatsregierung und des Wissenschaftsministeriums
- Corona-Update der Juristischen Fakultät
Rechtliche Rahmenbedingungen zum Ablauf des Wintersemesters // Bekanntgaben der Staatsregierung und des Wissenschaftsministeriums
Aktuell gelten noch immer die am 22. Juni in Kraft getretenen „Richtlinien zum Vollzug der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen Universitäten“. Diese sehen ein Verbot aller Präsenzveranstaltungen außerhalb sehr eng geregelter Ausnahmen vor.
Mit Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen zum kommenden Wintersemester hat die bayerische Staatsregierung am 28. Juli nun folgendes bekanntgegeben:
„Die Wiederaufnahme des Präsenzbetriebs an bayerischen Hochschulen zum Wintersemester 2020/2021 wird ermöglicht. Ziel ist es, im Wintersemester 2020/2021 grundsätzlich Lehrveranstaltungen in Präsenzform durchführen zu können, soweit das Infektionsgeschehen dies zulässt. Grundlage für die Durchführung von Präsenzveranstaltungen an bayerischen Hochschulen ist die Beachtung der allgemeinen Regelungen des Infektionsschutzes sowie die von den Hochschulverbünden in Abstimmung mit den Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie für Gesundheit und Pflege erarbeiteten und fortzuschreibenden Rahmenkonzepte. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung einer maximalen Teilnehmerzahl von 200 Personen sowie die Dokumentation der Teilnehmenden zur Nachverfolgung etwaiger Infektionsketten. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Fortschreibung der Hygienekonzepte der Hochschulverbünde einleiten.“
Aufgrund dieser Informationen gehen wir davon aus, dass nun zunächst die „Richtlinien zum Vollzug der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen Universitäten“ in Abstimmung über die Universität Bayern entsprechend angepasst werden müssen. Darauf aufbauend können dann die Hygienekonzepte der Universität Passau angepasst werden für das kommende Wintersemester.
Das Wissenschaftsministerium hat heute in einer Pressekonferenz die Informationen der Staatsregierung weiter präzisiert. Wesentliche Punkte sind:
- Ein besonderer Fokus der Hochschulen soll auf den Erstsemesterstudierenden liegen, damit diese eine Bindung zur Universität aufbauen können.
- Die Hochschulen müssen ein datenschutzkonformes Konzept zur Kontakt-Nachverfolgung erarbeiten. Das heißt, die Hochschulen müssen sicherstellen, dass im Falle einer Infektion im Rahmen einer Präsenzveranstaltung alle anderen Anwesenden ermittelt werden können.
- Die Hygiene-und Abstandsregeln sind auch im Wintersemester weiter einzuhalten.
- Wenn der Mindest-Abstand von 1,5 m eingehalten wird, kann in der Lehrveranstaltung am Sitzplatz der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden.
Corona-Update der Juristischen Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät hat am 27. Juli neue Informationen u. a. zur Lehre im Wintersemester der sowie zu Prüfungsangelegenheiten bereitgestellt. Sie finden diese auf der Webseite des Studiendekans.
Das nächste Update erscheint am 5. August um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Prüfungsphase: Wichtige Hinweise um Verzögerungen im Prüfungsablauf zu vermeiden
- „Corona-Updates“ // neuer Aufbau und Rhythmus
Prüfungsphase: Wichtige Hinweise um Verzögerungen im Prüfungsablauf zu vermeiden
Die zentralen Prüfungen haben begonnen. Bitte schauen Sie unbedingt vorab auf der Webseite des Prüfungssekretariats nach, wo Ihre Prüfung stattfindet und welche Sitzplatznummer Sie haben. Um längere Wartezeiten und Ansammlungen zu vermeiden, werden die Sitzpläne nicht ausgehängt.
In den Prüfungsraum dürfen Sie nur Ihre persönlichen Schreibgeräte, Verpflegung und ggf. zugelassene oder genehmigte Hilfsmittel mitführen. Da die Garderoben oder Umkleiden geschlossen sind: Bitte lassen Sie Ihre sonstigen persönlichen (Wert-)Gegenstände zuhause.
Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite Präsenzprüfungen gemäß dem Hygienekonzept.
Regelmäßige Updates für Studierende // neuer Aufbau und Rhythmus
Mit dem Ende der Vorlesungszeit reduzieren wir den Rhythmus der bisherigen Corona-Updates. Gleichzeitig greifen wir die Anregung auf – auch mit Blick auf die Nach-Corona-Zeit – einen Newsletter für Studierende beizubehalten mit wesentlichen Informationen aus der Universität für Studierende auf Deutsch und Englisch.
Das Update wird daher künftig nicht mehr „18-Uhr-Corona-Update“ heißen, sondern „Uni-Update für Studierende“. Wir versenden das Update ab sofort jeweils am Mittwochabend. Bei sehr wichtigen und zeitlich dringenden Nachrichten versenden wir ein Sonderupdate.
Das Update wird künftig – wie bisher – an oberster Stelle neue Entwicklungen zur Corona-Situation beinhalten. Diese Informationen werden auch weiterhin zusätzlich auf der Informationsseite zum Coronavirus veröffentlicht. In einem zweiten Teil greifen wir wichtige Nachrichten aus der Universität auf. Als wichtige Nachrichten gelten dabei insbesondere:
- Studienrelevante Informationen z. B. zu Prüfungen, Rückmeldung etc.
- Informationen aus der Universitätsleitung
- Informationen aus den Gremien, die alle Studierenden betreffen
- Informationen der Studierendenvertretungen
- Fakultätsübergreifende Informationen, die alle Studierenden betreffen wie Änderungen der Gebäudeöffnungszeiten, Informationen der Zentralen Einrichtungen, Einschränkungen aufgrund von Baustellen etc.
Nach Beratung mit den Studierendenvertretungen haben wir uns entschieden, grundsätzlich keine Veranstaltungen mehr aufzunehmen, soweit es sich nicht um studienrelevante, fakultätsübergreifende Veranstaltungen handelt.
Wer zu Veranstaltungen an der Universität auf dem Laufenden bleiben möchte: Bitte nutzen Sie den Newsletter „Termine und Personen“ der Universität, der regelmäßig über die anstehenden öffentlichen Veranstaltungen informiert. Zudem finden Sie auch alle anstehenden Termine im Veranstaltungskalender.
Übrigens steht der Veranstaltungskalender auch allen Hochschulgruppen zur Bewerbung ihrer Veranstaltungen zur Verfügung. Nutzen Sie als Hochschulgruppe auch die Möglichkeit, Ihre Themen im UniBlog zu publizieren. Das Blog verzeichnet sehr gute Zugriffszahlen und die Meldungen erscheinen zusätzlich auch in Stud.IP unter „Meldungen von anderen Webseiten“. Hochschulgruppen können eine eigene Kennung erhalten. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Web-Redaktion.
Das nächste Update erscheint am 29. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Erweiterung der Corona-Satzung beschlossen: Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Sommersemester 2020 werden nicht gewertet
- Ausweitung der Services der Universitätsbibliothek ab 27. Juli
- Öffnung der Gebäude der Universität Passau ab 27. Juli
- Jetzt auch auf Englisch verfügbar: Handreichung für Studierende zu digital gestützten Prüfungen
Erweiterung der Corona-Satzung beschlossen: Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Sommersemester 2020 werden nicht gewertet
Der Senat hat am 22. Juli über den Vorschlag der Universitätsleitung beraten, die Corona-Satzung der Universität Passau zu erweitern und so Studierenden aufgrund der Corona-Sondersituation entstandene Nachteile abzumildern. Der Senat hat der Satzungsänderung zugestimmt. Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Sommersemester 2020 werden demnach nicht gewertet. Nach Erteilung des Einvernehmens des Kultus- und des Justizministeriums erfolgt die Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung. Dieses Verfahren beansprucht erfahrungsgemäß etwas Zeit. Wir informieren in den Updates, sobald dieses erteilt ist. Danach tritt die neue Regelung in Kraft.
Bitte beachten Sie auch, dass die Staatsprüfungen in der Verantwortung der zuständigen Ministerien liegen und daher die Corona-Satzung der Universität Passau auf Staatsprüfungen keine Anwendung finden kann.
Sobald die Änderungssatzung in Kraft ist, bedeutet dies konkret für Sie:
Bei
- Nichtantritt (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung),
- Prüfungsabbruch oder
- Nichtbestehen
zählt die Prüfungsanmeldung bzw. der Prüfungsversuch automatisch nicht.
Diese Regelung gilt nicht für Staatsexamina und angemeldete Abschlussarbeiten.
Universitäre Studienhöchst- und Prüfungsfristen, die am Ende des Sommersemesters 2020 ablaufen, werden bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 automatisch verlängert. Dies gilt nicht für die Bearbeitungsfristen von Haus-, Seminar-, Projekt- und Abschlussarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie in den aktualisierten FAQ unter „Fragen zum Thema Prüfungen“.
Öffnung der Gebäude der Universität Passau ab 27. Juli
Vor dem Hintergrund der laufenden Präsenzprüfungen, der (Teil-)Öffnung von Einrichtungen wie der Bibliothek und der Mensa sowie der Wiederaufnahme des Parteiverkehrs in den Servicestellen nach Terminvereinbarung, werden die Universitätsgebäude ab Montag, 27. Juli, wieder geöffnet. Der Zutritt ist damit auch wieder für Studierende mit wichtigem Anlass möglich. Als wichtiger Anlass gelten insbesondere:
- Die Teilnahme an Präsenzprüfungen
- Die Teilnahme an genehmigten Präsenz-Lehrveranstaltungen
- Die Nutzung von (teil-)geöffneten Einrichtungen
- Die Wahrnehmung im Vorfeld vereinbarter Vor-Ort-Termine
- Die kontaktlose Abgabe von Unterlagen in bereitgestellten Briefkästen z. B. im Verwaltungsgebäude
- Der Zugang zu Schließfächern, um diese zu leeren.
Die Gebäudeöffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 20:30 Uhr. Samstag, Sonntag und an Feiertagen sind die Gebäude geschlossen. In der Zentralbibliothek und dem Juridicum können analog zu den Öffnungszeiten der Lesesäle längere Gebäude-Öffnungszeiten gelten. Bitte beachten Sie: Die PC-Pools bleiben bis auf Weiteres geschlossen.
Die Ein- und Ausfahrt der Studierendentiefgarage ist von Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 23:00 Uhr offen, Samstag und Sonntag von 06:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Am Samstag, 15. August (Feiertag Mariä Himmelfahrt) ist die Tiefgarage geschlossen. Die Einfahrt ist ohne CampusCard möglich.
Bitte halten Sie bei einem Besuch in den Universitätsgebäuden jederzeit 1,5 m Abstand zu anderen Personen und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. Wir empfehlen die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App der Bundesregierung.
Wenn Sie Krankheitssymptome haben – seien es unspezifische Allgemeinsymptome oder speziell Krankheitssymptome der Atemwege – dürfen Sie die Gebäude der Universität nicht betreten. Personen, die (potentiell) Kontakt mit an COVID-19 Erkrankten hatten, sind weiterhin meldepflichtig beim Gesundheitsamt. Auch wenn Sie keine Krankheitssymptome, aber den begründeten Verdacht haben, infiziert zu sein: Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und betreten Sie nicht die Gebäude.
Die wichtigsten Regeln für einen Besuch in den Universitätsgebäuden finden Sie auf Deutsch und Englisch auf dem Info-Plakat.
Ausweitung der Services der Universitätsbibliothek ab 27. Juli
Die Universitätsbibliothek weitet ihre Services aus: ab 27.7.20 werden auch in der Zentralbibliothek - analog dem Lesesaal Juridicum - Kurzzeitnutzungen angeboten. Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter*innen können hier ohne vorherige Anmeldung in die ZB gehen, um Bücher auszuleihen oder zu scannen, allerdings ohne einen Arbeitsplatz zugewiesen zu bekommen. Die Anzahl gleichzeitig anwesender Kurzzeitbesucher wird begrenzt, eine Kontrolle der Anzahl erfolgt. Ab 3.8.2020 öffnet die Zentralbibliothek auch wieder samstags und sonntags von 9:00 bis 18:30 Uhr, die Platzreservierungen erfolgen wie bisher elektronisch.
Jetzt auch auf Englisch verfügbar: Handreichung für Studierende zu digital gestützten Prüfungen
Nun steht auch die englische Version der Handreichung für Studierende „How online exams work“ zu den anstehenden digital gestützten Prüfungen zur Verfügung. Diese soll Klarheit über den Ablauf, die Organisation, die technischen Rahmenbedingungen und generell den angebotenen Prüfungsformen schaffen und dadurch für einen möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Prüfungen sorgen.
Das nächste Update erscheint am 27. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Aktualisierte FAQ zum Ablauf des Wintersemesters
- Öffnung der Mensa-Cafeteria ab 27. Juli geplant
- Virtuelles Campusleben: Projekt „United we create“ des Studentenwerks
Aktualisierte FAQ zum Ablauf des Wintersemesters
Wir haben die FAQ um eine Rubrik zum aktuellen Stand der Planungen zum Wintersemester erweitert. Sie finden dort nun folgende neue Fragen und Antworten:
Findet das Wintersemester online und/oder in Präsenz statt?
Die Universitätsleitung möchte im Wintersemester wieder so viele Präsenzveranstaltungen wie möglich anbieten. Wir vermissen das Campusleben und hoffen sehr, dass wir Sie im November alle wieder persönlich in Passau begrüßen dürfen. In welcher Form die einzelnen Lehrveranstaltungen im Wintersemester stattfinden können, ist derzeit aber noch nicht absehbar. Wir müssen nach wie vor von pandemiebedingten Einschränkungen des Präsenzbetriebs ausgehen bzw. auf solche Einschränkungen gut vorbereitet sein.
Vom heutigen Stand ausgehend ist aufgrund der aktuell geltenden staatlichen Hygieneverordnung für Hochschulen nur für kleinere Veranstaltungen ein vollständiger Präsenzbetrieb gestattet. Wir arbeiten mit den Fakultäten bereits an einem differenzierten Planungskonzept.
Wir haben alle Dozierenden gebeten, bei der Planung ihrer Veranstaltungen im Wintersemester 2020/21 folgendes zu beachten:
- Die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass größere Veranstaltungen (gemeint sind Vorlesungen und Seminare mit einer mittleren/größeren Zahl von Teilnehmer*innen) online, „hybrid“ bzw. nur als in mehrere Gruppen gesplittete Veranstaltung durchgeführt werden können. Ebenso ist eine Unterstützung größerer Veranstaltungen durch synchrone oder asynchrone digitale Lehreinheiten/Lehrformate sehr wahrscheinlich.
- Kleinere Veranstaltungen (Seminare mit weniger Teilnehmer*innen, Übungen, Tutorien und Praxisveranstaltungen) werden voraussichtlich in Präsenz stattfinden können.
- Da im Herbst aber auch eine Verschärfung der derzeitigen Infektionslage möglich ist, sollten Dozierende so flexibel planen, dass ein Wechsel von bzw. zwischen digitalen und Präsenzformaten möglich wird und es zu keiner Unterbrechung des Studiums kommt.
- Auch für den Fall, dass einzelne Veranstaltungen ganz, teil- oder phasenweise in Präsenz durchgeführt werden können, wird es Studierende geben, die aufgrund ihrer Lebensumstände nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können. Auch diesen Studierenden wollen wir (etwa durch parallele Online-Angebote oder andere informationstechnische Mittel) die uneingeschränkte Teilhabe am Vorlesungs- bzw. Seminargeschehen ermöglichen – dieser Herausforderung für
- die Seminarplanung widmen wir uns intensiv.
Gibt es besondere Angebote für Studienanfänger*innen?
Nach allem, was wir über dieses „Online-Semester“ wissen, machen sich die Grenzen digitaler Fernlehre bei der Gruppe der Studienanfänger*innen besonders bemerkbar, da es aufgrund fehlender universitärer Kontakte schwieriger ist als sonst, eine Bindung zur Universität und zum Studium aufzubauen. Wir empfehlen daher allen Dozierenden, für Erst-, Zweit- und Drittsemester zielgruppenspezifische Präsenzphasen bzw. Präsenzveranstaltungen oder spezielle Unterstützungsangebote einzurichten.
Um Studienanfänger*innen den Einstieg in das Studium zu erleichtern, wird es auch im Wintersemester 2020/21 unsere bewährten Einführungstage für Erstsemester („O-Woche“) geben. Die studentischen Fachschaftsvertreter*innen arbeiten zusätzlich an einem speziellen „Onboarding“, um Erstsemestern bei den Herausforderungen der Anfangsphase zur Seite zu stehen.
Wie wird die Prüfungsphase im Wintersemester aussehen?
An die Vorlesungszeit schließt sich die Prüfungsphase an. Diese wird vier bis sechs Wochen dauern. Wie im Sommersemester 2020 gehen wir davon aus, dass viele Prüfungen, gerade in großen Veranstaltungen in Präsenz stattfinden werden. Wir hoffen zudem auf einen erweiterten rechtlichen Rahmen für Online-Prüfungen.
Warum gibt es noch nicht auf alle Fragen Antworten? Worauf wartet die Universität noch?
Leider können wir Ihnen heute noch nicht auf alle Fragen Antworten geben, weil wir weder den weiteren Verlauf der Pandemie noch die Maßnahmen, die uns bis dahin von Seiten der Staatsregierung vorgegeben werden, zur Gänze absehen können.
Die Planungen der Universitätsleitung richten sich stets nach den Vorgaben, die auf Ebene der zuständigen Ministerien für die Universitäten und Hochschulen in Bayern gefasst werden. Dies betrifft ganz besonders die noch ungeklärten (rechtlichen) Rahmenbedingungen für Studium und Prüfungen, die in einigen Punkten völlig neu geschrieben werden müssen. Bisher hat das Ministerium noch keine Entscheidung zum Ablauf bzw. Modus des Wintersemesters bekanntgegeben. Sobald Näheres hierzu bekannt wird, informieren wir Sie selbstverständlich über die bewährten Wege. Bitte achten Sie daher auch in den kommenden Wochen auf die Bekanntmachungen auf den Webseiten und in den regelmäßigen Updates per E-Mail und in Stud.IP.
Die Universitätsleitung ist sich dessen bewusst, dass die allgemeine Ungewissheit über das kommende Semester alle Mitglieder der Universitätsfamilie vor große Herausforderungen stellt und uns allen viel abverlangt. Bitte seien Sie gewiss, dass wir alles dafür tun, um die noch offenen Fragen baldmöglichst zu beantworten.
Öffnung der Mensa-Cafeteria ab 27. Juli geplant
Das Studentenwerk plant ab kommenden Montag, 27. Juli, statt der Cafeteria im Audimax die größere Cafeteria im Mensagebäude wieder zu öffnen. Die Öffnungszeiten sollen während der Prüfungsphase von Montag bis Freitag auf 7 bis 16 Uhr ausgeweitet werden. Alle Speisen und Getränke sind ausschließlich zum Mitnehmen erhältlich, ein Vor-Ort-Verzehr ist nicht möglich. Alle weiteren Informationen wird das Studentenwerk in den nächsten Tagen auf seiner Webseite veröffentlichen.
Virtuelles Campusleben: Projekt des Studentenwerks „United we create“
Das Studentenwerk entwickelt das Fotoprojekt „Lockdown im Fokus“ weiter. Die Idee von „united we create“: kreative Talente zusammenbringen und sich gegenseitig zu neuen künstlerischen Projekten inspirieren. Das Studentenwerk bietet eine Online-Plattform an, bei der Studierende ihre kreativen Beiträge hochladen und sich vernetzen können. Daraus soll eine große Online-Mind-Map entstehen mit Gedanken, Bildern, Gedichten, Songs, Kurzfilmen und Videos rund um die Coronazeit. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Studentenwerks.
Das nächste Update erscheint am 24. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Ablauf des Wintersemesters 2020/21: Videobotschaft des Präsidenten
- Beginn und Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21
- Erreichbarkeit der Servicestellen: persönlicher Parteiverkehr nach Terminvereinbarung wieder möglich
Ablauf des Wintersemesters 2020/21: Videobotschaft des Präsidenten
In einer Videobotschaft richtet sich Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch an alle Universitätsmitglieder zum aktuellen Stand der Planungen zum Wintersemester.
Beginn und Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21
Ziel der Universität Passau ist, dass alle Studiengänge am 2. November 2020 beginnen und die Vorlesungszeit mit dem 12. Februar 2021 endet, sofern die Fächer und Fakultäten den Semesterstoff mit Hilfe von Onlineangeboten entsprechend verdichten können. An die Vorlesungszeit schließt sich dann der Prüfungszeitraum an. Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat zuletzt am 10. Juli öffentlich bekräftigt, dass sein Ministerium diesem Vorlesungstakt zustimmen wird. Diese Regelung bedarf zusätzlich auf Universitätsebene einer entsprechenden Rechtsgrundlage, über die der Senat befinden muss. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese Vorgänge ihre Zeit brauchen.
Erreichbarkeit der Servicestellen: persönlicher Parteiverkehr nach Terminvereinbarung wieder möglich
Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sind Vor-Ort-Termine in den Servicestellen bei Bedarf grundsätzlich wieder möglich. Bitte nehmen Sie zunächst digital Kontakt auf. Kann Ihr Anliegen so nicht geklärt werden, ist die individuelle Vereinbarung eines Vor-Ort-Termins möglich. Bitte beachten Sie: Ein spontaner Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Die zentralen Servicestellen der Universität Passau sind auch weiterhin per Telefon und/oder E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar und bearbeiten Ihre Anliegen schnellstmöglich. Da viele Beschäftigte aufgrund der Corona-Situation im Homeoffice arbeiten, kann die telefonische Erreichbarkeit unter der Büronummer eingeschränkt sein. Bitte weichen Sie dann auf E-Mail-Kommunikation aus. Viele Servicebereiche sind auch per Skype erreichbar oder bieten Zoom-Sprechstunden.
Eine Ausnahme bei der Erreichbarkeit gilt für das Prüfungssekretariat während der Prüfungsphase: Vom 27. Juli bis 11. September führt das Prüfungssekretariat die zentral organisierten Prüfungen durch und ist daher nicht zu den üblichen Zeiten im Büro. Bitte senden Sie Ihre Anfragen ausschließlich per E-Mail. Wir bitten um Verständnis, dass die Bearbeitung etwas länger dauern kann als gewohnt.
Das nächste Update erscheint am 22. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
Hinweise des Studentenwerks zur Überbrückungshilfe
Seit 16.06. können Studierende in pandemiebedingter Notlage nun bereits einen Online-Antrag auf die Überbrückungshilfe des Bundes stellen. Leider wird der Antrag häufig unvollständig oder fehlerhaft gestellt. Da das Studentenwerk aber so viele Beantragungen wie möglich positiv beantworten möchte, kommt es zu zahlreichen Nachforderungen von zwingend notwendigen Dokumenten. Diese Nachforderungen bremsen die weitere Bearbeitung der Anträge erheblich, und es kommt zu Verzögerungen in der Auszahlung.
Aufgrund der bisherigen Erfahrung in der Sachbearbeitung gibt das Studentenwerk auf seiner Webseite zahlreiche Tipps für die Antragsstellung.
Das nächste Update erscheint am 20. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
Start der zentralen Präsenzprüfungen am 27. Juli // Informationen für Studierende
Am Montag, den 27.07.2020, beginnen die zentral durch das Prüfungssekretariat organisierten Klausuren. Die Prüfungstermine und andere wichtige Informationen zu Prüfungen finden Sie auf der Webseite des Prüfungssekretariats unter „semesterbezogene Informationen“. Das Prüfungssekretariat hat alle Vorkehrungen getroffen, damit Sie sich sicher fühlen und die Prüfungen in einer ruhigen Atmosphäre schreiben können. Bitte leisten auch Sie Ihren Beitrag zum Schutz aller Beteiligten, indem Sie sich gut vorbereiten:
- Bitte beachten Sie die Infektionsschutzmaßnahmen.
- Bitte schauen Sie schon zuhause nach, welcher Prüfungsraum und Sitzplatz Ihnen zugeordnet wurde. Die Pläne sind nun ebenso wie die Hinweise zu Hilfsmitteln online auf der Webseite des Prüfungssekretariats abrufbar.
- Lassen Sie bitte alle unnötigen persönlichen Gegenstände zuhause und bringen Sie lediglich Ihre persönlichen Schreibgeräte, die Legitimationsnachweise und die zugelassenen bzw. genehmigten Hilfsmittel in den Prüfungsraum mit.
- Halten Sie bitte jederzeit Abstand.
- Bitte tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Prüfungsphase!
Das nächste Update erscheint am 17. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Weitere Informationen zu BAföG, Regelstudienzeit/Fristen und weiteren Regelungen in der Corona-Pandemie
- Hochschulwahlen: Wahlergebnisse veröffentlicht
Weitere Informationen zu BAföG, Regelstudienzeit/Fristen und weiteren Regelungen in der Corona-Pandemie
Das Wissenschaftsministerium hat die FAQ auf seiner Webseite aktualisiert zu den Themen BAföG und Prüfungen sowie zur Frage, ob das Sommersemester als Fachsemester zählt und welche Auswirkungen dies auf die Regelstudienzeit hat.
Im Webseitenbereich „Studium“ des Wissenschaftsministeriums steht nun eine Zusammenfassung der Regelungen durch das Eilgesetz zur Verfügung, u. a. finden Sie dort auch den Gesetzesentwurf als PDF zum Download.
Hochschulwahlen: Wahlergebnisse veröffentlicht
Das Wahlamt hat auf seiner Webseite die Wahlergebnisse der Hochschulwahl vom 7. Juli veröffentlicht.
Das nächste Update erscheint am 15. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Eilgesetz verabschiedet // Erleichterungen bei BAföG und Regelstudienzeit/Fristen
- Teilöffnung der Studierendentiefgarage
- Verzehr in der Mensa mit Reservierung wieder möglich
Eilgesetz verabschiedet // Erleichterungen bei BAföG und Regelstudienzeit/Fristen
Der Bayerische Landtag hat am 8. Juli das Eilgesetz zur Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes beschlossen. Das Gesetz beinhaltet u.a. eine Regelung, nach der sich Fachsemester- und Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. „Außerdem soll mit der Gesetzesänderung eine entsprechend verlängerte Förderungshöchstdauer beim BAföG-Bezug unbürokratisch sichergestellt werden. Damit sollen unseren Studentinnen und Studenten möglichst keine Nachteile entstehen, wenn sie in der aktuellen Krisensituation keine oder nicht alle Prüfungen ablegen können“, betont Wissenschaftsminister Bernd Sibler.
Erste Informationen entnehmen Sie bitte der heutigen Mitteilung des Wissenschaftsministeriums. Weitere Informationen sollen folgen. Wir halten Sie darüber auf dem Laufenden.
Über die Inhalte des in diesem Zuge neu geschaffenen Art. 99 des Bayerischen Hochschulgesetzes sprach der Minister heute in München auch mit den Vorsitzenden der Landes-Asten-Konferenz. Das Gespräch können Sie online bei Youtube abrufen (Beginn ab Minute 22:40).
Teilöffnung der Studierendentiefgarage
Durch die Teilöffnung der Bibliothek steigt der Bedarf an Parkmöglichkeiten. Ab Montag, 13. Juli, wird daher die obere Ebene der Studierendentiefgarage von Montag bis Freitag jeweils von 06:30 Uhr bis 22.30 Uhr geöffnet. Die Einfahrt ist ohne Campuscard bzw. Schlüssel möglich. Auch in der Tiefgarage gelten die gängigen Abstandsregeln. Bitte beachten Sie auch die Ausschilderung und Hinweise vor Ort. Der Campus kann über die Tiefgaragen-Ein- und -Ausfahrt sowie über das Treppenhaus der Zentralbibliothek (Innstraße 29) erreicht werden. Die Treppenhäuser, welche zum Gebäude WIWI (Innstraße 27) und Mensa (Innstraße 29) führen, sind nur als Flucht- und Rettungswege nutzbar.
Verzehr in der Mensa mit Reservierung wieder möglich
Ab 14. Juli ist ein Vor-Ort-Verzehr in der Mensa an der Universität Passau wieder möglich. Die Vor-Ort-Abholung der Speisen (Mensa-to-go) und die Nutzung des Mensa-Lieferdienstes werden weiterhin angeboten. Möchten Sie Ihre Gerichte vor Ort zu sich nehmen, müssen Sie ein 30-minütiges Zeitfenster und einen Sitzplatz vorher reservieren. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Studentenwerks.
Das nächste Update erscheint am 13. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Digital gestützte Prüfungen: Informationen für Studierende
- Staatsprüfung Lehramt: Sonderregelung des Kultusministeriums zum Freiversuch
- Bettina Noltenius ist neue Beauftragte der Universitätsleitung für Lehre
Digital gestützte Prüfungen: Informationen für Studierende
Das Transferforum Didaktik-Technik (DiTech) hat ein Informationspapier für Studierende zu den anstehenden digital gestützten Prüfungen veröffentlicht. Das Papier soll über Ablauf, Organisation, technische Rahmenbedingungen und angebotene Prüfungsformen informieren und so zu einem möglichst reibungslosen Ablauf der geplanten Prüfungen beitragen. In der Handreichung finden Sie hilfreiche Tipps und Hinweise auf Besonderheiten wie die notwendigen Eigenständigkeits- oder Einverständniserklärungen.
Staatsprüfung Lehramt: Sonderregelung des Kultusministeriums zum Freiversuch
Für die Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen zum Prüfungstermin Herbst 2020 sieht das Kultusministerium ebenfalls eine Sonderregelung zum Freiversuch vor. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Kultusministeriums. Außerdem wurde die Rücktrittsfrist für den Herbsttermin auf den 04.08.2020 verschoben. Den Prüfungsplan sowie das Rücktrittsformular finden Sie auf der Webseite des Prüfungssekretariats.
Bettina Noltenius ist neue Beauftragte der Universitätsleitung für Lehre
Die Universitätsleitung hat Prof. Dr. Bettina Noltenius zur Beauftragten für Lehre ernannt. Ihre Amtszeit beginnt am 1. August. Eine Verstärkung der Universitätsleitung wurde nötig, da Prof. Dr. Dennis Solomon zum 30. Juli sein Amt als Vizepräsident niederlegen wird. Der bisherige Vizepräsident für Internationales stellte sein Amt aus gesundheitlichen Gründen zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Meldung auf der Webseite.
Das nächste Update erscheint am 10. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Zentral organisierte Prüfungen aller Fakultäten: Prüfungsplan mit Räumen und Zeiten online
- Universitätsbibliothek: Teilöffnung Juridicum und Ausweitung in der Zentralbibliothek ab 13. Juli
- Virtuelles Campusleben: Ausstellung zum Kreativwettbewerb Celebrate Diversity
Zentral organisierte Prüfungen aller Fakultäten: Prüfungsplan mit Räumen und Zeiten online
Der Prüfungsplan für die zentral organisierten Prüfungen mit Angabe der Zeiten und Räume ist nun auf der Webseite des Prüfungssekretariats abrufbar. Zugelassene Hilfsmittel sowie die Sitzpläne finden Sie ab dem 10. Juli 2020 ebenfalls auf dieser Seite.
Teilöffnung des Lesesaals Juridicum und Erweiterung der Lern- und Arbeitsplätze in der Zentralbibliothek ab 13. Juli
Die Universitätsbibliothek informiert vorab, dass ab 13. Juli der Lesesaal Juridicum wieder mit zunächst 62 Plätzen öffnet. Sie können für mehrstündige, zeitversetzte Slots über ein Reservierungssystem gebucht werden. Zudem werden 15 Arbeitsplätze für eine Kurzzeitnutzung eingerichtet.
Darüber hinaus werden zeitgleich die Lern- und Arbeitsplätze in der ZB auf insgesamt 80 ausgeweitet. Weitere Informationen werden bald auf der Webseite der Universitätsbibliothek bereitgestellt.
Virtuelles Campusleben: Ausstellung zum Kreativwettbewerb Celebrate Diversity
Ab sofort sind alle Beiträge, die im Rahmen des Kreativwettbewerbs Celebrate Diversity eingereicht wurden, in einer virtuellen Ausstellung zu sehen. Klicken Sie sich durch die Ausstellung, lassen Sie sich inspirieren und stimmen Sie bis einschließlich 20.07.2020 über Stud.IP für Ihren favorisierten Beitrag ab.
Das nächste Update erscheint am 8. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Wintersemester 2020/21
- Virtuelles Campusleben: Südostasien-Sommerfest
Wintersemester 2020/21: Brief des Präsidenten an die Universitätsmitglieder
Uns alle beschäftigt die Frage, wie sich die Dinge an der Universität im Wintersemester entwickeln werden vor dem Hintergrund der Pandemiesituation. Mit dem angehängten Brief richtet sich Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch zu diesem Thema an alle Universitätsmitglieder.
Virtuelles Campusleben: Südostasien-Sommerfest
Virtuelles Südostasien-Sommerfest, 6. bis 8. Juli.
Das nächste Update erscheint am 6. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Lehramt: Schulpraktika können stattfinden
- Innwiese darf wieder genutzt werden
- Universitätsbibliothek // Postversand von Mahnschreiben
Lehramt: Schulpraktika können unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden
Aktuell gilt immer noch bis auf wenige Ausnahmen ein Verbot für Präsenzlehrveranstaltungen an bayerischen Hochschulen. Studierende im Lehramt bitten wir zu beachten, dass dieses Präsenzverbot nicht automatisch auch für Schulpraktika gilt, da diese in den Entscheidungsbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus fallen. Mit der Wiederaufnahme des Präsenz-Schulbetriebs können auch wieder Schulpraktika stattfinden, wobei hierfür die Einhaltung der Hygienevorschriften und Abstandskriterien maßgeblich sind. Die Entscheidung trifft die jeweilige Schulleitung im Benehmen mit den zuständigen Praktikumslehrkräften vor Ort. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Praktikumsamt.
Innwiese darf wieder genutzt werden
Die Innwiese unterhalb des Nikolaklosters darf ab sofort wieder genutzt werden. Zu Beginn der Corona-Pandemie war ein Bauzaun um die Wiese aufgestellt worden, da es immer wieder zu Verstößen gegen die Bestimmungen der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung kam. Die Universität hat hierbei in enger Absprache mit der Polizei und den örtlichen Behörden gehandelt.
Die geänderten Bestimmungen der 6. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen-verordnung machen eine Öffnung der Innwiese nun deutlich einfacher, allerdings bleiben einige zentrale Spielregeln bestehen, die auch sonst im öffentlichen Raum gelten:
- So ist der Aufenthalt weiterhin mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Lebenspartnern oder direkten Verwandten sowie eines weiteren Hausstands gestattet; Gruppen dürfen bis zu zehn Personen umfassen.
- Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist Pflicht.
- Das Feiern und Grillen bleibt unabhängig von der Zahl der Personen verboten, ebenso Ballspiele und Sport.
Die Universität wird die Nutzung der Innwiese zunächst beobachten und dann ergebnisoffen evaluieren.
Postversand von Mahnschreiben
Die Universitätsbibliothek macht aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam, dass Mahnschreiben aus technischen und rechtlichen Gründen per Post versandt werden. In letzter Zeit häufigen sich Fälle, in denen diese Schreiben nicht zustellbar sind. Um (weitere) Mahngebühren zu vermeiden, beachten Sie bitte Folgendes:
- Überprüfen Sie Ihr Benutzungskonto regelmäßig selbst auf überfällige Medien.
- Erteilen Sie einen Nachsendeauftrag, wenn Sie umziehen, und ändern Sie zeitnah Ihre Adresse im Campusportal.
Das nächste Update erscheint am 3. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Lehrevaluationen im Sommersemester
Lehrevaluationen im Sommersemester // Bitte machen Sie mit!
Derzeit werden an allen Fakultäten Lehrevaluationen durchgeführt. Da dieses Semester außergewöhnlich war, haben wir dafür auch ein besonderes Evaluierungsformat entwickelt, das neben den üblichen Fragen auch Aspekte der Online-Lehre beinhaltet. Es ist aufgrund der alternativen Lehrformate diesmal besonders wichtig, dass Sie an der Umfrage teilnehmen, damit wir auch in Zukunft die Qualität der Lehre für Sie sichern können. Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen lädt Sie deshalb ausdrücklich zur Teilnahme an der Lehrevaluation ein.
Das nächste Update erscheint am 1. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Corona-Hilfsfonds der Universität für Studierende und Promovierende
- Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende
- Studentenwerk öffnet KulturSalon
- Vizepräsident Solomon legt sein Amt nieder
Corona-Hilfsfonds der Universität Passau für Studierende und Promovierende
Die Universität hat ein Hilfsangebot für Studierende und Promovierende geschaffen, die aufgrund der Corona-Pandemie unverschuldet und vorübergehend in finanzielle Not geraten sind. Betroffene können ab Juli Unterstützung beantragen und werden dann entweder schnell und unkompliziert an passende externe Hilfsangebote vermittelt oder erhalten finanzielle Unterstützung der Universitätsstiftung. Dadurch will die Universität finanziell angeschlagenen Studierenden und Promovierenden ermöglichen, ihr Studium bzw. ihre Promotion aufzunehmen oder fortzusetzen.
Das Angebot richtet sich an:
- Studierende, die im Sommersemester 2020 regulär immatrikuliert sind;
- Promovierende, die im Sommersemsester 2020 ein Promotionsvorhaben verfolgen.
Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach der Situation und den Voraussetzungen der Antragstellenden:
- Hilfe zum Lebensunterhalt: einmalig bis zu 900 Euro pro Person
- Hilfe zur Finanzierung der Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen, wenn diese privat organisiert werden muss: einmalig bis zu 600 Euro pro Person
- Hilfe zur Finanzierung von technischer Infrastruktur und/oder Arbeitsmaterial: einmalig bis zu 300 Euro pro Person.
Alle Informationen zur Corona-Hilfe der Universität Passau sowie das Antragsformular finden Sie ab sofort auf unserer Internetseite zum Thema Corona-Hilfen.
Überbrückungshilfe des Bundes für Studierende jetzt noch für Juni beantragen
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat zur Überbrückung von finanziellen Notlagen von Studierenden 100 Millionen Euro bereitgestellt. Studierende, die sich im Juni in einer finanziellen Notlage befinden, können noch bis 30. Juni einen Online-Antrag stellen. Ab 1. Juli können nur noch Anträge für den Monat Juli gestellt werden. Noch sind nicht alle Mittel für den Monat Juni angefragt.
Bitte beachten Sie:Nur wenn alle Angaben plausibel und die Dokumente lesbar sind, kann der Antrag schnell bearbeitet werden. Bitte beachten Sie daher die technischen Hinweise zum Online-Antrag. Bitte beachten Sie auchdie FAQs zum Thema.
Ab 1. Juli Teilöffnung der Kulturproberäume (Reservierung erforderlich)
Ab 1. Juli steht der KulturSalon (Franz-Stockbauer-Weg 3) Musikerinnen und Musikern sowie Theatergruppen unter bestimmten Auflagen zur Verfügung:
KulturSalon Erdgeschoss: maximal 5 Personen
KulturSalon Obergeschoss: maximal 3 Personen
Reduzierte Gebühr für Musikerinnen und Musiker: 12,50 Euro
Eine telefonische Reservierung der Probenzeiten im Info-Punkt des Studentenwerks ist notwendig. Dort erfahren Sie alles Weitere zur Schlüsselausgabe. Die Reservierung der Räume ist ab 29. Juni möglich. Weitere Informationen finden Sieauf den Internetseiten des Studentenwerks.
Kontakt: Mo.-Fr. 10.00 bis 13.00 Uhr unter Tel. (+49) 0851/509 1922 oder (+49) 0851/509-1920.
Vizepräsident Solomon legt sein Amt nieder
Prof. Dr. Dennis Solomon, Vizepräsident für Internationales, hat sein Amt aus gesundheitlichen Gründen zur Verfügung gestellt.
„Wir lassen Professor Solomon sehr ungern aus dem Führungsteam scheiden, da wir seine Mitarbeit und Unterstützung in fachlicher und persönlicher Hinsicht außerordentlich schätzen“, sagt Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch in einer ersten Stellungnahme. „Wir akzeptieren seinen Rücktritt mit großem Bedauern, Verständnis und Sorge und wünschen ihm eine schnelle gesundheitliche Besserung. Für die überaus vertrauensvolle und harmonische Zusammenarbeit in dieser schwierigen Corona-Phase sind wir ihm sehr dankbar.“ Man bemühe sich nun um eine zeitnahe Nachbesetzung, so der Präsident weiter.
Als Vizepräsident war Dennis Solomon seit 1. April 2020 für das Ressort Internationales verantwortlich. Die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten bilden gemeinsam mit dem Präsidenten und dem Kanzler die Universitätsleitung. Sie werden auf Vorschlag des Präsidenten für jeweils drei Jahre vom Universitätsrat gewählt. Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens sieht das Bayerische Hochschulgesetz eine Ergänzungswahl für den Rest der Amtszeit vor.
Das nächste Update erscheint am 29. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Teilöffnung des ZB-Lesesaals // Abgabefristen
- Geplante Änderung der Corona-Satzung // Nicht bestandene Prüfungen im SoSe 2020 sollen nicht gewertet werden
Teilöffnung des ZB-Lesesaals // Abgabefristen
Die Teilöffnung des Lesesaals Zentralbibliothek ab dem 29.06. (siehe hierzu das Update vom 19.06.) ändert nichts an dem Ruhen der Bearbeitungsfristen für die Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten). Bis zu einer Literaturversorgung ohne größere Hindernisse gilt weiterhin, dass Sie die Zahl der Schließtage der Bibliothek an Ihr ursprüngliches Abgabedatum der Abschlussarbeit anhängen dürfen. Ein Rechenbeispiel hierfür finden Sie in unseren FAQs (Stand 15.05.2020).
Bitte beachten Sie: Sie können Ihr neues Abgabedatum erst berechnen, wenn das Datum feststeht, zu dem der Literaturzugang ohne größere Hindernisse sichergestellt ist. Über dieses informieren wir Sie rechtzeitig in den regelmäßigen Updates. Der neue Abgabetermin wird Ihnen dann auch vom zentralen Prüfungssekretariat mitgeteilt.
Bitte beachten Sie außerdem: Für Seminar- und Hausarbeiten liegt die Entscheidung, ob eine Fristverlängerung sinnvoll bzw. erforderlich ist (z. B. weil die Arbeit mittels online verfügbarer Literatur erstellt werden kann) beim jeweiligen Betreuer bzw. der jeweiligen Betreuerin. Dies gilt auch für die Seminararbeiten in den Schwerpunktbereichen der Juristischen Fakultät, Näheres hierzu auf der Seite des Studiendekans der Fakultät.
Geplante Änderung der Corona-Satzung // Nicht bestandene Prüfungen im Sommersemester 2020 sollen nicht gewertet werden
Die Universitätsleitung wird dem Senat vorschlagen, die Corona-Satzung der Universität Passau zu erweitern und so Studierenden aufgrund der Corona-Sondersituation entstandene Nachteile abzumildern. Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Sommersemester 2020 sollen demnach nicht gewertet werden.
Zur Änderung der Corona-Satzung ist ein Beschluss durch den Senat der Universität erforderlich. Dieser ist für den 22. Juli 2020 geplant. Nach dem Beschluss sowie der Ausfertigung und Bekanntmachung der Satzungsänderung ist die neue Regelung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Passau in Kraft.
Bitte beachten Sie: Für universitäre Prüfungen in den Staatsexamens-Studiengängen (z. B. juristische Schwerpunktprüfungen) ist zusätzlich das Einvernehmen der jeweiligen Ministerien erforderlich. Dieses Verfahren beansprucht erfahrungsgemäß etwas Zeit. Wir informieren in den Updates, sobald dieses erteilt ist.
Bitte beachten Sie auch, dass die Staatsprüfungen in der Verantwortung der zuständigen Ministerien liegen und daher die Corona-Satzung der Universität Passau auf Staatsprüfungen keine Anwendung finden kann.
Das nächste Update erscheint am 26. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Wohnheimzimmer zur Zwischenmiete für internationale Studierende
- Hochschulwahl für Studierende // jetzt Briefwahlunterlagen anfordern
Wohnheimzimmer zur Zwischenmiete für internationale Studierende
Das Akademische Auslandsamt hat derzeit noch günstige Wohnheimzimmer frei, die von internationalen Studierenden für einen begrenzten Zeitraum im Sommersemester, z. B. für Prüfungen, angemietet werden können. Interessierte können sich an Alexandra Winterkorn unter accommodation@uni-passau.de wenden.
Hochschulwahl für Studierende // jetzt Briefwahlunterlagen anfordern
Nicht vergessen: Noch bis 23. Juni 2020 können Studierende Briefwahlunterlagen für die Hochschulwahl über Stud.IP beantragen und erhalten diese zugesandt. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Wahlamts.
Das nächste Update erscheint am 24. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/2021
- Universitätsbibliothek // Teilöffnung des ZB-Lesesaals ab 29.6.
- Ausschreibung Studieren-mit-Kind-Preis
Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/2021
Ziel der Universitäten in Bayern ist, dass die Vorlesungszeit im Wintersemester für alle Studiengänge am 2. November 2020 beginnt und mit einem Flexibilisierungszeitraum von 14 Tagen am 26. Februar 2021 endet. Das bedeutet, dass die jeweilige Hochschule das Vorlesungsende auf den 12. Februar vorverlegen kann, wenn dies im Hinblick auf die Vermittlung des Semesterstoffs vertretbar ist.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung bedarf noch der Genehmigung durch das Staatsministerium. Wir informieren Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung.
Universitätsbibliothek // Teilöffnung des ZB-Lesesaals ab 29.6.
Ab dem 29.6.2020 wird der Lesesaal Zentralbibliothek von Montag bis Freitag zwischen 8:30 Uhr und 17:30 Uhr als Lern- und Arbeitsraum wieder geöffnet, zunächst mit 52 Plätzen. Die nummerierten Arbeitsplätze können pro Person und Tag für je vier Stunden in zeitversetzten Arbeits- und Lernschichten über ein Buchungssystem reserviert werden.
Neben dem Lernen am nummerierten Platz werden die Freihandnutzung, das Scannen und das Kopieren wieder möglich sein. Gruppenarbeitsplätze und -räume werden nicht zugänglich sein. Zwischen den Lern- und Arbeitsschichten werden die Plätze desinfiziert. Die Möglichkeit der kontaktlosen Ausleihe bleibt weiterhin bestehen. Parallel zur Universitätsbibliothek wird auch die Staatliche Bibliothek Passau ab dem 29.6. wieder öffnen.
Weitere Informationen und der Zugang zum Buchungssystem werden im Laufe der kommenden Woche auf der Webseite der Bibliothek bereitgestellt.
Ausschreibung Studieren-mit-Kind-Preis
Die Universität Passau vergibt an allen Fakultäten einmal pro Semester den „Studieren-mit-Kind-Preis“. Damit zeichnet sie Absolventinnen und Absolventen mit Kind oder Kindern in jeder Fakultät aus, die ihr Studium mit überdurchschnittlichen Studienleistungen abgeschlossen haben. Das Preisgeld beträgt jeweils 500 Euro. Die Universität Passau würdigt damit den besonderen Einsatz von studentischen Eltern, denen es gelungen ist, Kindererziehung und ein erfolgreiches Studium zu vereinbaren. Bewerbungsanträge können bis zum 6. Juli 2020 per E-Mail an frauenbuero@uni-passau.de oder per Post an das Frauenbüro, Innstraße 39, 94032 Passau, Raum JUR 010, gesendet werden.
Das nächste Update erscheint am 22. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Aufhebung des Corona-bedingten Katastrophenfalls
- Bekanntmachung der Prüfungstage der zentral organisierten Präsenzprüfungen für alle Fakultäten
- Virtuelles Campusleben: aktuelle Termine und Datumskorrektur VDW-Aktionstag
Aufhebung des Corona-bedingten Katastrophenfalls
Seit dem 16. März galt in Bayern der Katastrophenfall. Dieser wurde nun aufgehoben. Zum 17. und zum 22. Juni treten nun weitere Lockerungen in Kraft. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den FAQ des Innenministeriums.
Bekanntmachung der Prüfungstage der zentral organisierten Präsenzprüfungen für alle Fakultäten
Das Prüfungssekretariat hat heute die Übersicht der Prüfungstage für die zentral organisierten Präsenzprüfungen veröffentlicht. Die Prüfungsräume und –zeiten werden nach Ende der Rücktrittsfrist (30. Juni 2020) bekanntgegeben werden.
Virtuelles Campusleben: aktuelle Termine und Datumskorrektur VDW-Aktionstag
- Virtuelle Messe des 5-€-Business-Wettbewerbs | alle Stände der studentischen Teams sind jetzt online
- 30 Jahre AlumniClub Passau (auch für Studierende) mit Live-Interview mit Präsident Prof. Dr. Bartosch | 20.6., 20:00 Uhr
- Virtueller kuwi.sommer @home 2020 |20./21.6. ab 10:00 Uhr
Datumskorrektur:
Der VDW-Aktionstag findet am Montag, 22. Juni statt:
- Keynote des Nachhaltigkeitsforschers Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker | 12:30 Uhr
- Ok-Boomer?-Cafe zum Thema intergenerationale Gerechtigkeit | 16:00 Uhr
- Keynote des Klimaforschers Professor Dr. Hartmut Graßl | 18:00 Uhr
Für die Zugangsdaten melden Sie sich bitte online an.
Das nächste Update erscheint am 19. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Änderungen bei Kontaktbeschränkungen
- Corona-Überbrückungshilfe der Studentenwerke
- Freie Wohnheimzimmer
- Laufbahn- und Karrierecoachings des Frauenbüros
- Virtuelles Campusleben: aktuelle Termine // Themenschwerpunkt „Nachhaltigkeit“
Änderungen bei Kontaktbeschränkungen
Am 27. Mai hatten wir Sie informiert, dass die Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni verlängert wurden. Zum 15. Juni treten jedoch einzelne Lockerungen in Kraft. Was bleibt gleich, was ändert sich? Antworten finden Sie in den FAQ des Katastrophenschutzes des Bayerischen Innenministeriums. Im Bereich der Hochschulen ändert sich vorerst wenig: Laut Staatsregierung ist der Vorlesungsbetrieb weiterhin vorrangig durch Online-Lehre sicherzustellen.
Corona-Überbrückungshilfe der Studentenwerke
Ab Dienstagmittag, 16. Juni, 12 Uhr, können Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in besonders akuter Not und unmittelbar auf Hilfe angewiesen sind, Überbrückungshilfe in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses bei ihrem Studenten- bzw. Studierendenwerk beantragen. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal für die Überbrückungshilfe für Studierende geschaffen: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute pandemiebedingte Notlage. Weitere Informationen und FAQ zur Überbrückungshilfe finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
Freie Wohnheimzimmer
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz informiert auf seiner Webseite, dass aktuell an mehreren Standorten, darunter auch in Passau, freie Wohnheimzimmer verfügbar sind. Ausnahmsweise und nur bis zum 31.10.2020 können sich auch Nicht-Studierende (Schüler und Auszubildende) für einen Wohnplatz in den Wohnanlagen bewerben.
Laufbahn- und Karrierecoachings für Masterstudentinnen, (Post-) Doktorandinnen, Habilitandinnen und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
Das Frauenbüro der Universität Passau bietet auch in diesem Semester individuelle Laufbahncoachings für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen, Habilitandinnen, Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen und Masterstudentinnen mit externen Coaches an. Die Coachings sind für die Teilnehmerinnen kostenfrei. Weitere Informationen zu den Coaches, den Terminen sowie zur Anmeldung finden Sie im Flyer. Bei Fragen können Sie sich gerne per E-Mail an das Frauenbüro wenden.
Virtuelles Campusleben: aktuelle Termine // Themenschwerpunkt „Nachhaltigkeit“
Faire Mode aus Ostafrika. Die Reise eines T-Shirts, Dienstag, 16. Juni, 20:00 Uhr
Webinar: Master Business Administration studieren, Mittwoch, 17. Juni, 16:00 Uhr
Terminvorschau:
Das Thema Nachhaltigkeit spielt nächste Woche eine zentrale Rolle:
Mit Professor Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker und Professor Dr. Hartmut Graßl sind zwei der weltweit bedeutendsten Forscher in den Bereichen Nachhaltigkeit und Klima zu Gast an der Universität Passau. Beide gestalten jeweils eine öffentliche Keynote mit anschließender Diskussion beim VDW-Aktionstag Aufklärung 2.0 am Montag, 22. Juni. Im digitalen Ok-Boomer?-Cafe treffen sich Interessierte aller Altersgruppen, um über das Thema intergenerationale Gerechtigkeit zu diskutieren. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker spricht außerdem am Dienstag, 23. Juni ab 17 Uhr über das Thema „Gibt es Synergien zwischen Umwelt und Wirtschaft?“ im Rahmen einer Kooperationsveranstaltung des Neuburger Gesprächskreises Wissenschaft und Praxis an der Universität Passau e. V. mit dem Best Business Award Forum für die Dreiländerregion Donau-Moldau. Die Teilnahme ist exklusiv für Vereinsmitglieder sowie Universitätsangehörige kostenfrei möglich. Interessierte können sich bis spätestens 21. Juni per E-Mail an info@bestbusinessaward.com anmelden und erhalten die Zugangsdaten zum Webinar zugeschickt.
Das nächste Update erscheint am 17. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21
- Verlängerte Bewerbungsfristen Master // Webinar Master Business Administration
- Corona-Hilfen // Informationen des Familienservice für Eltern und Familien
- Virtuelles Campusleben: Digitale 5-Euro-Business-Messe
Beginn der Vorlesungszeit im Wintersemester 2020/21
Uns erreichen derzeit viele Anfragen, wann die Vorlesungen im Wintersemester beginnen werden. Unser zuständiges Wissenschaftsministerium geht zum heutigen Stand auf seiner Webseite weiterhin vom bayernweiten Start der Vorlesungen an Universitäten am 12. Oktober aus.
Von Bundesseite wurde allerdings bereits entschieden, dass die Vorlesungszeit im Wintersemester „für Studienanfängerinnen und –anfänger der zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge, deren Zulassung über die Stiftung Hochschulzulassung koordiniert wird, am 2. November 2020 beginnen soll.“
Die Universität Passau hat jedoch keine Studiengänge, auf die dies zutrifft. Wir möchten daher an dieser Stelle festhalten, dass noch nicht entschieden ist, wann die Vorlesungszeit im kommenden Wintersemester beginnen wird. Es ist derzeit auch noch nicht klar, ob es eine bayernweit einheitliche Regelung geben wird, oder die Universitäten einen Spielraum für die Entscheidung haben werden. Wir informieren Sie in den Updates, sobald hierzu weitere Informationen vorliegen.
Verlängerte Bewerbungsfristen Master // Webinar Master Business Administration
Das Bewerbungsportal ist bereits geöffnet, für die meisten Masterstudiengänge ist die Bewerbungsfrist Corona-bedingt bis 15. Juli verlängert mit einzelnen Ausnahmen. Bitte beachten Sie: Die Frist für den englischsprachigen Masterstudiengang Development Studies wurde ebenfalls verlängert und endet nun am 30. Juni. Alle aktuellen Master-Fristen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Gerne weisen wir in diesem Zusammenhang auf ein Info-Webinar zum Master Business Administration am 17. Juni um 16 Uhr hin. Nach einem Vortrag zu Studieninhalten, -aufbau und Zulassungsvoraussetzungen können Studierende live Fragen stellen.
Sie möchten im Wintersemester 2020/21 einen Masterstudiengang beginnen, Ihnen fehlen Corona-bedingt jedoch noch Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor? Mit § 4 der „Corona-Satzung“ hat die Universität Passau Möglichkeiten geschaffen, in solchen begründeten Fällen die Nachweise für die Zugangsvoraussetzungen bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 (30.03.2021) nachzureichen.
Corona-Hilfen // Informationen des Familienservice für Eltern und Familien
Was muss ich als Elternteil zur schrittweisen weiteren Öffnung der Kindertagesbetreuung wissen? Welche Maßnahmen des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung sind für Familien besonders relevant? Auf welche Form der Corona-Hilfe habe ich in meiner aktuellen Situation Anspruch? Antworten hierzu und weitere Informationen für Eltern und Familien hat der Familienservice im aktuellen Newsletter für Sie zusammengestellt.
Virtuelles Campusleben: Digitale 5-Euro-Business-Messe
Im Rahmen des 5-Euro-Business-Wettbewerbs stellt die Business-Messe, bei der die studentischen Teams ihre Produkte präsentieren und bewerben können, eines der Highlights dar. Die Messe findet dieses Jahr als digitale Messewoche vom 15. bis 20. Juni statt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite der Gründungsförderung. Ganz im Sinne unserer „Digital Edition“ wird es in diesem Semester eine virtuelle Messe geben.
Das nächste Update erscheint am 15. Juni um 18 Uhr. Da der 12. Juni vorlesungsfrei ist (Verfügungstag der Universität Passau), erscheint an diesem Tag ausnahmsweise kein Update.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- KI Netzwerk: Wissenschaftsminister besuchte die Universität
- Corona-Hilfen für Studierende
- Virtuelles Campusleben: neue Hochschulgruppenvideos und Termine
KI Netzwerk: Wissenschaftsminister besuchte die Universität
Drei neue Professuren werden an der Universität Passau zur Erforschung von Künstlicher Intelligenz eingerichtet. Wissenschaftsminister Bernd Sibler informierte sich in diesem Zusammenhang am vergangenen Freitag an der Universität Passau. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Corona-Hilfen für Studierende
Viele Studierende sind durch die Corona-Krise schwer getroffen. Die Abteilung Internationales und Studierendenservice hat daher eine Übersicht über spezielle Stipendienmöglichkeiten und Corona-Hilfen zusammengestellt.
Virtuelles Campusleben: neue Hochschulgruppenvideos und Termine
In der Playlist „Virtueller Hochschulgruppennachmittag“ des AStA sind neue Videos hinzugekommen, insgesamt präsentieren sich nun 44 Hochschulgruppen.
Aktuelle Termine:
- Career Talk mit EY, 9.6., 18:00 Uhr
- Berufe im Profil: Strategie- und Unternehmensentwicklung beim Flughafen München, 10.6., 18:00 Uhr
Terminvorschau:
20. und 21. Juni: Jahrestreffen des AlumniClubs und Kuwi.Sommer virtuell
Bitte nutzen Sie den Veranstaltungskalender der Universität, um Ihre virtuellen Veranstaltungen sichtbar zu machen. Sie können neue Termine ganz einfach selbst eintragen. Die Termine erscheinen so auf zahlreichen Webseiten. Zudem werden alle öffentlichen Veranstaltungen in den Newsletter „Termine und Personen“ übernommen, der regelmäßig an die Medien sowie an einen großen Interessentenkreis inner- und außerhalb der Universität versendet wird.
Das nächste Update erscheint am 10. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Zentral organisierte Prüfungen: Übersicht veröffentlicht
- Juristische Fakultät: neue Webseite des Studiendekans
- Zwischenbilanz: Online-Lehre mit Zoom
- Vorträge zu Stipendien online
Zentral organisierte Prüfungen: Übersicht veröffentlicht
Das zentrale Prüfungssekretariat hat die Liste der zentral organisierten Prüfungen für alle Fakultäten veröffentlicht. Die Prüfungstage werden am 17. Juni 2020 bekannt gemacht. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Seite des Prüfungssekretariats unter „Prüfungstermine Sommersemester“.
Juristische Fakultät: neue Webseite des Studiendekans
Die Webseite des Studiendekans wurde aktualisiert und neu gestaltet. Aktuelle Informationen zur Auswirkung des Coronavirus auf den Studien- und Prüfungsbetrieb der Juristischen Fakultät finden Sie nun auf der Unterseite „Coronavirus“.
Zwischenbilanz zur Online-Lehre mit Zoom zur Semesterhalbzeit
Nach über einem Monat Vorlesung in einem digitalisierten Umfeld können wir auf 18.679 Veranstaltungen mit ZOOM-Meetings und 179 Veranstaltungen mit ZOOM-Webinaren mit einer Spitzenauslastung von bis zu 1.062 Teilnehmern zurückblicken.
Die Mehrheit (ca. 80%) der insgesamt 1.067 Befragten haben durch die Teilnahme an der ZOOM-Blitzumfrage zurückgespielt, dass sie mit der kurzfristig umgesetzten Lösung „ZOOM“ sehr zufrieden bzw. zufrieden sind. Der Mittelwert (MW) auf einer 5-stufigen Skala von „1 = sehr zufrieden“ bis „5 = unzufrieden“ beträgt 1,95.
Informationen, die in den Rubriken „Anregungen“ und „Kritik“ abgefragt wurden, lieferten wertvolle Hinweise, die in den FAQs und den Informationen zum Datenschutz verarbeitet wurden.
Weitere Anregungen und Informationswünsche werden im ZIM Hilfe-Portal auf der Seite „Online-Lehre mit ZOOM“ für Sie aufbereitet.
Vorträge zu Stipendien online
Für alle, die beim virtuellen Stipendieninfoabend der Universität nicht dabei sein können, sind die Aufzeichnungen der Vorträge nun online verfügbar: Nach einem kurzen Überblick über die Stipendienlandschaft stellten Stipendiatinnen und Stipendiaten ihre Förderwerke vor und beantworteten Fragen rund um das Thema Stipendien.
Das nächste Update erscheint am 8. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Präsenzprüfungen: Webseite für Studierende und Prüfer/innen online
- Update Prüfungen Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
- Update Prüfungen Juristische Fakultät
- Rückgabe von Literatur während der Lesesaalschließungen der Universitätsbibliothek
- Virtuelles Campusleben: aktuelle Termine
Präsenzprüfungen: Webseite für Studierende und Prüfer/innen online
Ziel der Universität Passau ist, nicht vermeidbare Präsenzprüfungen im Sommersemester für Studierende und Beschäftigte möglichst sicher durchzuführen. Hierzu hat das Prüfungssekretariat in Zusammenarbeit mit den Liegenschaften entsprechende Hygienekonzepte erarbeitet und mit dem Betriebsarzt und dem Gesundheitsamt abgestimmt. Ausführliche Informationen für Studierende sowie Prüferinnen und Prüfer finden Sie auf den neuen Webseiten zur Durchführung von Präsenzprüfungen gemäß der Hygienekonzepte.
Update zu den Prüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät hat aktualisierte Informationen zu ihren Prüfungen bereitgestellt.
Update zum Studien- und Prüfungsbetrieb der Juristischen Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät informiert über aktuelle Änderungen, u.a. zu elektronisch vermittelten Leistungsnachweisen. Sie finden die Updates vom 2. Juni auf der Webseite des Studiendekans.
Rückgabe von Literatur während der Lesesaalschließungen der Universitätsbibliothek
Wird für die Rückgabe entliehener Bücher der Zugang zu einem Schließfach benötigt, können Sie eine E-Mail mit Betreff "Rückgabe von Literatur" an den jeweiligen Gebäudeverantwortlichen der Liegenschaften senden. Der Zugang zu den Schließfächern kann auch durch Dritte erfolgen, wenn diese eine unterschriebene Kopie des Ausweises und eine unterschriebene Vollmacht vorzeigen. Die Kontaktdaten sowie alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite der Universitätsbibliothek.
Virtuelles Campusleben: aktuelle Termine
- Virtueller Infoabend zum Referendariat (Lehramt), Mittwoch, 3. Juni, 19:00 Uhr
- Zeit zum Träumen- und vielleicht sogar zum Planen Ihres Auslandsaufenthaltes, Donnerstag, 4. Juni, 19:00 Uhr
Terminvorschau:
- Webinare für Studieninteressierte: Sie haben Freunde, Familie oder Bekannte, die sich für ein Studium in Passau interessieren? Da aktuell keine Vor-Ort-Veranstaltungen wie Schulbesuche oder das „Schnupperstudium“ möglich sind, bietet die Universität im Juni und Juli rund 20 Webinare zu den Studiengängen sowie zu allgemeinen Themen wie Bewerbung und Einschreibung.
- VDW-Aktionstag Aufklärung 2.0 am 22. Juni: Die Universität begrüßt Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker und Prof. Dr. Helmut Graßl als Gastredner zum digitalen Aktionstag der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler an der Universität Passau.
Das nächste Update erscheint am 5. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Anmeldung zum Staatsexamen Lehramt // Frühjahr 2021
- Semesterticket: Übergangsregelung verlängert
- Erinnerung Bewerbungsschluss Deutschlandstipendium
- Virtuelles Campusleben: Digitaler Hochschulgruppennachmittag
Jetzt zum Ersten Staatsexamen Lehramt (Termin Frühjahr 2021) anmelden
Vom 01.06.–01.08.2020 läuft die Anmeldefrist für das Erste Staatsexamen für ein Lehramt an öffentlichen Schulen – Prüfungstermin Frühjahr 2021. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Prüfungssekretariats für Lehramt unter „Staatsexamen“:
Die Anmeldung erfolgt zunächst über das Online-Formular „Teil A“ auf der Webseite des Kultusministeriums. Bitte beachten Sie: Die Anmeldung ist nur gültig, wenn diese anschließend im oben genannten. Anmeldezeitraum fristgerecht postalisch per Einschreiben an folgende Adresse übersandt wird:
Außenstelle des Prüfungsamtes für die Lehrämter an
öffentlichen Schulen an der Universität Passau
Schulart:__________________________
Innstraße 41
94032 Passau
Eine Übersendung der Anmeldeunterlagen per E-Mail oder die persönliche Einreichung im Prüfungssekretariat ist aufgrund der aktuellen Situation (Schließung des Verwaltungsgebäudes) nicht möglich!
Diese Unterlagen müssen Sie zwingend mit „Teil A“ einreichen:
- Bei Anmeldung zum EWS-Examen: originale oder beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde und ggfs. Eheurkunde (einfache Kopien sind nicht möglich, Sie erhalten diese nicht wieder zurück)
- Bei Anmeldung zum Fächerexamen: Antrag auf Verlängerung der ZulA-Abgabefrist mit Unterschrift und Stempel Ihres Prüfers/Ihrer Prüferin, falls die ZulA erst zum 01.10.2020 abgegeben wird
- Sonstige Zulassungsvoraussetzungen, die bereits zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Staatsexamen vorliegen
Semesterticket: Übergangsregelung verlängert
Aufgrund der Gebäudeschließungen ist es aktuell nicht möglich, die CampusCard zu validieren. Daher wurde die Übergangsregel für die Nutzung der Stadtbusse bis zum 30.09.2020 verlängert. Sie können weiterhin die gültige Immatrikulationsbescheinigung (Sommersemester 2020) in Papierform als Nachweis für das Semesterticket nutzen. Bitte denken Sie daran, einen amtlichen Lichtbildausweis bei der Fahrt mitzuführen.
Erinnerung Bewerbungsfrist Deutschlandstipendium 1. Juni
Ab Oktober 2020 kann die Universität Passau erneut ca. 55 Deutschlandstipendien in Höhe von 3.600 Euro (300 Euro monatlich für 12 Monate) vergeben. Die Bewerbung ist noch bis 1. Juni 2020 möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite zum Deutschlandstipendium.
Virtuelles Campusleben: Digitaler Hochschulgruppennachmittag des AStA
Über 100 studentische Gruppen an der Universität Passau bieten vielfältige Möglichkeiten sich zu engagieren. Von Musik über Politik und Sprachen, bis zu kreativem Schreiben - für jeden Geschmack ist etwas dabei. Üblicherweise findet ein Infonachmittag zu Anfang des Semesters auf dem Mensavorplatz statt. Dieses Semester hat der AStA eine digitale Alternative eingerichtet mit einer die Playlist im Videoportal zum Durchklicken und Entdecken.
Das nächste Update erscheint am 3. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Kontaktbeschränkungen verlängert
- Universitätsbibliothek: Literaturrückgabe und Mahnungen
- Update Juristische Fakultät
- Kreativwettbewerb Diversity
Kontaktbeschränkungen verlängert
Die Kontaktbeschränkungen wurden bis 29. Juni verlängert. Was bleibt gleich, was ändert sich? Antworten finden Sie in den FAQ des Katastrophenschutzes des Bayerischen Innenministeriums.
Universitätsbibliothek: Literaturrückgabe und Mahnungen
Als letzte bayerische Universitätsbibliothek führt auch die Universitätsbibliothek Passau wieder die Mahnroutine ein, um die Verfügbarkeit dringend benötigter Literatur sicherzustellen: Ab 03.06.2020 werden alle nicht fristgemäß zurückgegebenen Medien wieder gemahnt. Entliehene Medien können auch auf dem Postweg zurückgegeben werden: Universitätsbibliothek Passau, Ausleihschalter, Innstr. 29, 94032 Passau. Es wird gebeten, die Bücher gut zu verpacken. Sollten Sie eine Mahnung erhalten und Sie haben dazu Fragen: Die Ansprechpersonen in der Mahnzentrale sind tagsüber unter der Telefonnummer +49 (0)851 509 -1656 oder -1620 zu erreichen. Rund um die Uhr können Sie das Kontaktformular der Mahnzentrale nutzen und dort Ihre Rückfragen stellen.
Update Juristische Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät informiert über aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb der Juristischen Fakultät: Sie finden die Updates vom 26. Mai auf der Webseite des Studiendekans.
Kreativwettbewerb Diversity: mitmachen, abstimmen und gewinnen!
Im Rahmen des Diversity-Tags 2020 richtet das Referat für Diversity und Gleichstellung gemeinsam mit der Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen den Kreativwettbewerb ***Celebrate Diversity*** aus. Teilnehmen können alle Mitglieder (Studierende und Beschäftigte) der Universität Passau bis 30.06., die Abstimmung über Stud.IP ist ab 01.07.2020 möglich. Die drei interessantesten und kreativsten Beiträge werden ausgezeichnet. Hier finden Sie weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen und Preisen.
Das nächste Update erscheint am 29. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Update Fakultät für Informatik und Mathematik
- Mensa Lieferdienst startet
- Virtuelles Campusleben: aktuelle Termine
Update Fakultät für Informatik und Mathematik
Die Fakultät für Informatik und Mathematik informiert über Prüfungen, Anmeldefristen und verschobene Prüfungstermine aus dem 2. Prüfungstermin Wintersemester 2019/2020 auf den Fakultätswebseiten.
Mensa Lieferdienst gestartet
Das Studentenwerk gibt den Start des Mensa-Lieferdienstes bekannt. Ob Online-Vorlesung oder Homeoffice: Die Mensa kommt jetzt zu Ihnen nach Hause. Sie bestellen ab sofort online vor 10 Uhr für eine Lieferung zwischen 11 und 14 Uhr. Das Liefergebiet umfasst die Postleitzahlenbereiche 94032 und 94034. Bitte beachten Sie, dass die Speisen mit Ausnahme der Pizzen kalt ausgeliefert werden und zuhause erwärmt werden müssen. Der Mindestbestellwert pro Bestellung liegt bei 5,00 Euro. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Studentenwerks.
Virtuelles Campusleben
Gerne weisen auf universitätsweite aktuelle Online-Veranstaltungen hin:
- Diversity-Tag am Dienstag, 26. Mai, ganztägig
- Stipendieninfoabend am Mittwoch, 27. Mai, 18:00 Uhr
- Berufe im Profil: Head of Social Media & New Audience am Mittwoch, 27. Mai, 18:00 Uhr
- Virtuelles Kennenlernen für Studierende aller Fakultäten am Mittwoch, 27. Mai, 20:00 Uhr
Bitte nutzen Sie auch als Hochschulgruppe den Veranstaltungskalender der Universität, um Ihre virtuellen Veranstaltungen sichtbar zu machen. Sie können neue Termine ganz einfach selbst eintragen. Die Termine erscheinen so auf zahlreichen Webseiten. Zudem werden alle öffentlichen Veranstaltungen in den Newsletter „Termine und Personen“ übernommen, der regelmäßig an die Medien sowie an einen großen Interessentenkreis inner- und außerhalb der Universität versendet wird.
Wir stellen den Rhythmus der Corona-Updates um: Ab sofort erhalten Sie jeweils montags, mittwochs und freitags die neuesten Informationen. Das nächste Update erscheint damit am Mittwoch, 27. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Sommersemester 2020 gilt als Fachsemester - jedoch mit Ausnahmeregelungen
- Online-Umfrage des AStA
- Deutschlandweite Fernleihe von Büchern
- Passauer Universitätsperspektiven
- Virtuelles Campusleben: Kennenlernen für neue Studierende
Das Sommersemester 2020 gilt als Fachsemester - jedoch mit Ausnahmeregelungen
Mit Schreiben vom 15. Mai 2020 informiert das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst darüber, dass beabsichtigt ist, eine gesetzliche Regelung zu treffen, wonach sich "Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen im Sommersemester 2020 automatisch verschieben bzw. verlängern.“
Zur Klarstellung wird jedoch im Schreiben darauf hingewiesen, dass das Sommersemester 2020 - bis auf die angekündigten Ausnahmen zu Regelterminen und Prüfungsfristen - für jeden Studierenden als „normales“ Fachsemester gilt. Das heißt auch: Prüfungen, die im Sommersemester 2020 abgelegt werden, zählen.
Online-Umfrage des AStA für Studierende
Der AStA hat eine Befragung für Studierende vorbereitet, um mehr darüber zu erfahren, welche Erfahrungen Sie mit der Online-Lehre machen und wie es Ihnen in diesem Corona-Semester mit dem Studium geht. Die Vizepräsidentin für Studium und Lehre unterstützt diese Umfrage und bittet Sie im Namen des AStA um Teilnahme. Zur Befragung gelangen Sie über den Link oben.
Deutschlandweite Fernleihe von Büchern
Die Universitätsbibliothek macht darauf aufmerksam, dass über den InfoGuide oder das Primo-Suchportal wieder Fernleihmedien aus anderen Bibliotheken in Deutschland bestellt werden können. Eine internationale Fernleihe ist vorerst nicht möglich. Beschäftigten der Universität werden bestelle Fernleihmedien automatisch per Hauspost zugesandt. Bestellte Fernleihkopien werden derzeit ausnahmsweise als kostenloses elektronisches Dokument an Ihre E-Mail-Adresse versandt. Weitere Details zur Fernleihe finden Sie auf den Webseiten der Universitätsbibliothek.
„Passauer Universitätsperspektiven“: Bürgeruniversität startet am 25. Mai
Die Universität Passau greift eine Initiative von Prof. Dr. Bettina Noltenius und Vizepräsident Prof. Dr. Robert Obermaier auf, diese Krisenzeit als Chance zu begreifen, um als Universität zusammenzuwachsen und auch nach außen entsprechende Sichtbarkeit zu zeigen. Unter dem Titel „Passauer Universitäts-Perspektiven“ soll ein lebendiger Universitätsdiskurs etabliert werden. Als ein erster Baustein der Initiative startet nächste Woche die „virtuelle Bürgeruniversität“ zur Coronakrise: Forscherinnen und Forscher der Universität Passau beantworten in losen Abständen eingereichte Fragen aus der Öffentlichkeit. Den Anfang macht Prof. Dr. Robert Obermaier zum Thema: Wie kommt die Wirtschaft (gut) aus der Krise? Welche Fragen beschäftigen Sie in diesem Zusammenhang? Selbstverständlich können auch Studierende Fragen einreichen unter: frag-die-wissenschaft@uni-passau.de. Wir veröffentlichen im Anschluss zeitnah einen redaktionellen Beitrag mit Antworten zu eingereichten Fragen.
Virtuelles Campusleben: Kennenlernen für neue Studierende
Die Fachschaft Philo plant am 27.05. ab 20:00 Uhr auf Stud.IP und Zoom ein virtuelles Kennenlernen vor allem für Studienanfängerinnen und Studienanfänger aller Fakultäten. Mit der Funktion „Break-Out-Rooms“ werden zufällig Gruppen zusammengestellt, um das Kennenlernen von möglichst vielen Personen in einem überschaubaren Rahmen zu ermöglichen. In mehreren Runden können immer wieder neue Leute aufeinandertreffen. Das Konzept wird zu Beginn der Veranstaltung im Detail erklärt. Weitere Informationen gibt es bei der Fachschaft Philo direkt sowie auf ihren Social-Media-Kanälen.
Die nächste Rundmail folgt am Montag, 25. Mai um 18 Uhr. Am Freitag, 22. Mai, erscheint aufgrund des vorangegangenen Feiertags ausnahmsweise kein Update.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Verlängerte Frist für zulassungsbeschränkte und Master-Studiengänge
- Einreise nach Bayern: Quarantäne nur noch nach Aufenthalt außerhalb der EU
- Vorlesungsfreie Tage im Sommersemester
- Update Juristische Fakultät
Frist zulassungsbeschränkte Studiengänge // Bewerbung Master
Das Wissenschaftsministerium hat bekanntgegeben, dass die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge bayernweit bis 20. August verlängert wird. So sollen Abiturientinnen und Abiturienten mehr Zeit zum Einreichen ihrer Zeugnisse haben, nachdem die Abiturtermine aufgrund der Corona-Krise verschoben worden waren. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite des Ministeriums.
Konkret bedeutet dies für die Universität Passau:
Das Bewerbungsportal der Universität Passau öffnet für die Bewerbung im 1. Fachsemester in grundständigen zulassungsbeschränkten Studiengängen am 1. Juni, die Bewerbungsfrist endet am 20. August.
In den zulassungsfreien grundständigen Studiengängen entnehmen Sie die Einschreibungstermine bitte der Webseite.
Für die Bewerbung in den Masterstudiengängen zum Wintersemester gilt: Das Bewerbungsportal ist bereits geöffnet, für die meisten Masterstudiengänge ist die Bewerbungsfrist bis 15. Juli verlängert mit einzelnen Ausnahmen. Alle aktuellen Master-Fristen finden Sie auf der Webseite des Studierendensekretariats.
Sie möchten im Wintersemester 2020/21 einen Masterstudiengang beginnen, Ihnen fehlen Corona-bedingt jedoch noch Studien- und Prüfungsleistungen im Bachelor? Mit § 4 der „Corona-Satzung“ hat die Universität Passau Möglichkeiten geschaffen, in solchen begründeten Fällen die Nachweise für die Zugangsvoraussetzungen bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 (30.03.2021) nachzureichen.
Einreise nach Bayern // Quarantäne nur noch nach Aufenthalt außerhalb der EU
Die infolge der Pandemie erlassene Einreise-Quarantäneverordnung wurde gelockert: Personen, die aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland nach Bayern einreisen, müssen nun nicht mehr 14 Tage in Quarantäne. Die Quarantäneregelung gilt jedoch weiterhin bei einer Einreise aus nicht-EU-Staaten, ggf. auch wenn diese über einen der oben genannten Staaten erfolgt. Details entnehmen Sie bitte der Verordnung zur Änderung der Einreise-Quarantäneverordnung.
Vorlesungsfreie Tage im Sommersemester
Bayernweit ist der 2. Juni 2020 (Dienstag nach Pfingsten) vorlesungsfrei. Die Universität Passau kann zudem jeweils einen freien Verfügungstag pro Semester festlegen, im aktuellen Sommersemester ist dies der 12. Juni (Freitag nach dem Feiertag Fronleichnam). Eine Übersicht finden Sie unter „Termine und Fristen" auf den Webseiten des Studierendensekretariats.
Update Juristische Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät informiert über aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb der Juristischen Fakultät: Sie finden die Updates vom 18. Mai auf der Webseite des Studiendekans.
Das nächste Update folgt am 20. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Wichtige Informationen zum Mutterschutz für Studierende
- Anbindung des Videoportal Vimeo an Stud.IP: Datenschutz und neue Funktion
Informationen zum Mutterschutz für Studierende
Sind Sie schwanger oder stillen Sie Ihr Kind? Dann melden Sie sich – falls noch nicht geschehen – bitte per E-Mail im Referat Diversity und Gleichstellung. Bitte melden Sie sich auch für den Fall, dass Sie schwanger sind und im Sommersemester 2020 an Prüfungen teilnehmen wollen. Weitere wichtige (Vorab-)Informationen zum Mutterschutz finden Sie auf unserer Webseite, weitere Themen, die für Studierende mit Kindern relevant sind, lesen Sie auch auch im aktuellen Newsletter des Familienservice.
Anbindung des Videoportal Vimeo an Stud.IP: Datenschutz und neue Funktion
Seit letzter Woche ist die Anbindung vom Videoportal Vimeo an Stud.IP freigeschaltet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden die Einstellungen auf Vimeo für die maximale Sicherheit angepasst. Die Videos sind nur über private Links aufrufbar und können nicht heruntergeladen oder über die Suche gefunden werden. Für die Einbettung der Videos in Stud.IP wurden sämtliche Optionen zur Weitergabe deaktiviert, dafür aber auf Wunsch der Studierenden die Möglichkeit der Veränderung der Abspielgeschwindigkeit aktiviert.
Das nächste Update folgt am 19. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Abgabefristen für Abschlussarbeiten
- KI-Wettbewerb: Drei neue Professuren für die Uni Passau
- Virtuelles Campusleben // Hochschulgruppen
- Kulturförderung des Studentenwerks
Abgabefristen für Abschlussarbeiten: So rechnen Sie richtig
Zum Zeitpunkt Ihres eigentlichen Abgabetermins war die Bibliothek bereits geschlossen und Sie fragen sich, wie Sie das Datum errechnen, an dem Sie Ihre Abschlussarbeit (Bachelor/Master) nun tatsächlich abgeben müssen? Mit dieser Frage sind Sie nicht alleine. Zurzeit ist diese Rechnung allerdings noch nicht möglich, weil sie noch einen unbekannten Faktor enthält: Den Eröffnungstag der Bibliothek. Solange noch nicht bekannt ist, wann die Bibliothek wieder öffnet bzw. die Literaturversorgung wieder im vollen, gewohnten Umfang möglich ist, können Sie das finale Abgabedatum noch nicht auf den Tag genau bestimmen.
Wir können Ihnen aber zumindest an zwei Beispielen zeigen, wie Sie das neue Abgabedatum nach der Wiedereröffnung der Bibliothek korrekt berechnen können.
Fall 1: Sie haben Ihre Arbeit vor dem 14.3. (Schließung der Bibliothek) angemeldet:
Sie können den kompletten Schließungszeitraum = die Kalendertage zwischen der Bibliotheksschließung (14.03.2020) und der erneuten Öffnung (XX.XX.2020) einfach an den ursprünglichen Abgabetermin anhängen. Mit dem fiktiven Eröffnungsdatum 30.05.2020 würde die Rechnung so aussehen:
Bisheriger Abgabetermin: 31.03.2020
+ 77 Schließtage (14.03.2020-30.05.2020)
= Neuer Abgabetermin: 16.06.2020
Fall 2: Sie haben Ihre Arbeit nach dem 14.3. angemeldet:
Auch dann ruht die Frist für Ihre Bachelor-/bzw. Masterarbeit. Hier zählt analog zu oben die Anzahl der Tage zwischen dem Anmeldedatum und der Wiedereröffnung.
Sollte der errechnete Abgabetag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag in Bayern fallen, dann dürfen Sie am darauffolgenden Werktag abgeben.
Gut zu wissen: Sie können diese Rechnung erst vornehmen, wenn die vollständige Öffnung der Bibliothek feststeht. Über diese informieren wir Sie rechtzeitig in den täglichen Updates auf dieser Seite.
KI-Wettbewerb: Universität Passau erhält drei neue Professuren
Ab Herbst 2020 werden sukzessive 50 zusätzliche Professuren für Künstliche Intelligenz an bayerischen Hochschulen eingerichtet. Die Universität Passau hat sich am KI-Wettbewerb in vier Verbünden beteiligt, sowohl mit benachbarten niederbayerischen Hochschulen als auch mit Universitäten in ganz Bayern. Mit Erfolg: Wie Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute bekanntgegeben hat, wurden der Universität Passau drei Professuren aus drei Verbünden bewilligt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Virtuelles Campusleben // Hochschulgruppen
Die zahlreichen studentischen Gruppen an der Universität Passau sind prägend für unser Campusleben und ebenso wie alle anderen Bereiche der Universität stark von den Einschränkungen infolge der Pandemie betroffen. Dennoch haben einige Gruppen kreative Wege gefunden, um ihre Arbeit auch in diesem „Corona-Semester“ fortzusetzen. Wenn Sie sich also gerne begleitend zu ihrem Studium kulturell, fachlich, sportlich, politisch, religiös oder im sozialen Bereich engagieren wollen, setzen Sie sich gerne mit den Gruppen Ihres Interesses in Verbindung – damit unser Campus auch unter Quarantäne lebendig bleibt.
Kulturförderung des Studentenwerks
Die Kulturförderung des Studentenwerks unterstützt studentische Kulturgruppen bei der Verbreitung digitaler Kulturprojekte. Ob Wohnzimmerkonzert, digitale Lesung, virtueller Schreibtreff oder Online-Theaterproben: Gerne können Sie Ihre Veranstaltungshinweise an die Kulturförderung senden. Weiter Hinweise rund um die Kulturförderung in Corona-Zeiten finden Sie in den FAQs des Studentenwerks.
Wie bisher können Sie Ihre digitalen Veranstaltungen außerdem auch in den Kalender der Universität eintragen und im Campus-Blog bekannt machen – wir freuen uns auf Ihre Beiträge!
Das nächste Update folgt am 18. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Regelstudienzeit // Aktueller Stand
- Grenzöffnung Voglau // Dokumente für den Grenzübertritt
- Diversity-Tag 2020: Aktion „bunter Bauzaun“
Regelstudienzeit // Aktueller Stand
Das Bayerische Wissenschaftsministerium hat uns mitgeteilt, dass gegenwärtig an einer Regelung gearbeitet wird, nach der sich Fachsemester-/Regelstudienzeiten-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch verlängern/verschieben. So soll sichergestellt werden, dass Studentinnen und Studenten aufgrund prüfungsrechtlicher Regeltermine und Fristen aufgrund der besonderen Situation des Sommersemesters 2020 keine Nachteile entstehen. Weitere Details sind bisher nicht bekannt. Wir informieren darüber, sobald das Ministerium sich abschließend geäußert hat.
Öffnung der Grenze bei Voglau // Dokumente für den Grenzübertritt
Wie wir bereits mitgeteilt haben, ist der Grenzübergang Voglau täglich von 7 bis 20 Uhr wieder passierbar. Für den Grenzübertritt benötigen Sie keine Pendlerbescheinigung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für alle Fälle folgende Dokumente bei sich haben:
- Ihre CampusCard in Kombination mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung
- Einen amtlichen Lichtbildausweis
- Ihre Meldebestätigung – diese benötigen Sie, wenn Sie auf dem Rückweg wieder nach Österreich einreisen. Wenn Sie die Meldebestätigung Ihrer Gemeinde in Österreich nicht vorliegen haben, können Sie diese per Mail bei der jeweiligen Gemeinde anfordern. Für viele Studierende im Grenzgebiet bei Passau (z.B. im Wohnheim Hamberg) ist dies die Gemeinde Schardenberg.
Bitte beachten Sie: Sie können die Universität derzeit nur betreten, wenn Sie Bücher zurückgeben oder (mit Termin) ausleihen bzw. einen Termin zur Essensabholung in der Mensa haben. Die Gebäude und die Tiefgarage der Universität bleiben bis auf weiteres geschlossen. Eine Validierung der CampusCard ist somit vorerst auch noch nicht möglich. Bitte kommen Sie daher nur auf den Campus, wenn Sie die genannten Termine wahrnehmen.
Diversity-Tag 2020: Aktion „bunter Bauzaun“
Am 26.05.2020 findet bundesweit der deutsche Diversity-Tag statt. Das Referat Diversity und Gleichstellung möchte an diesem Tag gemeinsam mit Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen mit verschiedenen Aktionen das Thema Diversity an der Universität Passau in den Mittelpunkt rücken. So soll u. a. mit der Aktion „bunter Bauzaun“ der Zaun rund um die Innwiese mit Plakaten, Postern und Bannern zum Thema Diversity bunt geschmückt und somit zum Symbol für Vielfalt und Zusammenhalt an der Universität Passau werden.
Wenn Sie mitmachen möchten, geben Sie Ihren kreativen Beitrag bitte bis spätestens 22.05.2020 nach Vereinbarung im Büro JUR 003 ab oder senden Sie ihn per E-Mail ein. Einsendungen per E-Mail werden von uns auf A3-Format ausgedruckt und am Zaun aufgehängt. Falls Sie lieber selbst Hand anlegen und Material benötigen, können Sie ab dem 18.05. Plakate in verschiedenen Größen und Farben ebenfalls nach Vereinbarung im Büro JUR 003 abholen.
Wir freuen uns auf Ihren Beitrag!
Das nächste Update folgt am 15. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Keine Präsenzlehre im Sommersemester // Prüfungen // Bibliothek
- Stipendien // Virtueller Infoabend am 27. Mai
- Freie Zimmer in den Wohnanlagen des Studentenwerks
- „Mensa-to-go“ wird verlegt // Stellenangebot
Keine Präsenzlehre im Sommersemester 2020 // Prüfungen // Bibliothek
Die Entwicklungen in der Krise sind sehr dynamisch, und es ist derzeit nicht absehbar, wann eine Präsenzlehre, wie wir sie gewohnt sind, wieder möglich sein wird. Die am 30. April in Kraft getretenen „Richtlinien zum Vollzug der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen Universitäten“ sehen bis auf Weiteres ein Verbot aller Präsenzveranstaltungen außerhalb sehr eng geregelter Ausnahmen wie Prüfungen vor. Derzeit kann niemand verlässlich sagen, wie lange diese Regelung noch gelten wird.
Um den Studierenden und Dozierenden so viel Planungssicherheit wie möglich zu geben, hat die Universitätsleitung daher entschieden, dass die Lehre für das komplette Sommersemester digital bleibt, also in diesem Semester keine Präsenzlehre mehr stattfinden wird.
Präsenzprüfungen sind grundsätzlich zulässig, aber auf ein zwingend erforderliches Minimum zu reduzieren. Zurzeit steht noch nicht fest, welche Prüfungen vor Ort durchgeführt werden und wann diese stattfinden. Die Universitätsleitung steht hier in engem Austausch sowohl mit den Studiendekanen der Fakultäten als auch mit dem Prüfungssekretariat und weiteren Fachabteilungen. Dabei werden u. a. folgende Aspekte berücksichtigt:
- Einhaltung der Hygienevorschriften, Raum-Kapazitäten und personelle Ressourcen
- Prüfungsrechtlich sichere Beteiligung der ausländischen Studierenden
- Verzicht auf Prüfungen in Präsenzformaten soweit irgend möglich
- Wo es möglich ist, Online-Prüfungsbetrieb im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
Wir werden Sie an dieser Stelle laufend über die weiteren Entwicklungen zum Thema Prüfungen informieren.
Die Universitätsbibliothek stellt weiterhin den kontaktlosen Ausleihbetrieb sicher. Die Lesesäle bleiben weiterhin geschlossen.
Stipendien der Universität Passau // Virtueller Stipendieninfoabend am 27. Mai
Die Abteilung Internationales und Studierendenservice informiert Sie über aktuelle Stipendienausschreibungen der Universität:
- Ab Oktober 2020 kann die Universität Passau erneut ca. 55 Deutschlandstipendien in Höhe von 3.600 Euro (300 Euro monatlich für 12 Monate) vergeben. Die Bewerbung ist vom 14. Mai bis 1. Juni 2020 möglich. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Webseite zum Deutschlandstipendium.
- Für ausländische Studierende der Universität Passau lobt der Rotary Club Passau auch in diesem Jahr ein Vollstipendium für das Studienjahr 2020/21 in Höhe von 7.500 Euro (625 Euro monatlich für 12 Monate) aus. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Ausschreibung. Frist für die Einsendung des Antragsformulars ist der 5. Juni 2020.
Der Stipendieninfoabend am 27.5. findet dieses Semester virtuell statt.
Stipendiatinnen und Stipendiaten stellen ab 18 Uhr online über Zoom Fördermöglichkeiten der Universität sowie verschiedener Förderwerke vor und berichten von ihren persönlichen Erfahrungen. Danach können Sie live Fragen rund um das Thema Stipendien stellen. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist über einen ZOOM-Link möglich, eine Registrierung ist nicht erforderlich. Bei Rückfragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an das Referat Studierendenkommunikation.
Freie Zimmer in den Wohnanlagen des Studentenwerks
In den Wohnanlagen des Studentenwerks in Passau sind in diesem Sommersemester noch Zimmer frei. Die Mieten (inkl. Betriebskosten) beginnen schon ab knapp über 200,- Euro pro Monat und variieren je nach Wohnungstyp und -größe. Eine Übersicht der noch freien Zimmer ist auf der Webseite des Studentenwerks veröffentlicht. Diese wird laufend aktualisiert. Interessierte Studierende können sich direkt an die dort angegebenen Ansprechpersonen wenden.
Mensa-to-go // Ausgabe verlegt // Stellenangebot
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz informiert, dass der neue Abholservice von „Mensa-to-go“ aufgrund des geplanten Prüfungsbetriebs (Staatsexamen Lehramt) ab 18.05.2020 in Speisenausgabezelte direkt vor der Mensa-Anlieferung verlegt wird. Das Mensagebäude ist im Prüfungszeitraum für Gäste geschlossen. Wenn Sie für die Bezahlung Ihre CampusCard aufwerten wollen, nutzen Sie ab dem 18.05. hierfür bitte den Aufwerter im Audimax-Foyer, wo die Cafeteria weiterhin für Sie geöffnet bleibt.
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz plant im Rahmen der Marke „Mensa-to-go“ neben der Abholung vor Ort auch einen Lieferdienst. Hierfür werden Studierende gesucht, die als Fahrradkuriere die Stadtgebiete von Regensburg, Passau und Deggendorf beliefern können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenanzeige.
Das nächste Update folgt am 14. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Grenzöffnung Voglau am 13.05.
- Prüfungsbetrieb ab 18.05 // Schließung Mensagebäude
- KfW-Darlehen für in Not geratene Studierende
- Stellenangebot des Studentenwerks
Öffnung der Grenze zu Österreich bei Voglau am 13.05.
Die deutsche Bundespolizei hat der Universität heute bestätigt, dass ab dem 13.05.2020 der Grenzübergang Voglau täglich von 7 bis 20 Uhr für Studierende der Universität Passau wieder passierbar sein wird. Für den Grenzübertritt benötigen Sie keine Pendlerbescheinigung. Bitte achten Sie darauf, dass Sie für alle Fälle Ihre CampusCard in Kombination mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung und einem amtlichen Lichtbildausweis bei sich haben, um sich auszuweisen. Mit diesen Dokumenten können Sie im Stadtgebiet Passau zudem die Busse benutzen.
Bitte beachten Sie: Sie können die Universität derzeit nur betreten, wenn Sie Bücher zurückgeben oder (mit Termin) ausleihen bzw. einen Termin zur Essensabholung in der Mensa haben. Die Gebäude und die Tiefgarage der Universität bleiben bis auf weiteres geschlossen. Eine Validierung der CampusCard ist somit vorerst auch noch nicht möglich. Bitte kommen Sie daher nur auf den Campus, wenn Sie die genannten Termine wahrnehmen.
Prüfungsbetrieb ab 18.05 // Schließung Mensagebäude
Das Mensagebäude wird im Zeitraum vom 18.05.2020 bis voraussichtlich Mitte/Ende Juni für Prüfungen verwendet und daher geschlossen. Der Abholservice von „Mensa-to-go“ wird weiterhin angeboten, jedoch voraussichtlich räumlich verlagert, damit der Prüfungsbetrieb nicht gestört wird. Wir stehen hierzu in Kontakt mit dem Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz und werden Sie rechtzeitig darüber informieren. Wenn Sie für die Bezahlung Ihre CampusCard aufwerten wollen, nutzen Sie ab dem 18.05. hierfür bitte den Aufwerter im Audimax-Foyer.
Zinsloses KfW-Darlehen für in Not geratene Studierende
In Not geratene Studierende können seit dem 8. Mai 2020 ein in der Startphase zinsloses Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Der KfW-Studienkredit wird für alle Antragsteller ab Mai 2020 bis zum 31. März 2021 zinslos gestellt. Das zinslose Darlehen kann in einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat ausgezahlt und online beantragt werden. Auch internationale Studierende können die Überbrückungshilfe ab Juli 2020 bis März 2021 in Form des in der Startphase zinslosen Darlehens in Anspruch nehmen.
Für den Neuabschluss von KfW-Notkrediten können Sie unter strenger Einhaltung des Hygienekonzeptes mit den Ansprechpartnern der Sozialberatung des Studentenwerks einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.
Studentenwerk: Stellenangebot für Studierende in Passau, Regensburg und Deggendorf
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz plant im Rahmen der Marke „Mensa-to-go“ neben der Abholung vor Ort auch einen Lieferdienst. Hierfür werden Studierende gesucht, die als Fahrradkuriere die Stadtgebiete von Regensburg, Passau und Deggendorf beliefern können. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Stellenanzeige.
Das nächste Update folgt am 13. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Update Prüfungen Juristische Fakultät
- Weiterbildungsangebot des Graduiertenzentrums
Update Prüfungen Juristische Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät informiert über aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb der Juristischen Fakultät: Sie finden die Updates vom 8. Mai auf der Webseite des Studiendekans.
Weiterbildungsangebot des Graduiertenzentrums
Das Qualifizierungsprogramm des Graduiertenzentrums unterstützt Promotionsinteressierte, Promovierende, Postdocs und Habilitierende bei der erfolgreichen Durchführung ihrer Forschungsvorhaben und ihrer persönlichen Weiterentwicklung, und fördern ihren beruflichen Erfolg in der Wissenschaft oder im außeruniversitären Bereich. Im Sommersemester können alle geplanten Veranstaltungen online stattfinden.
Im Juni geht es los mit:
- Grant Proposal Writing – How to design and communicate your research project convincingly (Stud.IP: 71044)
- Academic Presenting at Seminars and Conferences: Delivering Effective and Powerful Talks in English (Stud.IP: 71043)
Alle weiteren Termine finden Sie auf der Website des Graduiertenzentrums. Derzeit kann es vereinzelt noch zu Terminänderungen kommen. Das Graduiertenzentrum informiert in diesen Fällen direkt in Stud.IP.
Das nächste Update folgt am 12. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Corona-Satzung verabschiedet
- Update Prüfungen Juristische Fakultät
- Studentenwerk // „Mensa-to-go“ ab 11.05.
Universität verabschiedet Corona-Satzung
Die Gremien der Universität Passau haben die sogenannte „Corona-Satzung“ verabschiedet („Satzung der Universität Passau über die Abweichung von Regelungen in den Studien- und Prüfungs- sowie Promotions- und Habilitationsordnungen aufgrund von Einschränkungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb durch das Corona-Virus SARS-CoV-2“).
Ziel ist, unseren Studierenden sämtlicher Studiengänge und Programme trotz der Einschränkungen der Corona-Krise ein möglichst ungehindertes (Weiter-)Studium zu ermöglichen sowie den Fortgang der Nachwuchsqualifizierung zu sichern.
Wichtige Punkte sind:
- Die Prüfungsorgane erhalten die Möglichkeit, von den vorgegebenen Lehr- und Prüfungsformen abzuweichen. Dabei ist grundlegende Voraussetzung, dass die neuen Formen im Wesentlichen dem Kompetenzziel der ursprünglichen Formen entsprechen. Sie als Studierende können somit Ihr Studium nahtlos fortsetzen bzw. abschließen. Dies gilt auch für Promotions- und Habilitationsverfahren.
- Die Satzung macht auch die Verschiebung einzelner Module möglich, sofern diese dazu geeignet sind.
- Die Universität ermöglicht ebenfalls die Einführung von alternativen Prüfungsformen, wobei die Grundsätze der Chancengleichheit und eines fairen Prüfungsverfahrens eingehalten und sichergestellt werden müssen.
- Masterstudierenden, die ihr Studium im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 aufnehmen möchten und nachweislich coronabedingt nicht alle notwendigen Nachweise erbringen können, wird gestattet, die Zugangsvoraussetzungen bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 nachzuweisen. Die Immatrikulation erfolgt hierfür zunächst unter Vorbehalt. Die Entscheidung trifft das zuständige Prüfungsorgan.
- Anwesenheitspflichten, die im Modulkatalog vorgesehen sind, werden im Sommersemester 2020 ausgesetzt. Dies gilt gleichermaßen für Module mit und ohne Prüfungsleistungen.
Die Corona-Satzung steht online zum Nachlesen bzw. Download zur Verfügung.
Update Prüfungen Juristische Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät informiert über aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb (u.a. zu den Wiederholerklausuren aus dem WS 2019/2020) der Juristischen Fakultät: Sie finden die Updates vom 7. Mai auf der Webseite des Studiendekans.
Studentenwerk // „Mensa-to-go“ ab 11.05.
Ab 11.05.2020 führt das Studentenwerk eine Vor-Ort-Abholung Ihrer Mensagerichte im Rahmen der Marke „Mensa-to-go“ ein. Die Passauer Mensa hat hierfür ab dem 11.05. Montag bis Freitag zwischen 11.00 und 14.00 Uhr geöffnet. Sie können per E-Mail Essen vorbestellen und zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Mensa abholen. Genaueres zur Bestellung und Abholung, den Hygienevorschriften und zum Speiseplan entnehmen Sie bitte den Webseiten und den FAQs des Studentenwerks. Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, die Gerichte vor Ort zu verzehren.
Sie vermissen Ihre Lieblingsgerichte aus der Mensa? Das Studentenwerk bietet die Rezepte für zahlreiche Mensaklassiker – mit Fleisch und Fisch ebenso wie vegetarisch und vegan – online zum Nachkochen an.
Das nächste Update folgt am 11. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Zugang zu den Schließfächern/Spinden
- Ab 11. Mai: Notbetreuung für Kinder von studierenden Alleinerziehenden
- Virtuelles Campusleben // Kulturförderung des Studentenwerks
Zugang zu den Schließfächern/Spinden
Uns erreichen derzeit einige Nachfragen in Bezug auf die Schließfächer und Spinde, da manche Studierende dort aus der Bibliothek entliehene Medien aufbewahren. Wir bitten um Verständnis, dass der Infektionsschutz und damit Ihre Sicherheit auf dem Campus weiterhin höchste Priorität für uns haben und wir vor diesem Hintergrund unsere Gebäude noch nicht für Sie öffnen können. Der Zugang zu den Schließfächern bzw. Spinden ist daher bis auf weiteres nicht möglich. Für entliehene Medien werden Ihnen jedoch generell bis Ende Mai keine Gebühren berechnet, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Wir werden Sie rechtzeitig informieren, wie es ab Juni in dieser Hinsicht weitergeht.
Ab 11. Mai: Notbetreuung für Kinder von studierenden Alleinerziehenden
Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales informiert auf seiner Webseite über erneute Ausweitungen der Notbetreuung für Kinder. Berücksichtigung finden dabei sowohl die Entwicklungsbedarfe der Kinder als auch die Belastungssituation der Eltern. Auch Kinder von studierenden Alleinerziehenden können ab 11. Mai 2020 die Notbetreuung in Anspruch nehmen. Mehr hierzu und zu weiteren Themen – u. a. Lockerungen des Besuchsverbots in Krankenhäusern, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen sowie Tipps für das Arbeiten im Homeoffice speziell mit Kindern – finden Sie im aktuellen Newsletter des Familienservice der Universität.
Virtuelles Campusleben
Die Kulturförderung des Studentenwerks unterstützt studentische Kulturgruppen bei der Verbreitung digitaler Kulturprojekte. Ob Wohnzimmerkonzert, digitale Lesung, virtueller Schreibtreff oder Online-Theaterproben: Gerne können Sie Ihre Veranstaltungshinweise an die Kulturförderung senden. Weiter Hinweise rund um die Kulturförderung in Corona-Zeiten finden Sie in den FAQs des Studentenwerks.
Wie bisher können Sie Ihre digitalen Veranstaltungen außerdem auch selbst in den Kalender der Universität eintragen und im Campus-Blog bekannt machen – wir freuen uns auf Ihre Beiträge!
Das nächste Update folgt am 8. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Kontaktbeschränkungen
- ZIM-Blitzumfrage zu ZOOM
- Lehramt: Sonderregelung Freiversuch
- Update Juristische Fakultät
Kontaktbeschränkungen
Die bayerische Staatsregierung hat die Ausgangsbeschränkungen ab heute aufgehoben. Allerdings gelten voraussichtlich bis mindestens 5. Juni weiterhin umfangreiche Kontaktbeschränkungen sowie das Distanzgebot. Das bedeutet, Sie dürfen Wohnung oder Haus nun auch ohne triftigen Grund verlassen. Trotzdem sind die physischen Kontakte zu Menschen außerhalb des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Ansammlungen im öffentlichen Raum bleiben verboten. Weitere Informationen finden Sie demnächst in den FAQ des Innenministeriums, die derzeit aktualisiert werden.
Für die Universität ändert sich durch die Regelungen zunächst nichts: Die Gebäude sind weiterhin geschlossen, der Parteiverkehr bleibt ebenfalls weiter ausgesetzt und Sie erreichen die Servicestellen per E-Mail oder Telefon. Ausnahmen sind die kontaktlose Ausleihe und Rückgabe in der Universitätsbibliothek, bitte beachten Sie die Hinweise der Universitätsbibliothek hierzu.
ZIM-Blitzumfrage zu ZOOM
Die im Update vom 23.4.2020 angekündigte Evaluation zur ZOOM-Nutzung steht nun bereit. Das ZIM bittet Sie herzlich darum, an der oben verlinkten Blitz-Umfrage teilzunehmen. Ziel ist, die ZOOM-Serviceprozesse zu evaluieren, um eventuelle Optimierungen vornehmen zu können. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Lehramt: Sonderregelung Freiversuch
Kultusminister Michael Piazolo hat heute eine Sonderregelung für Lehramtsstudierende angekündigt: Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Prüfungstermin Frühjahr 2020 wird ein Freiversuch ermöglicht. Die Prüfung kann damit einmal öfter wiederholt werden als vorgesehen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Kultusministeriums.
Update Juristische Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät informiert über aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb der Juristischen Fakultät: Sie finden die Updates vom 5. Mai auf der Webseite des Studiendekans.
Das nächste Update folgt am 7. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Gremienarbeit während der Corona-Pandemie
- Corona-Krise und Hochschulwahlen
- Cafeteria Mensa: Notbetrieb
Gremienarbeit während der Corona-Pandemie
Die Ausgangsbeschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen beeinflussen auch die Gremienarbeit an der Universität. Um eine erfolgreiche Sitzungsperiode zu ermöglichen und die Gremienarbeit auch unter den besonderen Bedingungen möglichst reibungslos zu gestalten, hat die Universität Passau ihre Grundordnung angepasst. Sitzungen können nun in besonderen Fällen z. B. als Videokonferenz unter Beachtung bestimmter Rahmenbedingungen durchgeführt werden. Weitere Informationen finden Sie in Kürze in unseren FAQs. Studentische Gremien können sich zudem bei Rückfragen an die Leiterin des Referats Gremien Martina Koczubik wenden.
Corona-Krise und Hochschulwahlen
Mit Schreiben vom 30.04. informiert das Staatsministerium zu den anstehenden Hochschulwahlen:
„Auch in Zeiten der Corona-Krise müssen die demokratischen Elemente der Hochschulorganisation bewahrt werden; Amtszeiten können folglich nicht ohne entsprechende Rechtsgrundlage bis zum Ende der Krise verlängert werden. Wenn Wahlen in diesen Zeiten stattfinden müssen, dann können sie nach derzeitiger Einschätzung zum Schutz der Hochschulmitglieder vor Ansteckungen nur als Brief-Wahl abgehalten werden. Die Grundlage dafür ist § 12 der Bayerischen Hochschulwahlordnung. Diese Bestimmung lässt sich nach Sinn und Zweck so weit auslegen, dass sie auch eine umfassende Briefwahl ermöglicht. Diese ist vorab anzukündigen und die notwendigen Unterlagen sind allen Wahlberechtigten zuzusenden. Wir bitten Sie, die notwendigen Vorbereitungen zeitnah zu beginnen. […] Online-Wahlen sind derzeit weder rechtlich noch faktisch möglich.“
Wir halten Sie an dieser Stelle auf dem Laufenden zur Durchführung der Wahlen an der Universität Passau.
Cafeteria Mensa: Notbetrieb
Seit heute ist in der Cafeteria im Mensagebäude ein eingeschränktes Angebot für Beschäftigte am Campus zum Mitnehmen erhältlich. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr.
Das nächste Update folgt am 6. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Universitätsbibliothek: Kontaktlose Ausleihe für Studierende/Promovierende
- Nothilfen für Studierende
- Update Prüfungen Juristische Fakultät
- Studentenwerk // Update Corona-FAQs
Universitätsbibliothek: Kontaktlose Ausleihe für Studierende / Promovierende
Die Universitätsbibliothek wird in dieser Woche schrittweise den Service einer Literaturbestellung und deren kontaktlose Ausgabe an den Standorten Zentralbibliothek und Juridicum anbieten. Ausleihbar werden neben Magazinbüchern auch Lehrbücher und Präsenzbestand sein. Im Juridicum können Studierende und Promovierende juristische Literatur der Lesesäle Juridicum und Nikolakloster abholen. In der Zentralbibliothek erfolgt die Ausgabe der Bestände aus allen anderen Lesesälen und aus dem Magazin.
Die Wiedereinführung der Ausleihe und der Rückgabe von Medien wird in verschiedenen Stufen erfolgen:
Ab Dienstag, 5. Mai, können alle entliehenen Bücher einheitlich in der Zentralbibliothek zurückgegeben werden. Zwar ist die Mahnfrist für Bücher, die vor der Schließung entliehen wurden, bis zum 29. Mai ausgesetzt, dennoch wird darum gebeten, bereits entliehene und nun nicht mehr benötigte Medien im Interesse aller zügig zurückzugeben. Bitte beachten Sie: Wenn Sie derzeit nicht in Passau sind, reisen Sie bitte nicht extra für die Rückgabe an, sondern schicken Sie die Bücher möglichst per Post an die Bibliothek zurück.
Ab dem 5. Mai kann zudem Literatur, die seit der Bibliotheksschließung für Sie bereitliegt ‒ Vormerkungen aller Lesesäle, Magazin- und Fernleihmedien ‒ in der Zentralbibliothek abgeholt werden. Hierfür ist die vorherige Buchung eines Termins notwendig. Werktäglich sind Termine von 9 bis 16 Uhr möglich. Buchungen sind ab sofort über ein vom Deutschen Forschungsnetz zur Verfügung gestelltes Terminvergabe-Tool möglich. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Universitätsbibliothek.
Ab Mittwoch, 6. Mai, kann wieder neue Literatur bestellt werden. Die Bestellung von Magazinliteratur erfolgt wie gewohnt über die Suchportale der UB (InfoGuide oder Primo). Studierende und Promovierende können zudem über ein Online-Formular Lehrbücher und Präsenzbestand bestellen. Für die Abholung der bestellten Medien sind ebenfalls Termine zu buchen.
Ab Donnerstag, 7. Mai, kann die zuvor bestellte Literatur zu den gebuchten Terminen in der Zentralbibliothek bzw. dem Lesesaal Juridicum abgeholt werden. Die Leihfrist für Präsenzbücher läuft ab dem Tag der Bereitstellung und gilt für 14 Tage. Die Ausgabe erfolgt an beiden Standorten werktäglich von 9 bis 16 Uhr. Bitte tragen Sie zum gebuchten Termin einen Mund-Nasen-Schutz und erscheinen Sie pünktlich. Außerhalb von den gebuchten Terminen können wir Ihnen keinen Zugang zu den bestellten Medien gewähren.
Update FAQ: Fristen für Abschlussarbeiten // Bücherrückgabe
„Die Bibliothek bietet einen Scanservice für Studierende und eine kontaktlose Ausleihe für Studierende an. Was bedeutet das für die Fristen von Abschlussarbeiten?“ oder „Ich habe noch Bücher der UB ausgeliehen und bin in meiner Heimatstadt. Muss ich nach Passau reisen, um diese zurückzugeben?“ Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unseren aktualisierten FAQs.
Nothilfen für Studierende
Der Bund hat Überbrückungshilfen für Studierende in pandemiebedingten Notlagen vorgestellt. Konkret können betroffenen Studierenden ab Anfang Mai einen zinslosen KfW-Kredit bis zu 650 € pro Monat beantragen. Darüber hinaus werden den Studierendenwerken 100 Mio. Euro für Nothilfefonds vor Ort zu Verfügung gestellt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Webseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Update Prüfungen Juristische Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät informiert über aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb (u.a. zu den Wiederholerklausuren aus dem Wintersemester 2019/2020) der Juristischen Fakultät: Sie finden die Updates vom 30.4. auf der Webseite des Studiendekans.
Studentenwerk // Update Corona-FAQs
Muss ich trotz Corona für das BAföG einen Leistungsnachweis nach dem 4. Semester vorlegen? Ist ein Ersatz für die geschlossene Mensa geplant? Was passiert, wenn ich meine Miete nicht zahlen kann? Wo finde ich aktuell Job-Möglichkeiten? Wird es im Sommersemester 2020 wieder eine Kulturversammlung in Passau geben?
Antworten auf diese und viele weitere Fragen finden Sie beim Studentenwerk, das seine Corona-Informationen überarbeitet und aktualisiert hat:
Studienfinanzierung und BAföG: www.stwno.de/faq-finanzierung
Hochschulgastronomie: www.stwno.de/faq-gastronomie
Studentisches Wohnen: www.stwno.de/faq-wohnen
Sozialberatung und Geld im Studium: www.stwno.de/faq-beratung
Kulturförderung: www.stwno.de/faq-kultur
Tagesaktuelle Updates werden unter www.stwno.de/corona sowie auf den Social-Media-Kanälen des Studentenwerks veröffentlicht.
Auch wenn gerade kein Parteiverkehr möglich ist, erreichen Sie die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Fragen und Anliegen per Telefon und E-Mail:
Amt für Ausbildungsförderung: https://www.stwno.de/de/finanzierung/kontakt
Hochschulgastronomie: https://www.stwno.de/de/gastronomie/kontakt
Studentisches Wohnen: https://www.stwno.de/de/wohnen/kontakt-5
Sozialberatung: https://www.stwno.de/de/beratung/sozialberatung
Kulturförderung: https://www.stwno.de/de/kultur/kontakt
Das nächste Update folgt am 5. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Richtlinien zum Vollzug der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen Universitäten // Auswirkungen
- Update FAQ: Fristen für Abschlussarbeiten // Bücherrückgabe
- Virtuelles Campusleben: „Lockdown im Fokus“
Richtlinien zum Vollzug der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen Universitäten // Auswirkungen
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat gestern die „Richtlinien zum Vollzug der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen Universitäten“ genehmigt. Diese treten damit heute in Kraft.
Die Richtlinien regeln unter anderem, dass im Sommersemester bis auf weiteres grundsätzlich keine Präsenzveranstaltungen stattfinden. Eine der möglichen Ausnahmen sind Prüfungen, allerdings gilt auch hier: „Soweit dies möglich, vertretbar und rechtlich zulässig ist, soll jedoch auf Prüfungsformate ohne Präsenzform zurückgegriffen werden.“
Präsenzprüfungen können nur unter umfangreichen Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden. Die Universität arbeitet daher aufbauend auf den neuen Richtlinien an Hygiene- und Sicherheitskonzepten mit Vorgaben für verschiedene Prüfungstypen, z. B. für mündliche Einzelprüfungen, zentral organisierte Gruppenprüfungen und dezentral organisierte Prüfungen.
Vorrangig wird nun am Konzept für die Durchführung der wiederaufgenommenen Staatsprüfungen ab 18.5. gearbeitet.
Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn es neue Entwicklungen zum Thema Prüfungen gibt.
Update FAQ: Fristen für Abschlussarbeiten // Bücherrückgabe
„Die Bibliothek bietet einen Scanservice für Studierende und plant, eine kontaktlose Ausleihe auch für Studierende anzubieten. Was bedeutet das für die Fristen von Abschlussarbeiten?“ oder „Ich habe noch Bücher der UB ausgeliehen und bin in meiner Heimatstadt. Muss ich nach Passau reisen, um diese zurückzugeben?“
Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in unseren aktualisierten FAQs.
Virtuelles Campusleben: „Lockdown im Fokus“
„Lockdown im Fokus“ ist ein interaktives Fotoprojekt der Kulturförderung des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz, welches zeitgleich an allen betreuten Standorten in Ostbayern (Regensburg, Passau, Landshut, Deggendorf, Pfarrkirchen, Straubing) stattfindet.
Bei diesem Fotoprojekt stehen die Ausgangs-/ und Kontaktbeschränkungen während der Corona-Krise im Fokus. Das Studium findet plötzlich digital statt. Der Campus ist leer. Man sitzt im Zoom-Meeting nebeneinander statt im Hörsaal. Was machen all diese Veränderungen mit uns? Das Projekt soll diese Zeit gemeinsam künstlerisch dokumentieren und so ein Zeitzeugnis aus studentischer Sicht entstehen lassen. Aus den besten Einreichungen soll eine Ausstellung konzipiert werden, die dann im Herbst/Winter an allen Standorten gezeigt werden kann.
Das nächste Update folgt am 4. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Ausgangsbeschränkungen verlängert
- Staatsprüfungen Lehramt
Ausgangsbeschränkungen verlängert
Die bayerische Staatsregierung hat bekanntgegeben, dass die Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 10. Mai 2020 verlängert werden. Was bleibt gleich, was hat sich geändert? Verlässliche Antworten finden Sie im FAQ des Katastrophenschutzes des Bayerischen Innenministeriums. Dort sind inzwischen auch Informationen zur Maskenpflicht in verschiedenen Sprachen abrufbar.
Staatsprüfungen Lehramt
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat heute bekanntgegeben, dass die ausgesetzten Staatsprüfungen für ein Lehramt zum Termin Frühjahr 2020 ab 18.05.2020 wiederaufgenommen werden. Alle Informationen dazu erhalten Sie auf den Seiten des Ministerums sowie auf den Seiten des Prüfungssekretariats. Die Sicherheit der Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer, der Aufsichten sowie des Universitätspersonals ist uns wichtig. Wir werden die Prüfungen daher unter strengen Infektionsschutzvorkehrungen durchführen.
Das nächste Update folgt am 30. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
Online-Lehre // So integrieren Sie ZOOM in Stud.IP
Seit heute ist eine Integration von ZOOM-Meetings in Stud.IP verfügbar. Diese Stud.IP-Erweiterung wird im folgenden Videotutorial anschaulich erläutert. Darüber hinaus finden Sie auf den Hilfeseiten zu Zoom und Stud.IP eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Dozierende sowie für Studierende. Diese neue Funktion ist ein Ergebnis der Arbeit des ZIM und des Transferforums Didaktik-Technik und wird auch bundesweit in die Open-Source-Community von Stud.IP einfließen.
Für aktuelle Angebote und Empfehlungen zur Online-Lehre empfehlen wir Ihnen, sich online für den Newsletter des DiTech-Teams einzutragen, der wöchentlich verschickt wird. Die bisher erschienenen Newsletter können Sie online einsehen.
Das nächste Update folgt am 29. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Angebote des ZKK
- Hochschulgruppen
Angebote des ZKK im Sommersemester 2020
Im Sommersemester 2020 bietet das Zentrum für Karriere und Kompetenzen (ZKK) wieder eine Vielzahl von Veranstaltungen für Studierende an – vorerst natürlich ebenfalls nur online. Die Online-Kurse sind im Veranstaltungsprogramm mit „W“ (für Webinar) neben der Stud.IP-Nummer gekennzeichnet. Noch bis zum Mittwoch, 29. April, um 23:59 Uhr können Sie sich für das Losverfahren anmelden, der Lostermin ist am Donnerstag, 30.04.2020, um 00:00 Uhr. Danach ist die Anmeldung für Restplätze und die Wartelisten im ganzen Semester möglich. Das ZKK informiert auf seinen Internetseiten über die weiteren Entwicklungen.
Hochschulgruppen
Die zahlreichen studentischen Gruppen an der Universität Passau sind prägend für unser Campusleben und ebenso wie alle anderen Bereiche der Universität stark von den Einschränkungen infolge der Pandemie betroffen. Dennoch haben einige Gruppen kreative Wege gefunden, um ihre Arbeit auch in diesem „Corona-Semester“ fortzusetzen. Wenn Sie sich also gerne begleitend zu ihrem Studium kulturell, fachlich, sportlich, politisch, religiös oder im sozialen Bereich engagieren wollen, setzen Sie sich gerne mit den Gruppen Ihres Interesses in Verbindung – damit unser Campus auch unter Quarantäne lebendig bleibt.
Das nächste Update folgt am 28. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Update Prüfungen Juristische Fakultät
- Soziales Digital // Neue Webseite
Update Prüfungen Juristische Fakultät
Der Studiendekan der Juristischen Fakultät informiert über aktuelle Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb (u.a. Klausurtermine) der Juristischen Fakultät: Sie finden die Updates vom 23.4. auf der Webseite des Studiendekans.
Soziales Digital // Neue Webseite zu sozialen Beratungsangeboten
Die Corona-Krise trifft uns alle und stellt viele von uns vor neue Herausforderungen. Unter anderem für Familien, werdende Eltern oder Menschen mit Beeinträchtigungen können diese Herausforderungen von besonders großem Ausmaß sein. Die Universität Passau ist sich dessen bewusst und möchte alle, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, unterstützen.
Unter der Federführung von Prof. Dr. Christina Hansen, Vizepräsidentin für Studium und Lehre, ist gemeinsam mit der Referentin für Diversitymanagement, Frau Theresa Schmidt, die Webseite Soziales Digital entstanden. Die Seite bietet einen Überblick über soziale Beratungsangebote an der Universität Passau, die für das Sommersemester 2020 nun auch in digitaler Form zur Verfügung stehen. Bitte zögern Sie nicht, die Angebote in Anspruch zu nehmen – die jeweiligen Ansprechpersonen beraten Sie gerne per E-Mail, Telefon oder Videokommunikation.
Das nächste Update folgt am 27. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- CampusCard // Validierung // Busfahren
- ZIM // Bilanz der ersten Vorlesungstage
- ZOOM und Datenschutz // Aktueller Stand
CampusCard // Validierung // Busfahren
Wegen der Fortdauer der Gebäudeschließungen an der Universität Passau ist es leider weiterhin nicht möglich, dass Studierende der höheren Semester ihre CampusCard auf das Sommersemester 2020 validieren. Wenn Sie Ihre CampusCard als Semesterticket zum Busfahren nutzen wollen, nutzen Sie dafür bitte Ihre CampusCard mit dem „alten“ Aufdruck „31.03.2020“ und führen Sie zusätzlich eine ausgedruckte aktuelle Immatrikulationsbescheinigung sowie einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich. Diese Ausnahmeregelung gilt nun verlängert bis zum 31.05.2020.
Studierende im ersten Semester haben eine auf das Sommersemester validierte CampusCard (Gültigkeitsdatum 30.09.2020) per Post erhalten und sind von dieser Regelung daher nicht betroffen.
ZIM // Bilanz der ersten Vorlesungstage
Nach den ersten drei Tagen der ersten Vorlesungswoche in einem digitalisierten Umfeld können wir auf ca. 1.900 Zoom-Meetings und 40 Webinare mit einer durchschnittlichen Dauer von 50 Minuten zurückblicken. An ZOOM-Meetings waren im Durchschnitt 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Meeting beteiligt mit einer Spitzenauslastung von bis zu 920, bei ZOOM-Webinaren im Durchschnitt 185 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit einer Spitzenauslastung von 900. Sowohl Studierende als auch Dozierende haben in großen Teilen ein positives Feedback zur Usability, zum Organisationsablauf und der Nutzung der Formate gegeben. Thomas Simon, Leiter des ZIM: „Die einzelnen Sessions konnten mit wenigen Klicks organisiert, auf einfachen Wegen genutzt und konstant konsumiert werden. Es freut uns besonders, dass wir mit diesen Formaten eine stabile Lösung etablieren konnten.“
ZOOM und Datenschutz // Aktueller Stand
Uns erreichen zahlreiche Nachfragen zur Sicherheit, insbesondere zum „Bombing“ und Phishing von ZOOM-Accounts. Wir nehmen die Sicherheitsaspekte der bei uns angebotenen Lösungen sehr ernst. Die Universitätsleitung steht daher in regelmäßigem Austausch mit Dozierenden und Studierenden, damit insbesondere Fragen der Datensicherheit und des Datenschutzes die notwendige kritische Beachtung finden. Das ZIM setzt alle uns verfügbaren Mittel ein, um die ZOOM-Nutzung für Sie so sicher wie möglich zu gestalten. Wichtige Aspekte sind hierbei:
- Über SSO haben wir sichergestellt, dass wir an ZOOM keine Passwörter übermitteln. An der Universität Passau können demnach keine Accounts in ZOOM „abgefischt“ werden. Unsere dringende Bitte an Sie: Um Ihre Uni-Kennung so sicher wie möglich zu gestalten, nutzen Sie für Ihre ZIM-Kennung exklusive Passwörter, die sie bei keiner anderen Plattform verwenden. Ihr Passwort können Sie zu jeder Zeit über den 24h-Passwortservice erneuern.
- Damit Sie Ihr Meeting als Veranstalter vor ungewollten Gästen („ZOOM-Bombing“) schützen, vergeben Sie bitte individuelle Meeting-IDs und verwenden Sie Meeting-Passwörter. Tipps hierfür finden Sie in den FAQs auf den Hilfe-Seiten zu Zoom.
- Sollten Sie darüber hinaus Fragen zur ZOOM-Nutzung oder zu Datenschutz und ZOOM haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Online-Lehre-Team.
Die bayerischen Hochschulen und die bayerische Stabstelle für IT Recht stehen im ständigen Austausch mit ZOOM und verfolgen mit, an welchen Verbesserungen auf Anbieterseite gearbeitet wird. Auf der Webseite der Stabstelle für IT-Recht finden Sie aktuelle Informationen zu den Fortschritten und Entwicklungen.
Ihre Meinung ist gefragt: Das ZIM bereitet derzeit eine Evaluation vor, in der Studierende und Dozierende die ZOOM-Formate bewerten und Bedarfe oder Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen können. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn die Evaluation beginnt.
Das nächste Update folgt am 24. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Botschaft des Wissenschaftsministers
- Bibliothek // Aktueller Stand
- Phishing-Attacken // Probleme mit E-Mailzustellung behoben
- Sonderregelungen für Stipendien // FAQs
Botschaft des Wissenschaftsministers
Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat sich gestern Abend auf Instagram (@wissenschaft.kunst.bayern) in einer Videobotschaft an alle Studierenden gewandt, die Sie inzwischen auch auf der Website des Ministeriums (bitte scrollen Sie nach unten) abrufen können.
Bitte beachten Sie: Auch wenn man es im Video so verstehen könnte, beginnt die Ausleihe im Präsenzbetrieb der Passauer Universitätsbibliothek noch NICHT.
Bibliothek // Aktueller Stand
Die von der Universitätsbibliothek angebotenen Scan-Services werden sowohl im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch der Studierenden sehr gut angenommen. Parallel dazu erarbeitet die Universitätsbibliothek derzeit im Auftrag der Universitätsleitung ein Hygiene-Konzept, das eine Öffnung der Ausleihe von Bibliotheksbeständen auch für die Studierenden zum Ziel hat. Diese Ausleihe wird – analog zur Verfahrensweise bei den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – kontaktlos stattfinden und somit den Anforderungen der „Richtlinien zum Vollzug der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung an den bayerischen staatlichen Universitäten“ entsprechen. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Phishing-Attacken // Probleme mit E-Mailzustellung behoben
Aufgrund der vermehrten Phishing-Attacken kommt es immer wieder vor, dass Studierende oder Beschäftigte aus Versehen ihre Zugangsdaten preisgeben. Diese werden dann genutzt, um über die betroffenen Uni-Accounts Tausende Spam-Mails zu versenden. In der Folge kann es sein, dass E-Mail-Anbieter den Mail-Absenderserver der Universität Passau blockieren – so wurden zuletzt E-Mails, die über Outlook an hotmail-, msn-, live- oder outlook-Adressen in verschiedenen Ländern/Domains (.de, .at, .com) gesendet wurden, nicht zugestellt. Dieses Problem ist nun behoben.
Seien Sie bitte weiterhin besonders achtsam, wenn E-Mails Sie zur Eingabe bzw. Aktualisierung Ihrer Daten auffordern und folgen Sie den in derartigen Mails angegebenen Links nicht. Sind Sie unsicher über die Echtheit oder den Inhalt einer Nachricht, kontaktieren Sie den ZIM-Support, der Ihnen gerne weiterhilft.
Bitte senden Sie Ihre Anliegen an die Universitätsstellen über Ihre studentische E-Mail-Adresse. So ist gewährleistet, dass die Universitätsstellen antworten können.
Sonderregelungen für Stipendien // FAQs
Sie haben ein Stipendium von einem Begabtenförderungswerk und können nun das Studium wegen Corona nicht in der Regelstudienzeit abschließen? Einige Begabtenförderungswerke haben für ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren Studium sich durch die Coronavirus-Pandemie verzögert hat, Sonderregelungen bestimmt. Bitte informieren Sie sich zunächst bei Ihrem Stipendiengeber. Sollten Sie für eine Weiterförderung eine Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.
Diese und weitere häufig gestellten Fragen von Studierenden finden Sie in unseren FAQs, die wir laufend überarbeiten und ergänzen.
Das nächste Update folgt am 23. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Ausgangsbeschränkungen in Bayern // Maskenpflicht
- Scan-Anfragen an die Bibliothek // Online-Formular
Ausgangsbeschränkungen in Bayern // Maskenpflicht
Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen in Bayern für meinen persönlichen Alltag, meine Familie und mein Umfeld? Was genau hat sich seit dem 20. April geändert? Darf ich als Student/Studentin zu meinem Zweitwohnsitz nach Passau fahren? Mit welchen Kontrollen muss ich rechnen? Das Bayerische Innenministerium hat in eigenen FAQs des Katastrophenschutzes anschaulich online zusammengefasst, was Sie zur derzeitigen Regelung wissen müssen und beachten können.
Wenn Sie innerhalb Bayerns oder nach Bayern unterwegs sind, beachten Sie bitte, dass Sie ab dem 27. April in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkauf einen Mund-Nasen-Schutz („Schutzmaske“) tragen müssen. Die Maskenpflicht gilt für alle Personen ab einem Alter von sieben Jahren. Sie müssen hierfür keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz besitzen; eine selbstgenähte Maske, ein Schal oder ein Halstuch sind ausreichend.
Scan-Anfragen an die Bibliothek // Online-Formular
Um einen bestmöglichen Service bei der Bearbeitung der Scanaufträge für Studierende und Promovierende zu gewährleisten, hat die Universitätsbibliothek auf ihrer Webseite nun ein Online-Formular eingerichtet. Bitte nutzen Sie zukünftig ausschließlich dieses Formular, um Ihre Scan-Anfragen an die Universitätsbibliothek zu richten. Beachten Sie bitte darüber hinaus, dass folgende urheberrechtliche Bestimmungen erfüllt sind:
- Die Scanvorlagen sind gedruckte Werke im Bestand der Universitätsbibliothek.
- Sie geben nur einzelne Aufsätze aus Fachzeitschriften in Auftrag.
- Ihr Auftrag umfasst max. 10 Prozent des Gesamtumfangs aus Büchern (z.B. Lehrbücher, Monografien, Sammelbände).
Bestellungen von Studierenden mit Abschlussexamen und von Promovierenden werden priorisiert. Die Scans werden als PDF-Datei an Ihre universitäre E-Mail-Adresse versandt.
Das nächste Update folgt am 22. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Videobotschaft des Präsidenten // Digitale Lehre startet
- Regelstudienzeit und BAföG // Mitteilung des Wissenschaftsministeriums
- Mensa und Cafeterien bleiben geschlossen
- Bibliotheksschließung // Abgabefristen
Videobotschaft des Präsidenten // Digitale Lehre startet
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch hat zum Vorlesungsbeginn alle Studierenden der Universität begrüßt – in Anbetracht der Umstände per Video.
Das digitale Angebot der Universität wurde bereits am ersten Tag der Vorlesungszeit sehr lebhaft genutzt: Insgesamt haben am 20. April ca. 400 Echtzeit-Meetings mit insgesamt rund 3600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie 10 interaktive Webinare mit jeweils bis zu 900 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattgefunden. Zu Spitzenzeiten wurden bis zu 80 Sessions parallel gestreamt. Zudem wurden Aufzeichnungen im Umfang von rund 5GB erstellt.
Knapp 11.000 Personen haben in den letzten 24 Stunden auf Stud.IP zugegriffen, das die knapp 3,8 Millionen Seitenaufrufe nach kurzzeitigem Straucheln gut verkraftet hat. Zu Spitzenzeiten verzeichnete Stud.IP etwa dreimal so viele Nutzerinnen und Nutzer wie an einem „normalen“ Semestertag. Auch die Plattform ILIAS war den etwas mehr als eine Million Seitenzugriffen von mehr als 2.600 Personen in den letzten 24 Stunden gut gewachsen.
„Damit haben wir die Feuerprobe heute erst einmal bestanden“, so Thomas Simon, Leiter des Zentrums für Informationstechnologie und Medienmanagement (ZIM), das die technischen Rahmenbedingungen für die Online-Lehre weiterhin laufend anpassen und optimieren wird.
Regelstudienzeit und BAföG // Mitteilung des Wissenschaftsministeriums
Damit Studentinnen und Studenten keine Nachteile aufgrund prüfungsrechtlicher Regeltermine und Fristen sowie der Regelstudienzeit entstehen, wird aktuell an einer Regelung gearbeitet, nach der sich Fachsemester- bzw. Regelstudienzeiten-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch verschieben bzw. verlängern. Dies hat Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler am Sonntag in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Dieser Äußerung wird nun ein Gesetzgebungsverfahren folgen, ein Gesetzesentwurf ist in Vorbereitung. Die Hochschulen werden über den weiteren Prozess informiert. Wir geben diese Information dann an dieser Stelle an Sie weiter.
Ebenso hat der Minister bekräftigt, sich weiterhin dafür einzusetzen, „dass für Studentinnen und Studenten hinsichtlich BAföG, Kindergeld oder Krankenversicherung flexible Regelungen gefunden werden und ihnen, auch was die Regelstudienzeit anbelangt, keine Nachteile entstehen.“ Auch hier halten wir Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
Mensa und Cafeterien bleiben geschlossen
Die gastronomischen Einrichtungen des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz bleiben bis auf weiteres geschlossen, solange kein Präsenzbetrieb auf dem Campus stattfindet. Wir informieren Sie rechtzeitig, sollte der Betrieb wiederaufgenommen werden.
Bibliotheksschließung // Abgabefristen
Am vergangenen Freitag, 17.4., hatten wir Sie informiert, dass sich durch die verlängerte Bibliotheksschließung die Abgabefristen für Ihre Abschluss- und Seminararbeiten weiter verlängern. Leider war diese Information missverständlich, daher präzisieren wir die Regelungen heute: Die Abgabefristen von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten), die Sie über das Prüfungssekretariat angemeldet haben, verlängern sich automatisch weiter. Es gilt weiterhin, dass Sie die Zahl der Schließtage der Bibliothek an Ihr ursprüngliches Abgabedatum anhängen dürfen. Ein Rechenbeispiel hierzu finden Sie in unseren FAQs.
Für Seminar- und Hausarbeiten liegt die Entscheidung, ob eine weitere Verlängerung sinnvoll bzw. erforderlich ist (z. B. weil die Arbeit mittels online verfügbarer Literatur erstellt werden kann) beim jeweiligen Betreuer bzw. der jeweiligen Betreuerin.
Die Juristische Fakultät hat Informationen zu fakultätseinheitlichen Fristen auf der Webseite des Studiendekans bereitgestellt.
Das nächste Update folgt am 21. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Bibliotheksschließung // Abgabefristen // Scanservice für Studierende
- Wichtiger Hinweis zur Einreise nach Bayern
Bibliotheksschließung // Abgabefristen // Scanservice für Studierende
Die Passauer Universitätsbibliothek wird vorerst weiter geschlossen bleiben. Das haben die Universitätsleitung und die Leitung der Universitätsbibliothek nach intensiver Prüfung beschlossen. Vor dem Hintergrund der andauernden Ausnahmesituation mit Ausgangsbeschränkungen und der Aussetzung der gesamten Präsenzlehre sind der Weg zum Campus sowie der Aufenthalt dort weder risikofrei noch für alle Universitätsmitglieder gleichermaßen möglich. Die Universität Passau wird die Lage weiterhin genau beobachten und bewerten und steht hierzu in engem Austausch mit dem Gesundheitsamt Passau. Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald eine sichere Öffnung der Bibliothek wieder möglich ist.
Analog zu der verlängerten Bibliotheksschließung verlängern sich Ihre Abgabefristen für Ihre Abschluss- und Seminararbeiten. Es gilt weiterhin, dass Sie die Zahl der Schließtage der Bibliothek an Ihr ursprüngliches Abgabedatum anhängen dürfen. Ein Rechenbeispiel hierzu finden Sie in unseren FAQs.
Angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen bietet die Universitätsbibliothek mit Beginn des neuen Semesters ab 20. April 2020 ergänzend zu der erheblichen Erweiterung des eMedienangebots einen urheberrechtskonformen Scandienst für die Studierenden der Universität Passau an. Dieser Service stellt eine Überbrückungsdienstleistung bis zur Öffnung der Lesesäle und der Ausleihe für die Studierenden dar. Bitte melden Sie Ihre Bedarfe an ubinfo@uni-passau.de. Gern nimmt die Universitätsbibliothek unter dieser E-Mail-Adresse auch weitere Anschaffungsvorschläge von eMedien entgegen.
Wichtiger Hinweis zur Einreise nach Bayern
Die infolge der Pandemie erlassene Einreise-Quarantäneverordnung ist analog zur Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen ebenfalls verlängert worden und gilt nun bis zum 3. Mai. Demnach sind Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Freistaat Bayern einreisen, verpflichtet, „sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern“. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes deutsches Bundesland eingereist sind. Betroffene sind außerdem verpflichtet, unmittelbar nach ihrer Einreise unabhängig von Krankheitssymptomen das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Das Robert-Koch-Institut hat Hinweise veröffentlicht, wie Sie sich in häuslicher Quarantäne richtig verhalten.
Das nächste Update folgt am 20. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Besuch des Wissenschaftsministers
- Anrechnung des Sommersemesters auf die Regelstudienzeit
- Bekanntgaben der Staatsregierung: Auswirkungen auf die Universität
Besuch des Wissenschaftsministers
Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler hat am 15. April 2020 die Universität Passau besucht und sich über die Angebote und Möglichkeiten der Online-Lehre für das Sommersemester 2020 informiert. Er ließ sich digitale Lehrangebote zeigen und tauschte sich u.a. mit Mitgliedern der Studierendenvertretung und des ZIM zu Fragen der IT- und Datensicherheit des Digitalangebots aus. Näheres lesen Sie in der Mitteilung des Wissenschaftsministeriums.
Anrechnung des Sommersemesters auf die Regelstudienzeit
Am Rande seines gestrigen Besuches in Passau hat sich Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler zum Stand der Dinge in der Debatte um die Anrechnung des aktuellen Sommersemesters auf die Regelstudienzeit geäußert. Demnach stehen die Beratungen auf Bundes- und Landesebene kurz vor dem Abschluss. Man sei „auf einem guten Weg“, so Sibler. Wir informieren Sie darüber, sobald das Ministerium sich hierzu abschließend geäußert hat.
Bekanntgaben der Staatsregierung: Auswirkungen auf die Universität
Die bayerische Staatsregierung hat heute bekanntgegeben, dass die Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 3. Mai 2020 verlängert werden. Wie bereits bekannt war, beginnt der Vorlesungsbetrieb an den bayerischen Universitäten und Hochschulen zwar am 20. April, allerdings findet das Sommersemester vorerst digital statt. Die Universität Passau plant weiterhin, bis mindestens Ende Mai nur Online-Lehre durchzuführen. Die Gebäude der Universität Passau bleiben daher bis auf weiteres geschlossen und sind nur für Beschäftigte zugänglich. Ebenfalls bis auf weiteres wird auch die Aussetzung des Parteiverkehrs in den Servicestellen verlängert. Sie erreichen die Servicestellen weiterhin per Telefon oder E-Mail. Wir informieren Sie rechtzeitig, falls sich hier Änderungen ergeben.
Die Staatsregierung gab zudem heute bekannt, dass im Sommersemester die Abnahme von Prüfungen im Präsenzbetrieb grundsätzlich möglich ist. Sobald nähere Informationen vorliegen, ab wann und unter welchen Bedingungen wieder Prüfungen möglich sein werden, werden wir Sie an dieser Stelle informieren. Gleiches gilt für das Thema Bibliotheksöffnung: Die Universitätsbibliothek bleibt auch ab 20.04. zunächst weiter geschlossen. Laut der heutigen Bekanntmachung dürfen Staatliche Bibliotheken und Bibliotheken an Universitäten und Hochschulen frühestens ab dem 27. April 2020 unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen geöffnet werden. Wir informieren Sie ebenfalls an dieser Stelle, sobald nähere Informationen vorliegen.
Das nächste Update folgt am 17. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Beratungen der Bundes- und Landesregierung: Wie geht es ab 20. April weiter?
- Phishing-Attacken: Probleme mit E-Mail-Zustellung bei bestimmten E-Mail-Anbietern
- Corona-Krise: Wo kann ich mich engagieren?
Beratungen der Bundes- und Landesregierung: Wie geht es ab 20. April weiter?
Bundeskanzlerin Merkel hat heute mit den Ländern beraten, wie es mit den Corona-Beschränkungen weitergeht. Die Medien berichten, dass die Beschränkungen voraussichtlich bis mindestens 3. Mai verlängert werden. Die Universität Passau plant bis mindestens Ende Mai nur Online-Lehre durchzuführen. Das bedeutet für Sie als Studierende: Sie müssen für das Studium bis auf Weiteres nicht in Passau oder auf dem Campus sein. Wenn Sie noch in der Heimat sind, reisen Sie bitte vorerst nicht nach Passau an, wenn es für Sie nicht unbedingt erforderlich ist. Sie tragen so dazu bei, kontraproduktive Reisebewegungen zu minimieren.
Phishing-Attacken: Probleme mit E-Mail-Zustellung bei bestimmten E-Mail-Anbietern
Aufgrund der vermehrten Phishing-Attacken kommt es immer wieder vor, dass Studierende oder Beschäftigte aus Versehen ihre Zugangsdaten preisgeben. Diese werden dann genutzt, um über die betroffenen Uni-Accounts Tausende Spam-Mails zu versenden. In der Folge kann es sein, dass E-Mailanbieter den Mail-Absenderserver der Universität Passau blockieren. So werden z. B. aktuell E-Mails, die über Outlook verschickt werden und die an hotmail-, msn-, live- oder outlook-Adressen in verschiedenen Ländern/Domains (.de, .at, .com) gesendet werden, nicht zugestellt. Leider haben wir keinen Einfluss darauf, wie schnell die Anbieter den Universitätsserver wieder von der Blacklist nehmen.
Seien Sie daher bitte weiterhin besonders achtsam, wenn E-Mails Sie zur Eingabe bzw. Aktualisierung Ihrer Daten auffordern und folgen Sie den in derartigen Mails angegebenen Links nicht. Sind Sie unsicher über die Echtheit oder den Inhalt einer Nachricht, kontaktieren Sie den ZIM-Support, der Ihnen gerne weiterhilft.
Alle Studierenden bitten wir, Ihre Anliegen an die Universitätsstellen über die studentische E-Mailadresse zu senden. So ist gewährleistet, dass die Universitätsstellen antworten können. Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihr universitäres Postfach, da es sein kann, dass aufgrund der aktuellen Probleme die Weiterleitung auf Ihr privates Postfach nicht funktioniert.
Corona-Krise: Wo kann ich mich engagieren?
In vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens werden derzeit helfende Hände gebraucht. Das Sozialministerium hat zusammen mit den Bayerischen Wohlfahrtsverbänden und den Bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden die Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ gestartet. Neben Möglichkeiten sich zu engagieren finden Sie dort auch relevante Informationen und Handreichungen für ältere Menschen, Familien, pädagogische Fachkräfte sowie Menschen mit Behinderung.
Weitere Möglichkeiten, wie Sie helfen können, haben wir zudem in unseren FAQs für Sie zusammengestellt.
Das nächste Update folgt am 16. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Aktuelle Informationen des Studentenwerks
- Erste Staatsprüfung Lehramt: Sonderregelungen des Kultusministeriums
- Sportzentrum bietet Online-Sportkurse an
- Besuch des Wissenschaftsministers
Aktuelle Informationen des Studentenwerks
Da der Umgang mit dem neuartigen Coronavirus gesetzliche Änderungen mit sich bringt, zum Beispiel im Kündigungsschutz für Mietverträge oder im BAföG-Vollzug, hat das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz seine FAQs für die Bereiche Wohnen, Sozialberatung (Jobben im Studium) und BAföG erweitert. Die FAQ werden laufend aktualisiert und sind auch in englischer Sprache verfügbar.
Erste Staatsprüfung Lehramt: Sonderregelungen des Kultusministeriums
Aufgrund der Sondersituation der Coronakrise hat das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Sonderregelungen für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung im Frühjahr und Herbst 2020 veröffentlicht. Die jeweiligen Einrichtungen (z.B. Praktikumsamt, Prüfungssekretariat, Sportzentrum) bereiten für das Zulassungsverfahren entsprechende Bescheinigungen und Verfahren vor, damit Sie die Sonderregelungen in Anspruch nehmen können.
Sportzentrum bietet Online-Sportkurse an
Das Sportzentrum bietet im Zeitraum von 20.04. bis 30.04.2020 Online Kurse über Zoom für Bedienstete und Studierende an. Folgende Kurse stehen für Studierende zur Verfügung:
Kursnummer 2114 Circuit, Montag 18.00 bis 19.00 Uhr
Kursnummer 2615 Pilates, Montag 13.00 bis 14.00 Uhr
Kursnummer 2614 Pilates, Donnerstag 9.00 bis 10.00 Uhr
Kursnummer 2115 Yoga, Montag 8.00 bis 9.00 Uhr
Kursnummer 2116 Yoga, Dienstag 18.00 bis 19.00 Uhr
Die Kurse sind kostenfrei, eine Anmeldung für den allgemeinen Hochschulsport ist nicht notwendig. Sie können sich ab sofort über das Online-Buchungssystem für die Angebote anmelden.
Besuch des Wissenschaftsministers
Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler besucht am morgigen Mittwoch, 15. April 2020, die Universität Passau und informiert sich vor Ort über die Angebote und Möglichkeiten der Online-Lehre für das Sommersemester 2020. Er wird sich von Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch und weiteren Mitgliedern der Universitätsleitung digitale Lehrangebote zeigen lassen und sich u.a. zu Fragen der IT- und Datensicherheit des Digitalangebots austauschen.
Das nächste Update folgt am 15. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Ostergrüße des Präsidenten
- Videobotschaft des Wissenschaftsministers
- Online-Lehre: Handreichung für Studierende
Ostergrüße des Präsidenten
Der Präsident der Universität Passau, Prof. Dr. Ulrich Bartosch, wendet sich heute auf unserer Homepage in einer Grußbotschaft an alle Mitglieder der Universität Passau.
Videobotschaft des Wissenschaftsministers
Das Sommersemester an den bayerischen Hochschulen wird wegen der Corona-Krise nicht als Semester auf die Regelstudienzeit und das Bafög angerechnet. Das kündigte Wissenschaftsminister Bernd Sibler kürzlich an. Heute Abend will sich der Minister in einer Videobotschaft genauer zum Thema äußern, die unter https://www.stmwk.bayern.de/index.html abrufbar sein wird.
Dieser Äußerung wird nun ein Gesetzgebungsverfahren folgen. Wir werden hierzu noch offiziell informiert und geben diese Information dann an dieser Stelle an Sie weiter.
Online-Lehre: Erste Handreichung für Studierende
Die aktuelle Situation zeigt uns, dass es an der Zeit ist, in der Lehre neue Wege abseits des Hörsaals zu gehen. Hier bietet die digitale Welt mit ihren virtuellen Hörsälen und Seminarräumen die Möglichkeiten zum Austausch und Lernen im World Wide Web. Das Team des Transferforums Didaktik-Technik („DiTech“) hat nun auch für Studierende einen Guide verfasst mit Tipps und Tricks, wie Sie Ihr Online-Studium selbstbestimmt und selbstorganisiert bewältigen können. Der Guide ist ab sofort auf Deutsch und auf Englisch online verfügbar.
Sie wollen keine Neuigkeiten zum Thema Online-Lehre verpassen? Unter https://online-lehre.uni-passau.de/ können Sie sich für den Newsletter eintragen.
Das nächste Update folgt am 14. April um 18 Uhr.
Bis dahin schöne Feiertage und alles Gute!
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Regelstudienzeit und BAföG: Videobotschaft des Wissenschaftsministers
- Fahrradaktion der Hauswerkstatt
Regelstudienzeit und BAföG: Videobotschaft des Wissenschaftsministers
Das Sommersemester an den bayerischen Hochschulen wird wegen der Corona-Krise nicht als Semester auf die Regelstudienzeit und das Bafög angerechnet. Das kündigte Wissenschaftsminister Bernd Sibler kürzlich an.
Dieser Äußerung wird nun ein Gesetzgebungsverfahren folgen. Wir werden hierzu demnächst offiziell informiert und geben diese Information dann an dieser Stelle an Sie weiter. Vorab wird Minister Sibler zum Thema öffentlich Stellung nehmen. Das Ministerium hat für morgen, Donnerstag, eine Videobotschaft angekündigt. Wir halten Sie darüber informiert.
Fahrradaktion der Hauswerkstatt
Das Referat Liegenschaften beseitigt zum Vorlesungsbeginn üblicherweise alle „heimatlosen“ Fahrräder, die bereits über einen langen Zeitraum hinweg auf den Außenanlagen und in den Tiefgaragen stehen. Die Fahrräder wurden mit einer Banderole gekennzeichnet, die den Besitzer oder die Besitzerin darauf hinweist, dass die Räder zum 20.04.2020 eingesammelt werden, wenn sie nicht vorher abgeholt werden.
Dies hat sich geändert: Aufgrund des geänderten Semesterverlaufs lassen wir diese Fahrräder bis zum 6. Juli 2020 stehen, bevor wir Sie einsammeln – und auch danach werden die Räder noch sechs Monate lang von der Hauswerkstatt aufbewahrt. Bitte schützen Sie sich selbst und andere, und kommen Sie nicht extra auf den Campus, weil Sie sich Sorgen um Ihr Fahrrad machen!
Das nächste Update folgt am 9. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Wie wird das Sommersemester ablaufen?
- Regelstudienzeit und BAföG: Semester wird nicht angerechnet
Was bringt das Sommersemester 2020?
Warum wurde die Vorlesungszeit verlängert? Wird das komplette Semester online stattfinden? Muss ich auf den Campus kommen? Was ist mit den Prüfungen ab dem 20.04.? Wann macht die Bib wieder auf? Antworten auf diese und weitere Fragen rund um das Sommersemester 2020 haben wir heute für Sie in den FAQ zusammengefasst.
Regelstudienzeit und BAföG: Semester wird nicht angerechnet
Das Sommersemester an den bayerischen Hochschulen wird wegen der Corona-Krise nicht als Semester auf die Regelstudienzeit und das Bafög angerechnet. Das sagte Wissenschaftsminister Bernd Sibler (CSU) bei einer Veranstaltung der Universität Würzburg. Dieser Äußerung wird nun ein Gesetzgebungsverfahren folgen. Wir werden hierzu demnächst offiziell informiert und geben diese Information dann an dieser Stelle an Sie weiter.
Das nächste Update folgt am 8. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Online-Lehre mit Zoom: Wie steht es um den Datenschutz?
- Prüfungen: Alles Wichtige in den FAQs
Zoom und Datenschutz
Zoom ist ein externer Anbieter für Webkonferenzen, der zudem Chats, Bildschirmfreigaben und Dateiübertragungen ermöglicht. Die Dozierenden können die Sitzungen live abhalten und aufzeichnen und bei Bedarf als Link in Stud.IP zur Verfügung stellen. Studierende können Zoom für kleinere Gruppenarbeiten nutzen. Im Gegensatz zu bekannten Kommunikationstools wie Skype hat Zoom seine Stärke bei großen Vorlesungen und Seminaren. Zoom ist somit die erste Wahl für synchrone Kommunikation. Nähere Informationen zu Zoom in der Lehre finden Sie in der Handreichung des Transferforums Didaktik-Technik (Di-Tech).
Einige von Ihnen haben uns in den letzten Tagen Fragen zum datenschutzgerechten Einsatz von Zoom an der Universität Passau gestellt.
Wir waren und sind uns der in Bezug auf Zoom publizierten Probleme und Kritikpunkte bewusst und nehmen diese ernst. Wir werden Zoom unter den besonderen Umständen dieser Krisensituation sehr sorgfältig prüfend einsetzen. In enger Abstimmung mit der Bayerischen Stabsstelle für IT-Recht sind wir zu der Einschätzung gelangt, dass die bisher bekannten kritischen Punkte in Bezug auf den Datenschutz bei Zoom inzwischen ausgeräumt wurden. Selbstverständlich bleiben wir in diesem Punkt sehr sensibel. In engem Austausch mit der Datenschutzbeauftragten der Universität sowie mit den studentischen Beauftragten für Datenschutz und Digitalisierung diskutieren und beobachten wir die weitere Entwicklung.
Die CIOs der bayerischen Universitäten haben empfohlen, Zoom zunächst für ein Jahr zu lizenzieren. In dieser Zeit soll sowohl nach technischen Alternativen als auch nach Möglichkeiten für eine gemeinsame Rahmenvereinbarung, entweder auf bayerischer Ebene oder deutschlandweit, mit dem DFN gesucht werden. Der Betrieb von Zoom wird in den kommenden Monaten sehr bewusst überwacht.
Wir haben die wichtigsten Fragen rund um Zoom in FAQs zur Lehre mit Zoom sowie zum Thema „Zoom und Datenschutz“ für Sie zusammengestellt und halten diese für Sie aktuell.
Prüfungen: Das müssen Sie derzeit wissen
Welche Auswirkungen hat die aktuelle Situation auf den Prüfungsbetrieb an der Universität Passau? Fragen rund um dieses Thema bewegen Sie als Studierende ganz besonders. Wir haben in unseren FAQs deshalb eine Rubrik speziell zum Thema Prüfungen eingerichtet und dort die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen für Sie zusammengestellt. Die Rubrik wird laufend aktualisiert, sodass es sich lohnt, regelmäßig vorbeizuschauen.
Das nächste Update folgt am 7. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Sommersemester 2020: Das Wissenschaftsministerium informiert
- Online-Lehre: Neues Informationsangebot
- Prüfungen: Alles Wichtige in den FAQs
Sommersemester 2020: Aktuelle Informationen des Wissenschaftsministeriums
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat die bayerischen Hochschulen am heutigen Freitag über wichtige Eckpunkte des Sommersemesters informiert. Diese sind:
- Die Vorlesungszeit im Sommersemester 2020 beginnt am 20. April und endet an den Universitäten am 7. August, also zwei Wochen später als ursprünglich geplant.
- Die Hochschulen sollen die für das Sommersemester vorgesehenen Lehrveranstaltungen möglichst umfassend anbieten. Dazu dient in erster Linie, in der derzeitigen Krisensituation möglichst rasch entsprechende digitale Angebote zu entwickeln und den Studierenden zur Verfügung zu stellen. Allen Studierenden wird dringend empfohlen, diese Angebote in Anspruch zu nehmen, um sich so auf anstehende Prüfungen vorzubereiten und eine zeitliche Verzögerung im Studienfortschritt zu vermeiden.
Über die genaue Ausgestaltung der einzelnen Punkte und die damit verbundenen Folgen für die Beschäftigten, Lehrenden und Studierenden der Universität Passau halten wir Sie weiter informiert.
Neues Informationsangebot zum Thema Online-Lehre
Unter der Adresse www.uni-passau.de/online-lehre steht den Beschäftigten und Studierenden der Universität Passau ab sofort ein zentrales Informationsangebot zum Thema Online-Lehre zur Verfügung. Das Transferforum DiTech möchte mit diesem Angebot den Lehrenden der Universität Passau eine Hilfestellung bieten, ihre Lehre im kommenden Semester online anbieten zu können.
In einem nächsten Schritt werden aber auch die Studierenden adressiert und um für sie wichtige Unterstützungsangebote ergänzt. Neben didaktischen Handreichungen, Tutorials, einer Übersicht über die an der Universität Passau verfügbaren technischen Tools werden auch Webinar-Angebote und weitere Supportaktivitäten über diese Seite angekündigt. Zusätzlich möchte die Seite Orientierung schaffen und auf bestehende Angebote der Universität verweisen (z. B. zum Urheberrecht, zur digitalen Bibliothek etc.).
Sie können sich auf der Webseite für den Newsletter zur Online-Lehre eintragen, um über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Prüfungen: Das müssen Sie derzeit wissen
Welche Auswirkungen hat die aktuelle Situation auf den Prüfungsbetrieb an der Universität Passau? Fragen rund um dieses Thema bewegen Sie als Studierende ganz besonders. Wir haben in unseren FAQs deshalb eine Rubrik speziell zum Thema Prüfungen eingerichtet und dort die wichtigsten Änderungen und Entwicklungen für Sie zusammengestellt. Die Rubrik wird laufend aktualisiert, sodass es sich lohnt, regelmäßig vorbeizuschauen.
Das nächste Update folgt am 6. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Digital (in Gruppen) arbeiten: Was ist zurzeit geplant?
- Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich
Digital (in Gruppen) arbeiten: Was ist für Studierende geplant?
Sowohl Dozierende als auch Studierende der Universität Passau erhalten im Sommersemester Zugang zur Video- und Webkonferenzplattform Zoom, mit der sie Online-Meetings, Webinare, Dateifreigaben, Instant Messaging und Gruppen-Messaging in virtuellen Kleingruppen durchführen können. Hierfür hat das ZIM der Universität Passau bereits ausreichend Lizenzen angekauft.
In Stud.IP und ILIAS wurde ein Update durchgeführt. So können für Studierende in den jeweiligen Lehrveranstaltungen neben Austausch-Foren, virtuellen Pinnwänden (Blubber), Wikis, Etherpads (ähnlich Google Docs), Gruppen-Blogs etc. integriert werden. Dadurch können die Zusammenarbeit und der Austausch in den virtuellen Lernräumen weiter gefördert werden.
Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich
Zurzeit sind die Grenzübergänge von und nach Österreich geschlossen und nur unter bestimmten Voraussetzungen bzw. aus triftigen Gründen passierbar. Zudem ist die Rückreise nach Österreich mit einer Quarantänepflicht belegt. Uns ist bewusst, dass davon auch die Studierenden, die in Österreich wohnen, betroffen sind und viele von Ihnen sich fragen, wie sie unter diesen Umständen den Weg zur Universität antreten sollen.
Solange die Gebäude und Einrichtungen der Universität geschlossen sind und keine Präsenzveranstaltungen stattfinden, bitten wir Sie, dem Campus fernzubleiben und sich und andere nicht unnötigen Risiken auszusetzen. Sie müssen keine Sorge haben, dass Sie dadurch Veranstaltungen verpassen. Wir werden Sie rechtzeitig vorab darüber informieren, wann die Einrichtungen der Universität wieder für Sie öffnen und was Sie ggf. beim Grenzübertritt beachten müssen. Idealerweise gehen die Aufhebung der Beschränkungen und die Öffnung der Grenzen dann miteinander einher.
Wenn Sie in der Zwischenzeit aus triftigen privaten Gründen nach Deutschland ein- bzw. nach Österreich zurückreisen wollen, informieren Sie sich bitte vorab zu den geltenden Bestimmungen an der Grenze.
Das nächste Update folgt am 3. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Die Universität hat einen neuen Präsidenten
- Studentische Initiativen wider die Corona-Krise
- Warnung vor SPAM und Phishing-Mails
Die Universität hat einen neuen Präsidenten
Prof. Dr. Ulrich Bartosch hat am 1. April sein Amt als Präsident der Universität Passau angetreten. Er folgt auf Prof. Dr. Carola Jungwirth. Seine Amtszeit beträgt sechs Jahre. Mehr über den Leitungswechsel lesen Sie in der offiziellen Mitteilung der Universität Passau.
Studentische Initiativen wider die Corona-Krise
Einzelhändler, Gastronomie- und Kulturbetrieben macht die Krise schwer zu schaffen. Zwei studentische Initiativen haben Ideen entwickelt, wie jeder und jede die einheimischen Anbieter mit einfachen Mitteln unterstützen kann:
• Die Redaktion den studentischen Magazins blank bietet Gutscheine kleiner Passauer Kultur- und Gastrobetriebe an. Diese können unter http://passau-help.de/ ab sofort gekauft und später, wenn die Krise vorbei ist, eingelöst werden.
• Die Aktion „Supportyourlocals“ der Hochschulgruppe Enactus unterstützt lokale Geschäfte und Gastrounternehmen, indem sie online-Bestellmöglichkeiten und kurze Portraits der Unternehmen auf Facebook und Instagram sammeln und sichtbar machen.
Weitere Wege und Möglichkeiten, Hilfsaktionen zu unterstützen und/oder selbst als Helferin und Helfer aktiv zu werden, haben wir in unseren FAQs in der Rubrik „Allgemeine Fragen“ zusammengefasst.
Warnung vor SPAM und Phishing-Mails
Die Universität ist zurzeit einer Welle von SPAM- und Phishing-Attacken ausgesetzt. Aktuell kursieren u.a. gefälschte E-Mails mit dem Absender „Helpdesk“, die Sie zum Herunterladen einer Datei auffordern. Bitte folgen Sie einer solchen Aufforderung nicht und löschen Sie diese E-Mails komplett aus Ihrem Postfach, d.h. leeren Sie bitte auch den Papierkorb. Sind Sie unsicher über die Echtheit oder den Inhalt einer Nachricht, zögern Sie nicht den ZIM-Support zu kontaktieren, der Ihnen gerne weiterhilft. Seien Sie bitte weiterhin besonders achtsam, wenn E-Mails Sie zur Eingabe bzw. Aktualisierung Ihrer Daten auffordern und folgen Sie den in derartigen E-Mails angegebenen Links nicht.
Das nächste Update folgt am 2. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Abschiedsbotschaft der Präsidentin
- Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis 19. April verlängert
- Bitte halten Sie Abstand!
- Erweiterte FAQs
Abschiedsbotschaft der Präsidentin
Präsidentin Prof. Dr. Carola Jungwirth verabschiedet sich mit einem Video-Statement von allen Mitgliedern der Universität Passau. Das Video ist am 31. März auf der Startseite der Universität abrufbar.
Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Das Bayerische Kabinett hat am heutigen Dienstag eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis einschließlich 19. April 2020 beschlossen. Bisher waren die Beschränkungen bis 3. April befristet.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgangsbeschränkungen in Bayern beinhalten, dass Sie Ihre Wohnung nur mit triftigem Grund und nur alleine oder mit den Personen, mit denen Sie unmittelbar zusammenleben, verlassen dürfen. Jede sonstige Gruppenbildung ist weiterhin nicht erlaubt. Was Sie zur derzeitigen Regelung wissen müssen und beachten können, hat das Bayerische Innenministerium in eigenen FAQs des Katastrophenschutzes anschaulich online zusammengefasst.
Ebenfalls bis 19. April 2020 gilt auch weiterhin das Betretungsverbot für Hochschulen: Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist, dürfen für 14 Tage nach Verlassen dieses Gebiets Hochschulen in Bayern nicht betreten. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dieses Verbot erlassen, um Infektionsketten möglichst wirksam zu unterbrechen.
Abstand halten: Wichtige Hinweise
Die Beschränkung sozialer Kontakte soll Übertragungsketten und die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland verlangsamen. Eine infizierte Person steckt durchschnittlich zwei bis drei weitere Menschen an. Das Virus wird dabei vor allem durch direkten Kontakt zwischen Menschen (z. B. im Gespräch) durch kleine Tröpfchen übertragen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen vermindert deshalb das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 – so empfiehlt es das Robert-Koch-Institut in Übereinstimmung mit den Gesundheitsbehörden und Forschungseinrichtungen weltweit. Wie deutlich sich ein konsequentes Abstandhalten auf die Verbreitung auswirkt, veranschaulicht beispielsweise diese Simulation von BR Data.
Bitte achten Sie deshalb in Ihrem Alltag darauf, mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Menschen in Ihrem Umfeld zu halten – auch in Situationen, in denen es sehr ungewohnt ist. Die Universität legt großen Wert auf die Einhaltung der Abstandsregel und lässt diese auf dem Campusgelände mit Unterstützung des Wachdienstes auch kontrollieren. Wir alle können auf diese Weise dazu beitragen, dass die Zahl der Erkrankungen gebremst und das Gesundheitssystem entlastet wird.
Warnung vor SPAM und Phishing-Mails
Die Universität ist zurzeit einer Welle von SPAM- und Phishing-Attacken ausgesetzt. Aktuell kursieren u.a. gefälschte E-Mails mit dem Absender „Helpdesk“, die Sie zum Herunterladen einer Datei auffordern. Bitte folgen Sie einer solchen Aufforderung nicht und löschen Sie diese E-Mails komplett aus Ihrem Postfach, d.h. leeren Sie bitte auch den Papierkorb. Sind Sie unsicher über die Echtheit oder den Inhalt einer Nachricht, zögern Sie nicht den ZIM-Support zu kontaktieren, der Ihnen gerne weiterhilft. Seien Sie bitte weiterhin besonders achtsam, wenn E-Mails Sie zur Eingabe bzw. Aktualisierung Ihrer Daten auffordern und folgen Sie den in derartigen E-Mails angegebenen Links nicht.
Das nächste Update folgt am 1. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Abschiedsbotschaft der Präsidentin
- Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis 19. April verlängert
- Bitte halten Sie Abstand!
- Erweiterte FAQs
Abschiedsbotschaft der Präsidentin
Nachdem die akademische Feier zur Amtsübergabe am 31. März nicht wie geplant stattfinden kann, wird sich Präsidentin Prof. Dr. Carola Jungwirth mit einem Video-Statement von allen Mitgliedern der Universität Passau verabschieden. Das Video wird am 31. März ab 16 Uhr auf der Startseite der Universität abrufbar sein.
Ausgangsbeschränkungen in Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat am heutigen Montag eine Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen in Bayern bis einschließlich 19. April 2020 angekündigt. Bisher waren die Beschränkungen bis 3. April befristet.
Bitte beachten Sie, dass die Ausgangsbeschränkungen in Bayern beinhalten, dass Sie Ihre Wohnung nur mit triftigem Grund und nur alleine oder mit den Personen, mit denen Sie unmittelbar zusammenleben, verlassen dürfen. Jede sonstige Gruppenbildung ist weiterhin nicht erlaubt. Was Sie zur derzeitigen Regelung wissen müssen und beachten können, hat das Bayerische Innenministerium in eigenen FAQs des Katastrophenschutzes anschaulich online zusammengefasst.
Ebenfalls bis 19. April 2020 gilt auch weiterhin das Betretungsverbot für Hochschulen: Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist, dürfen für 14 Tage nach Verlassen dieses Gebiets Hochschulen in Bayern nicht betreten. Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dieses Verbot erlassen, um Infektionsketten möglichst wirksam zu unterbrechen.
Abstand halten: Wichtige Hinweise
Die Beschränkung sozialer Kontakte soll Übertragungsketten und die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Deutschland verlangsamen. Eine infizierte Person steckt durchschnittlich 2-3 weitere Menschen an. Das Virus wird dabei vor allem durch direkten Kontakt zwischen Menschen (z.B. im Gespräch) durch kleine Tröpfchen übertragen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen vermindert deshalb das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2 – so empfiehlt es das Robert-Koch-Institut in Übereinstimmung mit den Gesundheitsbehörden und Forschungseinrichtungen weltweit. Wie deutlich sich ein konsequentes Abstandhalten auf die Verbreitung auswirkt, veranschaulicht beispielsweise diese Simulation von BR Data.
Bitte achten Sie deshalb in Ihrem Alltag darauf, mindestens 1,5 Meter Abstand zu den Menschen in Ihrem Umfeld zu halten – auch in Situationen, in denen es sehr ungewohnt ist. Die Universität legt großen Wert auf die Einhaltung der Abstandsregel und lässt diese auf dem Campusgelände mit Unterstützung des Wachdienstes auch kontrollieren. Wir alle können auf diese Weise dazu beitragen, dass die Zahl der Erkrankungen gebremst und das Gesundheitssystem entlastet wird.
Coronavirus: Erweiterte FAQs
Was ist im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen zu beachten – darf ich beispielsweise am 1. April trotzdem umziehen? Welche Maßnahmen sind für das Sommersemester geplant? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mich als Helferin oder Helfer engagieren möchte? Die Kommunikationsabteilung der Universität erweitert die FAQs laufend um weitere häufig gestellte Fragen und Hinweise rund um die aktuelle Situation.
Das nächste Update folgt am 31. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Erweiterte FAQ
Was ist im Hinblick auf die Ausgangsbeschränkungen zu beachten – darf ich beispielsweise am 1. April trotzdem umziehen? Welche Maßnahmen sind für das Sommersemester geplant? Wohin kann ich mich wenden, wenn ich mich als Helferin oder Helfer engagieren möchte?
Die Kommunikationsabteilung der Universität erweitert die FAQs laufend um weitere häufig gestellte Fragen und Hinweise rund um die aktuelle Situation.
Ab wann im Sommersemester die Präsenzlehre wieder in vollem Umfang möglich sein wird, können wir derzeit noch nicht sagen. Daher arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die Lehre im kommenden Semester teilweise oder ganz auf virtuelle Formate übertragen wird. Regelmäßige Updates zu den Entwicklungen an der Universität stellen wir auf dieser Seite und im dazugehörigen FAQ unter der Rubrik „Digitalisierung der Lehre // Didaktik und Technik“ für Sie bereit.
Vielleicht wurden auch Sie verunsichert durch das Gerücht, das Semester falle eventuell ganz aus? Zu diesem Thema hat unser zuständiges Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gestern Abend eine klare Aussage getroffen: Das Sommersemester 2020 soll stattfinden. Dies entspricht den Positionen der bayerischen Universitätenkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die ebenso wie der Deutsche Hochschulverband (DHV) ein „Nichtsemester“ ausdrücklich ablehnen. Wir gehen also davon aus, dass der Lehrbetrieb auf jeden Fall am 20.04. starten wird.
Das nächste Update folgt am 30. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Lehre im Sommersemester: Aktuelle Stellungnahmen
- Informationen für internationale Studierende
- Coronavirus: Informationen in verschiedenen Sprachen
- Vernetzungsmöglichkeiten für Helferinnen und Helfer
Zum heutigen Stand ist für uns noch nicht absehbar, ab wann Präsenzlehre wieder in vollem Umfang möglich sein wird. Daher arbeiten wir mit Hochdruck daran, dass die Lehre im kommenden Semester teilweise oder ganz auf virtuelle Formate übertragen wird. Welche Lehrveranstaltungen ab wann online verfügbar sind und ob das ganze Semester komplett online abgedeckt werden kann, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Regelmäßige Updates zu den Entwicklungen an der Universität stellen wir auf dieser Seite und im dazugehörigen FAQ unter der Rubrik „Digitalisierung der Lehre // Didaktik und Technik“ für Sie bereit.
Vielleicht wurden auch Sie verunsichert durch das Gerücht, das Semester falle eventuell ganz aus? Zu diesem Thema hat unser zuständiges Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst gestern Abend eine klare Aussage getroffen: Das Sommersemester 2020 soll stattfinden. Dies entspricht den Positionen der bayerischen Universitätenkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), die ebenso wie der Deutsche Hochschulverband (DHV) ein „Nichtsemester“ ausdrücklich ablehnen.
Wir gehen also davon aus, dass der Lehrbetrieb auf jeden Fall am 20.04. starten wird, allerdings vermutlich zunächst nicht mit Präsenzveranstaltungen, sondern eher in Form von Onlinekursen, für die Studierende natürlich noch nicht vor Ort in Passau sein müssten.
Wie lauten derzeit die Empfehlungen für internationale Studierende, die ein Austauschsemester in Passau geplant haben oder hier in Vollzeit studieren bzw. studieren wollen? Wir beraten die betroffenen Studierenden jeweils persönlich und stehen in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden sowie dem Studentenwerk, um im Einzelfall passende Lösungen zu finden. Den aktuellen Stand fassen wir in unseren FAQs in der Rubrik „Weitere Fragen von Studierenden“ zusammen.
Bislang war ein Teil der Informationen zum Coronavirus, insbesondere der staatlichen Stellen nicht oder nur eingeschränkt in anderen Sprachen als Deutsch verfügbar. Hier hat die Bundesregierung nun nachgezogen und stellt Informationen zu Corona nun in verschiedenen Sprachenauf der Webseite der Integrationsbeauftragten bereit.
In vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens werden derzeit helfende Hände gebraucht. Zahlreiche seriöse Plattformen bieten mittlerweile Vernetzungsmöglichkeiten für Nachbarschaftshilfe an. In Passau koordiniert die Initiative Passau hilft Menschen, die sich freiwillig als Helferin oder Helfer engagieren wollen. Sie sind derzeit nicht in Passau? Eine Übersicht über Initiativen in Bayern insgesamt bietet beispielsweise der Bayerische Rundfunk.
Das nächste Update folgt am 27. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Lehre im Sommersemester
- Vernetzungsmöglichkeiten für Helferinnen und Helfer
Wie geht es weiter, wenn am 20. April die Vorlesungszeit startet? Dieses Thema beschäftigt alle Mitglieder der Universität gleichermaßen – verständlicherweise. Zum heutigen Stand ist noch nicht absehbar, ob am 20. April der Lehrbetrieb an der Universität Passau regulär starten kann und ob bzw. ab wann Präsenzlehre wieder in vollem Umfang möglich sein wird. Darum ist es notwendig, dass die Lehre im kommenden Semester teilweise oder ganz auf virtuelle Formate übertragen wird. Die Universität Passau hat einen „Task Force Studium und Lehre“ gebildet, der die Unterstützungsmaßnahmen für die Lehrenden koordinieren und organisieren wird.
Was dies für Sie als Studierende bedeutet, welche Formen der Online-Lehre in Betracht kommen und weitere Informationen zur Lehre im Sommersemester finden Sie in den FAQ unter der Rubrik „Digitalisierung der Lehre“. Wir aktualisieren diese Informationen laufend für Sie und passen sie den jeweils neuesten Entwicklungen an.
In vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens werden derzeit helfende Hände gebraucht. Zahlreiche seriöse Plattformen bieten mittlerweile Vernetzungsmöglichkeiten für Nachbarschaftshilfe an. In Passau koordiniert die Initiative Passau hilft Menschen, die sich freiwillig als Helferin oder Helfer engagieren wollen. Sie sind derzeit nicht in Passau? Eine Übersicht über Initiativen in Bayern insgesamt bietet beispielsweise der Bayerische Rundfunk.
Das nächste Update folgt am 25. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- BAföG-Zahlungen laufen weiter
- Informationen zu den Ausgangsbeschränkungen
- Vernetzungsmöglichkeiten für Helferinnen und Helfer
Studierende, die BAföG bekommen, erhalten ihren Zahlungen weiterhin unabhängig von den pandemiebedingten Maßnahmen an ihren Hochschulen. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bekanntgegeben. Das bedeutet: Bei rechtzeitiger Abgabe der BAföG-Anträge erhalten Sie weiterhin Ihre BAföG-Zahlungen, selbst wenn sich z. B. der Vorlesungsbeginn verschiebt, die Hochschule von Schließungen betroffen ist oder keine Präsenzvorlesungen stattfinden. Erstsemester erhalten ihr BAföG so, als ob die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich vorgesehenen Semesterstart begonnen hätten. Näheres finden Sie im FAQ des BMBF und im Update vom 19. März des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen in Bayern für meinen persönlichen Alltag, meine Familie und mein Umfeld? Was muss ich z. B. beachten, wenn ich in einer WG lebe, einen Umzug plane oder meinen Nachbarn helfen möchte? Das Bayerische Innenministerium hat in eigenen FAQs des Katastrophenschutzes anschaulich online zusammengefasst, was Sie zur derzeitigen Regelung wissen müssen und beachten können.
In vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens werden derzeit helfende Hände gebraucht. Zahlreiche seriöse Plattformen bieten mittlerweile Vernetzungsmöglichkeiten für Nachbarschaftshilfe an. In Passau koordiniert die Initiative Passau hilft Menschen, die sich freiwillig als Helferin oder Helfer engagieren wollen. Sie sind derzeit nicht in Passau? Eine Übersicht über Initiativen in Bayern insgesamt bietet beispielsweise der Bayerische Rundfunk.
Das nächste Update folgt am 25. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- CampusCard: Busfahren
- Erweiterung der FAQs unter www.uni-passau.de/coronavirus
- Informationen des Bayerischen Katastrophenschutzes zu den Ausgangsbeschränkungen
- Vernetzungsmöglichkeiten für Helferinnen und Helfer
Wir weisen nochmals vorsorglich darauf hin, dass die Validierung Ihres elektronischen Studierendenausweises (CampusCard) zum Sommersemester aktuell nicht möglich und sinnvoll ist. Bitte kommen Sie zu diesem Zweck nicht auf den Campus.
Die Nutzung der Stadtbusse ist für Sie auch ohne Validierung kostenlos möglich. Darauf hat sich die Universität mit der Passauer Verkehrsbetriebsgesellschaft verständigt. Bitte nutzen Sie zum Busfahren Ihre „alte“ Validierung vom Wintersemester zusammen mit Ihrer ausgedruckten Immatrikulationsbescheinigung für das Sommersemester. Diese Vereinbarung gilt bis zum 30. April 2020.
Bitte beachten Sie außerdem, dass es im Zuge der bayernweiten Ausgangsbeschränkungen in der Stadt zu Kontrollen kommen kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, in den nächsten 14 Tagen möglichst immer Ihren Personalausweis oder Reisepass bei sich zu haben.
Die Kommunikationsabteilung der Universität hat die Informationen zum Coronavirus um weitere häufig gestellte Fragen rund um Studium und Lehre, insbesondere auch Prüfungen, in einem neuen FAQ erweitert und neu strukturiert.
Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen in Bayern für meinen persönlichen Alltag, meine Familie und mein Umfeld? Was muss ich z. B. beachten, wenn ich in einer WG lebe, einen Umzug plane oder meinen Nachbarn helfen möchte? Das Bayerische Innenministerium hat in eigenen FAQs des Katastrophenschutzes anschaulich online zusammengefasst, was Sie zur derzeitigen Regelung wissen müssen und beachten können.
In vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens werden derzeit helfende Hände gebraucht. Zahlreiche seriöse Plattformen bieten mittlerweile Vernetzungsmöglichkeiten für Nachbarschaftshilfe an. In Passau koordiniert die Initiative Passau hilft Menschen, die sich freiwillig als Helferin oder Helfer engagieren wollen. Sie sind derzeit nicht in Passau? Eine Übersicht über Initiativen in Bayern insgesamt bietet beispielsweise der Bayerische Rundfunk.
Das nächste Update folgt am 24. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Ausgangsbeschränkungen in Bayern
- Validierung Ihres elektronischen Studierendenausweises (CampusCard)
Bitte beachten Sie, dass die heute erlassenen Ausgangsbeschränkungen in Bayern beinhalten, dass Sie Ihre Wohnung ab dem 21.03. um 0:00 Uhr nur mit triftigem Grund verlassen dürfen.
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die Validierung Ihres elektronischen Studierendenausweises (CampusCard) zum Sommersemester aktuell nicht möglich und sinnvoll ist. Bitte kommen Sie zu diesem Zweck nicht auf den Campus.
Die Universität wird sicherstellen, dass Ihnen durch eine nachträgliche Validierung keine Nachteile entstehen. Insbesondere die Nutzung der Stadtbusse werden wir zeitnah klären.
Bitte beachten Sie außerdem, dass es im Zuge der Ausgangsbeschränkungen in der Stadt zu Kontrollen kommen kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, in den nächsten 14 Tagen möglichst immer Ihren Personalausweis oder Reisepass bei sich zu haben.
Das nächste Update folgt am 23. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus möglichst konsequent entgegenzutreten hat die Universität entschieden, ihre Gebäude ab 24. März bis zum 19. April zu schließen. Die Tiefgarage für Studierende bleibt ab dem 24. März, 0:00 Uhr, daher ebenfalls geschlossen. Sollte Ihr Fahrzeug noch in der Garage stehen, holen Sie es bitte nach Möglichkeit ab.
Bitte beachten Sie, dass die heute erlassenen Ausgangsbeschränkungen in Bayern beinhalten, dass Sie Ihre Wohnung ab dem 21.03. ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung verlassen dürfen. Dies bedeutet, dass Sie zum Campus kommen dürfen, um Ihr Fahrzeug abzuholen, dies aber nur alleine oder mit Angehörigen. Sie müssen auch damit rechnen, dass Sie ggf. kontrolliert werden.
Das nächste Update folgt am 20. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Das ist heute wichtig:
- Die Universität schließt zum 24. März 2020 ihre Gebäude
- Das Studentenwerk stellt am 23. März 2020 die Hochschulgastronomie ein
- Betretungsverbot für Personen, die in Risikogebieten waren
- Planungen für virtuelle Lehre im Sommersemester
- Bitte keine Versammlungen und Partys auf der Innwiese!
Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus möglichst konsequent entgegenzutreten hat die Universität entschieden, ihre Gebäude ab 24. März bis zum 19. April zu schließen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die noch vor Ort arbeiten, können mit ihren Büroschlüsseln über die Seiteneingänge in die Gebäude eintreten. Für Studierende ist dann kein Zugang mehr möglich. Bitte holen Sie sich daher ihre Sachen aus den Schließfächern ab, falls Sie diese dringend benötigen.
Analog wird das Studentenwerk die Gastronomie auf dem Passauer Campus bis auf weiteres ruhen lassen. Ab Montag werden daher neben der Mensa nun auch alle Cafeterien geschlossen sein.
Um Infektionsketten zu unterbrechen, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein Betretungsverbot für Hochschulen erlassen. Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom Robert Koch-Institut (RKI) im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist, dürfen für 14 Tage nach Verlassen dieses Gebiets Hochschulen in Bayern nicht betreten. Dieses Verbot gilt zunächst bis zum 19. April 2020.
Wie geht es mit der Lehre im Sommersemester weiter? Antworten auf diese Frage entwickelt derzeit eine Arbeitsgruppe unter der Leitung der zukünftigen Vizepräsidentin für Lehre und Studium, Prof. Dr. Christina Hansen. Im Augenblick klären wir die technischen Rahmenbedingungen, im Anschluss wird die Arbeitsgruppe mit Unterstützung des Teams der Didaktischen Labore Konzepte für eine virtuelle Lehre im Sommersemester entwerfen.
Wir wissen, dass es an sonnigen Tagen kaum einen schöneren Ort gibt als unsere Innwiese. Wir wissen aber auch, dass gemeinschaftliche Aktivitäten, ob Sonnenbaden, Sport oder Feiern, zur Ausbreitung des Coronavirus beitragen. Deshalb bleibt die Innwiese ebenso wie alle anderen Campuswiesen ab sofort für die Benutzung so lange gesperrt, bis die Staatsregierung ihre Maßnahmen wieder lockert. Wir können alle dazu beitragen, dass es nicht auch bei uns zu einer Ausgangssperre kommen muss – lassen Sie uns Rücksicht nehmen und private Gruppenveranstaltungen auf bessere Zeiten verschieben!
Das nächste Update folgt am 20. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Universitäre Prüfungen:
- Das Rechtsreferat hat nach Prüfung der Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen mitgeteilt, dass die Bearbeitungszeiten für Haus- und Seminararbeiten während der Schließung der Bibliotheken ruhen. Bitte gewähren Sie bei Anfragen entsprechende Fristverlängerungen.
- Mündliche/Schriftliche Prüfungen: Die Universität ist angewiesen, an die Entscheidung über die Abhaltung von Prüfungen einen strengen Maßstab anzulegen. Wo immer dies möglich und zumutbar ist, sollen universitäre Prüfungen, etwa studienbegleitende Prüfungen, verschoben werden. Dies gilt auch für mündliche Prüfungen.
Bitte beachten Sie, dass mündliche Prüfungen nicht per Skype, Facetime oder digital durchgeführt werden dürfen, da es hierfür keine rechtliche Grundlage gibt.
- Wenn Studierende aufgrund der aktuellen Umstände prüfungsrechtliche Fristen oder Vorgaben (z.B. Höchststudiendauer, Erreichen bestimmter Mindest-ECTS) nicht einhalten können, gewährt der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission auf Antrag eine angemessene Nachfrist.
Für die Erste Staatsprüfung Lehramt gilt:
- Frühjahr 2020: Die Durchführung der 1. Staatsprüfung wird ab sofort bis auf weiteres ausgesetzt. Informationen über eine mögliche Planung der Wiederaufnahme der Ersten Staatsprüfung finden Sie so früh wie möglich unter www.km.bayern.de/ministerium/termine/1-staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html
- ab Herbst 2020: Die Universität Passau bemüht sich in Abstimmung mit Ihnen und mit dem Kultusministerium, verträgliche Lösungen für den Erwerb von noch fehlenden Zulassungsnachweisen zu suchen.
- Hausarbeiten (sogenannte Zulassungsarbeiten): Viele Studierende müssen bis spätestens 1. April 2020 ihre Zulassungsarbeit abgeben. Studierende dürfen bei ihrer Betreuerin bzw. ihrem Betreuer eine Fristverlängerung beantragen. Bis zu welchem Zeitpunkt im Einzelfall eine Korrektur bis zum Zulassungszeitpunkt gewährleistet ist, muss mit dem Themensteller/der Themenstellerin der Arbeit abgeklärt werden.
Für die Erste Staatsprüfung Lehramt im Frühjahr 2020 gilt:
Die Durchführung der 1. Staatsprüfung wird ab sofort bis auf weiteres ausgesetzt. Informationen über eine mögliche Planung der Wiederaufnahme der Ersten Staatsprüfung finden Sie so früh wie möglich unter www.km.bayern.de/ministerium/termine/1-staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html
Alle betroffenen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer werden von uns persönlich per E-Mail informiert.
Sie müssen sich bis zum 7. April für den Vorbereitungsdienst Lehramt Grund-/Mittelschule anmelden und bekommen keinen Termin im Gesundheitsamt? Bitte lassen Sie dem Prüfungssekretariat alle vorhandenen Anmeldeunterlagen fristgerecht per Post zukommen. Fehlende Unterlagen können bis zum 1. Juli 2020 nachgereicht werden.
Für die Erste Staatsprüfung Lehramt ab Herbst 2020 gilt:
Die Universität Passau bemüht sich in Abstimmung mit dem Kultusministerium und den Prüferinnen und Prüfern, verträgliche Lösungen für den Erwerb von noch fehlenden Zulassungsnachweisen zu suchen. Wir informieren Sie zeitnah.
Sie müssen bis spätestens 1. April 2020 ihre Zulassungsarbeit abgeben? Bitte beantragen Sie bei Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer eine Fristverlängerung. Bis zu welchem Zeitpunkt im Einzelfall eine Korrektur bis zum Zulassungszeitpunkt gewährleistet ist, muss mit dem Themensteller/der Themenstellerin der Arbeit abgeklärt werden. Die gedruckte Ausfertigung inklusive der unterschriebenen Erklärung im Original sowie das Gutachten dazu müssen dem Prüfungssekretariat vorgelegt werden, sobald es die Situation zulässt, spätestens jedoch zwei Werktage vor der ersten persönlichen Einzelprüfung.
Universitäre Prüfungen:
- Sie müssen demnächst eine Abschlussarbeit (Bachelor/Master) abgeben?
Aufgrund der Schließung der Bibliotheken ruhen die Bearbeitungszeiten. Die Abgabefrist verlängert sich automatisch um die Tage, an denen die Bibliothek geschlossen ist. Das bedeutet konkret: Die Kalendertage zwischen der Bibliotheksschließung (14.03.2020) und deren erneuter Öffnung werden an den ursprünglichen Abgabetermin angehängt, z.B.:
Bisheriger Abgabetermin: 31.03.2020
+ 37 Schließtage (14.03.2020-19.04.2020)
= Neuer Abgabetermin: 07.05.2020
Selbstverständlich dürfen Sie Ihre Arbeit abgeben, wenn Sie fertig sind. Bitte lassen Sie uns diese per Post zukommen.
Wegen einer Haus- oder Seminararbeit wenden Sie sich bitte an Ihre Prüferin/Ihren Prüfer. Auch hier gilt die verlängerte Bearbeitungszeit.
Bitte beachten Sie, dass sich durch die Verlängerung die Abgabe Ihrer Arbeiten ins Sommersemester verschiebt. Bitte melden Sie sich umgehend für das Sommersemester 2020 rück, wenn Sie dies noch nicht getan haben sollten. Die Rückmeldung ist für die Abgabe Ihrer Arbeit in jedem Fall erforderlich, auch wenn Sie im Sommersemester keine Veranstaltungen mehr besuchen.
- Sie haben sich für einen zweiten Prüfungstermin (Wintersemester 2019/2020) angemeldet bzw. wollen sich noch anmelden? Aktuell ist geplant, die Prüfungen des zweiten Prüfungstermins im Sommersemester 2020 nachzuholen. Bitte melden Sie sich bis spätestens 20. März 2020 für diese Prüfungen in HISQIS an. Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise der FIM zur Prüfungssituation.
- Wenn Sie aufgrund der aktuellen Umstände prüfungsrechtliche Fristen oder Vorgaben (z.B. Höchststudiendauer, Erreichen bestimmter Mindest-ECTS) nicht einhalten können, gewährt der Prüfungsausschuss bzw. die Prüfungskommission auf Antrag eine angemessene Nachfrist.
Bitte beachten Sie: Wenn sich Ihre Prüfungstermine ins Sommersemester verschieben, müssen Sie für das Sommersemester 2020 rückgemeldet sein. Falls noch nicht geschehen, holen Sie dies bitte umgehend nach. Die Rückmeldung ist für die Prüfungsteilnahme in jedem Fall erforderlich, auch wenn Sie im Sommersemester keine Veranstaltungen mehr besuchen.
Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus möglichst konsequent entgegenzutreten hat die Universität entschieden, den persönlichen Parteiverkehr in den zentralen Servicestellen auszusetzen. Alle Servicestellen sind per Telefon und E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar und bearbeiten Ihre Anliegen weiterhin schnellstmöglich.
Die derzeit laufende Einschreibung für das Sommersemester kann ohne Einschränkungen stattfinden. Bitte nutzen Sie dazu die Online-Einschreibung. Um Unterlagen einzureichen, senden Sie diese bitte per Post oder werfen sie in die bereitgestellten Briefkästen bei der jeweiligen Servicestelle ein. Alternativ steht am Verwaltungsgebäude der „Nachtbriefkasten“ am Haupteingang gegenüber des Sportzentrums zur Verfügung, der auch zugänglich ist, wenn das Gebäude geschlossen ist.
Die Universitätsbibliothek ist ab dem 14. März bis vorerst einschließlich 19. April 2020 geschlossen.
- Die Onlineangebote stehen weiterhin zur Verfügung. E-Books, E-Journals und Datenbanken sind für Universitätsangehörige über den externen Zugang nutzbar.
- In der Schließzeit fallen auf entliehene Medien keine neuen Mahngebühren an bzw. werden diese rückwirkend storniert.
- Rückgaben sind daher derzeit nicht erforderlich. Bitte sehen Sie davon ab, ausgeliehene Bücher per Post zurückzusenden.
- Bis auf weiteres sind keine Bestellungen aus unserem Bestand oder über die Fernleihe möglich. Bereits bestellte Medien können nicht mehr in der Bibliothek abgeholt werden.
- Sollten Sie in Carrels oder Schließfächern noch persönliche Gegenstände eingeschlossen haben, melden Sie sich bitte beim Team der Bibliothek.
Das Team der Universitätsbibliothek ist unter der E-Mail-Adresse ubinfo@uni-passau.de für Sie erreichbar. Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme viele von Ihnen in Ihrem Studium und Ihrer Arbeit unmittelbar betrifft. Wir bitten angesichts der derzeitigen Ausnahmesituation um Verständnis.
Über aktuelle Entscheidungen und neue Entwicklungen halten wir Sie auf dieser Seite weiter auf dem Laufenden.
Bleiben Sie gesund!
Um der weiteren Ausbreitung des Coronavirus möglichst konsequent entgegenzutreten hat die Universität heute entschieden, auch das Sportzentrum mit sofortiger Wirkung zunächst bis einschließlich 19. April zu schließen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Universitätsfamilie, unsere Angehörigen und die Bevölkerung zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten, derzeit oberste Priorität für uns hat. Mit dieser Maßnahme und den bereits getroffenen Maßnahmen leisten wir im Hinblick auf die weitere Ausbreitung des Virus einen wichtigen Beitrag dazu, wertvolle Zeit zu gewinnen.
Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme viele von Ihnen unmittelbar betrifft und Fragen aufwirft. Wir halten Sie auf dieser Seite weiter über die Situation und aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden und beantworten Ihre offenen Fragen unter kommunikation@uni-passau.de (bitte als Betreff „Coronavirus“ angeben).
Wir haben heute die ministerielle Weisung erhalten, die Lesesäle der Universitätsbibliothek kurzfristig ab dem 14. März und bis einschließlich 19. April zu schließen. Wir bitten um Verständnis, dass wir dieser Weisung nachkommen müssen.
Uns ist bewusst, dass diese Maßnahme viele von Ihnen in Ihrem Studium und Ihrer Arbeit unmittelbar betrifft und viele Fragen aufwirft. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, sobald wie möglich Lösungen anzubieten, mit denen wir diese Zeit gemeinsam überbrücken können.
Das nächste Update zu diesem Thema erfolgt am 16. März.
In welchen Fällen und in welchem Rahmen die Universität Sie bei Kinderbetreuung und bei sonstigen durch das Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmen von der Anwesenheit am Arbeitsplatz befreit und welche Regelungen für die Wohnraumarbeit zu beachten sind, finden Sie im aktuellen Merkblatt der Personalabteilung zusammengefasst. Wenn Sie die 10-tägige Befreiung wegen des Schulausfalls erhalten, achten Sie bitte besonders darauf, in BayZeit Dienstbefreiung Tag mit der Begründung „Betreuung Kind Corona“ zu stellen.
Der Zugang zum zentralen Digital Workspace (Citrix-Umgebung) ist allen Beschäftigten der Universität Passau möglich. Während im LAN am Campus die Software „Citrix Receiver“ direkt für die Anmeldung genutzt werden kann, ist beim Zugang über WLAN oder vom Heimarbeitsplatz die Anmeldung über einen Browser (https://citrix-ext.uni-passau.de) vorzunehmen. Hierbei kommt eine sogenannte 2FA-Anmeldung zum Einsatz, wofür die Software FreeOTP auf einem Smartphone (iOS oder Android) installiert werden muss. Die erstmalige Konfiguration von FreeOTP kann nur im Kabelnetz der Universität oder mit telefonischer und Vor-Ort-Unterstützung des ZIM-Supports (0851/509-1888, IM 120) erfolgen. Eine Beschreibung hierzu finden Sie auf www.zim.uni-passau.de.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 haben die Bayerische Staatsregierung und das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die staatlichen Universitäten angewiesen, den Lehrbetrieb in Präsenzform mit sofortiger Wirkung einzustellen.
Der Forschungsbetrieb, die Verwaltung sowie der Betrieb der Bibliotheken werden weiter aufrechterhalten. Diese Anweisung gilt vorerst für den Zeitraum bis einschließlich 19. April 2020.
Nach eingehender Beratung mit der Arbeitsgruppe zum Thema Coronavirus hat die Universität Passau entschieden, neben dem Lehrbetrieb auch alle weiteren Veranstaltungen mit Lehr-, Schulungs- und/oder Seminarcharakter an der Universität im Zeitraum bis 19. April 2020 abzusagen bzw. zu verschieben. Im Hinblick auf alle übrigen Veranstaltungen werden wir direkt mit den Verantwortlichen in Kontakt treten.
Unsere Universitätsfamilie und die Bevölkerung zu schützen und das Gesundheitssystem zu entlasten, hat derzeit oberste Priorität für uns. Mit diesen Maßnahmen leisten wir im Hinblick auf die weitere Ausbreitung des Virus einen wichtigen Beitrag dazu, wertvolle Zeit zu gewinnen.
Zusammen mit der Arbeitsgruppe arbeiten wir an den Rahmenbedingungen dafür, sicherzustellen, dass unsere Beschäftigten weiter ihrer Arbeit nachgehen und unsere Studierenden ihre im Sommersemester 2020 vorgesehenen Studienleistungen erbringen können. Gleichzeitig können wir so verhindern, dass das Semester für uns alle mit Bedenken und Unsicherheit beginnt.
Uns ist bewusst, dass diese Maßnahmen uns alle in den kommenden Wochen herausfordern und sicherlich auch neue Fragen aufwerfen werden. Wichtige Informationen und Empfehlungen werden weiterhin jeweils aktuell auf dieser Seite veröffentlicht.
Haben Sie im Zusammenhang mit dem Coronavirus Fragen zur aktuellen Situation an der Universität? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail mit Betreff „Coronavirus“ an kommunikation@uni-passau.de.
Liebe Studierende,
die Universität Passau nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber all ihren Mitgliedern sehr ernst und ist bestrebt, dieser Pflicht bestmöglich nachzukommen.
Noch bis 20. April ist vorlesungsfreie Zeit. Trotzdem nutzen natürlich auch aktuell zahlreiche von Ihnen den Campus und die zentralen Einrichtungen, z. B. die Universitätsbibliothek oder das Sportzentrum. Auch finden teils noch Prüfungen statt.
Was bedeutet die aktuelle Ausbreitung des Coronavirus für Sie als Studierende konkret?
Verhalten bei Rückkehr/Einreise aus Risikogebieten bzw. Kontakt mit Risikopersonen
Bitte kommen Sie für die Dauer einer möglichen Inkubationszeit von 14 Tagen nicht auf den Campus, wenn
- Sie und/oder Menschen in Ihrem unmittelbaren häuslichen Umfeld im Zeitraum seit dem 19. Februar in Risikogebieten (vgl. Informationen des Robert-Koch-Instituts) waren und/oder auf Veranstaltungen, nach denen Erkrankungen festgestellt wurden;
- Sie persönlichen Kontakt zu Menschen hatten, die inzwischen mit dem Coronavirus diagnostiziert wurden;
Dies gilt auch, wenn Sie selbst keine Krankheitssymptome haben. Sie tragen so dazu bei, Infektionsketten zu unterbrechen. Falls Sie Symptome bei sich feststellen, melden Sie sich bitte umgehend telefonisch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, um das weitere Vorgehen abzuklären. Wichtig dabei ist, dass Sie bereits am Telefon angeben, in welchem Land Sie sich aufgehalten haben.
Auswirkungen auf Prüfungen
Der Großteil der Semesterprüfungen ist bereits abgelegt. Aktuell stehen keine Massenprüfungen mehr an, die restlichen Prüfungstermine zählen zwischen 10 bis maximal 61 Teilnehmende. Überwiegend handelt es sich dabei um Staatsexamensprüfungen im Lehramtsbereich. Zur Durchführung dieser Prüfungen orientiert sich die Universität Passau an den Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts. Danach fallen die anstehenden Prüfungen nach heutigem Stand weder unter die Kategorie „Massenveranstaltungen“, noch betreffen sie eine Zielgruppe besonders vorbelasteter Personen. Daher können alle Prüfungen zum jetzigen Zeitpunkt wie geplant stattfinden.
Falls Sie aufgrund eines Kontakts mit Risikopersonen bzw. des Aufenthalts in Risikogebieten nicht an einer universitären Prüfung teilnehmen können, gilt eine entsprechende Bescheinigung der Hausarztpraxis oder des Gesundheitsamts als Entschuldigung. Bitte melden Sie sich in diesem Fall vor oder baldmöglichst nach der Prüfung per E-Mail beim Prüfungssekretariat.
Für das Staatsexamen im Lehramtsbereich gilt: Eine Prüfungsverhinderung aus gesundheitlichen Gründen ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen, grundsätzlich durch ein Zeugnis eines Facharztes. Dieses darf in der Regel nicht später als am Prüfungstag ausgestellt sein (§ 17 Abs. 3 LPO I). Für einen Prüfungsabbruch aus gesundheitlichen Gründen (§ 17 Abs. 6 LPO I) gilt weiterhin: Der Nachweis der gesundheitlichen Gründe, die der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennen konnte, muss durch ein amtsärztliches Attest erfolgen.
Nutzung digitaler Kommunikationsmöglichkeiten
Neben den allseits bekannten Hygienemaßnahmen (Händehygiene, Hust- und Nies-Etikette) können Sie auch durch die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel ganz einfach dazu beitragen, das Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko zu minimieren. Viele studentische Anliegen lassen sich in den Servicestellen der Universität unkompliziert per Telefon, per E-Mail oder online erledigen. Sie müssen dazu nicht die klassische Sprechstunde aufsuchen. Die Abgabe von Unterlagen kann im Briefkasten erfolgen. Einige Bereiche bieten auch Video-Sprechstunden an.
Wichtige Informationen und Empfehlungen werden weiterhin jeweils aktuell auf dieser Seite veröffentlicht. Sie haben im Zusammenhang mit dem Coronavirus Fragen zur aktuellen Situation an der Universität? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail mit Betreff „Coronavirus“ an kommunikation@uni-passau.de.
Auf der Webseite www.uni-passau.de/coronavirus steht nun ein FAQ bereit, das laufend erweitert und aktualisiert wird. Sie haben eine Frage, die in den FAQ noch nicht beantwortet wird? Gerne können Sie sich per E-Mail mit dem Betreff "Coronavirus" an kommunikation@uni-passau.de wenden.
Die Universität Passau nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber all ihren Mitgliedern sehr ernst und ist bestrebt, dieser Pflicht bestmöglich nachzukommen. Es ist daher dringend erforderlich, dass Sie sich umgehend bei uns melden, wenn
- Sie und/oder Menschen in Ihrem unmittelbaren häuslichen Umfeld im Zeitraum seit dem 19. Februar in Risikogebieten und/oder auf Veranstaltungen, nach denen Erkrankungen festgestellt wurden, unterwegs waren;
- Sie persönlichen Kontakt zu Menschen hatten, die inzwischen mit dem Coronavirus diagnostiziert wurden;
- oder Sie Ihre Kinder aufgrund von Schließungen von Schulen oder Betreuungseinrichtungen zuhause betreuen müssen.
Sie helfen uns und Ihrem Umfeld mit Ihrer Meldung dabei, das Ansteckungsrisiko zu senken und die weitere Ausbreitung des Virus zu bremsen bzw. zu unterbrechen. Ihre Meldung richten Sie bitte mit einer genauen Schilderung des Sachverhalts vorrangig per E-Mail an kanzler@uni-passau.de. Wir prüfen dann eine Freistellung mit Anspruch auf Lohnfortzahlung. Darüber hinaus können wir besprechen, ob Wohnraumarbeit in Ihrem individuellen Fall realisierbar ist und welche weiteren Schritte möglicherweise erforderlich sind. Bitte kommen Sie nicht auf den Campus, bis das weitere Vorgehen in Ihrem Fall geklärt wurde.
In Forschung und Lehre ist die Universität Passau weltweit vernetzt. Beschäftigte und Studierende stehen mit nationalen und internationalen Partnern im Austausch, auch der Campus unserer Universität ist international geprägt. Die Universitätsleitung wünscht und unterstützt diese internationale Vernetzung ausdrücklich. Zugleich erfordert die momentane Situation unsere besondere Achtsamkeit. Die Universität Passau steht in engem Kontakt mit den zuständigen Behörden und hat eine Arbeitsgruppe einberufen, um im Ernstfall rechtzeitig und in geeigneter Weise reagieren zu können.
Vor dem Hintergrund der Ausbreitung des Coronavirus bitten wir alle Mitglieder der Universität:
- Bitte waschen Sie sich im Alltag regelmäßig die Hände. Die wichtigste und wirkungsvollste Maßnahme ist das regelmäßige, gründliche Händewaschen.
- Bitte gehen Sie nicht sofort in die Arztpraxis. Wenn Sie unter Symptomen leiden, melden Sie sich bitte zunächst telefonisch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin bzw. im Krankenhaus. Dort wird man Ihnen sagen, wo Sie sich testen lassen können, ohne andere Menschen anzustecken. Was Sie außerdem selbst dafür tun können, dass die Infektionswelle eingedämmt werden kann, fasst die NZZ in einem Video zusammen.
- Bitte seien Sie besonders achtsam bei Reisen nach und aus China, Italien und anderen Risikogebieten. Wer aus betroffenen Regionen kürzlich zurückgereist bzw. eingereist ist oder im Kontakt mit Reisenden stand, sollte aufmerksam bleiben und im Fall von Krankheitssymptomen umgehend eine Ärztin oder einen Arzt telefonisch kontaktieren. Wichtig dabei ist, dass Sie bereits am Telefon angeben, in welchem Land Sie sich aufgehalten haben.
- Bitte fragen Sie nach, wenn Sie unsicher sind. Gesicherte tagesaktuelle Informationen zur Lage in Deutschland sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen halten das Robert-Koch-Institut sowie das Bundesministerium für Gesundheit bereit. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat eine Telefon-Hotline eingerichtet unter Tel. 09131/6808-5101.
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass Sie selbst oder Personen in Ihrem Umfeld erkrankt sein könnten, wenden Sie sich bitte umgehend an eine Ärztin oder einen Arzt. In akuten medizinischen Notfällen wählen Sie bitte weiterhin den Notruf 112.
Über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen an der Universität informieren wir Sie bis auf weiteres regelmäßig auf dieser Webseite. Wenn Sie Fragen zur Arbeitsgruppe haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail mit dem Betreff "Coronavirus" an kommunikation@uni-passau.de.