Coronavirus-Updates 2021
Auf dieser Seite sind die Meldungen der Universität Passau zum Thema Coronavirus aus dem Jahr 2021 archiviert.
Aktuelle Updates finden Sie auf der Seite "Aktuelle Informationen zum Coronavirus" sowie auf der Coronavirus-FAQ-Seite.
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- 3G-Regel gilt nun auch für (studentische) Beschäftigte
- Neue Corona-FAQs online
- Erneute Impfaktion für Studierende am 12. November in Passau
Aus Universität und Stadt:
- WLAN auf dem Campus // Bitte nutzen Sie eduroam!
- Gema-freie Musikbibliothek für alle Universitätsangehörigen
3G-Regel gilt nun auch für (studentische) Beschäftigte
An der Universität gilt ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die „3G-Regel“: Es dürfen sich dann nur Personen in geschlossene Räume aufhalten, die geimpft, genesen oder getestet sind. Nachdem (studentisches) Personal, das zur Arbeit auf den Campus kommt, zunächst ausdrücklich von der 3G-Regel ausgenommen war, hat der Bayerische Ministerrat nun anders entschieden: Alle Universitätsmitglieder sowie externe Gäste müssen in Zukunft damit rechnen, dass sie auf dem Campus um die Vorlage ihres Impf-, Genesenen- oder Testnachweises gebeten werden. Die Universität ist zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung durch regelmäßige, stichprobenartige Überprüfungen durch den Sicherheitsdienst nach.
Wir bitten Sie daher, bei Bedarf von den Testmöglichkeiten am Campus Gebrauch zu machen und Ihre Nachweise bei sich zu haben, auch wenn Sie „nur“ zur Arbeit (und nicht zur Lehrveranstaltung) an die Universität kommen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Neue Corona-FAQs online
Wir haben unsere FAQs zum Thema Coronavirus überarbeitet und die Themen, die Sie zuletzt besonders häufig angefragt haben, mit aufgenommen. Sie vermissen eine Antwort? Dann schreiben Sie uns per E-Mail (Betreff: „Coronavirus“)
Erneute Impfaktion für Studierende am 12. November in Passau
Die Universität Passau und die Stadt Passau bieten am 12. November erneut eine gemeinsame Impfaktion für Erstimpfungen speziell für (Promotions-)Studierende an. Diese Aktion steht allen Studierenden, die in Passau immatrikuliert sind, offen, unabhängig vom Wohnsitz oder der Nationalität. Es werden die Impfstoffe Biontech oder Johnson & Johnson verimpft.
Die Impfaktion findet von 9.00 bis 16.00 Uhr auf dem Campus der Universität Passau vor dem ITZ (Innstraße 43) auf dem ehemaligen Gelände der Firma Ehret statt. Die Anmeldung ab sofort möglich. Bitte tragen Sie sich bis zum 8. November um 8:00 Uhr unter der Veranstaltungsnummer 999999 in Stud.IP ein um an der Impfaktion teilnehmen zu können.
Bitte nehmen Sie am Impftag folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis bzw. der Reisepass
- Campus Card und/oder Immatrikulationsnachweis
- Das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnesebogen inkl. Einwilligungserklärung
- Impfausweis, falls vorhanden
Wir informieren alle angemeldeten Studierenden rechtzeitig, falls zusätzliche Schritte zu berücksichtigen sind und freuen uns, wenn Sie zahlreich von dem Angebot Gebrauch machen!
WLAN auf dem Campus // Bitte nutzen Sie eduroam!
Neben kabelgebundenen Zugängen ist das Universitätsnetz über die WLAN-Verbindungen „CampusUniPassau“ und „eduroam“ sowie das freie „BayernWLAN“ nutzbar. Viele von Ihnen haben uns zuletzt Schwierigkeiten bzw. Ausfälle des BayernWLAN gemeldet. Wir können die Funktionalität des BayernWLAN bzw. dessen Ausfälle nicht beeinflussen und empfehlen Ihnen sehr, stattdessen „eduroam“ zu nutzen, das in seiner Stabilität sehr verlässlich ist. Das eduroam-Projekt ermöglicht Studierenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie anderen Angehörigen teilnehmender Forschungseinrichtungen einen drahtlosen Internetzugang an jeder der teilnehmenden Einrichtungen ohne weitere Formalitäten. Die Benutzerkennung der Heimateinrichtung genügt. Wie Sie Ihr Zertifikat unkompliziert und schnell auf Ihrem Endgerät installieren, erfahren Sie auf derInformationsseite des ZIM.
Gema-freie Musikbibliothek für alle Universitätsangehörigen
Das ZIM bietet eine Gema-freie Musikbibliothek an, die alle Universitätsangehörigen nutzen können. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Das nächste reguläre Update erscheint am 3. November um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erinnerung: Verfügungsräume für Online-Veranstaltungen
- Positiver Corona-Schnelltest: Die wichtigsten Schritte
- Kontaktdatenerfassung in Veranstaltungen: Aktueller Stand
Aus Universität und Stadt:
- Einladung zum Dies academicus am 12. November
- Hochschulwettbewerb der HRK für Studierende, Promovierende sowie Nachwuchsforschende
- Studierendenbefragung zur Gründungskultur
- PAULA sucht Probandinnen und Probanden
- ZIM // Campusportal: Geplante Wartungsarbeiten
- Parkberechtigungen: Keine Bearbeitung von Neuanträgen bis 27. Oktober
- Jetzt für die ZKK-Veranstaltungen anmelden!
Erinnerung: Verfügungsräume für Online-Veranstaltungen
Sie können zwischen Präsenzveranstaltungen oder wenn Sie nicht genügend Zeit haben, zwischen Präsenz- und Onlineveranstaltungen den Ort zu wechseln, bestimmte Räume für die aktive Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen nutzen. Insgesamt stehen 13 Seminarräume als sogenannte Online-Verfügungsräume zu den meisten Zeiten für die Online-Teilnahme an Vorlesungen, Übungen oder Seminaren bereit:
- Gebäude Audimax (Innstr. 31): SR 101
- Gebäude Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 14: SR 001 und SR K01
- Gebäude Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 14b: SR 017, SR 102 und SR 106
- Innsteg-Aula (Innstr. 23): SR 007
- Gebäude Juridicum (Innstr. 39): SR 059
- Gebäude Ludwigstr. 8: SR 307 und SR 308
- Gebäude Nikolakloster (Innstr. 40): SR 412c
- Gebäude Wirtschaftswissenschaften (Innstr. 27): SR 026 und SR 034
Diese Online-Verfügungsräume sind ausdrücklich nur für die Teilnahme an einer online angebotenen Lehrveranstaltung, nicht als Lern- und Aufenthaltsraum gedacht. Unser Sicherheitspersonal wird die Einhaltung der corona-konformen Sitzplatzbelegung bzw. das verpflichtende Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Schutz bei nicht einzuhaltendem Sicherheitsabstand stichprobenartig zu überprüfen.
Positiver Corona-Schnelltest: Die wichtigsten Schritte
Was Sie beachten müssen, wenn Ihr Corona-Schnelltest positiv ausgefallen ist, fassen die beiden Informationsblätter zum Thema Vorgehen bei positivem Selbsttest und Isolation bei positivem Antigen-Schnelltest für Sie zusammen.
Kontaktdatenerfassung in Veranstaltungen: Aktueller Stand
Infolge der jüngsten Änderungen zur 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung müssen Sie in Präsenzveranstaltungen nur noch dann Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erheben, wenn
- mehr als 1 000 Personen in Gebäuden, geschlossenen Räumlichkeiten, Stadien oder anderweitig zutrittsbeschränkten Stätten teilnehmen. Bei „anderweitig zutrittsbeschränkten Stätten“ handelt es sich um Örtlichkeiten im Innenbereich oder unter freiem Himmel, bei denen der Veranstalter den Zutritt durch natürliche oder künstliche Begrenzungen wie Türen, Zäune, Absperrungen oder schlichte Kontrollen begrenzt.
- es sich um Feiern in Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen handelt, insbesondere wenn Tanzmusik in geschlossenen Räumen gespielt wird.
Somit ist in den meisten an der Universität üblichen (Präsenz-) Veranstaltungsformaten in und außerhalb der Lehre die Kontaktdatenerfassung nicht mehr verpflichtend. Für eine individuelle sozusagen „überobligatorische“ Erfassung über diese Regelungen hinaus besteht keine Rechtsgrundlage, deshalb sollten Sie diese nicht durchführen.
Die aktuelle Fassung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) vom 1. September 2021 (BayMBl. Nr. 615, BayRS 2126-1-18-G), die durch Verordnung vom 14.10.2021 (BayMBl. Nr. 733) geändert worden ist, ist zu finden auf der Website der Bayerischen Staatskanzlei.
Sofern eine Kontaktdatenerfassung nach den aktuellen Regelungen zu erfolgen hat und in den Zuständigkeitsbereich der Universität Passau fällt, können Sie hierfür das bisherige System mit Unterstützung des Studierendensekretariats zu nutzen.
Einladung zum Dies academicus am 12. November
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch und das Team der Universitätsleitung laden alle Mitglieder der Universität herzlich zum Dies academicus am 12. November ab 16 Uhr sein. Das Programm rund um die Verleihung der Auszeichnungen für Forschung, Lehre, Transfer und besondere Verdienste steht in diesem Jahr unter dem Titel „Friedensprojekt Europa“. Die Teilnahme ist in Präsenz sowie online möglich – bitte geben Sie Ihren Teilnahmewunsch jeweils direkt bei der Anmeldung an. Wir freuen uns, wenn Sie den Jahrestag der Universität gemeinsam mit uns feiern!
Hochschulwettbewerb der HRK für Studierende, Promovierende sowie Nachwuchsforschende
Das Wissenschaftsjahr 2022, das das Bundesministerium für Bildung und Forschung ausgerufen hat, steht unter dem Titel „Nachgefragt!“. In den Mittelpunkt wird damit die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlicher Gruppen gestellt. Soeben wurde zum Thema des Wissenschaftsjahres erneut ein Hochschulwettbewerb ausgeschrieben, für den die HRK wieder als Projektpartnerin fungiert. Die Ausschreibung richtet sich vor allem an Studierende, Promovierende sowie Nachwuchsforschende. 15 Teams erhalten je 10.000 Euro für die Umsetzung ihrer Projektideen. Sie werden außerdem im Rahmen eines Workshops für Wissenschaftskommunikation und durch beratende Begleitung bei der Realisierung unterstützt. Bis zum 30. November 2021 können Sie Ihre Online-Bewerbungen einreichen – Näheres hierzu in der Ausschreibung.
Studierendenbefragung zur Gründungskultur
Die Universität Passau hat sich zum Ziel gesetzt, die Gründungskultur auf allen Ebenen zu stärken und bietet in diesem Zuge eine Vielzahl an gründungsunterstützenden bzw. -begleitenden Leistungen und Maßnahmen an. Bis zum 31. Oktober 2021 haben alle Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen einer kurzen Umfrage ihre Meinung hierzu zu äußern.
Ziel der Befragung ist es zu erfassen, ob und wie die Angebote und Maßnahmen der Universität bei den Studierenden ankommen sowie welche Verbesserungsmöglichkeiten es noch gibt. Die Befragung richtet sich neben bereits gründungsaktiven Studierenden auch explizit an Personen, welche bisher noch keine konkrete Gründungsabsicht haben oder bei ihren Gründungsüberlegungen noch ganz am Anfang stehen.
Sie erreichen die Befragung unter folgendem Link.
Weitere Informationen zu den gründungsunterstützenden Angeboten der Universität sowie den zuständigen Ansprechpartnern finden Sie online auf der Website der Gründungsunterstützung.
PAULA sucht Probandinnen und Probanden
Das PAULA Experimentallabor der Universität Passau sucht motivierte Probandinnen und Probanden, die Spaß und Neugier an Experimenten haben. Zum einen unterstützen Sie so unsere aktuelle Forschung und helfen Zusammenhänge wissenschaftlich zu untersuchen und zu erklären. Zum anderen werden Sie für die Teilnahme an Experimenten auch entlohnt. Auch wenn diese Bezahlung nach Experiment und individueller Leistung variiert, werden unsere Experimentteilnehmenden mit einem überdurchschnittlichen Stundenlohn bezahlt.
Wir untersuchen mit Computerexperimenten, die ca. 30 bis 45 Minuten dauern, das Entscheidungsverhalten. Ihre Entscheidungen werden nur anonymisiert verwendet und anderen Teilnehmenden nicht mitgeteilt. Bei Interesse müssen Sie sich lediglich in unserer Datenbank anmelden. Wenn Experimente anstehen bekommen Sie jeweils eine Einladungs-E-Mail, mit der Sie sich für ein Experiment anmelden können. Oft stehen verschiedene Termine zur Auswahl, sodass Sie frei wählen können. Für Ihre Mitwirkung sind wir dankbar!
ZIM // Campusportal: Geplante Wartungsarbeiten
Wir möchten Sie an dieser Stelle noch einmal über das bevorstehende Upgrade von HISinOne, unserem Campusportal, informieren. Ab 25. Oktober 2021 wird das Campusportal auf Grund der geplanten Wartungsarbeiten bis voraussichtlich spätestens 29. Oktober 2021 nicht zur Verfügung stehen. Für Studierende gilt zu beachten, dass in dem genannten Zeitraum unter anderem kein Druck von Bescheinigungen und keine Änderungen der Kontaktdaten über das Campusportal möglich sein wird. Wir sind bemüht, die Arbeiten zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren. Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.“
Parkberechtigungen: Keine Bearbeitung von Neuanträgen bis 27. Oktober
Aufgrund der Wartungsarbeiten von HISinOne können auch Neuanträge für Parkberechtigungen im Zeitraum bis voraussichtlich 27. Oktober 2021 nicht bearbeitet werden. Ihre CampusCard wird in dieser Zeit nicht freigeschaltet, da die Anträge erst wieder danach geprüft und freigegeben werden können. Eine Nutzung der Tiefgarage ist jedoch erst mit Freigabe der Parkberechtigung möglich. Zur Vermeidung von Staus und Unannehmlichkeiten bitten wir Sie, die Tiefgarage erst ab 28. Oktober zu nutzen.
Jetzt für die ZKK-Veranstaltungen anmelden!
Im Wintersemester 2021/22 bietet das Zentrum für Karriere und Kompetenzen (ZKK) wieder eine Vielzahl Veranstaltungen zu Schlüsselkompetenzen und Bewerbungsthemen sowie IT-Kurse an. Noch bis zum 24. Oktober um 23:59 Uhr können Sie sich für das Losverfahren anmelden.
Der Lostermin ist am Montag, 25.10.2021, 00:00 Uhr. Danach ist die Anmeldung für Restplätze und die Wartelisten im ganzen Semester möglich. Alle weiteren Informationen zum Anmeldeverfahren und den Veranstaltungen des ZKK finden Sie online. Übrigens: Das ZKK ist umgezogen! Sie finden uns jetzt mitten in der Fußgängerzone, Ludwigstraße 8 (Sparkassen-Gebäude).
Das nächste reguläre Update erscheint am 27. Oktober um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Verfügungsräume für Online-Veranstaltungen
Verfügungsräume für Online-Veranstaltungen
Sie können zwischen Präsenzveranstaltungen oder wenn Sie nicht genügend Zeit haben, zwischen Präsenz- und Onlineveranstaltungen den Ort zu wechseln, bestimmte Räume für die aktive Teilnahme an digitalen Lehrveranstaltungen nutzen. Insgesamt stehen 13 Seminarräume als sogenannte Online-Verfügungsräume zu den meisten Zeiten für die Online-Teilnahme an Vorlesungen, Übungen oder Seminaren bereit:
- Gebäude Audimax (Innstr. 31): SR 101
- Gebäude Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 14: SR 001 und SR K01
- Gebäude Dr.-Hans-Kapfinger-Str. 14b: SR 017, SR 102 und SR 106
- Innsteg-Aula (Innstr. 23): SR 007
- Gebäude Juridicum (Innstr. 39): SR 059
- Gebäude Ludwigstr. 8: SR 307 und SR 308
- Gebäude Nikolakloster (Innstr. 40): SR 412
- Gebäude Wirtschaftswissenschaften (Innstr. 27): SR 026 und SR 034
Bitte nutzen Sie diese Online-Verfügungsräume nur für die Teilnahme an einer online angebotenen Lehrveranstaltung, nicht als Lern- und Aufenthaltsraum. Die Regelungen des Schutz- und Hygienekonzepts der Universität Passau sind einzuhalten.
Das nächste reguläre Update erscheint am 20. Oktober um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erinnerung: Universität richtet Teststation ein
- Erinnerung: Virtuelle Informationsrunde am 14. Oktober um 15:30 Uhr
- Ab 18.10.: Lesesaalplätze ohne Buchung und längere Öffnungszeiten
- Bitte nutzen Sie die Corona-Warn-App!
Aus Universität und Stadt:
- „Leberkas to go“ am 20. Oktober
- Ringvorlesung „Diversity and Fairness in Artificial Intelligence”
- Studentenwerk // Neues zu Theater, Musik und Kultur
Erinnerung: Universität richtet Teststation ein
Ab sofort und vorerst bis einschließlich 30. November können sich Studierende der Universität Passau werktags in Kooperation mit den Maltesern auf dem Campus kostenlos testen lassen. Die COVID-19-Antigen-Schnellteststation befindet sich im Erdgeschoß des Gebäudes Innstraße 33a (Zentrum für Medien und Kommunikation) und ist wie folgt geöffnet:
- Mo: 07:30 bis 14:00 Uhr
- Di-Fr: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Testung erfolgt ohne Terminvereinbarung.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Campus-Teststation können sich Studierende im Testzentrum Donaulände der Stadt Passau zu folgenden Zeiten kostenlos testen lassen:
- Sa-So: 10:00 bis 18:00 Uhr
- Mo-Fr: 14:00 bis 17:00 Uhr
Hier empfehlen wir, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Bitte denken Sie daran, Ihre orangefarbene CampusCard sowie einen amtlichen Lichtbildausweis zur Teststation mitzunehmen.
Erinnerung: Virtuelle Informationsrunde am 14. Oktober um 15:30 Uhr
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch lädt alle Universitätsmitglieder zum Semesterauftakt herzlich zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Fragen zu Studium und Lehre im Wintersemester sowie aktuelle Entwicklungen der Universität insgesamt.
Wann? 14. Oktober, 15:30 Uhr
Wo? Zoom-Meeting
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Ab 18.10.: Lesesaalplätze ohne Buchung und längere Öffnungszeiten
Die Universitätsbibliothek erweitert ab 18.10. die Öffnungszeiten wie folgt: Montag bis Freitag: 8–22 Uhr / Samstag und Sonntag: 9–20 Uhr (Lesesaal IM geschlossen).
Um wieder eine flexiblere Nutzung der Lesesäle zu ermöglichen, entfällt zudem ab dem 18. Oktober die Online-Reservierung für Lernarbeitsplätze in der Universitätsbibliothek. Nach erfolgter 3G-Prüfung beim Einlass können Lesesaalbesucher und -besucherinnen künftig wieder vor Ort einen der freigegebenen und gekennzeichneten Plätze aufsuchen. Die Platzanzahl bleibt weiterhin reduziert, um eine Nutzung der Lesesäle ohne Maske zu ermöglichen. Zeitgleich entfällt die Unterscheidung in Kurz- und Langzeitnutzung.
Aufgrund der gelockerten Infektionsschutzmaßnahmen stellt die Universitätsbibliothek mit Vorlesungsbeginn wieder die Gruppenarbeitsräume in den Lesesälen IM und Juridicum zur Verfügung. Die entsprechenden Plätze sowie die Plätze in der Library Lounge der Zentralbibliothek sind vorab online zu reservieren.
Bitte nutzen Sie die Corona-Warn-App!
Wir freuen uns, dass die derzeitigen Lockerungen es in diesem Wintersemester wieder ermöglichen, uns auf dem Campus vermehrt persönlich zu begegnen. Trotzdem ist die Pandemie noch nicht überstanden. Indem Sie die Corona-Warn-App der Bundesregierung nutzen, können Sie aktiv zur Eindämmung der Pandemie beitragen – denn je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Die App hilft Ihnen also, sich selbst und Ihr gesamtes Umfeld zu schützen. Ebenso bietet die App eine einfache Möglichkeit, Ihre digitalen Impfzertifikate jederzeit griffbereit zu haben. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie sich für die Nutzung der Corona-Warn-App entscheiden.
„Leberkas to go“ am 20. Oktober
Traditionell begrüßen die Stadt Passau, der Verein der Freunde und Förderer der Universität Passau und die Universität die Studierenden im ersten und zweiten Hochschulsemester jeweils im Oktober mit dem „Leberkäs-Empfang“. Im Jahr 2020 musste der Empfang pandemiebedingt ausfallen, in diesem Jahr bekommt die Veranstaltung ein neues Format als „Empfang im Semester“: Am 20. Oktober gibt es ab 17:30 Uhr auf dem Mensavorplatz „Leberkas to go“ für Studierende aller Semester unter corona-gerechten Sicherheitsvorkehrungen solange der Vorrat reicht. Universitätspräsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Oberbürgermeister Jürgen Dupper und Regierungspräsident Rainer Haselbeck heißen Sie dabei gemeinsam um 17.30 Uhr willkommen. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt.
Ringvorlesung „Diversity and Fairness in Artificial Intelligence”
Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen und das Referat Diversity und Gleichstellung laden Sie herzlich zur Ringvorlesung „Diversity and Fairness in Artificial Intelligence“ ein. Die interdisziplinäre Vortragsreihe ist Teil der im Wintersemester 2020/21 eingeführten Ringvorlesungsreihe zum Rahmenthema „Diversity, Gender & Intersektionalität“. Die Vorträge finden großenteils dienstags von 18:15 bis 19:45 Uhr via Zoom statt und stehen allen Interessierten offen (Anmeldung über Stud.IP 69003 oder E-Mail an diversity@uni-passau.de).
Den Auftakt zur Vortragsreihe bildet die virtuelle Podiumsdiskussion „Fairness und Diskriminierung im maschinellen Lernen – Möglichkeiten und Grenzen künstlicher Intelligenz“ am Donnerstag, den 21.10.2021 von 18:00 bis 19:30 Uhr, die vom MINT Frauennetzwerk der Universität Passau in Kooperation mit dem Femtec Alumnae e.V. organisiert wird.
Studentenwerk // Neues zu Theater, Musik und Kultur
Bereits morgen, am 14. Oktober, findet um 10 Uhr im KulturSalon Passau (Franz-Stockbauer Weg 3, 94032 Passau) ein Netzwerktreffen Musik am Campus für alle Musikerinnen und Musiker aus Studierendenschaft, Wissenschaft und Verwaltung statt.
Am 18. Oktober startet wieder die Online-Proberaumvergabe in Passau. Einzelmusikübende und Duos können ihre Probezeiten online reservieren. Kulturgruppen und Bands wenden sich bitte an das Kulturbüro des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz. Einzelheiten zur Buchung und zu den Kosten finden Sie auf der Website des Studentenwerks.
Ebenfalls am 18. Oktober veranstaltet das Studentenwerk einen Theaterinfoabend für alle Interessierten um 19 Uhr in der Kulturcafete im Nikolakloster.
Das gesamte Programm finden Sie online auf den Internetseiten des Studentenwerks.
Bitte beachten Sie außerdem die aktuell geltenden Verhaltensweisen beim Betreten von Mensen und Cafeterien des Studentenwerks.
Das nächste reguläre Update erscheint am 20. Oktober um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Virtuelle Informationsrunde am 14. Oktober um 15:30 Uhr
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch lädt alle Universitätsmitglieder zum Semesterauftakt herzlich zu einer virtuellen Informationsveranstaltung ein. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Fragen zu Studium und Lehre im Wintersemester sowie aktuelle Entwicklungen der Universität insgesamt.
Wann? 14. Oktober, 15:30 Uhr
Wo?Zoom-Meeting
Das nächste reguläre Update erscheint am 13. Oktober um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Kostenlose Tests für Studierende: Universität richtet Teststation ein
- Erinnerung: Impfaktion für Studierende am 15. Oktober in Passau
Aus Universität und Stadt:
- Universität Passau: Familientag am 17.11. // jetzt anmelden!
- ZIM // Campusportal: Geplante Wartungsarbeiten in KW43
Kostenlose Tests für Studierende: Universität richtet Teststation ein
Ab sofort und vorerst bis einschließlich 30. November können sich Studierende der Universität Passau werktags in Kooperation mit den Maltesern auf dem Campus kostenlos testen lassen. Die COVID-19-Antigen-Schnellteststation befindet sich im Erdgeschoß des Gebäudes Innstraße 33a (Zentrum für Medien und Kommunikation) und ist wie folgt geöffnet:
- Mo: 07:30 bis 14:00 Uhr
- Di-Fr: 08:00 bis 14:00 Uhr
Die Testung erfolgt ohne Terminvereinbarung.
Außerhalb der Öffnungszeiten der Campus-Teststation können sich Studierende im Testzentrum Donaulände der Stadt Passau zu folgenden Zeiten kostenlos testen lassen:
- Sa-So: 10:00 bis 18:00 Uhr
- Mo-Fr: 14:00 bis 17:00 Uhr
Hier empfehlen wir, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Bitte denken Sie daran, Ihre orangefarbene CampusCard sowie einen amtlichen Lichtbildausweis zur Teststation mitzunehmen.
Erinnerung: Impfaktion für Studierende am 15. Oktober in Passau
Die Universität Passau und die Stadt Passau bieten am 15. Oktober erneut eine gemeinsame Impfaktion für Erstimpfungen speziell für (Promotions-)Studierende an. Diese Aktion steht allen Studierenden, die in Passau immatrikuliert sind, offen, unabhängig vom Wohnsitz oder der Nationalität. Die Anmeldung ist noch bis Montag, 11. Oktober, 8:00 Uhr, möglich. Es werden die Impfstoffe Biontech oder Johnson & Johnson verimpft.
Die Impfaktion findet von 9.00 bis 16.00 Uhr auf dem Campus der Universität Passau vor dem ITZ (Innstraße 43) auf dem ehemaligen Gelände der Firma Ehret statt.
Bitte tragen Sie sich bis zum 11. Oktober um 8:00 Uhr unter der Veranstaltungsnummer 999999 in Stud.IP ein um an der Impfaktion teilnehmen zu können. Bitte nehmen Sie am Impftag folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis bzw. der Reisepass
- Campus Card und/oder Immatrikulationsnachweis
- Das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnesebogen inkl. Einwilligungserklärung
- Impfausweis, falls vorhanden
Wir informieren alle angemeldeten Studierenden rechtzeitig, falls zusätzliche Schritte zu berücksichtigen sind und freuen uns, wenn Sie zahlreich von dem Angebot Gebrauch machen!
Universität Passau: Familientag am 17.11. // jetzt anmelden!
Die Universität Passau veranstaltet am Buß- und Bettag bereits zum neunten Mal ihren Familientag – und zwar am Mittwoch, 17. November 2021. Studierende und Beschäftigte der Universität Passau sowie Beschäftigte des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz sind herzlich eingeladen, ihre schulpflichtigen Kinder und Enkelkinder mit in die Universität zu bringen. Dank des Engagements verschiedener Einrichtungen, Professuren und Lehrstühle ist ein vielfältiges Programm für Kinder und Jugendliche entstanden.
Die Anzahl der Teilnehmenden an den einzelnen Workshops ist begrenzt. Die Anmeldung startet am Montag, 4. Oktober, und ist bis einschließlich Mittwoch, 20. Oktober 2021 online möglich. Die Vergabe der Plätze in den einzelnen Workshops erfolgt innerhalb der Anmeldefrist stets nach dem Windhundprinzip. Alle weiteren Informationen und das Workshop-Programm finden Sie im Flyer zum Familientag 2021 und auf der Webseite des Familientags.
ZIM // Campusportal: Geplante Wartungsarbeiten in KW43
Ab Montag, den 25. Oktober 2021 wird das Campusportal auf Grund der geplanten Wartungsarbeiten an einem Upgrade von HISinOne bis voraussichtlich spätestens Freitag, den 29. Oktober 2021, nicht zur Verfügung stehen. Für Studierende gilt zu beachten, dass in dem genannten Zeitraum unter anderem kein Druck von Bescheinigungen und keine Änderungen der Kontaktdaten über das Campusportal möglich sein wird. Wir sind bemüht, die Arbeiten zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren. Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Das nächste reguläre Update erscheint am 13. Oktober um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Ausblick auf das Wintersemester: Videobotschaft des Präsidenten
- Erneute Impfaktion für Studierende am 15.10. in Passau
Aus Universität und Stadt:
- Neues Leitbild für die Lehre
- Prüfungen // Anmelde- und Rücktrittsfristen für das Wintersemester
- Kostenlose Menstruationsprodukte an der Universität Passau
Ausblick auf das Wintersemester: Videobotschaft des Präsidenten
Am 1. Oktober beginnt das kalendarische Wintersemester; am 18. Oktober startet die Vorlesungszeit. Was unsere Studierenden an der Universität im ersten Präsenzsemester seit Beginn der Pandemie erwartet und wie wir den Semesterbeginn unter den aktuellen Bedingungen gemeinsam gestalten wollen, fasst Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch in seiner Videobotschaft zusammen.
Impfaktion für Studierende am 15. Oktober in Passau
Die Universität Passau und die Stadt Passau bieten am 15. Oktober erneut eine gemeinsame Impfaktion für Erstimpfungen speziell für (Promotions-)Studierende an. Diese Aktion steht allen Studierenden, die in Passau immatrikuliert sind, offen, unabhängig vom Wohnsitz oder der Nationalität.
Es werden die Impfstoffe Biontech oder Johnson & Johnson verimpft.
Die Impfaktion findet von 9.00 bis 16.00 Uhr auf dem Campus der Universität Passau vor dem ITZ (Innstraße 43) auf dem ehemaligen Gelände der Firma Ehret statt.
Bitte tragen Sie sich bis zum 11. Oktober um 8:00 Uhr unter der Veranstaltungsnummer 999999 in Stud.IP ein um an der Impfaktion teilnehmen zu können.
Bitte nehmen Sie am Impftag folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis bzw. der Reisepass
- Campus Card und/oder Immatrikulationsnachweis
- Das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnesebogen inkl. Einwilligungserklärung
- Impfausweis, falls vorhanden
Wir informieren alle angemeldeten Studierenden rechtzeitig, falls zusätzliche Schritte zu berücksichtigen sind und freuen uns, wenn Sie zahlreich von dem Angebot Gebrauch machen!
Neues Leitbild für die Lehre
Seit November 2019 haben sich Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Hochschuldidaktikerinnen sowie Professorinnen und Professoren der Universität Passau systematisch damit auseinandergesetzt, was im Bewusstsein der Freiheit von Lehre ‚gute Lehre‘ ausmacht. Im Juli 2021 hat die Universitätsleitung nach einem intensiven, partizipativen Austausch mit allen Fakultäten, dem Senat und dem Studierendenparlament ein Leitbild für die Lehre verabschiedet und sich damit zu einer qualitativ hochwertigen Lehr- und Lernkultur bekannt. Das Leitbild ist der Rahmen, an dem sich die Qualität unserer Lehre orientiert und bildet damit auch eine wichtige Basis für die Systemakkreditierung. Es ist der Wegweiser für die gesellschaftliche Verantwortung der Lehrenden gegenüber den Studierenden in ihrer ganzen Vielfalt. Es ist ein Signal an die Universitätsfamilie, Qualitätssicherung in und stetige Weiterentwicklung von Lehre als selbstverständlich zu sehen. Das Leitbild finden Sie ab sofort auf der Profilseite der Universität.
Prüfungen // Anmelde- und Rücktrittsfristen für das Wintersemester
Die Bekanntmachung der Anmelde- und Rücktrittsfristen für das Wintersemester 2021/2022 sowie allgemeine Hinweise zur Prüfungsanmeldung sind ab sofort in den semesterbezogenen Informationen des Prüfungssekretariats zu finden.
Bitte beachten Sie: Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an die für Ihren Studiengang zuständigen Ansprechpersonen im Prüfungssekretariat. Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, die sich nicht zu einer Prüfung angemeldet haben, haben auch keinen Anspruch darauf, an der Prüfung teilzunehmen.
Kostenlose Menstruationsprodukte an der Universität Passau
Auf Initiative des AStA stehen im Rahmen eines Pilotprojekts in Kooperation mit dem Referat Diversity und Gleichstellung ab sofort in folgenden Toiletten Menstruationsprodukte kostenlos zur Verfügung:
- Juridicum 025 (Unisex)
- Nikolakloster 234 (Damen)
- Zentralbibliothek 116 (Damen)
Das nächste reguläre Update erscheint am 6. Oktober um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Universität veröffentlicht aktuelles Schutz- und Hygienekonzept
- 3G-Regel und -Prüfung: Wichtiger Hinweis
- Kostenfreie Tests für Studierende: Aktueller Stand
- Zahlstelle öffnet mit Terminvergabe
Aus Universität und Stadt:
- Stadt Passau // Online-Terminierung im Bürgerbüro
Universität veröffentlicht aktuelles Schutz- und Hygienekonzept
Die Universität Passau hat ihr Schutz- und Hygienekonzept nun auf Grundlage der 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und in Abstimmung mit dem Rahmenkonzept der bayerischen Hochschulen überarbeitet. Sie können das Konzept ab sofort online einsehen und herunterladen.
3G-Regel und -Prüfung: Wichtiger Hinweis
Wie Sie im Update vom 15. September bereits gelesen haben, gilt auch an der Universität ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die „3G-Regel“: Es dürfen sich dann nur Personen in geschlossene Räume aufhalten, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die Universität ist zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen- oder Testnachweise verpflichtet und kommt dieser Verpflichtung seit dem 20. September durch regelmäßige, stichprobenartige Überprüfungen durch den Sicherheitsdienst nach –Studierende und externe Gäste müssen daher damit rechnen, dass sie auf dem Campus um die Vorlage ihres Impf-, Genesenen- oder Testnachweises gebeten werden.
Personen, die fahrlässig oder vorsätzlich gegen die 3G-Regel verstoßen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und haben mit entsprechenden Rechtsfolgen zu rechnen. Bitte geben Sie diese Information daher weiter, damit die Überprüfungen ohne Unannehmlichkeiten ablaufen können.
Unser Sicherheitspersonal prüft sowohl digital per App („CovPassCheck-App“) als auch analog (Impfausweis, Genesungsnachweis, Testnachweis in Papierform). Zusätzlich wird stets auch der Lichtbildausweis überprüft (bei Studierenden genügt der Studierendenausweis).
Kostenfreie Tests für Studierende: Aktueller Stand
Die Bayerische Staatsregierung hat bestätigt, dass sie Studierende und Hochschulen durch ein organisiertes Angebot an kostenfreien Tests unterstützen will – vorerst befristet bis zum 30. November 2021. Die Universität Passau hat bereits Kontakt zu verschiedenen Testanbietern aufgenommen. Wir informieren Sie in den kommenden Updates über die weitere Umsetzung.
Zahlstelle öffnet mit Terminvergabe
Ab dem 29. September vergibt die Zahlstelle der Universität vorläufig montags und mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr Termine zur Vorsprache. Barzahlungen können dabei grundsätzlich nur mit Personen abgewickelt werden, die über kein Bankkonto in Deutschland oder im Europäischen Zahlungsraum verfügen. Eine vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung per E-Mail an zahlstelle@uni-passau.de ist unbedingt erforderlich.
Stadt Passau // Online-Terminierung im Bürgerbüro
Die Stadt Passau hat uns informiert, dass Sie derzeit mit längeren Wartezeiten im Bürgerbüro rechnen müssen, wenn Sie ohne Termin kommen. Bitte machen Sie deshalb möglichst von der Möglichkeit Gebrauch, vorab online einen Termin zu vereinbaren. Die Online-Terminierung finden Sie auf den Webseiten der Stadt Passau.
Das nächste reguläre Update erscheint am 29. September um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Universität plant weitere Impfangebote im Herbst
- Wichtige Information zur Überprüfung der 3G-Regel
- Lesesaalzugang für Universitätsbeschäftigte ohne 3G-Nachweis
Universität plant weitere Impfangebote im Herbst
Nach der positiven Resonanz auf den Impftag für Studierende im Juli, planen die Universität und das Impfzentrum der Stadt Passau im Herbst eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit weiteren Impfangeboten für Universitätsangehörige. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn die Einzelheiten feststehen.
Gerne weisen wir Sie zudem auf die momentan laufende Aktionswoche „#hierwirdgeimpft" der Bundesregierung hin, die Informationen rund um aktuelle mobile Impfangebote in Deutschland aufbereitet und bündelt.
Wichtige Information zur Überprüfung der 3G-Regel
Gemäß der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen sich ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 auch an Hochschulen nur Personen in geschlossene Räume aufhalten, die geimpft, genesen oder getestet sind („3G-Regel“). Die Universität Passau ist verpflichtet, dies zu überprüfen. Ab dem 20. September müssen Sie daher damit rechnen, dass Sie auf dem Campus um die Vorlage Ihres Impf-, Genesenen- oder Testnachweises gebeten werden. Unser Sicherheitspersonal prüft sowohl digital per App („CovPassCheck-App“) als auch analog (Impfausweis, Genesungsnachweis, Testnachweis in Papierform). Zusätzlich wird stets auch der Lichtbildausweis überprüft (bei Studierenden genügt der Studierendenausweis). Bitte denken Sie daran, zukünftig immer einen Nachweis sowie Ihren Ausweis bei sich zu haben, wenn Sie auf den Campus kommen.
Lesesaalzugang für Universitätsbeschäftigte ohne 3G-Nachweis
Bei 7-Tages-Inzidenzwerten ab 35 gilt eine 3G-Nachweispflicht für den Zugang zu den Lesesälen und zu den Ausleihtheken der Universitätsbibliothek. Im Rahmen der Durchführung ihrer beruflichen Tätigkeit sind Beschäftigte der Universität hiervon ausgenommen, als Nachweis dient der Dienstausweis. Diese Regelung gilt auch für studentische Hilfskräfte, die sich bei Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit durch ihren Arbeitsvertrag oder die unterschriebene und abgestempelte Ausweiskopie des Lehrstuhls ausweisen können. Für Langzeitnutzungen (Platzbuchungen) haben studentische Hilfskräfte grundsätzlich einen 3G-Nachweis vorzulegen.
Das nächste reguläre Update erscheint am 22. September um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Corona-Regelungen in Bayern: Auswirkungen auf die Universität
Neues aus der Universität:
- Familienservice // Ausschreibung des Studieren-mit-Kind-Preises
Corona-Regelungen in Bayern: Auswirkungen auf die Universität
Seit dem 2. September gelten im Freistaat Bayern neue Corona-Regelungen, die Grundlage hierfür bildet die inzwischen veröffentlichte 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese wirkt sich auf das Arbeits- und Campusleben an der Universität wie folgt aus:
- Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 gilt auch an den Hochschulen die 3G-Regel: Zugang zu geschlossenen Räumen erhalten dann grundsätzlich nur Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind. Wie die Überprüfung im weiteren Semesterbetrieb konkret erfolgen wird, prüfen wir derzeit noch. Bitte behalten Sie hierzu auch die kommenden Updates im Blick.
- Bibliothek: Die 3G-Regel gilt auch für die Bibliotheken. In Passau ist die 7-Tage-Inzidenz von 35 derzeit überschritten, sodass alle Nutzerinnen und Nutzer ab sofort für den Bibliothekszutritt einen 3G-Nachweis vorzeigen müssen. Hierfür sind folgende Nachweise möglich:
- Eine vollständige Impfung (mindestens 14 Tage nach der zweiten Impfung) kann mit dem Impfpass, einer App oder digitalen COVID-Zertifikat der EU nachgewiesen werden.
- Genesenennachweis über das Vorliegen einer durch PCR-Test bestätigten, inzwischen abgeklungenen Covid19-Infektion. Die Infektion muss mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.
- Als Testnachweis ist ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder ein negativer Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt) möglich. Die Tests müssen von einer anerkannten Teststelle durchgeführt und zertifiziert worden sein, das Ergebnis eines privaten Schnelltests ist nicht ausreichend. In der Bibliothek kann kein Schnelltest unter Aufsicht durchgeführt werden. Prüfungen: Die 3G-Regel findet keine Anwendung bei Prüfungen, es bleibt für die Prüfungen bei der bisherigen Planung. Einzige Änderung: Es genügt nun eine medizinische Maske („OP-Maske“), die Sie bei jedem Betreten und Verlassen des Prüfungsraumes sowie am Arbeitsplatz bis zum Beginn der Bearbeitungszeit tragen müssen. Sollte es Änderungen an unserem Hygienekonzept in Bezug auf Prüfungen geben, werden wir Sie umgehend per Update informieren.
- Die 3G-Regel gilt nicht für die Durchführung Ihrer beruflichen Tätigkeit an der Universität, also nicht für das Personal.
- Maskenpflicht: In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“). An Ihrem festen Sitz-, Steh- oder Arbeitsplatz können Sie die Maske abnehmen, soweit zuverlässig ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen gewahrt wird. Darüber hinaus gelten weiterhin die allgemeinen Regeln, Hinweise und Empfehlungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz (z. B. ausreichende Belüftung, „AHA-Regeln“).
- Testmöglichkeiten und Impfangebote: Die Universität prüft derzeit, ob wieder ein Testangebot direkt auf dem Campus sowie gezielte Impfkooperationen möglich sein werden. Wir begrüßen vor diesem Hintergrund die Ankündigung des Bayerischen Wissenschaftsministeriums, dass Tests für Studierende weiterhin kostenfrei bleiben sollen. Wir halten Sie über dieses Thema auf dem Laufenden.
- Hygienekonzept: Jede Hochschule hat wie bisher ein eigenes Infektionsschutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Den Rahmen hierfür bildet das gemeinsame Rahmenkonzept der Universitäten und Hochschulen in Bayern. Dieses Rahmenkonzept sowie unser eigenes Konzept werden derzeit überarbeitet, abgestimmt und so bald wie möglich an dieser Stelle bekanntgegeben.
- Veranstaltungen: Auch unsere Richtlinien für die Durchführung von Veranstaltungen muss vor dem Hintergrund der neuen Regelungen angepasst werden. Wir informieren Sie zu diesem Thema ebenfalls in den kommenden Updates.
Ihre Gesundheit und ein sicheres, rücksichtsvolles Miteinander auf dem Campus haben für uns oberste Priorität. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Konzepte deshalb mit größter Sorgfalt anpassen und neue Maßnahmen gut abwägen. Dies ist nicht immer binnen weniger Stunden oder Tage möglich. Wir informieren Sie aber wie bisher an dieser Stelle umgehend über Neuigkeiten und nächste Schritte, sobald diese feststehen.
Familienservice // Ausschreibung des Studieren-mit-Kind-Preises
Die Universität Passau vergibt an allen Fakultäten einmal pro Semester den „Studieren-mit-Kind-Preis“. Damit zeichnet sie in jeder Fakultät die besten Absolventinnen und Absolventen mit Kind oder Kindern aus, die Kindererziehung und Studium erfolgreich vereinbart haben. Das Preisgeld beträgt einmalig jeweils 500 Euro. Die Bewerbungsunterlagen können bis zum 18.10.2021 per E-Mail an frauenbuero@uni-passau.de oder per Post an das Frauenbüro der Universität Passau, Innstraße 39, 94032 Passau, Raum JUR 010, z. Hd. Frau Isolde Höfler, gesendet werden. Wir freuen uns, wenn Sie geeignete Kandidatinnen und Kandidaten in Ihrem Umfeld darauf aufmerksam machen!
Weitere aktuelle Informationen für Eltern und Familien finden Sie im September-Newsletter des Familienservice.
Das nächste reguläre Update erscheint am 15. September um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Corona-Regelungen in Bayern: Aktueller Stand
Neues aus der Universität:
- Studierendenbefragung in Deutschland des DZHW
- Trinkwasser-Absperrung am 11. September
Corona-Regelungen in Bayern: Aktueller Stand
Die bayerische Staatsregierung hat Anfang der Woche grundlegend neue Corona-Regelungen beschlossen, die ab morgen, 2. September, gelten. Begleitend dazu wird am 2. September die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Das Krisenteam unter Leitung des Kanzlers wird sich sehr zeitnah damit befassen, wie sich die neuen Regelungen konkret auf das Arbeits- und Campusleben an der Universität auswirken und was sich gegebenenfalls verändern wird. Wir informieren Sie an dieser Stelle so bald wie möglich über die weitere Entwicklung.
Studierendenbefragung in Deutschland des DZHW
Die Universität Passau beteiligt sich an der „Studierendenbefragung in Deutschland“ des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW), gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung, und hat im Zuge dessen eine zufällige Auswahl an Studierenden zur Teilnahme an der Befragung eingeladen. Ihr Ziel ist es, ein realistisches Bild der Lage aller Studierenden in Deutschland zu erhalten.
Vor etwa vier Wochen wurden einige von Ihnen per Zufallsauswahl zur Teilnahme an der Studierendenbefragung eingeladen. Falls Sie eingeladen wurden und bereits an der Befragung teilgenommen haben, danken wir Ihnen sehr herzlich für Ihre Unterstützung! Wenn Sie bereits teilgenommen haben, brauchen Sie diese Erinnerung nicht weiter zu beachten. Sollten Sie eine Einladung zur Befragung erhalten, aber noch nicht (abschließend) teilgenommen haben, möchten wir Sie hiermit nochmals herzlich bitten, sich an der Befragung zu beteiligen bzw. diese abzuschließen!
Um repräsentative Daten zur Gesamtsituation der Studierenden zu gewinnen, ist eine hohe Beteiligung an der Befragung essenziell. Mit Ihrer Teilnahme tragen Sie dazu bei, dass die Befragungsdaten die Lebenswirklichkeiten und Bedarfe aller Studierenden in Deutschland erfassen und widerspiegeln.
Die Zugangsdaten zur Befragung haben Sie mit der Einladungsmail am 14.07.2021 erhalten. Mit Klick auf den dortigen Link gelangen Sie direkt zur Online-Befragung.
Trinkwasser-Absperrung am 11. September
Aufgrund dringend erforderlicher Wartungsarbeiten muss die zentrale Trinkwasserversorgung am Samstag, 11.09.2021, von 8 Uhr bis 16 Uhr abgesperrt werden. Dadurch sind im genannten Zeitraum in folgenden Gebäuden die Toilettenanlagen/Waschbecken außer Betrieb sowie die Teeküchen ohne Wasser:
- Audimax
- Zentrum für Medien und Kommunikation
- Informatik und Mathematik
- Kunsterziehung
- Betriebstechnik + Hauswerkstatt
- Juridicum
- Verwaltung
- IT-Zentrum
- Sportzentrum
Das Sportzentrum ist an diesem Tag ganztägig geschlossen. Der Lesesaal Juridicum ist aufgrund der bevorstehenden Prüfungen zwar geöffnet, jedoch sind die Toilettenanlagen in diesem Gebäude außer Betrieb. Die nächstgelegenen Toilettenanlagen befinden sich in der Zentralbibliothek (Innstraße 29).
Das nächste reguläre Update erscheint am 8. September um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Ministerratsbeschluss // 13. BayIfSMV verlängert, reduzierte Abstände in der Präsenzlehre
- Bibliothek // Neue Angebote ab 2.8.
Neues aus der Universität:
- Peer-Programm zum Start in die Promotion
- Informationen des ZIM // Öffnungszeiten des ZMK-Verleihs
- Erinnerung: Die Updates machen Sommerpause
Ministerratsbeschluss // 13. BayIfSMV verlängert, reduzierte Abstände in der Präsenzlehre
Die geltende 13. BayIfSMV wird bis einschließlich 25. August 2021 verlängert. Ab dem 28. Juli 2021 gilt dabei folgende Änderung: An den Hochschulen sind ab heute (bei einer 7-Tage-Inzidenz von nicht mehr als 100) Präsenzveranstaltungen des Studienbetriebs auch dann möglich, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zwischen allen Studierenden durchgängig eingehalten werden kann. Die Universität Passau hat diese Reduzierung des Mindestabstands in ihre Vorbereitungen auf das Wintersemesters 2021/2022 bereits einbezogen, sodass die bisherige Planung unverändert weiterlaufen kann.
Die Aktualisierung der 13. BayIfSMV hat keine Veränderungen für die mögliche Anzahl von Lernarbeitsplätzen in den Lesesälen der Universitätsbibliothek gebracht. Auch das verbindliche Tragen der FFP2-Maske am Lernarbeitsplatz wird beibehalten. Auch an den Regelungen für den Prüfungsbetrieb ändert sich dadurch nichts.
Im Übrigen bleibt es bei den bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen, insbesondere gilt in den Gebäuden weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Nähere Informationen zum gestrigen Beschluss finden Sie in der Mitteilung des Bayerischen Wissenschaftsministeriums.
Bibliothek // Neue Angebote ab 2.8.
Die Universitätsbibliothek hat ab der kommenden Woche folgende neue Angebote für Sie vorbereitet:
Ab 2.8.: Angebot zur Gruppenarbeit in der Zentralbibliothek // Die Universitätsbibliothek startet am Montag, den 2.8., ein Testangebot zur Gruppenarbeit. Montags bis freitags zwischen 8 und 15 Uhr können Universitätsangehörige zweistündige Zeitslots in der Library Lounge für Gruppenarbeiten buchen. Hierzu können sich 2 bis 4 Personen über das Buchungssystem anmelden. Für Gruppenarbeiten gelten gemäß der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) ebenso eine FFP2-Maskenpflicht, zudem sind die vorgegeben Tischabstände einzuhalten.
Ab 2.8.: Ausgabe von Fernleihkopien wieder in der Zentralbibliothek // Aktuell ist es der Universitätsbibliothek gestattet, bestellte Fernleihaufsätze per Mail zuzustellen. Diese Ausnahmegenehmigung der VG Wort läuft leider am 31.07.2021 aus. Ab Montag, den 2.8., werden Fernleihaufsätze daher wieder nur in Papierform ausgegeben. Die Kopien liegen im Abholbereich der Zentralbibliothek bereit.
Ab 3.8.: anonymisierte Bestellauslage // Ab Dienstag, den 3.8.2021, liegen zum Schutz Ihrer Daten bestellte Medien im Abholbereich der Zentralbibliothek nicht mehr nach Namen, sondern nach der Bibliotheksausweisnummer aus. Diese Nummer befindet sich auf der Rückseite der CampusCard. Beachten Sie bitte folgende Nummernbereiche:
Studierende: 064 0.. und 064 1..
Beschäftigte: 064 3..
Externe und Sonderausweise: 064 5..
Professoren/Professorinnen: 064 8..
Bitte beachten Sie: Wie oben bereits angekündigt, bleibt es in der Bibliothek bei der Beibehaltung der FFP2-Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Die heut in Kraft getretene Aktualisierung der 13. BayIfSMV hat keine Veränderungen für die mögliche Anzahl von Lernarbeitsplätzen in den Lesesälen der Universitätsbibliothek gebracht. Auch das verbindliche Tragen der FFP2-Maske am Lernarbeitsplatz wird beibehalten.
Peer-Programm zum Start in die Promotion
Haben Sie während Ihres Studiums festgestellt, dass Sie Spaß daran haben, sich wissenschaftlich mit Problemen auseinanderzusetzen? Vielleicht haben Sie auch schon darüber nachgedacht, Wissenschaft als Beruf zu verfolgen? Die Promotion ist hierzu ein erster Schritt. Beim Einstieg in die Promotion unterstützt Sie das neue Peer-Programm „NaWi“
- bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Promotion
- bei der Einwerbung einer Finanzierung
- beim Kennenlernen des Promotionsalltags an der Universität Passau durch Mentorinnen und Mentoren
- durch Informations-, Beratungs- und Qualifizieru ngsangebote.
Die Bewerbung für das Peer-Programm ist noch bis zum 15. August möglich. Weitere Informationen und Bewerbung finden Sie auf unserer Webseite.
Informationen des ZIM // Öffnungszeiten des ZMK-Verleihs
Der ZMK-Verleih hat ab dem 2. August 2021 wieder geregelte Öffnungszeiten und steht den Studierenden und Dozierenden der Universität Passau in der vorlesungsfreien Zeit jeweils dienstags und donnerstags von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr zur Verfügung. Eine persönliche Terminvereinbarung ist somit ab sofort nicht mehr notwendig. Mit der Rückkehr zu den geregelten Öffnungszeiten werden gleichzeitig wieder Mahngebühren für zu spät zurückgebrachtes Equipment erhoben. Bisherige Ausleihen sind davon nicht betroffen. Bitte beachten Sie weiterhin die geltenden Hygienemaßnahmen, halten Sie bitte 1,5 Meter Abstand und tragen Sie zur Abholung eine FFP2-Maske. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an verleih-zmk@uni-passau.de.
Erinnerung: Die Updates machen Sommerpause
Im August wird das Mittwochs-Update eine Pause einlegen. Das nächste reguläre Update erhalten Sie am 1. September. Das gesamte Update-Team – Tamara Christof, Andrew Rink, Birgit Schwenger, Ulrich Zukowski und Katrina Jordan – wünschen Ihnen einen schönen Sommer, erholsame Urlaubstage und vor allem: Gesundheit!
Das nächste reguläre Update erscheint am 1. September um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Internationales Straßenfest auf dem Mensavorplatz
Die Universitätsleitung und der AStA SprecherInnenRat laden alle Studierenden am 30. Juli von 17 bis 22 Uhr herzlich zum Internationalen Straßenfest auf dem Mensavorplatz ein. Die Studierendenvertretungen sowie verschiedene Hochschulgruppen stellen sich an „coronagerecht“ positionierten Ständen vor, dazu gibt es ein Musikprogramm sowie sportliche Mitmachangebote auf den angrenzenden Wiesen. Das Straßenfest findet als Teil der Initiative „restart – willkommen zurück“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst statt, die Studierende mit Angeboten für mehr Austausch, Vernetzung und Diskurs im Übergang zum Wintersemester 2021/2022 unterstützt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Die Updates machen Sommerpause
Neues aus der Universität:
- Aufruf an internationale Studierende mit einem Sperrkonto
Die Updates machen Sommerpause
Im August wird das Mittwochs-Update eine Pause einlegen. Somit wird kommende Woche am 28. Juli noch ein Update erscheinen, das nächste reguläre Update erhalten Sie dann am 1. September. Unabhängig vom Mittwochs-Update werden wir Sie über dringende Themen und Entwicklungen ad hoc per E- Mail informieren.
Aufruf an internationale Studierende mit einem Sperrkonto
Wir haben erfahren, dass der Anbieter von Sperrkonten „BAM – Bundesweites Anlagenmanagement UG“ die Auszahlung für Juli nicht getätigt hat. Sollten Sie davon betroffen sein, informieren Sie uns bitte per E-Mail (istudicoach@uni-passau.de), damit wir Ihnen weitere Informationen schicken können. Alternativ können Sie auch einen Beratungstermin per ZOOM bei Luise Haack, iStudi-Coach, buchen (über ihre Profilseite auf Stud.IP).
Das nächste reguläre Update erscheint am 28. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Innwiese // Stadt Passau verfügt Alkoholverbot
Innwiese // Stadt Passau verfügt Alkoholverbot
Die Stadt Passau hat heute die bereits bestehende Allgemeinverfügung zur Regelung des nächtlichen Alkoholkonsumverbots (täglich von 22 bis 6 Uhr) am Residenzplatz um die Bereiche Ortspitze, Innkai und Innpromenade bzw. Promenadenweg stadtauswärts bis zur Eisenbahnbrücke erweitert (genauer Bereich siehe Lageplan). Davon erfasst ist auch die Innwiese unseres Campus. Vor Ort wird eine entsprechende Beschilderung angebracht. Weiterhin gilt ein Verbot, alkoholhaltige Getränke in offenen oder geöffneten Behältnissen mit sich zu führen.
Bitte beachten Sie diese neue Regelung, wenn Sie sich auf der Innwiese oder in den anderen gekennzeichneten Bereichen aufhalten. Bitte beachten Sie außerdem, dass es auf der Innwiese bis auf weiteres nicht gestattet ist, Musik abzuspielen und tragbare (Bluetooth-)Lautsprecher zu benutzen.
Die Polizei wird die Einhaltung dieser Regelungen auch im Bereich der Innwiese regelmäßig kontrollieren. Bitte unterstützen Sie diese Bemühungen im Sinne eines fröhlichen UND friedlichen Miteinanders. Vielen Dank!
Das nächste reguläre Update erscheint am 21. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Wintersemester 2021/2022 // Aktuelle Planung
- Erinnerung: Impfaktion für Studierende am 21. Juli in Passau
- Offene Fragerunde mit der Universitätsleitung
- Universitätsbibliothek // Längere Öffnung des Lesesaals Wirtschaftswissenschaften
- Universitätsbibliothek // Verfall und Wiederfreigabe von ungenutzten Lernarbeitsplätzen
- Studentenwerk // FAQ zum BAföG aktualisiert
- Längere Öffnungszeiten der Cafeteria im Mensagebäude
Neues aus der Universität:
Hightech Summit Bayern an der Universität Passau
Wintersemester 2021/2022 // Aktuelle Planung
Das Pandemiegeschehen entwickelt sich weiterhin auf eine Weise, die eine sichere Planung des kommenden Wintersemesters nicht in allen Punkten zulässt. Dennoch geben uns die derzeitige Infektionslage, der vielversprechende Impffortschritt und die aktuellen Einschätzungen der Fachwelt die begründete Hoffnung, dass die Abstandsregelungen im Herbst auch an den Universitäten fallen werden. Dies würde bedeuten, dass wir unsere Räume wieder nahezu im gewohnten Umfang werden belegen können. Vor diesem Hintergrund hat die Universitätsleitung den Plan gefasst, dass so viele Veranstaltungen wie möglich im kommenden Wintersemester 2021/2022 in Präsenz stattfinden sollen. Eine Gewähr, rein online im Wintersemester in Passau studieren zu können, wird es dann nicht mehr geben.
Den Dozierenden bleibt es indes freigestellt, ob sie ihre Veranstaltungen virtuell anbieten oder wieder zu Präsenzformaten übergehen möchten – unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedarfe von Studierenden in besonderen Lebenssituationen, internationalen Studierenden und Angehörigen von Risikogruppen.
Damit wir der Präsenzlehre diesen Raum geben und die Planung konzentriert abwickeln können, hat sich die Universitätsleitung entschieden, alle Gremiensitzungen bis auf weiteres virtuell abzuhalten. Interne (Tagungs-)Veranstaltungen und Sitzungen sollten ebenfalls der virtuellen Form, wo immer es möglich ist, den Vorrang geben.
Wir freuen uns über die Aussicht, im Wintersemester gemeinsam wieder mehr Präsenz auf dem Campus gestalten zu können. Die Planung des Wintersemesters steht dabei weiterhin unter dem Vorbehalt einer Änderung der Infektionslage. Sollten wir die Situation und die Möglichkeiten der Universität neu bewerten müssen, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Erinnerung: Impfaktion für Studierende am 21. Juli in Passau
Die Universität Passau und die Stadt Passau bieten am 21. Juli eine gemeinsame Impfaktion speziell für Studierende an. Diese Aktion steht allen Studierenden, die in Passau immatrikuliert sind, offen, unabhängig vom Wohnsitz oder der Nationalität. Es werden die Impfstoffe Biontech bzw. Moderna verimpft. Die Impfaktion findet von 9.00 – 17.00 Uhr im Impfzentrum in der X-Point-Halle (Messestraße 12, Bushaltestelle „PEB – Erlebnisbad“) statt.
So nehmen Sie teil:
- Bitte tragen Sie sich bis zum 15. Juli, 8:00 Uhr, unter der Veranstaltungsnummer 999999 in Stud.IP ein.
- Zusätzlich ist formal die allgemeine Anmeldung über das Bayerische Impfportal Bayern notwendig. Bitte beachten Sie: Wenn Ihr gemeldeter Wohnsitz nicht Passau ist, geben Sie bei der Registrierung bitte die Adresse „Innstraße 41, 94032 Passau“ an.
- Das System wird Ihnen einen Impftermin vorschlagen. Bitte ignorieren Sie diesen und kommen Sie einfach am 21. Juli zwischen 9.00 – 17.00 Uhr in die X-Point-Halle. Sie müssen vorab keinen Termin buchen, sollten aber etwas Zeit einplanen, da die Registrierung vor Ort etwas dauern kann.
Bitte nehmen Sie am Impftag folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis bzw. der Reisepass
- Campus Card und Immatrikulationsnachweis
- Das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnesebogen inkl. Einwilligungserklärung
- Impfausweis, falls vorhanden
Wir informieren alle angemeldeten Studierenden rechtzeitig, falls zusätzliche Schritte zu berücksichtigten sind – und freuen uns, wenn Sie zahlreich von dem Angebot Gebrauch machen!
Offene Fragerunde mit der Universitätsleitung
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vizepräsidentin Prof. Dr. Bettina Noltenius und Kanzler Dr. Achim Dilling laden alle interessierten Studierenden der Uni Passau zu einer weiteren virtuellen offenen Fragerunde ein, in der Sie ihre Fragen an unsere Unileitung live stellen können. Die Zoom-Veranstaltung findet statt am Dienstag, 20. Juli, 17:00 Uhr – 18:00 Uhr, Veranstaltungsnummer 6999E in Stud.IP, dort wird auch der Zoom-Link hinterlegt. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!
Universitätsbibliothek // Längere Öffnung des Lesesaals Wirtschaftswissenschaften
Der Lesesaal Wirtschaftswissenschaften hat seit Montag, den 12. Juli 2021, unter der Woche täglich bis 22.30 Uhr geöffnet. Diese längere Öffnungszeit gilt vorerst während der Prüfungszeit bis zum 12. August. Buchbar sind damit künftig auch dort Arbeitsplätze in einer dritten Lernschicht.
Die Universitätsbibliothek darf weiterhin nur eine stark reduzierte Anzahl an Lernplätzen anbieten (gemäß 13. BayIfSMV §24). Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten können seit Kurzem in der Zentralbibliothek und den Lesesälen Informatik/Mathematik und Juridicum insgesamt zumindest 22 zusätzliche Arbeitsplätze angeboten werden. Gegenwärtig sind somit unter der Woche täglich insgesamt 967 Zeitslots buchbar, an einem Samstag oder Sonntag jeweils 642 Zeitslots. Details zur Arbeitsplatzbuchung und den Öffnungszeiten finden sich auf der Startseite der Universitätsbibliothek.
Universitätsbibliothek // Verfall und Wiederfreigabe von ungenutzten Lernarbeitsplätzen
Gegenwärtig ist das Angebot an Lernarbeitsplätzen stark ausgelastet. Aber auch wenn zu Tagesbeginn alle Plätze ausgebucht sein sollten, werden eine halbe Stunde nach dem jeweiligen Lernschichtbeginn automatisch alle verfallenen Zeitslots wieder zur Buchung frei gegeben. Die Universitätsbibliothek rät daher, wochentags zu den Zeiten 8.30, 9.00, 13.30, 14.00, 18.30 und 19 Uhr und am Wochenende zu den Zeiten 9.30, 10.00, 14.30 und 15 Uhr im Buchungstool lesesaalübergreifend nach freien Plätzen zu suchen oder beim Thekenpersonal danach zu fragen.
Gleichzeitig appelliert die Universitätsbibliothek an alle Lernplatz-Buchenden, reservierte Plätze möglichst schnell nach Schichtbeginn wahrzunehmen, um Check-Ins kurz vor Ende der Verfallszeit zu vermeiden. Mitunter ist mit kurzen Wartezeiten beim Einlass zu rechnen, so dass eine rechtzeitige Einbuchung nicht garantiert werden kann.
Studentenwerk // FAQ zum BAföG aktualisiert
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz hat am 5. Juli seine FAQ zum BAföG in der Corona-Krise auf der Website überarbeitet und umfassend ergänzt. Die aktualisierten „FAQ – keine Nachteile beim BAföG wegen der Corona-Krise“ finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
Längere Öffnungszeiten der Cafeteria im Mensagebäude
Mehr Zeit für die Verpflegung am Campus: Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz weitet die Öffnungszeiten der Cafeteria im Mensagebäude aus. Aktuell ist die Cafeteria immer montags bis freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr geöffnet.
Hightech Summit Bayern an der Universität Passau
Gemeinsam mit dem Bayerischen Wissenschaftsminister Bernd Sibler, MdL, lädt die Universitätsleitung alle Mitglieder der Universität sehr herzlich zur virtuellen Teilnahme am Hightech Summit Bayern ein, der am kommenden Freitag (16. Juli) um 10 Uhr unter dem Motto „Mobilität der Zukunft“ Station an der Universität Passau macht.
Mit der Hightech Agenda Bayern hat der Freistaat eine bundesweit einzigartige Technologieoffensive gestartet. Im HS 10 im Audimax der Universität diskutieren Expertinnen und Experten unseres Hauses, der TH Deggendorf sowie der Wirtschaft über diesen Modernisierungsschub für Bayern und speziell für unsere Region. Aus der Universität Passau wirken mit: Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Prof. Dr. Tomas Sauer und Prof. Dr. Alena Otto. Zu Gast sind außerdem Prof. Dr. Wolfgang Dorner (Technische Hochschule Deggendorf) und Dr. Alexander Wisspeintner (Micro-Epsilon Messtechnik GmbH & Co KG, Ortenburg). Die Veranstaltung wird live aus dem Audimax der Universität auf dem YouTube-Kanal des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst übertragen.
Das nächste reguläre Update erscheint am 21. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Impfaktion für Studierende am 21. Juli
Impfaktion für Studierende am 21. Juli
Die Universität Passau und die Stadt Passau bieten am 21. Juli eine gemeinsame Impfaktion speziell für Studierende an. Diese Aktion steht allen Studierenden, die in Passau immatrikuliert sind, offen, unabhängig vom Wohnsitz oder der Nationalität. Es werden die Impfstoffe Biontech bzw. Moderna verimpft. Die Impfaktion findet von 9.00 – 17.00 Uhr im Impfzentrum in der X-Point-Halle (Messestraße 12, Bushaltestelle „PEB – Erlebnisbad“) statt.
So nehmen Sie teil:
- Bitte tragen Sie sich bis zum 15. Juli, 8:00 Uhr, unter der Veranstaltungsnummer 999999 in Stud.IP ein.
- Zusätzlich ist formal die allgemeine Anmeldung über das Bayerische Impfportal Bayern notwendig. Bitte beachten Sie: Wenn Ihr gemeldeter Wohnsitz nicht Passau ist, geben Sie bei der Registrierung bitte die Adresse „Innstraße 41, 94032 Passau“ an.
- Das System wird Ihnen einen Impftermin vorschlagen. Bitte ignorieren Sie diesen und kommen Sie einfach am 21. Juli zwischen 9.00 – 17.00 Uhr in die X-Point-Halle. Sie müssen vorab keinen Termin buchen, sollten aber etwas Zeit einplanen, da die Registrierung vor Ort etwas dauern kann.
Bitte nehmen Sie am Impftag folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis bzw. der Reisepass
- Campus Card und Immatrikulationsnachweis
- Das ausgefüllte Aufklärungsmerkblatt sowie den Anamnesebogen inkl. Einwilligungserklärung
- Impfausweis, falls vorhanden
Wir informieren alle angemeldeten Studierenden rechtzeitig, falls zusätzliche Schritte zu berücksichtigten sind – und freuen uns, wenn Sie zahlreich von dem Angebot Gebrauch machen!
Das nächste reguläre Update erscheint am 14. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Wichtiger Hinweis zur Kontaktinformation bei Präsenzveranstaltungen
Neues aus der Universität:
- Hochschulgruppen: Bis 15. Juli registrieren!
- ZIM // Gema-freie Musikbibliothek
- Familienservice //Freie Kindergartenplätze
Wichtiger Hinweis zur Kontaktinformation bei Präsenzveranstaltungen
Bitte beachten Sie: Anlässlich der Änderungen in § 5 Satz 1 Nr. 1 der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) vom 5. Juni 2021 müssen Sie bei Präsenzveranstaltungen ab sofort neben Ihrem Namen, Ihrem Vornamen und einer sicheren Kontaktinformation (Telefonnummer - optional zusätzlich eine E-Mail-Adresse) verpflichtend auch Ihre Anschrift in Stud.IP eintragen. Die Funktion hierfür ist in Stud.IP bereits eingerichtet.
Hochschulgruppen: Bis 15. Juli registrieren!
Wir freuen uns über die Aktivitäten unserer studentischen Hochschulgruppen und unterstützen diese. Mit einer Registrierung als Hochschulgruppe können beispielsweise Räume oder finanzielle Unterstützung beantragt werden. Bitte beachten Sie: Bereits registrierte Hochschulgruppen müssen sich jährlich bis zum 15. Juli zurückmelden. Verspätete Rückmeldungen können wir leider nicht berücksichtigen. Das Rückmeldeformular und weitere Informationen für Hochschulgruppen finden Sie auf unserer Informationsseite.
ZIM // Gema-freie Musikbibliothek
Das ZIM bietet ab dem 12.07.2021 eine Gema-freie Musikbibliothek an, die alle Universitätsangehörigen nutzen können. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument zur Nutzung der Musikbibliothek.
Familienservice // Freie Kindergartenplätze
Kurzfristig gibt es für Kinder von Studierenden und Beschäftigten der Universität Passau mit Wohnsitz in der Stadt Passau noch freie Kindergartenplätze für September 2021. Wenn Sie Bedarf haben, melden Sie dies bitte dem Referat Diversity und Gleichstellung bis spätestens morgen, Donnerstag, 8. Juli, 12 Uhr, per E-Mail an familienservice@uni-passau.de. Informationen hierzu und weitere aktuelle Informationen für Eltern und Familien finden Sie im Juli-Newsletter des Familienservice.
Das nächste reguläre Update erscheint am 14. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Innwiese: Universität ergreift Maßnahmen
- Aktuelle Richtlinien für Präsenzveranstaltungen
- Wissenschaftsministerium plant Impfaktionen für Studierende
Neues aus der Universität:
- Peer-Programm zum Start in die Promotion
- Diversity-Mentoring-Programm mentUP* // Anmeldefrist bis 7. Juli verlängert
- Prüfungsplan für zentral organisierte Prüfungen ist online
- Umbauarbeiten: morgen früh kurzzeitig kein Strom im Gebäude WIWI
- Wartungsarbeiten am Campusportal am 5. Juli
Innwiese: Universität ergreift Maßnahmen
Vor dem Hintergrund wiederholter Massenpartys und Unruhen auf der Innwiese hat sich die Universität in Abstimmung mit der Stadt Passau, der Passauer Polizei sowie den Studierendenvertretungen entschieden, für die Innwiese bis auf weiteres folgende Regeln festzulegen:
- Das Abspielen von Musik, insbesondere die Benutzung tragbarer (Bluetooth)Lautsprecher, ist nicht gestattet.
- Der Konsum von Alkohol ist bis 23 Uhr gestattet.
- Sicherheitsdienste und Polizeikräfte werden in den kommenden Tagen und Wochen verstärkt Präsenz zeigen und Kontrollen durchführen.
Wir bedauern, diese Einschränkungen treffen zu müssen, und bitten um Verständnis, dass die aktuelle Situation uns leider keine andere Wahl lässt. Wir wollen, dass die Innwiese ein Ort für Austausch und Geselligkeit bleibt, der allen offen steht. Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen im Sinne eines fröhlichen UND friedlichen Miteinanders!
Aktuelle Richtlinien für Präsenzveranstaltungen
Im Rahmen der 13. BayIfSMV Richtlinien hat die Universität Richtlinien zur Durchführung von Präsenzveranstaltungen erstellt, die ab sofort Anwendung finden. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten dem PDF-Dokument und auf der Informationsseite des Facility Managements.
Wissenschaftsministerium plant Impfaktionen für Studierende
Der Freistaat Bayern will „zielgerichtete Impfaktionen für Studentinnen und Studenten für mehr Präsenz im kommenden Wintersemester“ ermöglichen. Dies hat das Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. „Zusammen mit den Hochschulen und Kommunen wollen wir Impfangebote so koordinieren, dass die vorhandenen Kapazitäten und Kontingente umfassend ausgeschöpft werden können“, so Wissenschaftsminister Bernd Sibler. Ein Konzept für zielgerichtete Impfaktionen für Studentinnen und Studenten wird derzeit vom Bayerischen Wissenschaftsministerium und dem Bayerischen Gesundheitsministerium zusammen mit den Hochschulen und Kommunen erarbeitet und zeitnah vorgestellt. Wir informieren Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten zu diesem Thema.
Peer-Programm zum Start in die Promotion
Sie haben während Ihres Studiums festgestellt, dass Sie Spaß daran haben, sich wissenschaftlich mit Problemen auseinanderzusetzen? Vielleicht haben Sie auch schon darüber nachgedacht, Wissenschaft als Beruf zu verfolgen? Die Promotion ist hierzu ein erster Schritt. Beim Einstieg in die Promotion unterstützt Sie das neue Peer-Programm „NaWi“
- bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Promotion
- bei der Einwerbung einer Finanzierung
- beim Kennenlernen des Promotionsalltags an der Universität Passau durch Mentorinnen und Mentoren
- durch Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote.
Weitere Informationen und die Bewerbung finden Sie auf den Seiten des Graduiertenzentrums.
Diversity-Mentoring-Programm mentUP* // Anmeldefrist bis 7. Juli verlängert
Sie möchten Ihre Karriere in der Wissenschaft gezielt weiterentwickeln oder zukünftig Verantwortung als Führungskraft übernehmen? Das Diversity-Mentoring-Programm mentUP* der Universität Passau unterstützt Sie bei der strategischen Laufbahnplanung, vermittelt karriererelevantes Wissen und bereitet auf Führungspositionen vor. Mit mentUP* fördert die Universität Passau Mitglieder von Gruppen, die in Universitäten sowie in Führungspositionen bisher unterrepräsentiert sind. Angesprochen sind Master-Studierende, Studierende kurz vor dem Staatsexamen, Promovierende, Post-Docs und Habilitierende aller Fakultäten. Im Oktober 2021 startet der nächste Durchgang. Die Bewerbung ist bis zum 07.07.21 möglich.
Prüfungsplan für zentral organisierte Prüfungen ist online
Das Prüfungssekretariat hat den finalen Prüfungsplan für die zentral organisierten Prüfungen im Sommersemester 2021 online veröffentlicht. Alle Informationen rund um die Präsenzprüfungen finden Sie ebenfalls auf den Webseiten des Prüfungssekretariats.
Umbauarbeiten: morgen früh kurzzeitig kein Strom im Gebäude WIWI
Am 1. Juli wird die Elektroverteilung im Gebäude Wirtschaftswissenschaften (Innstr. 27) umgebaut. Dies kann leider nicht ohne Betriebsunterbrechungen geschehen. In der Zeit von 3 bis 9 Uhr früh werden im Erdgeschoss kein Strom und im gesamten Gebäude kein Netzwerk und kein Telefon zur Verfügung stehen. Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
Wartungsarbeiten am Campusportal am 5. Juli
Am 5. Juli wird das Campusportal auf Grund von geplanten Wartungsarbeiten von 16 Uhr bis voraussichtlich 20 Uhr nicht zur Verfügung stehen. Für Studierende gilt es zu beachten, dass in dem genannten Zeitraum unter anderem keine Bescheinigungen ausgedruckt werden können und keine Änderungen der Kontaktdaten über das Campusportal möglich sein werden. Wir sind bemüht, die Arbeiten zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren. Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.“
Das nächste reguläre Update erscheint am 7. Juli um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Gemeinsamer Aufruf des Präsidenten und des Kanzlers
- Maskenpflicht auf dem Campus // Aktueller Stand
- Psychische Gesundheit in Corona-Zeiten // Ergebnisse der Studierendenbefragung
Gemeinsamer Aufruf des Präsidenten und des Kanzlers
Aus gegebenem Anlass bitten wir alle Angehörigen der Universität, das gemeinsame Schreiben des Präsidenten und des Kanzlers zu beachten.
Maskenpflicht auf dem Campus // Aktueller Stand
Die aktuellen Vorgaben zur Maskenpflicht auf dem Hochschulgelände haben sich inzwischen etwas gelockert: Gemäß dem von Universität Bayern e.V. mit den Bayerischen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst und Gesundheit und Pflege erarbeiteten Rahmenkonzept zur Durchführung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht in den Gebäuden auf dem Hochschulgelände FFP2-Maskenpflicht für Personen ab dem 16. Geburtstag, für die Beschäftigten gilt die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes gemäß den arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen. Besucherinnen und Besucher der Lesesäle müssen ebenfalls weiterhin während des gesamten Aufenthalts in Räumlichkeiten der Bibliothek FFP2-Masken tragen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.
Psychische Gesundheit in Corona-Zeiten // Ergebnisse der Studierendenbefragung
Sie erhalten mit diesem Update die Ergebnisse der Studierendenbefragung, die unser Qualitätsmanagement während des Wintersemesters 2020/2021 durchgeführt hat. Diese Ergebnisse sind außerordentlich wichtig für uns, um die tatsächlichen Auswirkungen der Coronakrise auf unsere Studierenden besser zu verstehen und zu erkennen, wo wir besonders dringend Antworten finden und Lösungen schaffen müssen. Die Vizepräsidentin für Studium und Lehre lädt Sie herzlich ein, diese erste Liste zu erweitern und sich mit Ihren Ideen und Erfahrungswerten in diesen wichtigen Austausch einzubringen. Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten dem Schreiben der Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Ethik.
Das nächste reguläre Update erscheint am 30. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Prüfungen: Keine Corona-Freiversuchsregelung im Sommersemester 2021
Prüfungen: Keine Corona-Freiversuchsregelung im Sommersemester 2021
Beachten Sie bitte folgendes: Im Sommersemester 2021 gibt es keine coronabedingte Freiversuchsregelung für die Prüfungen. Nur auf Prüfungen, die im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/21 geschrieben wurden, findet die Freiversuchsregelung Anwendung.
Das heißt, dass nicht bestandene und nicht angetretene Prüfungsleistungen im Sommersemester 2021 zählen und auf die Anzahl der Versuche, die Ihnen laut Ihrer Studien- und Prüfungsordnung zur Verfügung stehen, angerechnet werden.
Um keine Versuche zu verlieren, melden Sie sich bitte noch rechtzeitig vor Ablauf der Rücktrittsfrist ab. Für die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, die Philosophische Fakultät und den 1. Prüfungstermin der FIM ist dies der morgige Freitag, 18 Juni 2021.
Das nächste reguläre Update erscheint am 23. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022 // Erster Ausblick
- Erinnerung: Möglichkeit zur Erstimpfung für Beschäftigte durch den Betriebsarzt
- Psychische Gesundheit in Corona-Zeiten // Gemeinsame Veranstaltung von Universitätsleitung und AStA
Neues aus der Universität:
- Ende der Anmelde- und Rücktrittsfrist am 18.06.2021
Sommersemester 2021 und Wintersemester 2021/2022 // Erster Ausblick
Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV §23) vom 5. Juni 2021 bringt verbunden mit dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts zu Öffnungen an den Hochschulen Schritt für Schritt wieder mehr Bewegung in das Arbeits- und Campusleben an der Universität. Zum aktuellen Stand informiert Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch in einer Videobotschaft.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Die Universität Passau begrüßt die Öffnungsperspektiven für diesen Sommer sehr. Die Universitätsleitung finalisiert derzeit in Zusammenarbeit mit den Fakultäten und der Verwaltung ein Konzept für die Nutzung von Gebäuden und Freiflächen in den kommenden Wochen. Bitte beachten Sie, dass Sie zurzeit noch keine Räume buchen können. Wir informieren Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung.
- Das aktuelle Sommersemester bleibt in jedem Fall bis zum Ende online studierbar. Auch die Regelungen für die Präsenz- und Online-Prüfungen bleiben wie geplant bestehen.
- Im kommenden Wintersemester favorisiert die Universität eine Mischung aus Präsenz- und Online-Veranstaltungen. Ein reines Online-Semester soll es – sofern die Lage es gestattet – nicht mehr geben.
- Wir empfehlen vor diesem Hintergrund allen Studierenden, sich auf die Rückkehr nach Passau einzustellen und sich rechtzeitig nach einer Wohnung umzusehen.
Wir informieren Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung.
Erinnerung: Möglichkeit zur Erstimpfung für Beschäftigte durch den Betriebsarzt
Die Universität Passau unterstützt die bundesweite Impfkampagne mit einem weiteren Impftermin: Unser Betriebsarzt Dr. Stefan Hafner bietet für noch nicht geimpfte Beschäftigte am 18. Juni ab 13:00 Uhr Erstimpfungen mit dem Präparat von BioNTech/Pfizer an. Die betriebliche Impfung kann von allen Beschäftigten der Universität – auch von studentischen Angestellten – in Anspruch genommen werden, die bisher noch nicht geimpft sind.
Wenn Sie an einer Erstimpfung interessiert sind, melden Sie sich bitte bis spätestens Donnerstag, den 17. Juni 2021, 10:00 Uhr, direkt in StudIP unter der Veranstaltungsnummer 99999J oder dem Direktlink Covid-19 Impfung an. Den genauen Zeitpunkt Ihres Impftermins erhalten Sie nach Ablauf des Anmeldezeitraums per E-Mail.
Zur Impfung mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Impfpass
- Krankenkassenkarte
- Ausgefüllter und unterschriebener Impfaufklärungsbogen (dieser steht in der StudIP-Veranstaltung unter Dateien zum Download zur Verfügung)
Hinweis: Schalten Sie sich bitte aus Datenschutzgründen nach der Anmeldung in der Teilnehmerliste („Teilnehmende“) der StudIP-Veranstaltung „unsichtbar“.
Diese Impfung kann beim Betriebsarzt als Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsmanagements während der Arbeitszeit erfolgen. Beschäftigte mit Zeiterfassungspflicht buchen sich dafür bitte mit „Dienstgang Gehen“ am Zeiterfassungsterminal aus und nach ihrer Rückkehr mit „Dienstgang Kommen“ wieder ein. Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig über Datum, Uhrzeit und Ort Ihrer Impfung.
Wichtig: Wir erfahren ebenso wie alle anderen Anbieter erst kurzfristig, ob alle bestellten Impfdosen auch ausgeliefert wurden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen eine Impfung nicht garantieren können. Wir wollen möglichst alle Impfanmeldungen berücksichtigen. Sollten die bestellten Impfdosen nicht ausreichen, werden wir in Absprache mit dem Betriebsarzt nach Alter priorisieren (absteigend nach Geburtsdatum).
Psychische Gesundheit in Corona-Zeiten // Gemeinsame Veranstaltung von Universitätsleitung und AStA
Corona begleitet uns nun schon seit drei Semestern und das alltägliche Leben leidet darunter. Wie bei allen Bevölkerungsgruppen wird auch die psychische Gesundheit von Studierenden und Beschäftigten in Mittleidenschaft gezogen – und leider häufig zu wenig beachtet. Dies wollen wir, Vizepräsidentin Prof. Dr. Noltenius und der AStA, in Kooperation mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern, und Psychologinnen und Psychologen der Universität Passau ändern. In einer Auftaktveranstaltung können Sie sich unverbindlich über Beratungsstellen und Hilfsangebote informieren. In dieser Veranstaltung werden sich die beratenden Personen vorstellen. Anschließend wird in Breakout-Sessions der Diskurs zu spezifischen Themen (Angstzustände, Bewältigung von Stresssituationen etc.) angeboten.
Diese Veranstaltung richtet sich an alle Angehörigen der Universität Passau und wird über ZOOM stattfinden. Es ist ausdrücklich möglich, dass Sie anonym teilnehmen und sich über die Stud.IP-Einstellungen unsichtbar machen.
Die Veranstaltungsreihe soll im kommenden Semester erweitert werden, um noch genauer auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse eingehen zu können. Die Anmeldung ist ab sofort über Stud.IP möglich (Veranstaltungsnummer 25100).
Ende der Anmelde- und Rücktrittsfrist am 18.06.2021
Bitte beachten Sie. Die Anmelde- und Rücktrittsfrist für die Prüfungen im Sommersemester 2021 endet am 18.06.2021. An- oder Abmeldungen nach dem 18.06.2021 sind nicht mehr möglich.
Das nächste reguläre Update erscheint am 23. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Schnelltest-Angebot auf dem Campus pausiert
Schnelltest-Angebot auf dem Campus pausiert
Die Schnelltest-Station für Bürgertests auf dem Campusgelände wird ab 14. Juni bis auf weiteres eingestellt. Aufgrund der zuletzt erfreulich niedrigen 7-Tage-Inzidenzwerte haben sich die Testpflichten im Raum Passau und damit die Auslastung der Test-Station deutlich reduziert. Sollte in und um den Campus wieder ein erhöhter Testbedarf bestehen, wird die Universität das Angebot durch die Fa. Eichberger Reisen in Kooperation mit der Kurpark Apotheke, Bad Füssing, flexibel wieder aufnehmen. Kanzler Dr. Achim Dilling: „Der Campus-Testbus ist ein Zusatzangebot für die Universität und die Stadt als Ausdruck unserer Solidarität und Verantwortung. Wir danken der Firma Eichberger Reisen, der Stadt Passau und allen Beteiligten, die dieses Angebot in Zusammenarbeit mit dem Facility Management und dem Corona-Team der Universität möglich gemacht haben.“
In der Stadt Passau bestehen weiterhin zentrale Schnelltest-Stationen für Bürgertests. Sie finden diese im Schnelltest-Portal der Stadt Passau.
Das nächste reguläre Update erscheint am 16. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung // Auswirkungen auf die Universität
- Erstimpfung für Beschäftigte durch den Betriebsarzt // Weiterer Termin
- Ab 14. Juni längere Öffnung der Zentralbibliothek und des Lesesaals Juridicum
Neues aus der Universität:
- Sportzentrum // Gastvorträge zu Gesundheitsthemen
- Diversity-Mentoring-Programm mentUP* // Bis 15. Juni bewerben
13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung // Auswirkungen auf die Universität
Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV §23) vom 5. Juni 2021 wirkt sich, verbunden mit dem Beschluss des Bayerischen Kabinetts zu Öffnungen an den Hochschulen, auf das Arbeits- und Campusleben an der Universität zunächst wie folgt aus:
- Maskenpflicht (FFP2) auf dem gesamten Hochschulgelände: Zu unserem Bedauern schreibt die aktuelle Verordnung erneut das Tragen einer FFP2-Maske für das gesamte Hochschulgelände (Innen- und Außenbereiche) vor. Die Universitätsleitung hat in diesem Punkt umgehend Kontakt mit den zuständigen Stellen aufgenommen und sich für eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit sowie eine Lockerung der Pflicht eingesetzt. Wir informieren Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung und bitten Sie, bis dahin die Maskenpflicht zu berücksichtigen.
- Maskenpflicht für Beschäftigte: Für die Beschäftigten, die vor Ort arbeiten, gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Sie können die Maske nach Erreichen Ihres jeweiligen Arbeitsplatzes abnehmen, wenn Sie alleine im Raum sind.
- Beibehaltung der FFP2-Maskenpflicht in den Lesesälen: Besucherinnen und Besucher der Lesesäle müssen ebenfalls weiterhin während des gesamten Aufenthalts in Räumlichkeiten der Bibliothek FFP2-Masken tragen. Die Universitätsbibliothek erinnert daher daran, dass die Einhaltung der geforderten Gesundheitsschutzmaßnahmen die Grundlage für die Öffnung der Bibliothek bildet. Eine Nichteinhaltung kann daher zu einem Ausschluss von der Nutzung eines Lernarbeitsplatzes führen.
- AHA-Regeln: Zusätzlich zur Maskenpflicht bleiben die bewährten Regeln des Mindestabstandes von 1,5 Metern sowie der Hust-, Nies- und Handhygiene bestehen.
- Öffnung für Präsenzveranstaltungen: Die Universität Passau begrüßt die Öffnungsperspektiven für diesen Sommer sehr. Die Universitätsleitung wird in Zusammenarbeit mit den Fakultäten und der Verwaltung im Lauf der Woche beraten, wie wir unseren Campus Schritt für Schritt wieder mit Leben füllen und wie die detaillierte Nutzung von Gebäuden und Freiflächen in den nächsten Wochen aussehen kann. Bitte beachten Sie, dass Sie zurzeit noch keine Räume buchen können. Wir informieren Sie an dieser Stelle über die weitere Entwicklung.
- Online-Lehre und Prüfungen: Das aktuelle Sommersemester bleibt in jedem Fall bis zum Ende online studierbar. Auch die Regelungen für die Präsenz- und Online-Prüfungen bleiben wie geplant bestehen.
Erstimpfung für Beschäftigte durch den Betriebsarzt // Weiterer Termin
Die Universität Passau unterstützt die bundesweite Impfkampagne mit einem weiteren Impftermin: Unser Betriebsarzt Dr. Stefan Hafner bietet für noch nicht geimpfte Beschäftigte am 18. Juni ab 13:00 Uhr Erstimpfungen mit dem Präparat von BioNTech/Pfizer an. Die betriebliche Impfung kann von allen Beschäftigten der Universität – auch von studentischen Angestellten – in Anspruch genommen werden, die bisher noch nicht geimpft sind.
Wenn Sie an einer Erstimpfung interessiert sind, melden Sie sich bitte bis spätestens Donnerstag, den 17. Juni 2021, 10:00 Uhr, direkt in StudIP unter der Veranstaltungsnummer 99999J oder dem Direktlink Covid-19 Impfung an. Den genauen Zeitpunkt Ihres Impftermins erhalten Sie nach Ablauf des Anmeldezeitraums per E-Mail.
Zur Impfung mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Impfpass
- Krankenkassenkarte
- Ausgefüllter und unterschriebener Impfaufklärungsbogen (dieser steht in der StudIP-Veranstaltung unter Dateien zum Download zur Verfügung)
Hinweis: Schalten Sie sich bitte aus Datenschutzgründen nach der Anmeldung in der Teilnehmerliste („Teilnehmende“) der StudIP-Veranstaltung „unsichtbar“.
Diese Impfung kann beim Betriebsarzt als Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsmanagements während der Arbeitszeit erfolgen. Beschäftigte mit Zeiterfassungspflicht buchen sich dafür bitte mit „Dienstgang Gehen“ am Zeiterfassungsterminal aus und nach ihrer Rückkehr mit „Dienstgang Kommen“ wieder ein. Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig über Datum, Uhrzeit und Ort Ihrer Impfung.
Wichtig: Wir erfahren ebenso wie alle anderen Anbieter erst kurzfristig, ob alle bestellten Impfdosen auch ausgeliefert wurden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen eine Impfung nicht garantieren können. Wir wollen möglichst alle Impfanmeldungen berücksichtigen. Sollten die bestellten Impfdosen nicht ausreichen, werden wir in Absprache mit dem Betriebsarzt nach Alter priorisieren (absteigend nach Geburtsdatum).
Ab 14. Juni längere Öffnung der Zentralbibliothek und des Lesesaals Juridicum
Die Zentralbibliothek und der Lesesaal Juridicum bleiben ab Montag, 14. Juni 2021, unter der Woche auch in den späten Abendstunden geöffnet. Damit sind auch wieder Lernschichten zwischen 18 und 22:30 Uhr zur Reservierung frei gegeben. Für Details siehe Öffnungszeiten und anny-Buchungsseite.
Sportzentrum // Gastvorträge zu Gesundheitsthemen
Das Sportzentrum bietet Gastvorträge zu den Themen „Sleep is Key – durch besseren Schlaf zu mehr Konzentration und Leistungsfähigkeit“ (17.06.21), „Im digitalen Dauerstress? Der richtige Umgang mit dem Smartphone“ (21.06.2021) und „Healthy Habits – für mehr Motivation, Freude und Entspannung“ (01.07.21) an. Die Workshops werden von verschiedenen Gesundheitsfachkräften über die Plattform Zoom gehalten. Eine kostenlose Anmeldung erfolgt über das Hochschulsportprogramm. Hier finden Sie auch alle weiteren Informationen.
Diversity-Mentoring-Programm mentUP* // Bis 15. Juni bewerben
Mit mentUP* fördert die Universität Passau Mitglieder von Gruppen, die in Universitäten sowie in Führungspositionen bisher unterrepräsentiert sind. Angesprochen sind Master-Studierende, Studierende kurz vor dem Staatsexamen, Promovierende, Post-Docs und Habilitierende aller Fakultäten. Sie möchten Ihre Karriere in der Wissenschaft gezielt weiterentwickeln oder zukünftig Verantwortung als Führungskraft übernehmen? Das Diversity-Mentoring-Programm mentUP* der Universität Passau unterstützt Sie bei der strategischen Laufbahnplanung, vermittelt karriererelevantes Wissen und bereitet auf Führungspositionen vor. Im Oktober 2021 startet der nächste Durchgang. Die Bewerbung ist bis zum 15. Juni 2021 möglich.
Das nächste reguläre Update erscheint am 16. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Impfmöglichkeiten für Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland // Aktueller StandImpfmöglichkeiten für Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland // Aktueller Stand
Neues aus der Universität:
- Prüfungstermine für Staatsexamen Lehramt sind online
- Aktuelle Informationen des Familienservice
- Einführung der Exposé-Förderung für Promotionsinteressierte an der Universität Passau
Impfmöglichkeiten für Beschäftigte mit Wohnsitz im Ausland // Aktueller Stand
Nach Rücksprache mit der Stadt Passau können wir Ihnen heute erfreulicherweise mitteilen, dass nun auch Impfmöglichkeiten für Beschäftigte der Universität bestehen, die im Bundesgebiet gar keinen Wohnsitz haben, z.B. nur in Österreich wohnen, aber im Bundesgebiet sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Die bisherige Regelung, dass im kommunalen Impfzentrum der Stadt Passau Beschäftigte der Universität Passau (Prio 3) nur dann geimpft werden, wenn sie entweder einen Erst- oder Zweitwohnsitz in Passau haben, wird dadurch nun ergänzt.
Falls Sie im Ausland wohnen, aber an der Universität arbeiten und an einer Impfmöglichkeit vor Ort in Passau interessiert sind, können Sie im Online-Portal der Bayerischen Impfzentren hilfsweise die Adresse der Universität angeben. Ergänzend zum Nachweis Ihrer Tätigkeit an der Uni müssen Sie dann beim Termin Ihre Meldebescheinigung, beispielsweise aus Österreich, vorlegen. Bitte beachten Sie, dass diese Ausnahmeregelung nur gilt, wenn Sie tatsächlich vorwiegend vor Ort in Passau arbeiten und nicht im Homeoffice.
Prüfungstermine für Staatsexamen Lehramt sind online
Die vorläufigen Prüfungstermine für die Erste Staatsprüfung Lehramt im Herbst 2021 sind nun auf der Internetseite des Kultusministeriums veröffentlicht worden. Ebenso informiert unsere Prüfungssekretariat auf den Webseiten für die lehramtsbezogenen Studiengänge.
Aktuelle Informationen des Familienservice
Gute Nachrichten: In diesem Monat ging das 100. Glückwunschpaket zur Geburt eines Kindes in den Versand. Was es sonst Neues und Wissenswertes für Mütter, Väter und Familien auf dem Campus gibt, lesen Sie im aktuellen Monatsnewsletter des Familienservice der Universität.
Einführung der Exposé-Förderung für Promotionsinteressierte an der Universität Passau
Die Universität Passau hat mit der Exposé-Förderung ein neues Förderprogramm eingeführt, um besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen beim Übergang in die Promotion zu unterstützen und finanziell abzusichern.
Die Förderung soll dazu dienen, Ihnen innerhalb von zunächst sechs Monaten die Gelegenheit zu geben, erste Schritte Ihrer Promotion zu planen und eine weiterführende Finanzierung für Ihre Promotion vorzubereiten. Dafür erhalten Sie in dieser Zeit eine Stelle als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität Passau im Umfang von 80 Stunden pro Monat. In diesem Jahr werden erstmals vier Exposé-Förderungen vergeben.
Die Bewerbung auf eine Exposé-Förderung könnte für Sie infrage kommen, wenn:
- Sie eine Promotion an der Universität Passau planen und bereits in Kontakt mit einer potenziellen Betreuungsperson stehen
- Sie kurz vor dem Abschluss Ihres Studiums stehen oder es vor Kurzem abgeschlossen haben
- Sie noch nach einer Überbrückungsfinanzierung suchen, um Ihr Promotionsprojekt auszuarbeiten und eine Promotionsfinanzierung (Promotionsstipendium oder Drittmittelstelle) einzuwerben
Interesse? Informieren Sie sich beim Graduiertenzentrum über die Voraussetzungen und das Bewerbungsverfahren und bewerben Sie sich bis spätestens 31.08.2021!
Das nächste reguläre Update erscheint am 9. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erstimpfung durch den Betriebsarzt // Angebot für Beschäftigte
- Sportzentrum // Erste Hochschulsportangebote in Präsenzform möglich
Erstimpfung durch den Betriebsarzt // Angebot für Beschäftigte
Die Universität Passau unterstützt die bundesweite Impfkampagne: Unser Betriebsarzt Dr. Stefan Hafner bietet für noch nicht geimpfte Beschäftigte am 8. Juni ab 8:30 Uhr Erstimpfungen mit dem Präparat von BioNTech/Pfizer an. Die betriebliche Impfung kann von allen Beschäftigten der Universität – auch von studentischen Angestellten – in Anspruch genommen werden, die bisher noch nicht geimpft sind.
Wenn Sie an einer Erstimpfung interessiert sind, melden Sie sich bitte bis spätestens Montag, den 7. Juni 2021, 10:00 Uhr, direkt in StudIP unter der Veranstaltungsnummer 99999I oder dem Direktlink Covid-19 Impfung an. Den genauen Zeitpunkt Ihres Impftermins erhalten Sie nach Ablauf des Anmeldezeitraums per E-Mail.
Zur Impfung mitzubringen sind:
- Personalausweis
- Impfpass
- Ausgefüllter und unterschriebener Impfaufklärungsbogen (dieser steht in der StudIP-Veranstaltung unter Dateien zum Download zur Verfügung)
Hinweis: Schalten Sie sich bitte aus Datenschutzgründen nach der Anmeldung in der Teilnehmerliste („Teilnehmende“) der StudIP-Veranstaltung „unsichtbar“.
Diese Impfung kann beim Betriebsarzt als Maßnahme des betrieblichen Gesundheitsmanagements während der Arbeitszeit erfolgen. Beschäftigte mit Zeiterfassungspflicht buchen sich dafür bitte mit „Dienstgang Gehen“ am Zeiterfassungsterminal aus und nach ihrer Rückkehr mit „Dienstgang Kommen“ wieder ein. Wir benachrichtigen Sie rechtzeitig über Datum, Uhrzeit und Ort Ihrer Impfung.
Wichtig: Wir erfahren ebenso wie alle anderen Anbieter erst kurzfristig, ob alle bestellten Impfdosen auch ausgeliefert wurden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen eine Impfung nicht garantieren können. Wir wollen möglichst alle Impfanmeldungen berücksichtigen. Sollten die bestellten Impfdosen nicht ausreichen, werden wir in Absprache mit dem Betriebsarzt nach Alter priorisieren (absteigend nach Geburtsdatum).
Sportzentrum // Erste Hochschulsportangebote in Präsenzform möglich
Aufgrund der derzeitigen Corona-Lockerungen können ab dem 31. Mai 2021 das Fitnessstudio sowie die Tennisangebote jeweils mit Terminvergabe wieder in Präsenz starten. Die Online-Buchung ist ab sofort freigeschaltet. Bei stabil niedriger Inzidenz wird das Sportzentrum das Kursangebot unter Beachtung der aktuell geltenden Hygieneschutzverordnungen so schnell wie möglich erweitern.
Das nächste reguläre Update erscheint am 2. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Universitätsbibliothek // Ab 12. Juni Wochenendöffnungen von Lesesälen
- Ausgabe von Selbsttests an Studierende zur Unterstützung des Präsenzbetriebes
- Studentenwerk // Probenräume öffnen wieder
Neues aus der Universität:
- Prüfungstermine zentral organisierter Präsenzprüfungen
- Hochschulwahlen // Bitte gehen Sie zur Briefwahl!
Universitätsbibliothek // Ab 12. Juni Wochenendöffnungen von Lesesälen
Die Zentralbibliothek sowie die Lesesäle Nikolakloster, Wirtschaftswissenschaften und Juridicum werden ab Samstag, den 12. Juni 2021, auch wieder am Wochenende öffnen. Buchbar werden Lernschichten von 9 bis 13.30 Uhr und von 14 bis 18.30 Uhr sein.
Ausgabe von Selbsttests an Studierende zur Unterstützung des Präsenzbetriebes
Der Freistaat Bayern hat ein Testkonzept für die Hochschulen vorgegeben, welches vorsieht, dass Testungen für Studierende gezielt als ergänzendes Instrument zum Infektionsschutz eingesetzt werden, um möglichst effektiv und praktikabel den derzeit eingeschränkt zulässigen Präsenzbetrieb zu erleichtern, zu begleiten und zu unterstützen. Die allgemeinen und speziellen Vorgaben, Hinweise und Empfehlungen zur Hygiene und zum Infektionsschutz – insbesondere die jeweils geltenden Bestimmungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und des jeweiligen Rahmenhygienekonzeptes – bleiben von der Verwendung von Tests unberührt und sind daher weiterhin einzuhalten. Dies gilt insbesondere für den vorgeschriebenen Mindestabstand und die Maskenpflichten, wo diese vorgesehen sind.
Die Ausgabe der Selbsttests erfolgt ab sofort über die Lesesäle der Universitätsbibliothek zu den jeweiligen Öffnungszeiten. Die Ausgabe erfolgt nach Bedarf. Es erfolgt keine Erfassung von persönlichen Daten der Studierenden, lediglich um die Vorlage des Studierendenausweises wird gebeten.
Studentenwerk: Probenräume öffnen wieder
Ab dem 26. Mai 2021 öffnet die Kulturförderung des Studentenwerks ihre Proberäume wieder für maximal zwei Personen. Einzelmusikübende und Duos können ihre Probezeiten ab jetzt online reservieren. Kulturgruppen wenden sich bitte an das Kulturbüro. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des Studentenwerks.
Prüfungstermine zentral organisierter Präsenzprüfungen
Die Prüfungstage der zentral organisierten Prüfungen im Sommersemester 2021 sind ab sofort auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats veröffentlicht. Genaue Zeiten und Räume folgen Anfang Juli 2021. Über Prüfungstermine und Prüfungsformate der dezentral organisierten Prüfungen informieren Sie sich bitte über die Lehrstuhlseiten und/oder Stud.IP.
Hinweis für Studierende: Bitte beachten Sie, dass Sie sich bis zum 18.06.2021 in HISQIS von Prüfungen an-, bzw. abmelden können, sofern Sie wissen, dass Sie nicht teilnehmen wollen. Später eingehende An- oder Abmeldungen sind nicht möglich.
Erinnerung: Hochschulwahlen // Bitte gehen Sie zur Briefwahl!
Am 30. Juni 2021 finden die diesjährigen Hochschulwahlen statt. Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation bitten wir alle Wahlberechtigten, eine Stimmabgabe in Form der Briefwahl gegenüber der Präsenzwahl zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit aller an der Wahl beteiligten und mitwirkenden Personen zu nutzen.
Wahlberechtigte, die eine Stimmabgabe in Form der Briefwahl beabsichtigen, müssen dies fristgerecht beim Wahlleiter beantragen. Dieser Antrag muss gem. § 12 Abs. 2 S. 1 BayHSchWO spätestens am 14. Tag vor Beginn der Wahl (16. Juni 2021) beim Wahlleiter eingehen und in Textform erfolgen. Wenn Sie die Wahlunterlagen persönlich entgegennehmen, können Sie Anträge auf Briefwahl bis sieben Tage vor der Wahl (23. Juni 2021) stellen. Der Antrag kann auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden. Den Antrag finden Sie auf der Internetseite des Wahlamts.
Das Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement hat eine besonders einfache und zeitsparende Möglichkeit eingerichtet, die Briewahlunterlagen via Stud.IP bequem von zu Hause aus zu beantragen. Bitte tragen Sie sich entsprechend Ihrer Statusgruppe ein:
66500 Antrag Briefwahl Studierende Juristische Fakultät
66501 Antrag Briefwahl Studierende Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
66502 Antrag Briefwahl Studierende Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
66503 Antrag Briefwahl Studierende Fakultät für Informatik und Mathematik
Die Wahlberechtigungen wurden am 26. Mai 2021 versendet. Weitere Informationen zu den Wahlen erhalten Sie auf der Website des Wahlamts.
Das nächste reguläre Update erscheint am 2. Juni um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Impfungen für Universitätsangehörige mit Zweitwohnsitz in Passau // Aktueller Stand
- Erhöhte Prioritätsstufe für Beschäftigte des Freistaates Bayern // Aktueller Stand
Aus der Universität:
- Hochschulwahlen // Bitte gehen Sie zur Briefwahl!
Impfungen für Universitätsangehörige mit Zweitwohnsitz in Passau // Aktueller Stand
Nachdem Angehörige der Universität, die in Passau ihren Zweitwohnsitz haben, wiederholt am Passauer Impfzentrum abgewiesen wurden, hat die Universitätsleitung das Gespräch mit der Stadt gesucht. Künftig werden Beschäftigte der Universität Passau im Impfzentrum der Dreiflüssestadt gegen das Coronavirus geimpft – unabhängig von ihrer Priorisierung und unabhängig davon, ob Passau der Erst- oder Zweitwohnsitz ist. Entscheidend ist nur, dass Sie in Passau gemeldet sind. Über eine ähnliche Regelung für Studierende sind beide Seiten derzeit noch im Austausch. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie an dieser Stelle informiert.
Erhöhte Prioritätsstufe für Beschäftigte des Freistaates Bayern // Aktueller Stand
Die Impfpriorisierung von Stufe 3 für beschäftigte des Freistaates Bayern, die u.a. auch für Hochschulpersonal gilt, ist nun in der Softwareaktualisierung des Portals der Bayerischen Impfzentren berücksichtigt worden. Künftig genügt es, bei „Ich arbeite in einer Kinder- oder Jugendbetreuung, Schule, bzw. Hochschule“ die Auswahl „Hochschule“ zu treffen, um vom System in die Priorisierungsgruppe 3 eingestuft zu werden. Damit dies technisch gelingt, müssen folgende Schritte auch bei bereits registrierten Personen erfolgen:
- Abwahl der Kategorie „Hochschule“
- Speicherung der Daten
- Erneute Auswahl der Kategorie „Hochschule“
- Speicherung der Daten
Diese Priorisierung gilt ausdrücklich auch für Studierende und Promotionsstudierende, die einen Arbeitsvertrag mit der Universität Passau haben. Diesen empfehlen wir, zusätzlich zum orangefarbenen Studierendenausweis den Arbeitsvertrag vorzulegen.
Hochschulwahlen // Bitte gehen Sie zur Briefwahl!
Am 30. Juni 2021 finden die diesjährigen Hochschulwahlen statt. Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation bitten wir alle Wahlberechtigten, eine Stimmabgabe in Form der Briefwahl gegenüber der Präsenzwahl zum Schutz der eigenen Gesundheit und der Gesundheit aller an der Wahl beteiligten und mitwirkenden Personen zu nutzen.
Wahlberechtigte, die eine Stimmabgabe in Form der Briefwahl beabsichtigen, müssen dies fristgerecht beim Wahlleiter beantragen. Dieser Antrag muss gem. § 12 Abs. 2 S. 1 BayHSchWO spätestens am 14. Tag vor Beginn der Wahl (16. Juni 2021) beim Wahlleiter eingehen und in Textform erfolgen. Wenn Sie die Wahlunterlagen persönlich entgegennehmen, können Sie Anträge auf Briefwahl bis sieben Tage vor der Wahl (23. Juni 2021) stellen. Der Antrag kann auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden. Den Antrag finden Sie auf der Internetseite des Wahlamts.
Das Zentrum für Informationstechnologie und Medienmanagement hat eine besonders einfache und zeitsparende Möglichkeit eingerichtet, die Briewahlunterlagen via Stud.IP bequem von zu Hause aus zu beantragen. Bitte tragen Sie sich entsprechend Ihrer Statusgruppe ein:
66500 Antrag Briefwahl Studierende Juristische Fakultät
66501 Antrag Briefwahl Studierende Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
66502 Antrag Briefwahl Studierende Philosophische Fakultät
66503 Antrag Briefwahl Studierende Fakultät für Informatik und Mathematik
Die Wahlberechtigungen werden am 26. Mai 2021 versendet, jedoch können Sie bereits jetzt die Möglichkeit zur Beantragung der Briefwahlunterlagen nutzen.
Das nächste reguläre Update erscheint am 26. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Weitere Öffnungsschritte der Stadt Passau // Auswirkungen auf die Universität
- Erhöhte Prioritätsstufe 3 für Beschäftigte des Freistaates Bayern // Ergänzung für Promotionsstudierende
- Impfungen für Universitätsangehörige mit Zweitwohnsitz in Passau
Neues aus der Universität:
- Aktuelle Informationen des Familienservice
Weitere Öffnungsschritte der Stadt Passau // Auswirkungen auf die Universität
Die Stadt Passau hat an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35 unterschritten. Deshalb gelten seit dem heutigen Mittwoch weitere Lockerungen im Stadtgebiet, denen sich die Universität anschließt. Für das Miteinander auf dem Campus bedeutet das konkret:
- Im Außenbereich der Universität Passau besteht keine Maskenpflicht mehr.
- In den Gebäuden besteht weiterhin Maskenpflicht. In allen Bereichen der Universitätsbibliothek ist weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
- Es dürfen sich Gruppen aus maximal drei Hausständen bis zu einer Gesamtpersonenzahl von zehn Personen bilden.
- Die Freisitze (Tische und Bänke) an der Mensa und am Audimax sind wieder freigegeben.
Für die Innwiese und alle anderen Wiesen auf dem Campus gelten folgende Regeln:
- Grillen und Feiern bleiben verboten, ebenso Beer Pong und ähnliche Spiele mit Party-Charakter.
- Erlaubt sind Gruppen bis maximal zehn Personen.
Die positive Entwicklung in Passau zeigt, dass wir im Hinblick auf den Infektionsschutz und ein verantwortungsvolles Miteinander alle gemeinsam vieles richtig gemacht haben. Das wollen wir uns auch weiterhin bewahren. Bitte denken Sie deshalb daran, dass bei uns auf dem Campus ebenso wie im gesamten Stadtgebiet weiterhin die AHA-Regeln gelten: Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da, wo es eng wird – eine Alltagsmaske tragen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Erhöhte Prioritätsstufe 3 für Beschäftigte des Freistaates Bayern // Ergänzung für Promotionsstudierende
Ergänzend zum Sonder-Update vom 6. Mai möchten wir Sie noch einmal auf folgende Punkte besonders hinweisen: Um im Portal der Bayerischen Impfzentren die erhöhte Priorität 3 zu erlangen, müssen Sie im Abschnitt „Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens“ zwei Häkchen setzen:
- Verfassungsorgane / Regierung / Verwaltung / Justiz
- in leitender bzw. besonders relevanter Position in einer der o.g. Tätigkeiten
Diese Priorisierung gilt ausdrücklich auch für studentische Beschäftigte bzw. für Promotionsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis. Diesen empfehlen wir, zusätzlich zum orangefarbenen Studierendenausweis den Arbeitsvertrag vorzulegen.
Impfungen für Universitätsangehörige mit Zweitwohnsitz in Passau
Nachdem Angehörige der Universität, die in Passau ihren Zweitwohnsitz haben, wiederholt am Passauer Impfzentrum abgewiesen wurden, hat die Universitätsleitung das Gespräch mit der Stadt gesucht. Kanzler Dr. Achim Dilling: „Wir stehen in einem konstruktiven Dialog und sind zuversichtlich, dass eine gemeinsame Lösung geschaffen werden kann, die es allen Universitätsangehörigen mit Zweitwohnsitz in Passau künftig erlaubt, sich im Impfzentrum der Dreiflüssestadt gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Für Beschäftigte mit Zweitwohnsitz in Passau, die in den Prioritätsgruppen 1 bis 3 sind, ist das aktuell schon möglich.“ Über die weitere Entwicklung halten wir Sie an dieser Stelle informiert.
Aktuelle Informationen des Familienservice
Der aktuelle Monatsnewsletter des Familienservice der Universität informiert Sie über wichtige Entwicklungen und neue Informationen für Mütter, Väter und Familien.
Das nächste reguläre Update erscheint am 19. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erhöhte Prioritätsstufe 3 für Beschäftigte des Freistaates Bayern // Das müssen Studentische Hilfskräfte beachten
Erhöhte Prioritätsstufe 3 für Beschäftigte des Freistaates Bayern // Das müssen Studentische Hilfskräfte beachten
Für Personen, die u.a. in Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen tätig sind, gilt nun im Hinblick auf die Impfpriorisierung die Prioritätsstufe 3 (erhöhte Priorität). Diese Priorisierung gilt ausdrücklich auch für studentische Beschäftigte – allerdings haben wir zahlreiche Rückmeldungen erhalten, dass die Änderung im Impfportal nicht bei allen von Ihnen funktioniert.
Bitte beachten Sie: Um im Portal der Bayerischen Impfzentren die erhöhte Priorität zu erlangen, müssen Sie im Abschnitt „Ich arbeite in Einrichtungen zur Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens“ zwei Häkchen setzen:
- Verfassungsorgane / Regierung / Verwaltung / Justiz
- in leitender bzw. besonders relevanter Position in einer der o.g. Tätigkeiten
Zum Nachweis der Impfberechtigung bzw. der Priorisierungsstufe 3 empfehlen wir, dass studentische Beschäftigte zusätzlich zum orangefarbenen Studierendenausweis ihren Arbeitsvertrag vorlegen.
Das nächste reguläre Update erscheint am 12. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Maskenpflicht auf dem Campus gilt weiter
- Inzidenzabhängiges Angebot von Lernarbeitsplätzen in der Universitätsbibliothek
- Erinnerung // Zusätzliches Schnelltest-Angebot ab 7. Mai auf dem Campus
Neues aus der Universität:
- „Frag die Unileitung“: Neue Runde am 11. Mai
Maskenpflicht auf dem Campus gilt weiter
Die Stadt Passau hat in ihrer aktuellen Allgemeinverfügung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Zonen um den Klostergarten und am Inn eingegrenzt. Die genauen Bereiche finden Sie auf der Informationsseite der Stadt Passau. Bitte beachten Sie, dass die Maskenpflicht davon unabhängig auf dem gesamten Gelände sowie in den Gebäuden der Universität Passau weiterhin gilt. Bitte halten Sie sich weiterhin an diese Pflicht und helfen Sie uns dabei, das Ansteckungsrisiko auf dem Campus für uns alle so niedrig wie möglich zu halten. Vielen Dank!
Inzidenzabhängiges Angebot von Lernarbeitsplätzen in der Universitätsbibliothek
Nach der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV), zuletzt geändert am 27. April 2021, muss die Universitätsbibliothek die Anzahl der buchbaren Plätze bei einem Inzidenzwert von über 100 über einen Zeitraum von drei Tagen um ca. 40 Prozent senken. Liegt im umgekehrten Fall die Inzidenz über fünf Tage hinweg unter dem Wert 100, kann das Angebot an buchbaren Arbeitsplätzen wieder erhöht werden. Wenn die Regelung wechselt, erfolgt das jeweils neue Angebot stets nach zwei Arbeitstagen. Daher wird im Buchungsmanagementsystem „anny“ der Universitätsbibliothek der Zeitraum der im Voraus buchbaren Slots auf zwei Tage reduziert. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte immer den Webseiten der Universitätsbibliothek.
Erinnerung // Zusätzliches Schnelltest-Angebot ab 7. Mai auf dem Campus
Wie bereits angekündigt bietet die Universität Passau in enger Abstimmung mit der Stadt Passau eine weitere Schnelltest-Station für Bürgertests auf dem Campusgelände an. Ein Test-Omnibus wird Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9:00 – 12:00 Uhr in der Innstraße 45A (Gelände der ehemaligen Spedition Ehret) im Einsatz sein. Das Angebot erfolgt durch die Fa. Eichberger Reisen in Kooperation mit der Kurpark Apotheke, Bad Füssing, die sich für die Testorganisation und -durchführung nach einem streng qualitätsgeprüften System verantwortlich zeichnet. Das Angebot startet am Freitag, 7. Mai 2021. Weitere Informationen und das Anmeldeportal finden Sie rechtzeitig im Schnelltest-Portal der Stadt Passau.
„Frag die Unileitung“: Neue Runde am 11. Mai
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vizepräsidentin Prof. Dr. Bettina Noltenius und Kanzler Dr. Achim Dilling laden alle interessierten Studierenden der Uni Passau erneut zu einer virtuellen offenen Fragerunde ein, in der Sie ihre Fragen an unsere Unileitung live stellen können.
11. Mai, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr, Veranstaltungsnummer 69999C in Stud.IP, dort wird auch der Zoom-Link hinterlegt.
Wir freuen uns auf den gemeinsamen Austausch!
Das nächste reguläre Update erscheint am 12. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Neues Infektionsschutzgesetz // Auswirkungen auf die Universität
- Zusätzliches Schnelltest-Angebot ab 7. Mai auf dem Campus
- Reduzierung der Anzahl buchbarer Arbeitsplätze in den Lesesälen der Universitätsbibliothek
- Einreise von Studierenden und Promovierenden aus Drittstaaten
Neues aus der Universität:
- Prüfungen // Anmelde- und Rücktrittsfristen
- Förderung für studentische Projekte im Sommersemester
- Aktionstag Diversity am 18. Mai
Neues Infektionsschutzgesetz // Auswirkungen auf die Universität
Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Infektionsschutzgesetz“) vom 22. April 2021 ist bereits in Kraft getreten. Letzten Freitag hatten die bayerischen Universitätsleitungen die Gelegenheit, mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst die derzeit geltende Rechtslage zu besprechen. Daraus ergab sich Folgendes:
- Die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt das Bundesinfektionsschutzgesetz für uns bindend aus. Danach bleibt es dabei, dass an den Hochschulen nach wie vor, unabhängig von der Inzidenz, keine Präsenzveranstaltungen stattfinden.
- Entsprechend der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen die Hochschulen zudem bis auf weiteres mit den gegebenen Hygienekonzepten inzidenzunabhängig labor-, kunst-, musik- und sportpraktische Veranstaltungen durchführen.
- Bibliotheken und Archive können nach wie vor unter den aktuell geltenden Bestimmungen geöffnet werden – Sie können die bestehenden Leistungen der Universitätsbibliothek also weiterhin nutzen.
- Die Abnahme von Präsenzprüfungen ist weiterhin zulässig, wenn zwischen allen Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 m und weitere Maßgaben der Hygienekonzepte gewahrt sind.
Sollten sich hier Veränderungen ergeben, werden wir an dieser Stelle darüber informieren.
Zusätzliches Schnelltest-Angebot ab 7. Mai auf dem Campus
Die Universität Passau bietet in enger Abstimmung mit der Stadt Passau eine weitere Schnelltest-Station für Bürgertests auf dem Campusgelände an. Ein Test-Omnibus wird Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 9:00 – 12:00 Uhr in der Innstraße 45A (Gelände der ehemaligen Spedition Ehret) im Einsatz sein. Das Angebot erfolgt durch die Fa. Eichberger Reisen in Kooperation mit der Kurpark Apotheke, Bad Füssing, die sich für die Testorganisation und -durchführung nach einem streng qualitätsgeprüften System verantwortlich zeichnet. Das Angebot startet am Freitag, 7. Mai 2021. Weitere Informationen und das Anmeldeportal finden Sie rechtzeitig auf unserer Website unter dem Schnelltest-Portal der Stadt Passau.
Reduzierung der Anzahl buchbarer Arbeitsplätze in den Lesesälen der Universitätsbibliothek
Aufgrund der Bestimmungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) vom 27. April muss die Universitätsbibliothek bei einem 7-Tage-Inzidenzwert über 100 ihr Arbeitsplatzangebot für Langzeitnutzerinnen und -nutzer reduzieren. Daher werden vom kommenden Montag, den 3. Mai, nur noch ca. 60 Prozent der bisher verfügbaren Arbeitsplätze buchbar sein. Die Universitätsbibliothek gleicht diesen Verlust an verfügbaren Arbeitsplätzen durch erweiterte Öffnungszeiten im Mai aus. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie informiert.
Einreise von Studierenden und Promovierenden aus Drittstaaten
Wie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) mitgeteilt haben, müssen Studierende und Promovierende aus Drittstaaten, die zum Zweck der Aufnahme eines Studiums bzw. für einzelne Semesteraufenthalte einreisen, künftig keine Präsenzbescheinigung mehr vorlegen. Es genügt der entsprechende Zulassungsbescheid der Hochschule. Diese Information finden Sie auch in den Einreise-FAQs des Bundesministeriums des Innern. Die Universität Passau stellt dennoch weiterhin eine Präsenzbescheinigung für Studierende und Promovierende aus Drittstaaten zur Verfügung, die Sie bei Bedarf per E-Mail anfragen können. Austauschstudierende wenden sich bitte an Stefanie Dallmeier, Vollstudierende an Luise Haack.
Prüfungen // Anmelde- und Rücktrittsfristen
Die Bekanntmachung der Anmelde- und Rücktrittsfristen für das Sommersemester 2021 sowie allgemeine Hinweise zur Prüfungsanmeldung finden Sie ab sofort unter den semesterbezogenen Informationen. Bitte beachten Sie: Bei Problemen mit der Prüfungsanmeldung wenden Sie sich bitte an den/die für Ihren Studiengang zuständige/n Sachbearbeiter/in im Prüfungssekretariat. Es besteht eine allgemeine Anmeldepflicht. Studierende, die sich nicht zu einer Prüfung angemeldet haben, haben auch keinen Anspruch darauf an der Prüfung teilzunehmen.
Förderung für studentische Projekte im Sommersemester
Auch und gerade in Zeiten der Online-Lehre möchte die Universität studentische Aktivitäten fördern. Bis zum 9. Mai können Studierende und Hochschulgruppen Fördermittel für ihr studentisches Projekt beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Webseiten.
Aktionstag Diversity am 18. Mai
Auch dieses Jahr beteiligt sich die Universität Passau mit verschiedenen Aktionen am bundesweiten Diversity-Tag am 18. Mai. Mit „rollen-spielerischen Online-Diversity-Impuls-Workshops“ sind alle interessierten Beschäftigten und Studierenden zu einem Perspektivenwechsel eingeladen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website zum Diversity-Tag. Um den Diskurs zum Thema Diversity auf dem Campus fortzusetzen, lädt Sie die Vizepräsidentin Prof. Dr. Christina Hansen und das Referat Diversity und Gleichstellung zudem herzlich zur Podiumsdiskussion „Diversityprozesse an wissenschaftlichen Einrichtungen - ein „besonderes Gewässer“ für Veränderungsprozesse“ ein. Dieser Round Table ist zugleich die Abschlussveranstaltung aus der Ringvorlesung der Universität zum Thema UniVersity.
Das nächste reguläre Update erscheint am 5. Mai um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- „Corona-Eilgesetz II“ ist nun in Kraft getreten
- Tiefgarage ist am 26.4. geschlossen
- Bitte bleiben Sie vorsichtig!
„Corona-Eilgesetz II“ ist nun in Kraft getreten
Die COVID-19-bedingten Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz gelten nun für das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 weiter.
Konkret bedeutet das, dass sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 erstreckt. Dadurch wird eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht. In unseren FAQ haben wir dazu weitere Informationen für Sie zusammengestellt. Dort können Sie sich informieren, was das konkret für Sie bedeutet.
Tiefgarage ist am 26.4. geschlossen
Am Montag, 26. April, muss aufgrund von Bauarbeiten im Bereich der Tiefgaragenausfahrt WIWI („Studierendengarage“, Innstraße 27) die komplette Tiefgarage gesperrt werden. Wir planen vorsichtshalber eine ganztägige Sperrung ein. Sobald die Bauarbeiten beendet sind, wird die Tiefgarage wieder geöffnet. Als Ersatz wird die Tiefgarage Audimax in der Innstraße 31 an diesem Tag geöffnet sein.
Bitte bleiben Sie vorsichtig!
In den letzten Tagen haben wir leider beobachten müssen, dass mit den Corona-Regeln wieder sorgloser umgegangen wird – gerade auch auf unserem Außengelände. Es ist uns wichtig, dass Sie gesund bleiben. Wenn Sie also das Frühlingswetter für Treffen im erlaubten Rahmen, für Spaziergänge in der Stadt oder eine kleine Pause auf der Innwiese nutzen: Bitte passen Sie gut auf sich auf und nehmen Sie Rücksicht auf die Verhaltensregeln, die uns alle schützen – auf und außerhalb des Universitätscampus.
Was zurzeit zu beachten ist, haben wir auf den zweisprachigen orangefarbenen Plakaten für Sie zusammengefasst, die Sie auf dem Campus verteilt finden. Bitte beachten Sie außerdem, dass auf dem gesamten Campusgelände (Innen- und Außenbereiche) ebenso wie in der Passauer Innenstadt weiterhin eine Maskenpflicht gilt. Bitte appellieren Sie auch an andere, die Infektionsschutzbestimmungen weiterhin einzuhalten – damit wir alle gemeinsam gut durch dieses Sommersemester kommen. Vielen Dank!
Das nächste reguläre Update erscheint am 28. April um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Campuskarte und Semesterticket
- Bitte bleiben Sie vorsichtig!
Campuskarte und Semesterticket
Wie bisher können Sie – sofern Sie während des Semesters in Passau vor Ort sind und die Busse nutzen wollen – Ihre Studierendenausweise als Fahrausweise in den Passauer Stadtbussen benutzen. Die Validierung Ihrer CampusCard ist derzeit an den bekannten vier Validierungsstationen (Mensa, Verwaltungsgebäude Innstr. 41, Haupteingang WIWI-Fakultät und Vorraum Schließfächer im Nikolakloster) möglich. Erstsemesterstudierende müssen zum Validieren nicht eigens an die Universität kommen: Sie erhalten für das Sommersemester 2021 die CampusCard bereits validiert per Post zugesandt. Die Karte ist damit bis zum 30.09.2021 gültig.
Bitte beachten Sie: In den Bussen müssen Sie weiterhin zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis bei sich haben. Bitte denken Sie außerdem daran, dass Busfahren derzeit nur mit FFP2-Maske möglich ist.
Bitte bleiben Sie vorsichtig!
In den letzten Tagen haben wir leider beobachten müssen, dass mit den Corona-Regeln wieder sorgloser umgegangen wird – gerade auch auf unserem Außengelände. Es ist uns wichtig, dass Sie gesund bleiben. Wenn Sie also das Frühlingswetter für Treffen im erlaubten Rahmen, für Spaziergänge in der Stadt oder eine kleine Pause auf der Innwiese nutzen: Bitte passen Sie gut auf sich auf und nehmen Sie Rücksicht auf die Verhaltensregeln, die uns alle schützen – auf und außerhalb des Universitätscampus.
Was zurzeit zu beachten ist, haben wir auf den zweisprachigen orangefarbenen Plakaten für Sie zusammengefasst, die Sie auf dem Campus verteilt finden. Bitte beachten Sie außerdem, dass auf dem gesamten Campusgelände (Innen- und Außenbereiche) ebenso wie in der Passauer Innenstadt weiterhin eine Maskenpflicht gilt. Bitte appellieren Sie auch an andere, die Infektionsschutzbestimmungen weiterhin einzuhalten – damit wir alle gemeinsam gut durch dieses Sommersemester kommen. Vielen Dank!
Das nächste reguläre Update erscheint am 21. April um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- „Pendlerbescheinigung“ für Studierende für das Sommersemester 2021
- Studentenwerk // Aktualisierte FAQ zur Überbrückungshilfe online
- Universitätsbibliothek hat seit 6. April eine „Virtuelle Infotheke“
„Pendlerbescheinigung“ für Studierende für das Sommersemester 2021
Wie auch im vergangenen Semester stellt die Universität Passau eine Bescheinigung zur Verfügung, die es Studierenden, die beispielsweise im österreichischen Grenzraum leben, ermöglicht, für Studienzwecke (Besuch der Bibliothek, Teilnahme an Prüfungen) einzureisen. Sie finden diese Bescheinigung seit Semesterbeginn zum Download auf den Webseiten der Universität. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur zusammen mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung der Universität Passau aus dem Sommersemester 2021 gültig ist.
Studentenwerk // Aktualisierte FAQ zur Überbrückungshilfe online
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von April bis Ende September 2021 erneut mit Zuschüssen bis zu 500 Euro im Monat. Für Anträge ab 1. April gelten leicht angepasste Richtlinien, die öffentlich zugänglich sind. Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz stellt hierzu auf seinen Webseiten eine Telefon-Hotline sowie aktualisierte FAQ in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.
Universitätsbibliothek hat seit 6. April eine „Virtuelle Infotheke“
Die Universitätsbibliothek verlagert die Infotheke der Zentralbibliothek ins Virtuelle und eröffnet ab 6. April eine "Virtuelle Infotheke". Universitätsangehörige und externe Nutzerinnen und Nutzer können im Zoom-Meeting Fragen zur Bibliotheksbenutzung stellen. In der Orientierungswoche steht diese Online-Beratung von Dienstag bis Freitag, jeweils 10 bis 15 Uhr zur Verfügung. Ab dem 12. April werden die Zeiten auf Montag bis Freitag, 10 bis 17 Uhr, ausgeweitet.
Das nächste Update erscheint am 14. April um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erinnerung: Studierendenbefragung zum WS im Auftrag der Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Ethik
Weitere Themen:
- Virtueller Masterinfotag am 16. April
Erinnerung: Studierendenbefragung zum WS im Auftrag der Vizepräsidentin für Studium, Lehre und Ethik
Wir möchten Sie noch einmal bitten, bis einschließlich 6. April an der Studierendenbefragung zum Wintersemester 2020/2021 teilzunehmen. Mit Ihrer Unterstützung kann sich die Universität besser auf die Herausforderungen im Sommersemester vorbereiten. Sollten Sie schon teilgenommen haben, bedanken wir uns herzlich dafür!
Zur Studierendenbefragung 2020/21 (Passwort: 3657my)
Virtueller Masterinfotag am 16. April
Am Veranstaltungstag erwartet Sie von 9 bis 18 Uhr ein vielfältiges digitales Programm, an dem Sie bequem von zuhause aus teilnehmen können:
- Informieren Sie sich zeitlich unabhängig in Videos und an virtuellen Infoständen über unsere Masterstudiengänge sowie zu den Themen Bewerbung/Einschreibung, Auslandsstudium, Promotion, Gründungsförderung und Nachhaltigkeit an der Uni Passau.
- Stellen Sie in Live-Chats Fragen zu Studiengängen und Themen rund ums Studium an Expertinnen und Experten der verschiedenen Fachbereiche. Studierende und Alumni der Uni Passau berichten dabei auch aus der eigenen Erfahrung im Studiengang.
Vor allem interessant für externe Studieninteressierte, die unseren Campus noch nicht kennen, werden darüber hinaus folgende Programmpunkte sein: virtuelle Touren und Live-Führungen über unseren Campus, Rundgangsvideos durch ZMK, Bibliothek und Sportzentrum sowie die Vorstellung der Dreiflüssestadt Passau als Studienort.
Anmeldung & Infos zum virtuellen Masterinfotag finden Sie online.
Das nächste Update erscheint am 7. April um 18 Uhr.
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Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Landtag beschließt „Corona-Eilgesetz II“
- Bund verlängert Überbrückungshilfe für Studierende für das Sommersemester
Weitere Themen:
- Förderung für studentische Projekte
Landtag beschließt „Corona-Eilgesetz II“
Die COVID-19-bedingten Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz sollen für das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 weiter gelten – dies hat der Bayerische Landtag in München am 24. März beschlossen. Konkret bedeutet das, dass sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das aktuelle Wintersemester und das kommende Sommersemester erstreckt. Dadurch wird eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.
Ein weiterer zentraler Inhalt der Gesetzesänderung sind die Regelungen für wissenschaftliche Beamtinnen und Beamte auf Qualifikationsstellen, also für Akademische Rätinnen und Räte, für Akademische Oberrätinnen und Oberräte, für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren sowie für Professorinnen und Professoren auf Tenure-Track-Stellen. Sofern deren Stellen zwischen dem 01. März 2020 und dem 31. März 2021 begründet wurden oder bestanden, können diese über die im Hochschulpersonalgesetz genannten maximalen Zeiträume hinaus um zwölf Monate verlängert werden. Näheres lesen Sie in der Mitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Bund verlängert Überbrückungshilfe für Studierende für das Sommersemester
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Deutsche Studentenwerk (DSW) haben vereinbart, die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingten Notlagen auch im gesamten Sommersemester 2021 anzubieten. Anträge auf einen Zuschuss bis zu 500 Euro im Monat sind online möglich.
Antragsberechtigt für die Zuschüsse sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung in Deutschland wohnen, an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert und nicht beurlaubt sind. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Studentenwerks.
Förderung für studentische Projekte
Bis zum 31.März können Studierende und studentische Hochschulgruppen Fördermittel für ihr studentisches Projekt beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite der Universität.
Das nächste Update erscheint am 31. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Fortführung der Maskenpflicht bei Präsenzprüfungen bis 9. April
Weitere Themen:
- Wartungsarbeiten am Campusportal am 22. März
- Online-Lehre // eScout-Qualifizierung für studentische Hilfskräfte
Fortführung der Maskenpflicht bei Präsenzprüfungen bis 9. April
Aufgrund des anhaltend hohen Infektionsgeschehens hat der Präsident der Universität verfügt, dass die Maskenpflicht für universitäre Präsenzprüfungen über den 18. März hinaus bis einschließlich 9. April verlängert wird. In allen Präsenzprüfungen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Beteiligten verpflichtend, auch während der Prüfung am Prüfungsplatz. Die Universitätsleitung empfiehlt zudem auch weiterhin, dass Sie – soweit möglich – in Präsenzprüfungen eine FFP2-Maske tragen. Explizit von der Maskenpflicht ausgenommen ist die juristische Universitätsprüfung. Wir kommen damit einer Vorgabe des Bayerischen Justizministerium nach, in deren Zuständigkeit das Treffen dieser Regelungen fällt.
Bitte beachten Sie auch die aktualisierten Schutz- und Hygienekonzepte für schriftliche und mündliche Prüfungen sowie für praktische Prüfungen auf den Webseiten des Prüfungssekretariats.
Wartungsarbeiten am Campusportal am 22. März
Am 22. März wird das Campusportal auf Grund von geplanten Wartungsarbeiten von 16 Uhr bis voraussichtlich 20 Uhr nicht zur Verfügung stehen. Für Studierende gilt es zu beachten, dass in dem genannten Zeitraum unter anderem keine Bescheinigungen ausgedruckt werden können und keine Änderungen der Kontaktdaten über das Campusportal möglich sein werden. Wir sind bemüht, die Arbeiten zeitlich auf ein Minimum zu reduzieren. Für Rückfragen steht Ihnen der ZIM-Support im Rahmen der Öffnungszeiten zur Verfügung. Aktuelle Informationen über den Stand sowie den Abschluss der Wartungsarbeiten finden Sie auf der „Aktuelles“-Seite des ZIM.
Online-Lehre // eScout-Qualifizierung für studentische Hilfskräfte
Die eScout-Qualifizierung richtet sich an studentische Hilfskräfte. Durch die Teilnahme an den Veranstaltungen und den Austausch in der Community können sie an ihrer jeweiligen Einrichtung kompetent in technischen Fragen zum Thema Online-Lehre weiterhelfen.
Das Transferforum Di-Tech verfolgt mit der eScout-Qualifikation mehrere Lernziele:
- Sie kennen sich mit der Infrastruktur der Online-Lehre aus und können bei technischen Fragen den Dozierenden an ihrem Lehrstuhl kompetent weiterhelfen.
- Sie lernen das Unterstützungs-Netzwerk kennen und nutzen die Beratungs- und Supportstruktur der eScout-Community.
- Sie kennen Möglichkeiten der digitalen Begleitung von Veranstaltungen.
- Sie können direkt Feedback aus der Studierendensicht geben.
Die Weiterqualifizierungen finden jedes Semester nach der Prüfungsphase und vor Vorlesungsbeginn statt. Die Weiterqualifizierungsprogramme schließen mit einem Zertifikat ab. Nähere Informationen erhalten interessierte Studierende über 68679 Seminar: eScout-Qualifizierung: Weiterqualifizierung im SoSe 2021. Aktuell setzt sich das gesamte Weiterqualifizierungsprogramm aus drei Teilen zusammen, in denen die Teilnehmenden jeweils eine kleine Aufgabenstellung erfüllen müssen:
- 68676 B1 ILIAS - Intensivkurs am Donnerstag 1.4 von 10.00-11.30 Uhr
- 68677 B2 Online-Prüfungen mit Stud.IP und Vips umsetzen am Dienstag 6.4 von 10.00-11.30 Uhr
- 68678 B3 Online-Prüfungen mit Klaus Online umsetzen am Donnerstag 8.4 von 10.00-11.30 Uhr
Die Workshops können auch einzeln besucht werden. Die Anmeldung erfolgt über Stud.IP.
Das nächste Update erscheint am 24. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Videobotschaft des Präsidenten
- Teilöffnung der Universitätsbibliothek am 15. März
- „Corona-Eilgesetz II“ // Ausblick des Wissenschaftsministeriums
- Erweiterung der Corona-Satzung der Universität ist in Kraft getreten
- Bayerisches Impfregistrierungsportal // Englischer Screencast
- Einladung zur Studierendenbefragung zum Wintersemester
Weitere Themen:
- Informationen des Familienservice // Studieren-mit-Kind-Preis
- Studentenwerk // Neue Stabsstelle für Internationalisierung
- Studentenwerk // Mensa-Lieferdienst verlängert Bestellzeiten
Videobotschaft des Präsidenten
Zum Semesterende sowie zum Ausblick auf das kommende Sommersemester wendet sich Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch heute in einer Videobotschaft an die Universitätsfamilie.
Teilöffnung der Universitätsbibliothek am 15. März
Im Zuge der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung öffnet die Universitätsbibliothek wieder ab Montag, 15. März, die Zentralbibliothek und die vier dezentralen Lesesäle für den Publikumsverkehr. Vorerst von montags bis freitags bietet jeder Lesesaal wieder reservierungspflichtige Langzeitnutzungen und terminfreie Kurzzeitnutzungen an. In beiden Fällen ist während des gesamten Aufenthalts in den Bibliotheksgebäuden eine FFP2-Maske zu tragen.
Langzeitnutzung: Die Buchung von Arbeitsplätzen steht allen Universitätsangehörigen offen und erfolgt über eine Online-Reservierung. Alle fünf Lesesäle bieten jeweils Lernschichten an von 8.00 bis 12.00 Uhr / 8.30 bis 12.30 Uhr und von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr / 13.30 bis 17.30 Uhr.
Kurzzeitnutzung: Ohne Terminbuchung können sowohl Universitätsangehörige als auch externe Nutzerinnen und Nutzer einen Lesesaal für maximal eine Stunde aufsuchen, um Medien auszuleihen, zurückzugeben und zu vervielfältigen. Die Freihandbereiche sind zugänglich, Arbeitsplätze aber nicht. Die Zentralbibliothek hat hierfür von 8 bis 20 Uhr geöffnet, in den dezentralen Lesesälen besteht von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr Zugang zur Kurzzeitnutzung.
Mit der Öffnung der Lesesäle stellt die Universitätsbibliothek den Lieferdienst über die Hauspost und den Scandienst für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ein. Wissenschaftliche Beschäftigte sind daher angehalten, Ausleihen im Rahmen der Kurzzeitnutzung zu tätigen.
Online-Bestellungen von Lesesaalbüchern können noch bis zum Donnerstag, 11. März, bis 12 Uhr abgesandt werden, danach wird diese Bestellmöglichkeit abgeschaltet. Bestellungen, die die Universitätsbibliothek bis dahin erreichen, liegen spätestens ab Freitagvormittag, 10 Uhr, im Abholbereich der Zentralbibliothek bereit.
Der Scanservice für Studierende und externe Nutzerinnen und Nutzer besteht weiterhin für diejenigen, die sich außerhalb von Passau und Umgebung aufhalten. Nutzerinnen und Nutzer vor Ort sind angehalten, im Rahmen der Kurzzeitnutzung selbst Scans anzufertigen.
„Corona-Eilgesetz II“ // Ausblick des Wissenschaftsministeriums
Die COVID-19-bedingten Änderungen im Bayerischen Hochschulgesetz sollen für das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 weiter gelten – das betonte Wissenschaftsminister Bernd Sibler anlässlich der Ersten Lesung des „Corona-Eilgesetzes II“ im Bayerischen Landtag in München.
Konkret bedeutet das, dass sich Fachsemester- und damit auch Regelstudienzeit-gebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Zum anderen werden die Regelungen zur individuellen Regelstudienzeit auch auf das Wintersemester 2020/2021 und das Sommersemester 2021 erstreckt. Dadurch wird eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht. Der Gesetzentwurf soll für das Wintersemester 2020/2021 und für das Sommersemester 2021 gelten. Näheres lesen Sie in der Mitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst. Wir informieren Sie an dieser Stelle, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.
Erweiterung der Corona-Satzung der Universität ist in Kraft getreten
Im Update vom 3. Februar hatten wir Sie bereits informiert, dass der Senat einer erneuten Satzungsänderung zugestimmt hat, um so für Studierende aufgrund der Corona-Sondersituation entstandene Nachteile abzumildern. Diese Regelung ist nun zum 9. März in Kraft getreten.
Prüfungen, die im Wintersemester 2020/2021 angetreten werden, werden somit im Falle des Nichtbestehens nicht gewertet (freier Prüfungsversuch). Dies gilt auch im Fall des Nichtbestehens wegen Abbruch der Prüfung oder Rücktritt ohne Nachweis eines wichtigen beziehungsweise triftigen Grundes. Ausgenommen sind bestandene Prüfungsleistungen und Abschlussarbeiten sowie der Fall einer Bewertung mit „nicht bestanden“ beziehungsweise „ungenügend“ aufgrund einer Täuschungshandlung, das Vorliegen eines Plagiats sowie Staatsexamen (Lehramt) und gleichgestellte universitäre Abschlussprüfungen (JUP). Diese Information finden Sie auch in unseren FAQ zum Thema Prüfungen.
Bayerisches Impfregistrierungsportal // Englischer Screencast
Das Impfregistrierungsportal in Bayern ist bisher nur auf Deutsch verfügbar. Unsere Webredaktion hat daher einen Screencast in englischer Sprache erstellt, in dem Robert Holbach die Optionen des Portals auf Englisch erklärt. Sie können den Screencast bei Youtube und Vimeo abrufen. Bitte geben Sie diese Information gerne an Ihre internationalen Kommilitoninnen und Kommilitonen weiter.
Einladung zur Studierendenbefragung zum Wintersemester
Das fast vergangene Wintersemester hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt, in Hinblick auf die Lehre, die Prüfungen und den (Studien-)Alltag. Die Lehre im kommenden Sommersemester wird wieder in digitaler Form stattfinden, hoffentlich begleitet von Lockerungen im öffentlichen und sozialen Leben. Für das kommende Semester möchten wir gut vorbereitet sein und bitten Sie, an unserer Studierendenbefragung zum Wintersemester 2020/21 teilzunehmen. Wir möchten erfahren, wie es Ihnen ergangen ist und Hinweise erhalten, wie das kommende Semester von Seiten der Universität besser gestaltet werden kann. Den Zugangslink erhalten Sie in den kommenden Tagen über Stud.IP. Die Befragung steht in deutscher und in englischer Sprache zur Verfügung. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Teilnahme.
Informationen des Familienservice // Studieren-mit-Kind-Preis
Die Universität Passau vergibt an allen Fakultäten einmal pro Semester den „Studieren-mit-Kind-Preis“ und würdigt damit den besonderen Einsatz von Eltern, denen es gelungen ist, Kindererziehung und ein erfolgreiches Studium zu vereinbaren. Ausgezeichnet werden studentische Mütter und Väter, die ihr Studium mit überdurchschnittlichen Studienleistungen abgeschlossen haben. Das Preisgeld beträgt einmalig jeweils 500 Euro. Die Bewerbungsfrist endet am 14. April 2021.
Diese und weitere Informationen für Eltern und Familien, u. a. das neue Online-Meldeformular für schwangere und stillende Studentinnen, finden Sie im aktuellen Newsletter des Familienservice, der ab sofort in deutscher und englischer Sprache erscheint.
Studentenwerk // Neue Stabsstelle für Internationalisierung
Das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz hat eine neue Stabsstelle für Internationalisierung eingerichtet. Kristin Weiherer, die sich Ihnen in einem Steckbrief kurz vorstellt, wird sich zukünftig in Zusammenarbeit mit den International Offices der Universitäten und Hochschulen für eine noch bessere Koordination der Betreuung der internationaler Studierender einsetzen.
Studentenwerk // Mensa-Lieferdienst verlängert Bestellzeiten
Ab sofort haben Sie eine Stunde mehr Zeit, um Essen und Getränke über den Mensa-Lieferdienst zu bestellen. Bestellungen werden nun am aktuellen Tag jeweils bis 12.00 Uhr entgegengenommen. Nähere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
Das nächste Update erscheint am 17. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Zentrale Präsenzprüfungen // Informationen zu Sitzplänen
- Studentenwerk // Kostenlose FFP2-Masken für bedürftige Studierende
- Ausblick: Ansprache des Bundespräsidenten an die Studierenden
Weitere Themen:
- Internationaler Frauentag am 8. März // Angebote der Universität
Zentrale Präsenzprüfungen // Informationen zu Sitzplänen
Bitte beachten Sie nochmals folgende Bedingung für die Teilnahme an zentralen Präsenzprüfungen: Auf den Webseiten des Prüfungssekretariats ist veröffentlicht, in welchem Prüfungsraum Ihre Prüfung stattfindet und welcher Sitzplatz Ihnen zugewiesen wurde.
Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Prüfung, wo Ihr Sitzplatz ist. Sollten Sie Ihren Platz auf den Sitzplänen nicht finden, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihre zuständige Sachbearbeitung im Prüfungssekretariat. Ohne Sitzplatz dürfen Sie an der Prüfung nicht teilnehmen.
Achten Sie am Prüfungstag bitte insbesondere auf dem Weg zum Campus und in den Prüfungsräumen jederzeit auf ausreichend Abstand. Bitte halten Sie die Regeln ein! Sie schützen damit sich selbst, Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, die Aufsichten und alle Personen, die an der Organisation beteiligt sind.
Studentenwerk // Kostenlose FFP2-Masken für bedürftige Studierende
Studierende der Hochschulen und Universitäten in Regensburg, Passau, Landshut, Deggendorf, Pfarrkirchen und Straubing, die sich derzeit in einer finanziellen Notlage befinden, können über die Sozialberatung sechs kostenlose FFP2 Masken erhalten. Bitte schicken Sie hierfür eine E-Mail an sozialberatung@stwno.de und erklären Sie in der E-Mail Ihre Bedürftigkeit (z.B. Jobverlust durch die Coronakrise, Wegfall elterlicher Unterstützung etc.). Zudem müssen in der E-Mail eine Postanschrift und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung angegeben werden.
Ausblick: Ansprache des Bundespräsidenten an die Studierenden am 12. April
Am 12. April 2021 wird sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Videoansprache an die Studierenden an deutschen Hochschulen wenden, um ihnen für ihren pragmatischen Umgang mit den teils enormen Belastungen, die sich aus der Pandemie für das Hochschulstudium ergeben, zu danken und ihnen für die kommende Zeit Mut zuzusprechen. Der Bundespräsident wird die Rede am Montag, dem 12. April 2021, um 11:00 Uhr halten. Auf der Webseite des Bundespräsidenten wird ab Redebeginn der Livestream und anschließend der Videomitschnitt zu finden sein.
Internationaler Frauentag am 8. März // Angebote der Universität
Am 08. März 2021 findet der Internationale Frauentag statt. Ab sofort stehen auf der Website zum Weltfrauentag verschiedene digitale Aktivitäten rund um den Aktionstag zur Verfügung. Unter anderem finden Sie dort einen Videobeitrag der Autorin und Feministin Gemma Lienas und eine Fotocollage der „FIM-Frauen“. Das MINT-Frauennetzwerk lädt zudem alle Interessierten am 08. März von 16 bis 18 Uhr zu einer digitalen Podiumsdiskussion ein.
Das nächste Update erscheint am 10. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Freiversuchsregelungen // Informationen für Studierende zur Verbuchung in HISQIS
- Präsenzprüfungen // Identitätsnachweise
- Zugangsdaten zu Online-Prüfungen
- Studentenwerk // Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage wird verlängert
Weitere Themen:
- Studentenwerk // Psychologische Beratung für Studierende ausgeweitet
- Offene Fragerunde mit der Universitätsleitung
Freiversuchsregelungen // Informationen für Studierende zur Verbuchung in HISQIS
Mit dem Update vom 03.02.2021 hat die Kommunikationsabteilung über die Erweiterung/Verlängerung der Corona-Satzung berichtet:
- Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Wintersemester werden nicht gewertet.
- Die Freiversuchsregelungen gelten nicht für Staatsexamina (Lehramt) und gleichgestellte universitäre Abschlussprüfungen (JUP), Abschlussarbeiten sowie für Leistungen, die aufgrund eines Plagiats nicht bestanden wurden.
Im Prüfungssystem HISQIS werden diese Prüfungsleistungen mit dem Vermerk „KNA“ (nicht gezählter Prüfungsversuch wegen Corona) verbucht. Sie finden diese Leistungen unter der Bescheinigung „Angemeldete Prüfungen und Atteste ohne Modulzuordnung“.
Nicht bestandene Prüfungen werden zunächst mit der jeweiligen Note (4,3/4,7/5,0) bzw. mit den juristischen Punkten (0/2/3) verbucht. Das Zentrale Prüfungssekretariat wird rechtzeitig vor Ende des Anmeldezeitraums für den zweiten Prüfungstermins FIM (21.03.2021) bzw. vor Beginn der Anmeldefristen im Sommersemester 2021 diese Noten/Punkte mit dem Vermerk „KNA“ überschreiben.
Präsenzprüfungen // Identitätsnachweise
Seit dieser Woche laufen die zentral organisierten Prüfungen.
Bitte beachten Sie: Nehmen Sie zur Legitimation ihre gültige CampusCard mit Lichtbild (orange mit Validierung 31.03.2021) in die Prüfung mit. Studierende mit grauer CampusCard, mit Ersatzkarte oder Karte ohne Lichtbild müssen weitere Nachweise wie Personalausweis und/oder Studienbescheinigung vorlegen. Da Handys am Arbeitsplatz nicht erlaubt sind, ist die Vorlage einer auf dem Handy gespeicherten Campuscard nicht möglich.
Zugangsdaten zu Online-Prüfungen
Viele von Ihnen werden in diesem Semester an Online-Prüfungen mit der neuen Software Klaus Online teilnehmen. Die jeweiligen Prüferinnen und Prüfer werden Ihnen dazu den Zugangslink und ein individuelles Zugangskennwort per E-Mail an Ihre studentische Adresse senden. Bitte beachten Sie:
- Diese Zugangsdaten werden an Ihre studentische E-Mail-Adresse gesendet.
- Dieses Postfach ist nicht identisch mit dem Postfach in Stud.IP.
- Nachrichten an Ihre studentische E-Mail-Adresse werden nicht an Stud.IP weitergeleitet.
- Wenn Sie keine Weiterleitung an Ihre private E-Mail-Adresse eingerichtet haben, müssen Sie das Postfach Ihrer studentischen E-Mail-Adresse abrufen, um an der Online-Prüfung teilnehmen zu können.
- Die einfachste Methode, Ihr studentisches Postfach abzurufen, ist über die Webseite: https://email.uni-passau.de.
Für Rückfragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an den ZIM-Support wenden.
Studentenwerk // Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage wird verlängert
Die im Juni 2020 erstmals vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingeführte und zuletzt bis einschließlich März verlängerte Überbrückungshilfe wird nun auf das gesamte Sommersemester 2021 ausgeweitet. Wenn Sie sich also ab April in einer pandemiebedingten Notlage befinden, können Sie bis Ende des Sommersemesters 2021 weitere Anträge auf Überbrückungshilfe stellen. Mehr Informationen zur Verlängerung finden Sie auf der Website des Studentenwerks.
Studentenwerk // Psychologische Beratung für Studierende ausgeweitet
Wie das Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz mitteilt, wird seit Mitte Januar eine psychologische Beratung für die Studierenden der Universitäten und Hochschulen in Regensburg, Passau, Deggendorf (einschließlich der Studierenden in Pfarrkirchen und Cham), Landshut und Straubing angeboten. Das Team der psychologischen Beratung ist an die Sozialberatung des Studentenwerks angebunden und arbeitet aktuell von Regensburg aus. Die erste psychologische Beraterin ist bereits im Einsatz . Ab April 2021 wird eine weitere psychologische Beraterin das Team verstärken.
„Frag die Unileitung“: Offene Fragerunde für alle Studierenden
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vizepräsidentin Prof. Dr. Bettina Noltenius und Kanzler Dr. Achim Dilling informieren in einer Zoom-Veranstaltung alle Studierenden über die aktuellen Corona-Maßnahmen und über das aktuelle Geschehen an der Universität und beantworten Ihre Fragen. Alle Studierenden der Universität sind herzlich dazu eingeladen:
- 9. März, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr, Veranstaltungsnummer 69999C in Stud.IP, dort wird auch der Zoom-Link hinterlegt.
Ebenso wird es in den kommenden Wochen je eine Fragerunde für die Beschäftigten der Universität sowie für die Mitglieder des akademischen Mittelbaus geben.
Das nächste Update erscheint am 3. März um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Schreiben des Präsidenten zum Prüfungsauftakt
- Prüfungen // Wichtiger Hinweis zu den Sitzplänen
Aus der Universität:
- Offene Fragerunde mit der Universitätsleitung
Schreiben des Präsidenten zum Prüfungsauftakt
Zum Auftakt der Prüfungsphase hat sich Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch mit einem Schreiben an die Studierenden gewandt.
Studentenwerk // KfW-Studienkredit für Studierende aus Nicht-EU-Ländern endet bald
Bitte beachten Sie nochmals folgende Teilnahmebedingung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zentraler Präsenzprüfungen: Auf den Webseiten des Prüfungssekretariats ist veröffentlicht, in welchem Prüfungsraum Ihre Prüfung stattfindet und welcher Sitzplatz Ihnen zugewiesen wurde. Informieren Sie sich bitte unbedingt vor der Prüfung, wo Ihr Sitzplatz ist. Sollten Sie Ihren Platz auf den Sitzplänen nicht finden, kontaktieren Sie bitte umgehend Ihre zuständige Sachbearbeitung im Prüfungssekretariat. Ohne Sitzplatz dürfen Sie an der Prüfung nicht teilnehmen.
„Frag die Unileitung“: Offene Fragerunde für alle Studierenden
Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch, Vizepräsidentin Prof. Dr. Bettina Noltenius und Kanzler Dr. Achim Dilling informieren in einer Zoomveranstaltung alle Studierenden über die aktuellen Corona-Maßnahmen und über das aktuelle Geschehen an der Universität und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung. Alle Studierenden der Universität sind herzlich dazu eingeladen:
- 9. März, 17:00 Uhr – 18:30 Uhr, Veranstaltungsnummer 69999C in Stud.IP, dort wird auch der Zoom-Link hinterlegt).
Ebenso wird es in den kommenden Wochen je eine Fragerunde für die Beschäftigten der Universität sowie für die Mitglieder des akademischen Mittelbaus geben.
Das nächste Update erscheint am 24. Februar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Präsenzprüfungen // Informationen zum Infektionsschutz und Sitzpläne
- Studentenwerk // KfW-Studienkredit für Studierende aus Nicht-EU-Ländern endet bald
Aus der Universität:
- „Universität heute“ // Neue Vorträge mit Diskussion im Februar
Präsenzprüfungen // Informationen zum Infektionsschutz und Sitzpläne
Die Universitätsleitung hat die aktuellen Richtlinien zum Vollzug der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für schriftliche und mündliche Präsenzprüfungen freigegeben. Die Richtlinien sind ab sofort online einsehbar. Ebenso hat das Prüfungssekretariat die Sitzpläne für die bevorstehenden zentralen Präsenzprüfungen online veröffentlicht und die FAQ rund um die Präsenzprüfungen noch einmal aktualisiert.
Unsere Bitten an Sie:
Bitte schauen Sie rechtzeitig vor der Prüfung nach, welcher Sitzplatz Ihnen zugewiesen wurde und suchen Sie Ihren Sitzplatz zügig auf. Bitte informieren Sie sich vorab auch schon über die Infektionsschutzmaßnahmen bei Präsenzprüfungen – und vergessen Sie nicht, Ihre aktuelle Telefonnummer in Stud.IP im Reiter „Profil“ unter „Kontaktverfolgung“ zu hinterlegen.
Achten Sie am Prüfungstag bitte insbesondere auf dem Weg zum Campus und in den Prüfungsräumen jederzeit auf ausreichend Abstand. Die Maßnahmen sorgen dafür, dass Sie alle sicher an den Prüfungen teilnehmen können.
Bitte halten Sie die Regeln ein! Sie schützen damit sich selbst, Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen, die Aufsichten und alle Personen, die an der Organisation beteiligt sind.
Studentenwerk // KfW-Studienkredit für Studierende aus Nicht-EU-Ländern endet bald
Noch zum 15. Februar können ausländische Studierende/Geflüchtete aus Nicht-EU-Ländern den zinslosen KfW-Studienkredit für den Finanzierungsbeginn 01.03.2021 abschließen. Danach endet dieses coronabedingte Programm und der KfW-Studienkredit steht nur noch Studierenden aus Deutschland und der EU zur Verfügung. Interessierte können sich direkt an die Sozialberatung für ihre Hochschule wenden.
„Universität heute“ // Neue Vorträge mit Diskussion im Februar
Was kann eine Universität allgemein sein, was sollte sie sein? Wie wandelt sich ihr Auftrag vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Anforderungen – und welchen spezifischen Weg will die Universität Passau einschlagen? Die Universitätsleitung hat eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Die Idee der Universität – heute (in Passau)“ angestoßen, in der sie diese und weitere Fragen öffentlich diskutieren und beantworten will.
Am Freitag, 12. Februar, von 18 Uhr bis 19:30 Uhr werden der Umweltwissenschaftler und Politiker Prof. Dr. Ernst Ulrich von Weizsäcker und die Soziologin Prof. Dr. Anna Henkel die Reihe fortsetzen.
Am Mittwoch, 24. Februar, von 14 Uhr bis 15:30 Uhr sind der Informatiker Prof. Dipl.-Ing. Dr. Horst Bischof und der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Jörg Fedtke zu Gast.
Die Vortragsreihe steht allen Interessierten offen.
Die Veranstaltung findet virtuell via Zoom statt. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme online an. Die Vorträge werden jeweils für Dokumentationszwecke aufgezeichnet. In der Aufzeichnung sind jeweils nur die Referentin oder der Referent sichtbar und hörbar, das Publikum wird nicht aufgezeichnet. Die Mitschnitte werden nicht veröffentlicht.
Das nächste Update erscheint am 17. Februar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Erweiterung der Corona-Satzung: Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Wintersemester werden nicht gewertet
- NEUE Informationen zum Grenzübertritt für österreichische Studierende
Aus der Universität:
- Wissenschaftsminister Sibler im Dialog zur Hochschulreform
- Veranstaltungsprogramm des Graduiertenzentrums für Promotionsinteressierte
Erweiterung der Corona-Satzung beschlossen: Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Wintersemester werden nicht gewertet
Der Senat hat über den Vorschlag der Universitätsleitung beraten, die Corona-Satzung der Universität Passau zu erweitern und so für Studierende aufgrund der Corona-Sondersituation entstandene Nachteile abzumildern. Der Senat hat der Satzungsänderung zugestimmt. Nicht bestandene und nicht angetretene universitäre Prüfungen im Wintersemester 2020/2021 werden demnach nicht gewertet.
Nach Erteilung des Einvernehmens des Kultus- und des Justizministeriums erfolgt die Ausfertigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung. Dieses Verfahren beansprucht erfahrungsgemäß etwas Zeit. Wir informieren in den Updates, sobald dieses erteilt ist. Danach tritt die neue Regelung in Kraft. Bitte beachten Sie auch, dass die Staatsprüfungen in der Verantwortung der zuständigen Ministerien liegen und daher die Corona-Satzung der Universität Passau auf Staatsprüfungen keine Anwendung finden kann.
Sobald die Änderungssatzung in Kraft ist, bedeutet dies konkret für Sie: Bei
- Nichtantritt (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung),
- Prüfungsabbruch oder
- Nichtbestehen
zählt die Prüfungsanmeldung bzw. der Prüfungsversuch automatisch nicht.
Bitte beachten Sie: Diese Regelung gilt nicht für Staatsexamina und angemeldete Abschlussarbeiten. Bitte beachten Sie: Die Freiversuchsregelung greift außerdem nicht für bestandene Prüfungen bzw. Abschlussarbeiten und auch nicht, wenn Sie aufgrund einer Täuschungshandlung oder eines Plagiats nicht bestanden haben.
NEUE Informationen zum Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich
Wir haben seit dem letzten Update neue Informationen zum Grenzübertritt für Studierende mit Wohnsitz in Österreich erhalten: Hier erlaubt der gesetzliche Rahmen die Einreise ohne negativen Testbescheid, wenn Sie sich für weniger als 24 Stunden für Ausbildungszwecke (Prüfungsteilnahme, Bibliotheksbesuch) auf der deutschen Seite aufhalten. Demnach genügen bei der Grenzkontrolle folgende Dokumente:
- Ausweisdokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) und die
- „Pendlerbescheinigung“ des Prüfungssekretariats bzw. elektronische Buchungsbestätigung der Bibliothek (ausgedruckt oder auf dem Smartphone) sowie die
- Immatrikulationsbescheinigung aus dem aktuellen Wintersemester
Bitte beachten Sie, dass die „24-Stunden-Regel“ nur Anwendung finden kann, solange
- Sie nur zu einzelnen Terminen für die genannten triftigen Ausbildungsgründe einreisen und nicht täglich – ansonsten gelten Sie als „Grenzpendler“ bzw. „Grenzgänger“ und sind testpflichtig.
- Sie keine Krankheitssymptome, insbesondere Fieber und Atemwegssymptome haben.
- Österreich nicht als Hochrisikogebiet eingestuft wird (derzeit nicht der Fall).
Wissenschaftsminister Sibler im Dialog zur Hochschulreform
Wissenschaftsminister Bernd Sibler startet in dieser Woche ein großes Informationsangebot zur anstehenden Hochschulreform in Bayern. In Livestreams wendet er sich an die gesamte Hochschulfamilie und erläutert den aktuellen Stand bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs. Dabei geht er auf wesentliche geplante Neuerungen ein, erläutert die Hintergründe der Reform und skizziert die Vision, die hinter der Reform steht. Im Chat gibt es zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen, die der Minister live in Auswahl beantworten wird.
Folgende Termine werden angeboten:
- Freitag, 5. Februar, 16 Uhr
- Mittwoch, 10. Februar, 18 Uhr
- Montag, 15. Februar, 10 Uhr
Der Livestream wird jeweils im youtube-Kanal des Bayerischen Wissenschaftsministeriums übertragen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Mitteilung des Wissenschaftsministeriums.
Veranstaltungsprogramm des Graduiertenzentrums für Promotionsinteressierte, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler: Es gibt noch Plätze!
Vor dem Semesterwechsel bietet das Graduiertenzentrum noch eine Reihe von Veranstaltungen an, in denen noch Restplätze frei sind. Zu folgenden Kursen können Sie sich noch anmelden:
- Kurz-Workshop: Die Karriere – eine Folge von Zufall und Planung am 04.02. (16:00 – 18:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: Nr. 71055
- Infoveranstaltung: Einen DFG-Antrag entwickeln – häufige Fragen und Stolperfallen am 10.02. (16:00 – 18:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: 71040 (Angebot der Abteilung Forschungsförderung)
- Schreibwerkstatt: Das Exposé für die Promotion am 12.02. (09:00 – 15:00 Uhr) und 19.02. (09:00 – 14:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: Nr. 71052
- Infoveranstaltung: Einen DFG-Finanzplan entwickeln – häufige Fragen und Stolperfallen am 24.02. (16:00 – 18:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: 71041 (Angebot der Abteilung Forschungsförderung)
- Workshop: Kompetenzen als Ressourcen im Karrieremanagement ab 26.02. fünf Mal jeweils freitags (09:00 – 11:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: 71054B
- Workshop: Individuelle Karriereperspektiven entwickeln ab 25.03. (09:00 – 12:00 Uhr) | Anmeldung via Stud.IP: 71056
Das nächste Update erscheint am 10. Februar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Zentral organisierte Prüfungen // Das müssen Sie beachten
- Informationen zum Grenzübertritt für österreichische Studierende
Aus der Universität:
- Frauen-Mentoring-Programm mentUP+ // Noch bis 31.01. bewerben
Zentral organisierte Präsenzprüfungen // Das müssen Sie beachten
Die Prüfungspläne der zentral organisierten Prüfungen sind am heutigen Mittwoch veröffentlicht worden und online abrufbar. Bitte beachten Sie, dass die Pläne vorläufigen Charakter haben und sich bis drei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin noch ändern können. Wir empfehlen Ihnen daher, die Pläne regelmäßig im Blick zu behalten. Die Sitzpläne werden voraussichtlich am 8. Februar online veröffentlicht.
Wie am 25. Januar bereits an dieser Stelle bekanntgegeben wurde, hat die Universitätsleitung eine Maskenpflicht für alle universitären Prüfungen beschlossen. Das bedeutet, dass Sie in allen Präsenzklausuren auch während der Bearbeitungszeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Diese Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 18. März 2021. Für nach dem 18.03. stattfindende universitäre Prüfungen müssen die Maskenpflicht und die Zeitverlängerung im Hinblick auf die Infektionslage neu bewertet werden. Sowohl für die Staatsexamensprüfungen als auch für die universitären Prüfungen gilt: Das Tragen einer FFP-2-Maske ist nicht verpflichtend, aber ausdrücklich gewünscht. Sollten Sie am Prüfungstag keine FFP-2-Maske zur Verfügung haben, dürfen Sie auch mit einfachen OP-Masken oder anderen Alltagsmasken an der Prüfung teilnehmen.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Handys und Taschen in den Prüfungen wie bisher nicht erlaubt sind. Ihre Jacken dürfen Sie in den Prüfungsraum mitnehmen.
Bitte vergessen Sie nicht, eine aktuelle Telefonnummer in Stud.IP zu hinterlegen im Reiter „Profil“ unter „Kontaktverfolgung“. Bitte aktualisieren Sie dabei auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Campusportal im Reiter „Benutzer-Informationen“ unter „Meine Kontaktdaten bearbeiten“ im Bereich „Studium-Korrespondenz“ – die künftige Korrespondenzadresse bearbeiten und auswählen (=Häkchen setzen). Die Daten werden nur für den Fall genutzt, dass das Gesundheitsamt im Nachgang eines Präsenztermins eine Kontaktpersonennachverfolgung anordnet.
Die Universität Passau legt höchsten Wert darauf, dass Studierende und Beschäftigte sich in den Präsenzprüfungen sicher fühlen und bestmöglich schützen können. Dazu setzen wir konsequent auf ein sorgfältig geprüftes Hygienekonzept, das sich bereits im Sommersemester bewährt hat und stetig weiterentwickelt wird. Dabei setzen wir die Standards teilweise sogar höher an, als vorgeschrieben ist: So unterschreiten wir beispielsweise deutlich die zulässige Anzahl an Sitzplätzen, um Ihnen so viel Abstand wie möglich zu geben. Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen, indem Sie die Maßnahmen vor Ort befolgen und aufeinander Rücksicht nehmen. Vielen Dank!
Alle Informationen zu den zentral organisierten Präsenzprüfungen finden Sie auf der Übersichtsseite des Prüfungssekretariats. Zu dezentral organisierten Prüfungen informieren die Prüferinnen und Prüfer über Stud.IP oder die Lehrstuhlseiten.
Informationen zum Grenzübertritt für österreichische Studierende
Studierende mit Wohnsitz in Österreich, die für Präsenzprüfungen oder einen Termin in der Bibliothek in den nächsten Wochen über die Landesgrenze nach Passau pendeln, müssen nach Rücksprache mit der Bundespolizei folgende Dokumente vorweisen können:
- „Pendlerbescheinigung“ des Prüfungssekretariats bzw. elektronische Buchungsbestätigung der Bibliothek (ausgedruckt oder auf dem Smartphone)
- Immatrikulationsbescheinigung aus dem aktuellen Wintersemester
- Nachweis über einen negativen Covid-19-Test
Bitte beachten Sie, dass diese Nachweise nur in Kombination ausreichend sind.
Frauen-Mentoring-Programm mentUP+ // Noch bis 31.01. bewerben
mentUP+ ist das Frauen-Mentoring-Programm der Universität Passau. Es richtet sich an Nachwuchswissenschaftlerinnen und den weiblichen Führungskräftenachwuchs aller Fakultäten. Angesprochen sind Masterstudentinnen, Studentinnen kurz vor dem Staatsexamen, Doktorandinnen, Post-Doktorandinnen und Habilitandinnen. Das Programm unterstützt bei der strategischen Laufbahnplanung, vermittelt karriererelevantes Wissen und bereitet auf künftige Führungs- und Managementaufgaben vor. Im Mai 2021 startet der nächste Durchgang. Bewerbungsfrist ist der 31.01.2021. Das Bewerbungsformular sowie weitere Informationen zum Programm und zur Bewerbung finden Sie online.
Das nächste Update erscheint am 3. Februar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Universitätsbibliothek // Ausleihe über „click&collect“ ab 28. Januar
Universitätsbibliothek // Ausleihe über „click&collect“ ab 28. Januar
Die Universitätsbibliothek Passau bietet ab Donnerstag, 28. Januar, eine kontaktlose Aus- und Rückgabe aller Medien in der Zentralbibliothek an. Voraussetzung ist eine entsprechende Terminbuchung. Medien aus dem lokalen Bestand können ab dem 27. Januar über ein Online-Formular bestellt werden, Fernleihmedien über eine E-Mail an ubinfo@uni-passau.de. Die Bestellfunktion im Passauer Suchportal ist vorerst noch deaktiviert.
Die terminierte Ausleihe richtet sich an Studierende, Promovierende ohne universitäre Anschrift und Nutzerinnen und Nutzer aus Stadt und Region. Wissenschaftliche Beschäftigte mit universitärer Anschrift werden gebeten, für ihre Ausleihen und Rückgaben vorerst weiterhin den Lieferdienst im Haus zu nutzen. Im Rahmen einer urheberrechtlichen Sonderregelung mit der VG Wort sendet die Universitätsbibliothek Fernleihaufsätze direkt per Mail zu. Dieser Service besteht vorerst bis zum 31. März 2021.
Studierende können entliehene Medien auch zurückgeben – jedoch ausschließlich in der Zentralbibliothek. Bitte beachten Sie, dass Sie auch für die Rückgabe entliehener Bücher einen Termin buchen müssen. Die Rückgabe kann auch während eines gebuchten Ausleihtermins erfolgen.
Studierende, die Medien zurückgeben möchten, jedoch nicht vor Ort sind, können diese per Post einsenden. Die Rückgabefrist für bereits entliehene Medien wurde bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Bitte beachten Sie, dass Sie einen FFP2-Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, wenn Sie zur Abholung oder Rückgabe in die Bibliothek kommen.
Das nächste reguläre Update erscheint am 27. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Prüfungsplan erscheint am 27. Januar // Maskenpflicht im Staatsexamen Lehramt und in universitären Prüfungen
- Ministerium stellt Corona-Eilgesetz für das Wintersemester in Aussicht
- Universität strebt Erweiterung der Corona-Satzung um Freiversuchsregelung an
Prüfungsplan erscheint am 27. Januar // Maskenpflicht im Staatsexamen Lehramt und in universitären Prüfungen
Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat eine Maskenpflicht (einfache Mund-Nasen-Bedeckung) für die Staatsexamensprüfungen im Lehramt angeordnet. Das bedeutet, dass während der gesamten Prüfungsdauer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden muss. Das Kultusministerium gewährt daher eine Verlängerung der Prüfungszeit (5 Minuten je Stunde Prüfungszeit). Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Kultusministeriums.
Aufgrund dieser Vorgaben müssen die Prüfungspläne der Universität insgesamt noch einmal angepasst werden. Wir können die Pläne daher nicht wie angekündigt am 25. Januar online stellen, sondern erst am 27. Januar. Sie finden die Pläne dann auf den Webseiten des Prüfungssekretariats. Vielen Dank für Ihre Geduld!
Die Universitätsleitung hat analog eine Maskenpflicht für alle universitären Prüfungen beschlossen. Das bedeutet, dass Sie in allen Präsenzklausuren eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Die Prüfungsdauer der universitären Prüfungen wird nicht verlängert.
Diese Maskenpflicht gilt zunächst bis einschließlich 18. März 2021. Für nach dem 18.03. stattfindende universitäre Prüfungen müssen die Maskenpflicht und die Zeitverlängerung im Hinblick auf die Infektionslage neu bewertet werden.
Sowohl für die Staatsexamensprüfungen als auch für die universitären Prüfungen gilt: Das Tragen einer FFP-2-Maske ist nicht verpflichtend, aber ausdrücklich gewünscht. Sollten Sie am Prüfungstag keine FFP-2-Maske zur Verfügung haben, dürfen Sie auch mit einfachen OP-Masken oder anderen Alltagsmasken an der Prüfung teilnehmen.
Ministerium stellt Corona-Eilgesetz für das Wintersemester in Aussicht
Bereits im November hatte Wissenschaftsminister Bernd Sibler eine Verlängerung der Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz in Aussicht gestellt, die für das digitale Corona-Sommersemester 2020 eingeführt worden waren („Corona-Eilgesetz“). Nun hat das Ministerium die Verabschiedung des Gesetzentwurfs für das laufende Wintersemester in Aussicht gestellt.
Herzstück der Regelungen vom Sommersemester 2020 war zum einen, dass sich fachsemester- und damit auch regelstudienzeitgebundene Regeltermine und Fristen automatisch um ein Semester verschieben beziehungsweise verlängern. Zum anderen wurde durch eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit eine automatisch entsprechend verlängerte BAföG-Höchstbezugsdauer erreicht.
Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass diese Regelung auch für dieses Wintersemester kommen wird. Wir benachrichtigen Sie an dieser Stelle, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Universität prüft Erweiterung der Corona-Satzung um Freiversuchsregelung
Der Senat der Universität wird sich zeitnah mit der Erweiterung der Corona-Satzung um eine Freiversuchsregelung beschäftigen. Wir informieren Sie über die weitere Entwicklung ebenfalls hier in den Updates.
Das nächste reguläre Update erscheint am 27. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Präsenzklausuren sollen weitgehend auf Online-Formate umgestellt werden
- Sommersemester 2021 startet mit Online-Lehre
- Präsenzprüfungen: Bitte aktuelle Kontaktdaten in Stud.IP hinterlegen
- Universitätsbibliothek // Kontaktlose Ausleihe bald wieder möglich
- Studentenwerk // Mensa und Cafeteria bleiben geöffnet
Neues aus der Universität:
- Vortragsreihe „Universität heute“ ab 27. Januar
Präsenzklausuren sollen weitgehend auf Online-Formate umgestellt werden
Die Universitätsleitung appelliert vor dem Hintergrund des weiterhin besorgniserregenden Infektionsgeschehens sowie der bundesweiten Verlängerung des strengen Corona-Lockdowns nochmals dringend an alle Prüferinnen und Prüfer, bereits geplante Präsenzklausuren weitestmöglich durch digitale Alternativen zu ersetzen. Ziel ist es, so wenig Präsenzprüfungen wie möglich abzuhalten. Die angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden direkt von ihren Prüferinnen und Prüfern benachrichtigt, falls ihre Präsenzklausur auf ein Online-Format umgestellt wird.
Mehr dazu auch in der Videobotschaft von Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch.
Sommersemester 2021 startet mit Online-Lehre
Die erweiterte Universitätsleitung hat am heutigen Mittwoch beschlossen, dass die Lehrveranstaltungen der Universität Passau im kommenden Sommersemester zunächst ausschließlich online angeboten werden. Sollte sich die Infektionslage im Verlauf des Sommersemesters entspannen, kann die Online-Lehre nach Möglichkeit durch Lehrangebote in Präsenz begleitet werden. Inhaltlich und technisch will die Universitätsleitung die Voraussetzungen für neue interaktive hybride Formate schaffen, die es den Studierenden erlauben, je nach ihrer individuellen Situation flexibel zwischen Online- und Präsenzteilnahme zu wählen.
Mehr dazu sehen Sie ebenfalls in der Videobotschaft von Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch.
Vorlesungsbeginn im Sommersemester 2021 ist derzeit am 12. April. Sollte dieser Termin infolge des Pandemiegeschehens seitens der zuständigen Ministerien geändert werden, informieren wir Sie an dieser Stelle.
Präsenzprüfungen: Bitte aktuelle Kontaktdaten in Stud.IP hinterlegen
Ab Ende Januar starten die Prüfungen im Wintersemester. Falls Sie Präsenzprüfungen an der Universität Passau besuchen:
- Bitte denken Sie daran, eine aktuelle Telefonnummer in Stud.IP zu hinterlegen im Reiter „Profil“ unter „Kontaktverfolgung“. Die dort hinterlegten Daten sind nicht für Dozierende oder andere Studierende sichtbar. Die Daten werden nur für den Fall genutzt, dass das Gesundheitsamt im Nachgang eines Präsenztermins eine Kontaktpersonennachverfolgung anordnet.
- Bitte aktualisieren Sie dabei auch Ihre Telefonnummer und Adresse im Campusportal im Reiter „Benutzer-Informationen“ unter „Meine Kontaktdaten bearbeiten“ im Bereich „Studium-Korrespondenz“ – die künftige Korrespondenzadresse bearbeiten und auswählen (=Häkchen setzen).
Die Universität Passau legt höchsten Wert darauf, Studierende und Beschäftigte bei Präsenzprüfungen bestmöglich zu schützen und achtet auf die konsequente Umsetzung des Hygienekonzepts. Das Hygienekonzept hat sich bereits im Sommersemester bewährt: Sollte sich im Nachgang einer Präsenzprüfung herausstellen, dass eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer infiziert war, so ist die Infektionsgefahr für andere Prüfungsteilnehmende sehr gering, wenn das Hygienekonzept konsequent eingehalten wurde. Je nach konkreter Situation kann das Gesundheitsamt dennoch eine Benachrichtigung von Kontaktpersonen anordnen, um Infektionsketten zu unterbrechen. Damit Sie im Fall des Falles schnell und direkt informiert werden können, ist es unerlässlich, dass Sie eine aktuelle Telefonnummer in Stud.IP hinterlegen und ggf. im Campusportal aktualisieren. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Universitätsbibliothek // Kontaktlose Ausleihe bald wieder möglich
Der Ministerrat des Freistaates Bayern hat am heutigen Mittwoch beschlossen, dass Click and Collect in öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken gestattet wird. Ausgehend von der Entscheidung des Ministerrates wird mit der Zustimmung des Landtages Mitte der nächsten Woche gerechnet. Sobald dann die neue Hygienemaßnahmenschutzverordnung vorliegt, kann auch die Universitätsbibliothek unter Einhaltung der gängigen Schutz- und Hygienemaßnahmen die kontaktlose Ausleihe wieder anbieten. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits. Wir informieren Sie umgehend an dieser Stelle, sobald die Ausleihe wieder starten kann.
Studentenwerk // Mensa und Cafeteria bleiben geöffnet
Sie können auch während des verlängerten Lockdowns weiterhin in der Mensa und die Cafeteria im Mensagebäude (Innstr. 29) Speisen abholen. Ebenso bleibt der Lieferdienst der Mensa bestehen. Nähere Informationen, auch zu den aktuellen Öffnungszeiten, erhalten Sie auf den Webseiten des Studentenwerks Niederbayern/Oberpfalz.
Vortragsreihe „Universität heute“ ab 27. Januar // Gemeinsame Diskussion über die Zukunft der Universität Passau
Was kann eine Universität allgemein sein, was sollte sie sein? Wie wandelt sich ihr Auftrag vor dem Hintergrund der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Anforderungen – und welchen spezifischen Weg will die Universität Passau einschlagen? „Mit Blick auf die gegenwärtigen Veränderungen – die Corona-Pandemie, die Digitalisierung der Gesellschaft, die Akademisierung der Ausbildung, die wachsende und gleichzeitig kontroverser werdender Rolle von Wissenschaft und nicht zuletzt aufgrund der Debatte um die Hochschulrechtsreform in Bayern ist das Gespräch darüber jetzt angebracht“, betont Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch.
Die Universitätsleitung ist zum einen in einen internen Beratungsprozess mit allen Akteuren der Universität eingetreten, der durch ein dreiköpfiges Beratungsteam von außen unterstützt wird: Die Molekularbiologin und Altpräsidentin der Universität Göttingen Prof. Dr. Ulrike Beisiegel, den Informatiker und Vizerektor der Technischen Universität Graz, Prof. Dr. Horst Bischof, und den Politikwissenschaftler Prof. Dr. Herfried Münkler, Emeritus der Humboldt-Universität zu Berlin. Zum anderen hat die Universität zusätzlich eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Die Idee der Universität – heute (in Passau)“ angestoßen, in der sie diese und weitere Fragen öffentlich diskutieren und beantworten will.
Den Auftakt macht am Mittwoch, 27. Januar 2021, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr Prof. Dr. Herfried Münkler. Insbesondere Angehörige und Studierende der Universität Passau laden wir sehr herzlich ein, sich an der Diskussion zu beteiligen. Die Veranstaltung findet virtuell via Zoom statt. Bitte melden Sie Ihre Teilnahme online an.
„Wenn man große und schwierige Dinge vor sich hat, ist es ratsam, zur rechten Zeit die richtige Hilfe an seine Seite zu bitten. Die Universität Passau will sich in den nächsten fünfeinhalb Jahren deutlicher als forschungsstarke Universität etablieren. Hier sind wichtige Schritte der inneren Reorganisation und der äußeren Vernetzung unverzichtbar. Es ist uns gelungen für diese Aufgaben erfahrene und ausgewiesene Expertinnen und Experten für eine passgenaue Beratung zu gewinnen“, so Präsident Bartosch.
„Hierbei war uns wichtig, dass im Beratungsteam die Vielfalt der Universität Passau gespiegelt wird und wir durch erstklassige Erfahrung im Feld der Wissenschaftsförderung und –entwicklung verstärkt werden. Die Universitätsleitung geht einen interaktiven Weg der Beteiligung relevanter Akteure und Gremien innerhalb der Universität am Beratungsprozess. In einer ersten zweitägigen Runde kam es zu unterschiedlichsten Begegnungen und intensiven Austausch. Das externe Beratungsteam ergänzt und unterstützt deshalb alle vorhandenen Organisationsformen interner Expertise der Universität Passau und nicht zuletzt auch des Universitätsrates. Dieser Prozess ist zunächst für zwei Jahre angelegt. Die Beraterinnen und Berater erhalten eine angemessene Aufwandsentschädigung.“
Das nächste Update erscheint am 27. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Neue Entwicklungen zur Corona-Situation:
- Auswirkungen der Bibliotheksschließung auf Abgabefristen (Wiederholung vom 16.12.2020)
- Studentenwerk schließt Kulturprobenräume
- 15-Kilometer-Regel // aktuelle Übersicht
Auswirkungen der Bibliotheksschließung auf Abgabefristen (Wiederholung vom 16.12.2020)
Aufgrund zahlreicher Anfragen wiederholen wir hier noch einmal die Information vom 16.12.2020: Seit diesem Tag sind die Bibliotheken und Lesesäle geschlossen. Die Prüfungsausschüsse der Fakultät für Informatik und Mathematik und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät haben beschlossen, dass die Bearbeitungsfristen für Haus- Seminar-, Projekt- oder Abschlussarbeiten (und alle anderen vergleichbaren Studienleistungen) pauschal weiterlaufen. Es erfolgt keine allgemeine Aussetzung oder Hemmung. Bei den Abschlussarbeiten wurde die Zeit der Betriebsschließung (28.12.2020 – 05.01.2021) bei der Festsetzung von Bearbeitungsfristen bereits berücksichtigt. Im begründeten Einzelfall sind in Abstimmung mit den Betreuerinnen und Betreuern Anträge bei den jeweils zuständigen Prüfungsausschüssen auf Verlängerung bzw. Aussetzung zu stellen. Dabei ist eine erhebliche Beeinträchtigung durch die Bibliotheksschließung zu begründen.
Bei der Philosophischen Fakultät bleiben die Bearbeitungszeiten für die Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) weiterhin gehemmt.
Für Studierende der Juristischen Fakultät bestehen Sonderregelungen. Diese entnehmen Sie bitte der Webseite des Studiendekans.
Studentenwerk schließt Kulturprobenräume bis voraussichtlich 31. Januar 2021
Aufgrund der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 11. Januar 2021 und den damit einhergehenden Ausgangsbeschränkungen müssen die Kulturräume des Studentenwerks leider bis vorerst 31. Januar 2021 schließen.
Ausgenommen von der Regelung sind die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlagen. Diese dürfen weiterhin als Einzelperson den Probenraum in ihrer Wohnanlage zu den gebuchten Zeiten nutzen.
Die wichtigsten Antworten zu Fragen rund um das Thema Kulturförderung in Zeiten der Coronakrise finden Sie auf den Webseiten des Studentenwerks.
15-Kilometer-Regel // aktuelle Übersicht
Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Dafür maßgeblich ist der jeweilige Zahlenstand der Sieben-Tage-Inzidenz des Robert Koch-Instituts (RKI). Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern touristische Tagesausflüge in ihre Region verbieten.
Eine zuverlässige tagesaktuelle Quelle für Übersichten, wo in Bayern derzeit die 15-Kilometerregel gilt und/oder Ausflügler derzeit nicht einreisen dürfen, bietet die Internetseite des Bayerischen Katastrophenschutzes, die täglich bis spätestens 11 Uhr morgens aktualisiert wird.
Das nächste Update erscheint am 20. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).
Informationen aus der Universität:
- Universitätsbibliothek // Ausblick Services für WissenschaftlerInnen
- Sportzentrum // Ausblick Praxisveranstaltungen
- Studentenwerk // Betrieb der Mensen und Cafeterien
Universitätsbibliothek // Ausblick Services für WissenschaftlerInnen
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bleiben die Lesesäle der Universitätsbibliothek weiterhin geschlossen. Die Ausleihfristen sind bis zum 31. Januar verlängert, Mahnungen werden bis dahin ausgesetzt. Ab Montag, 11. Januar, bietet die UB den Scan- und Lieferservice für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in gewohnter Weise wieder an. Sobald die Regelungen der Bayerischen Staatsregierung weitere Dienstleistungen wie die Bücherausgabe vor Ort oder den Scanservice für Studierende wieder möglich machen, informiert die Universitätsbibliothek hierüber auf ihrer Website. Ebenso informieren wir Sie an dieser Stelle über weitere Entwicklungen.
Sportzentrum // Ausblick Praxisveranstaltungen
Vor dem Hintergrund der weiter sehr dynamischen Infektionslage haben sich die sportwissenschaftlichen Einrichtungen bayernweit darauf verständigt, die sportpraktische Lehre noch bis Ende Januar auszusetzen. Das Sportzentrum der Universität Passau bereitet sich derzeit darauf vor, die ausgesetzten praktischen Veranstaltungen im Zeitraum vom 1. bis einschließlich 19. Februar anzubieten. Praxisprüfungen im Bereich Sport werden terminlich nach hinten verschoben. Die davon betroffenen Studierenden werden über die Einzelheiten direkt benachrichtigt. Auch hier werden wir Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Studentenwerk // Betrieb der Mensen und Cafeterien
Ab Montag, 11. Januar, hat die Mensa von 11:00 – 14:00 Uhr wieder geöffnet. Die Cafeteria im Mensagebäude öffnet wieder von 9:30 – 14:30 Uhr. An beiden Einrichtungen wird es ausschließlich einen To-Go-Service geben, ein Verzehr von Speisen und Getränken vor Ort ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Das nächste reguläre Update erscheint am 13. Januar um 18 Uhr.
Sie haben Fragen? Schreiben Sie uns (Betreff: „Coronavirus“).