FAQ - Fragen und Antworten zum Coronavirus
Die Universitätsgebäude sind wie üblich geöffnet. Die Universitätsbibliothek ist mit Einschränkungen geöffnet. In der Mensa gibt es einen Abholservice und mit vorheriger Reservierung kann auch vor Ort gegessen werden.
Die zentralen Servicestellen der Universität Passau sind per Telefon und/oder E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar und bearbeiten Ihre Anliegen schnellstmöglich. Da viele Beschäftigte aufgrund der Corona-Situation im Homeoffice arbeiten, kann die telefonische Erreichbarkeit unter der Büronummer eingeschränkt sein. Bitte weichen Sie dann auf E-Mail-Kommunikation aus. Viele Servicebereiche sind auch per Skype erreichbar oder bieten Zoom-Sprechstunden.
Unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sind Vor-Ort-Termine in den Servicestellen bei Bedarf möglich. Bitte nehmen Sie zunächst digital Kontakt auf. Kann Ihr Anliegen so nicht geklärt werden, kann individuell ein Vor-Ort-Termin vereinart werden. Bitte beachten Sie: Ein spontaner Besuch ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht möglich.
Sie möchten schriftliche Unterlagen einreichen? Bitte senden Sie diese per Post oder werfen sie sie in die bereitgestellten Briefkästen im Verwaltungsgebäude ein. Der „Nachtbriefkasten“ am Haupteingang gegenüber des Sportzentrums ist auch zugänglich, wenn das Gebäude geschlossen ist.
Gesicherte tagesaktuelle Informationen zur Lage in Deutschland sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen halten das Robert-Koch-Institut sowie das Bundesministerium für Gesundheit bereit. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat eine Telefon-Hotline eingerichtet unter Tel. 09131/6808-5101.
Wichtige Informationen und Updates für Universitätsmitglieder haben wir auf der Webseite www.uni-passau.de/coronavirus zusammengestellt.
Bitte gehen Sie nicht sofort in die Arztpraxis.
Der ärztliche Bereitschaftsdienst hat nützliche Informationen bereitgestellt zur Unterscheidung zwischen normaler Erkältung, Grippe oder dem neuartigen Coronavirus. Auch finden Sie dort Hinweise, ob ein Test für Sie in Frage kommt.
Die Charité bietet mit CovApp online die Möglichkeit, anhand einiger Fragen nach aktuellen Symptomen, Ihren letzten Reisen und möglichen Kontakten konkrete Handlungsempfehlungen zu erhalten.
Wenn Sie unter Symptomen leiden oder den begründeten Verdacht haben, sich infiziert zu haben, melden Sie sich zunächst telefonisch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin oder beim ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 (ohne Vorwahl, bundesweit). Dort wird man Ihnen sagen, wie Sie weiter vorgehen sollen. Es ist wichtig, dass Sie mitteilen, ob Sie sich in (möglichen) Risikogebieten aufgehalten haben oder Sie persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das Coronavirus diagnostiziert wurde.
In akuten medizinischen Notfällen wählen Sie bitte weiterhin den Notruf 112.
Bitte handeln Sie verantwortungsbewusst und schützen Sie sich und andere. Wenn Sie Symptome oder den begründeten Verdacht haben, dass Sie infiziert sein könnten, gehen Sie nicht unter Menschen.
Seit 10. April gilt die infolge der Pandemie erlassene Einreise-Quarantäneverordnung. Demnach sind Personen, die auf dem Land-, See-, oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Freistaat Bayern einreisen, verpflichtet, „sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern“. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes deutsches Bundesland eingereist sind. Betroffene sind außerdem verpflichtet, unmittelbar nach ihrer Einreise unabhängig von Krankheitssymptomen das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Das Robert-Koch-Institut hat Hinweise veröffentlicht, wie Sie sich in häuslicher Quarantäne richtig verhalten.
Die Stadt Passau hat eine Liste mit hilfreichen Informationen und Hilfsgruppen zusammengestellt unter http://www.passau.de/Aktuelles/Pressearchiv.aspx?rssid=d601938a-e459-46ce-8469-2f5c6fa466cc
Für internationale Studierende hat das International Office zudem Informationen auf Englisch aufbereitet, die wir allen betroffenen Studierenden zur Verfügung stellen. Sie sind betroffen und haben die Informationen noch nicht erhalten? Gerne können Sie diese per E-Mail bei Stefanie Dallmeier stefanie.dallmeier@uni-passau.de anfordern.
Das Robert-Koch-Institut hat Empfehlungen zur Definition sowie zum Umgang mit Kontaktpersonen zusammengestellt, an denen sich auch die Universität Passau orientiert.
Im Wesentlichen gilt, dass Personen mit kumulativ mindestens 15-minütigem Gesichts- („face-to-face“) Kontakt, z. B. im Rahmen eines Gesprächs, als Kontaktpersonen gelten. Dazu gehören also in jedem Fall Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt.
Die wichtigste Vorbeugungsmaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife. Zusätzlich stehen in den Campusgebäuden an den Haupteingängen- und -ausgängen teilweise berührungslose Spender zur Handdesinfektion zur Verfügung. Die Stoffhandtuchrollenspender am Campus sind hygienisch: Die Handtuchrollen werden hygienisch gereinigt, zudem steht durch den Spender bei jeder Nutzung ein frischer Abschnitt zur Verfügung.
Ich bin gesund und möchte gerne helfen. Wie kann ich mich engagieren?
In vielen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens werden derzeit helfende Hände gebraucht. An dieser Stelle verweisen wir daher auf Initiativen und Plattformen, die Ihre Hilfe und tatkräftige Unterstützung gerne in Anspruch nehmen.
Wichtig dabei: Jede und jeder von uns bleibt für die eigene Sicherheit selbst verantwortlich. Bitte achten Sie deshalb stets darauf, einen angemessenen Sicherheitsabstand zu wahren und die erforderlichen Hygiene-Maßnahmen einzuhalten.
Pflegepool für Bayern
Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bittet in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Pflegenden in Bayern alle Personen mit einer Ausbildung oder Erfahrung in einem pflegerischen Beruf sowie Medizinisch-technische Assistenten (MTRA, MTLA) und Medizinische Fachangestellte (MFA) um ihre Unterstützung. Sie können sich online registrieren, wenn Sie die Möglichkeit haben, die pflegerische und medizintechnische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. Bei Bedarf werden Ihre Kontaktdaten an die lokalen Behörden und Einsatzstellen weitervermittelt, die vor Ort die konkrete Einsatzplanung in Absprache mit Ihnen übernehmen. Nähere Informationen und ein Registrierungsformular finden Sie auf der Webseite des Pflegepools.
Stellenportal des Zentrums für Karriere und Kompetenzen (ZKK) der Universität Passau
Die einen suchen nach einer sinnvollen Beschäftigung, die einen solidarischen Beitrag zur Krisenbewältigung leistet. Die anderen suchen kurzfristig Unterstützung, weil Saisonkräfte fehlen oder personalintensive neue Dienste aufgesetzt werden, die dazu beitragen, die Bevölkerung in der Krise zu versorgen. In unserem Stellenportal kennzeichnen wir unter dem Stichwort #Coronahilfe aktuelle Ausschreibungen, die uns erreichen, und bieten eine Plattform, um Helfende und systemrelevante Dienste zusammenzubringen.
„Das Land hilft“
Die europaweit eingeschränkte Reisefreiheit führt dazu, dass Landwirtinnen und Landwirten bis zu 300.000 Arbeitskräfte fehlen. Gleichzeitig können viele andere Menschen derzeit ihrer Arbeit oder ihrem Studium nicht nachgehen. Die Vermittlungsplattform „Das Land hilft“ will Arbeitgeber und Arbeitskräfte schnell und unbürokratisch zusammenbringen – zunächst in der Landwirtschaft; eine branchenübergreifenden Version ist bereits in Arbeit.
Netzwerke der Stadt Passau
Die Stadt Passau bietet für ältere Bürgerinnen und Bürger, die aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation ihr Zuhause nicht mehr verlassen können oder wollen,sowie für Menschen in Quarantäne und Isolation einen kostenlosen Versorgungsservice an. Sie können als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer über die folgenden Netzwerke Unterstützung beitragen:
- „Nachbarschaftshilfe“
Vinzenz Luckas, Luzia Schustereder und Veronika Kolitz,
nachbarschaftshilfe.passau@gmail.com, Telefon 0152/24184057
- Facebookgruppe „Passau hilft“:
Alexander Knauff, alex287k@gmail.com, Mobil 0176/55328787, Tel. 0851/96682970, https://www.facebook.com/Hilfeleistung.Passau.Risikogruppen/
Handel und Gastronomie unterstützen
Einzelhändler, Gastronomie- und Kulturbetrieben macht die Krise schwer zu schaffen. Wer die einheimischen Anbieter unterstützen möchte, findet online verschiedene Wege:
- Die Redaktion den studentischen Magazins blank bietet Gutscheine kleiner Passauer Kultur- und Gastrobetriebe an. Diese können unter http://passau-help.de/ ab sofort gekauft und später, wenn die Krise vorbei ist, eingelöst werden.
- Die Aktion „Supportyourlocals“ der Hochschulgruppe Enactus unterstützt lokale Geschäfte und Gastrounternehmen, indem sie online-Bestellmöglichkeiten und kurze Portraits der Unternehmen auf Facebook und Instagram sammeln und sichtbar machen.
- Welche Betriebe und Lokale in Passau haben noch geöffnet bzw. liefern und versenden ihre Produkte? Das City Marketing Passau veröffentlicht eine laufend aktualisierte Liste aller lokalen Anbieter.
- Welche Gastrobetriebe in Passau liefern noch oder bieten Abholung an? Die ehrenamtliche Seite www.pastell.jetzt bietet eine Übersicht.
Bundesweites Netzwerk
Eine bundesweite Plattform für Helferinnen, Helfer und Hilfesuchende bietet die Initiative Corona-Helfer mit Sitz in München.
Hackathon #WirvsVirus der Bundesregierung
Jede und jeder kann mitvoten, damit schneller die besten Projekte ausgewählt und gefördert werden können. Hier geht's zu den Ergebnissen des Hackathons der Bundesregierung #WirvsVirus .
Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!
Das Sozialministerium hat zusammen mit den Bayerischen Wohlfahrtsverbänden und den Bayerischen Kommunalen Spitzenverbänden die Initiative „Unser Soziales Bayern: Wir helfen zusammen!“ gestartet. Neben Möglichkeiten sich zu engagieren finden Sie dort auch relevante Informationen und Handreichungen für ältere Menschen, Familien, pädagogische Fachkräfte sowie Menschen mit Behinderung.
Weitere Übersichten
Die folgenden Seiten sammeln unter anderem Engagament-Möglichkeiten, dort finden Sie aber auch Ideen für Online-Lehre oder Online-Angebote für Hilfesuchende:
Die Vorlesungszeit beginnt für alle Studiengänge am 2. November 2020 und endet mit dem 12. Februar 2021.
Aufgrund der sich weiter verschärfenden Infektionslage hat die Leitung um Präsident Prof. Dr. Ulrich Bartosch beschlossen, dass die Lehrveranstaltungen der Universität Passau im aktuellen Wintersemester mit wenigen Ausnahmen zunächst online angeboten werden. In einem Brief informiert der Präsident über die Einzelheiten.
Die Teilnahme an einer Präsenzlehrveranstaltung ist nur möglich nach erfolgreicher Anmeldung in der entsprechenden Veranstaltung in Stud.IP. Sollten mehr Personen angemeldet sein, als Plätze unter den aktuellen Abstandsregeln zur Verfügung stehen, wird Sie der/die Dozierende informieren, wer in Präsenz teilnehmen kann und wie die Auswahl erfolgt. Die Fakultäten haben hierfür unterschiedliche Modelle entwickelt (z. B. Aufteilung nach Alphabet und alternierender Besuch der Präsenzveranstaltung). Sie erhalten zudem Informationen zu alternativen Angeboten der Teilnahme (z. B. Online-Bereitstellung der Unterlagen, Aufzeichnung etc.).
Wenn Sie (auch nur leichte) Krankheitssymptome haben – seien es unspezifische Allgemeinsymptome oder speziell Krankheitssymptome der Atemwege, gilt ein Betretungsverbot der Universität. Gleiches gilt, wenn Sie gemäß der jeweils gültigen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) verpflichtet sind, sich in häusliche Quarantäne zu begeben. Ausnahmen sind nur möglich unter Vorlage eines ärztlichen Attests mit negativem COVID19-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist. Details finden Sie im Hygienekonzept der Universität Passau. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall rechtzeitig vor dem Besuch der Veranstaltung mit der/dem Dozierenden in Verbindung, um im Vorfeld abzuklären, ob eine Teilnahme möglich ist. Sie vermeiden so eine wohl für alle Beteiligten unangenehme Diskussion im Hörsaal.
Wenn Sie wissentlich innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigten COVID-19- Fall hatten, gilt ebenfalls ein Betretungsverbot der Universität Passau, auch wenn Sie keine Krankheitssymptome haben. Kontaktieren Sie unverzüglich das Gesundheitsamt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bei einem engen Kontakt (= höheres Infektionsrisiko) ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne an. Diese wird auch durch einen negativen Test nicht aufgehoben, das bedeutet, Sie dürfen auch bei einem negativen Test während der Dauer der Quarantäne nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen.
Sie haben die Bibliothek genutzt oder Präsenzveranstaltungen der Universität Passau besucht und wurden positiv getestet oder haben den begründeten Verdacht, an COVID-19 erkrankt zu sein? Dann melden Sie uns bitte Ihre Erkrankung trotz amtlicher Meldekette, da je nach Infektionsgeschehen die Meldung der Gesundheitsämter an die Universität zeitverzögert sein kann. Die Universität Passau hat zu diesem Zweck eine zentrale Anlaufstelle für Studierende zur freiwilligen Meldung beim Studierendensekretariat eingerichtet. Erkrankte Beschäftigte wenden sich bitte an die Personalabteilung und informieren ihre Vorgesetzten. Sollten Ihnen Studierende eine Erkrankung melden, weisen Sie diese bitte auf die zentrale Anlaufstelle hin.
Bitte halten Sie jederzeit einen Abstand von 1,5 m zu anderen ein und tragen Sie in den öffentlichen Campus-Bereichen (Foyers, Flure, Treppen, Sanitärräume, Teeküchen etc.) innerhalb der Gebäude stets eine Mund-Nasen-Bedeckung. In Hörsälen nutzen Sie bitte nur die markierten Sitzplätze, um ausreichenden Abstand zu gewährleisten. Am Sitzplatz können Sie die Maske abnehmen. Bitte beachten Sie: Steht die Corona-Ampel für die Stadt Passau auf Gelb oder Rot, gilt die Maskenpflicht auch am Sitzplatz und auf dem gesamten Campusgelände (auch in den Außenbereichen).
Bitte waschen bzw. desinfizieren Sie sich regelmäßig die Hände. In den Universitätsgebäuden stehen an den Ein- bzw. Ausgängen Desinfektionsmittelspender zur Verfügung. Bitte husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge. Taschentücher bitte nur einmal verwenden.
Die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung schreibt vor, dass alle Universitäten die Nachverfolgung von Kontakten in Präsenzlehrveranstaltungen ermöglichen müssen mit einem datenschutzgerechten Konzept.
Die Universität Passau nutzt hierfür Stud.IP: Das ZIM stellt in Stud.IP eine neue Funktion zur Kontaktdatenerfassung in Veranstaltungen bereit. Wenn Sie an Präsenzveranstaltungen teilnehmen tragen Sie verpflichtend eine Telefonnummer ein, unter der Sie sicher erreichbar sind. Zusätzlich können Sie weitere Kontaktdaten wie eine E-Mailadresse, die Sie bevorzugt nutzen, ergänzen.
Papier-Teilnahmelisten sind nicht erforderlich: In jeder Präsenzsitzung stellt der/die Dozierende einen QR-Code bereit, mit dem Sie sich als Studierende per Handy im Hörsaal bzw. Seminarraum registrieren können, um die Teilnahme in Präsenz zu dokumentieren. Alternativ ist die Registrierung auch direkt in Stud.IP möglich. Ist z. B. in der Veranstaltung gerade Ihr Handy-Akku leer, können Sie die Registrierung zuhause am PC nachholen. Bitte beachten Sie: Eine Registrierung ist nur möglich, wenn Sie für die entsprechende Stud.IP Veranstaltung angemeldet sind. Ohne vorherige Anmeldung ist ein Besuch von Präsenzterminen nicht möglich.
Die erhobenen Kontaktdaten (Telefonnummer und ggf. zusätzliche Angaben) dienen ausschließlich dazu, Sie im Fall einer vom Gesundheitsamt angeordneten Nachverfolgung zu kontaktieren. Sie sind nicht von Dozierenden oder anderen Studierenden einsehbar. Die Daten, wer an einer bestimmten Präsenzsitzung teilgenommen hat, werden nach Ablauf eines Monats automatisch gelöscht. Diese werden ausschließlich dazu verwendet, im Falle einer bestätigten COVID-19 Infektion einer Person, die an Präsenzveranstaltungen teilgenommen hat, die Kontaktpersonen im Rahmen von Präsenzveranstaltungen an der Universität Passau ermitteln und ggf. kontaktieren zu können.
Die Mitwirkung von jedem und jeder bei der Kontaktdatenerfassung ist verpflichtend und Voraussetzung für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen (siehe hierzu das Rahmenhygienekonzept der bayerischen Universitäten). Umgekehrt heißt das: Sie dürfen Präsenzveranstaltungen nicht besuchen, wenn Sie nicht an der Kontaktdatenerfassung teilnehmen.
Ja, wir empfehlen die Nutzung auf dem Campus: Außerhalb der Registrierung in Präsenzkursen bzw. in der Bibliothek oder beim Studentenwerk (Mensa) sind Begegnungen am Campus sehr schwer nachvollziehbar. Die App hilft, im Fall des Falles Infektionsketten nachzuvollziehen und entlastet die Gesundheitsämter bei der Benachrichtigung von Kontaktpersonen. Sie haben Bedenken zum Thema Datenschutz? In einem Beitrag im Digitalen Forschungsmagazin geht Prof. Dr. Moritz Hennemann auf die Ausgestaltung der App mit Blick auf den Datenschutz ein.
Bei jedem Betreten und Verlassen des Prüfungsraumes sowie des Arbeitsplatzes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Eine Maskenpflicht auch während der Prüfung wurde aufgrund der Infektionslage zunächst bis zum 18.03.2021 bestimmt.
Es gilt: Das Tragen einer FFP-2-Maske ist nicht verpflichtend, aber ausdrücklich gewünscht.
Sollten am Prüfungstag keine FFP-2-Maske zur Verfügung stehen, dürfen auch einfache OP-Masken oder andere Alltagsmasken verwendet werden. Eine Verlängerung der Maskenpflicht über den 18.03.2021 würde über das Corona-Update veröffentlicht.
Diese Option ist in der Corona-Satzung nicht vorgesehen. Zudem haben bereits Prüfungen stattgefunden, in denen die Studierenden sich nicht nachmelden konnten, so dass es auch aus Gleichbehandlungsgründen notwendig ist, bei den bereits erfolgten Anmeldungen bzw. Abmeldungen zu bleiben.
Soweit im Einzelfall das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) während der Bearbeitungszeit/Prüfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ist eine Befreiung von der Maskenpflicht unverzüglich im Prüfungssekretariat zu beantragen. Dem Antrag ist ein fachärztliches Attest beizufügen, in dem insbesondere konkret und nachvollziehbar dargelegt sein muss, aufgrund welcher gesundheitlicher Beschwerden in einer konkreten Prüfungssituation das Tragen einer MNB nicht möglich ist. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.
Das Abnehmen der MNB ist für die Identitätsfeststellung (nach Aufforderung) oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich bzw. zulässig.
Sofern aufgrund spezieller Prüfungsanforderungen (z. B. musikpraktische Prüfungen) keine MNB getragen werden kann, wird die Maskenpflicht für die Zeit der Ausführung der entsprechenden Prüfungsleistung aufgehoben.
Das kurzfristige und vorübergehende Abnehmen zur Aufnahme von Nahrung ist insbesondere bei langen Prüfungen zulässig.
Für das Sommersemester 2020 gilt:
- Bei einem Nichtantritt (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung) zählt die Prüfungsanmeldung nicht. Sie müssen daher kein Attest einreichen. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Staatsexamina und angemeldete Abschlussarbeiten.
Für das Wintersemester 20/21 gilt:
- Die Universität strebt eine Erweiterung der Corona-Satzung um Freiversuchsregelung an. Damit würde die im Sommersemester geltende Regelung auch für das Wintersemester 20/21 gelten. Wir informieren Sie über das Update, sobald die Coronasatzung entsprechend geändert wurde.
Wenn Sie am Tag der Prüfung krank sind und insbesondere Symptome einer Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder unspezifische Allgemeinsymptome aufweisen, dürfen Sie die Universitätsgebäude nicht betreten. Das Aufsichtspersonal der Prüfungen achtet in diesem Fall auf die Einhaltung des Betretungsverbots. Auch wenn Sie wissen, dass Sie
- innerhalb der letzten 14 Tage vor dem Prüfungstag Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten (Kontaktperson der Kategorie I nach https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktperson/Grafik_Kontakt_allg.pdf?__blob=publicationFile), selbst jedoch keine Krankheitssymptome haben,
- sich in einem Hochrisikogebiet, Virusvarianten-Gebiet oder Risikogebiet gemäß Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) aufgehalten haben oder
- positiv getestet wurden
dürfen Sie nicht an der Prüfung teilnehmen.
Ausnahmen:
- Personen, die an Allergien leiden, die zu typischen Symptomen wie Atemwegsproblemen, Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen führen, dürfen an der Prüfung teilnehmen. Voraussetzung ist die Vorlage eines fachärztlichen Attests, in dem die Allergie und die typischen Symptome bestätigt werden. Das Attest ist während der Prüfung bei sich zu führen.
- Ausgenommen sind weiter Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der Universität Passau vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Vorlage an der Universität Passau vorgenommen worden ist. Das Attest ist während der Prüfung bei sich zu führen.
- Es wird darauf hingewiesen, dass ein sog. „Antikörpertest“ / PCR-Test nicht ausreichend ist.
Für das Sommersemester 2020 gilt:
Bei einem Nichtantritt (z.B. bei Krankheit oder Verhinderung) oder bei einem Nichtbestehen zählt die Prüfungsanmeldung bzw. der Prüfungsversuch nicht. Der Nichtantritt oder das Nichtbestehen werden automatisch in HISQIS nicht gewertet. Achtung: Diese Regelung gilt nicht für Staatsexamina und angemeldete Abschlussarbeiten.
Für das Wintersemester 20/21 gilt:
Die Universität strebt eine Erweiterung der Corona-Satzung um Freiversuchsregelung an. Damit würde die im Sommersemester geltende Regelung auch für das Wintersemester 20/21 gelten. Wir informieren Sie über das Update, sobald die Coronasatzung entsprechend geändert wurde.
Für das Sommersemester 2020 gilt:
In Bezug auf die in den für Studiengänge maßgeblichen Prüfungsordnungen festgelegten Regeltermine und Fristen gilt das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester (Art. 99 Abs. 1 BayHSchG. Das Wissenschaftsministerium hat die FAQ auf seiner Webseite aktualisiert zu den Themen BAföG und Prüfungen sowie zur Frage, ob das Sommersemester als Fachsemester zählt und welche Auswirkungen dies auf die Regelstudienzeit hat.
Was bedeutet das für Sie?
- Sie haben die Höchststudiendauer nach Ihrer Prüfungsordnung bereits erreicht und einen Bescheid über das erstmalige Nichtbestehen bekommen? Sie erhalten demnächst einen neuen Bescheid mit neuen Fristen/Terminen vom Prüfungssekretariat.
- Sie erreichen die Höchststudiendauer zum Ende des Sommersemesters 2020? Am Ende des Sommersemesters 2020 wird die Überprüfung der Höchststudiendauer ausgesetzt. Diese wird erst nach Ende des Wintersemesters 2020/2021 fortgesetzt und das Sommersemester 2020 wird dabei nicht gezählt. Abgelegte und bestandene Prüfungen aus dem Sommersemester 2020 werden dabei berücksichtigt.
- Sie erreichen nach dem Sommersemester 2020 eine bestimmte Anzahl an ECTS nicht, die Sie für die Fortsetzung Ihres Studiums benötigen (z.B. Bachelor BAE, Bachelor Wirtschaftsinformatik, Studiengänge der FIM, Probestudium)? Auch hier zählt das Sommersemester 2020 nicht als Fachsemester.
- Sie sind im Sommersemester 2020 regulär in einem Studiengang eingeschrieben, haben aber noch (lange) nicht die Höchststudiendauer oder eine andere Frist erreicht? Auch bei Ihnen wird das Sommersemester 2020 nicht gezählt und bei der Überprüfung der Höchststudiendauer nicht mitgerechnet.
- Sie sind im Sommersemester beurlaubt und haben die Höchststudiendauer noch nicht erreicht? Das Sommersemester 2020 hat auf Ihren Studienverlauf keinen Einfluss. Für Sie gelten die in den Prüfungsordnungen festgelegten Fristen.
- Sie studieren in einem Lehramtsstudiengang? Das Bayerische Kultusministerium hat auf seiner Webseite bekannt gegeben, dass in Bezug auf die Regelung zur Meldefrist nach § 31 Abs. 2 ff. LPO I das Sommersemester 2020 nicht als Semester gewertet wird.
- Sie studieren an der Universität Passau im Studiengang Rechtswissenschaft? Die automatische Verlängerung bei Erreichen von Prüfungsfristen oder der Höchststudiendauer gilt auch für die Juristische Zwischenprüfung und die Juristische Universitätsprüfung.
Gesonderte Anträge und Nachweise benötigen Sie nicht. Diese Fristen werden ggf. automatisch verlängert.
Die o.g. automatischen Verlängerungen gelten nicht für Bearbeitungsfristen von Haus-, Seminar-, Projekt- und Abschlussarbeiten.
Für das Wintersemester 20/21 gilt:
Eine gesetzliche Grundlage für eine Aussetzung der Fristen gibt es derzeit noch nicht. Jedoch hat das Wissenschaftsministerium unter https://www.stmwk.bayern.de/studenten/meldung/6592/unterstuetzung-fuer-studentinnen-und-studenten-im-corona-wintersemester-aenderungen-im-bayerischen-hochschulgesetz-sollen-weiter-gelten.html Unterstützung angekündigt. Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass diese Regelung auch für dieses Wintersemester kommen wird.
Im Urlaubssemester dürfen nur nicht bestandene Prüfungen wiederholt werden. Sind Sie im Sommersemester 2020 (Corona) zu einer Prüfung nicht angetreten, oder haben diese nicht bestanden, so wurde/wird die Anmeldung mit dem „Vermerk KNA (KNA Nicht gezählter Versuch wegen Corona)“ gekennzeichnet und nicht gewertet, d.h. die Prüfung hat den Status, als wäre sie nie angemeldet/abgelegt worden.
Sie können die Prüfung im Urlaubssemester nicht wiederholen, da eine Erstablegung im Urlaubssemester nicht möglich ist.
Im Urlaubssemester dürfen Sie nur Prüfungen anmelden und wiederholen, die schon vor dem Sommersemester 2020 nicht angetreten bzw. nicht bestanden wurden.
Sie können aufgrund einer Verschiebung der Prüfungen (z.B. Sport, Leistungen des zweiten Prüfungstermins) Studien- und Prüfungsleistungen nicht fristgerecht erwerben und damit nachweisen?
Das Bayerische Staatsministerium hat unter https://www.km.bayern.de/ministerium/termine/1-staatspruefung-anmeldung-pruefungen.html Sonderregelungen für
- Modulleistungen und 30-LP-Regelung
- Schulpraktika
- Sportpraktische Prüfungen
- Schriftliche Hausarbeit (sog. Zulassungsarbeit) und
- Andere Zulassungsvoraussetzungen
- Änderung der Prüfungszeiträume des Termins Herbst 2020
veröffentlicht. Die jeweiligen Einrichtungen (z.B. Prüfungssekretariat, Sportzentrum, Praktikumsamt) bereiten für das Zulassungsverfahren entsprechende Bescheinigungen und Verfahren vor, damit Sie die Sonderregelungen in Anspruch nehmen können.
Außerdem wurden Sonderregelungen veröffentlicht:
- zur Wiederholung der Prüfung
- zum Freiversuch und
- zur Meldefrist
Die Meldung zum Vorbereitungsdienst für Lehramt Grundschule und Lehramt Mittelschule erfolgt online. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/grundschule/referendariat.html.
Anmeldeschluss für das Referendariat 2021-2023 ist der 13. April 2021
Bitte wenden Sie sich an die Studiengangskoordination Lehramt oder an das jeweils zuständige Praktikumsamt, wo man Ihnen weiterhelfen kann.
Die Abgabefristen von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Fakultät für Informatik und Mathematik wurden bereits neu festgelegt.
Die Fristen für die Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) der Philosophischen Fakultät ruhen derzeit noch. Hier gilt: Bis die Literaturversorgung wieder im gewohnten Umfang gegeben ist, gilt daher weiterhin, dass Sie die Zahl der Schließtage der Bibliothek an Ihr ursprüngliches Abgabedatum der Abschlussarbeit anhängen dürfen. Ein Rechenbeispiel hierzu finden Sie weiter unten in unseren FAQs. Selbstverständlich können Sie Ihre Arbeit aber bereits früher abgeben, falls Sie schon fertig sind.
Bitte beachten Sie: Für Seminar- und Hausarbeiten liegt die Entscheidung, ob eine Fristverlängerung aufgrund der Bibliotheksschließung sinnvoll bzw. erforderlich ist (z. B. weil die Arbeit mittels online verfügbarer Literatur erstellt werden kann) beim jeweiligen Betreuer bzw. der jeweiligen Betreuerin. Dies gilt auch für die Seminararbeiten in den Schwerpunktbereichen der Juristischen Fakultät, näheres hierzu auf der Seite des Studiendekans der Fakultät.
Zurzeit ist diese Rechnung noch nicht möglich, weil sie einen unbekannten Faktor enthält: Den Eröffnungstag der Bibliothek. Da noch nicht bekannt ist, wann die Bibliothek wieder öffnet bzw. die Literaturversorgung wieder im vollen, gewohnten Umfang möglich ist, können Sie das finale Abgabedatum noch nicht genau bestimmen. Wir können Ihnen aber zumindest an zwei Beispielen zeigen, wie Sie das neue Abgabedatum nach der Wiedereröffnung der Bibliothek korrekt berechnen können.
Fall 1: Sie haben Ihre Arbeit vor dem 14.3. (Schließungsdatum der Bibliothek) angemeldet:
Sie können den kompletten Schließungszeitraum = die Kalendertage zwischen der Bibliotheksschließung (14.03.2020) und der erneuten Öffnung (XX.XX.2020) einfach an den ursprünglichen Abgabetermin anhängen. Mit dem fiktiven Eröffnungsdatum 30.05.2020 würde die Rechnung so aussehen:
Bisheriger Abgabetermin: 31.03.2020
+ 77 Schließtage (14.03.2020-30.05.2020)
= Neuer Abgabetermin: 16.06.2020
Fall 2: Sie haben Ihre Arbeit nach dem 14.3. angemeldet:
Auch dann ruht die Frist für Ihre Bachelor-/bzw. Masterarbeit für die Anzahl der Tage zwischen der Anmeldung und der Wiedereröffnung.
Sollte der errechnete Abgabetag auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag in Bayern fallen, dann dürfen Sie am darauffolgenden Werktag abgeben.
Gut zu wissen: Sie können diese Rechnung erst vornehmen, wenn die vollständige Öffnung der Bibliothek feststeht. Über diese informieren wir Sie rechtzeitig in den regelmäßigen Updates. Der neue Abgabetermin wird Ihnen dann auch vom zentralen Prüfungssekretariat mitgeteilt.
Wir empfehlen, Betreuungsgespräche zu Abschlussarbeiten z. B. per Telefon oder Videochat durchzuführen, eine grundsätzliche Absage ist daher nicht erforderlich.
Aktuelle Informationen zu Änderungen im Studien- und Prüfungsbetrieb der Juristischen Fakultät für das Sommersemester 2020 finden Sie Sie auf der Webseite des Studiendekans.
Um einen effektiven Rechtsschutz sicherzustellen, hat das Prüfungssekretariat den zur Einsichtnahme angemeldeten Studierenden einen Scan zukommen lassen. Wenn Sie es einrichten können, lassen Sie sich Ihre Klausur für die Einsichtnahme im Wintersemester 2020/2021 oder Sommersemester 2021 vormerken. Die Klausuren werden für Sie reserviert.
Durch die Änderungen von Präsenzlehre hin zu Online-Lehre kommen große Veränderungen im Bereich des selbstgesteuerten Lernens auf Sie als Studierende zu, auf die Sie sich einstellen sollten:
- Online-Kursangebote erfordern sein sehr hohes Maß an Selbstorganisation. Blocken Sie sich in Ihrem Kalender feste Zeitslots pro Woche, an dem Sie an den jeweiligen Kursen arbeiten.
- Sie werden während den Kursen viel Zeit alleine vor dem Rechner sitzen. Organisieren Sie sich auch selbstgesteuert Lerngruppen und tauschen Sie sich mit anderen Studierenden zum Kurs aus, falls das die Kursangebote nicht ohnehin schon vorsehen.
Unter der Adresse www.uni-passau.de/online-lehre steht den Beschäftigten und Studierenden der Universität Passau ein zentrales Informationsangebot zum Thema Online-Lehre zur Verfügung. Das Transferforum DiTech möchte mit diesem Angebot den Lehrenden der Universität Passau eine Hilfestellung bieten, ihre Lehre online anbieten zu können. In einem nächsten Schritt werden aber auch die Studierenden adressiert und um für sie wichtige Unterstützungsangebote ergänzt.
In synchroner Online-Lehre findet Lehren und Lernen gemeinschaftlich und zeitgleich statt, beispielsweise in einem Live-Stream oder in einem Live-Chat. In asynchroner Online-Lehre sind die Lehr- und Lernprozesse zeitlich entkoppelt, beispielsweise in einem Lehrvideo oder in einem Diskussionsforum. Synchrone Online-Lehre verlangt eine sehr gute Internetverbindung und gut skalierende Softwaresysteme. Wir arbeiten gerade daran, die vorhandenen Kapazitäten zu erhöhen, können aber dennoch nicht garantieren, dass bei den zu erwartenden sehr hohen Zugriffszahlen alle Systeme stabil laufen.
Wir empfehlen Lehrenden deswegen eine überwiegend asynchrone Lehrstrategie, ergänzt um einige wenige synchrone Elemente.
Die „Task Force Studium und Lehre“ hat das Transferforum Didaktik-Technik (DiTech), ein interdiszipliäres Team aus Expertinnen und Experten zu Online-Lehre, ins Leben gerufen. Das Team arbeitet an Unterstützungsmaßnahmen, die Ihnen in den kommenden Wochen und während des Sommersemesters zur Verfügung stehen. Es besteht aus Vertreterinnen und Vertreter der Hochschuldidaktik sowie der Einrichtungen ZIM und ZLF (Abteilung Didaktische Innovation).
Sofortmaßnahmen:
- Unter der Adresse www.uni-passau.de/online-lehre steht den Beschäftigten und Studierenden der Universität Passau ab sofort ein zentrales Informationsangebot zum Thema Online-Lehre zur Verfügung. Das Transferforum DiTech möchte mit diesem Angebot den Lehrenden der Universität Passau eine Hilfestellung bieten, ihre Lehre im kommenden Semester online anbieten zu können.
- In regelmäßigen Treffen mit den Studiendekanen werden die Unterstützungbedarfe an den Fakultäten identifiziert und bei der Entwicklung der Angebote (siehe „Geplante Maßnahmen“) berücksichtigt.
- Zu Ihren Fragen zur Gestaltung von Online-Lehre haben wir eine E-Mail-Adresse für das Team eingerichtet, an die Sie Ihre Fragen stellen können: online-lehre@uni-passau.de
Bitte beachten Sie, dass aktuell noch keine umfangreiche didaktische Beratung zur Verfügung stehen kann, da das Team an Handreichungen und Schulungsangeboten arbeitet, die möglichst zeitnah zur Verfügung gestellt werden sollen. Sobald dieser Arbeitsschritt abgeschlossen ist, können didaktische Erstberatungen in Anspruch genommen werden.
Informationsangebote für Lehrende
Das Lernen in Online-Veranstaltungen unterscheidet sich deutlich von Präsenzlehre und normalerweise werden Online-Veranstaltungen über einen längeren Zeitraum vorbereitet und geplant. Zur bestmöglichen Bewältigung des Transfers von Präsenz- in Online-Lehre werden jedoch didaktische Handreichungen erstellt, die Ihnen in Kürze zur Verfügung stehen. Diese zeigen mögliche Szenarien von universitärer Lehre auf und stellen konkrete Umsetzungmöglichkeiten an der Universität Passau vor.
Unterstützungsangebote:
- Unterstützung bei der Produktion von Lehrvideos: Wenn Sie Ihre Lehre aufzeichnen wollen, stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Hierzu können die Studio- und Laborräume des ZMK und des DiLab genutzt werden. Zusätzlich zu diesen Studioaufzeichnungen sollten Sie auch die selbständige Aufzeichnung über einen eigenen Rechner oder ein mobile Device in Erwägung ziehen.
- Schulungsangebote: Um die Erstellung von Online-Lehrangeboten zu unterstützen, werden wir Schulungsangebote für Sie und ihr Team zur Verfügung stellen. Sie können auch Ihre studentischen Hilfskräfte an diesen Schulungen teilnehmen lassen, um die Arbeit in Ihrem Team zu verteilen.
- Tutorials und Anleitungen: Zur Nutzung der unterschiedlichen Tools, die Ihnen für die Online-Lehre zur Verfügung stehen, werden wir Anleitungen und Tutorials erstellen, anhand derer Sie Ihre didaktischen Ideen umsetzen und Schulungen nachbereiten können.
- Einbezug Studierender: Wir arbeiten an Konzepten, die auch Studierende bei der Umsetzung von Online-Lehre mit einbeziehen. Die bei Studierenden vorhandene Expertise kann für Lehrenden eine wertvolle Unterstützung darstellen. Zu diesem Zwecke soll eine Austauschforum geschaffen werden.
- Tutorenteam für Online-Lehre: Es soll ein studentischer, mediendidaktischer Support für Online-Lehre aufgebaut werden, der Ihre Fragen beantworten und Sie bei der Umsetzung Ihrer Lehrformate unterstützen kann.
Unter der Adresse www.uni-passau.de/online-lehre steht den Beschäftigten und Studierenden der Universität Passau ab sofort ein zentrales Informationsangebot zum Thema Online-Lehre zur Verfügung.
Datenschutzrechtliche Aspekte spielen bei Auswahl und Einsatz neuer Werkzeuge für alle bayerischen Hochschulen eine wichtige Rolle, daher wird bei dieser Thematik die Bayerische Stabstelle für IT-Recht involviert. Hinweise zum Thema Datenschutz werden jeweils bei den einzelnen Werkzeugen auf den Hilfe-Seiten des ZIM Supports aufgenommen.
Aktuell erreichen uns vermehrt Anfragen speziell zu Zoom aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung. Das ZIM hat daher eine eigene Webseite zum Thema "Datenschutz und Zoom" eingerichtet.
Sowohl Dozierende als auch Studierende der Universität Passau erhalten im Sommersemester Zugang zur Video- und Webkonferenzplattform Zoom, mit der sie Online-Meetings, Webinare, Dateifreigaben, Instant Messaging und Gruppen-Messaging in virtuellen Kleingruppen durchführen können. Hierfür hat das ZIM der Universität Passau bereits ausreichend Lizenzen angekauft.
In Stud.IP und ILIAS wurde ein Update durchgeführt. So können für Studierende in den jeweiligen Lehrveranstaltungen neben Austausch-Foren, virtuellen Pinnwänden (Blubber), Wikis, Etherpads (ähnlich Google Docs), Gruppen-Blogs etc. integriert werden. Dadurch können die Zusammenarbeit und der Austausch in den virtuellen Lernräumen weiter gefördert werden.
Der Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters ist der 20. April 2020. Das Vorlesungsende wurde auf den 7. August 2020 festgelegt.Diese Verlängerung um zwei Wochen gibt den Universitäten mehr Spielraum, um die Lehrveranstaltungen zu gestalten (z. B. kommen Sie als Lehrende nicht unter Druck, wenn manche Kurse aufgrund der erhöhten Vorbereitungszeit nicht pünktlich am 20.4. starten können).
In der Tat stellt die Online-Lehre für das Sprachenzentrum eine besondere Herausforderung dar, denn unsere Qualitätsstandards sind hoch, und unser Anspruch ist ein handlungsorientierter und kommunikativer Unterricht, der trotz aller Bemühungen und Unterstützung der Universität selbstverständlich nicht 1:1 in ein digitales Format zu übertragen ist.
Gleichwohl bemühen wir uns, den Studierenden ein möglichst umfassendes und hochwertiges Angebot anzubieten, und nach aktuellem Stand werden wir mehr als 90 Prozent der geplanten Lehrveranstaltungen online durchführen. Die Anmeldungen für die Kurse ohne Einstufungstest sind ab kommenden Dienstag, den 14. April möglich, die Einstufungstests finden ebenfalls wie angekündigt in der kommenden Woche online statt. Den Lehrbetrieb nimmt das Sprachenzentrum am 27. April, also eine Woche nach dem offiziellen Vorlesungsbeginn auf, um so den Studierenden die Möglichkeit zu bieten, sich erst einmal in ihren Studienfächern orientieren zu können.
Nein, Sie müssen am 20.04. nicht in Passau sein. Mindestens bis Ende Mai sollen alle Lehrveranstaltungen online durchgeführt werden. Ab Anfang Juni wird man sehen, ob Präsenzlehre wieder möglich ist.
Wir wissen noch nicht, ab wann wieder Präsenzlehre möglich ist, sodass die Lehre zunächst auf jeden Fall online startet. Es steht den Lehrenden jedoch frei, ob sie ihre ganze Veranstaltung online oder „gesplittet“ vorbereiten wollen – dies hängt von fachspezifischen und didaktischen Voraussetzungen ab und obliegt ihrer Verantwortung als Lehrende.
Dozierende sind gebeten, ihr Lehrangebot verbindlich und möglichst vollständig auch im Sommersemester 2020 anzubieten. Wir gehen davon aus, dass Studierende das Semester ebenso verbindlich mit großem Ernst verfolgen (können). Von beiden Seiten gilt es also, einen Studienfortschritt von 30 ECTS ins Auge zu fassen.
Für Studierende, die im Sommersemester 2020 ihre Credits nur unterhalb des regulären Umfangs ablegen können, darf aufgrund der Verzögerung des Studienfortschritts kein Nachteil entstehen: Weder finanziell noch hinsichtlich des Studienverlaufs. Hierfür haben wir Leitlinien für die Prüfungsausschüsse erstellt und informieren alle Mitglieder der Universität weiterhin über neue Entwicklungen hier in den FAQs.
Nein. Sollten Sie in Passau weilen - eine kontaktlose Rückgabe ist seit 5. Mai wieder möglich. Zudem nimmt die Bibliothek natürlich auch Buchrücksendungen auf postalischem Wege gern an.
Einige Begabtenförderungswerke haben für ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren Studium sich durch Corona verzögert hat, Sonderregelungen bestimmt. Bitte informieren Sie sich zunächst bei Ihrem Stipendiengeber. Sollten Sie für eine Weiterförderung eine Bescheinigung benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungssekretariat.
Ja, das ist möglich. Bitte senden Sie einen formlosen Antrag per E-Mail an das Studierendensekretariat und fügen Sie einen kurzen Nachweis bei, dass der Praktikumsplatz Corona-bedingt abgesagt wurde. Das Urlaubssemester kann so bis 30.04.2020 zurückgezogen werden. Danach ist dies nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Das gleiche Vorgehen gilt auch, wenn das Auslandssemester abgesagt wurde.
Stand: 24.04.2020
Deutsche Studierende wenden sich in der Regel direkt an die Träger der Sozialversicherung. Sie haben zudem die Möglichkeit Sozialleistungen wie Wohngeld zu beantragen. Internationale Studierende können einen Antrag auf Beihilfe bei der Sozialberatung des Studentenwerks stellen. Für sie können Sozialdarlehen ausgezahlt werden.
Die Ansprechpartnerinnen zur Sozialberatung für Studierende der Universität Passau finden Sie unter: https://stwno.de/de/beratung/sozialberatung. Die Beratung erfolgt momentan online und ist auch auf Englisch möglich.
Mögliche Fallkonstellationen:
- Ihre geplanten Prüfungen finden nicht mehr statt, Ihr Studium verlängert sich.
- Sie haben für die Abgabe Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit eine Verlängerung bis ins nächste Semester erhalten.
- Sie haben vergessen sich rückzumelden und haben bereits eine Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung erhalten.
Was ist zu tun?
Sie überweisen umgehend den Semesterbeitrag für das nächste Semester.
Dann schreiben Sie eine E-Mail an das Studierendensekretariat und beantragen die Rückmeldung.
Falls Sie bereits eine Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung erhalten haben, beantragen Sie die Rücknahme der Exmatrikulation.
Als Anlage fügen Sie einen Nachweis über die Zahlung des Semesterbeitrags bei.
Bitte beachten Sie bei der Überweisung des Semesterbeitrags:
Damit wir Ihre Überweisung erfolgreich zuordnen können, müssen Sie...
- Ihre Matrikelnummer und Ihren Namen in Zeile 1 des Verwendungszwecks angeben (Matrikelnummer, Nachname, Vorname). und
- in der zweiten Zeile des Verwendungszwecks das Semester angeben, für das Sie sich zurückmelden.
Bankverbindung für die Rückmeldung:
- Staatsoberkasse in Landshut für Universität Passau
- BayernLB München
- Verwendungszweck Zeile 1: Matrikelnummer, Nachname, Vorname
- Verwendungszweck Zeile 2: Semester, für das Sie sich zurückmelden (z.B. WiSe 2020/21)
- IBAN (Internationale Kontonummer): DE12 7005 0000 1401 1903 15
- SWIFT-BIC (Internationale Bankleitzahl): BYLADEMM
Die Validierung der Campuscard ist grundsätzlich wieder möglich, allerdings derzeit nicht erforderlich: Die Stadtbusse können noch das gesamte Sommersemester (bis 30.09.2020) mit der „alten“ Campuscard in Kombination mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung genutzt werden. In Prüfungen können sich Studierende ebenfalls mit einer Immatrikulationsbescheinigung in Kombination mit einen Lichtbildausweis ausweisen.
An virtuellen Veranstaltungen können Sie natürlich auch aus dem Ausland teilnehmen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen.
Falls Sie sich bereits rückgemeldet haben, kann ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden. Hinweise und das Formular zur Beantragung einer Beurlaubung finden Sie auf unserer Webseite: https://www.uni-passau.de/studium/waehrend-des-studiums/rueckmeldung-co/beurlaubung/
Bitte kreuzen Sie „Sonstige Gründe“ an und erläutern den Grund kurz in Ihrer Begleit-E-Mail. Sie haben bis zum 31. Oktober Zeit, um zu entscheiden, ob Sie sich im Wintersemester beurlauben lassen möchten. In besonderen Fällen, wenn der Grund für die Beurlaubung noch nicht absehbar war, ist sogar noch bis 15. Dezember eine Beurlaubung möglich.
Theoretisch ist es auch möglich, sich für die Dauer der durch Corona erzwungenen Abwesenheit zu exmatrikulieren und zum nächsten Semester das Studium wiederaufzunehmen. Beachten Sie hierzu bitte unsere Hinweise und die Formulare auf unserer Webseite: https://www.uni-passau.de/studium/waehrend-des-studiums/rueckmeldung-co/exmatrikulation/
Bitte kreuzen Sie „Sonstige Gründe“ an und erläutern den Grund kurz in Ihrer Begleit-E-Mail. Der bereits entrichtete Semesterbeitrag kann nur erstattet werden, wenn die Exmatrikulation vor Semesterbeginn (im Wintersemester vor dem 01.10., im Sommersemester vor dem 01.04.) erfolgt. Den Antrag finden Sie ebenfalls auf der oben angegebenen Webseite.
Wichtige Infos zum Visum/Aufenthaltstitel: Für Nicht-EU-Bürger ist von einer Exmatrikulation abzuraten, da sie weitreichende Folgen für Ihren Aufenthalt in Deutschland hat. Informieren Sie im Fall eines Urlaubssemesters die lokale Ausländerbehörde über Ihren Aufenthalt außerhalb Deutschlands. Dies ist per E-Mail an auslaenderamt@passau.de möglich. Bitte ergänzen Sie im Betreff „Urlaubssemester“ und senden Sie den Nachweis der Universität Passau über die Beurlaubung mit.
Eine Wiedereinreise nach Deutschland ist mit gültigem Aufenthaltstitel jederzeit möglich, soweit dies die allgemeinen Reiseregelungen zulassen. Ist der Aufenthaltstitel während des Auslandsaufenthalts abgelaufen, muss bei der Deutschen Botschaft des jeweiligen Landes ein Wiedereinreisevisum beantragt werden.
Falls Sie Ihren Aufenthalt verkürzen möchten, nicht nach Passau zurückkehren können und die Wohnung daher vorzeitig kündigen möchten oder länger hier bleiben müssen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter und versuchen Sie gemeinsam eine Lösung zu finden. Bitte wenden Sie sich auch für Folgekosten aus der Anmietung (Internetanschluss, Strom o.ä.) an ihre direkten Vertragspartner. Sollten Sie als internationale Studierende Ihr Zimmer über das Akademische Auslandsamt gemietet haben, wenden Sie sich gerne an accommodation@uni-passau.de. Auch hier suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
Die Ausländerbehörde der Stadt Passau bearbeitet Verlängerungen von Aufenthaltstiteln momentan per E-Mail: auslaenderamt@passau.de. Bitte schicken Sie alle notwendigen Unterlagen direkt dorthin. Auch für Fragen zu ungeplanten Aufenthaltsverlängerungen, Urlaubssemestern oder ähnlichem, wenden Sie sich bitte direkt an die Ausländerbehörde. Falls Sie unsicher sind, können Sie den iStudi-Coach (istudicoach@uni-passau.de) in den Mailverkehr einbeziehen.
Falls Sie nicht anreisen werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Vermieter und versuchen Sie gemeinsam eine Lösung zu finden. Sollten Sie als internationale Studierende Ihr Zimmer über das Akademische Auslandsamt gemietet haben, wenden Sie sich gerne an accommodation@uni-passau.de. Auch hier suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.
Aufgrund der aktuellen Sondersituation hat die Universität Passau die Möglichkeiten für Wohnraumarbeit deutlich ausgeweitet. Hier gilt für alle Bereiche: Arbeiten Sie im Homeoffice, wenn es Ihnen möglich und mit Ihrer Abteilungs- oder Einrichtungsleitung abgestimmt ist. Bitte bedenken Sie dennoch: Systemrelevante Prozesse müssen sichergestellt werden und Servicestellen müssen per E-Mail und/oder Telefon erreichbar sein. Ausführliche Informationen zum Thema Wohnraumarbeit finden Sie im Rundschreiben des Kanzlers Corona-Krise // Vertrauensarbeitszeit und alternierende Wohnraumarbeit vom 18. März bis 3. April 2020.
Zeiterfassung bei Wohnraumarbeit
Seit 6. April 2020 ist die Universität bei den wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten zur konkreten Zeiterfassung zurückgekehrt. Damit Sie auch zuhause Ihre Arbeitszeit in BayZeit buchen können, wurden 450 virtuelle Lizenzen zusätzlich angeschafft. Alle wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten sind für die neue Funktion freigeschaltet. Wenn Sie in Citrix BayZeit öffnen, sehen Sie zusätzliche neue Schaltflächen und können durch Klicken auf „Kommen“ und „Gehen“ online buchen, Details finden Sie in dieser Anleitung mit Screenshots. Beschäftigte, die vor Ort im Büro sind, buchen bitte wie gewohnt über das Terminal.
Digital Workspace (Citrix-Umgebung)
Der Zugang zum zentralen Digital Workspace (Citrix-Umgebung) ist allen Beschäftigten der Universität Passau möglich. Während im LAN am Campus die Software „Citrix Receiver“ direkt für die Anmeldung genutzt werden kann, melden Sie sich beim Zugang über WLAN oder vom Heimarbeitsplatz über einen Browser (https://citrix-ext.uni-passau.de) an. Hierbei kommt eine sogenannte 2FA-Anmeldung zum Einsatz, wofür die Software FreeOTP auf einem Smartphone (iOS oder Android) installiert werden muss. Die erstmalige Konfiguration von FreeOTP kann nur im Kabelnetz der Universität oder mit telefonischer und Vor-Ort-Unterstützung des ZIM-Supports (0851/509-1888, IM 120) erfolgen. Das ZIM hat eine ausführliche Anleitung zur Einrichtung und Nutzung von Citrix bereitgestellt.
Die verschiedenen Drittmittelgeber veröffentlichen derzeit laufend neue Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise. Die Forschungsförderung sammelt und veröffentlicht diese auf einer eigens eingerichteten Webseite.
Soweit Wohnraumarbeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, kann eine (teilweise) Freistellung vom Dienst unter Fortzahlung der Bezüge für Eltern für die Gesamtdauer der Schließung der Schulen und sonstiger Betreuungseinrichtungen (NICHT aber während der Schulferien) gewährt werden, soweit ein geordneter Dienstbetrieb dies zulässt und die Freistellung wegen der Kinder notwendig ist. Für Kinder unter 14 Jahren genügt eine entsprechende dienstliche Erklärung der Beschäftigten. Über die Notwendigkeit der Betreuung von Kindern über 14 Jahren wäre im absoluten Ausnahmefall individuell zu entscheiden. Die Beschäftigten dürfen keine Kinder an die Universität mitbringen. Durch die staatlichen Einrichtungen erfolgt keine Kinderbetreuung.
Dies (Freistellung unter den oben genannten Voraussetzungen) gilt zwischenzeitlich auch, wenn ein zwingend notwendiges Betreuungsbedürfnis pflegebedürftiger Angehöriger besteht und die Betreuung nicht anderweitig möglich ist. Die Notwendigkeit der Betreuung muss konkret dargelegt und geprüft werden. Dies gilt vor allem, wenn die Angehörigen nicht zu Hause gepflegt werden.
Wie zuvor gilt, dass eine Freistellung nur gewährt werden kann, wenn die Beschäftigten ansonsten trotz Ausschöpfung aller Möglichkeiten keine Betreuung sicherstellen können. Neben der Gesundheit der Beschäftigten hat die Arbeitsfähigkeit der staatlichen Einrichtungen oberste Priorität. Daher kann die Freistellung gegebenenfalls auch nur stunden- oder tageweise gewährt werden.
Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre direkten Vorgesetzten sowie an das Personalbüro, wenn Sie davon betroffen sind.
Wenn Ihre Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder schwerbehindert sind, nicht zur Schule bzw. in ihre Betreuungseinrichtung gehen dürfen, weil sie mit dem Coronavirus infiziert sind, gelten die üblichen Regelungen für die Betreuung von Kindern im Krankheitsfall. (Bitte beachten Sie: Das 12. Lebensjahr ist am Tag vor dem 12. Geburtstag vollendet).
Bitte wenden Sie sich umgehend an Ihre direkten Vorgesetzten sowie an das Personalbüro, wenn Sie und Ihre Kinder davon betroffen sind.
Im März hatten wir Sie informiert, dass aufgrund der Corona-Pandemie Dienst- und Fortbildungsreisen bis auf weiteres nicht mehr genehmigt werden. Das Bayerische Staatsministerien der Finanzen und für Heimat hat mitgeteilt, dass im Bereich der jeweiligen Ministerien, also auch des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, Fortbildungsveranstaltungen in Eigenverantwortung wieder aufgenommen werden können. Dabei sind die aktuell geltenden Vorschriften, insbesondere die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, zu beachten. Daher genehmigt die Universität Anträge auf Genehmigung einer Fortbildungsreise in der Regel wieder.
Dienstreisen dürfen nur genehmigt werden, wenn sie zwingend notwendig sind. Nach Möglichkeit sind Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen. Bei Dienstreiseanträgen ist daher explizit zu bestätigen, dass die Dienstreise zwingend notwendig ist und eine Video- und Telefonkonferenz nicht in Betracht kommt. Für einschlägige Fragen wenden Sie sich bitte an Sandra Atzinger (sandra.atzinger@uni-passau.de; -1342) oder Ursula Baniak (ursula.baniak@uni-passau.de; -1343).
Stornokosten kann die Universität aufgrund der Sondersituation grundsätzlich erstatten. Sie müssen die Dienst- und Fortbildungsreisen jedoch rechtzeitig stornieren, um die Kosten so gering wie möglich zu halten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Personalabteilung zu Dienstreisen und Stornokosten im Zusammenhang mit der Corona-Krise.
Für alle Bereiche besteht die Möglichkeit, Besprechungen als Videokonferenz über Skype for Business oder Zoom durchzuführen.
Bei Bedarf sind auch kleinere Besprechungen in Präsenz möglich. Alle Beschäftigten sind hier gebeten, eigenverantwortlich zu entscheiden. Grundsätzlich sollten alle Universitätsmitglieder auf die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln achten und für Besprechungen ausreichend große Räume wählen und für gute Belüftung sorgen. Unter diesen Rahmenbedingungen sind Besprechungen grundsätzlich möglich.
Gesundheitliche Vorbelastungen von Teammitgliedern oder die Verantwortung für ältere oder schwerkranke Menschen, die im selben Haushalt leben, können jedoch ein wichtiger Grund sein, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht an Präsenz-Besprechungen teilzunehmen. Diese Fragen gilt es in den jeweiligen Teams zu klären. Sicher lassen sich bei Bedarf pragmatische Lösungen wie eine Video-Zuschaltung z. B. über das Handy finden.
Beschäftigte, die im jeweiligen Gebäude arbeiten müssen, können über die Seiteneingänge mit ihrem Büroschlüssel in das Gebäude gelangen. Der Lageplan zeigt Ihnen, welche Gebäudeeingänge mit dem Büroschlüssel geöffnet werden können. Bitte achten Sie darauf, dass die Tür nach dem Durchgang tatsächlich wieder verschlossen ist. Sollte Ihr Büroschlüssel für das zugehörige Gebäude wider Erwarten nicht sperren, melden Sie sich bitte beim Servicebüro Liegenschaften, Tel. 0851 509 1231.
Sie haben ein erhöhtes Gesundheitsrisiko wegen Vorerkrankungen (beispielsweise Leukämie, Diabetes, Lungenerkrankungen, Immunschwäche)? Dann wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin. Klären Sie bitte, ob bestimmte Maßnahmen erforderlich sind (zum Beispiel kein Publikumsverkehr, keine Arbeit in Servicestellen, Wohnraumarbeit etc.). Können die von der Ärztin oder dem Arzt für notwendig erachteten Maßnahmen nicht umgesetzt werden, müssen diese entscheiden, ob Sie noch dienst- bzw. arbeitsfähig sind. Eine schriftlich abgefasste Empfehlung der Maßnahmen erleichtert die Abstimmung mit Ihren Vorgesetzten und – gegebenenfalls – der Personalabteilung. Unsere Schwerbehindertenvertretung berät und unterstützt Sie dabei.
Alle Beschäftigten haben je 3 Exemplare eines wiederverwendbaren, waschbaren Mund-Nasen-Schutzes erhalten. Diese wurden im Mai über die Beschaffung den Fakultäten, Zentralen Einrichtungen und die Abteilungen per Hauspost entsprechend der Anzahl der Beschäftigten zugesandt.