Förderung
Ausnahmesituationen wie Pandemien gefährden die gesundheitsbezogene Lebensqualität. Gleichzeitig sind die gesundheitliche Versorgung und das gesellschaftliche Leben weiterhin in hohem Ausmaß abhängig von Tätigkeiten, bei denen ein Infektionsrisiko besteht. Dieses Dilemma kann durch hybride interaktive Technologien abgeschwächt werden.
Im Rahmen der Bekanntmachung wird Gesundheit in ihrer gesamten Bandbreite – in körperlicher, psychischer und in sozialer Hinsicht – und in einen gesamtheitlichen Begriff von Lebensqualität eingebettet verstanden.
Das vorhandene Innovationspotenzial des deutschen Mittelstands soll genutzt und ausgebaut werden. Deshalb soll in den Verbundprojekten von Modul 1 (siehe Nummer 2) mindestens 25 % der gesamten Zuwendungssumme an Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder mittelständische Unternehmen gehen. Die hybriden Interaktionssysteme und -ansätze sollen des Weiteren in der Lage sein, die Menge der physischen Kontakte in Ausnahmesituationen zu halbieren und/oder zu messbaren Entlastungseffekten der Gesundheitsversorgung sowie Zeiteinsparungen beim Übergang der Gesundheitsversorgung vom Alltag zu Gesundheitseinrichtungen und umgekehrt führen. Ein wesentliches Anliegen ist zudem der Gewinn neuer Erkenntnisse zur weiteren Erforschung hybrider Interaktionssysteme.
Frist
Die Frist für die erste Verfahrensstufe endet am 10. Februar 2021.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
Sofern Sie eine Antragstellung planen, binden Sie in Stufe 1 bitte zwingend die Kolleginnen des Referats VII/3 Forschungsmittel ein, damit eine solide Finanzplanung Ihres Projekts gewährleistet ist. Eine Änderung der Finanzkalkulation in Stufe 2 ist nicht möglich.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie zivilgesellschaftlichen Akteure. Die Antragstellung von Start-ups, KMU und mittelständischen Unternehmen wird ausdrücklich begrüßt. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt.
Schwerpunktthemen
Im Rahmen dieser Bekanntmachung werden in Modul 1 Verbundprojekte gefördert, die Interaktionstechnologien erforschen und entwickeln. In Modul 2 wird ein wissenschaftliches Begleitprojekt gefördert.
Förderdauer
Sowohl für die Verbundprojekte in Modul 1 als auch für das wissenschaftliche Begleitprojekt in Modul 2 ist eine Förderung mit einer Laufzeit von bis zu drei Jahren vorgesehen.
Förderhöhe
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Kontakt
Dr. Samer Schaat, Christian Schulz, Dr. Hannah Read
VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
Projektträger „Interaktive Technologien für Gesundheit und Lebensqualität“
Tel.: 0 30/31 00 78-55 75
http://www.technik-zum-menschen-bringen.de