Förderung
Gefördert werden neue oder bereits existierende regionale, eng und verbindlich zusammenarbeitende Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere KMU und auch Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen mit FuE-Kompetenz mit in der Regel sieben bis 15 Partnern. Diese Bündnisse werden durch einen vom Bündnis legitimierten Bündniskoordinator organisiert und vertreten. Ein Bündnis besteht in der Regel aus mehreren Verbundprojekten.
Das Programm richtet sich an strukturschwache Regionen in Deutschland (GRW-Fördergebiete). Dort werden Bündnisse aus Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren Partnern gefördert, die auf einem Innovationsfeld mit besonderer Bedeutung für den regionalen Strukturwandel zusammenarbeiten.
An den regionalen Bündnissen können sich unter bestimmten Voraussetzungen aber auch Akteure (z.B. Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Unternehmen) aus nicht strukturschwachen Gebieten beteiligen.
Konzeptphase
In der Konzeptphase wird die gemeinsame Entwicklung eines thematisch fokussierten, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichteten sogenannten „RUBIN-Konzepts“ bedarfsgerecht gefördert. In dieser Phase sollen sich die Bündnisse intensiv mit ihren potenziellen Kunden, Märkten sowie nationalen und internationalen Wettbewerbern auf den von ihnen neu adressierten Innovationsfeldern auseinandersetzen. Ausgehend von den gemeinsamen Innovationszielen sollen nachvollziehbar verknüpfte vorwettbewerbliche FuE-Vorhaben sowie strategische Maßnahmen abgeleitet werden
Umsetzungsphase
Bündnisse mit besonders aussichtsreichen „RUBIN-Konzepten“ werden für eine Umsetzungsphase ausgewählt und erhalten in dieser eine Förderung für die Implementierung ihres „RUBIN-Konzepts“. Dabei sollen FuE-Ergebnisse erzielt werden, die die Grundlage für nachfolgend erfolgreiche Produkte und Dienstleistungen sind. Das Bündnis soll parallel seine Verwertungsstrategie kontinuierlich weiterentwickeln und weitere potenzielle Anwendungsfelder evaluieren.
Frist
1. Februar 2020
In der ersten Verfahrensstufe kann durch den Koordinator des „RUBIN-Bündnisses“ jeweils zum 1. Februar der Kalenderjahre 2020, 2021 oder 2022 (drei Runden) eine gemeinsame Skizze aller Bündnispartner vorgelegt werden.
Zielgruppe
Konzeptphase
Antragsberechtigt sind KMU und Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz. Zur Erarbeitung der im „RUBIN-Konzept“ auszuformulierenden Innovationsstrategie können in den ausgewählten Bündnissen jeweils bis zu drei Partner gefördert werden. Von diesen Partnern muss mindestens einer ein KMU und darf maximal einer eine Hochschule, Forschungseinrichtung oder sonstige Organisation mit FuE-Kompetenz sein.
Umsetzungsphase
Antragsberechtigt sind die in den ausgewählten „RUBIN-Konzepten“ genannten Partner, pro Bündnis in der Regel sieben bis 15. Diese Partner sollten überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und auch Start-ups, jedoch in der Umsetzungsphase in begründeten Einzelfällen auch Großunternehmen) und zudem Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit FuE-Kompetenz sein. Die wissenschaftlichen Partner sollen, insbesondere sofern sie eine Rolle als Verbundkoordinator übernehmen, unternehmerische Erfahrungen aufweisen, um Verständnis für die Bedarfe der Unternehmenspartner sicherzustellen.
Förderdauer
Konzeptphase: 7 Monate
Umsetzungsphase: 36 Monate
Förderhöhe
Für Hochschulen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zzgl. einer 20 prozentigen Projektpauschale.
Kontakt
Birgit Luger
Nationale Forschungsprogramme
Abteilung III - Forschungsförderung
Tel.: +49(0)851/509-1118
Birgit.Luger@uni-passau.de
Christiane Graswald
Transferzentrum
Tel.: +49(0)851/509-1581
Christiane.Graswald@uni-passau.de