Förderung
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche vorwettbewerbliche industrielle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Diese Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen sich dem Programm „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen“ zuordnen lassen sowie für die Positionierung des Unternehmens am Markt von Bedeutung sein. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Produktionsforschung, deren Lösungen auf die Anwendungsfelder bzw. die Branchen Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik oder andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes ausgerichtet sind.
Dabei können folgende Themen bzw. Fragestellungen adressiert werden:
- Neue und verbesserte Produkte, Maschinen und Anlagen für die industrielle Produktion
- Werkzeuge der Produktentstehung
- Integrierte Produkt- und Produktionssystementwicklung
- Neue Fertigungstechnologien und Prozessketten
- Verbesserung der Produkt- und Prozessqualität
- Flexibilisierung der Produktion
- Effizientere Nutzung von Rohstoffen und Energie in Produktionstechnologien und bei Ausrüstungen
- Digitalisierung und Virtualisierung von Produktion und Produktionssystemen (Industrie 4.0)
- Organisation und Industrialisierung produktionsnaher Dienstleistungen
- Produktbezogene Dienstleistungen und Dienstleistungssysteme
- Produktionsstrategien und Unternehmensorganisation im Wertschöpfungsnetzwerk
- Wissensmanagement und -organisation für die Produktion
- Erhöhung der Kompetenzen und Qualifikationen der Mitarbeiter
- Know-how-Schutz in dynamischen Märkten
Frist
15. April 2020 (Stufe 1 von 2)
Bewertungsstichtage sind alle sechs Monate, jeweils am 15. April und am 15. Oktober.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind KMU. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, antragsberechtigt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.
Schwerpunktthemen
Anwendungsfelder der Produktionsforschung: Maschinen- und Anlagenbau, Fahrzeugbau, Elektro- und Informationstechnik, Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Optik und andere Bereiche des verarbeitenden Gewerbes
Förderdauer
In der Regel 24 Monate
Förderhöhe
Für Hochschulen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zzgl. einer 20-prozentigen Projektpauschale.
Kontakt
Projektträger Karlsruhe (PTKA)
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Tel.: +49 (0)7 21/6 08-2 65 67
info@ptka.kit.edu