Förderung
Die Förderbekanntmachung steht im Kontext des „Zukunftsfonds Automobilindustrie“, der von der Bundesregierung eingerichtet wurde und mit einer Milliarde Euro ausgestattet wird und in erster Linie die mittel- und langfristigen Herausforderungen der Automobilindustrie adressieren soll. Neben den Transformations-Hubs kommen in dem Fond noch Regionale Transformationsnetzwerke und Transformationsprojekte zur schnellen Umsetzung vor.
Ziel der Förderbekanntmachung ist es, die vom Strukturwandel der Automobil- und Zulieferindustrie betroffenen relevanten Akteurinnen und Akteure in den Regionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Automobilindustrie bei der notwendigen Transformation thematisch-inhaltlich schnell und nachhaltig insbesondere durch Wissenstransfer zu unterstützen. Als relevante Akteurinnen und Akteure (Zielgruppe) werden demnach angesehen: Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen und deren Beschäftigte, Beschäftigtenvertretung, Gewerkschaften, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderer und Kammern, öffentliche Verwaltungen, Verbände und Vereine, Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere Kommunen, sowie Akteurinnen und Akteure der Zivilgesellschaft.
Dazu sollen thematisch-orientierte Transformations-Hubs entlang relevanter Wertschöpfungsketten der Automobil- und Zulieferindustrie konzipiert, aufgebaut und betrieben werden. Sie sollen ausgehend von ihrem jeweiligen Wissen über den Themenschwerpunkt bzw. die Themenschwerpunkte aktuelle, wirtschaftliche und technologische Trends, FuE-Ergebnisse sowie State-of-the-Art Digitalisierungstechnologien und Anwendungen ihrer Themenschwerpunkte aufzeigen, bündeln und für den Transfer in den Regionen aufbereiten. Der Wissens- und Technologietransfer erfolgt dann insbesondere in Kooperation mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren, die in ihrer Multiplikatorfunktion das generierte Wissen in die breite Anwendung transferieren – darunter fallen auch die im Aufbau befindlichen regionalen Transformationsnetzwerke.
Die geförderten Transformations-Hubs sollen so einen klar erkennbaren Beitrag für folgende förderpolitischen Ziele dieser Förderbekanntmachung leisten:
- Wissenstransfer zu transformationsrelevanten Themen einschließlich relevanter Forschung und Entwicklung für die vom Strukturwandel der Automobil- und Zulieferindustrie betroffenen relevanten Akteurinnen und Akteure in den Regionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Automobilindustrie
- Wissenstransfer zu Ressourcen- und Energieeffizienz einschließlich relevanter Forschung und Entwicklung für eine ökologisch nachhaltige Produktion in den Wertschöpfungsketten (unter anderem Minderung von Treibhausgas- Emissionen und nachhaltiger Roh-/Wertstoffeinsatz)
- Skalierung von FuE-Lösungen über bestehende Strukturen entlang der Wertschöpfungsketten als Beitrag zur Transformation
- Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure, auch über die Transformationsnetzwerke, und Initiierung von Umsetzungsschritten, z. B. durch Transformationsprojekte
Die thematisch-orientierten Transformations-Hubs sollen als Drehscheibe zwischen Erkenntnissen aus Forschung und Entwicklung und den Transformationspotenzialen der Zielgruppe fungieren.
Die Ziele sollen erreicht werden, indem die Transformations-Hubs mittels Förderung unter anderem folgende Transfer- und Transformationsaufgaben wahrnehmen.
- Aktuelle technologische und wirtschaftliche Trends sowie Ergebnisse und Lösungen aus FuE4 mit hoher Relevanz für die Wertschöpfungskette aufbereiten, bündeln und im Rest der Wertschöpfungskette verbreiten (Breiten-Transfer) durch ein Set ineinandergreifender zielgruppenspezifischer Transferinstrumente (Vermittlung von Expertise, Anlaufstellen, Demonstratoren, Netzwerkpartner, Veranstaltungsformate, Veröffentlichungen etc.)
- Potenziale und Bedarfe der Themenschwerpunkte und Wertschöpfungsketten mit den Ergebnissen und Lösungen aus FuE in Verbindung setzen („Matching“), sowie Lösungen für die Wertschöpfungskette übersetzen und kontextualisieren (Zuordnung zu Bedarfen)
- Aufbau und Pflege von Nutzer- und Anwender-Communities zur Verbreitung der Ergebnisse und Lösungen aus FuE-Projekten im Kontext der Wertschöpfungskette
Frist
Zweistufiges Verfahren:
Erste Stufe: Einreichung einer Projektskizze
Frist: 31. Januar und 30. April 2022
Zweite Stufe: Einreichung eines förmlichen Projektantrags
Förderdauer
In der Regel bis zu vier Jahre
Förderhöhe
100% der Ausgaben des vorhabenbedingten Mehraufwandes
Kontakt
Sofern Sie eine Antragstellung planen, binden Sie in Stufe 1 bitte zwingend die Kolleginnen des Referats VII/3 Forschungsmittel ein, damit eine solide Finanzplanung Ihres Projekts gewährleistet ist. Eine Änderung der Finanzkalkulation in Stufe 2 ist nicht möglich.
Verena Lichtenauer
Forschungsförderung
Universität Passau
Tel.: +49(0)851/509-1116
Verena.Lichtenauer@Uni-Passau.De
Birgit Luger
Forschungsförderung
Universität Passau
Tel.: +49(0)851/509-1118
Birgit.Luger@uni-passau.de
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des BMWi oder in der Ausschreibung